Umleitung: Corona-Lockdown, Klima-Angst, Rechte gegen Klimaschutz, ChatGPT, „Konflikte“ in der DASA, der Streik und mehr…

Blick nach oben: Wrestling zweier Baumgiganten? Oder was seht ihr? (foto: zoom)

Corona-Lockdown: Nicht alles schlecht … nd

Mentale Gesundheit: „‚Klimaangst‘ ist eine rationale Reaktion“ … klimareporter

„Rechtsextreme und Rassisten wehren sich gegen Klimaschutz, weil er ihre Privilegien in Frage stellt“: Ein Interview mit dem Soziologen und Rechtsextremismusforscher Matthias Quent … klimafakten

Anti-Pizza-Koalition: Die ÖVP verrät in Niederösterreich ihre Wähler und koaliert mit fanatischen Rechtsextremisten … misik

Is ChatGPT a threat or an opportunity for journalism? Five AI experts weigh in … reutersinstitute

Albert Einstein und Max Planck im Nationalsozialismus: Wie wäre die Wissenschaftsgeschichte wohl verlaufen, wenn Max Planck (1858-1947) Altphilologie oder Musik statt Physik studiert hätte? Lust und Talent hätte er allemal für diese Gebiete gehabt. Später würde er seinen Sohn Erwin (Cello) und seinen Freund Albert Einstein (1879-1955; Geige) auf dem Klavier begleiten … scilogs

Verkehrsbetriebe, Flughäfen und Häfen sind zum Streik aufgerufen: Am kommenden Montag werden die Warnstreiks im öffentlichen Dienst ausgeweitet … nordstadtblogger

Ausstellung in der Dortmunder DASA knöpft sich „Konflikte“ vor: Diese Ausstellung beginnt buchstäblich bei Adam und Eva – präsent durch eine Gemälde-Reproduktion. Am biblischen Anbeginn der Menschheit erleben sie, wie unversehens Sünden und damit Konflikte in die Welt geraten … revierpassagen

Futter für die Beratungsindustrie: Stadt Hagen zahlt Millionen für Gutachten … doppelwacholder

Kreistag trifft sich wieder im Kreishaus in Meschede: Am Freitag (24.03.) findet die erste Sitzung des Kreistags in diesem Jahr statt. Nachdem diese Sitzungen pandemiebedingt in den letzten Jahren nach Olsberg oder Bigge verlegt wurden, trifft sich der Kreistag nun wieder im Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 15 Uhr … sbl

Leo Tolstoi und die Todesstrafe

Ein Band der neuen Friedensbibliothek vereinigt Texte „Über die Unmöglichkeit des Gerichtes und der Bestrafung der Menschen untereinander“ – Das Geleitwort stammt von Eugen Drewermann

Umschlagbild von Texte gegen die Todesstrafe (Band TFb_B001)

Seit Februar 2023 sind Lesesaal und Publikationsreihe des pazifistischen Editionsprojekts „Tolstoi-Friedensbibliothek“ eröffnet. Ziel ist die allgemeine Zugänglichkeit der gemeinfreien Übersetzungen von Tolstois pazifistischen, sozialethischen und religiösen (bzw. theologischen) Schriften.

(Eine Information der Tolstoi-Friedensbibliothek.de)

Initiative und Konzeption gehen auf Peter Bürger zurück, der im Ökumenischen Institut für Friedenstheologie mitarbeitet. Er betreut in Kooperation mit Ingrid von Heiseler die Edition. Zu den ständig Mitarbeitenden gehören außerdem Katrin Warnatzsch und Bodo Bischof. Weitere Textpat:innen haben die Erfassung oder Korrektur einzelner Titel übernommen. Zum Kreis der Beratenden gehören Eugen Drewermann, Ullrich Hahn, Prof. Thomas Nauerth und Dr. Marco Sorace.

Als Kooperationspartner:innen bei der Vermittlung des Projektes wirken mit: Internetseite „Kirche & Weltkrieg“, Geschäftsführender Vorstand des Versöhnungsbundes, Graswurzelrevolution, Lebenshaus Schwäbische Alb e.V., Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK), Ökumenisches Institut für Friedenstheologie, pax christi-Diözesanverband Münster und Solidarische Kirche im Rheinland.

Ein Sammelband „Texte gegen die Todesstrafe: Über die Unmöglichkeit des Gerichtes und der Bestrafung der Menschen untereinander“ eröffnet die Reihe B der Tolstoi-Friedensbibliothek und ist als Lesebuch konzipiert.

In seinem Geleitwort schreibt Eugen Drewermann: „… Der Protestantismus Luthers verblieb in der Schizophrenie der Zwei-Reiche-Lehre, mit welcher Augustinus in der Zeit nach Konstantin das Christentum in eine staatstragende Religion verwandelte: die Menschen, weil sie böse sind, benötigen den Staat als Notverordnung Gottes; deshalb kann man nicht nur, man muß als Christ Soldat und Richter sein. So etwas sagen bis hinein in unsere Tage alle Kirchen. Die aufgeklärten Geister aber glauben, ganz ohne Gott und Christus auskommen zu können; sie glauben an die Wissenschaft und an den Fortschritt der geschichtlichen Vernunft und weigern sich, das Anwachsen der staatlich und gesellschaftlich verordneten militärischen, juridischen und sozialen Grausamkeiten anzuerkennen und anzugehen. Kirche und Staat bilden gemeinsam ein unmenschliches System der Lüge, der Gewalt und einer selbstgerechten Ungerechtigkeit. Diese Evidenz gewann Tolstoi aus der Botschaft Jesu und richtete sie aufrüttelnd und befreiend in der Sprache eines Dichters und in dem Anspruch eines Propheten an jeden Einzelnen nicht anders als auch an die Allgemeinheit.“

Projektseite: www.tolstoi-friedensbibliothek.de
(Alle Publikationen sind hier in digitaler Form kostenfrei abrufbar)

Der neue Buchband:
Leo N. Tolstoi: Texte gegen die Todesstrafe. Über die Unmöglichkeit des Gerichtes und der Bestrafung der Menschen untereinander. (= Tolstoi-Friedensbibliothek, Reihe B, Band 1; Hg. P. Bürger). Norderstedt: BoD 2023.
(ISBN: 9783741289392, Paperback: 224 Seiten, Ladenpreis 9,99 Euro, Geleitwort von Eugen Drewermann).
Leseprobe und Bestellmöglichkeit hier beim Verlag:
https://www.bod.de/buchshop/texte-gegen-die-todesstrafe-leo-n-tolstoi-9783741289392

Umleitung: Drei Jahre Corona, Handgranaten bei Reichsbürgern, Tantra-Masseurin auf Russland-Trip, soziale Ungleichheit, Steckersolar, E-Fuels, Einstein und eine Depeche Mode Coverband

Immer noch im Einsatz – Coronatest: Nasenabstrich, vier Tropfen in die kleine Öffnung, 15 Minuten warten, heute negativ (foto: zoom)

Drei Jahre Corona: Die Illusion der Normalität … blaetter

Razzien: Waffenarsenale mit Handgranaten bei Reichsbürgern ausgehoben … endstationrechts

Illustre Reisegruppe: Tantra-Masseurin begleitete AfD-Landtagsabgeordnete bei Trip nach Russland … doppelwacholder

Der Skandal der Ungleichheit: Es braucht endlich einen entschlossenen Kampf gegen die neue soziale Schieflage … misik

Überregulierung von Steckersolaranlagen: Balkonkraftwerke stecken weiter in Bürokratie fest … klimareporter

Quaschning erklärt: E-Fuels … klimareporter

“Der liebe Gott würfelt nicht!” Einstein und der Determinismus … scilogs

Musik und Sightseeing in Berlin: eine Depeche Mode Cover Band namens „Forced To Mode“ … schwenke

Es zieht sich…

Blick auf Siedlinghausen (foto: zoom)

In einem dieser vielen Häuser schreibe ich an diesem Blog. Außerdem verfasse ich gerade Absagen, denn die Bronchitis nervt mich auch am Tag 11 hartnäckig und unerbittlich. Spazierengehen funktioniert zum Glück inzwischen. Die frische Luft tut gut. Da stecke ich auch niemanden an, insbesondere wenn ich alleine über den getauten und erneut gefrorenen Restschnee stolpere.

Keine Veranstaltungen, was ich schade finde. Gerade heute Abend wäre wieder eine Ausstellungseröffnung im Hallenberger Kump gewesen. Keine Bilder, keine Fragen, keine Antworten, kein Bericht.

Die Teilnahme an der Fridays-For-Future-Demo am morgigen Freitag wackelt ebenfalls, aber sie findet immerhin draußen statt. Das Ansteckungsrisiko ist somit gering. Falls ich fit bin, bin ich da.

Solange gucke ich jetzt aus einem der Fenster eines der vielen Häuser auf dem Bild oben und sehe das Kreuz auf dem Krähenstein, manchmal sogar abends mit Beleuchtung.

Gleich bin ich oben und genieße den Ausblick. (foto: zoom)

Andersherum: Wenn ich da oben am Kreuz auf dem Käppelchen (Krähenstein) stehe, kann ich das Haus mit dem Fenster, hinter dem ich an diesem Blog werkele, sehen.

Die allgegenwärtigen Kreuze im Sauerland halten mich seit über 25 Jahren in einer fortwährenden Rekursion gefangen, mich den armen Atheisten und Agnostiker. Fragt mich lieber nicht, was in den Klassenzimmern der säkularen Schulen hängt. Aber ihr kennt die Antwort: INRI

Landgericht Traunstein: Verfahren gegen Ex-Papst nach dessen Tod nicht unterbrochen

Wortwolke in Form einer Kirche

Das Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. ist nicht unterbrochen. Das Landgericht teilt mit, dass an die Stelle des verstorbenen Beklagten die Erben treten.

(Pressemitteilung CORRECTIV)

Essen, 02. Januar 2023. Das Verfahren zur Verantwortung im Missbrauchsskandal gegen den Ex-Papst ist durch dessen Tod nicht unterbrochen, so heißt es in einem Schreiben des Landgerichts Traunstein, das CORRECTIV, dem BR und der Zeit vorliegt. Das Verfahren gehe weiter, da der verstorbene Ex-Papst „durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wurde. An die Stelle des verstorbenen Beklagten treten dessen Erben.“ Der Rechtsanwalt Andreas Schulz, der den Kläger Andreas Perr vertritt, sieht nun im Missbrauchsverfahren Papst Franziskus als den Rechtsnachfolger des Beklagten, da der verstorbene Papst emeritus Benedikt den Vatikan als Erbe eingesetzt habe. 

„Nun muss Papst Franziskus entscheiden, ob er sich hinter der Immunität versteckt, oder ob er der Wahrheitsfindung Geltung verschafft“, sagt Rechtsanwalt Schulz, „für das Verfahren hat Papst Franziskus nun die Möglichkeit, die Archive des Vatikans zu öffnen und damit endlich für Transparenz zu sorgen“. Einblicke in die geheimen Vatikanakten könnten die Verantwortlichen für die Vertuschung der Missbrauchsfälle klar benennen.

Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für Andreas Perr, einem Opfer des notorischen Missbrauchstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz, eine Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten. Das Erzbistum München und Freising hatte H. trotz bekannter Übergriffe und einer Verurteilung immer wieder in Gemeinden als Priester eingesetzt.  

Die Klage richtet sich neben dem kürzlich verstorbenen Papst Emeritus Benedikt XVI. auch gegen das Erzbistum München und Freising, den Kardinal Friedrich Wetter und den ehemaligen Priester Peter H.. Der Anwalt will für seinen Mandanten erreichen, dass das Gericht den „Ersatz eines entstandenen Schadens“ festgestellt, der durch den Missbrauch verursacht wurde. Der ehemalige Priester H. hatte in den 1990er Jahren den Kläger sexuell missbraucht. In einem geheimen Kirchenurteil wurde dem verstorbenen Ex-Papst bereits eine Pflichtverletzung vorgeworfen.

Umleitung: Ausnahmsweise Religion, Antisemitische Anschläge, Querdenkerbesuche, Bußgeld für Meta, Klage gegen Twitter, die letzten Überlebenden, Straßenbahn in Hagen und die Walking Dead.

Bäume rechts und links. In der Mitte ein Fußweg, der auf eine Kirche zuzustreben scheint.
Vor elf Tagen schien die Sonne in der Ruhraue bei Bigge. Den heutigen Tag vergessen wir mal. (foto: zoom)

Aus der Benediktinerabtei in Meschede: Impuls am Dienstag der Ersten Adventswoche (29.11.2022) … koenigsmuenster

NRW: Antisemitische Anschläge in Essen und Bochum … endstationrechts

Hausbesuch? Ein wie ich finde unfassbarer Vorgang, der nicht unkommentiert bleiben darf: Für Montag, den 28. November, haben Dortmunder Querdenker, namentlich der sogenannte „Demokratischer Widerstand Dortmund“, eine Demonstration angemeldet. So weit, so normal. Wäre da nicht der Umstand, dass diese, so mein Verständnis der mir bekannten Straßennamen, direkt an meinem Wohnhaus vorbeiführt … gedankensplitter

Die letzten Überlebenden: Ausstellung erinnert an die nationalsozialistische Vernichtung – Konzert von „Bejarano und Microphone Mafia“ im Keuninghaus … nordstadtblogger

Klage gegen Twitter & DGB-Debatte: Wann sind Medienunternehmen gut genug? … scilogs

Meta kassiert dritthöchstes DSGVO-Bußgeld: Weil es die Telefonnummern und E-Mailadressen von Nutzer:innen unzureichend geschützt hat, soll Meta 265 Millionen Euro Strafe zahlen … netzpolitik

ÖPNV in Hagen: Gutachten empfiehlt Straßenbahn … doppelwacholder

The Walking Dead: das Ende einer Ära (ohne Spoiler) … unkreativ

Umleitung: Banken, Paulskirche, rechte Immobilien, Iran, Primärenergie, van Gogh, Steinwache, Online-Vortrag des Friedenspreisträgers Serhij Zhadan und zum Schluss ein wenig Schadenfreude.

Das Frankfurter Bankenviertel überwältigt die Paulskirche im Vordergrund (foto: zoom)

Als ich das Foto des Frankfurter Bankenviertels vom Turm des Doms aus aufgenommen habe, ist mir die Paulskirche nicht weiter aufgefallen. Die riesigen Bankentürme im Hintergrund und die verzwergte Paulskirche als Ort der verlorenen bürgerlichen 48er-Revolution im Vordergrund drängen mich fast zum Ausmalen von schwülstigen Bildern à la die Macht des Geldes und die Ohnmacht der Demokratie, aber ich lasse es sein und schaue mich auf fremden Websites und Blogs um. Vielleicht ist ja etwas Interessantes dabei.

Extrem rechte Immobilie im Burgenlandkreis reaktiviert: In seiner Zeit als AfD-Politiker nutzte André Poggenburg das Gelände rund um sein Rittergut in Stößen in Sachsen-Anhalt für Feste seiner Partei. Nun dient es den Machern des extrem rechten Magazins „Compact“ als beliebter Veranstaltungsort … endstationrechts

Die Islamische Republik Iran in der Krise? Auch aufgrund der neuen, digitalen Medien fiebern Millionen Iraner:innen mit weiteren Heldinnen wie der Sportlerin Elnaz Rekabi, die in Seoul mutig ohne Kopftuch kletterte. Ein Protestsong des – mittlerweile verhafteten, derzeit wieder freien – Sängers Shervin Hajipour wurde zur Hymne des verzweifelten Aufstandes … scilogs

Deutsche Firma in Aufbau des abgeschotteten Internets im Iran verstrickt: Ein deutsches Unternehmen aus Meerbusch in Nordrhein-Westfalen ist zusammen mit dem iranischen Internetunternehmen ArvanCloud in den Aufbau eines abgeschotteten Internets im Iran verwickelt. Das zeigen gemeinsame Recherchen von Correctiv, taz und netzpolitik.org … netzpolitik

Die Märchenerzählung mit dem Primärenergieverbrauch: Erneuerbare Energien könnten nie den Primärenergieverbrauch in Deutschland decken, verbreiten Energiewendekritiker immer wieder. Sie halten damit die Erzählung am Leben, hundert Prozent Ökoenergie seien für das Industrieland Deutschland gar nicht möglich … klimareporter

Van Gogh – The Immersive Experience: Einer der Künstler, deren Namen wirklich jeder kennt, dürfte van Gogh sein. Der 1853 geborene Niederländer wird die Malerei beeinflusst haben, wie kaum ein anderer Künstler seiner Zeit … unkreativ

30 Jahre Mahn- und Gedenkstätte Steinwache in Dortmund: Diskussionsveranstaltung, Workshop und Ausstellungs-Präsentation … nordstadtblogger

Online-Lesung und Dialog mit dem Preisträger des Friedenspreises 2022: Eine kostenlose Online-Lesung mit Dialog zwischen Stephan Detjen, Chefkorrespondent des Deutschlandfunks und dem Preisträger des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels 2022 Serhij Zhadan veranstaltet die Volkshochschule Hagen (VHS) in Kooperation mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels am Montag, 24. Oktober, von 19 bis 20.30 Uhrdoppelwacholder

Nötigung im Straßenverkehr: ich kann meine Schadenfreude nicht verhehlen …. polizeihsk

Landgericht beginnt Vorverfahren gegen den Ex-Papst

Grafik-Tool: wortwolken.com

Essen, 26.09.2022. Das Landgericht Traunstein hat ein zivilrechtliches Vorverfahren in einem Missbrauchsfall der katholischen Kirche eingeleitet. Die Feststellungsklage vor einem Zivilgericht richtet sich auch gegen Papst Emeritus Benedikt XIV., dem eine Mitverantwortung vorgeworfen wird.

(Pressemitteilung von CORRECTIV)

Das Landgericht Traunstein beginnt das Vorverfahren für eine Feststellungsklage gegen den Papst Emeritus Benedikt XVI. sowie gegen das Erzbistum München und Freising, den Kardinal Friedrich Wetter und den ehemaligen Priester Peter H. zu. CORRECTIV, dem Bayerischen Rundfunk und der Zeit liegen Unterlagen vor, wonach der ehemalige Papst Benedikt XVI. eine „Notfrist“ von einem Monat hat, die anderen Beklagten von zwei Wochen haben, um „die Absicht der Vereidigung anzuzeigen“.

Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für ein Opfer des notorischen Missbrauchstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz die zivilrechtliche Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten.

Der Anwalt will für seinen Mandanten erreichen, dass das Gericht den „Ersatz eines entstandenen Schadens” in einem Zivilprozess feststellt, der durch den Missbrauch verursacht wurde. Damit würde vor einem weltlichen Gericht über die Verantwortung innerhalb der Kirche entschieden, auch wenn Fälle des Missbrauchs schon verjährt sind.

Der ehemalige Priester H. hatte in den 1990er Jahren den Kläger sexuell missbraucht. Der Kläger war Messdiener bei dem Täter H., der die Tat in einem geheimen Kirchenurteil bereits eingestanden hatte. In dem Urteil wurde dem Ex-Papst zudem eine Pflichtverletzung vorgeworfen.

Erzbistum setzte verurteilten Täter als Priester ein

H., der ursprünglich aus dem Bistum Essen stammt, wurde bereits wegen Kindesmissbrauch 1980 von Essen nach München versetzt, durfte aber weiter in Gemeinden mit Kindern tätig sein. Zu der Zeit der Versetzung war Joseph Ratzinger Erzbischof von München und für die Versetzung in die bayerische Gemeinde mitverantwortlich.

Recherchen zeigten, dass H. auch in der bayerischen Gemeinde bis in die 1990er Jahre Jugendliche missbraucht hat. Da die bisher bekannten Taten strafrechtlich verjährt sind, geht es in diesem Zivilprozess nun um die Anerkennung des entstandenen Schadens und damit um die Mitverantwortung der Bischöfe. 

Ein Missbrauchsgutachten, das das Erzbistum München in Auftrag gegeben hatte, stellte im Januar für die damaligen Verantwortlichen des Erzbistums München und Freising sowie für den Kardinal Wetter „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ fest. Ratzinger ließ damals über seine Anwälte mitteilen, dass er auch als Erzbischof von München und Freising nichts von der Vorgeschichte des Priester H. gewusst habe. 

Sollte die Frist versäumt werden, kann das Gericht auf Antrag des Klägers ein „Versäumnisurteil“ verhängen. Vor dem Landgericht besteht Anwaltspflicht, daher müssen sich die Beklagten von einem Anwalt vertreten lassen.


Über CORRECTIV
CORRECTIV wurde 2014 gegründet und ist das erste spendenfinanzierte Recherchezentrum in Deutschland. Als vielfach ausgezeichnetes Medium steht CORRECTIV für investigativen Journalismus. Die Redaktion bringt systematische Missstände ans Licht und will Veränderung anstoßen. Mit unabhängigen Recherchen und Faktenchecks schafft sie das informative Fundament für Debatten und Meinungsbildung und stärkt eine demokratische und offene Zivilgesellschaft.

Klage gegen ehemaligen Papst Benedikt im Missbrauchsskandal

In unserem Briefkasten

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss sich womöglich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche verantworten.

(Recherchen und Pressemitteilung; CORRECTIV, ZEIT und BR)

Am vergangenen Wochenende reichte der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern Klage vor dem Landgericht Traunstein gegen den Priester Peter H. sowie gegen mehrere Kirchenverantwortliche ein, unter ihnen Kardinal Friedrich Wetter, der ehemalige Papst Benedikt XVI., sowie die Erzdiözese München und Freising – vertreten durch Generalvikar Christoph Klingan. (*) Das berichten CORRECTIV, die Wochenzeitung DIE ZEIT sowie der Bayerische Rundfunk.

In den 1990er Jahren soll der damalige Priester Peter H. in der Erzdiözese München und Freising mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben, unter ihnen auch den Kläger. Die Kirchenoberen um den damaligen Kardinal Joseph Ratzinger hatten den pädophilen Priester H. 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden, obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war. Ein Psychiater hatte damals eine „narzisstische Grundstörung mit Päderastie und Exhibitionismus“ diagnostiziert. 1986 wurde H. von einem Gericht wegen Missbrauchs an mehreren Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, aber weiter eingesetzt.

Da die Missbrauchstaten strafrechtlich weitgehend verjährt sind, wendet der Rechtsanwalt des Opfers, der Berliner Strafverteidiger Andreas Schulz, einen juristischen Kniff an: er hat eine so genannte Feststellungsklage eingereicht, mit der zwar keine strafrechtliche Verfolgung, womöglich aber eine Feststellung der Schuld der Kirche erreicht werden kann. Sein Mandant hoffe darauf, dass ein weltliches Gericht feststelle, dass der damalige Priester H. ihn missbraucht habe und deswegen „zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet ist“, heißt es in der 69-seitigen Klageschrift, die CORRECTIV, der ZEIT sowie dem Bayerischen Rundfunk vorliegt.

„Er will erreichen, dass ein weltliches Gericht ebenfalls feststellt, dass der Papst Emeritus Benedikt XVI. hierzu verpflichtet ist, weil dieser als Erzbischof verantwortlich zugestimmt hat, den Priester H. wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum München und Freising die sexuellen Übergriffe des H. bekannt waren“. Ratzinger habe als Kardinal „Kenntnis von allen Umständen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungstäter ist.“

Im Fall von Peter H. sind die Indizien erdrückend. Ein internes Verfahren der Kirche hatte bereits 2016 die Schuld des Priesters festgestellt. Danach seien mehrere Jugendliche, darunter der heutige Kläger, von Peter H. in den 1990er Jahren missbraucht worden, heißt es in einem außergerichtlichen Dekret. Dort ist auch von einer Pflichtverletzung der damals verantwortlichen Kirchenoberen die Rede. Auch das Münchner Missbrauchsgutachten vom Januar 2022 erkannte eine Mitverantwortung der Kirchenoberen des Erzbistums. Der Kläger nutzt das Dekret und das Missbrauchsgutachten, um auch gegen den Ex-Papst sowie dessen Nachfolger als Erzbischof in München Kardinal Friedrich Wetter vorzugehen.

Ob der emeritierte Papst für die Übergriffe belangt werden kann, ist umstritten. Experten räumen der Klage Chancen ein, wenn die Kirche darauf verzichtet, sich auf die Verjährung zu berufen, wie sie es bereits in den innerkirchlichen Verfahren getan hatte. Gegenüber Correctiv, der ZEIT und dem BR kündigte Wetter an, keinen Antrag auf Verjährung stellen zu wollen. Ein Sprecher des erzbischöflichen Ordinariats München bat um Verständnis, „dass sich die Erzdiözese München und Freising nicht zu einem laufenden gerichtlichen Verfahren äußert“. Der emeritierte Papst ließ eine Anfrage bis zum Redaktionsschluss ebenso unbeantwortet, wie der ehemalige Priester Peter H.

Im Falle eines Erfolgs der Klage würde die Kirche zwar nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, geriete aber weiter unter Druck, ihre Haltung zu Entschädigungen zu überdenken.

(*) der vorhergehende Teilsatz ab „unter“ wurde (23.6.2022, 16:45) korrigiert.

Sexueller Missbrauch im Bistum Münster: Mindestens 196 Kleriker beschuldigt

Forschungsteam legt Ergebnis einer Studie der Jahre 1945 bis 2020 vor / Vorwurf des „massiven Leitungsversagens“

Das Team der Aufarbeitungsstudie (v.l.): Dr. Bernhard Frings, Prof. Dr. Thomas Großbölting, Dr. Natalie Powroznik, Dr. David Rüschenschmidt und Prof. Dr. Klaus Große Kracht (Foto: © WWU – Michael Möller)

In der Zeit von 1945 bis 2020 sollen mindestens 196 Kleriker aus dem Bistum Münster sexuellen Missbrauch an Minderjährigen begangen haben – konkret handelte es sich um 183 Priester, einen ständigen Diakon und 12 Brüder einer dem Bischof lange Zeit unterstellten Ordensgemeinschaft.

(Pressemitteilung WWU Münster)

Dies ist das zentrale Ergebnis einer im Jahr 2019 begonnenen Studie, die ein Wissenschaftsteam der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster am Montag (13. Juni) vorgestellt hat. „Die Bischöfe und andere Verantwortliche in der Bistumsleitung wussten über die Taten zum Teil ausführlich Bescheid“, betont Prof. Dr. Thomas Großbölting, der mit Prof. Dr. Klaus Große Kracht hauptverantwortlich für die Studie ist. „Nicht erst seit dem Jahr 2010 – als der Missbrauchsskandal in der deutschen Öffentlichkeit hohe Wellen schlug – war ihnen in vielen Fällen bekannt, dass Priester des Bistums Münster Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene sexuell missbraucht haben.“

Bezogen auf die Gruppe der Priester macht die Zahl von 196 Beschuldigten rund vier Prozent aller Priester in der Diözese zwischen 1945 und 2020 aus. Bei fünf Prozent der Täter könne man von „Serientätern“ sprechen, da sie für mehr als zehn Taten verantwortlich seien. Die Zahl der Betroffenen liegt den Wissenschaftlern zufolge bei mindestens 610 Personen, wobei das Dunkelfeld „erheblich höher“ liegen dürfte – die Wissenschaftler gehen davon aus, dass diese Zahlen acht bis zehn Mal höher liegen. Viele der Betroffenen erlebten wiederholt sexuellen Missbrauch durch die Täter, in 43 Fällen habe es „starke körperliche Gewalt“ gegeben. Die psychischen und physischen Folgen der Tat begleiteten und begleiten sie oft ihr Leben lang. Etwa drei Viertel der Betroffenen waren männlich, ein Viertel weiblich. Häufig besaßen sie über den Ministrantendienst oder andere Gruppierungen eine enge kirchliche Bindung, die die Täter skrupellos ausnutzten.

Die Forscher fanden bei ihrem Aktenstudium heraus, dass ein Großteil der beschuldigten Geistlichen lediglich versetzt wurde, ohne in ihren seelsorglichen Tätigkeiten eingeschränkt zu werden. „Die erschreckende Bilanz lautet, dass bis über das Jahr 2000 hinaus die Personalverantwortlichen des Bistums Münster ihrem Wächteramt im Hinblick auf den sexuellen Missbrauch durch Kleriker der Diözese nicht gerecht geworden sind“, unterstreicht Klaus Große Kracht. „Sie haben vertuscht, geschwiegen und lediglich vordergründig eingegriffen, wenn es darum ging, einen öffentlichen Skandal zu vermeiden. Die Betroffenen hatten sie nicht im Blick.“

Dieses „massive Leitungsversagen“ betrifft demnach die Amtszeiten der Bischöfe Michael Keller (1947 – 1961), Joseph Höffner (1962 – 1969), Heinrich Tenhumberg (1969 – 1979) und Reinhard Lettmann (1980 – 2008) gleichermaßen. Selbst unter Bischof Felix Genn (seit 2009) brauchte die Bistumsleitung zunächst eine gewisse Zeit, bis sie gegen Missbrauchstäter in den eigenen Reihen so rigoros und unzweideutig vorging, wie es in den vergangenen Jahren zum Standard im Bistum Münster geworden ist.

Die Forscher der Universität Münster – eine Sozialanthropologin und vier Historiker – zeichnen das Ausmaß wie auch die Entwicklung und Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster anhand von zwölf Fallbeispielen, einer quantitativen Bilanz sowie einer Untersuchung verschiedener Akteursgruppen nach, die mit dem Wissen um den Missbrauch im Bistum Münster in Kontakt kamen. Darunter befinden sich die Gruppe der Therapeuten sowie die sogenannten Bystander, also jene Personen, die in den jeweiligen Gemeinden über die Missbrauchsvorwürfe Kenntnis hatten, aber nicht einschritten. Daran könne man, berichten die Wissenschaftler, nicht nur die lange Zeit „feste Verankerung der Pastoralmacht der Priester, sondern auch die Bedeutung des Klerikalismus von unten“ erkennen. Zudem beleuchteten die Wissenschaftler in ihrer Analyse die inneren Machtverhältnisse und Kommunikationsstrukturen in der Bistumsleitung, die in vielen Fällen die Vertuschung erst möglich gemacht haben.

Freier Download der Studie

Die Forscher betonten, dass sie die kirchlichen Akten des Bistums ungehindert einsehen konnten und mit zahlreichen Betroffenen gesprochen haben. Die Studie steht unter folgender Adresse zum freien Download zur Verfügung: https://go.wwu.de/aubim-studie.

Die Wissenschaftler haben die Ergebnisse ihrer Forschung in zwei Büchern vorgelegt. (Foto: © WWU – Michael Möller)

Zudem haben die Wissenschaftler die Ergebnisse ihrer Forschung in zwei Büchern vorgelegt:

Bernhard Frings/Thomas Großbölting/Klaus Große Kracht/Natalie Powroznik/David Rüschenschmidt: Macht und sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche. Betroffene, Beschuldigte und Vertuscher im Bistum Münster seit 1945, Freiburg i. Br.: Herder 2022, 589 Seiten.

Thomas Großbölting: Die schuldigen Hirten. Geschichte des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, Freiburg i.Br.: Herder 2022, 288 Seiten.

Zur Studie

Das Projekt, das die Jahre 1945 bis 2020 umfasst, begann am 1. Oktober 2019. Die Initiative für die auf zweieinhalb Jahre angelegte Studie ging vom Bistum Münster aus, das dafür rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Hauptverantwortlich für die Studie sind Prof. Dr. Thomas Großbölting (ehemals Universität Münster, jetzt Forschungsstelle für Zeitgeschichte der Universität Hamburg) und Prof. Dr. Klaus Große Kracht (Universität Münster). Ein achtköpfiger Beirat begleitet die Forschung und berät bei der Beachtung wissenschaftlicher und juristischer Standards. Auch drei Betroffene, darunter der Initiator einer Selbsthilfegruppe, sind vertreten.

Wenn Sie Fragen zum Projekt haben oder als Betroffener oder Zeitzeuge Informationen weitergeben möchten, nutzen Sie bitte folgende email-Adresse: missbrauchsstudie@uni-muenster.de oder wenden Sie sich persönlich an einen der Mitarbeiter*innen des Forschungsprojektes.

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