Die im Dunkeln sieht man nicht: Jede(r) Achte in NRW war 2014 von materiellen Entbehrungen betroffen

Die im Dunkeln sieht man nicht[1], und dabei sind es doch sehr viele. (grafik: it.nrw)
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2014 waren 12,2 Prozent der nordrhein-westfälischen Personen in Privathaushalten von materiellen Entbehrungen betroffen. Wie der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, war damit jede achte Person aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln in ihren Lebensbedingungen eingeschränkt.

Die Betroffenen waren z. B. nicht in der Lage, ihre Mieten, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, ihre Wohnungen angemessen zu beheizen oder eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren. Materielle Entbehrungen bestehen nach EU-Definition dann, wenn nach Selbsteinschätzung der Haushalte drei von insgesamt neun Mangelsituationen vorliegen.

Am häufigsten fehlten finanzielle Reserven, um unerwartet anfallende Ausgaben zu bestreiten; dies traf auf gut ein Drittel der Personen zu (34,4 Prozent). Gut ein Fünftel der Personen (21,8 Prozent) konnte es sich finanziell nicht leisten, eine Woche pro Jahr Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen.

Diese und weitere interessante Ergebnisse zur Verbreitung von Mangelsituationen in der Bevölkerung haben die Statistiker jetzt in der Reihe Statistik kompakt unter dem Titel „Wer muss worauf verzichten? Verbreitung materieller Entbehrungen in Nordrhein-Westfalen 2014” veröffentlicht. Die Ergebnisse basieren auf der jährlich EU-weit durchgeführten Haushaltserhebung EU-SILC über Einkommen und Lebensbedingungen.

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[1] „Denn die einen sind im Dunkeln
Und die andern sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte
Die im Dunkeln sieht man nicht.“

Bertolt Brecht, Dreigroschenoper

Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Moritat_von_Mackie_Messer

SPD im Rentenwahlkampf? Ursula Engelen-Kefer und eine Pressemeldung von Dirk Wiese

Ich gebe zu, dass ich einigermaßen verstört bin. Heute Morgen habe ich in der taz den ausgezeichneten Artikel von Ursula-Engelen Käfer (SPD) zur Altersvorsorge gelesen und wenig später flatterte mir eine Pressemitteilung unseres heimischen SPD Bundestagsabgeordneten in den Briefkasten.

Der Reihe nach.

Engelen-Kefer zeigt die Fehler ihrer eigenen Partei in den „Schröder-Jahren“ auf: „Wie inzwischen selbst amtliche Berichte feststellen, ist die Riester-Reform gescheitert“, schreibt die Volkswirtschaftlerin. Die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung überschreite die der kapitalgedeckten Systeme deutlich.

Es sei notwendig den freien Fall des Rentenniveaus seit der Riester-Reform 2001 anzuhalten. Dies sei durchaus möglich, so Engelen-Kefer: „In Österreich sind die durchschnittlichen Rentenleistungen für Männer und Frauen im Schnitt um mehr als 40 Prozent höher als in der Bundesrepublik, werden für 14 Monate gezahlt, und es gilt nach wie vor die Rente mit 65. Finanziert wird dies durch einen Beitrag von 22,8 Prozent mit einem höheren Anteil der Arbeitgeber sowie einem erheblichen Steuerzuschuss. Zudem sind alle Erwerbstätigen in die solidarische Rentenversicherung einbezogen, was auch in Deutschland längst überfällig ist.“

Der auf dem SPD-Programmparteitag gefeierte Redner Gerhard Schröder habe hingegen das solidarische Rentensystem umgebaut, um die Arbeitgeber zu entlasten.

Die Pressemeldung von Dirk Wiese lautet: „Weiterarbeiten nach Rentenbeginn: Bundesregierung präsentiert neue Broschüre“, und ist offensichtlich ein Ratgeber für Rentner, die nach dem Renteneintritt noch weiterarbeiten wollen/müssen.

In der PM liest sich das so [Hervorhebung von mir]:

Viele Menschen möchten am Ende eines langen Berufslebens noch keinen endgültigen Schlussstrich ziehen und ihre Arbeit völlig liegen lassen. Das zeigt sich auch daran, dass etwa 900.000 Menschen in Deutschland im Rentenalter einem Minijob nachgehen – rund 200.000 Menschen im Rentenalter waren sogar sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Die Wahl zwischen einem Weiterarbeiten ohne Renteneintritt und einem Weiterarbeiten mit Renteneintritt muss von alldenjenigen getroffen werden, die über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten wollen. Dabei kann das neue Flexirentengesetz eine Hilfe darstellen, weil es eine flexiblere Planung ermöglicht. Beide Varianten können die Rente spürbar steigern, sollten aber auch rechtzeitig mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Wer vor dieser Entscheidung steht, kann auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de individuelle Beratung erhalten.

„Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass Prävention und Rehabilitation durch das neue Flexirentengesetz ausgebaut werden. Ziel ist es, dass mehr Menschen bis ins Rentenalter gesund arbeiten können. Gleichzeitig ist es gelungen, bürokratische Hürden etwa bei der Staffelung der Teilrente abzubauen und damit die Gestaltung der Arbeit im Alter für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinfachen“, erläutert der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese die Position der SPD-Bundestagsfraktion.

Von der Bundesregierung wird zu diesem Thema unter anderem der Ratgeber „Länger arbeiten“ angeboten. Die Broschüre kann kostenlos beim Büro des heimischen Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: 030/227 74 078, Fax: 030/227 76 080, E-Mail: dirk.wiese@bundestag.de bestellt werden.

Ich muss ehrlich gestehen, dass mir die PM von Dirk Wiese wie ein zynischer Kommentar zum eigenen Handeln vorgekommen ist. Die Lesart wäre: Die Schröder-SPD zerstört das gesetzliche Rentensystem und bietet dem jetzt „kranken Patienten“ RentnerIn die Medizin an:

Hallo, hallo, wir haben eine Broschüre (Medizin) für alle Rentner, die auch nach der Rente noch arbeiten müssen/wollen. Wir haben zwar eure Rente kaputt gemacht, aber dafür bekommt ihr jetzt eine Broschüre.

Es ist Wahlkampfzeit. Ich habe den Schulzzug schon lange nicht mehr gesehen. Ich vermute, er steht vor dem Willy-Brandt-Haus und wird mit Broschüren beladen.

Meine Sorge ist, dass die SPD mit dieser Art von Öffentlichkeitsarbeit bei den Bundestagswahlen implodiert. Neoliberale Politik können CDU und FDP auch ohne SPD umsetzen – ohne Broschüre.

Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose in Olsberg: 10,55 Euro je Quadratmeter

Zu Hoch und zu kurzfristig. Die Sauerländer Bürgerliste kritisiert die „Nutzungsentschädigungen“ für Flüchtlinge.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Gibt es im Hochsauerlandkreis Wohnungen, für die 10,55 Euro je Quadratmeter gezahlt werden müssen?

Ja, es gibt sie, und zwar fällt diese “Nutzungsgebühr” ausgerechnet für die Wohnungen an, die die Stadt Olsberg für Flüchtlinge angemietet hat.

Am 30.03.2017 hat der Rat der Stadt Olsberg einstimmig (!) die neue “Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Olsberg über die Einrichtung und den Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose” beschlossen. Im Protokoll dieser Ratssitzung ist keine einzige kritische Nachfrage vermerkt, ob diese Satzung überhaupt praktikabel ist oder nicht dazu führt, Flüchtlinge in den Ruin zu treiben.

Mitte Juni machte sich die Olsberger Stadtverwaltung an die Umsetzung. Sie verschickte an die Bewohner einen “Bescheid über Nutzungsentschädigungen”, erstmals zahlbar am 03.07.2017!

Für einen Flüchtling, der ein einzelnes Zimmer bewohnt, ergibt sich daraus bei 30qm angerechneter Fläche – einschließlich anteiliger Gemeinschaftsflächen! – eine Zahlungspflicht von 316,50 Euro je Monat.

Einen solchen Bescheid bekamen auch Flüchtlinge, die mittlerweile einen subsidiären Schutzstatus haben und nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sondern nach dem Sozialgesetzbuch II.

Vorsorglich wurde den Empfängern der Bescheide in wunderschönem Behördendeutsch auch mitgeteilt: “Durch das Erheben des Widerspruchs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Zahlungspflicht nicht aufgehoben”!

Die Empfänger der Gebührenbescheide fielen verständlicherweise “aus allen Wolken”. Wie sollen sie diese horrenden Kosten für ihren Wohnraum aus ihren Einnahmen nach dem SGB II bezahlen? Wie sollen sie ersatzweise innerhalb von 2 Wochen eine andere Bleibe finden, die für sie bezahlbar ist?

Bei der Stadt Olsberg scheint so große Finanznot zu herrschen, dass man jetzt auf diese Weise Geld von Flüchtlingen eintreiben will. Sowohl bei der Erstellung der Satzung als auch bei der Umsetzung hätte man im Olsberger Rathaus etwas mehr nachdenken können.

Wie teuer dürfen Wohnungen für Grundsicherungsempfänger im HSK sein?

Am 14.06.2017 tagte der Gesundheits- und Sozialausschuss (GSA) des Hochsauerlandkreises im frisch eingeweihten Zentrum für Feuerschutz und Rettungswesen in Meschede-Enste.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Offene Fragen
Gleich zu Sitzungsbeginn stellte Herr Matthias Klupp von „Analyse & Konzepte“ das sogenannte „Schlüssige Konzept zur Bestimmung angemessener Unterhaltskosten im SGB II und SGB XII“ vor. Im Anschluss an den Vortrag hatten die Ausschuss-Mitglieder Gelegenheit Fragen zu stellen, die nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht alle umfassend beantwortet worden sind. Auch manche Sachverhalte wurden aus ihrer Sicht nicht ganz deutlich. Zudem ergeben sich aus Sicht der SBL/FW auch weitere Fragen.

Alles rechtens?
Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund im Februar 2016 das Unterkunftskosten-Konzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von der Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“ erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon. Das Urteil ist allerdings noch nichts rechtskräftig. Denn der von der Kreisverwaltung beauftragte Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) hat Berufung beim Landessozialgericht eingelegt.

Schlüssigkeit der Methodik
Insofern ist es sehr interessant, nach welcher Methodik „Analyse & Konzepte“ das aktuelle „Schlüssige Konzept“ für die gewährten Unterkunftskosten von Bezieherinnen und Beziehern von SGB II- und SBG XII-Leistungen ermittelt hat. Es war dieselbe Firma tätig wie für das bisherige Konzept. Gegenüber den vor 3 Jahren festgestellten Mieten ermittelte sie eine Erhöhung von durchschnittlich nur 1% – für 3 Jahre!

SBL/FW stellt Fragen
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos bat daher den Landrat mit Schreiben vom 14.06.2017 folgende Fragen zum KdU-Konzept des HSK zu beantworten:

  1. Ist es zutreffend, dass laut Rechtsprechung des BSG in die Plausibilitätsprüfung zur Ermittlung des Mietspiegels mindestens 10% aller Mietwohnungen einfließen müssen?
    (Soweit wir uns erinnern, gab Herr Klupp die Zahl der in der Auswertung berücksichtigen Mietwohnungen mit 4.627 an und die Zahl aller Mietwohnungen im HSK mit ca. 53.000? Falls diese Angaben richtig sind, dann liegt die Zahl der berücksichtigen Mietwohnungen offenbar unter 10%?)
  2. Wie genau sind die Kriterien „einfachster Standard“ und „einfacher Standard“ definiert? Wie stellt der HSK sicher, dass SGB II- und SBG XII-Bezieher nicht auf Wohnungen mit „einfachstem Standard“ zurückgreifen müssen?
  3. Wie handhabt „Analyse & Konzepte“ bei der Auswertung von Wohnungsinseraten, dass annoncierte Wohnungsangebote nicht mehrfach gezählt werden? Wie geht „Analyse & Konzepte“ vor, um ganz sicher zu stellen, dass jede Wohnung nur einmal berücksichtigt wird?
  4. Das Sozialgericht Dortmund hat das „Schlüssige Konzept“ für rechtswidrig erklärt, weil außer SGB II- und SGB XII-Bezieher/innen, Geringverdiener/innen und Asylbewerber/innen auch zahlungskräftigere Mieter gezielt nach sehr billigen Wohnungen suchen. Hat „Analyse & Konzepte“ dieses Urteil bei der Nachfrageanalyse berücksichtigt? Wenn ja, mit Hilfe welcher Methodik?
  5. Hat „Analyse & Konzepte“ bei der Ermittlung der Mietpreisentwicklung im HSK die allgemeine Mietpreisentwicklung 2014 – 2017 und den Verbraucherpreisindex berücksichtigt? (Der Verbraucherpreisindex für die Wohnungsmiete in Deutschland hat sich in der Zeit von April 2014 bis April 2017 um 4,1% erhöht!)
  6. Bei der Festlegung der Wohnungsmarkttypen II und III im HSK fehlt die räumliche Verbundenheit! Die Stadt Brilon wurde in einen “Wohnungsmarkttyp” mit insgesamt 7, räumlich teilweise weit auseinander liegenden Kommunen zusammengefasst. Im Konzept für den Nachbarkreis Unna (aktueller Stand: Sept 2016) erfolgte dagegen durch „Analyse & Konzepte“ keine Clusterung, sondern es wurden für alle 10 Kommunen eigene Mietwerte ermittelt. 4 der 10 Kommunen sind kleiner als die Stadt Brilon (z.B. Holzwickede 17.000 Einwohner, Bönen 18.000 Einwohner, Fröndenberg 21.000 Einwohner). Nach diesen Kriterien hätte man im HSK 9 Mietkategorien bilden und nur Bestwig und Eslohe sowie Winterberg, Hallenberg und Medebach zusammenfassen können. Warum erfolgte dies nicht? Und warum wurden trotz der Vorgabe „räumliche Verbundenheit“ z.B. Eslohe, Hallenberg und Marsberg im selben Wohnungsmarkttyp zusammengefasst?
  7. Die von der ausführenden Firma angewandte “Clusterung” ist sehr umstritten und wird in zahlreichen Entscheidungen von Sozialgerichten abgelehnt. Selbst wenn man sie als wissenschaftlich tragfähige Methode akzeptieren würde, hätte man die Aktualität der Parameter überprüfen müssen. Denn seit dem ersten Konzept der ausführenden Firma haben sich die Mietenstufen von 5 der 12 Kommunen im HSK geändert, und die Einwohnerzahlentwicklung der Jahre 2007 – 2011 ist auch nicht mehr anwendbar. Warum erfolgte keine Aktualisierung dieser Cluster-Auswertung?
  8. Gibt es zwischenzeitlich eine Entscheidung des LSG zum KdU-Konzept des HSK?

Pressemitteilung: SPD Fraktion im Rat der Stadt Sundern setzt sich für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit ein

Sundern. (pm) Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung einstimmig für die Fortsetzung der aus Landesmitteln geförderten Schulsozialarbeit ausgesprochen.

„Schulsozialarbeit gewinnt zunehmend an Bedeutung“, stellt Lars Dünnebacke für die SPD Fraktion fest. „Soziale Herkunft ist immer noch entscheidend für den Bildungserfolg. Durch Schulsozialarbeit lassen sich unterschiedliche Startchancen ausgleichen.“

In Sundern wird aktuell die Stelle einer Schulsozialarbeiterin zu 90% aus Landesmittel finanziert. Sie unterstützt die Arbeit an den fünf städtischen Grundschulen. Alle Schulleiterinnen haben sich für die Fortsetzung der Arbeit eingesetzt.

Die 10% Eigenmittel wurden bisher vom Hochsauerlandkreis finanziert. Das Land kürzt 2018 den Zuschuss auf 60%, der Kreis zieht sich vollständig aus der Finanzierung zurück.

Für die Stadt Sundern bedeutet dies, dass bei Fortsetzung des Programms Belastungen in Höhe von 24.000,- Tsd. € jährlich entstehen.

Die SPD Fraktion hat daher die Verwaltung aufgefordert, sich beim Kreis für eine Beteiligung an der 40% Finanzierung einzusetzen.

„Ansonsten müssten im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2018 die Mittel vom Rat bereit gestellt werden“, fordert Dünnebacke. Da es sich um freiwillige Leistungen handelt, ist dies nur zu Lasten anderer freiwilliger Leistungen möglich.

Falken HSK: Kundgebung „Jugend braucht Freiräume“ in Brilon

Brilon. (falken_hsk) Am Samstag, dem 27. Mai, fand zwischen 14 und 18 Uhr in Brilon eine Kundgebung von Jugendlichen statt, die von den Falken HSK unterstützt wurde.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Falken HSK erschienen.)

Die jungen Brilonerinnen und  Briloner setzen sich gegen sexistische und fremdenfeindliche Diskriminierung ein, wenden sich gegen Polizeimaßnahmen, die ihnen ungerechtfertigt erscheinen, vor allem aber wünschen sie sich in Brilon einen eigenen Jugendraum.

Kundgebung auf dem Marktplatz in Brilon. (foto: falken)

Mit der Kundgebung suchten die Jugendlichen den Dialog mit der Öffentlichkeit. In Gesprächen mit Erwachsenen und weiteren Jugendlichen fanden sie viel Verständnis für ihre Lage – und auch den einen oder anderen Vorschlag, der jetzt geprüft wird. Auch Bürgermeister Christoph Bartsch schaute vorbei und sagte der Gruppe Unterstützung zu, wenn er eine Möglichkeit fände.

Die Redebeiträge
(Die Texte der jugendlichen Sprecherinnen und Sprecher liegen noch nicht als Dateien vor.)

Räume
(M. Hermes)

Liebe Brilonerinnen und Briloner,
liebe Freundinnen und Freunde,

die Gruppe junger Menschen, die sich heute hier trifft, sucht einen Jugendraum, den sie selber gestalten können, der ihnen immer zur Verfügung steht und worin sie selber Verantwortung übernehmen können.

Ich bin Michael Hermes, ehrenamtlicher Vorsitzender des Jugendverbandes Die Falken Hochsauerlandkreis. Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe ist es unsere Aufgabe, Jugendliche zu unterstützen, die sich um Räume und gesellschaftliche Teilhabe bemühen.

In Meschede, wo wir die meisten Mitglieder haben, haben wir 1976 ebenfalls auf der Straße angefangen. Man konnte oder wollte uns zunächst auch dort keine Räume geben. Die Stadt Meschede (oder der Hochsauerlandkreis) hat dann aber eine – wie ich finde – sehr kluge Entscheidung getroffen: Es gab ein altes Schulgebäude und danach ein altes Behördenhaus im öffentlichen Eigentum, die später abgerissen werden sollten. Wir Falken und andere Gruppen konnten sie so lange noch kostenlos nutzen. Unsere Kinder- und Jugendgruppen und viele andere Initiativen haben sich darin getroffen und gesellschaftlich nützliche Arbeit geleistet.

Als wir nach zehn Jahren (und nachdem die Häuser abgerissen waren) immer noch da waren und immer noch laut „hier!“ gerufen haben, haben wir schließlich die ehemalige Fabrik Wiebelhaus in Meschede bekommen, die von der Stadt Meschede erworben und zum Initiativenhaus ausgebaut wurde. Darin sind wir bis heute.

Vielen Generationen von Jugendlichen, die sich von den bestehenden Angeboten der Jugendarbeit nicht angesprochen fühlten, und für die es sonst nur noch kommerzielle Spielhallen und Kneipen gegeben hätte, den Bahnhof oder den Karstadtplatz, konnten wir auf diese Weise einen schönen Treffpunkt anbieten.

Einen Treffpunkt, den sie selber einrichten und gestalten und in dem sie über das Programm mitbestimmen konnten. Einen Treffpunkt, wo sie bei Schwierigkeiten Hilfe kriegen konnten. Einen Treffpunkt, in dem sie ganz frei künstlerisch aktiv sein und sich politisch bilden konnten. Einen Treffpunkt, wo sich die Engagiertesten von ihnen zu Junghelfern und Gruppenleitern ausbilden lassen, Erfahrungen mit Gremienarbeit und Vorstandsverantwortung machen konnten und bis heute können.

Wir haben uns überlegt, bevor wir uns mit ähnlichen Ideen und Forderungen nach einem Haus an die Stadt Brilon und die Fördergeber wenden, zunächst den Dialog mit der Öffentlichkeit zu suchen. Vielleicht hat ja jemand von euch, vielleicht hat jemand von Ihnen einen Raum – eine leerstehende Wohnung oder Werkstatt, eine Kneipe oder einen Keller, einen Laden oder Lagerraum -, der zu schade zum Vergammeln ist und den man sich zu einem Jugendraum ausgestalten könnte. Wenn Ihr so etwas habt oder jemanden kennt, der so etwas hat, sprecht uns einfach an – wir würden uns freuen. Vielen Dank!

 

Rechtslage
(M. Hermes)

Die offene Jugendgruppe hat viel Zuspruch für ihr Engagement und ihre Öffentlichkeitsarbeit bekommen. Es gab aber auch einzelne missgünstige Kommentare wie „Mietet euch doch einen Raum!“ Ich wurde deshalb von den Jugendlichen gebeten, doch auch auf die Rechtslage hinzuweisen, auf deren Basis wir handeln und die offenbar manchen überhaupt nicht bekannt ist. 

Und nein, diese Jugendlichen müssen NICHT ihr Taschengeld zusammenkratzen und sich einen Raum mieten. Sie haben ein RECHT auf einen selbstgestalteten und selbstverantworteten Raum.

Grundlage ist das SGB VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darin heißt es unter § 11:

(Absatz 1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen.
(…)
(Absatz 3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung

Unter § 12 heißt es:
(Absatz 1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist (…) zu fördern.
(Absatz 2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet.

Und § 3 gebietet die Trägervielfalt, die sogenannte Pluralität in der Jugendarbeit:

(Absatz 1) Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Werteorientierungen.

Das, liebe Freundinnen und Freunde, ist nicht etwa ein Auszug aus einem utopischen Zukunftsroman; das ist heutiges, gutes, geltendes Recht. Auf dieser Grundlage arbeiten wir in unserem Jugendzentrum in Meschede seit mittlerweile 35 Jahren. Und auf dieses moderne, geltende Recht können auch junge Menschen in Brilon ihren Anspruch auf eigene Räume, auf Freiräume für die Jugend stützen.

Umleitung: Laschet, AfD, der Aufstand der Dummheit, Filterblasen, Quantenmechanik, Kultur in Dortmund und mehr.

Neulich an der Schleuse in Henrichenburg. (foto: zoom)

Laschet auf dem Schleudersitz: CDU-Wahlsieger mit vielen Problemen … postvonhorn

AfD: Eher Erleichterung als Jubel … blicknachrechts

Wo die AfD in Hagen abgesahnt hat: Von wegen Bulgaren und Rumänen … doppelwacholder

Trump und Co: „Der Aufstand der Dummheit“ … misik

Kleine Filterblasen-Systematik: Populismus, Haterkommentare und politische Wirklichkeitsaneignung … endoplast

Wie skurril darf’s denn sein? Das Einstein-Podolsky-Rosen-Experiment (EPR-Experiment) ist erneut zugunsten der Quantenmechanik ausgegangen … scilogs

Zwischendurch mal was ganz anderes: Island – Eine kurze Reisenotiz … harbuch

Fotografien und besetzte Städte: Fotografische Darstellungen von Geschichte sind bevorzugte Instrumente von Public Historians, besonders im Kontext von Ausstellungen. Sie rufen Emotionen hervor und erzeugen narrative Dimensionen … publicHistory

Journalismus: mobiler Journalismus mit dem Smartphone … ruhrnalist

Kultur in Dortmund: Fünf Sparten des Dortmunder Theaters präsentieren für 2017/18 ein üppiges Programm – Personalkarussell dreht sich … revierpassagen

Schlechtes Zeugnis: „Bildungs- und Teilhabepaket“ ist wohl kein Renner … sbl

Umleitung: von völkischen „Kinderlagern“ über das funky Funke Portal zu den Schuldenbergen der Kommunen

Keine Katzenfotos! Heute im Nordfrieslandmuseum Husum (foto: zoom)

Völkische „Kinderlager“: Es gibt sie noch die organisierte braune Kindererziehung. Ehemalige HDJ-Aktivisten führen in Ostwestfalen weiter Kinderlager durch … bnr

Die SPD entzaubert Schulz: Die SPD erwartet Großes von Martin Schulz. Er soll sie aus dem Jammertal führen. Darum wählte sie ihn mit 100 Prozent zum Vorsitzenden … postvonhorn

Das „funky Funke-Portal Der Westen“: Wenn die Welt dir Zitronen reicht, mach Klicks daraus. Warum Menschen den Respekt vor dem Journalismus verlieren, man kann es echt nicht verstehen … evangelisch

Ostergruß: Folgende christliche Glaubensüberzeugungen sind für einen gebildeten und vernünftigen Menschen inakzeptabel … scilogs

Fake History im Outlet Village: Warum ist die Simulation von historischem Flair für den Lagerverkauf von Markenartikeln so populär? … publicHistory

Schulen ohne Rassismus? Der hilflose Anti-Antisemitismus … welt

Vergessen in Amerika: Haus Opherdicke widmet dem Maler Josef Scharl eine Werkschau … revierpassagen

Aktionsbündnis „Für die Würde der Städte“ fordert: Neuordnung des Kommunalen Finanzsystems in die Wahlprogramme! „Schuldenberge sind Folge von Gesetzen zu Lasten der Kommunen“ … doppelwacholder

Kinderrechteforum organisiert Demonstration in Meschede

Das Kinderrechteforum ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Köln. Es hat sich in den letzten Jahren intensiv auch um mehrere von Abschiebung bedrohte Familien mit Kindern im Hochsauerlandkreis gekümmert. Unter dem Leitwort “Wir haben Rechte – Kein Scherz!” findet am Donnerstag, 13. April, in Meschede eine vom Kinderrechteforum organisierte Demonstration statt. Treffpunkt ist um 09:30 Uhr an der Gaststätte Pulverturm in der gleichnamigen Straße.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Zu dieser Demonstration schreibt das Kinderrechteforum:

“Unseren Informationen zufolge wurden im Jahr 2016 100 Asylbewerber aus dem Hochsauerlandkreis abgeschoben. Im Januar 2017 waren es sogar 12.

Wir sind davon überzeugt, dass ein Großteil dieser Menschen, darunter auch Kinder, unberechtigter Weise abgeschoben wurden. Insgesamt sehen wir die Asylpolitik des Kreises kritisch. In der Vergangenheit wurden aus unserer Sicht, insbesondere die Kinderrechte missachtet, die gemäß Artikel 59, Abs. 2 des Grundgesetzes einen verbindlichen Bestandteil unserer Rechtsordnung im Range einfachen Bundesrechts* darstellen.

DIE AKTION
Wir möchten gemeinsam mit euch für eine transparente und faire Asylpolitik des Hochsauerlandkreises einstehen und möchten dich hiermit herzlich zu unserer Demo mit dem Motto: „Wir haben Rechte – Kein Scherz“ einladen.

Treffpunkt wird voraussichtlich gegen 9:30 die Gaststätte am Pulverturm in der Pulverturmstraße in Meschede. Nach einem kurzen Kennenlernen und letzten Vorbereitungen werden wir dann gegen 10:30 geschlossen durch die Innenstadt zum Kreishaus ziehen.

Weitere Infos folgen nach der Anmeldung per Email. Bitte beachte, dass eine Anmeldung der Teilnahme über diese Plattform zwingend erforderlich ist. Andernfalls könnte ein Ausschluss am Veranstaltungsort erfolgen.

UNSERE FORDERUNGEN

  • Transparente Asylpolitik
  • Fairer Umgang und Prozess
  • Mehr Beachtung der bestehenden Menschenrechtsverträge (Kinderrechtskonvention, Menschenrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, etc.)
  • Mehr Kontrolle innerhalb der Behörde
  • Einhaltung von Absprachen

BEISPIELE
Im nachfolgenden liefern wir zwei wesentliche Beispiele, die unser Anliegen bzw. die unvollziehbare Asylpolitik des Hochsauerlandkreises verdeutlichen sollen.

FAMILIE DARBINYAN AUS BESTWIG

Einige werden sich sicherlich noch an die Geschichte von Familie Darbinyan aus Bestwig erinnern. Die Familie kommt ursprünglich aus Armenien und lebt seit 4 Jahren in Deutschland. Die beiden älteren Kinder, Elina (20) und Edgar (18) besuchten damals erfolgreich die Schule. Elina machte eine schulische Ausbildung am Berufskolleg in Bestwig zur gestaltungstechnischen Assistentin und Edgar stand kurz vor seinem Realschulabschluss. Er wäre in nur wenigen Monaten als Klassenbester abgegangen und eine Ausbildung begonnen. Der Vater hatte eine Vollzeitstelle bei einer Schreinerei und die Mutter kümmerte sich derweil um das Neugeborene (Januar 2016).

Im März 2016 wurden Edgar und Elina eines Morgens durch die Polizeibeamte, sowie Mitarbeiter der Ausländerbehörde aus dem Schlaf gerissen. Sie sollten abgeschoben werden. Trotz ihrer vorbildlichen Integration, Ausbildungsstellen und einem laufenden Härtefallantrag.

FAMILIE QUNI AUS RAMSBECK

Der Fall von Familie Quni ist aktuell. Ursprünglich kommt die Familie aus Albanien und lebt seit 2015 in der Bundesrepublik. Die Familie ist ebenfalls fünfköpfig. Alle 3 Kinder, Jolanda (16), Egzon (15) und Amina (7) besuchen die Schule und beherschen die deutsche Sprache. Auch die Eltern sprechen Deutsch und sind beruftätig.

Auch diese Familie engagierte sich in ihrer Freizeit in unterschiedlichen Vereinen (Fußballverein, Chorgemeinschaft, etc.) und war dafür, dass die Familie erst mehr als ein Jahr hier lebte hervoragend intergriert. Im Januar 2017 wurde die gesamte Familie dann plötzlich abgeschoben. Obwohl ein Härtefallantrag gestellt war und es neue Erkentnisse über die gesundheitliche Situation von Tochter Jolanda gab, diese hat nämlich aufgrund eines genetischen Defekts eine körperliche Beeinträchtigung.

VERWEISE
* Vgl. BVerfG, 19.09.2006, 2 BvR 2115/01, Rn.52

ANMELDUNG
Da wir als Veranstalter dazu verpflichtet sind, die Teilnehmerzahl zu melden, bitten wir alle, sich für die Teilnahme anzumelden.”

Weitere Infos gibt es unter:
http://kinderrechteforum.org/events/demo-wir-haben-rechte-kein-scherz
https://www.facebook.com/events/660235117514986