Bemerkenswertes gab es am Dienstag im Arbeitsgericht Arnsberg zu hören. Dort stand die Verhandlung der Kündigungsschutzklage eines der beiden ehemaligen Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde an, dessen Arbeitsverhältnis wegen angeblicher illegaler Downloads gekündigt worden war (Aktenzeichen 1 Ca 1139/12).
(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)
Der ehemalige Mitarbeiter erklärte noch einmal, dass er nichts gemacht habe, was eine Kündigung rechtfertige. Für das Netzwerk in der Zentrale der Kreispolizei war er gar nicht zuständig, sondern z.B. für das Polizei-Funknetz im Kreisgebiet. Deshalb sei er auch des öfteren außerhalb seines Büros tätig gewesen.
Sein Anwalt wies darauf hin, die Ermittlungen hätten ergeben, dass viele Mitarbeiter Zugang zu dem Rechner hatten, auf den der gekündigte Mitarbeiter angeblich Musiktitel der Gruppe ‘Ich und Ich’ heruntergeladen hatte. Es habe sich um einen Testrechner gehandelt, der nicht Bestandteil des Netzwerkes in der Kreispolizeibehörde ist. Der Zugang sei ohne Passwort möglich gewesen, das hätte sogar die bisherige für die Verwaltung zuständige Abteilungsleiterin überprüft (die übrigens laut Bericht des WDR auch den Aktenvermerk schrieb, dass es der betreffende Mitarbeiter nicht gewesen sein könne). Es stünde nach den Ermittlungen darüber hinaus fest, dass für Downloads ein USB-Stick in den Rechner gesteckt worden sei, als der gekündigte Mitarbeiter gar nicht im Gebäude der Kreispolizei anwesend war. „Neues zur „Download-Affäre“ im Hochsauerlandkreis: Verdachtskündigung mit fragwürdiger Begründung“ weiterlesen