Brilon. Der Brunnen Burhagen bei Brilon wurde vor mehreren Jahren verunreinigt. Eine Vergiftung des Trinkwassers resultierte aus den Folgen einer sehr umstrittenen Baugenehmigung.
Ein Immobilienmakler und Nebenerwerbslandwirt erhielt 2005 vom Bauamt der Stadt Brilon die Genehmigung für die Errichtung eines Stalles für ca. 40 Rinder direkt im Einstrombereich dieses Tiefbrunnens, ohne irgendwelche Auflagen. Burhagen konnte vor seiner durch die Verschmutzung bedingten Stilllegung Trinkwasser für den Bedarf von mehr als 4.000 Menschen liefern.
Das Gesundheitsamt verhängte eine Verfügung zur vorrübergehenden Stilllegung des Brunnens.
Auf Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) vom 01.02.2011 bzgl. der neuen B7n (siehe auch hier im Blog) bei Brilon und der Auswirkungen der Stilllegung des Tiefbrunnens Burhagen in Brilon teilte der Hochsauerlandkreis u.a. mit, die Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser und damit zum Betrieb des Trinkwasserbrunnens Burhagen sei zum 30.06.2007 durch Zeitablauf erloschen.
Weiter stand in dem Schreiben: „Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich keine Prognose zur Wiederinbetriebnahme des Tiefbrunnens Burhagen abgeben. Der Betreiber der Wassergewinnungsanlage, die Stadtwerke Brilon AöR, befindet sich derzeit noch in der Phase der Entscheidungsfindung.“
Das war der Stand im Februar 2011. Anfang Mai 2011 fragte das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos erneut beim HSK nach:
- Ist Ihnen bekannt, ob der Betreiber der Wassergewinnungsanlage Burhagen zwischenzeitlich zu einer Entscheidung gekommen ist? Wenn ja, zu welcher?
- Bestehen aus Sicht der Kreisverwaltung irgendwelche Hindernisse, den Tiefbrunnen wieder in Betrieb zu nehmen, wenn der Betreiber dies möchte? Wenn ja, welche Hindernisse bestehen?
Der Hochsauerlandkreis antwortete Mitte Mai 2011, der Betreiber (die Stadtwerke Brilon) hätte den Tiefbrunnen Burhagen aus dem Regelbetrieb genommen. Er möchte die Wassergewinnungsanlage nur noch in wasserwirtschaftlichen Notzeiten zur Deckung von Bedarfsspitzen nutzen. Ein entsprechender Antrag sei gestellt und von der Unteren Wasserbehörde am 06.05.2011 genehmigt worden.
Die Erlaubnis gewähre das Recht, in wasserwirtschaftlichen Notzeiten Wasser aus dem Brunnen Burhagen bis zu einer festgelegten Menge zu entnehmen und unter Einhaltung von Nebenbestimmungen für die Trinkwasserversorgung zu verwenden.
Die seinerzeit durch das Gesundheitsamt verhängte Verfügung zur vorrübergehenden Stilllegung des Brunnens würde kurzfristig aufgehoben.