Die „FWG Bürger für Winterberg“ hat gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW einen Einwand zum Haushaltsentwurf der Stadt Winterberg eingereicht. Die FWG möchte vorab die Öffentlichkeit über ihre Positionen informieren.
Das 13-seitige Papier kann hier als PDF gelesen bzw. auch heruntergeladen werden[1]:
07.01.2018 FW Einwendungen Anregungen Haushalt 2018 – geänderte Endfassung
Dieser Einwand der FWG ist wird laut Tagesordnung auf der der kommenden Ratssitzung am 25.01.2018 unter dem TOP 1.1 behandelt.
Es werden Einwände und Anregungen zu folgenden Punkten vorgetragen. Die Einzelheiten bitte ich im Papier selbst (s.o.) nachzulesen.
I. Verbindlichkeiten / Kassenkredite
II. Mehrbelastungen – hier höhere Energieaufwendungen
III. Feuerschutz / Zentrale Gebäudemanagement (ZGM)
IV. ZGM – Schulbaukonzept
V. Vision Winterberg „2030“
VI. ZGM – Sekundarschule Medebach-Winterberg, Standort: Winterberg
VII. Oversum Winterberg – Städtische Gebäudemodule im Kurpark Winterberg
VIII. Beschwerdemanagement
IX. Vorbeugender Brandschutz
X. Schulentwicklung – Schülerzahlen
XI. Hilfe für Asylbewerber
XII. Wegen Falschinterpretation entnommen (bereits der Stadt / Rat mitgeteilt)!
XIII. Neubau von öffentlichen Verkehrsflächen
XIV. Straßenausbaumaßnahmen
XV. Verkehrskonzept
XVI. Schlussbemerkung
Sebastian Vielhaber, Vorsitzender der FWG:
„Unsere Anträge (Bürgeranregungen) wurden bis dato allesamt ausschließlich im Haupt- und Finanzausschuss behandelt; zuletzt am 14.11.2017. Unseren v. g. Anträgen wurde nur teilweise stattgegeben, wie zum Beispiel das keine Veräußerung von Schulinfrastruktur vorgesehen sei! Auch ist festzuhalten, dass unsere Anträge ins Gegenteil interpretiert und aus dem Zusammenhang gerissen wurde, wie z.B. bei der Windkraft.“
Eine Beschlussvorlage des Rates der Stadt Winterberg vom 19.1.2018 befasst sich mit den einzelnen Punkten des Einwandes. Auch hier die Einzelheiten bitte im Papier selbst nachlesen:
Die FWG hat über die Einwendungen und Anregungen hinaus einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt:
2018 01 03_FWG Haushalt Anlage A1

Dieser Antrag soll laut Verwaltungsvorlage abgelehnt werden. In der Begründung heißt es, dass nur eine natürliche Person, ein Mensch, einen Antrag nach IFG stellen könne, die FWG sei aber ein Verein:
„Nach erfolgter Prüfung kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass der Antrag vom 03.01.2018 nur abgelehnt werden kann.
Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt:Jede natürliche Person hat gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.
Eine natürliche Person kann indes nur ein Mensch sein.
Ein eingetragener Verein gehört deshalb nach der ausdrücklichen obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 4 Abs. 1 IFG NRW …“
Quelle: S. 19 der Beschlussvorlage (s.o.)
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[1] Alle hier genannten Dokumente sind für die Bürgerinnen und Bürger im Ratsinformationssystem der Stadt Winterberg unter dem Tagesordnungspunkt 1.1 der Ratssitzung am 25.1.2018 zu finden: https://winterberg.ratsinfomanagement.net/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MiyHawIWr8Up4Si2OezGJ








Die in Ostwestfalen erscheinende “Neue Westfälische” (NW) veröffentlichte in dieser Woche einen Beitrag mit der Überschrift “
