Systemausfall SIT – Hinweise zu Ausländerbehörde, KitaPortal, Elterngeld und BAföG

Hochsauerlandkreis. Die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises wird ab sofort ihre Arbeit eingeschränkt wieder aufnehmen. Möglich sind die Verlängerungen von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen.

(Pressemitteilung HSK)

Bei der Verlängerung von sonstigen Aufenthaltstiteln kann eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ ausgestellt werden. Mit den Fiktionsbescheinigungen wird das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts im Bundesgebiet nachgewiesen. Ein Zugriff auf das Ausländerzentralregister ist noch immer nicht möglich, so dass Visaverfahren und die erstmalige Ausstellung eines Aufenthaltstitels nicht bearbeitet werden können. Die Aufnahme von Verpflichtungserklärungen ist wieder möglich. Die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ist zu den bekannten Zeiten gegeben. Die Ausländerbehörde bittet um Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeiten durch den Systemausfall bei der SIT verlängern.

Das HSK KiTaPortal ist weiterhin über die Seite www.kitaplaner.de erreichbar, der im Vorfeld veröffentlichte QR-Code funktioniert wegen der IT-Problematik leider nicht. Ab dem 15. November werden wie geplant die Zusagen für die Plätze von den Kindertageseinrichtungen versendet. Im Bereich der Kindertagespflege sind die Fachberatungen postalisch und telefonisch wie gewohnt erreichbar.

Die bereits bewilligten Zahlungen beim Elterngeld werden um den ersten eines Kalendermonats in der gewohnten Weise gezahlt. Erst- und Änderungsanträge können weiterhin schriftlich gestellt werden. Etwaige fehlende Unterlagen werden telefonisch von den Mitarbeiterinnen angefordert. Daher ist es hilfreich, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Telefonnummer angeben. Es muss mit längeren Wartezeiten bis zur Erteilung des Bescheides und zur Zahlungsanweisung gerechnet werden.

Beim BAföG werden die bereits bewilligten Zahlungen wie bisher am letzten Werktag des Monats ausgezahlt. Neu- und Änderungsanträge können gestellt werden. Auch hier kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Siegen: Eine Mutter von 3 Kinder wird in der Ausländerbehörde verhaftet, als sie sich wegen ihrer Ausbildung dort aufhält.

Dass es in Südwestfalen weiterhin Ausländerbehörden gibt, die auf Familien und kleine Kinder keine Rücksicht nehmen, wird an einem aktuellen Fall aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein deutlich.

(Der Beitrag ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dort wurde aktuell eine Mutter von 3 Kindern (im Alter zwischen 2 und 8 Jahren) in den Räumen der Ausländerbehörde in Abschiebehaft genommen und dadurch auch von ihren Kindern getrennt.

Dazu wurde folgendes über Social Media veröffentlicht

“Ein Recht zu Bleiben für Sevine Muradi!

Wir sind fassungslos über die heutige Festnahme von Sevine Muradi (29) im Kreishaus noch im Büro eines Sachbearbeiters der Ausländerbehörde. Ein Raum, der vermeintlich als Anlaufstelle gedacht ist, wird zur Falle – zum Vollstreckungsapparat einer Abschiebung. Den ganzen Tag über war nicht klar, wieso und wie lange Sevine festgehalten werden wird. Sie ist dreifache Mutter und seit Juni 2018 in Deutschland. Das jüngste Kind ist 2 Jahre alt.

In der Ausländerbehörde war Sevine, um eine Ausbildungs-Duldung einzureichen, weil sie eine Zusage zur Ausbildung als Friseurin bekommen hatte. Sevine wurde durch die Festnahme vorsätzlich von ihrer Familie getrennt. Das Versprechen des Landrats, dass in der Behörde keine Festnahmen stattfänden, wurde gebrochen.

Sevine, aber auch ihr Mann Elvin, sind in ihrem Dorf Au-Wingeshausen als engagierte und beliebte Eltern bekannt. Sie sind ehrenamtlich aktiv und ihre Kinder gehen zur Schule. Elvin soll, weil kein aktueller Pass vorliegt, nach Aserbaidschan abgeschoben werden, um dort Militärdienst abzuleisten. Dies ist nicht nur unmenschlich, sondern hat zu einem großen Aufschrei in der Bevölkerung geführt.

Nun soll über die Verhaftung und Abschiebung der Mutter die gesamte Familie unter Druck gesetzt werden. Besonders perfide hierbei ist, dass die Kinder von ihrer Mutter unvorbereitet getrennt wurden. Das jüngste Kind, Angela, ist 2 Jahre alt und hat ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die Schön-Wetter-Reden des Landrats sind nun erkennbarer Schein, um das Handeln der Ausländerbehörde zu vertuschen. Wir halten fest: 1.400 Menschen wollen, dass unsere Nachbar*innen, Familie Muradi und Familie Agayan, bleiben können, darunter auch zwei Bundestagsabgeordnete aus unserem Kreis. Zahlreiche Kommentare haben uns durch die Petition erreicht. Diese Stimmen sprechen für sich:

“Weil Elvin und seine Familie sehr nett und anständig sind und daher in unserem Dorf gerne gesehen und herzlich willkommen sind. Es ist unrecht, sie abzuschieben!” (C.Krutwig, Bad Berleburg)

“Weil Menschen die sich hier was aufgebaut haben und ein Teil der Gemeinschaft geworden sind sollen ein Recht zum bleiben haben !” (M. Bigler, Scheuerfeld)

“Ich kenne die Familie und wünsche ihnen ein gutes Leben in Deutschland,sie haben versucht” alles richtig zu machen”, gebt ihnen eine Chance!” (B. Matthes, Bad Berleburg)

“Es ist wichtig, dass etwas geändert wird. Deutschland ist ein Demokratisches Land und sollte sich dies bezüglich auch so verhalten. Familien mit Kindern in unsichere Zustände zu schicken ist unmoralisch und unmenschlich.” (L. Marien, Betzdorf)

In Siegen gibt es aktuell 2 Familien die akut bedroht sind abgeschoben zu werden.
Infos dazu: https://www.openpetition.de/petition/online/unsere-nachbarn-bleiben-hier-solidarisch-gegen-eine-abschiebung-von-karen-agayan-und-elvin-muradi

Amtssprache Deutsch – kein Bedarf an Dolmetschern beim HSK-Ausländeramt?

Dank einer Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.02.2018 haben wir es jetzt Schwarz auf Weiß: Der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises stehen keine Dolmetscher zur Verfügung. Schließlich, so argumentiert die Kreisverwaltung, sei die Amtssprache bei Behörden im Bundesgebiet deutsch.

(Der Artikel ist vor einer Woche zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Stadt Meschede ist da unserer Meinung nach einen großen Schritt weiter. Unsers Wissens beschäftigt die Behörde an drei Tagen pro Woche eine Arabisch-Dolmetscherin. Das ist sicherlich kein rausgeschmissenes Geld und nicht nur für gut für Migranten mit gar keinen oder mäßigen Deutsch-Kenntnissen. Das auch ist sicherlich sehr hilfreich für alle Beschäftigten im städtischen Sozialamt und im Jobcenter.

Und nun gucken wir uns die Antwort der Kreisverwaltung vom 19.03.2018 einmal im Detail an. Also:

• „Amtssprache deutsch“ haben wir ja schon erwähnt

• Schriftsätze würden daher grundsätzlich in Deutsch verfasst

• Gespräche würden daher grundsätzlich in Deutsch geführt

• Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, seien verpflichtet, sich selbstständig um einen Dolmetscher zu bemühen

• Dem Kreisausländeramt sei bekannt, dass sich viele Ausländer bezüglich eines Dolmetschers an die Diakonie Ruhr-Hellweg oder andere ehrenamtliche Gruppierungen wenden

• In nur wenigen Einzelfällen erfolge die Bereitstellung eines Dolmetschers über ein anerkanntes Dolmetscher- oder Übersetzungsbüro

• Seitens der Ausländerbehörde seien zwei Möglichkeiten diskutiert bzw. getestet worden, um Ausländern, die ohne Dolmetscher vorsprechen, Hilfestellung anzubieten

• In dem Zusammenhang nennt der HSK das System Video-Dolmetscher und ein elektronisches Übersetzungsgerät

• Das erstere hätte zu erheblichen Kosten geführt, das andere erhebliche technische Mängel aufgewiesen. Darum sei weder das eine noch das andere eingeführt worden.

• Daher bestünde aktuell keine technische Möglichkeit, eine geeignete Übersetzungshilfe anzubieten.

• Gleichwohl würden diesbezüglich die weiteren Entwicklungen auf dem Markt ständig beobachtet.

Stellt sich die Frage, ob und was da ohne geeignete Übersetzer alles „in die Hose“ gegangen ist und geht!?

Und damit nichts falsch verstanden wird, hier noch die drei Fragen der Grünen und die Antwort des Hochsauerlandkreises in Reinform:

„1. Wie viele Dolmetscher in welchen Sprachen stehen zur Verfügung?

2. Woher kommen die Dolmetscher?

3. Wie ist ihre zeitliche Verfügbarkeit für die Arbeit beim HSK geregelt?

Gemäß 5 23 Abs. 1 des VerwaItungsverfahrensgesetzes ist die Amtssprache bei Behörden im Bundesgebiet deutsch. So werden bei meiner Ausländerbehörde Schriftsätze auch grundsätzlich in deutsch verfasst und Gespräche in deutscher Sprache geführt.

Sofern eine Person die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, um Schreiben meiner Ausländerbehörde verstehen zu können oder Gespräche mit meinen Mitarbeitern eigenständig zu führen, so ist diese Person dazu verpflichtet, sich selbständig um einen Dolmetscher zu bemühen, welcher bei der Übersetzung behilflich ist.

Vor diesem Hintergrund kann ich keine Angaben dazu machen, wie viele Dolmetscher für die hier wohnhaften Ausländer tätig sind, woher diese Dolmetscher kommen oder wie sich dessen zeitliche Verfügbarkeit ausgestaltet.

Aus Gesprächen mit der hiesigen Kundschaft ist jedoch bekannt, dass sich viele Ausländer bezüglich eines Dolmetschers an die Diakonie Ruhr-Hellweg oder an ehrenamtliche Gruppierungen im Hochsauerlandkreis wenden und von dort aus in dieser Angelegenheit auch stets Unterstützung erfahren.

Seitens meiner Ausländerbehörde werden nur in wenigen Einzelfällen, in welchen eine einwandfreie Verständigung und absolut neutrale Übersetzung erforderlich ist, z.B. bei einer Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen, externe Dolmetscher eingesetzt. In diesen Fällen erfolgt die Bereitstellung eines Dolmetschers in der Regel über ein anerkanntes Dolmetscher- und Übersetzungsbüro.

Darüber hinaus wurden bei meiner Ausländerbehörde zuletzt aber auch zwei Möglichkeiten diskutiert bzw. getestet, um Ausländern, welche ohne einen Dolmetscher vorsprechen, eine Hilfestellung bei der Verständigung zu geben.

Das von einem externen Anbieter vorgestellte System des sog. Video-Dolmetschens wurde aufgrund der hierdurch entstehenden erheblichen Kosten nicht eingeführt. Alternativ wurde ein elektronisches Übersetzungsgerät getestet. Es musste jedoch festgestellt werden, dass dieses elektronische Übersetzungsgerät noch erhebliche technische Mängel aufweist, so dass eine Verwendung im Gespräch mit der hiesigen Kundschaft nicht sinnvoll möglich war. Aus diesem Grunde wurde schließlich auch von der Anschaffung dieser elektronischen Übersetzungshilfe abgesehen.

Daher besteht aktuell seitens meiner Ausländerbehörde keine Möglichkeit, durch technische Mittel o.ä. eine geeignete Übersetzungshilfe anzubieten. Gleichwohl werden die diesbezüglichen weiteren Entwicklungen auf dem Markt ständig beobachtet und neu erscheinende technische Möglichkeiten auf ihre Verfügbarkeit, Praktikabilität, sowie Finanzierbarkeit hin überprüft.“

Abschiebung nach 21 Jahren in Brilon soll 32-jährige Ehe auseinander reißen.

In unserem Briefkasten„Wenn die mich abschieben, bin ich innerhalb von 2 Monaten tot“, sagt Nazmi Herceg voller Verzweiflung. Dem 49-jährigen aus dem Kosovo stammenden Rom (Roma) und seiner 47-jährigen Ehefrau droht nach 21 Jahren Duldung in Deutschland die Abschiebung in den Kosovo und nach Mazedonien.

Die Gewissheit, dass die Abschiebung die 32-jährige Ehe zerstören würde, raubt Herrn Herceg jeglichen Lebensmut. Frau leidet an psychischen Erkrankungen, Diabetes und hat bereits zwei Suizidversuche hinter sich. Eine Abschiebung könnte sie in ihrem labilen psychischen Zustand das Leben kosten.

Herr Herceg arbeitete viele Jahre, beide sind Steuerzahler und leben trotz ihrer schwachen Gesundheit unabhängig vom Staat. Mit Schock in den Augen berichtet er über die Abschiebung seines Sohnes Adil vor einem Jahr: „In der Nacht stürmten vermummte Polizisten in die Wohnung meines Sohnes, der hier in Deutschland eine Frau und ein Kind hat, und schoben ihn ab“. Damals berichtete der WDR über die inzwischen als rechtswidrig anerkannte Abschiebung der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises. Auch dieses Mal leitete jene Ausländerbehörde den Abschiebeprozess ein. Nun liegt der Fall beim Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtages.

Die Hercegs leben seit 21 Jahren ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Brilon und haben sich dennoch in ihr soziales Umfeld integriert. Auf Anfrage bestätigt Herr Hercegs Arbeitgeberin, dass sie mit seinen Arbeitsleistungen „überaus zufrieden“ ist. Seit 2012 ist er sogar unbefristet angestellt. Auch Frau Herceg arbeitet trotz Krankheiten in Teilzeit. „Abschiebung nach 21 Jahren in Brilon soll 32-jährige Ehe auseinander reißen.“ weiterlesen

Peru-Deutschland-Peru: Von den Schwierigkeiten einer Familie zusammenzukommen.

Eine peruanisch-deutsche Familie wartet auf Zusammenführung (foto: schulte-huermann)ermann)
Eine peruanisch-deutsche Familie wartet auf Zusammenführung (foto: schulte-huermann)ermann)

Wir hatten hier schon mehrfach über die Kompliziertheit des deutschen Visarechts berichtet, das viele Menschen und Familien vor unüberwindbare und unverständliche Schranken laufen läßt. Matthias Schulte-Huermann von den Grünen in Sundern berichtet über einen neuen Fall im Hochsauerlandkreis.

Vor ein paar Tagen fand im Ausländeramt in Meschede eine Besprechung über ein seit langem laufendes Visumverfahren statt: Ein Deutscher mit Wohnsitz im Hochsauerlandkreis hatte im Juni 2010 eine Frau aus Peru geheiratet und lebt nun mit ihr zusammen in Marsberg. Die peruanische Frau hat aus erster Ehe 2 Kinder, die in Lima bei der kranken Oma leben. Der leibliche Vater kümmert sich nicht um die Kinder.

Das deutsch-peruanische Ehepaar hatte daher im Oktober 2010 für die Kinder einen Visumantrag gestellt, um die Kinder zu sich nach Deutschland zu holen. In dem Verfahren gab der Hochsauerlandkreis gegenüber der Botschaft Lima eine negative Stellungnahme ab. Hauptgrund war, dass der Kreis der Meinung war, der Unterhalt für die Kinder sei nicht gesichert. Die Botschaft Lima lehnte daraufhin den Visumantrag ab.

Im Laufe des Verfahrens wandte sich der Ehemann an die Grünen Sundern.

Matthias Schulte- Huermann stellte über MdL Sigrid Beer eine Petition beim Landtag NRW für die Kinder, da die jetzige Situation sowohl für die Kinder als auch für das Ehepaar ein unhaltbarer Zustand ist und ein Härtefall vorliegt. Zudem sind wir der Meinung, dass das feste Einkommen des Ehemanns für die Familie vollkommen ausreichend ist und die Wohnsituation gesichert ist.

Auf Grund der unhaltbaren und extrem belastenden Situation für die Kinder ist die Ehefrau bereits Anfang 2011 nach Lima zurückgereist, da nur so sicher gestellt ist, dass sich jemand um die Kinder kümmert. Seitdem wartet die Familie vergebens auf eine Lösung des Problems.

Der Ehemann hat nun eine sogenannte Remonstration bei der Botschaft Lima gegen die Visumablehnung eingelegt.

Im heutigen Gespräch in der Kreisausländerbehörde, an dem neben dem Stief- Vater auch Klaus Korn und Matthias Schulte- Huermann teilnahmen (und vom Ausländeramt die Herren Schäfer, Vonstein und Bollermann), verdeutlichten wir noch einmal die Härtefallsituation für die Familie.

Nachdem einige Mißverständnisse ausgeräumt und neue Fakten dargelegt wurden, sagte der Hochsauerlandkreis zu , dass er die Faktenlage nach Vorlage entsprechender Unterlagen erneut zügig überprüfen wird. Wir sind der Meinung, dass die Kreisausländbehörde in dem Fall hinreichend Spielraum hat, um ein positives Votum abzugeben.

In diesem Fall ein gutes Ende: Eine Hochzeit

Ein Ende und ein Anfang: Deutsch-Malische Hochzeit.
Ein Ende und ein Anfang: Deutsch-Malische Hochzeit.

Sundern. (sh) Heute fand endlich die Hochzeit der deutschen Frau mit ihrem malischen Freund statt. Über die Hindernisse, die auf diesem Weg lagen, hatten wir hier seit dem Frühsommer schon oft berichtet.

Damit geht eine lange Geschichte mit vielen Erlebnissen mit internationaler Bürokratie zu Ende. Wir wünschen dem Paar in Sundern alles Gute für die Zukunft. So wie wir den Mann aus Mali kennen, wird er problemlos in Sundern eine Heimat finden, sich aber auch international beweglich zeigen.

Die Erlebnisse dieser Geschichte werden wir in geeigneter Form dann veröffentlichen, wenn die Zeit dazu gekommen ist.

Nun heißt es für das Paar allerdings erst einmal den Alltag zu organisieren.

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Bleiberecht – unter welchen Voraussetzungen?

In meinem BriefkastenBleiberecht – unter welchen Voraussetzungen?

Meschede. Der Verein „Freunde der Völkerbegegnung“ (FdV) lädt alle Vereinsmitglieder und Interessierte am Mittwoch dem 31.März 2010 um 19.00 Uhr in die Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße in Meschede ein.

Gast ist Frau Menne, die Fachbereichsleiterin der Ausländerbehörde des HSK. Sie wird über die Voraussetzungen für die Erlangung des Bleiberechts für geduldete Flüchtlinge und Ausländer informieren.

Der Hintergrund: Die Innenminister der Bundesländer hatten sich im November 2006 auf eine Neuregelung des Bleiberechts geeinigt. Ende 2009 wurde das Bleiberecht für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer um zwei Jahre verlängert. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen gewisse Bedingungen erfüllen, wie beispielsweise eine Halbtagsstelle oder das nachweisliche Bemühen um Arbeit und Integration.

Dokumentiert: Grüne Sundern wollen eigene Ausländerbehörde

In meinem BriefkastenKlaus Korn, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, Randweg 50, 59846 Sundern

An die Stadt Sundern

Bürgermeister Lins

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

Hiermit stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag für die kommende Ratssitzung:

Der Rat der Stadt Sundern fordert den Bürgermeister auf Gespräche mit dem Bürgermeister der Stadt Arnsberg zu führen um eine gemeinsame Ausländerbehörde für die Städte Arnsberg und Sundern zu bilden.

Begründung

Für ausländische Mitbürger in Sundern ist bisher der Hochsauerlandkreis in Meschede zuständig. Auf Grund vieler Vorkommnisse in den vergangenen Jahren, die gezeigt haben, dass unsere ausländischen Mitbürger in Sundern durch die Kreisausländerbehörde schlecht behandelt werden sind wir der Meinung, dass die hoheitlichen Aufgaben in Ausländerfragen nicht mehr durch den Hochsauerlandkreis wahrgenommen werden sollten. Eine Ausländerbehörde sollte genauso eine Dienstleistungsbehörde sein, wie die anderen Bereiche der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Sundern fordert die Verwaltung auf alternative Modelle zu entwerfen. Da wir davon ausgehen, dass die Gründung eines eigenen Ausländeramtes aus Kostengründen nicht realisierbar ist sollte die Stadtverwaltung entsprechende Gespräche mit der Stadt Arnsberg aufnehmen um mit der dortigen Ausländerbehörde eine gemeinsame Behörde zu bilden.

Für diesen Vorschlag sprechen auch ganz praktische Gründe: Meschede ist für unsere ausländischen Mitbürger schlecht erreichbar, da viele auf den ÖPNV angewiesen sind. Die Ausländerbehörde der Stadt Arnsberg in Hüsten liegt für Menschen die auf den ÖPNV angewiesen sind sehr günstig.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Korn

Fraktionsvorsitzender