Empfänger von Grundsicherungsleistungen z.B. (Alg2, Sozialgeld) erhalten außer dem (sehr knapp bemessenen) monatlichen Grundbedarf auch die Kosten ihrer Wohnung finanziert, sofern sie als “angemessen” gelten. Dafür lassen die Träger der Grundsicherung – im HSK ist das die Kreisverwaltung – alle 4 Jahre neue Tabellen erarbeiten, die sie nach 2 Jahren mit der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes fortschreiben. Diese Bedarfssätze für die “Kosten der Unterkunft” (KdU) reichen aber in vielen Fällen nicht aus.
(Übernahme eines Artikels der Sauerländer Bürgerliste)
So ergibt sich aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linksfraktion nach der sog. Wohnkostenlücke (BT-Drs. 20/12470), dass in 11.4 % aller Haushalte mit Grundsicherung (“Bedarfsgemeinschaften”) die KdU nicht für den tatsächlichen Bedarf ausreichten. Durchschnittlich fehlten pro Monat 92,56 Euro, die aus dem Geld für den Lebensunterhalt abgezweigt werden mussten.
Im HSK soll ab Anfang 2025 ein neues Konzept in Kraft treten. Bereits in den letzten 2 Sitzungen des fachlich zuständigen Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA) wurde von Ausschussmitgliedern danach gefragt – ohne dass die Kreisverwaltung informierte. Nun ließ die SBL-Kreistagsfraktion das Thema offiziell mit dem folgenden Antrag auf die Tagesordnung setzen:
„Sauerländer Bürgerliste: Neues Konzept für “Kosten der Unterkunft” – mit absurden Ergebnissen“ weiterlesen










