Systemausfall SIT – Hinweise zu Ausländerbehörde, KitaPortal, Elterngeld und BAföG

Hochsauerlandkreis. Die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises wird ab sofort ihre Arbeit eingeschränkt wieder aufnehmen. Möglich sind die Verlängerungen von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen.

(Pressemitteilung HSK)

Bei der Verlängerung von sonstigen Aufenthaltstiteln kann eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ ausgestellt werden. Mit den Fiktionsbescheinigungen wird das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts im Bundesgebiet nachgewiesen. Ein Zugriff auf das Ausländerzentralregister ist noch immer nicht möglich, so dass Visaverfahren und die erstmalige Ausstellung eines Aufenthaltstitels nicht bearbeitet werden können. Die Aufnahme von Verpflichtungserklärungen ist wieder möglich. Die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ist zu den bekannten Zeiten gegeben. Die Ausländerbehörde bittet um Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeiten durch den Systemausfall bei der SIT verlängern.

Das HSK KiTaPortal ist weiterhin über die Seite www.kitaplaner.de erreichbar, der im Vorfeld veröffentlichte QR-Code funktioniert wegen der IT-Problematik leider nicht. Ab dem 15. November werden wie geplant die Zusagen für die Plätze von den Kindertageseinrichtungen versendet. Im Bereich der Kindertagespflege sind die Fachberatungen postalisch und telefonisch wie gewohnt erreichbar.

Die bereits bewilligten Zahlungen beim Elterngeld werden um den ersten eines Kalendermonats in der gewohnten Weise gezahlt. Erst- und Änderungsanträge können weiterhin schriftlich gestellt werden. Etwaige fehlende Unterlagen werden telefonisch von den Mitarbeiterinnen angefordert. Daher ist es hilfreich, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Telefonnummer angeben. Es muss mit längeren Wartezeiten bis zur Erteilung des Bescheides und zur Zahlungsanweisung gerechnet werden.

Beim BAföG werden die bereits bewilligten Zahlungen wie bisher am letzten Werktag des Monats ausgezahlt. Neu- und Änderungsanträge können gestellt werden. Auch hier kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

KiTaPortal HSK startet am 20. September

Anmeldung für das Kindergartenjahr 2024/25 online möglich

Das neue KiTaPortal HSK. (Foto: HSK-Jugendamt)

Am Mittwoch, 20. September, startet das KiTaPortal HSK. Unter https://kitaportal.hochsauerlandkreis.de kann dort online für das Kind nach Kitas und Kindertagespflege sowie Horten im Kreisjugendamtsbezirk gesucht und ein Platz bei der ausgewählten Einrichtung für eine Betreuung ab dem 1. August 2024 angefragt werden.

(Pressemitteilung HSK)

Bis zum 20. September führt der Link auf eine Informationsseite des Hochsauerlandkreises. Der Kita-Planer der Firma netgo läuft bereits erfolgreich in über 100 Kommunen bundesweit.

Für die Benutzung muss zunächst einmalig ein Benutzerkonto angelegt werden, das dann mit PC, Tablet oder Smartphone genutzt werden kann. Das Online-Verfahren ersetzt nicht ein persönliches Gespräch in der Kita oder der Kindertagespflege. Die Einrichtungen werden weiterhin Termine vereinbaren.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen bereits bestehende Anfragen nicht in das neue KiTaPortal HSK übertragen werden, alle bisher bestehenden Wartelisten werden gelöscht. Es ist daher erforderlich, alle Anfragen für einen Betreuungsplatz gegebenenfalls nochmals online über das Portal zu stellen. Die Kindergärten selbst nehmen auch keine Anmeldungen mehr an. Der Anmeldezeitpunkt ist kein Nachteil für den Erhalt eines Betreuungsplatzes. Es ist also unerheblich, ob eine Anmeldung beispielsweise bereits seit zwei Jahren vorliegt oder nun neu angemeldet wird. Jede Einrichtung hat Aufnahmekriterien, die weiterhin gültig sind. Das Kreisjugendamt bittet um Beachtung und Verständnis.

Zusagen für die Plätze versenden die Einrichtungen einheitlich ab dem 15. November. Die Zusagefrist für das Angebot der Einrichtungen beträgt zehn Tage, die Zusage kann ebenfalls über das Portal erfolgen.

Sollten Schwierigkeiten bei der Online-Anmeldung bestehen, sind die Kitas gerne behilflich. Die Case-Managerinnen in den jeweiligen Kommunen, die Menschen mit Migrationshintergrund bei der Integration helfen, können ebenfalls angesprochen werden.

Für Rückfragen stehen auch Alanis Weber (Telefon 0291/94-1330) und Diana Scheitz (Telefon 0291/94-1285) von der HSK-Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

Wie läuft das mit den Kita-Anmeldungen?

Kreisjugendhilfeausschuss tagt am 06.03.2018
Regelmäßig in der ersten März-Hälfte tagt der Kreisjugendhilfeausschuss, um den sog. Planungsbeschluss zu fassen. Damit werden die aus Sicht des Kreises erforderlichen Gruppen der einzelnen Kitas für das nächste Kita-Jahr festgelegt. Dieser Planungsbeschluss wird dann dem Landesjugendamt mitgeteilt, und erst im Mai steht fest, welche Gruppen (Anzahl, Typ, Plätze) in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden können. Die meisten Kita-Träger warten daher mit ihren Zusagen an die Eltern der neu aufzunehmenden Kita-Kinder bis zum Mai oder Juni ab.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Verträge werden offenbar früher ausgestellt als in den Vorjahren
Einige Träger scheinen dies jedoch nun anders zu handhaben. Von ihnen wurden bereits Verträge für neu aufzunehmende Kinder erstellt und den Eltern ausgehändigt. Da in diesem Jahr auf Wunsch der Kreisverwaltung die Anmeldungen noch einmal 2 Monate eher als bisher im HSK und sogar 3 Monate eher als in anderen Jugendamtsbezirken erfolgen mussten, sind die Auswirkungen dieser unter¬schiedlichen Verfahrensweisen besonders gravierend.

Irritationen bei den Eltern
Dieses Vorpreschen einiger Träger betrachten andere Träger als ungerecht und es irritiert die Eltern.

Anfrage der SBL/FW
Das ist der Grund, warum sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer Anfrage an den Landrat veranlasst sah.

Die Fragen
1.) Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Zeitpunkt und Art der Rückmeldungen, der Aufnahme-Zusagen und der Ausgabe der Betreuungsverträge an die Eltern neu ange¬meldeter Kinder?

2.) Welche Empfehlungen bzw. welche Vorgaben des Landesjugendamtes gibt es dazu?

3.) Sind mit einem oder mehreren Trägern abweichende Vereinbarungen getroffen worden?
Falls JA: mit wem, wann und warum? Spielten dabei politische Gründe eine Rolle?

4.) Welche Informationen hat das Kreisjugendamt über von den getroffenen Vereinbarungen abweichende Verhaltensweisen einiger Träger?

5.) Welche Reaktionen des Kreisjugendamtes erfolgen darauf?

6.) Hat das Kreisjugendamt das Ziel, einen einheitlichen Ablauf in allen 9 ihm angeschlossenen Städten und Gemeinden zu erreichen?
Falls JA: Wie soll das erfolgen?
Falls NEIN: Warum nicht?

Die Anfrage wurde am 17.01.2018 an die Kreisverwaltung abgeschickt.

Antwort des Kreisjugendamts
Mit Schreiben vom 24.01.2018 antwortete die Kriesverwaltung folgendermaßen:

Zu Frage 1: „Es gibt keine Vereinbarungen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Aufnahme-Zusagen. Die zeitliche Abfolge ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon können die Kita-Träger den Eltern vorläufige Aufnahme-Zusagen erteilen.“

Zu Frage 2: „Die zeitliche Abfolge des Anmeldeverfahrens ergibt sich aus der Vorschrift des § 19 Abs. 4 KiBiz, die festlegt, dass die Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget) bis 15. März eines jeden Jahres durch den Kreisjugendhilfeausschuss getroffen werden muss. Es ist beabsichtigt, dass dieser Planungsbeschluss in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 06.03.2018 gefasst wird.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses erteilt das LWL-Landesjugendamt einen Bewilligungsbescheid, mit dem die im HSK Jugendamtsbezirk ab 01.08.2018 zugewiesenen Kindpauschalen zugeteilt werden. In den vergangenen Jahren erfolgte die Bescheiderteilung jeweils im Mai.
Unmittelbar nach Eingang dieses Bewilligungsbescheides erhalten alle Träger einen Bescheid vom Jugendamt über die Anzahl und die Höhe der bewilligten Kindpauschalen. Erst nach dieser Bescheiderteilung haben die Träger eine rechtssichere Zusage, über die Anzahl und Höhe der Kindpauschalen.“

Zu Frage 3: „Es wurden keine Vereinbarungen getroffen.“

Zu Frage 4: „Vereinzelt wird von Eltern nachgefragt, warum einzelne Träger bereits vor der formellen Kindpauschalen-Zuweisung, die in der Regel im Mai eines Jahres erfolgt, vorläufige Zusagen erteilen.“

Zu Frage 5: „Es wird regelmäßig darauf verwiesen, dass das Jugendamt vor der Bescheiderteilung des LWL keine endgültigen Angaben darüber machen kann, ob die in dem Planungsbeschluss des Kreisjugendhilfeauschusses beantragten Kindpauschalen auch tatsächlich bewilligt werden.“

Zu Frage 6: „Ja. Das Jugendamt hat aber nur bedingt Einfluss auf die Kommunikation zwischen Eltern und Kitas (siehe Antwort zur Frage 1).“

Die Kreisverwaltung macht dazu noch folgende Anmerkung:
„Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es insbesondere in den Kernstädten für Eltern und Kita-Träger von Vorteil sein kann, wenn bei Mehrfach-Anmeldungen in verschiedenen Kitas eine frühe Zuordnung der Kinder zu den Kindertageseinrichtungen erfolgt. Dadurch kann ein Kind, das z.B. in der Einrichtung A aufgenommen wird, von der Warteliste der Kita B gestrichen werden.“

Eine Anmerkung zur Anmerkung:
Die beste Lösung zum Problem der Mehrfach- und Vielfach-Anmeldungen wäre die Einführung der Kita-Card, wie sie seit mehreren Jahren z.B. beim Stadtjugendamt Arnsberg, beim Kreisjugendamt Soest und beim Stadtjugendamt Soest schon existiert; wir haben öfters darüber berichtet. Damit könnte gleichzeitig der Anmeldeschluss um ein Vierteljahr nach hinten verlegt werden!
Dagegen ist es sehr merkwürdig, wenn das Kreisjugendamt es nun indirekt begrüsst, dass einige Träger (die ihm vielleicht besonders nahe stehen??) vorzeitig Betreuungsverträge erstellen, während andere Träger – wie bisher üblich – den Bewilligungsbescheid des Landesjugendamtes abwarten.

Unterschiede! Kita-Anmeldung von unkompliziert bis langwierig. Was der HSK von Arnsberg lernen kann.

Anmeldungen zu Kindergartenplätzen sind im HSK nicht immer einfach. (archiv: chris)

Gestern hat das Stadtjugendamt Arnsberg eine Pressemitteilung herausgegeben: “Eltern können ihr Kind ab sofort bis spätestens Freitag, 12. Januar, für das Kindergartenjahr 2018/2019 anmelden. Die Anmeldung erfolgt über ein unkompliziertes Online-Verfahren in bis zu drei Kindergärten ihrer Wahl”.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Persönliche Anmeldungen in den Kitas können in der Woche von 15. Januar bis 19. Januar vorgenommen werden. Ab 24. Januar werden die Eltern über die Auswahlentscheidungen der Kita-Träger informiert.

Das hört sich gut an, vor allem wenn man weiß, dass in den neun Städten und Gemeinden, die vom Kreisjugendamt des HSK betreut werden, die Anmeldefrist schon etwa Mitte Oktober zu Ende ging. Denn hier mussten die Träger die Anmeldungen erst sammeln und untereinander abgleichen. Die Eltern mussten sich dort an jeder Kita einzeln anmelden, und die Zahl der zulässigen Anmeldungen je Kind ist unbegrenzt.

Bereits am 30. November wollte das Kreisjugendamt alle ausgewählten Anmeldungen von den Trägern haben. Bis die Eltern eine Zusage erhalten, dauert es allerdings noch Monate.

In der Stadt Arnsberg können sich die Eltern mit der Kita-Anmeldung etwa drei Monate länger Zeit lassen als beim Kreisjugendamt, was für viele Familien das Verfahren erheblich einfacher macht. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat wiederholt beantragt, das antiquirte Anmeldeverfahren des Kreisjugendamtes zu ändern. Das ist bisher nicht nur am Widerstand von Kreisverwaltung und GroKo gescheitert, es kam noch schlimmer: Für das neue Kita-Jahr wurde der Anmeldeschluss um zwei Monate vorgezogen.