B7n: Straßen.NRW benennt und erläutert am 24. Mai in der Schützenhalle Brilon die offizielle Vorzugsvariante

Der Verlauf soll folgendermaßen sein: V1,V2, V7, V6. Genaueres wird morgen bekanntgegeben. (Grafik: Straßen.NRW)

Brilon. Die Vorzugsvariante für die B7n wird von Straßen.NRW am nächsten Mittwoch, 24. Mai, offiziell bekannt gegeben. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Informationsveranstaltung teilzunehmen, die von 19.30 bis ca. 21.30 Uhr in der Schützenhalle Brilon stattfinden wird.

(Pressemitteilung Straßen.NRW)

Hybrides Veranstaltungsformat

Morgen Abend möchte das Planungsteam von Straßen.NRW die Abwägung und das Ergebnis detailliert vorstellen und mit Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Wirtschaft diskutieren. Die Veranstaltung wird gestreamt. „Auch digital können alle Beteiligten über den Chat ihre Fragen stellen oder Anmerkungen geben, die durch die Moderation in die Veranstaltung integriert werden“, erklärt Lars Voigtländer.

Für die Online-Teilnahme ist ebenfalls keine Anmeldung nötig. Der Link wird vor der Veranstaltung auf die Seite www.b7n.nrw.de eingestellt. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Vorhaben und zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Nach einer letzten Schlussbesprechung mit Vertreter:innen von Ministerien, Fernstraßen-Bundesamt und Straßen NRW, die Anfang Mai stattfand, steht die Vorzugsvariante für die B7n fest. Diese werden Vertreter:innen der Straßenbaubehörde am 24. Mai 2023 bekannt geben und detailliert erläutern, welche Parameter der Entscheidung zu Grunde liegen. Zuvor wurden in nichtöffentlichen Veranstaltungen die Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürger sowie die örtliche und überregionale Politik informiert.

Zur Wahl einer Vorzugsvariante hatten unmittelbar nach Übergabe des Bürgergutachtens bereits im März und April 2022 Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Fernstraßen-Bundesamt, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW stattgefunden. Inhalt waren die Vor- und Nachteile der möglichen Varianten sowie die Abwägungssystematik. „Ziel dieser Abwägung ist es, bereits in dieser frühen Planungsphase der Findung die Weichen für die spätere rechtsstaatliche Überprüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu stellen“, erläutert Lars Voigtländer, Leiter Planung bei Straßen.NRW. Der von der Straßenbaubehörde vorgeschlagenen Vorzugsvariante schließe sich die Linienbestimmung durch den Bund an, bevor der Landesbetrieb dann einen Vorentwurf erstellt, der Grundlage für das Planfeststellungsverfahren sein werde. „Zu diesem Zeitpunkt können alle Betroffenen ihre Einwände und Belange auch formal im Baurechtsverfahren einbringen“, unterstreicht Lars Voigtländer.

Der Abwägungsprozess zur Vorzugsvariante habe im vergangenen Jahr alle Beteiligten zeitlich und inhaltlich sehr gefordert. Thematisiert und intensiv besprochen wurden dabei auch die Ergebnisse der Dialogforen, die im Bürgergutachten vom März 2022 festgehalten wurden. „Es hat sich herauskristallisiert, dass es große Differenzen zwischen den Varianten gibt. Bei der Abwägung seien diese sehr detailliert geprüft worden und so seien auch die schriftlichen Erläuterungen sehr umfangreich: Sie umfassen etwa 60 Seiten plus Abwägungstabelle“, betont Lars Voigtländer.

Verlängerung der Autobahn A46 ab Nuttlar bis in den Norden von Brilon: „Erfreuliche Untätigkeit“

Überblick über die zahlreichen tangierten Naturschutz-, FFH-, Vogelschutz- und Wasserschutzgebiete (Grafik: siehe den Link im Text)

Untätigkeit von Behörden ist meist ein großes Ärgernis. Aber es gibt auch Ausnahmen. So ist es für die Planung der B7n, also die Verlängerung der Autobahn A46 ab Nuttlar bis in den Norden von Brilon. Hierfür hatte die Landesstraßenbauverwaltung nach einem langen Dialogprozess angekündigt, bis zum 31. März dem Bund eine konkrete Trassenführung vorzuschlagen. Diese sollte am 30.03.2022 öffentlich vorgestellt werden.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Doch zwei Tage vorher, am 28.03.2022, kam der Rückzug: Dann teilte die Straßenbaubehörde mit:

„Über zwei von vier Abschnitten der B7n müssen verschiedene Varianten abgewägt werden, um eine Vorzugsvariante zu erstellen. Dafür braucht Straßen.NRW mehr Zeit als ursprünglich gedacht. Darum wird die für Mittwoch, 30. März 2022, geplante öffentliche Veranstaltung verschoben. Den neuen Termin für die Vorstellung der Vorzugsvariante und des Abwägungsprozesses wird Straßen.NRW in einigen Wochen bekanntgeben.“
https://www.strassen.nrw.de/de/meldung/b7n-komplexe-abwaegung-fuer-die-vorzugsvariante-strassen-nrw-braucht-mehr-zeit.html

Aus den „einigen Wochen“ sind inzwischen mehr als 15 geworden. Und das ist in diesem Fall gut so.

Denn mit den zuletzt diskutierten Trassenvarianten sind zwei große Probleme verbunden:
– Sie sind viel zu teuer.
– Mit ihnen sind erhebliche Umweltschäden verbunden. Einen Überblick über die zahlreichen tangierten Naturschutz-, FFH-, Vogelschutz- und Wasserschutzgebiete bietet diese Karte:
https://www.strassen.nrw.de/de/b7n-neubau-zwischen-bestwig-nuttlar-und-brilon-medien-downloads.html?file=files/a_snrw-2022/dokumente/01_planen-und-bauen/02_Bundes-und-Landesstrassen_doc/B7n%3A%20Neubau%20Bestwig-Nuttlar%20und%20Brilon%20-%20dokumente/SNRW_B7n_Bestwig_Nuttlar-Brilon-Karte-Schutzgebiete.pdf&cid=38776

Und bei den Kosten scheint sich die Behörde erheblich verrechnet zu haben, denn bei realistischer Betrachtung sind die Bau- und Unterhaltungskosten deutlich höher als der Nutzen. Zuletzt hatte die Landesstraßenbauverwaltung in ihren Kostenaufstellungen sämtliche Planungs- und Brückenunterhaltungskosten „vergessen“. Darauf wies der Vertreter der SBL beim zu diesemProjekt eingerichteten „Politischen Begleitkreis“ im März hin. Die Bürgerliste hatte daher eine alternative Route vorgeschlagen, die weitgehend auf den bisher genutzten Trassen verläuft, mit viel weniger Umweltschäden und Kosten. Bisher gab es dafür keine Unterstützung, vielleicht wegen der gegenläufigen Interessen einiger Grundstückseigentümer?

Es besteht die Hoffnung, dass in der langen Pause ein Umdenken einsetzt.

B7n auf dem Weg in die Kostenfalle?

Es geht um die Fortsetzung der A 46 vom jetzigen Autobahnende bei Nuttlar bis nach Brilon. Hierfür ist im 2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplan eine Schnellstraße vorgesehen. Im Auftrag des Bundes soll sie von der Landesstraßenbauverwaltung (“Straßen NRW”) mit Sitz in Meschede geplant und gebaut werden.

(Der Beitrag ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Um die Trasse gibt es viele Auseinandersetzungen. Wasserschutzgebiete, FFH-Gebiete, ein neues faktisches Vogelschutzgebiet und Raubwürgerhabitate können betroffen sein, ebenso wie wertvolle Täler.

Im Juni 2020 begann eine Bürgerbeteiligung, die nach einer Unterbrechung im Oktober 2021 wieder aufgenommen wurde. Es gibt vor allem 3 Arten von Veranstaltungen:

  • 30 Zufallsbürger*innen, die ein eigenes Gutachten erstellen und am 15.03.2022 vorstellen,
  • einen Politischen Begleitkreis, zu dem Abgeordnete der Parlamente, kommunale Fraktionen aus dem HSK und aus 3 Gemeinden und Behörden eingeladen werden,
  • und öffentliche Informationsveranstaltungen.

Das sind die aktuell diskutierten Trassenvarianten:

Hier liegen die Schutzgebiete (relevant sind vor allem die orange markierten FFH-Gebiete und die violetten Vogelgebiete):

Im Laufe des Verfahrens sind diverse Varianten für die 4 Abschnitte vorgestellt worden. Nachdem sich die Mehrheit der Lokalpolitiker zunächst trotz gravierender Umweltbedenken auf die nördlich verlaufende Variante 1 festgelegt hatten, ist mittlerweile auch ihnen klar geworden, dass diese Variante rechtlich nicht umsetzbar wäre. Jetzt setzen viele Politiker auf die Variante 15. Sie wäre aber sehr teuer und könnte ein FFH-Gebiet und ein Raubwürgerhabitat gefährden.

Im Politischen Begleitkreis wurden von der Landesstraßenbauverwaltung erstmals auch Kosten für die einzelnen Varianten genannt. Erstaunlicherweise ist aber von dieser Sitzung auch nach 2 Wochen noch keine Präsentation veröffentlicht, im Gegensatz zu den vorhergehenden Veranstaltungen:
https://www.strassen.nrw.de/de/wir-bauen-fuer-sie/projekte/b7-neubau-zwischen-bestwig-nuttlar-und-brilon/aktuelles.html

Schauen wir uns die Kosten näher an. Im Bundesverkehrswegeplan waren sie noch mit 58 Mio Euro angegeben worden, und daraus war ein positiver Nutzen-Kosten-Faktor für das Projekt errechnet worden. Für die Variante 15 wurden am 23.02.2022 nun 122 Mio Euro genannt. Aber das ist noch nicht alles, denn im Gegensatz zur Angabe im Bundesverkehrswegeplan wurden hier die Planungskosten komplett “vergessen”. Die Planungskosten betragen etwa 15% der Baukosten. Hinzu kommen die Kosten für den Unterhalt der Strecke. Die Unterhaltskosten z.B. für Brücken liegen jährlich etwa 1,6% der Baukosten, also für die angenommene Nutzungsdauer von 42 Jahren etwa 67%.

Damit erreichen die reellen Kosten für diese Variante fast 200 Mio Euro und übersteigen den Nutzen.

Und wenn man die Umweltschäden nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 zum Klimaschutz neu bewertet, wird das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten noch schlechter.

Fazit: Die Politiker, die weniger umweltschädliche Varianten ablehnen, könnten damit die gesamte B7n ins Abseits führen, weil sie zu teuer wird. Bürgerliste und Grüne haben konkrete Vorschläge eingebracht, wie – wenn überhaupt – die B7n weniger umweltschädlich gebaut werden könnte. Aber vielleicht gibt es ja einige “wichtige” Grundstückseigentümer, die andere Interessen und viel Einfluss haben?

Briloner Grüne lehnen Bau der B7n ab.
Änderungsantrag gemeinsam mit der Briloner Bürgerliste für die heutige Ratssitzung.

In einem Schreiben[1] an den Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 24. Januar begründet der Ortsverband der Grünen Brilon seine Ablehnung des Baus der B7n.

Klimawandel, Schwerlastverkehr, Flächenverbrauch und Artensterben sprächen gegen das Projekt.

Nötig sei eine Verlagerung des Schwerlastverkehrs auf die Schienen, ein Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die Instandhaltung bestehender Straßen.

Als Sofortmaßnahme sei Altenbüren zu entlasten. Dazu gehörten eine Geschwindigkeitsbegrenzug und neue Regelungen für den Schwerlastverkehr.

In einem Änderungsantrag[2] für die heutiger Sitzung des Briloner Rates beziehen sich die Fraktionen von B90/Die Grünen und BBL auf dieses Schreiben und fordern die Verabschiedung einer Rats-Resolution zum Stopp der B7n.

Sollte sich der Bau der B7n nicht verhindern lassen, werden folgende Alternativen zum jetzigen Planungsstand vorgeschlagen:

  • Östlich von Brilon Anbindung an die vorhandene B7 mit Variante 2
  • Ab Erreichen der B7 sollte die Trasse bis zum Beginn der Umgehungsstraße auf der vorhandenen B7 verlaufen
  • Beim Busdepot der RLG soll dann eine Auf- und Abfahrt zu und von der Briloner Kernstadt möglich sein
  • Ab dieser Kruzung sollte die B7 auf der Trasse der Umgehungsstraße bis zum Kreisverkehr am Autohaus fortgeführt werden
  • Dreispuriger Ausbau dieses Abschnitts der Umgehungsstraße, um Staus zu vermeiden
  • Kein Bau der weiträumigen Spangen V5 und V6

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Die beiden Dokumente und die genauere Argumentation können hier eingesehen werden:

Soll nicht jeder alles lesen dürfen? Die Verzögerungen bei Planung und Bau der B7n und das Schicksal eines Leserbriefs.

Demonstrationszug in Altenbüren bei Brilon, der von CDU-Funktionären aus Olsberg, Schmallenberg und Brilon angeführt wurde. (foto: sbl)
Altenbüren bei Brilon: Demonstrationszug, angeführt von CDU-Funktionären aus Olsberg, Schmallenberg und Brilon. (foto: sbl)

Seit Wochen wird in der Tagespresse fast täglich über die Verzögerungen bei Planung und Bau der B7n berichtet, insbesondere über die Auswirkungen auf Altenbüren.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der Landrat nahm mit anderen CDU-Kreispolitikern und etwa 100 weiteren Personen unter großem Medienecho an einer Demonstration teil.

Die Landesstraßenbauverwaltung berichtete im Rat der Stadt Brilon über die notwendigen Umplanungen für die Trasse der Straße.

Wer nur auf die Tagespresse angewiesen ist, konnte den Eindruck gewinnen, dass die Belange des Umweltschutzes willkürlich viel höher als die Belange der in Altenbüren wohnenden Menschen bewertet würden, z.B. in diesem Bericht über die Ratssitzung:

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/ernuechternde-fakten-fuer-b7n-bau-von-nuttlar-bis-brilon-id11821652.html.

Dass es auch eine andere wesentliche Ursache für die Umplanungen gibt, über die sogar schon mehrfach im Briloner Rat berichtet wurde, wird den Zeitungslesern vorenthalten. Ein Leserbrief zu den Zeitungsartikeln “Ernüchternde Fakten für den B7n-Bau” und “Der Mensch ist der Verlierer” vom 13.05.2016, der dieses Thema ansprach, erreichte die Zeitungsredaktion am 15.05., wurde aber nie veröffentlicht. [1]

Daher hier der Inhalt:

Am Donnerstag nahmen zwei Vertreter der Landesstraßenbauverwaltung an der Sitzung des Briloner Rates teil und berichteten über den aktuellen Planungsstand für die B7n. Die selben Vertreter der Landesstraßenbauverwaltung waren bereits im Januar 2011 im Briloner Rat gewesen. Schon damals hatten die beiden Herren darauf hingewiesen, dass die Verzögerungen für die B7n mit einer großen Umplanung im Jahr 2010 begannen. Die war nötig geworden, weil der Tiefbrunnen Burhagen für die regelmäßige Trinkwasserversorgung ausgefallen war. Deswegen wurde der Altenbürener Trinkwasserbrunnen unverzichtbar und – wie am Donnerstag im Rat erneut bestätigt – die Trasse für die B7n musste um 8 Meter höher gelegt werden. Im damaligen Ratssitzungsprotokoll heisst es: ‘Er betont ausdrücklich, dass Wasser ein hohes Gut sei, welches nicht im Rahmen der Abwägungsmöglichkeiten weggewogen werden könne… Nunmehr sei der (Trinkwasserbrunnen) im betroffenen Gebiet existenziell notwendig und müsse erhalten werden. Aus diesem Grund müsse die Trasse höher gelegt werden.’

Vor dem Ausfall des Tiefbrunnen Burhagen hatten die damals im Rathaus Verantwortlichen – mit Unterstützung der Mehrheit des Rates – einem Nebenerwerbslandwirt genehmigt, in unmittelbarer Nähe dieses Tiefbrunnens im Briloner Süden ein Wohnhaus mit Stallungen zu errichten und Rinder zu halten. Bedenken der BBL wurden ignoriert. Anschließend kam es zu Verunreinigungen des vorher einwandfreien Wassers aus dem Tiefbrunnen Burhagen.

Wer jetzt beklagt, dass Menschen in den Dörfern wegen Umweltbelangen benachteiligt werden, sollte nicht die Vorgeschichte vergessen!

Reinhard Loos, Brilon
BBL-Ratsmitglied

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[1] Eine Anfrage an die Redaktion der WP Brilon nach den Gründen der Nichtveröffentlichung ist gestellt. Die Antwort wird selbstverständlich nachgereicht.

Burhagen: Rinder legen Brunnen lahm – Trinkwasser nur noch für Notzeiten.

Brilon. Der Brunnen Burhagen bei Brilon wurde vor mehreren Jahren verunreinigt. Eine Vergiftung des Trinkwassers resultierte aus den Folgen einer sehr umstrittenen Baugenehmigung.

Ein Immobilienmakler und Nebenerwerbslandwirt erhielt 2005 vom Bauamt der Stadt Brilon die Genehmigung für die Errichtung eines Stalles für ca. 40 Rinder direkt im Einstrombereich dieses Tiefbrunnens, ohne irgendwelche Auflagen. Burhagen konnte vor seiner durch die Verschmutzung bedingten Stilllegung Trinkwasser für den Bedarf von mehr als 4.000 Menschen liefern.

Das Gesundheitsamt verhängte eine Verfügung zur vorrübergehenden Stilllegung des Brunnens.

Auf Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) vom 01.02.2011 bzgl. der neuen B7n (siehe auch hier im Blog) bei Brilon und der Auswirkungen der Stilllegung des Tiefbrunnens Burhagen in Brilon teilte der Hochsauerlandkreis u.a. mit, die Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser und damit zum Betrieb des Trinkwasserbrunnens Burhagen sei zum 30.06.2007 durch Zeitablauf erloschen.

Weiter stand in dem Schreiben: „Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich keine Prognose zur Wiederin­betriebnahme des Tiefbrunnens Burhagen abgeben. Der Betreiber der Wassergewinnungsanlage, die Stadtwerke Brilon AöR, befindet sich derzeit noch in der Phase der Entscheidungsfindung.“

Das war der Stand im Februar 2011. Anfang Mai 2011 fragte das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos erneut beim HSK nach:

  • Ist Ihnen bekannt, ob der Betreiber der Wassergewinnungsanlage Burhagen zwischenzeitlich zu einer Entscheidung gekommen ist? Wenn ja, zu welcher?
  • Bestehen aus Sicht der Kreisverwaltung irgendwelche Hindernisse, den Tiefbrunnen wieder in Betrieb zu nehmen, wenn der Betreiber dies möchte? Wenn ja, welche Hindernisse bestehen?

Der Hochsauerlandkreis antwortete Mitte Mai 2011, der Betreiber (die Stadtwerke Brilon) hätte den Tiefbrunnen Burhagen aus dem Regelbetrieb genommen. Er möchte die Wassergewinnungsanlage nur noch in wasserwirtschaftlichen Notzeiten zur Deckung von Bedarfsspitzen nutzen. Ein entsprechender Antrag sei gestellt und von der Unteren Wasserbehörde am 06.05.2011 genehmigt worden.

Die Erlaubnis gewähre das Recht, in wasserwirtschaftlichen Notzeiten Wasser aus dem Brunnen Burhagen bis zu einer festgelegten Menge zu entnehmen und unter Einhaltung von Nebenbestimmungen für die Trinkwasserversorgung zu verwenden.

Die seinerzeit durch das Gesundheitsamt verhängte Verfügung zur vorrübergehenden Stilllegung des Brunnens würde kurzfristig aufgehoben.

B7n – ungewöhnlicher Name, ungewöhnliche Vorkommen, unklare Antworten

Brilon. (sbl) B7n – eine ungewöhnliche Bezeichnung hat die geplante Straße von Nuttlar bis Brilon-Alme, einer Straße, die als Verlängerung der A46 gebaut werden soll. In den letzten Monaten geisterte ihr Name mehrfach durch die Zeitungen. CDU-Protagonisten protestierten in Brilon-Altenbüren für ihren zügigen Bau. „Das Maß ist voll!“ hieß laut Zeitungsartikel die Parole der Altenbürener und Antfelder, die im Januar 2011 in Altenbüren auf die Straße gingen.

Die Briloner Bürgerliste (BBL) versuchte die Gründe für den Baustopp in ein objektiveres Licht zu rücken. Auch die BBL hat Verständnis für die Anwohner, ist aber der Meinung, um die baldige Entlastung Altenbürens vom Durchgangsverkehr zu erreichen, sollten alternative Möglichkeiten geprüft werden. Im Interesse des Gemeinwohls dürfe dies jedoch nicht ohne Berücksichtigung ökologischer Belange und der Trinkwasserversorgung erfolgen, argumentiert die Bürgerliste.

Die Trinkwasserversorgung ist nämlich der „Knackpunkt“ der B7n. Die jetzt eingetretene Verzögerung des Straßenneubaus wird vor allem durch den Ausfall des Trinkwasser-Tiefbrunnens Burhagen verursacht.
Bekanntlich ist der Brunnen verunreinigt. Vor drei Jahren wurde durch den Hochsauerlandkreis seine Stilllegung veranlasst.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) richtete am 01.02.2011 eine Anfrage an den Landrat, um in Erfahrung zu bringen, welche Erkenntnisse der Hochsauerlandkreis über die Situation hinsichtlich der veränderten
Grundwasserströme im Stadtgebiet Brilon hat. Die Landesstraßenbauverwaltung hatte schließlich in einer Ratssitzung in Brilon darauf hingewiesen, dass bei der Trinkwasserversorgung in Brilon eine neue Situation eingetreten ist.

In der Antwort der Kreisverwaltung auf die SBL-Anfrage hieß es, weder der Unteren Gesundheitsbehörde noch der Unteren Wasserbehörde lägen Kenntnisse vor. Auf die Frage, welche Gefahren für die Wasserversorgung im Stadtgebiet Brilon vom Straßenbau ausgingen, antwortete der HSK allgemein mit der Feststellung: „Sowohl in besiedelten als auch in unbesiedelten Gebieten ist immer eine konkrete bzw. abstrakte Gefährdung für die Wasserversorgung vorhanden. …“ (Darauf wäre sonst niemand gekommen?! Die Redaktion). Der Auftrag für die Sicherung der Trinkwasserversorgung liege bei der Stadt Brilon und damit in der Verantwortung des Bürgermeisters, schreibt die Kreisverwaltung. Es handele sich dabei um einen Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung, in den der Kreis nicht einzugreifen vermag.

Weitere Fragen von Reinhard Loos, der BBL-Ratsherr wie auch SBL-Kreistagsmitglied ist, wie z.B. nach Maßnahmen gegen hygienische Verunreinigungen von Wassergewinnungsanlagen, wurden vom HSK allgemein beantwortet, oder es wurde wieder auf die Stadt verwiesen.

Konkret wurde der HSK bei der Antwort auf die Frage nach einer eventuellen Wiederinbetriebnahme des Tiefbrunnens Burhagen: „Meine Genehmigung zu Entnahme von Grundwasser und damit zum Betrieb des Trinkwasserbrunnens ist am 30.06.2007 durch Zeitablauf erloschen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich keine Prognose zur Wiederinbetriebnahme abgeben. Der Betreiber der Wassergewinnungsanlage, die Stadtwerke Brilon AöR, befindet sich derzeit in der Phase der Entscheidungsfindung. Hier geht es insbesondere um die Frage, ob und wie der Tiefbrunnen künftig betrieben werden soll. Ein erster Antrag auf Neuerteilung des Wasserrechts wurde zum Zwecke der Überarbeitung vom Antragsteller wieder zurück gezogen.“

Für alle die es nicht wissen: Die Verunreinigung des Brunnens resultiert aus den Folgen einer sehr umstrittenen Baugenehmigung. Ein Immobilienmakler und Nebenerwerbslandwirt erhielt 2005 die Genehmigung für die Errichtung eines Stalles für ca. 40 Rinder direkt im Einstrombereich dieses Tiefbrunnens. Burhagen lieferte vor seiner durch die Verschmutzung bedingten Stilllegung Trinkwasser für 4.000 Menschen. Daran sollte die CDU erinnern, wenn sie mal wieder medienträchtige Protestzüge durch Altenbüren veranstaltet.

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