Wenige Tage vor der konstituierenden Sitzung des neuen HSK-Kreistags am 21.11. 2025 richtet sich das langjährige SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos mit zwei Anfragen an den neuen Landrat Thomas Grosche.
(Pressemitteilung Sauerländer Bürgerliste)
Die folgende Anfrage mit Datum vom 14.11.2025 betrifft die Genehmigung einer WEA der Stadtwerke Brilon am Windsberg.
„Sehr geehrter Herr Landrat,
in der Sitzung des Kreistags am 24.10.2025 hat der Unterzeichner diverse Probleme im Zusammenhang mit der Genehmigung für das Windenergieprojekt der Stadtwerke Brilon am Windsberg angesprochen. Bekanntlich wurden für die sog. WEA 08 sehr großflächige Rodungen in eine hängigen Waldgebiet während des gesetzlichen Schutzzeitraums nach § 39 BNatSchG vorgenommen, während dort noch zahlreiche Vögel brüteten. Leider wurde in der Kreistagssitzung keine einzige Frage konkret beantwortet. In dem am 11.11.2025 hier eingegangenen Protokoll dieser Kreistagssitzung fehlen diese Ausführungen weitgehend. Es gibt aber nach wie vor erheblichen Aufklärungsbedarf.
Nach Kenntnis des Sitzungsprotokolls stellt der Unterzeichner daher nun die folgenden schriftlichen Fragen:
- 1. Warum wurde von der Kreisverwaltung nicht moniert, dass die (innerhalb des gesetzlichenSchutzzeitrau ms nach § 39 BNatSchG) tatsächlich gerodete Fläche etwa doppelt so groß ist wie genehmigt (offensichtlich wurden im Genehmigungsverfahren z.B. die Höhenlagen nicht beachtet)?
- 2. Warum wurde von der Kreisverwaltung nicht moniert, dass für die Baustraße andere Flächen in Anspruch genommen wurden als beantragt?
- 3. Warum wurde im Genehmigungsverfahren nicht beachtet, dass durch die Veränderungen des Geländes mehrere Quellen erheblich geschädigt wurden?
- 4. Warum fiel der Genehmigungsbehörde nicht auf, dass in den Ausführungen des vom Antragsteller beauftragten Ökologischen Baubegleiters (ÖBB) zwar über das Vorkommen der nach BNatSchG und Europäischer Vogelschutzrichtlinie besonders geschützten Vogelart Feldlerche berichtet wurde, diese Vogelart aber vom ÖBB nicht in die Kartierungen aufgenommen wurde?
- 5. Warum wurde der Bericht des ÖBB über die angebliche Unbedenklichkeit der vorzeitigen Rodungen erst etwa ein Monat nach den Rodungen der Kreisverwaltung vorgelegt?
- 6. Durch die großflächigen Rodungen während des gesetzlichen Schutzzeitraums in der Errichtungsphase entstehen Verstöße gegen die „Zugriffsverbote“ nach § 44 NatSchG.Warum verlangte die Genehmigungsbehörde vom Antragsteller dafür keine geeigneten „Minderungsmaßnahmen“ in angemessenem Umfang?
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
(Kreistagsmitglied bis 21.11.2025)“













