Schon öfters habe ich auf den Seiten der Sauerländer Bürgerliste(SBL) über die Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit der “Download-Affäre” in der Kreispolizeibehörde Meschede berichtet.
Nachdem das Arbeitsgericht Arnsberg am 23. April 2013 die gegen einen der angeblich beteiligten Mitarbeiter ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt hat (s. Bericht), werden die Merkwürdigkeiten nicht kleiner.
Denn die Leitung der Kreispolizeibehörde (Chef ist der Landrat) schob ein weitere Kündigung nach. Deren Begründung wirkt skurril: Der Anwalt des Mitarbeiters hatte (verständlicherweise) gegen einige Führungskräfte der Kreispolizeibehörde Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung seines Mandanten gestellt. Das brachte bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg nichts, denn die stellte das Verfahren ein ohne wirklich zu ermitteln. Das ist zwar nicht verständlich, aber auch nicht überraschend, in Anbetracht der sehr engen Zusammenarbeit zwischen Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede und Staatsanwaltschaft Arnsberg; der für den HSK zuständige Abteilungsleiter in der Staatsanwaltschaft ist übrigens gleichzeitig Mitglied der CDU-Kreistagsfraktion …
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