Umleitung: Moos, Drogen, verbotene Tattoos, politische Spitzenkräfte, Elterntaxis, Signal und mehr

Das feuchte und für die Jahreszeit zu warme Wetter im Hochsauerland ist gut für die Moospolster. (foto: zoom)

In den nächsten Stunden werden Wind und Regen zunehmen. Später am Tag sollte man die Wälder nicht mehr betreten. Der Sturm kann Bäume umwerfen, zumal sie in den durchnässten Böden auch nicht mehr allzu fest verwurzelt sind. Die Fichte, der kranke Baum des Sauerlandes, ist ein Flachwurzler und fällt daher leicht um. Kurz und gut: es ist Lesewetter.

Gerichtsverhandlung: Tattoo mit verbotener Sigrune … endstationrechts

Drogen: Warum wurden psychoaktive Substanzen überhaupt verboten? … scilogs

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Umleitung: Gaza, Geheimplan, AfD, Künast gegen Meta, Antifa-Logo, Missbrauchsstudie und mehr

Oberleitung statt Umleitung am Bebelplatz in Kassel. Die Linie 4 nähert sich aus Richtung Druseltal, die Linie 8 fährt fort zur Hessenschanze. (foto: zoom)

Zivilisten sind Zivilisten, auch in Gaza: Eine Erwiderung von Ronen Steinke auf Tobias Huchs Kommentar »Die Zivilisten in Gaza sind nicht unschuldig« … JüdischeAllgemeine

„Geheimplan“-Recherche: Fragen und Antworten … correctiv

Rechtsextremismus: Wie man die AfD kleinkriegt … spiegel

Rede bei JSUW-Stuttgart hält zusammen gegen Faschismus und für ein AfD-Verbotsverfahren: Um gegen Faschismus und gegen Deportationen zu sein, kann, muss aber niemand „links“ oder „grün“ oder „Elite“ sein. Es reicht schon, ein gerne auch konservativer Mensch mit Anstand zu sein … scilogs

Urteil im Fall Künast: Meta muss Memes mit Falschaussagen selbst suchen und löschen … netzpolitik

AfDexit (Satire): „… für den Fall eines Wahlsieges einen Austritt aus der Europäischen Union nach britischem Vorbild für notwendig halte. Weidel werde die nationale Identität des deutschen Volkes mit dem…“ … zynaesthesie

Hagener entwarf Antifa-Logo: Aus aktuellem Anlass eine Erinnerung an den Bauhausschüler Max Gebhard … doppelwacholder

Neue Missbrauchsstudie zur Evangelischen Kirche: über 1200 mutmaßliche Täter … archivalia

Lesen und Schreiben in Absätzen: Plädoyer für eine vernachlässigte Kulturtechnik … hypotheses

Entlustet und mohrifiziert: Wortverhunzung und Schlimmeres im Dunstkreis des Vereins Deutsche Sprache … revierpassagen

Die lebensnahen Bilder der Dortmunder Fotografie-Pionierin Annelise Kretschmer: Das Museum für Kunst und Kulturgeschichte zeigt Bilder einer Pionierin der Fotografie … nordstadtblogger

Joseph Roth – Rast angesichts der Zerstörung (1938): Meinen Newsletter „Reportagen aus der Vergangenheit“ gibt es nun seit über einem Jahr und dies ist die 16. Ausgabe. Daher kommt diesmal statt einer normalen Einführung die Bitte um Feedback … schmalenstroer

Wenn Dein Browser dich verrät: Browser-Fingerprinting … unkreativ

Nach Klima-Urteil gegen die Bundesregierung: VCD fordert Tempolimits und den Abbau klimaschädlicher Subventionen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Ende November entschieden, dass die Bundesregierung gegen das Klimaschutzgesetz verstößt. Das Urteil verpflichtet die Regierung, schnellstmöglich wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen. Für Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD, ist klar: Minister Wissing muss schleunigst effektive Maßnahmen vorlegen.

(Pressemitteilung VCD)

„Bundeskanzler Scholz besucht die Weltklimakonferenz in Dubai, während ihm zuhause ein Gericht das Versagen seiner eigenen Klimapolitik attestiert. Vor allem im Verkehr muss die Regierung handeln. Das von Minister Wissing im letzten Jahr vorgelegte Sofortprogramm ist weder dazu geeignet, die Klimalücke im Verkehr zu verringern, noch erfüllt es die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes. 

Jetzt gibt es keine Ausreden mehr, Herr Wissing muss endlich liefern. Was nötig ist, liegt seit Jahren auf dem Tisch: Unumgänglich ist der Abbau der Steuerprivilegien im Verkehr. Rund 30 Milliarden Euro entgehen dem Staat jährlich durch Dienstwagenprivileg und ermäßigte Dieselsteuer, durch Entfernungspauschale und Steuerbefreiungen in der Luftfahrt. Auch Kfz-Steuer und Luftverkehrsteuer bedürfen dringend einer Reform nach ökologischen Maßstäben.

Subventionsabbau und Steuerreform zusammen schaffen Spielräume im Haushalt für eine nachhaltige und sozial gerechte Transformation. Dies gilt umso mehr nach dem Verfassungsgerichts-Urteil zum Klima- und Transformationsfonds.

Als Sofortmaßnahme darf auch das Tempolimit nicht länger tabu sein. Tempo 120 auf Autobahnen und Tempo 80 auf Landstraßen entlasten das Klima jährlich um mindestens sieben Millionen Tonnen CO2, gleichzeitig machen sie die Straßen sicherer. Auch innerorts dient Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einem besseren Klima, schützt Rad- und Fußverkehr und verringert Lärm und Luftverschmutzung.

All das ist bekannt und belegt. Nun muss Herr Wissing es umsetzen – die Zeit des Aussitzens ist vorbei.“

Die Unschuldsvermutung gilt auch in Bayern

Am 24. Mai 2023 ließ die Generalstaatsanwaltschaft München die Website (im Original „Homepage“) der „Letzten Generation“ sperren. Ein unter dem Wappen der Generalstaatsanwaltschaft dort veröffentlichter Hinweis stufte – mit Ausrufezeichen versehen – die „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ ein und warnte, dass Spenden an die „Letzte Generation“ ein strafbares Unterstützen dieser „kriminellen Vereinigung“ darstelle. Diese Maßnahme stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar und schadet dem Ansehen der Generalstaatsanwaltschaft München als rechtsstaatlich handelnder Institution.

(Pressemitteilung Neue Richtervereinigung)

Die Unschuldsvermutung gehört zu den selbstverständlichen und unumstrittenen Grundsätzen des Strafrechts. Jeder hat hiernach bis zum Nachweis der Schuld als unschuldig zu gelten. Hieraus folgt für die Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Behörden, dass niemand einer Straftat als schuldig behandelt werden darf, bevor die Schuld nicht gerichtlich durch rechtskräftige Verurteilung festgestellt wurde. Es steht daher keiner staatlichen Behörde zu, den öffentlichen Eindruck zu erwecken, Betroffene seien strafrechtlich schuldig, solange dies nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. Dies gilt gerade auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften während laufender Verfahren.

Gegen diese Grundsätze hat der heutige, unmissverständlich vorverurteilende Hinweis – den die Behörde mittlerweile wieder entfernt hat – klar verstoßen. Der Vorgang ist umso gravierender, als dass die öffentliche Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ alles andere als selbsterklärend und die rechtliche Diskussion (auch unter den Staatsanwaltschaften in Deutschland) von einer Klärung weit entfernt ist. Zudem ereignete sich der Vorgang in einem politisch aufgeheizten Umfeld: der bayerische Ministerpräsident Söder hat öffentlich wiederholt ein „striktes Durchgreifen“ (AZ München, 23. 02. 2023) gegen die „Letzte Generation“ verlangt und die Generalstaatsanwaltschaft München hatte daher als Justizbehörde wenige Monate vor der Landtagswahl allen Anlass, die gebotene mediale Distanz zur überschießenden Kraftmeierei der politischen Akteure zu wahren.

Staatsanwaltschaften sind in Deutschland allen europäischen Mahnungen zum Trotz (und anders als Gerichte) weisungsabhängige Behörden im Geschäftsbereich der Landesregierungen. Sie stehen daher in besonderer Verantwortung, jeden Anschein unzulässiger politischer Beeinflussung oder Beeinflussbarkeit zu vermeiden. Die „Neue Richtervereinigung“ bedauert sehr, dass dies hier nicht gelungen ist – und erneuert aus diesem Anlass ihre Forderung zu einer grundlegenden Reform der Staatsanwaltschaften hin zu echter Unabhängigkeit nach europäischem Verständnis.

PDF der Pressemitteilung:
https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/bundesvorstand/pdfs/2023_05_24_NRV_PM_GenStA_Muenchen.pdf

Amnesty International: NRW schränkt Versammlungsfreiheit ein

Ende Oktober 2021: Demo in Köln gegen das Versammlungsgesetz. (fotoarchiv: zoom)

Bisher haben viele Menschen in NRW noch nicht mitbekommen, welche Folgen die im letzten Jahr vom Landtag verabschiedeten Gesetze zum Versammlungs- und Polizeirecht haben können.

(Der Text ist gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Im aktuellen Amnesty International Report 2022/23 wird darauf eingegangen. Neben Berichten über viele gravierende Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern steht dort auch:

“Das im Januar 2022 in Kraft getretene neue Versammlungsgesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen schränkte die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig ein, indem es staatliche Kontroll- und Eingriffsbefugnisse unangemessen ausweitete. Trotz einiger Änderungen, die nach heftiger Kritik im Gesetzgebungsprozess vorgenommen wurden, blieben zahlreiche bedenkliche Regelungen bestehen, wie z. B. die strafrechtliche Sanktionierung für Organisator*innen, die Versammlungen nicht im Vorhinein anmelden.”
Im Mai 2022 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil, dass Protestcamps einschließlich ihrer erforderlichen Infrastruktur umfassend von der in Artikel 8 Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit geschützt sind.
Einige Proteste, von den Behörden vielfach primär als “Gefahr für die öffentliche Sicherheit” eingestuft, ­wurden unverhältnismäßig stark eingeschränkt. So wurden im Juni z. B. nur 50 Demonstrierende auf dem Gelände des von Deutschland ausgerichteten G7-Gipfels zugelassen.”

[https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/deutschland-2022]

Das ist eine sehr zweifelhafte “Auszeichnung” für den NRW-Landtag. Ob der Amnesty-Report zu Änderungen führt?

Anfang des Jahres wurde bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue NRW-Versammlungsgesetz eingereicht. Die “Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) stellt dazu fest, “dass das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhält. Es handele sich um einen “offenen Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit.

Dabei sind die Kritikpunkte an dem Gesetz vielfältig. So seien die Regelungen zum Störungs-, Vermummungs- und Militanzverbot zu weitreichend und unbestimmt. Die Ausdehnung der Befugnis zur Videoüberwachung könne einschüchternde und abschreckende Wirkung haben.

“Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte der Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.”
[https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verfgh-nrw-versammlungsgesetz-gff-verfassungsbeschwerde-eingereicht]

Im Amnesty-Report findet auch Bayern besondere Erwähnung:
Im April 2022 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Vorgaben des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes unvereinbar mit dem Grundgesetz seien. Das Gericht entschied, dass staatliche Überwachungsbefugnisse wie die Online-Durchsuchung oder Vorratsdatenspeicherung weder hinreichend klar noch verhältnismäßig waren, und somit unter anderem gegen die verfassungsmäßig verbrieften Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen.
Im September 2022 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass das deutsche Telekommunikationsgesetz, das Anbieter zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verpflichtete, mit EU-Recht und dem enthaltenen Recht auf Privatsphäre unvereinbar ist. Das Bundesjustizministerium kündigte daraufhin eine Reform des Gesetzes an.

Umleitung: AfD-Politiker und Rassismus, George Orwell, F. C. Delius, Deutschlandticket, historische Buchhandlung, digitales Bundesgesetzblatt sowie Kulturförderung in Westfalen-Lippe

Am Samstag auf dem Dortmunder U (foto: zoom)

„Sie wollten sie kränken“: AfD-Politiker wegen rassistischer Beleidigung verurteilt … endstationrechts

George Orwell, ein Gigant: Warum wir den eigenwilligen Linken und Meister des „einfachen Stils“ unbedingt wieder entdecken sollten. Ein biografisch-literarischer Großessay … misik

F. C. Delius: „Erinnerungen mit großem A“ (und ein paar anderen Buchstaben) … revierpassagen

Deutschlandticket (Satire): Geplante Unannehmlichkeiten … zynaesthesie

Wie sah eine Buchhandlung im frühen 18. Jahrhundert aus, und wie funktionierte sie? Nach zeitgenössischen Berichten und Abbildungen hat der Laden hohe Regale mit Leitern und eine Theke. Er ist in der Regel nicht gerade sonnendurchflutet, im Winter ungeheizt und hat keine Sitzmöbel … hypothesis

Digitales Bundesgesetzblatt: Wie teuer darf ein staatlicher PDF-Reader sein? … netzpolitik

Förderung für Kulturprojekte in Westfalen-Lippe: Die LWL-Kulturstiftung vergibt in diesem Jahr in zwei Durchgängen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen-Lippe: Am 28. Februar endet die erste Frist, zu der Kulturprojekte vorgestellt werden können, die ab der zweiten Jahreshälfte 2023 realisiert werden sollen. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge Anfang Juni … doppelwacholder

Landgericht Traunstein: Verfahren gegen Ex-Papst nach dessen Tod nicht unterbrochen

Wortwolke in Form einer Kirche

Das Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. ist nicht unterbrochen. Das Landgericht teilt mit, dass an die Stelle des verstorbenen Beklagten die Erben treten.

(Pressemitteilung CORRECTIV)

Essen, 02. Januar 2023. Das Verfahren zur Verantwortung im Missbrauchsskandal gegen den Ex-Papst ist durch dessen Tod nicht unterbrochen, so heißt es in einem Schreiben des Landgerichts Traunstein, das CORRECTIV, dem BR und der Zeit vorliegt. Das Verfahren gehe weiter, da der verstorbene Ex-Papst „durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wurde. An die Stelle des verstorbenen Beklagten treten dessen Erben.“ Der Rechtsanwalt Andreas Schulz, der den Kläger Andreas Perr vertritt, sieht nun im Missbrauchsverfahren Papst Franziskus als den Rechtsnachfolger des Beklagten, da der verstorbene Papst emeritus Benedikt den Vatikan als Erbe eingesetzt habe. 

„Nun muss Papst Franziskus entscheiden, ob er sich hinter der Immunität versteckt, oder ob er der Wahrheitsfindung Geltung verschafft“, sagt Rechtsanwalt Schulz, „für das Verfahren hat Papst Franziskus nun die Möglichkeit, die Archive des Vatikans zu öffnen und damit endlich für Transparenz zu sorgen“. Einblicke in die geheimen Vatikanakten könnten die Verantwortlichen für die Vertuschung der Missbrauchsfälle klar benennen.

Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für Andreas Perr, einem Opfer des notorischen Missbrauchstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz, eine Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten. Das Erzbistum München und Freising hatte H. trotz bekannter Übergriffe und einer Verurteilung immer wieder in Gemeinden als Priester eingesetzt.  

Die Klage richtet sich neben dem kürzlich verstorbenen Papst Emeritus Benedikt XVI. auch gegen das Erzbistum München und Freising, den Kardinal Friedrich Wetter und den ehemaligen Priester Peter H.. Der Anwalt will für seinen Mandanten erreichen, dass das Gericht den „Ersatz eines entstandenen Schadens“ festgestellt, der durch den Missbrauch verursacht wurde. Der ehemalige Priester H. hatte in den 1990er Jahren den Kläger sexuell missbraucht. In einem geheimen Kirchenurteil wurde dem verstorbenen Ex-Papst bereits eine Pflichtverletzung vorgeworfen.

Umleitung: Blume gegen Twitter, ChatGPT, Twitter vs. Mastodon, Fakten zum Klima und Gedenken an Fritz Weller

Fenster an der Hamburger Kunsthalle (foto: zoom)

Den Prozess Blume gegen Twitter international unterstützen? So geht es: Wie erwartet hat Twitter international seine Niederlage vor dem Landgericht Frankfurt nicht anerkannt, sondern Berufung eingelegt. US-Konzerne setzen häufig auf Zeitgewinn und darauf, dass Klägerinnen und Klägern schlicht die Puste und das Geld ausgehen, wenn der Rechtsstreit in immer neue Instanzen geht … scilogs

ChatGPT – ein Meilenstein der KI-Entwicklung: Im November wurde der Chatbot ChatGPT veröffentlicht. Die Sprach-KI verändert die Arbeit von Lehrenden und Lernenden. Eine Zeitenwende in der Bildung? … forschungundlehre

Irgendwas mit Internet: Twitter vs. Mastodon – ein Rück- und Ausblick … netzpolitik

Was wir heute übers Klima wissen: Ein Faktenpapier zum Stand der Klimaforschung jetzt aktualisiert … klimafakten

Öffentliches Gedenken an Fritz Weller: Sportikone und Widerstandskämpfer gegen die Nazis … nordstadtblogger

Landgericht beginnt Vorverfahren gegen den Ex-Papst

Grafik-Tool: wortwolken.com

Essen, 26.09.2022. Das Landgericht Traunstein hat ein zivilrechtliches Vorverfahren in einem Missbrauchsfall der katholischen Kirche eingeleitet. Die Feststellungsklage vor einem Zivilgericht richtet sich auch gegen Papst Emeritus Benedikt XIV., dem eine Mitverantwortung vorgeworfen wird.

(Pressemitteilung von CORRECTIV)

Das Landgericht Traunstein beginnt das Vorverfahren für eine Feststellungsklage gegen den Papst Emeritus Benedikt XVI. sowie gegen das Erzbistum München und Freising, den Kardinal Friedrich Wetter und den ehemaligen Priester Peter H. zu. CORRECTIV, dem Bayerischen Rundfunk und der Zeit liegen Unterlagen vor, wonach der ehemalige Papst Benedikt XVI. eine „Notfrist“ von einem Monat hat, die anderen Beklagten von zwei Wochen haben, um „die Absicht der Vereidigung anzuzeigen“.

Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für ein Opfer des notorischen Missbrauchstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz die zivilrechtliche Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten.

Der Anwalt will für seinen Mandanten erreichen, dass das Gericht den „Ersatz eines entstandenen Schadens” in einem Zivilprozess feststellt, der durch den Missbrauch verursacht wurde. Damit würde vor einem weltlichen Gericht über die Verantwortung innerhalb der Kirche entschieden, auch wenn Fälle des Missbrauchs schon verjährt sind.

Der ehemalige Priester H. hatte in den 1990er Jahren den Kläger sexuell missbraucht. Der Kläger war Messdiener bei dem Täter H., der die Tat in einem geheimen Kirchenurteil bereits eingestanden hatte. In dem Urteil wurde dem Ex-Papst zudem eine Pflichtverletzung vorgeworfen.

Erzbistum setzte verurteilten Täter als Priester ein

H., der ursprünglich aus dem Bistum Essen stammt, wurde bereits wegen Kindesmissbrauch 1980 von Essen nach München versetzt, durfte aber weiter in Gemeinden mit Kindern tätig sein. Zu der Zeit der Versetzung war Joseph Ratzinger Erzbischof von München und für die Versetzung in die bayerische Gemeinde mitverantwortlich.

Recherchen zeigten, dass H. auch in der bayerischen Gemeinde bis in die 1990er Jahre Jugendliche missbraucht hat. Da die bisher bekannten Taten strafrechtlich verjährt sind, geht es in diesem Zivilprozess nun um die Anerkennung des entstandenen Schadens und damit um die Mitverantwortung der Bischöfe. 

Ein Missbrauchsgutachten, das das Erzbistum München in Auftrag gegeben hatte, stellte im Januar für die damaligen Verantwortlichen des Erzbistums München und Freising sowie für den Kardinal Wetter „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ fest. Ratzinger ließ damals über seine Anwälte mitteilen, dass er auch als Erzbischof von München und Freising nichts von der Vorgeschichte des Priester H. gewusst habe. 

Sollte die Frist versäumt werden, kann das Gericht auf Antrag des Klägers ein „Versäumnisurteil“ verhängen. Vor dem Landgericht besteht Anwaltspflicht, daher müssen sich die Beklagten von einem Anwalt vertreten lassen.


Über CORRECTIV
CORRECTIV wurde 2014 gegründet und ist das erste spendenfinanzierte Recherchezentrum in Deutschland. Als vielfach ausgezeichnetes Medium steht CORRECTIV für investigativen Journalismus. Die Redaktion bringt systematische Missstände ans Licht und will Veränderung anstoßen. Mit unabhängigen Recherchen und Faktenchecks schafft sie das informative Fundament für Debatten und Meinungsbildung und stärkt eine demokratische und offene Zivilgesellschaft.

Umleitung: Fichtensterben, Klimakatastrophe, Mordprozess gegen Corona-Leugner, Neue Rechte, Volmetalbahn und Innenstädte im Krisenmodus, Ex-Opelaner:innen und die besten Streaming-Serien

Exponate der Pandemieausstellung im Medizinhistorischen Museum Hamburg (foto: zoom)

Fichtensterben in Deutschland: Der Brotbaum verdurstet … spektrum

Klimawandel? Welcher Klimawandel? Ich bin so müde. Ehrlich. Einfach müde. Und ich verliere den Glauben, dass wir irgendwie noch das Ruder rumreißen können … unkreativ

Mordprozess gegen Corona-Leugner: Umfassendes rechtes Weltbild … endstationrechts

Zwei Hausbesuche und eine Verfügung: Viele von euch hatte das am Wochenende den 11. und 12. Juni und die Hausbesuche auf Twitter verfolgt. Herr A. aus Berlin, der sich im Netz „Ansar“ nennt, stand an zwei Tagen infolge vor und in der Nähe meines Wohnhauses … gedankensplitter

Wie die Neue Rechte durch ihre Narrative mäandert: Was machen eigentlich die Abertausende von Menschen, die sich im „Widerstand“ gegen die Corona-Maßnahmen radikalisiert haben? Dieser Frage geht ein aktueller CeMAS-Report auf den Grund … hpd

Volmetalbahn weiter im Krisenmodus: Bröselnde Bahnbrücke gefährdet Fahrplanverdichtung … doppelwacholder

Innenstädte: Die Innenstädte sind in der Krise, so schallt es überall her. […] Der Schuldige ist in der Lokalpresse natürlich schnell ausgemacht: Der böse Onlinehandel … schmalenstroer

Design-Absolvent der FH Dortmund für seine Masterarbeit ausgezeichnet: Was bleibt vom Opelaner ohne Opel-Werk? … nordstadtblogger

Die besten Fernseh- oder Streaming-Serien – Teil 1: Warum in die Tiefe gehen, wenn die Breite ist so schön? … endoplast