Die Unschuldsvermutung gilt auch in Bayern

Am 24. Mai 2023 ließ die Generalstaatsanwaltschaft München die Website (im Original „Homepage“) der „Letzten Generation“ sperren. Ein unter dem Wappen der Generalstaatsanwaltschaft dort veröffentlichter Hinweis stufte – mit Ausrufezeichen versehen – die „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ ein und warnte, dass Spenden an die „Letzte Generation“ ein strafbares Unterstützen dieser „kriminellen Vereinigung“ darstelle. Diese Maßnahme stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar und schadet dem Ansehen der Generalstaatsanwaltschaft München als rechtsstaatlich handelnder Institution.

(Pressemitteilung Neue Richtervereinigung)

Die Unschuldsvermutung gehört zu den selbstverständlichen und unumstrittenen Grundsätzen des Strafrechts. Jeder hat hiernach bis zum Nachweis der Schuld als unschuldig zu gelten. Hieraus folgt für die Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Behörden, dass niemand einer Straftat als schuldig behandelt werden darf, bevor die Schuld nicht gerichtlich durch rechtskräftige Verurteilung festgestellt wurde. Es steht daher keiner staatlichen Behörde zu, den öffentlichen Eindruck zu erwecken, Betroffene seien strafrechtlich schuldig, solange dies nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. Dies gilt gerade auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften während laufender Verfahren.

Gegen diese Grundsätze hat der heutige, unmissverständlich vorverurteilende Hinweis – den die Behörde mittlerweile wieder entfernt hat – klar verstoßen. Der Vorgang ist umso gravierender, als dass die öffentliche Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ alles andere als selbsterklärend und die rechtliche Diskussion (auch unter den Staatsanwaltschaften in Deutschland) von einer Klärung weit entfernt ist. Zudem ereignete sich der Vorgang in einem politisch aufgeheizten Umfeld: der bayerische Ministerpräsident Söder hat öffentlich wiederholt ein „striktes Durchgreifen“ (AZ München, 23. 02. 2023) gegen die „Letzte Generation“ verlangt und die Generalstaatsanwaltschaft München hatte daher als Justizbehörde wenige Monate vor der Landtagswahl allen Anlass, die gebotene mediale Distanz zur überschießenden Kraftmeierei der politischen Akteure zu wahren.

Staatsanwaltschaften sind in Deutschland allen europäischen Mahnungen zum Trotz (und anders als Gerichte) weisungsabhängige Behörden im Geschäftsbereich der Landesregierungen. Sie stehen daher in besonderer Verantwortung, jeden Anschein unzulässiger politischer Beeinflussung oder Beeinflussbarkeit zu vermeiden. Die „Neue Richtervereinigung“ bedauert sehr, dass dies hier nicht gelungen ist – und erneuert aus diesem Anlass ihre Forderung zu einer grundlegenden Reform der Staatsanwaltschaften hin zu echter Unabhängigkeit nach europäischem Verständnis.

PDF der Pressemitteilung:
https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/bundesvorstand/pdfs/2023_05_24_NRV_PM_GenStA_Muenchen.pdf

Der Sinn der Lebens?

Graffito in der Nähe des Bahnhofs Bigge (foto: zoom)

Ist die Verteufelung von Bargeld nicht dumm? Technisch ermöglicht es den Austausch von Waren, hinterlässt aber weniger Spuren als ein bargeldloser Kauf/Verkauf. Nun ja, bis auf die Bakterien und Pilzsporen.

Cash wäre aber auch ideal um illegale Geschäfte zu machen, es sein denn die Polizei fände den Geldkoffer. Also besser Kryptowährung?

Ich habe insbesondere seit der Pandemie immer weniger Bargeld in der Tasche. Selbst bei den meisten Bäckern kann ich inzwischen mit Karte bezahlen.

Der Stand heute: Geld ja, Bargeld immer weniger.

Geldkritik bedient, soweit ich es überblicke, ein Jahrhunderte altes antisemitisches Stereotyp.

Woran hat der Sprayer in Bigge gedacht?

Zwei Windenergieanlagen in Remblinghausen genehmigt

Eines von vier Windrädern auf der Anhöhe bei Einhaus oberhalb von Remblinghausen (archivfoto: zoom)

Der Hochsauerlandkreis hat der Windpark Remblinghausen GmbH & Co. KG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N163/5.x in Meschede-Remblinghausen erteilt.

(Pressemitteilung HSK)

Der Genehmigungsbescheid und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Freitag, 26. Mai, bis Freitag, 9. Juni, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Stadtverwaltung Meschede

Technisches Rathaus

Zimmer 106b, Sophienweg 3, 59872 Meschede

Montag, Dienstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, sowie

Donnerstag von 13 Uhr bis 17 Uhr

Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde:

Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz

Zimmer 235, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15.30 und

Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung unter 02961/94-3211.

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid in dieser Zeit im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de (Startseite unten: Kachel Bekanntmachungen der Unteren Umweltschutzbehörde und Unteren Bauaufsichtsbehörde) und über das UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.uvp-verbund.de/startseite eingesehen werden.

Vor der Linse: Wiesen-Fuchsschwanz

In der Ruhraue in Bigge-Olsberg. Ist das der Wiesenfuchsschwanz? (foto: zoom)

Wenn ich etwas überhaupt nicht mag, dann ist es „Gräser bestimmen“. Dabei sind wir vom Gedeihen der Gräser hochgradig abhängig. Weizen, Roggen, Hafer, Gerste – Mehl, Brot und Bier; alles für die Ernährung.

Bevor ich mich durch einschlägige Bücher quäle, nutze ich Bestimmungsapps auf dem Smartphone: PlantNet, Flora Incognita oder Obsidentify; falls die Vögel zwitschern und singen: BirdNET.

Hier geht es nicht um Tiere, sondern um scheinbar unspektakuläre Gräser, und zwar Süßgräser.

Die einzelne Graspflanze ist nicht so aufregend wie ein Kraut mit prächtigem, bunten Blütenstand. Sie muss es auch nicht sein, denn ihre unscheinbaren Blüten verbreiten ihre Pollen per Windbestäubung. Sie sind nicht auf das Anlocken von Insekten angewiesen. Die Allergiker*innen unter uns haben an dieser Art der Fortpflanzung keine Freude, sondern mindestens ein laufende Nase und verquollene Augen. Die Blütezeit des Fuchsschwanzes ist von Mai bis Juni.

Die Früchte der Süßgräser, zu denen der Fuchsschwanz zählt, sind 1-blütige Ährchen (Spelzfrüchte). Die Hüllspelzen dienen als Flugapparat. Die Verbreitung erfolgt zufällig (Ballonflieger), aber auch durch Tiere (Anhaftung). Die Früchte von Alopecurus pratensis reifen im Zeitraum Juli – Oktober.

Alopecurus pratensis (gr. alopex = Fuchs, lat. pratensis = Wiesen-) wächst auf nährstoffreichen Wiesen. Durch Überdüngung verdrängt er die „Normalwiesen“. Er wird häufig als Futtergras kultiviert. [1]

Süßgräser zählen zu den ältesten Nutzpflanzen des Menschen. Sie sind lebenswichtig für unsere Ernährung. Weizen, Hafer, Roggen, Mais, Gerste und Reis gehören zu dieser großen Pflanzenfamilie. Heute sind Süßgräser die Basis der Ernährung der gesamten Weltbevölkerung – ob als Getreide oder als Futterpflanzen für das Vieh. [2]

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[1] R. Düll, H. Kutzenigg, Taschenlexikon der Pflanzen Deutschlands und angrenzender Länder, Quelle & Meyer, Wiebelsheim, 8. Auflage 2016, S. 66/67

[2] https://kiwithek.wien/index.php/Gr%C3%A4ser

B7n: Straßen.NRW benennt und erläutert am 24. Mai in der Schützenhalle Brilon die offizielle Vorzugsvariante

Der Verlauf soll folgendermaßen sein: V1,V2, V7, V6. Genaueres wird morgen bekanntgegeben. (Grafik: Straßen.NRW)

Brilon. Die Vorzugsvariante für die B7n wird von Straßen.NRW am nächsten Mittwoch, 24. Mai, offiziell bekannt gegeben. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Informationsveranstaltung teilzunehmen, die von 19.30 bis ca. 21.30 Uhr in der Schützenhalle Brilon stattfinden wird.

(Pressemitteilung Straßen.NRW)

Hybrides Veranstaltungsformat

Morgen Abend möchte das Planungsteam von Straßen.NRW die Abwägung und das Ergebnis detailliert vorstellen und mit Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Wirtschaft diskutieren. Die Veranstaltung wird gestreamt. „Auch digital können alle Beteiligten über den Chat ihre Fragen stellen oder Anmerkungen geben, die durch die Moderation in die Veranstaltung integriert werden“, erklärt Lars Voigtländer.

Für die Online-Teilnahme ist ebenfalls keine Anmeldung nötig. Der Link wird vor der Veranstaltung auf die Seite www.b7n.nrw.de eingestellt. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Vorhaben und zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Nach einer letzten Schlussbesprechung mit Vertreter:innen von Ministerien, Fernstraßen-Bundesamt und Straßen NRW, die Anfang Mai stattfand, steht die Vorzugsvariante für die B7n fest. Diese werden Vertreter:innen der Straßenbaubehörde am 24. Mai 2023 bekannt geben und detailliert erläutern, welche Parameter der Entscheidung zu Grunde liegen. Zuvor wurden in nichtöffentlichen Veranstaltungen die Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürger sowie die örtliche und überregionale Politik informiert.

Zur Wahl einer Vorzugsvariante hatten unmittelbar nach Übergabe des Bürgergutachtens bereits im März und April 2022 Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Fernstraßen-Bundesamt, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW stattgefunden. Inhalt waren die Vor- und Nachteile der möglichen Varianten sowie die Abwägungssystematik. „Ziel dieser Abwägung ist es, bereits in dieser frühen Planungsphase der Findung die Weichen für die spätere rechtsstaatliche Überprüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu stellen“, erläutert Lars Voigtländer, Leiter Planung bei Straßen.NRW. Der von der Straßenbaubehörde vorgeschlagenen Vorzugsvariante schließe sich die Linienbestimmung durch den Bund an, bevor der Landesbetrieb dann einen Vorentwurf erstellt, der Grundlage für das Planfeststellungsverfahren sein werde. „Zu diesem Zeitpunkt können alle Betroffenen ihre Einwände und Belange auch formal im Baurechtsverfahren einbringen“, unterstreicht Lars Voigtländer.

Der Abwägungsprozess zur Vorzugsvariante habe im vergangenen Jahr alle Beteiligten zeitlich und inhaltlich sehr gefordert. Thematisiert und intensiv besprochen wurden dabei auch die Ergebnisse der Dialogforen, die im Bürgergutachten vom März 2022 festgehalten wurden. „Es hat sich herauskristallisiert, dass es große Differenzen zwischen den Varianten gibt. Bei der Abwägung seien diese sehr detailliert geprüft worden und so seien auch die schriftlichen Erläuterungen sehr umfangreich: Sie umfassen etwa 60 Seiten plus Abwägungstabelle“, betont Lars Voigtländer.

NRW-Baupreise für Wohngebäude seit 2019 um 34,1 Prozent gestiegen

Zwischen Februar 2019 und Februar 2023 sind insbesondere die Preise für Dämmarbeiten an technischen Anlagen (+60,5 Prozent) gestiegen.

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Der Baupreisindex für Wohngebäude (Bauleistungen am Bauwerk) ist in Nordrhein-Westfalen zwischen Februar 2019 und Februar 2023 um 34,1 Prozent gestiegen (berechnet auf der Basis 2015 = 100). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind die Baupreise insbesondere in den letzten zwei Jahren (Februar 2021 bis Februar 2023: 27,7 Prozent) gestiegen.

(Pressemitteilung IT.NRW)

Die höchste Preissteigerung zwischen Februar 2019 und Februar 2023 gab es bei Dämmarbeiten an technischen Anlagen (+60,5 Prozent). Überdurchschnittlich verteuerten sich auch Arbeiten an Gas-, Wasser und Abwasser-Installationsanlagen (+43,8 Prozent), Estricharbeiten (+42,8 Prozent), Betonwerksteinarbeiten (+41,5 Prozent), Beton- und Stahlbetonarbeiten (+40,7 Prozent) sowie Entwässerungskanalarbeiten (+40,6 Prozent).

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sank der Baupreisindex für Wohngebäude in der zweiten Jahreshälfte 2020 vor dem Hintergrund der temporären Mehrwertsteuersenkung. Eine überdurchschnittliche Veränderung der Baupreise war in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu verzeichnen, die – neben gestiegenen Materialpreisen – mit der temporären Mehrwertsteuersenkung in der zweiten Jahreshälfte 2020 zusammenhängt (sogenannter „Basiseffekt”).

Weitere Landesergebnisse zu Baupreisindizes in der Landesdatenbank NRW unter https://www.landesdatenbank.nrw.de/link/statistikTabellen/61261

Nach dem Gewitter – weiter Blick, kleine Tiere und der Löwenzahn

Nach dem Gewitter habe ich den Blick Richtung Olsberg genossen. (foto: zoom)

Die Nachteile des heutigen Gewitterwetters beiseite lassend, konnte ich mich über den Blick aus dem Fenster nach Blitz, Donner und Regen nicht beklagen. Kein langweiliges Sommerwetter mit dem ewigen blauen Himmel, sondern interessante Wolken und schönes Licht.

Sehr wohl gefühlt haben sich die verschiedenen Schneckenarten rund ums Haus, am auffälligsten die Weinbergschnecke, die Wegschnecke und die Hain-Bänderschnecke, alle in einem gewaltigen Plural.

Eine von vielen Weinbergschnecken, hier beim Raspeln über die Wegplatten vor der Haustür. (foto: zoom)

Was macht ihr mit den Schnecken im Garten? Ich lasse sie gewähren, der Kampf wäre sowieso aussichtslos. Und wenn sie die Erbeeren auffressen? Dann fressen sie halt die Erdbeeren auf. Letztes Jahr ist noch genug für uns übrig geblieben.

Der Löwenzahn hat die Saison in den meisten Gegenden beendet.

Jeder der kleinen Fallschirme ist eine Frucht. (foto: zoom)

Beim Löwenzahn habe ich noch keinen Modus des Zusammenlebens gefunden. Auf der Wiese lasse ich ihn gewähren. Bei Beeten rupfe ich halbherzig, ebenso nachlässig kratze ich ihn aus den Pflasterritzen. Das leuchtende Gelb der Blütenstände gefällt mir besser als die immer mehr in Mode gekommenen gelben Narzissen, die viel zu früh im Jahr erscheinen, kaum von Insekten besucht werden und irgendwie keinen Zusammenhang zum Rest der Natur erkennen lassen. Wenn ich mich zwischen Löwenzahn und Narzissen entscheiden müsste, wäre ersterer mein Favorit.

Der kleine Käfer sieht bei genauerer Betrachtung etwas gerupft aus.

Der Rotschwarze Weichkäfer kopfüber am Grasstängel (foto: zoom)

Diesen Rotschwarzen Weichkäfer habe ich mit dem Smartphone aufgenommen. Der Unterschied zu den anderen Bildern ist meiner Meinung nach gut zu sehen. Zu irgendetwas müssen die großen Kameras ja gut sein.

NRW: 3,3 Millionen Menschen waren 2022 armutsgefährdet

18,7 Prozent der Menschen in NRW waren 2022 von Armut bedroht. Alleinerziehende, Paare mit mehr als zwei Kindern und Alleinlebende hatten ein überdurchschnittliches Armutsrisiko.

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Von relativer Einkommensarmut sind im Jahr 2022 rund 3,3 Millionen Personen in Nordrhein-Westfalen betroffen gewesen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entspricht das einer Armutsgefährdungsquote von 18,7 Prozent.

(Pressemitteilung IT.NRW)

Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 18,6 Prozent. Als armutsgefährdet gelten Menschen, die weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (sogenanntes Nettoäquivalenzeinkommen) zur Verfügung haben. Im Jahr 2022 lag die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt in Nordrhein-Westfalen laut Mikrozensus bei 1 166 Euro pro Monat.

Die höchste Armutsgefährdungsquote in Nordrhein-Westfalen wurde mit 22,0 Prozent für die Raumordnungsregion Emscher-Lippe berechnet. Die niedrigste Armutsgefährdungsquote gab es mit 14,1 Prozent in der Raumordnungsregion Arnsberg.

Etwas mehr als die Hälfte der armutsgefährdeten Personen insgesamt lebten in Haushalten ohne minderjährige Kinder (1,7 Millionen). Alleinlebende waren mit einem Anteil von 28,3 Prozent am häufigsten von Armut bedroht. Personen, die mit einer weiteren Person im Haushalt leben, waren hingegen nur in 9,3 Prozent der Fälle armutsgefährdet.

Unter den Haushalten mit minderjährigen Kindern wiesen Alleinerziehende die höchste Armutsgefährdungsquote im Land auf: Nahezu die Hälfte (45,9 Prozent) der Alleinerziehenden war von relativer Einkommensarmut betroffen. Bei Haushalten mit zwei erwachsenen Personen hing das Armutsrisiko von der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder ab: Je mehr minderjährige Kinder im Haushalt lebten, desto eher war der Haushalt von Armut bedroht. So lag die Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit einem Kind bei 9,7 Prozent, während sie bei Haushalten mit drei oder mehr Kindern mit 38,5 Prozent etwa vier Mal so hoch war. In Haushalten mit Kind(ern) lebten 1,6 Millionen von relativer Einkommensarmut betroffene Personen.

Weitere Faktoren für die Häufigkeit von relativer Einkommensarmut sind die Erwerbsbeteiligung und die Qualifikation: Nahezu jede zweite erwerbslose Person war armutsgefährdet (49,1 Prozent), jedoch nur knapp jede zehnte erwerbstätige Person (9,4 Prozent). Hat die Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt maximal einen Abschluss der Sekundarstufe I (z. B. Haupt- oder Realschulabschluss), so lag das Armutsrisiko bei 41,4 Prozent, gegenüber 7,0 Prozent bei einem hohen Bildungsabschluss (z. B. Studium).

Diese und weitere Ergebnisse zum Thema Armut finden Sie auf im Internet auf der Themenseite Armut: https://www.it.nrw/themenschwerpunkt-armut

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere informierte demokratische Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

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PDF: Armutsgefährdungsquoten in Nordrhein-Westfalen 2021 und 2022 in %

Umleitung: Radeln im HSK, Quatsch mit Blackout, Klimaskeptiker, Verschwörungstheorien, Reichsbürger-Terror, App zur Hamburger Kolonialgeschichte, Macbeth und mehr…

Es gibt im Hochsauerland asphaltierte Wege ohne viel Verkehr, auch wenn die Radwegsstruktur insgesamt sehr zu wünschen übrig lässt. Blickrichtung Bödefeld. (foto: zoom)

Heute bin ich eine meiner Morgenrunden durchs Sauerland geradelt: Kleines Bildchen, Sorpetal, Holthausen, Fredeburg, Bremke, Herhagen, Einhaus, Bödefeld und wieder nach Haus – 68 Kilometer mit dem Pedelec (aka E-Bike).

Das Radfahren an sich war gut, aber die Myriaden von Motorrädern haben mich nervös gemacht. Seit dem Tag als zwischen Brunskappel und Wiemeringhausen ein Radfahrer und ein Motorradfahrer zusammenprallten und beide starben, sind mir die motorisierten Zweiräder unheimlich. Außer den Motorrädern waren viele Autos unterwegs, die auf ihren Heckträgern Fahrräder, meist Mountainbikes, spazieren fuhren. Nun ja, ich habe die Tour überlebt, werde aber als bekennender Asphalt-Radler kein Fan des Pedalierens im Hochsauerland mehr werden.

Soweit der Tag, der mit einem ordentlichen Regenguss endete. Zum Abend noch ein paar Lesehinweise:

Quatsch mit Blackouts, fossile Reiche und die Plurv-Klaviatur: Die politischen Gegner der Grünen sind mit allen Wassern gewaschen, die Grünen offenbar nicht, meint Claudia Kemfert, Energieökonomin und Mitglied im Herausgeberrat von Klimareporter°. Sie ist für Verbesserungen am Gebäudeenergiegesetz, aber dagegen, es zu verschieben … klimareporter

Forschende warnen vor von Klimaskeptikern eingeschleusten Forschungsergebnissen in renommierten Fachzeitschriften: Seit langem bestehen Zweifel an dem Geschäftsmodell von Zeitschriften, die Gebühren von Akademikerinnen und Akademikern nehmen, die auf Veröffentlichungen angewiesen sind. Nun wurde der Vorwurf laut, dass voreingenommene Autorinnen und Autoren das System ausnutzten, um den Klimaschutz zu untergraben … afp

Verschwörungstheorien: Dissonanzen zwischen Wissen und Glauben … endoplast

„Vereinte Patrioten“: Von der Corona-Leugnung zum Reichsbürger-Terror … endstationrechts

Neue App arbeitet Hamburgs Kolonialgeschichte auf: Die neue kostenfreie App „Koloniale Orte“ soll Menschen in Hamburg die koloniale Geschichte der Hansestadt nahebringen. In der App werden drei verschiedene Rundgänge angeboten … ndr

Warum Politik oft nicht macht, was Politik machen sollte: Manchmal erscheint das Handeln der Politik merkwürdig. Da wird vehement für oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung diskutiert oder über das Gendern. Während wirklich große Herausforderungen scheinbar unbeachtet bleiben, wie z. B. das Sozialsystem oder der Klimawandel … unkreativ

Mord als schrecklich groteskes Kinderspiel: Shakespeares „Macbeth“ in Bochum … revierpassagen

Gedenken an verstorbenen Radfahrer: Das fünfte Ghostbike wird in Brackel aufgestellt … nordstadtblogger

Profundes Desinteresse: Nur ein Ratsmitglied bei einer Veranstaltung zum klimagerechten Stadtumbau … doppelwacholder

Polizei Hochsauerlandkreis: Verursacher flüchtet nach Verkehrsunfall mit Radfahrer … polhsk

Umsteigechaos in Warburg?

Direktverbindungen der Bahn zwischen dem Sauerland und Kassel sollen wegfallen

Der Umstieg in Warburg ist wie hier vor einer Woche mit einem Bahnsteigwechsel verbunden. (foto: zoom)

Mit dem Fahrplanwechsel Ende 2023 sollen alle Direktverbindungen der Bahn zwischen dem Sauerland und Kassel wegfallen. Bisher verkehren täglich sieben Zugpaare direkt, also ohne dass ein Umstieg in Warburg erforderlich ist. Auf Antrag der SBL berät der für Wirtschaft und Struktur zuständige Ausschuss des HSK am Montag (22.05.) im Kreishaus in Meschede über die Konsequenzen.

(Der Artikel ist gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Situation im Bahnhof Warburg ist bei Umsteigeverbindungen bereits jetzt sehr problematisch, denn für den Umstieg zwischen RE17 (bis bzw. ab Warburg) und RE11/MDV (nach bzw. von Kassel-Wilhelmshöhe stehen laut Fahrplan nur 4 bis 6 Minuten zur Verfügung.

Seit Beginn der Brückenbauarbeiten westlich des Warburger Bahnhofs kommt hinzu, dass die Züge des RE 17 über andere Gleise geleitet werden und dadurch etwas mehr als eine Minute bei der Einfahrt in den Bahnhof verlieren, und dass der RE 17 nur noch am Gleis 2 hält, alle Anschlusszüge aber an Gleis 3 oder 4 und somit am anderen Bahnsteig halten. Dadurch verlängern sich Weg und benötigte Zeit erheblich. Etwa jeder zweite Umstieg misslingt daher, womit dann in Kassel z.B. die ICE-Anschlüsse in Richtung Hamburg, Berlin, München und Stuttgart verpasst werden. Das bedeutet für die Fernzüge ab Kassel eine Verzögerung von (je nach Ziel) ein bis zwei Stunden.

In Richtung Sauerland ist es abends besonders kritisch, falls man den letzten Zug (21:38 h ab Warburg) verpasst oder mit dem vorletzten (um 20:38 h) nur noch bis Meschede kommt, nicht mehr bis Arnsberg.

Die Verspätungswahrscheinlichkeit in Warburg erhöht sich dadurch, dass die Strecke zwischen Brilon-Wald und Warburg nur eingleisig betrieben wird, mit Zugkreuzung nur in Marsberg (zur vollen Stunde). Jede Verspätung der einen Richtung überträgt sich dadurch auf die Gegenrichtung.

Die Kreisverwaltung hat zum Antrag der SBL die Sitzungsdrucksache 10/731 erstellt.

https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRKSbQaA9h8SeGcxtywEzQyH-XQA_9hWqjPT-ngSXde8/Vorlage_10-731.pdf

Die darin vom Verkehrsverbund NWL genannten Massnahmen stellen kurz- und mittelfristig aber kein brauchbares Konzept dar:

  1. “so viele Anschlüsse wie netzseitig umsetzbar, bahnsteiggleich zu planen”
    haben SBL und SBL immer wieder gefordert und wäre auch während der laufenden Brückenbauarbeiten gleistechnisch möglich, wird aber aus uns nicht bekannten Gründen nicht umgesetzt.
  2. “Wartezeitregelungen” von 5 Minuten, “Hierzu ist es hilfreich, wenn sich Fahrgäste mit Anschlussbedarf direkt an das Betriebspersonal wenden. Ohne die Voranmeldung des Anschlusses über diesen Weg ist im Verspätungsfall von einem Anschlussverlust auszugehen.”

    Das ist Theorie, denn es setzt voraus, dass Zugpersonal vorhanden und auffindbar ist (die Züge der Linie RE 11 haben vier Wagen, darunter zwei Doppelstock) und dass es bereit ist, sich um den Hinweis des Fahrgastes zu kümmern, und dass die Betriebsleitstelle mitspielt. Alles zusammen ist selten der Fall.

    Sinnvoll wäre ein standardisierter Ablauf, nach dem das Fahrpersonal verpflichtet ist, bis zu 5 Minuten zu warten, denn umsteigewillige Fahrgäste sind fast immer im Zug.
  3. “Installation eines beheizten Wartehäuschens auf dem Mittelbahnsteig”
    führt dazu, dass man im Winter nicht friert (falls das Häuschen nicht abgeschlossen ist), aber der Anschlusszug ist trotzdem weg.
  4. “schnellstmöglichen Umsetzung des Vorlaufbetriebs nach dem Konzept ‘Sauerland-Netz 3.0? “, “Angestrebt wird eine Betriebsaufnahme im Dezember 2025?

    Der einzige gute Vorschlag, aber warum nicht eher umsetzbar? Die durchgehenden Züge nach Kassel sollen ab Dezember 2023 wegfallen.

Die SBL will am Montag im Ausschuss nachfragen.