Dritter Geflügelpest-Fall bei einem Wildvogel im HSK

Hochsauerlandkreis./Sundern. Bei einer in der Stadt Sundern verendet aufgefundenen Wildgans wurde die Geflügelpest (Aviäre Influenza) festgestellt. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) hat den Nachweis am 05.01.2026 abschließend bestätigt.
(Pressemitteilung HSK)
Nach dem Auffinden der verendeten Wildgans auf einem Privatgrundstück in der Stadt Sundern (Kernstadt) wurde der Tierkörper von der Stadt Sundern geborgen und nach Abstimmung mit dem Kreisveterinäramt am 22.12.2025 zur Untersuchung zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg verbracht. Dort verliefen die ersten Tests auf Geflügelpest mit positivem Ergebnis, woraufhin Proben zur Bestätigung des Untersuchungsergebnisses an das nationale Referenzlabor geschickt wurden.
Es handelt sich um den dritten bestätigten Fall von Geflügelpest bei einem verendeten Wildvogel im Hochsauerlandkreis. Bei den anderen beiden Fällen handelte es sich um einen Kranich und einen Bussard, bei denen im November 2025 eine Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest nachgewiesen wurde. Da es sich auch bei dem aktuellen Fall um einen Wildvogel handelt, ist die Einrichtung von Restriktionszonen nicht vorgesehen.
Indes empfiehlt Das Kreisveterinäramt allen Geflügelhaltern, aktuell insbesondere im Bereich der Stadt Sundern, ihr Geflügel zum Schutz vor Infektionen eigenverantwortlich vorsorglich aufzustallen.
Außerdem bittet das Kreisveterinäramt nochmals alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, die allgemeinen und rechtlich vorgeschriebenen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten, um einen Eintrag des Geflügelpesterregers in ihre Bestände zu verhindern. Nähere Informationen zu wichtigen Maßnahmen zur Biosicherheit sind auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (www.hochsauerlandkreis.de – Bürgerservice – Tierhaltung/Lebensmittel – Tiergesundheit/-seuchenbekämpfung – Geflügelpest) zu finden.
Die Bevölkerung im Hochsauerlandkreis wird nochmals gebeten, verendet aufgefundene Wildvögel, insbesondere wilde Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel, Reiher und Zugvögel, wie Kraniche oder Gänse, dem Veterinäramt zu melden, damit die Tierkörper abgeholt und auf Geflügelpest untersucht werden können. Die Untersuchung dient der Abklärung auf das Vorliegen der Geflügelpest und der Risikobeurteilung im Hinblick auf die Verbreitung des Erregers in der Region.
Werktags ist das Veterinäramt unter der Telefonnummer 0291/941143 oder per E-Mail veterinaeramt@hochsauerlandkreis.de erreichbar. An den Wochenenden ist der Kontakt zum Veterinäramt über die Kreisleitstelle möglich.
















