Am Donnerstag, den 22.07.2021, 17 Uhr, informiert die Lehranstalt für PTA in Olsberg in digitaler Form über die Ausbildung und das Berufsbild des Pharmazeutisch-Technischen Assistenten.
(Pressemitteilung HSK)
Die Infoveranstaltung richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss oder Abitur, die noch einen Ausbildungsplatz suchen und sich für einen Gesundheitsberuf begeistern.
Die Lehranstalt für PTA weist daraufhin, dass die Kosten der Ausbildung vollständig vom Land NRW getragen werden. Die Ausbildung beginnt am 18. August 2021 und es gibt noch freie Plätze. Interessierte können sich unter www.pta.hochsauerlandkreis.de anmelden. Im Anschluss erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Link für das Gotomeeting Seminar.
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Der Hochsauerlandkreis verzeichnet am Freitag, 30. April, 9 Uhr, 80 Neuinfizierte und 65 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 189,0 (Stand 30. April, 0 Uhr).
(Pressemitteilung HSK)
Die Statistik weist damit 790 Infizierte, 7.669 Genesene sowie 183 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 47 Personen behandelt, 18 intensivmedizinisch und davon werden fünf Personen beatmet.
Die 790 infizierten Personen verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (276), Bestwig (27), Brilon (54), Eslohe (28), Hallenberg (8), Marsberg (28), Medebach (33), Meschede (109), Olsberg (15), Schmallenberg (68), Sundern (121) und Winterberg (23).
Im Hochsauerlandkreis wurde der Inzidenzwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. In einer aktuellen Allgemeinverfügung hat das Land NRW am Donnerstagabend (29. April) offiziell den überschrittenen Inzidenzwert festgestellt. Die Regelungen der Notbremse gelten ab dem 1. Mai und werden aufgrund des Feiertages am Montag, den 3. Mai, umgesetzt. Für die Schulen im Hochsauerlandkreis bedeutet dies die Rückkehr zum Distanzunterricht. Präsenzunterricht kann weiterhin für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulformen sowie für Förderschulen stattfinden. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten.
Ebenso gilt für die Kindertagesstätten ab dem 3. Mai ein Notbetrieb. Anspruch auf eine bedarfsorientierte Notbetreuung haben in NRW beispielsweise Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung, Kinder mit Behinderungen und auch Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. Für die Nutzung der Betreuung muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist. Ein Muster hierfür gibt es unter www.kita.nrw.de, Stichwortsuche „Eigenerklärung“.
Aufgrund einiger Nachfragen, weist der Hochsauerlandkreis daraufhin, dass Kundinnen und Kunden für Termine in den Kreishäusern kein negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis vorweisen müssen. Jedoch können die Dienststellen nur mit einer medizinischen Maske und soweit wie möglich mit vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder Mail besucht werden. Auch die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen müssen beachtet werden.
Leiter der Studie ist der Statistiker Prof. Dr. Reinhold Kosfeld (foto: uni kassel)
Eine statistische Studie der Universität Kassel hat die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Covid-19-Eindämmung in der ersten Welle 2020 untersucht. Ergebnis: Die Schließung von Restaurants und Geschäften im Frühjahr hatte nur einen geringen Effekt, die Masken-Pflicht und die Kontaktbeschränkungen hingegen waren sehr wirkungsvoll. Ermöglicht hat die Untersuchung der sonst oft gescholtene föderale „Flickenteppich“.
Die Untersuchung ist auf einem Preprint-Server veröffentlicht, hat danach einen Peer Review-Prozess durchlaufen und ist bereits zur Veröffentlichung angenommen. Demnach reduzierten die Kontaktbeschränkungen den Anstieg der Infektionen mit dem Corona-Virus um fast 14 Prozentpunkte. Das heißt: Hätte es in einer Region in einer bestimmten Zeitspanne ohne diese Maßnahme einen Anstieg der kumulierten Infektionen um beispielsweise 30 Prozent gegeben, so stiegen die Infektionen dank Abstandsgebot und anderen Kontaktbeschränkungen tatsächlich nur um rund 16 Prozent. Auch die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, Supermärkten und an anderen öffentlichen Orten erwies sich als wirkungsvoll, um die Kurve abzuflachen und eine exponentielle Verbreitung der Seuche zu verhindern: Die Pflicht reduzierte den Anstieg um weitere 13,5 Prozentpunkte.
Einen geringeren, aber immer noch nennenswerten Anteil hatte die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten mit etwa 5,5 Prozentpunkten. Die Restaurantschließungen hatten eine Wirkung von etwa 2 Prozentpunkten, einen kaum feststellbaren Effekt hatten die Schließung von Parks, Zoos, Museen oder Wellness-Einrichtungen – aber auch von Geschäften. „Der Effekt der Geschäftsschließungen war kaum nachweisbar“, stellt der Leiter der Studie fest, der Kasseler Statistiker Prof. Dr. Reinhold Kosfeld. Ein Grund könne sein, dass in den geschlossenen Geschäften üblicherweise viel mehr Fläche zur Verfügung steht als in den systemrelevanten Geschäften, die weiterhin geöffnet waren, bspw. den Supermärkten.
Kosfeld weiter: „Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht waren die Säulen des Erfolges, um die Pandemie einzudämmen. Die Wirkung der Schließung von Schulen und Kitas war signifikant, aber deutlich geringer. Der ermittelte Effekt macht einen Anteil von 14 Prozent am Gesamteffekt aus, also etwa ein Siebtel des gesamten Erfolges. Der Anteil fällt für Schließungen von Restaurants, Cafés und Bars auf 6 Prozent ab. Der Shutdown des nicht lebensnotwendigen Einzelhandels ist mit 4,5 Prozent anteilsmäßig noch geringer und statistisch auch nicht mehr gesichert. Grundsätzlich sollte man berücksichtigen, dass die Effekte von der Chronologie der Schließungen in der Krise beeinflusst werden. Relativ spät ergriffene zusätzliche Maßnahmen haben häufig einen geringeren Effekt als die ersten Maßnahmen.“
Kosfeld betont außerdem, dass er in der Studie den statistischen Effekt berechnet hat, aber keine Aussagen zu politischen Gründen für bestimmte Maßnahmen trifft, etwa zur Schließung und Öffnung von Bildungseinrichtungen, und auch keine medizinischen oder epidemiologischen Kausalitäten beschreibt. Und: Untersucht wurden die Maßnahmen Frühjahr 2020, als manche Rahmenbedingungen noch andere gewesen sein mögen, etwa die Ansteckungsrate des Virus oder die Verfügbarkeit von Schnelltests und Impfungen. „Dennoch lohnt es sich, über die Wirkung von Schul-, Geschäfts- und Restaurantschließungen beziehungsweise über deren Öffnung nicht nur zu spekulieren, sondern belastbare Erfahrungen aus der ersten Welle heranzuziehen“, appelliert der Statistiker.
Die Forschungsgruppe um Kosfeld nutzte für die Analyse einen sogenannten „Difference-in-differences-Ansatz“: Sie werteten die Daten für 401 deutsche Landkreise und kreisfreie Städte aus. Da die Maßnahmen in den Bundesländern jeweils zeitlich versetzt eingeführt wurden, konnten sie für bestimmte Zeitspannen je Gruppen von Städten und Kreisen bilden, in denen die Maßnahmen schon galten, und Kontrollgruppen, in denen sie (noch) nicht galten. Zudem projizierten sie für jede Gebietseinheit Verlaufskurven der Seuche anhand von Daten des RKI. Dabei berechneten sie ein, dass sich die Kreise und Städte in unterschiedlichen Phasen der Pandemie befanden, also die Ausbreitungsgeschwindigkeit in einer bayerischen Stadt höher gewesen sein kann als in einem mecklenburgischen Landkreis. Untersuchungszeitraum war Mitte März bis Ende April, als erste Lockerungen in Kraft traten.
Kosfeld ist außerplanmäßiger Professor am Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Kassel. Bis vergangenen Herbst leitete er das Fachgebiet Statistik. Neben dem Kasseler Statistiker waren Wissenschaftler der Universitäten Mainz, Darmstadt und Süd-Dänemark beteiligt. Die Studie wurde auf dem „Preprint Server for Health Sciences“ medrxiv.org veröffentlicht. Sie ist zur Publikation für die Special Issue „Covid-19 und the Regional Economy“ im Journal of Regional Science angenommen, einer der international führenden regionalwissenschaftlichen Zeitschriften.
Link zur Studie auf dem Preprint-Server (Peer-Review-Prozess hat inzwischen stattgefunden):
Zur Information: Die heutige Pressekonferenz von Ministerin Yvonne Gebauer zum weiteren Schulbetrieb ab 19. April in NRW.
Trotz steigender Infektionszahlen plant die Landesregierung ab dem kommenden Montag eine Rückkehr aller Schüler*innen zum Wechselunterricht. Die GEW NRW hält die am heutigen Mittwoch von Schulministerin Yvonne Gebauer verkündete Entscheidung für nicht nachvollziehbar.
(Pressemitteilung GEW)
Die GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern erklärte dazu in einer ersten Reaktion: „Während die Ministerin in der letzten Woche wegen des „diffusen Infektionsgeschehens“ noch auf Nummer sicher ging, geht sie jetzt bei steigenden Zahlen ins Risiko. Das ist aus Sicht der GEW NRW verkehrt. Die Einschätzung der Ministerin, dass die Voraussetzungen für den Wechselunterricht gegeben seien, ist Wunschdenken.“
Die Bildungsgewerkschaft, so ihre Vorsitzende, knüpfe nach wie vor Schulöffnungen mit Wechselunterricht an drei Bedingungen. Finnern wörtlich: „Die Inzidenz muss unter 100 liegen. Wir brauchen eine solide Teststrategie mit kindgerechtem Testmaterial, das funktioniert und von geschulten und entsprechend geschützten Kräften wirksam eingesetzt werden kann. Außerdem verlangen wir, dass alle Lehrkräfte schnellstmöglich geimpft werden und somit geschützt in den Präsenzunterricht gehen können. Das ist der Schlüssel zur Rückkehr in die schulische Normalität.“
GEW-Chefin Finnern begrüßte die Klarstellung Gebauers, dass es keinen Anspruch auf Distanzunterricht ohne negativen Corona-Test für Schüler*innen gebe: „Das ist gar nicht anders machbar.“
Grundsätzlich bräuchten Schulen Planungssicherheit für den Rest des Schuljahres. Dazu gehörte eine Reduzierung der Anzahl der Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I und ein Aussetzen der zentralen Prüfungen in Klasse 10.
Es ist zudem erforderlich, dass das Ministerium bereits das kommende Schuljahr in den Blick nimmt. Dringend geboten ist es, jetzt Konzepte zu entwickeln und Ressourcen dafür bereit zu stellen, damit Schulen in den nächsten Jahren mehr Möglichkeiten für individuelle Förderung und Unterstützung haben.
13 Schülerinnen und Schüler haben die Abschlussprüfung an der Lehranstalt für Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) in Olsberg bestanden. (foto: hsk)Mitte März fanden an der Lehranstalt für Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) in Olsberg die jährlichen Abschlussprüfungen im Fach Apothekenpraxis statt. 13 Prüflinge waren erfolgreich, obwohl auch in diesem Jahr Corona den Prüfungsplan kurzfristig beeinflusst hatte und ein Teil der Prüfung vom 12. auf den 17. März verschoben werden musste.
(Pressemitteilung des HSK)
Neben gewohnten Themen wie Heuschnupfen, Diabetes oder rechtliche Grundlagen in der Apotheke, standen diesmal auch FFP 2 Masken, Testungen oder die Abgrenzung von Erkältungskrankheiten zu Covid 19 im Prüfungsplan. Apotheken in Olsberg, Meschede, Arnsberg, Menden und Warstein freuen sich nun über neue Kollegen und Kolleginnen. Vier der neuen PTA haben einen Studienplatz. Eine PTA möchte sich beim Impfzentrum einbringen.
Ein großes Dankeschön geht an die Fachprüfer und Fachprüferinnen aus den öffentlichen Apotheken im Hochsauerlandkreis. Durch die Unterstützung der Apothekerinnen und Apotheker war über den gesamten Ausbildungszeitraum stets eine qualifizierte Ausbildung gewährleistet. Auf diese Weise konnte die Prüfung ermöglicht werden – und dies in einer Zeit, in der Apotheken in besonders hohem Maße in die Beratung und Testung von verunsicherten Patienten und Angehörigen eingebunden sind.
——–
Informationen Ausbildung und Beruf der PTA bei der Lehranstalt für PTA, Paul-Oventrop-Strasse 6a in 59939 Olsberg, Telefon 0291 – 945390 oder unter www.pta.hochsauerlandkreis.de.
Wir bitten unsere Kolleg*innen, die nicht an den Grundschulen arbeiten, um Unterstützung einer Aktion, die die Verschiebung der Einführung neuer Lehrpläne an den Grundschulen fordert. Warum?
Zum einen als Ausdruck der Solidarität mit den Kolleg*innen an den Grundschulen.
Zudem aber, weil das Beharren des MSB, die Grundschullehrpläne unbedingt im Corona-Schuljahr 2020/21 einführen zu wollen, exemplarisch dafür ist, dass Politik und Verwaltung in Düsseldorf die enormen Belastungen in den Schulen durch die Pandemie nicht sehen wollen. Lobenden Worten der Wertschätzung in Schulmails folgen aus unserer Sicht unsinnige Entscheidungen den Infektionsschutz und die schulischen Aufgaben betreffend.
Worum geht es konkret:
GEW, Grundschulverband und VBE lehnen umfassende Lehrplanarbeit zum aktuellen Zeitpunkt ab. Das Schulministerium ist gefordert, die Arbeit der Grundschulen zu unterstützen, neue Arbeitsaufträge gehen in die völlig falsche Richtung und verschärfen die angespannten Situationen vor Ort.
Wir stellen fest:
1. Die Grund- und Förderschulen brauchen die vorhandene Zeit für die Kinder, ihre individuelle Förderung und den Unterricht.
2. Die hohe Arbeitsbelastung der Kolleg*innen muss endlich anerkannt werden.
Unsere gemeinsame Forderung lautet: Neue Grundschullehrpläne – Nicht JETZT! GEW, GSV und VBE erwarten von der Landesregierung, in dieser Ausnahmesituation nicht auf diesem Vorhaben zu beharren.
Bitte helfen Sie mit. Eine Unterschrift ist noch vier Tage möglich.
Mit freundlichem Gruß
Michael Schulte
GEW NRW – Geschäftsführer
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