Brilon. (sbl) B7n – eine ungewöhnliche Bezeichnung hat die geplante Straße von Nuttlar bis Brilon-Alme, einer Straße, die als Verlängerung der A46 gebaut werden soll. In den letzten Monaten geisterte ihr Name mehrfach durch die Zeitungen. CDU-Protagonisten protestierten in Brilon-Altenbüren für ihren zügigen Bau. „Das Maß ist voll!“ hieß laut Zeitungsartikel die Parole der Altenbürener und Antfelder, die im Januar 2011 in Altenbüren auf die Straße gingen.
Die Briloner Bürgerliste (BBL) versuchte die Gründe für den Baustopp in ein objektiveres Licht zu rücken. Auch die BBL hat Verständnis für die Anwohner, ist aber der Meinung, um die baldige Entlastung Altenbürens vom Durchgangsverkehr zu erreichen, sollten alternative Möglichkeiten geprüft werden. Im Interesse des Gemeinwohls dürfe dies jedoch nicht ohne Berücksichtigung ökologischer Belange und der Trinkwasserversorgung erfolgen, argumentiert die Bürgerliste.
Die Trinkwasserversorgung ist nämlich der „Knackpunkt“ der B7n. Die jetzt eingetretene Verzögerung des Straßenneubaus wird vor allem durch den Ausfall des Trinkwasser-Tiefbrunnens Burhagen verursacht.
Bekanntlich ist der Brunnen verunreinigt. Vor drei Jahren wurde durch den Hochsauerlandkreis seine Stilllegung veranlasst.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) richtete am 01.02.2011 eine Anfrage an den Landrat, um in Erfahrung zu bringen, welche Erkenntnisse der Hochsauerlandkreis über die Situation hinsichtlich der veränderten
Grundwasserströme im Stadtgebiet Brilon hat. Die Landesstraßenbauverwaltung hatte schließlich in einer Ratssitzung in Brilon darauf hingewiesen, dass bei der Trinkwasserversorgung in Brilon eine neue Situation eingetreten ist.
In der Antwort der Kreisverwaltung auf die SBL-Anfrage hieß es, weder der Unteren Gesundheitsbehörde noch der Unteren Wasserbehörde lägen Kenntnisse vor. Auf die Frage, welche Gefahren für die Wasserversorgung im Stadtgebiet Brilon vom Straßenbau ausgingen, antwortete der HSK allgemein mit der Feststellung: „Sowohl in besiedelten als auch in unbesiedelten Gebieten ist immer eine konkrete bzw. abstrakte Gefährdung für die Wasserversorgung vorhanden. …“ (Darauf wäre sonst niemand gekommen?! Die Redaktion). Der Auftrag für die Sicherung der Trinkwasserversorgung liege bei der Stadt Brilon und damit in der Verantwortung des Bürgermeisters, schreibt die Kreisverwaltung. Es handele sich dabei um einen Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung, in den der Kreis nicht einzugreifen vermag.
Weitere Fragen von Reinhard Loos, der BBL-Ratsherr wie auch SBL-Kreistagsmitglied ist, wie z.B. nach Maßnahmen gegen hygienische Verunreinigungen von Wassergewinnungsanlagen, wurden vom HSK allgemein beantwortet, oder es wurde wieder auf die Stadt verwiesen.
Konkret wurde der HSK bei der Antwort auf die Frage nach einer eventuellen Wiederinbetriebnahme des Tiefbrunnens Burhagen: „Meine Genehmigung zu Entnahme von Grundwasser und damit zum Betrieb des Trinkwasserbrunnens ist am 30.06.2007 durch Zeitablauf erloschen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich keine Prognose zur Wiederinbetriebnahme abgeben. Der Betreiber der Wassergewinnungsanlage, die Stadtwerke Brilon AöR, befindet sich derzeit in der Phase der Entscheidungsfindung. Hier geht es insbesondere um die Frage, ob und wie der Tiefbrunnen künftig betrieben werden soll. Ein erster Antrag auf Neuerteilung des Wasserrechts wurde zum Zwecke der Überarbeitung vom Antragsteller wieder zurück gezogen.“
Für alle die es nicht wissen: Die Verunreinigung des Brunnens resultiert aus den Folgen einer sehr umstrittenen Baugenehmigung. Ein Immobilienmakler und Nebenerwerbslandwirt erhielt 2005 die Genehmigung für die Errichtung eines Stalles für ca. 40 Rinder direkt im Einstrombereich dieses Tiefbrunnens. Burhagen lieferte vor seiner durch die Verschmutzung bedingten Stilllegung Trinkwasser für 4.000 Menschen. Daran sollte die CDU erinnern, wenn sie mal wieder medienträchtige Protestzüge durch Altenbüren veranstaltet.
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