Kritik am Inhalt des Referentenentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)

Die Organisation Sozialhelden e.V. übt scharfe Kritik am Inhalt des Referentenentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG). „Der Entwurf bleibt weit hinter den Anforderungen einer modernen, inklusiven Gesellschaft zurück“, sagt der Verein und warnt vor einem „Gesetz der vertanen Chancen“.
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2025 lädt die Sozialheld*innen Akademie darüber hinaus zu einem besonderen Aktionstag ein: 5 Stunden – 5 Workshops – 5 Perspektiven auf Inklusion (siehe dazu auch am Ende dieses Artikels).
(Pressemitteilung Sozialhelden)
Unfaire Beteiligung – wirtschaftliche Lobby früh informiert, Betroffene spät
Das Gesetzgebungsverfahren wird stark kritisiert: Der Entwurf erreichte die Behindertenverbände erst am 19. November – mit einer Frist von weniger als drei Wochen für Stellungnahmen. Gleichzeitig erfuhr der Verein, dass wirtschaftliche Akteur*innen bereits im Juli 2025 Zugang zu Vorentwürfen hatten.
„Diese Schieflage zeigt deutlich, dass eine ernsthafte Beteiligung der Zivilgesellschaft nicht vorgesehen war“, so Raúl Krauthausen, Gründer der Sozialheld*innen. „Ein Gesetz, das Barrierefreiheit stärken soll, darf nicht unter Ausschluss derjenigen entstehen, die täglich von Barrieren betroffen sind.“








