Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit der “Download-Affäre” in der Kreispolizeibehörde Meschede.

Schon öfters habe ich auf den Seiten der Sauerländer Bürgerliste(SBL) über die Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit der “Download-Affäre” in der Kreispolizeibehörde Meschede berichtet.

Nachdem das Arbeitsgericht Arnsberg am 23. April 2013 die gegen einen der angeblich beteiligten Mitarbeiter ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt hat (s. Bericht), werden die Merkwürdigkeiten nicht kleiner.

Denn die Leitung der Kreispolizeibehörde (Chef ist der Landrat) schob ein weitere Kündigung nach. Deren Begründung wirkt skurril: Der Anwalt des Mitarbeiters hatte (verständlicherweise) gegen einige Führungskräfte der Kreispolizeibehörde Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung seines Mandanten gestellt. Das brachte bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg nichts, denn die stellte das Verfahren ein ohne wirklich zu ermitteln. Das ist zwar nicht verständlich, aber auch nicht überraschend, in Anbetracht der sehr engen Zusammenarbeit zwischen Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede und Staatsanwaltschaft Arnsberg; der für den HSK zuständige Abteilungsleiter in der Staatsanwaltschaft ist übrigens gleichzeitig Mitglied der CDU-Kreistagsfraktion …
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Neues zur „Download-Affäre“ im Hochsauerlandkreis: Verdachtskündigung mit fragwürdiger Begründung

Bemerkenswertes gab es am Dienstag im Arbeitsgericht Arnsberg zu hören. Dort stand die Verhandlung der Kündigungsschutzklage eines der beiden ehemaligen Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde an, dessen Arbeitsverhältnis wegen angeblicher illegaler Downloads gekündigt worden war (Aktenzeichen 1 Ca 1139/12).

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der ehemalige Mitarbeiter erklärte noch einmal, dass er nichts gemacht habe, was eine Kündigung rechtfertige. Für das Netzwerk in der Zentrale der Kreispolizei war er gar nicht zuständig, sondern z.B. für das Polizei-Funknetz im Kreisgebiet. Deshalb sei er auch des öfteren außerhalb seines Büros tätig gewesen.

Sein Anwalt wies darauf hin, die Ermittlungen hätten ergeben, dass viele Mitarbeiter Zugang zu dem Rechner hatten, auf den der gekündigte Mitarbeiter angeblich Musiktitel der Gruppe ‘Ich und Ich’ heruntergeladen hatte. Es habe sich um einen Testrechner gehandelt, der nicht Bestandteil des Netzwerkes in der Kreispolizeibehörde ist. Der Zugang sei ohne Passwort möglich gewesen, das hätte sogar die bisherige für die Verwaltung zuständige Abteilungsleiterin überprüft (die übrigens laut Bericht des WDR auch den Aktenvermerk schrieb, dass es der betreffende Mitarbeiter nicht gewesen sein könne). Es stünde nach den Ermittlungen darüber hinaus fest, dass für Downloads ein USB-Stick in den Rechner gesteckt worden sei, als der gekündigte Mitarbeiter gar nicht im Gebäude der Kreispolizei anwesend war. „Neues zur „Download-Affäre“ im Hochsauerlandkreis: Verdachtskündigung mit fragwürdiger Begründung“ weiterlesen

„Download-Affäre“ im Hochsauerlandkreis: Vorwürfe gegen Leitung der Kreispolizeibehörde und Staatsanwaltschaft.

Die Sendung “Lokalzeit” des WDR-Fernsehens berichtete am gestrigen Donnerstag erneut über die sogenannte Download-Affäre in der Kreispolizeibehörde in Meschede.

(Die Sendung wird eine Woche lang in der Mediathek zu sehen sein und danach depubliziert werden.)

Die Behördenleitung hätte die Arbeitsverhältnisse von zwei IT-Spezialisten aus der Kreispolizeibehörde gekündigt, weil diese für den illegalen Download von Musiktiteln (u.a. der Gruppe “Ich und Ich”) und von Videos ausgerechnet auf Dienstrechner der Kreispolizeibehörde verantwortlich gewesen sein sollten.

Doch nun tauchte, laut WDR, ein interner Vermerk der ehemaligen Verwaltungsleiterin der Kreispolizeibehörde auf.

Dieser Vermerk liege der Redaktion vor. Darin heiße es: „Offenbar ist von dem dienstlichen Rechner des Herrn … aus kein illegaler Download erfolgt. Der Download muss von einem anderen Gerät aus erfolgt sein.“

Pikanterweise wäre jedoch – laut Bericht des WDR – weder die Leitung der Kreispolizeibehörde den Erkenntnissen nachgegangen noch die Staatsanwaltschaft; die diesbezüglichen Ermittlungen wären einfach eingestellt worden.

Die gleiche „Nicht-Bearbeitung“ wäre erfolgt, als der Rechtsanwalt eines der gekündigten Mitarbeiter Strafanzeige gegen leitende Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde wegen falscher Verdächtigung gestellt hätte.

Der vom WDR interviewte Staatsanwalt war zunächst sichtlich sprachlos, als er gefragt wurde, ob es denn richtig sei, dass die Polizei in ihren eigenen Angelegenheiten für die Vernehmungen zuständig sei, statt eine andere Polizeibehörde damit zu beauftragen.

Der WDR habe versucht, vom Landrat oder von der Leitung der Kreispolizeibehörde eine Stellungnahme zu erhalten; dies sei abgelehnt worden.