Im Hochsauerland wird ihre Zahl mit 2 angegeben.
Rund 1.000 Rechtsextreme in Deutschland dürfen legal eine Waffe besitzen. Sie sind eine latente Gefahr für die Gesellschaft. CORRECTIV zeigt mit einer interaktiven Karte erstmals, in welchen Landkreisen sie leben.
(Pressemitteilung CORRECTIV)
In Deutschland dürfen rund 1.000 Personen, die von Sicherheitsbehörden als rechtsextrem eingestuft sind, legal eine Waffe besitzen. Im Hochsauerland wird ihre Zahl mit 2 angegeben.
Regelmäßig gibt es Vorfälle, die zeigen, wie gefährlich Rechtsextreme werden können, wenn sie Schusswaffen besitzen: Die Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke vor gut vier Jahren war ein Beispiel dafür, die „Reichsbürger“-Gruppe, die im Dezember festgenommen wurde, weil sie einen Staatsstreich plante, ein anderes.
Die Bundesregierung hat die Entwaffnung bewaffneter Extremisten zu einem ihrer wichtigsten sicherheitspolitischen Ziele in dieser Legislaturperiode erklärt. Das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV hat nun erstmals ermittelt, wo ein großer Teil der Rechtsextremisten mit Legalwaffenbesitz lebt – und recherchiert, dass die derzeit vom Bundesinnenministerium geplante Verschärfung des Waffengesetzes kaum dazu beitragen wird, in naher Zukunft die Zahl der bewaffneten Rechtsextremen zu verringern.
Für die Recherche fragte die Redaktion die Innenministerien der 16 Bundesländer nach einer Aufschlüsselung der als rechtsextrem bekannten Waffenbesitzer nach Landkreisen. Neun Bundesländer teilten die Wohnorte mit. In einer interaktiven Karte lässt sich so erstmals für Bürgerinnen und Bürger nachlesen, ob in ihrem Landkreis legal bewaffnete Rechtsextreme leben. Wichtig ist das für all jene, die im Fadenkreuz rechter Gruppen stehen, darunter Menschen mit jüdischen oder muslimischen Hintergrund, aber auch lokale Aktivisten, Lokalpolitikerinnen, Theologen oder Sozialarbeiterinnen.
Sieben Bundesländer teilten die erbetenen Zahlen nach Landkreisen bisher nicht mit. Sie gaben dafür Datenschutzgründe an oder, die Zahlen nicht zu erheben. CORRECTIV arbeitet weiter daran, sie zu erhalten.
Die Recherche zeigt auch, dass auch mit dem verschärften Waffengesetz, an dem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) derzeit arbeitet, keine pauschale und kurzfristige Entwaffnung Rechtsextremer möglich sein wird. Stattdessen werden die zuständigen Waffenbehörden auch in Zukunft in jedem Einzelfall prüfen müssen, ob triftige Gründe vorliegen, um einem Rechtsextremisten trotz erteilter Erlaubnis die Waffe abzunehmen.
Die vollständige Recherche ist hier zu lesen.