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Category Archives: Nrw

Mikrozensus 2018 startet in Nordrhein-Westfalen. IT.NRW befragt rund 76 000 Haushalte in NRW.

5. Januar 2018 / redaktion

Düsseldorf (IT.NRW). Wie viele Familien mit Kindern gibt es in Nordrhein-Westfalen? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter in unserer Gesellschaft? Wie viele Mütter sind berufstätig? Wie haben sich Vollzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverhältnisse entwickelt?

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Wann und wo finden die Befragungen in NRW statt?

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Antworten auf diese und ähnliche von Politik, Wissenschaft und Medien häufig gestellten Fragen gibt der „Mikrozensus”. Aussagen wie: „In NRW lebten 2016 in 8,7 Millionen Privathaushalten 2,5 Millionen Familien – darunter waren mehr als eine halbe Million alleinerziehende Mütter” ermöglicht nur diese Befragung.

Information und Technik Nordrhein-Westfalen befragt als amtliche Statistikstelle des Landes jährlich rund 76 000 Haushalte in NRW. Die Befragungen zu dieser Erhebung sind gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt.

Im Januar 2018 werden beispielsweise in 27 zufällig ausgewählten Düsseldorfer Auswahlbezirken etwa 200 Haushalte befragt (die durchschnittliche Zahl je Bezirk liegt bei etwa acht Haushalten).

NRW-weit setzt IT.NRW 350 Interviewerinnen und Interviewer für die Befragungen der Haushalte ein. Die Interviewer kündigen ihren Besuch zuvor schriftlich an und legitimieren sich durch einen Ausweis. Um Datenschutz und statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, sind sie zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Abgefragt werden z. B. persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch und Erwerbstätigkeit.

Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht eine Auskunftspflicht. Bei der Beantwortung der Fragen auf freiwilliger Basis hoffen die Statistiker auf hohe Beteiligung. Die Ergebnisse sind Basis für politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung ist das persönliche Interview. Die sorgfältig ausgewählten und intensiv geschulten Interviewer sind mit Laptops ausgestattet, um den Aufwand für die Befragten möglichst gering zu halten.

Die Haushalte haben aber auch die Möglichkeit, selbst einen Fragebogen auszufüllen und diesen per Post an den Landesbetrieb zu senden.

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sog. Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen „ausgelosten” Gebäuden wohnen, werden vier Jahre lang befragt. In jedem Jahr wird zur Entlastung der Befragten ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.

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Der Name der Heimat-Wurst … – Hui oder Pfui ?

4. Januar 2018 / B. Schreiber

Zoom schrieb am 02.01.2018 über Büdchen- resp. Kioskkultur im Ruhrgebiet.

Seine die „Moralvorstellungen“ (**) der damaligen Zeit treffend beschreibende Formulierung

„Ich musste manchmal Binden einkaufen, Camelia. Die wurden dann in Zeitungspapier eingewickelt und ins Einkaufsnetz gepackt. Binden durften nicht öffentlich gezeigt werden.“

erinnert mich an eine Begebenheit aus den 1970ern.

Wir lebten anno 1976 ff. in Bochum. Direkt neben der „Bude des Vertrauens“ – („Vollsortiment“: 1-Pfennig-Bonbons bis St. Pauli Nachrichten als „Bückware“ …) – befand sich eine familiär geführte Metzgerei.

Eines Tages hatten wir Sauerländer richtig Schmacht auf was heimisches. Ich also spätnachmittags in die Metzgerei … – Bude voll, weil nach Feierabend wurde für nächsten Tag eingekauft.

Verkaufsgespräch (wie in etwa in Erinnerung):

Junge Frau (vermutlich Lehrling): „Sie wünschen …?“
B.S.: „Haben Sie Rinderpümmel?“
Junge Frau: „Was bitte …?“
B.S.: „Na, Rinderpümmel.“

Dieser Dialog wiederholte sich – verbunden mit fortschreitender Verunsicherung und zunehmender Errötung des Kopfes der Verkäuferin – mehrfach.

Mittlerweile schauten weitere anwesende Kunden mich durchaus fragend an …!

Plötzlich öffnet sich die Pendeltür zwischen Wurstküche und Verkaufsraum. Es erschien eine Dame der „Tana Schanzara-Klasse“:

„Elfie, ich habe eben mitgehört. Der Mann will nix schlimmes. Der kommt aus dem Sauerland und möchte Rinderwurst kaufen.“

Hmmm, die Situation des Verkaufsgesprächs ins Twitter/facebook/FakeNews-Zeitalter transformiert:

„Verkäuferin verstört. Langhaariger Kunde will in Bochumer Metzgerei Rinderp(?)mmel kaufen.“

» Rinderpümmel und Bundespolitik – Der Spiegel, 1984

——

(**) Die öffentlich lautstark gestellte Frage „Tina, wat kosten die Kondome?“ war noch ganz weit weg.

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Umleitung: Neujahr über den Dächern von Köln. Büdche, Buden, Kioske und mehr. Außerdem ist die “Kumpel”-Zeit im Ruhrgebiet längst vorbei.

2. Januar 2018 / zoom

Neujahrsmorgen auf der Schäl Sick i.e. Köln Kalk/Humboldt (foto: zoom)

Bei ordentlichen Silvesterfeiern weiß man ja nie, wo man aufwacht. Am Neujahrmorgen schaute ich aus dem Fenster im Kölner Stadtteil „Humboldt“. Das ist zwar die „Schäl Sick“, aber die Gegend hat mir gut gefallen.

Alle 20 Meter ein „Büdche“, so wie ich es von früher aus dem Ruhrgebiet kannte. Bei uns hieß das zwar „Bude“, aber es war das gleiche:

Grundversorgung mit Zeitschriften, Alkohol, Tabak und Süßigkeiten plus budenspezifische Waren.

In der „Grünen Bude“ in Dinslaken gab es nach Geschäftsschluss (Wochentags 18 Uhr, Samstag 12 Uhr) auch Hygieneartikel. Ich musste manchmal Binden einkaufen, Camelia. Die wurden dann in Zeitungspapier eingewickelt und ins Einkaufsnetz gepackt. Binden durften nicht öffentlich gezeigt werden. Meine Mutter und ich – wir waren eine eingeschworene Gemeinschaft.

An der Augusta-Bude erstanden wir Knöteriche, 2 Stück für einen Pfennig, oder gemischte Bonbons für einen Groschen. Brausepulver haben wir an der Luisen-Bude gekauft.

Die meisten Buden in meiner Geburtsstadt sind heute verschwunden. Die Geschäfte haben bis 21/22 Uhr geöffnet. Das war früher die High-Time für die Kioske.

Aber in Köln, da stehen sie noch in großer Dichte, die „Büdche“.

Mein Traumprojekt: ein Büdche-Gang durchs Veedel, jedes mal ein kleines Kölsch und ein kurzes Interview; gucken, wie weit man kommt.

In der Gehirnwaschmaschine: Im Wienerischen gibt es das schöne Wort „restfett“, wenn von der Betrunkenheit („Fettn“) des Vortages auch nach dem Ausnüchterungsschlaf noch ein gewisser Pegel übrig geblieben ist … misik

Bundeskartellamt an Facebook: Wir können mehr als nur Briefe verschicken … netzpolitik

Die “Kumpel”-Zeit im Ruhrgebiet ist längst vorbei: Jetzt sind nur noch “Akteure” auf der Zeche … revierpassagen

Yvonne Hinz fragt den Intendanten des Hagener Theaters ab: Spätestens nach dieser Befragung dürfte Francis Hüsers wissen, mit wem er es in dieser Stadt (auch) zu tun hat … doppelwacholder

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Landesverfassungsgericht bestätigt PIRATEN: Jede Stimme zählt! PIRATEN laden zum offenen Piratentreff in Bestwig

22. November 2017 / redaktion

Als echte Demokraten waren wir PIRATEN uns sicher, dass die kommunale Sperrklausel gekippt wird. In unserer pluralistischen Gesellschaft ist ein buntes und vielfältiges politisches Meinungsbild in unseren Räten und Parlamenten nicht hinderlich, sondern notwendig. Vielfalt ist ein Ergebnis unser Entwicklung.

(Pressemitteilung der Piratenpartei Hochsauerlandkreis)

Es ist bitter nötig, dass sich mehr Menschen politisch engagieren, um unsere Gesellschaft zum Wohle aller weiterzuentwickeln.

Von dieser Entwicklung darf man Aktivisten in kleinen politischen Parteien nicht einfach per Federstrich ausschließen. Sie erfüllen eine wichtige Funktion: Sie hinterfragen. Die Vorstellung von Politik, welche “von oben herab” durchregiert, ohne Transparenz und ohne die Beteiligung Aller, ist überholt und nicht zukunftsfähig. Das musste den Altparteien wieder einmal mitgeteilt werden.

Sowohl im Kreistag, als auch in den beiden Stadt- und Gemeinderäten, in denen die PIRATEN im Hochsauerlandkreis vertreten sind, konnten wir bisher keinerlei Behinderungen durch sogenannte “kleine Parteien” feststellen. Stattdessen werden gerade aus dieser Richtung oftmals die wichtigen Fragen gestellt, die sonst einfach vergessen oder verschwiegen worden wären.

Wir sind sehr froh, dass auch bei kommenden Kommunalwahlen jede Stimme zählt und wertvoll ist.

PIRATEN wirken. Immer noch.

Zum Statement der Piratenpartei NRW: Klugscheißer mag niemand, aber …

PIRATEN laden zum offenen Piratentreff in Bestwig

Die Piratenpartei im Hochsauerlandkreis lädt am Montag, dem 27. November ab 19:00 Uhr herzlich zum offenen Piratentreff ein. Treffpunkt ist die Gaststätte Highway Man, Bundesstraße 46 in Bestwig.

Neben organisatorischen Themen, wie der Neuwahl der Sprecher der PIRATEN, ist hier vor allem die Möglichkeit gegeben in lockerer Runde über politische Themen zu sprechen.

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Erstellt in: Gericht, In unserem Briefkasten, Lokales, NRW, Politik, Pressemitteilungen / Getaggt mit: Kommunalwahlen, NRW, Piraten HSK, Pressemitteilung, Sperrklausel, Verfassungsgerichtshof Münster

Journalistentag NRW 2017 Teil II – am Ende enttäuscht. Trotz alledem: Free Deniz!

21. November 2017 / zoom

Steffen Küßner liest die letzte Kolumne von Deniz Yücel in der taz vom 30. März 2015. (foto: zoom)

Ich werde in den nächsten Tagen noch einen weiteren Artikel über den Journalistentag 2017 schreiben, irgendwas mit Podcast, Fake News und „Daten suchen im Lokalen“.

Vorher muss ich aber noch meine große Enttäuschung loswerden, die mir seit Samstagabend quer sitzt:

Die Free-Deniz-Lesung zum Abschluss der Veranstaltung wurde von nur wenigen Journalistinnen und Journalisten besucht. Stühle, nein ganze Stuhlreihen blieben leer. Die Besucher strömten nach Hause.

Reinhard Baumgarten (SWR), Frank Stach (Vorsitzender DJV-NRW), Dr. Sascha Lehnhartz (WeltN24) und Stefan Küßner (Freundeskreis #FreeDeniz) lasen wunderbare Texte des Kollegen Deniz Yücel.

„Klagt mich endlich an“, fordert der jetzige Welt-Korrespondent Deniz Yücel, der ohne Anklageschrift seit über 9 Monaten in der Türkei in Haft ist. „Er hat eine Einzelzelle, muss allein Fußball spielen und seinen Strom selber zahlen“, schreibt die taz.

Das Foyer hat sich geleert. Einige Uninteressierte stehen an der Kaffeetheke und palavern laut.

Ich schäme mich, obwohl ich nur ein Blogger bin.

Reinhard Baumgarten und Frank Stach teilen sich einen langen fast lyrischen Text „Damit wir die Wolken nicht berühren“, Sascha Lehnartz trägt kurz und knackig Yücels Liebe zum Autokorso vor und Steffen Küßner liest die Abschiedskolumne „Mach’s gut, taz!“ vom 30. März 2015.

Die Teilnehmer der Free-Deniz-Lesung (foto: zoom)

Der Kollege Deniz Yücel sitzt in der Türkei im Knast, während die Zukunft des deutschen Journalismus im Auto oder in der Bahn nach Hause fährt.

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Freiheit für Deniz!

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

(Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948)

Für die Freiheit von Information, Meinung, Wort und Kunst. Gemeinsam für und mit Deniz Yücel und allen zur Zeit in der Türkei inhaftierten Kolleginnen und Kollegen.

http://freedeniz.de/

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Erstellt in: Europa, In eigener Sache, Medien, NRW, Politik / Getaggt mit: Deniz Yücel, DJV-NRW, Free Deniz, Journalistentag 2017, Landschaftspark Duisburg Nord

Münster: Sperrklausel erwartungsgemäß vom Landesverfassungsgerichtshof gekippt

21. November 2017 / zoom

Das Urteils des Verfassungsgerichtshofs Seite 1 oben. (screenshot)

Die vom Landtag beschlossene 2,5-Prozent-Hürde bei der Wahl von Gemeinderäten und Kreistagen in NRW ist verfassungswidrig. Der Soester Anzeiger berichtete heute Mittag über das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster.

Durch die Sperrklausel sollte erreicht werden, dass Parteien mindestens 2,5 Prozent der Stimmen benötigen, um in einen Gemeinderat oder einen Kreistag zu kommen. Die Klausel verletze aber den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit, so die Vorsitzende Richterin.

Der NRW-Landtag hatte mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen die 2,5-Prozent-Hürde mit großer Mehrheit beschlossen.

Die Begründung: Kommunalvertretungen sollten vor zu vielen Splitterfraktionen geschützt werden, da ansonsten die Arbeitsfähigkeit gefährdet sei.

Siehe auch den Artikel vom 25. Oktober „Sperrklausel NRW: Düstere Entwicklungen in kommunalen Räten nur „an die Wand gemalt“?“ hier im Blog.

Weitere Hintergründe bei Legal Tribune Online:

„VerfGH NRW zur Sperrklausel

Die Ret­tung des Wahl­rechts

Für Räte und Kreistage darf es in NRW keine Sperrklausel geben. Die entsprechende Änderung der Landesverfassung war rechtswidrig, entschied der VerfGH NRW. Das Urteil ist in vielerlei Hinsicht spektakulär, erklärt Robert Hotstegs …“

Das ganze Interview hier.

Die 64-seitige Urteilsbegründung als PDF:

http://www.vgh.nrw.de/entscheidungen/171121_18-16.pdf

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Erstellt in: Gericht, NRW, Politik / Getaggt mit: Kommunalwahlen, NRW, Sperrklausel, Verfassungsgerichtshof Münster

Werden die Räte zum Spielball der kleinen Parteien? Leserbrief zu einem Westfalenpost-Artikel

2. November 2017 / zoom

„Wenn der Rat zum Spielball wird“, betitelt die Westfalenpost einen Artikel zur 2,5% Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW. Gegen diese Sperrklausel ist zur Zeit eine Klage von sieben kleinen Parteien vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster anhängig (siehe Bericht hier im Blog).

Das Fazit zieht Autor schon im zweiten Absatz:

„Ohne Sperrklausel leidet die Arbeitsfähigkeit der Kreise und Kommunen.“ Der Bochumer Politikwissenschaftler Jörg Bogumil habe im Auftrag der Landesregierung ein Gutachten erstellt, aus dem hervorgehe dass „Miniparteien“ Mehrheiten und Koalitionen erschwerten. „Ratsanträge“, so heißt es weiter, “ liefen ins Leere. Kleinstfraktionen und Gruppen seien inhaltlich überfordert, kaum arbeitsfähig, schlechter informiert. Nicht zuletzt wirkten sie als Blockierer und Neinsager.“

Zu dieser wertenden Darstellung des Artikels schreibt Berni Eickhoff aus Medebach-Düdinghausen einen Leserbrief, der anscheinend bis heute in der Westfalenpost nicht veröffentlicht wurde. Eickhoff: „Da von der WP leider keine Reaktion erfolgt, möchte ich […] über meinen Leserbrief bezüglich der Äußerungen des Chefjournalisten J. Karpa in der WP vom 25.10. informieren.“)

Hier der Leserbrief im Wortlaut:

Leserbrief zum Artikel:
Wenn der Rat zum Spielball wird,
WP vom 25.10.17 von J. Karpa

Herr Karpa hat über Kommunalpolitik geschrieben, aber mit welchen Erfahrungen und welchen Beispielen als Beleg!

Zitiert und angeführt werden ein von der LR beauftragter Gutachter sowie 2 BM, die beklagen, dass Demokratie lästig ist.

Welche Argumente für eine 2,5 % Klausel führt er an:
• Gestaltung des Gemeinwohls muss gesichert werden
• Kleinstgruppen sind den Anforderungen des politischen Geschäfts, er meint wohl der politischen Themen, nicht gewachsen.
• Besonders schweres Argument: die Arbeits- und Funktionsfähigkeit im Rat leidet, weil die Arbeit im Parlament langwieriger geworden ist.

Entgegnungen dazu aufgrund der Erfahrungen mit eigener Rats- und Kreistagsausschussarbeit:

Die 5 % Hürde wurde vor 18 Jahren vom Verfassungsgericht wohl nicht grundlos abgeschafft. Gerade in den Kommunen ist eine Teilnahme von politischen Außenseitern, die das gesellschaftliche Meinungsspektrum eben auch repräsentieren, demokratisch erwünscht.
Dies gefällt natürlich nicht den Massenparteien, aber warum nicht?

Deren Meinung wird nämlich nicht im Parlament, sondern bereits vorher in der Parteizirkeln gebildet und im Parlament nur kurz abgesegnet, da ja die Mehrheitsverhältnisse eindeutig sind.

In den Kommunen des Sauerlands, für die Ihre Zeitung ja wohl besonders spricht, ist es in der Regel so, dass die eindeutige Mehrheit, meist die sauerländische Monopolpartei, kein Interesse an den Meinungen der Minderheiten besitzt und sie daher als störend empfindet. Das sollte jedoch im demokratischen Prozess der Willensbildung anders sein. Es ist schon eine harte Sache, wenn man diesen Vorgang nur als lästig darstellt. In den Kleinstädten des Sauerlandes ist es nämlich – vielleicht im Gegensatz zu einer Großstadt des Ruhrgebiets – so, dass die Vertreter der Minderheiten in aller Regel voll im Dorfleben integriert sind und sich dort auch mehr als andere einbringen. Daher ist es enttäuschend – ja diskriminierend – wenn als Beleg für die Arbeit dieser Minderheitsvertreter Aktionen der NPD als Beleg herangeführt werden. Warum macht Herr Karpa das?

Weiterhin ist Tatsache, dass sich diese Vertreter der Kleinparteien sicher nicht weniger, sondern viel mehr Arbeit machen, sich zu informieren über die aktuell behandelten Themen. Bei den Großparteien reicht es wenn einige der Vertreter die Vorlagen lesen. Sie stimmen ja sowieso im Verband ab, und der Fraktionsvorsitzende und ein paar Kollegen wissen schon was „wir“ wollen. Demgegenüber ist ein Kleinfraktionsmitglied viel öfter gefordert, seine Meinung zu vertreten und zu begründen.

Aufgrund dessen ist es typisch, dass nun endlich die Großparteien das Verfassungsgerichtsurteil korrigieren wollen. Es schadet ja einem schnellen Abhaken der Ratsvorlagen. Was ist das für ein Argument in der demokratischen Meinungsbildung! Im Fernsehen werden ganze Sendungen über politische Themen lang und breit diskutiert, aber in den Kommunalparlamenten soll das nicht sein, da muss es schnell gehen.
Herr Karpa: Das Verfassungsgericht war der Meinung, dass ohne eine %-Hürde das Gemeinwohl gestaltet wird und nicht umgekehrt und so ist meine praktische Erfahrung: Mehr Demokratie wagen!!

Warum zählen Sie nicht die Parteien in den Parlamenten von Medebach, Winterberg, Hallenberg, Olsberg usw.? Was wollen Sie wirklich?

Berni Eickhoff, Medebach-Düdinghausen
Erfahrungen im Stadtrat Medebach und WST-Kreisausschuss des HSK,
8 Jahre lang dort Vertreter der FWG-Medebach

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Umleitung: Braune Gewaltstrukturen in NRW, nützliche Idiotie, erzwungener Verrat, respektlose Bürger und anständige Unternehmer

25. Oktober 2017 / zoom

Ich habe heute das Auto stehen gelassen und bin zu Fuß nach Hause gegangen. (foto: zoom)

Braune Gewaltstrukturen in NRW: Die Neonazi-Partei „Die Rechte“ ist aus Sicht des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes ideologisch wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus, tritt aggressiv kämpferisch auf und setzt auf Provokation und Einschüchterung … bnr

Nützliche Idiotie ist eine kluge Sache: Zum 70. Geburtstag von Elfriede Jelinek … misik

Funke-Medien sollen weniger lügen: haben damit aber noch nicht angefangen … übermedien

Wahl-O-Matismus oder Parteiprogramm-Topimierung: Die Würfel sind gefallen. Die Wahl ist getroffen. Die Stimmen verteilen sich bei der Bundestagswahl auf mehrere Parteien, sie dekonzentrieren sich. Die Würfel sind gerollt und gefallen … scilogs

Gebrochenes Leben – Durch die Gestapo erzwungener Verrat: Es gab mindestens 2.500 von den Nazis politisch und rassistisch verfolgte Harburger und Wilhelmsburger, darunter mindestens 350 Ermordete. Und 15.000 Zwangsarbeiter in den örtlichen Betrieben, die Zahl ihrer Toten unbekannt. Untrennbar damit verbunden sind Denunziationen durch politische Gegner, verhetzte Nachbarn und Kollegen, oft auch aus eigennützigen Motiven. Aber auch Verrat aus den eigenen Reihen, zumeist unter Folter erzwungen … harbuch

Bochumer Ausstellung „Umbrüche“: Wie Fotokünstler den stetigen Wandel des Ruhrgebiets gesehen haben … revierpassagen

Brothers in Arms: Es geht um dieses Bild aus dem Fundus der Europeana und die „Aufgabe“ ist ein freies Assoziieren zum Bild … schmalenstroer

Fritz Eckenga: „Frisch von der Halde“ … doppelwacholder

Respektlos? Was sollten Einwohnerinnen und Einwohner erwarten können, wenn sie sich in der Einwohnerfragestunde zu Beginn einer Kreistagssitzung zu Wort melden? Wohl kaum die krasse ablehnende Haltung, wie sie am letzten Freitag in der Kreistagssitzung zu beobachten war … sbl

Dieselaffäre und Co. – Briloner Forum: Ist die Wirtschaft besser als ihr Ruf? Beim Briloner Wirtschaftsforum bricht ein Manager eine Lanze für das deutsche Unternehmertum. Die Zahl der „Foulspieler“ sei insgesamt gering … wpBrilon

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Sperrklausel NRW: Düstere Entwicklungen in kommunalen Räten nur „an die Wand gemalt“?
Sprecher der Landesregierung nicht erschienen

25. Oktober 2017 / Silke Nieder

Bei der gestrigen Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der 2,5-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in NRW hat der Verfassungsgerichtshof in Münster den Zweck der Sperrklausel kritisch hinterfragt.

Acht Parteien klagen in Münster gemeinsam gegen die Sperrklausel. Neben den Landesverbänden von NPD, Piratenpartei, Die Partei, Linke, ÖDP und Tierschutzpartei sowie die Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz gehören auch die Bürgerbewegung Pro NRW und die Partei Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler dazu.

„Machen Sie sich keine Sorgen, die Verhandlung beginnt nicht, bevor Sie alle einen Platz gefunden haben.“ Der Beamte an der Einlasskontrolle nahm den interessierten Bürgern in der langen Menschenschlange eine Sorge ab. Von weit über 100 Zuschauern und zwei Sitzungssälen ging wohl niemand aus. In einem der Säle konnte das Verfahren am Monitor nachvollzogen werden.

CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen zentrale Grundsätze des Demokratieprinzips

Die Präsidentin des VerfGH, Dr. Brands, stellt die Zulässigkeit der Anträge fest und erläutert die zentralen Grundsätze des Demokratieprinzips, das durch Art. 69 Abs. 1 LVerf NRW mit einer Ewigkeitsgarantie versehen ist:

  1. Gleichheit der Wahl (Gebot der Wahlrechtsgleichheit, Stimmengleichheit): Dieses Gebot fordert, dass Zählwert und Erfolgswert einer Stimme gleich sind. Damit soll die Proportionalität der Vertretung im Parlament gewährleistet werden. Wird der Erfolgswert der Stimme missachtet, fallen die Stimmen der unterlegenen Kandidaten in einem Wahlkreis „unter den Tisch“.

  2. Chancengleichheit der Parteien: Dieser Grundsatz der Wahlbewerber verlangt, dass jede Partei, jede Wählervereinigung und jeder Einzelkandidat im gesamten Wahlverfahren die gleichen Möglichkeiten und damit die gleichen Chancen hat, einen Sitz in der zu wählenden Volksvertretung zu erlangen.

Nach Vorlesen der Anträge beantragt der Vertreter der Antragsgegner von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Prof. Dr. Lothar Michael, die Anträge abzulehnen. Er ist der einzige Sprecher der Antragsgegner, von der Landesregierung ist niemand erschienen.

Störenfriede verlängern die Sitzungsdauer

Der nächste Akt befasst sich mit der Begründbarkeit der Anträge. Denn zur Begründetheit der Anträge bedarf es eines Prüfungsmaßstabs (Grenzen der Zulässigkeit einer Änderung der Landesverfassung). Art. 69 Abs. 1 Satz 2 LV, sagt aus, dass die Landesverfassung nicht über die Grenze des Grundgesetzes hinweg entscheiden darf. Der Antragsgegner sieht hier Spielräume hinsichtlich der „roten Linie“.

Interessant sind die Sätze 1 und 2 des Art. 28 GG, insbesondere Satz 2, in dem es heißt: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Dieser Satz führt zu einigen Interpretationsmöglichkeiten, ist sich der Antragsgegner sicher. Er sieht hier bereits einen Beurteilungs- und Gestaltungsmaßstab, „da Störenfriede die Sitzungsdauer verlängern“. Satz 1 („Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.) stelle jedoch eine „Ewigkeitsgarantie“ dar, sprich „Bundesrecht bricht Landesrecht“, argumentieren die Antragsteller. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könne nicht durch ein Land beliebig modifiziert werden. „Die Ewigkeitsklausel ist Teil der Landesverfassung“, bestätigt die Präsidentin des VerfGH.

„Lückentheorien“ haben einen schlechten Ruf

Die Wahlrechtsgleichheit sei Teil des Demokratieprinzips, sind sich die Antragsteller sicher. Eine extensive Auslegung der Wahlrechtsgleichheit könne nicht der Maßstab einer Ewigkeitsklausel sein. „Erwägungen oder die Behauptung einer schwerfälligen Meinungsbildung reichen nicht aus, es bedarf besonderer, sachlich legitimierter Gründe“, so ein Jurist. Man verstehe auch die Aufregung in NRW nicht, denn derartige Probleme seien aus Kommunen in anderen Bundesländern mit mehr als zehn Gruppierungen nicht bekannt. Aus den Reihen der Antragsteller wurde erwähnt, dass es keine Interpretationsspielräume zur Differenzierung zwischen Gemeinderäten und Kreistagen gäbe. „Lückentheorien“ hätten im Übrigen einen schlechten Ruf. Die Gegenpartei zeige keinerlei Hinweise auf, dass eine Unregulierbarkeit, ein zwingender Grund für eine Sperrklausel, gegeben sei.

Außerdem war Art. 21 Abs. 1 GG zu prüfen („Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“). Weil die Sperrklausel die Wahlchancen von den Wahlbewerbern absenke, die voraussichtlich unterhalb dieses Stimmenanteils blieben, würde nicht nur gegen die Chancengleichheit verstoßen, sondern auch gegen das Demokratieprinzip – das auch nach nordrhein-westfälischer Landesverfassung mit einer Ewigkeitsgarantie ausgestattet ist.

Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit durch Sperrklausel gefährdet?

Mit der umfassenden Diskussion über den Prüfungsmaßstab, genauer die Prüfungsmaßstäbe der Anträge, bei der die Gegenargumentation der Anteilsgegner bereits ausführlich zur Sprache kam (dass die Zersplitterung der Parteien und damit die Beschlussfähigkeit der Räte nicht mehr gegeben sei), war das Gericht schon beim nächsten Punkt: den Grundsätzen der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien. Ging es hier doch um den Nachweis eines „zwingenden“ Grundes für die Sperrklausel. Zwingende Gründe konnten von dem Antragsgegner allerdings an keiner Stelle vorgetragen werden. Auch geringere Anforderungen an verfassungsunmittelbare Sperrklauseln in den Ländern – und damit einhergehend ein spezifischer Gestaltungsspielraum des landesverfassungsändernden Gesetzgebers – konnten nicht festgestellt werden.

Im dritten Akt ging es um die Beurteilung des geänderten Artikels 78 Abs. 1 Satz 3 LV, also um die 2,5-Prozent-Klausel. Denn die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen rechtfertige eine Sperrklausel, ebenso die Verhinderung eines weit überproportionalen Einflusses kleiner Parteien und Wählervereinigungen, so der Antragsgegner. Er argumentiert wiederholt mit einer „zunehmenden Zersplitterung“ der Räte; die Handlungsfähigkeit sei nicht mehr gegeben. Auch sei es schwer, Bürger noch für die ehrenamtliche Politik zu begeistern. Beweise bleibt er allerdings schuldig.

Anders sehen es die Antragsteller: Sie sehen eine Ausnutzung von Macht der etablierten Parteien und die Abgrenzung von Mitbewerbern. Nach § 125 der Gemeindeordnung könne das für Inneres zuständige Ministerium durch Beschluss der Landesregierung ermächtigt werden, einen Rat aufzulösen, wenn er dauernd beschlussunfähig ist oder wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der Gemeindeaufgaben aus anderen Gründen nicht gesichert ist.

Da allerdings noch nie ein Rat aufgelöst worden ist, müsste man empirische Erfahrungen sammeln, ansonsten seien die „düsteren“ Entwicklungen der Räte „an die Wand gemalt“. Es gebe keine Belege nur bloße Behauptungen, nicht einmal Prognosen, argumentieren die Rechtsanwälte der Antragsteller.

„Dünne“ Vorträge

Die Zersplitterung sei auch nicht das Hauptproblem, ließ der Antragsgegner verlauten. Seine Argumente nun: „lange Sitzungen, Akteneinsichtsanträge, häufiger Fraktionswechsel und zu viele Anfragen“.

Die Richter fragten mehrfach bei dem Antragsgegner nach und waren immer wieder verwundert, dass dieser so „dünn vorträgt“. Eine Sperrklausel würde auch an oben genannten Gründen nichts ändern, ging es doch um die Funktionsfähigkeit der Räte. Nicht ein empirisches Beispiel konnte genannt werden, wo es einen Rat gebe, der nicht funktionsfähig sei. „Es ist nicht nachgewiesen worden, dass es ohne Sperrklausel zu einer Funktionsunfähigkeit kommt“, war das Resümee. Einig waren sich die Antragsteller darin, dass die Sperrklausel zum Ziel habe, den Rat von kleinen Parteien fernzuhalten.

Auch das Argument, durch die Sperrklausel das Ehrenamt attraktiver zu machen, überzeugten weder Antragsteller noch Richter. Marketing und „Funktionsoptimierung“ seien kein Grund für eine Sperrklausel. Ein Mitglied des Rates der Stadt Dortmund meldete sich: „Ich bin enttäuscht, dass Sie mich als Gefahr für die kommunale Demokratie sehen.“ Die Ratssitzungen seien heute kürzer als vor 15 Jahren und der Rat sei handlungs- und funktionsfähig, von Funktionsstörungen und dem überproportionalen Einfluss kleiner Parteien könne nicht die Rede sein. Das „Salz“ in der kommunalen Demokratie seien die kleineren Parteien. Sehr bedauerlich findet er, dass ehrenamtliches Engagement als Gefahr gesehen werde und sich nur die großen Parteien etablieren sollen.

Die Legitimation der Sperrklausel könne nicht aus der Repräsentativität der Volksversammlung hergeleitet werden. Ein lediglich legitimiertes Ziel dürfe zu keiner Gesetzesänderung führen, so ein Argument der Antragsteller.

Fazit: Ein einfaches Gesetz hätte argumentiert werden müssen, hätte nicht für eine Sperrklausel gereicht. Eine Verfassungsänderung war demnach der goldene Pfad. Die Richter belehrten den Antragsgegner, dass die Anforderungen an die Landesverfassung nicht geringer sind. Auch fragten sie sich, ob man mit der 2,5 Prozent-Hürde (anstatt 5 Prozent) die Anforderungen an die Verbindlichkeit der Verfassungsänderung mindern wolle.

Die Ironie der Verfassungsänderung: „Die größte Stärkung der Kommunalvertretung ist die Aufhebung des Kommunalvertretungsstärkungsgesetzes.“

————————————

Hintergrund:

Bis 1999 gab es die 5 % Sperrklausel für Kommunalwahlen. Bei Beibehaltung dieser Sperrklausel wäre die Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit nicht mehr gewährleistet, argumentierte damals der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW.

Der Landtag hat am 10. Juni 2016 mit Stimmenmehrheit von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Kommunalvertretungsgesetz beschlossen, welches am 1. Juli 2017 in Kraft trat. Mit dem Gesetz wurde eine 2,5-Prozent-Sperrklausel bei den Kommunalwahlen in die Landesverfassung eingefügt.

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NRW: Nahezu die Hälfte der Schülerinnen und Schüler besuchten im Schuljahr 2016/17 eine Ganztagsschule

18. Oktober 2017 / redaktion

An Realschulen und Gymnasien wurden mit 22,7 bzw. 25,8 Prozent die wenigsten Kinder ganztags betreut. (grafik: it.nrw)

Düsseldorf (IT.NRW). 48,2 Prozent der 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe und der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen in NRW nahmen im Schuljahr 2016/17 ein Ganztagsangebot und weitere 5,4 Prozent sonstige Betreuungsmaßnahmen an ihren Schulen in Anspruch.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, hatten die Anteile fünf Jahre zuvor bei 34,8 bzw. 9,1 Prozent gelegen.

An den in der Regel als gebundene Ganztagsschule angelegten Gesamt- und Gemeinschaftsschulen nahmen alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend am Nachmittagsangebot teil.

An Realschulen und Gymnasien wurden mit 22,7 bzw. 25,8 Prozent die wenigsten Kinder ganztags betreut.

Im Primarbereich boten die meisten Schulen eine offene Ganztagsbetreuung an, d. h. nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler nahm verpflichtend ein Ganztag teil. An Grundschulen nahmen im abgelaufenen Schuljahr 44,1 Prozent der Schüler ein Ganztagsangebot wahr.

64 192 (20,8 Prozent) der 308 860 Realschüler und 83 525 (24,6 Prozent) der 339 790 Gymnasiasten in der Sekundarstufe I wurden entweder ganztags unterrichtet oder sie nahmen Betreuungsangebote, wie beispielsweise die Übermittagsbetreuung, wahr.

Schulen, die nicht zu den Ganztagsschulen gehören, boten zum Teil sonstige Betreuungsangebote an. Hierzu zählen Maßnahmen wie z. B. „Schule von acht bis eins” und „Übermittagbetreuung”.

  • Ergebnisse für Gemeinden, Städte und Kreise
  • Download der Pressemitteilung als PDF-Datei

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