Die Mitglieder der FREIEN WÄHLER NRW im Hochsauerlandkreis stellen Sebastian Vielhaber als Direktkandidaten auf.
„Für eine moderne, liberal-konservative Bürgerbewegung der Vernunft und des gesunden Menschenverstands.“


Als Direktkandidat wurde der 42 Jahre alte Architekt Sebastian Vielhaber aufgestellt und einstimmig auf der Mitgliederversammlung gewählt. (Foto: FWG)

Am 24.04.2021 trafen sich die Mitglieder der FREIEN WÄHLER NRW zur Bundeswahlkreismitgliederversammlung zur Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestags im Wahlkreis Hochsauerlandkreis (147) im Ratssaal der Stadt Winterberg.

(Pressemitteilung Freie Wähler)

Als Direktkandidat wurde der 42 Jahre alte Architekt Sebastian Vielhaber aufgestellt und einstimmig auf der Mitgliederversammlung gewählt. Sebastian Vielhaber ist in Arnsberg-Voßwinkel aufgewachsen, lebt seit 2009 in Winterberg-Siedlinghausen und ist Mitgründer der „Freie Wähler Gemeinschaft – Bürger für Winterberg & Ortschaften e.V.“.

Er trat 2020 als Spitzenkandidat bei der Wahl zum Stadtrat sowie als Kreistagskandidat der Freie Wähler Hochsauerland an. Seit 2020 ist er auch Fraktionsvorsitzender der FWG – Bürger für Winterberg & Ortschaften im Rat der Stadt Winterberg.

Auf der bundespolitischen Ebene möchte er sich insbesondere für eine starke Region, ehrenamtliches Engagement und den Erhalt unserer intakten Heimat einsetzen.

In seinem Wahlkreis ist ihm die Förderung und Stärkung des Tourismus, der lokalen Wirtschaft und mittelständischen Unternehmen (u.a. Handwerk und Industrie), die Abschaffung von überflüssiger Bürokratie, Förderung der nachhaltigen und ökologischen Landwirtschaft sowie solide Kommunalfinanzen ein großes Anliegen. Bekennend zum im Grundgesetz verfassungsrechtlich verankerten Föderalismus, für stabile Gemeinden, Städte und Kreise sind Garanten und Sicherstellung für eine lebenswerte Heimat.

Für eine moderne, liberal-konservative Bürgerbewegung der Vernunft und des gesunden Menschenverstands.

Ein Dank der Mitglieder gilt der Stadt Winterberg, die uns unter Einhaltung der Corona-Auflagen einen Sitzungsraum unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat.

Freie Wähler blicken auf Erfolge bei den Kommunalwahlen zurück

Am 28. Oktober 2020 trafen sich die Vereinsmitglieder der „Freie Wählergemeinschaft (FWG) – Bürger für Winterberg und Ortschaften e.V.“ (FWG) zur diesjährigen Jahreshauptversammlung im Hotel Liebesglück in Winterberg.

Auf der Tagesordnung standen der Jahresbericht mit dem Blick auf das erfolgreiche Ergebnis (8,62 %) der zurückliegenden Kommunalwahl, der Kassenbericht von 2019 sowie Wahlen und Neuwahlen.

Im Amt des 1. Vorsitzenden wurde Sebastian Vielhaber einstimmig bestätigt.

Als neuer Geschäftsführer wurde Martin Brockmann gewählt. Dem Beirat gehören zukünftig Hubertus Schulte und Nicole Fischer an. In den erweiterten Vorstand wurden Birgit Völler, Albert Blaufuß und Michael Kappen als Beisitzer gewählt.

Alle Gewählten wurden einstimmig für 3 Jahre in den Vorstand gewählt.

Die FWG bedankt sich insbesondere beim Inhaber des Hotels Liebesglück, Herrn Dirk Engemann. Er habe, so Sebastian Vielhaber, die Jahreshauptversammlung unter den geltenden Corona-Bestimmungen erst möglich gemacht.

Dokumentiert: Bürgeranregung der Freien Wähler Winterberg zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 – Auswirkungen der Corona-Krise

Im Folgenden ist eine Bürgeranregung der Freien Wähler (FW) Winterberg & Ortschaften dokumentiert. Kern des Anliegens: da unter den Bedingungen der Corona-Krise ein normaler Wahlkampf (u. a. persönliche Gespräche, Haustürkontakte) für die Kommunalwahl am 13. September nicht möglich sei, plädiert die Wählergruppe für einen späteren Wahltermin.

Die Stadt Winterberg solle die Landesregierung NRW dazu auffordern, dass der Wahltermin für die Kommunalwahl am 13.09.2020 verschoben werde, bis weitestgehend wieder Normalität im Land herrsche.  Alle Parteien und Wählergruppen sollten, so die FW,  eine ausreichende Zeitspanne zur Wahlvorbereitung bekommen, welche, auch unter Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit, laut Kommunalwahlgesetz vorgesehen sei.

Im Wortlaut:

Bürgeranregung gemäß § 24 Abs. 1 Satz1 GO NRW

  1. Durchführung der Kommunalwahlen 2020 – Auswirkungen der Corona-Krise
  2. Rats- und Ausschusssitzungen während der Corona-Krise

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eickler und Ratsmitglieder,

die Corona-bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben auf unsere Vorbereitung, hier: Kommunalwahlen am 13. September 2020 einen erheblichen Einfluss und wir sehen uns massiv behindert und erheblich im Nachteil.

Durch die aktuellen Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13.03.2020 zur Durchführung von Veranstaltungen und vom 15.03.2020 zur weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen sowie vom 17.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 18.03.2020 und zuletzt vom 22.03.2020 sowie der Allgemeinverfügung der Stadt Winterberg vom 18.03.2020 werden wir massiv in unserer Arbeit behindert, da es untersagt ist, sich als Verein zu versammeln oder sich mit mehr als 2 Personen zu treffen.

Am Freitag, den 27.03.2020 haben Sie eine Pressemitteilung heraus gegeben, dass das Amtsblatt Nr. 5 des Jahrgangs 2020 der Stadt Winterberg mit der Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Winterberg am 13. September 2020 erschienen sei. Das Amtsblatt wurde erst am Samstag, dem 04.04.2020, aufgrund unserer Nachfrage auf der Webseite (Rathaus Stadt Winterberg) veröffentlicht.

Mit Erscheinen der v. g. Bekanntmachung konnten wir erst mit unserer eigentlichen Arbeit beginnen (Aufstellungsversammlung, notwendige Unterstützungsunterschriften usw.), nur fehlen uns hier viele Tage / Wochen zwecks Corona-Einschränkungen und Verboten s.o.

Die Meinung des Ministeriums des Innern NRW aus dem Schreiben an die Gemeinden vom 19.03.2020 teilen wir in diesem Punkt nicht, dass der dann noch zur Verfügung stehende Zeitrahmen aus wahlrechtlicher Sicht unbedenklich sei.

So ist bis zum heutigen Tage noch keine Lockerung der Verbote in Sicht, um nötige Öffentlichkeitsarbeiten (Versammlung etc.) zu tätigen, auch die Wahlvorbereitung zwecks Unterstützerunterschriften-Sammlung ist doch bedeutend arbeitsintensiver gegenüber Ratsparteien.

Gemäß §§ 15 ff. KommWahlG NRW sind die Wählergemeinschaften ausdrücklich gleichberechtigt neben den politischen Parteien und Einzelbewerbern zur Teilnahme an den Kommunalwahlen zu berücksichtigen. Den Grundsatz der Chancengleichheit hatte das Bundesverfassungsgericht bereits in einer Entscheidung im Jahre 1960 festgestellt.

Der Landesverband der freien und unabhängigen Wählergemeinschaften im Land NRW hat dazu mit Schreiben vom 31.03.2020 bereits das Ministerium des Innern NRW angeschrieben und ausdrücklich darum gebeten, eine entsprechende Gesetzesänderungsinitiative zur Neubestimmung des Kommunalwahltermins in den NRW-Landtag einzubringen.

Daher halten wir es für dringend geboten, dass sich auch die Stadt Winterberg dafür einsetzt und die Landesregierung NRW dazu auffordert, dass

  • Sie den Wahltermin für die Kommunalwahl am 13.09.2020 verschiebt bis weitestgehend wieder Normalität im Land vorhanden ist!
  • Alle Parteien und Wählergruppen eine ausreichende Zeitspanne zur Wahlvorbereitung bekommen, welche laut Kommunalwahlgesetz vorgesehen ist, auch unter Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit.

Aus den Medien haben wir entnommen, dass der Städte- und Gemeindebund aufgrund der derzeitigen Situation dringend empfiehlt, alle Rats- und Ausschusssitzungen auszusetzen bzw. abzusagen.

Dazu haben wir einige Fragen:

  1. Wann und wie wird über unsere v. g. Anregung verfahren bzw. entschieden?
  2. Wie werden derzeit grundsätzlich Entscheidungen zu aufgeschobenen und aktuellen Beratungspunkten entschieden?
  3. Werden alle Stadtvertreter der Parteien vorab bei wichtigen Entscheidungen, z.B. im Zuge von Dringlichkeitsentscheidungen gem. GO NRW, über Verwaltungsvorlagen mit einbezogen?
  4.  Gibt es Entscheidungsfindungen (hier aktuell Versammlungsverbot), welche im Vorfeld und „kleinen Kreis“, z.B. vom Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden entschieden werden (können / dürfen)?

In Erwartung Ihrer positiven Rückantwort verbleiben wir

Im Namen und Auftrag des Gesamtvorstandes

Sebastian Vielhaber
– 1. Vorsitzender –

Freie Wähler aus Medebach und Winterberg: Klausurtagung in Dortmund

Die Freien Wähler vor der Thomasbirne am Phönix-See in Dortmund-Hörde v.l. Marianne Beumer (BFH), Sebastian Vielhaber (FWG Wtb), Christa Hudyma (FWG MB), Gudrun Koch (BFH), Heinrich Kräling (FWG Wtb) (foto: FW)

Die Wählergemeinschaften Bürger für Hallenberg sowie Freie Wähler aus Medebach und Winterberg haben sich am Samstag, dem 19.10.2019, in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Freie Wähler NRW in Dortmund zu ihrer 2. Klausurtagung getroffen, um u.a. am Seminar/Workshop „Wahlkampf 2020“ teilzunehmen.

(Pressemitteilung der FW)

Ein besonderer Highlight dieser Klausurtagung war, dass sich die Bürger für Hallenberg an diesem Tag auch dem Landesverband der Freie Wähler NRW angeschlossen haben.

Im Anschluss an die Klausurtagung besichtigten die Teilnehmer den Phönix See, der ein künstlich angelegter See auf dem ehemaligen Stahlwerksareal „Phönix-Ost“ im Dortmunder Stadtteil Hörde ist.

Freie Wähler aus Medebach, Winterberg und Bürger für Hallenberg gemeinsam für „Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in NRW“

Die Freien Wähler aus Medebach, Winterberg und Bürger für Hallenberg beim letzten Treffen. (foto: FreieWähler)

Mit einem gemeinsamen Flyer „Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in NRW“ starten die Freien Wähler aus Medebach, Winterberg und Bürger für Hallenberg jetzt ihre erste städteübergreifende Aktion.

(Pressemitteilung der Freien Wähler Medebach/Hallenberg sowie Bürger für Hallenberg)

So trafen sich jetzt die Wählergemeinschaften in Hallenberg unter dem Motto „gemeinsam stark“ um auch für die Zukunft gemeinsame Aktionen zu planen.

Die aktuell laufende „openPetition STRABS“ wird u.a. mit einem gemeinsamen Flyer unterstützt = Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, so dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Nordrhein-Westfalen abgeschafft wird und somit generell die Kommunen keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen.

So wollen die Freien Wähler in den kommenden Wochen noch vor Ort an diversen Stellen Unterschriften sammeln. Natürlich kann der Bürger auch z.B. online auf der Webseite www.fw-winterberg.de oder www.buerger-fuer-hallenberg.de an dieser Petition teilnehmen. Weitere Informationen und Links finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Bürger & Freien Wähler.

WARUM SOLLTEN SIE UNBEDINGT TEILNEHMEN?

Die FW NRW und aus oben genannten Städten setzen sich dafür ein, dass die aus der „Kaiserzeit“ stammenden Straßenausbaubeiträge (Strabs) nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen abgeschafft werden. Denn diese Beiträge sind in ganz Europa einmalig – kein anderes Land belastet seine Bürger in diesem Maße!

Die Kommunen im Hochsauerlandkreis regeln die Kostenbeteiligung höchst unterschiedlich. Konkrete Angaben seitens der Stadtverwaltungen zu den doch sehr großen Differenzen sucht der Bürger vergebens. Hier ist die gesamte Bandbreite zwischen 50 und 80 % vertreten.

• 50% = Brilon, Marsberg, Medebach, Schmallenberg
• 65% = Arnsberg, Bestwig, Eslohe
• 70% = Meschede, Sundern
• 80% = Hallenberg, Olsberg, Winterberg

Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus können in einigen Kommunen leicht Kosten in fünfstelliger Höhe auf die Grundstückseigentümer zukommen.

In vielen Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg und zuletzt in Bayern sind die „Strabs“ bereits Geschichte.

Die Straßen und deren Infrastruktur dienen generell der Allgemeinheit und gehören damit zur allgemeinen Daseinsvorsorge. Damit sind auch der Unterhalt und die Erneuerung von der Allgemeinheit zu finanzieren. Auch Mieter sind indirekt betroffen. Zwar dürfen Vermieter die Beiträge eigentlich nicht umlegen, aber indirekt werden die Straßenausbeiträge in vielen Fällen durch anderweitig begründete Mietsteigerungen weitergereicht. Die Erneuerung einer Straße kommt grundsätzlich nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer in Betracht. Diese beträgt in der Regel 25 bis 30 Jahre. Ist dieser Zeitrahmen noch nicht erreicht – und wurde die Straße bislang auch noch nicht repariert – geht dieser so genannte aufgestaute Reparaturbedarf nicht zu Lasten der Anlieger.

Die FW fordern auch in diesem Fall mehr Transparenz: Die den Gemeinden zufließenden Fördermittel müssen mit dem gesamten Vorhaben verrechnet werden, nicht nur mit dem Eigenanteil der Gemeinde.

Es besteht die Gefahr, dass die Anlieger/innen durch diese hohen Belastungen u.a. ihre Altersvorsorge verlieren und sogar in ihrer Existenz gefährdet sind. Gerade junge Familien und Senioren mit einer geringen Rente sind hier besonders gefährdet und benachteiligt. Dass mit den hohen Anliegergebühren quasi eine Enteignung billigend in Kauf genommen wird, ist ungerecht und höchst unsozial.

Durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge in NRW könnten (müssen) für die NRW-Kommunen die Einnahmeausfälle durch höhere allgemeine Zuweisungen (z.B. Schlüsselzuweisungen oder Investitionspauschalen bzw. besondere Bedarfszuweisungen) durch das Land NRW kompensiert werden. Die Kommunen können die Einnahmeausfälle nicht alleine stemmen.

Eine gerechte Systemumstellung und Finanzierung ohne Steuererhöhung ist möglich.

Man muss es nur wollen! – Dafür setzen sich die Freien Wähler ein!

Am 11. April 2018 wurde hierzu eine Online-Petition (www.nrw-petition.de) ins Leben gerufen – weitere Infos finden Sie auch auf den jeweiligen Webseiten.

Freie Wähler Winterberg wollen 2020 ins Rathaus

Sebastian Vielhaber (links) beim politischen Aschermittwoch in Deggendorf (foto: Freie Wähler)

Die Freien Wähler (FWG) Winterberg wollen bei den nächsten Kommunalwahlen ins Winterberger Rathaus einziehen. Die Voraussetzungen, dass neben CDU, SPD und FDP eine weitere Gruppe Einfluss auf die Kommunalpolitik in Winterberg gewinne, seien sehr gut, erläutert der 1. Vorsitzende der FWG Sebastian Vielhaber im Gespräch.

Die geplante Schließung der Verbundschule in Siedlinghausen hätte viele Bürgerinnen und Bürger empört. Nach der Gründung der Bürgerinitiative zum Schulerhalt und dem Ratsbürgerentscheid, habe sich gezeigt, dass in Winterberg „das Wasser kocht“.

(Artikel rund um den Ratsbürgerentscheid hier im Blog.)

Die FWG habe zwar den Impuls aus den Auseinandersetzungen um die Schulschließung in Siedlinghausen erhalten, bearbeite aber inzwischen Themen, die die ganze Stadt Winterberg beträfen:

  • Schulinfrastruktur
  • Schuldenabbau
  • Oversum
  • Straßenausbaugebühren für Anwohner
  • Waldverkauf
  • Verkehrskonzept Skitourismus
  • kostenloser ÖPNV
  • Winterberger Wirtschaft
  • Haushaltsfragen
  • Transparenz der Politik

Seit Gründung der FWG Winterberg am 3. Mai 2017 hätten die Freien Wähler schon einige (kleine) Erfolge erzielt. Dazu zählt Sebastian Vielhaber auch die Aufmerksamkeit, die die Bürgeranregungen an den Rat in der Öffentlichkeit gefunden hätten.

Durch große Hartnäckigkeit habe man noch als Bürgerinitiative die Qualitätsanalyse der Verbundschule Siedlinghausen-Winterberg erhalten. Die nächste Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werde Aufschluss über Details des Gebäudemanagements in Winterberg bringen.

Intensiv hätten sich die Freien Wähler mit dem Haushalt der Stadt Winterberg auseinandergesetzt, und auch wenn ihre Anregungen in der Mehrzahl vom Rat abgelehnt worden seien, hätte es doch kleine Erfolge gegeben:

Die 14 Tage Auslegungsfrist des Haushalts nach der Gemeindeordnung §80, Absatz 3 sei auf drei Wochen erhöht worden. Die FWG habe kleine Fehler im Haushalt aufzeigen können: falsche Flüchtlingszahlen und im Bereich Feuerschutz/Brandschutz Bezüge zu veralteten Gesetzen.

Ein Erfolg, so Vielhaber, sei der nun auch schriftlich protokollierte jährliche Zuschuss der Stadt Winterberg zum privatisierten Frei- und Hallenbad Siedlinghausen.

Sehr begeistert war Sebastian Vielhaber vom Besuch des politischen Aschermittwochs der Freien Wähler in Degendorf/Bayern. Die politische Rede des Bundes- und Landesvorsitzenden Hubert Aiwanger habe ihn überzeugt, dass auch in Winterberg das Thema „Abschaffung der Straßenausbaugebühren“ auf die politische Bühne gehöre.

Um noch mehr Mitstreiter zu gewinnen, werde es Anfang März (der genaue Termin stehe noch nicht fest) einen öffentlichen politischen Austausch über die Wege und Ziele der FWG Winterberg geben.

„Wir brauchen Leute, die im Vorstand mitarbeiten, aus allen Ortsteilen“, so Vielhaber, denn es gäbe viel zu tun.

Informieren wollen die Freien Wähler Winterberg über ihre Website. „Da sind noch einige Baustellen, aber wir arbeiten daran.“

Priorität habe die Erstellung eines politischen Eckpunktepapiers.

Die Westfalenpost über die Winterberger Ratssitzung am vergangenen Donnerstag: eine kleine Frage

Leider konnte ich am vergangenen Donnerstag nicht an der Ratssitzung in Winterberg teilnehmen. Der 17 Uhr-Termin war diesmal einfach zu früh.

Dabei hätte mich die Diskussion über die Einwendungen und Anregungen der FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften sehr interessiert.

Im Bericht der WP heißt es unter anderem, dass es ein zweiter Erfolg der FWG gewesen sei, dass sie in Person ihres Vorsitzenden Sebastian Vielhaber einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen dürfe.

Ich habe immer gedacht, dass es sich laut Gesetz folgendermaßen verhielte:

„Das Informationsfreiheitsrecht steht jeder natürlichen Person zu, das heißt, jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen.“

Im Zeitungsbericht nun weiter: „Der Rat entsprach dem Antrag …“

Meine Frage: Muss der Rat einem Recht zustimmen, welches der Bürger/die Bürgerin laut Gesetz hat? Richtet sich das Auskunftsrecht nicht direkt an Bürgermeister und Verwaltung?

Nun ja, ich war nicht dabei und speichere mir diese Frage zunächst ab.

FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften: Einwendungen und Anregungen zum Haushaltsentwurf 2018

Die „FWG Bürger für Winterberg“ hat gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW einen Einwand zum Haushaltsentwurf der Stadt Winterberg eingereicht. Die FWG möchte vorab die Öffentlichkeit über ihre Positionen informieren.

Das 13-seitige Papier kann hier als PDF gelesen bzw. auch heruntergeladen werden[1]:

07.01.2018 FW Einwendungen Anregungen Haushalt 2018 – geänderte Endfassung

Dieser Einwand der FWG ist wird laut Tagesordnung auf der der kommenden Ratssitzung am 25.01.2018 unter dem TOP 1.1 behandelt.

Es werden Einwände und Anregungen zu folgenden Punkten vorgetragen. Die Einzelheiten bitte ich im Papier selbst (s.o.) nachzulesen.

I. Verbindlichkeiten / Kassenkredite

II. Mehrbelastungen – hier höhere Energieaufwendungen

III. Feuerschutz / Zentrale Gebäudemanagement (ZGM)

IV. ZGM – Schulbaukonzept

V. Vision Winterberg „2030“

VI. ZGM – Sekundarschule Medebach-Winterberg, Standort: Winterberg

VII. Oversum Winterberg – Städtische Gebäudemodule im Kurpark Winterberg

VIII. Beschwerdemanagement

IX. Vorbeugender Brandschutz

X. Schulentwicklung – Schülerzahlen

XI. Hilfe für Asylbewerber

XII. Wegen Falschinterpretation entnommen (bereits der Stadt / Rat mitgeteilt)!

XIII. Neubau von öffentlichen Verkehrsflächen

XIV. Straßenausbaumaßnahmen

XV. Verkehrskonzept

XVI. Schlussbemerkung

Sebastian Vielhaber, Vorsitzender der FWG:

„Unsere Anträge (Bürgeranregungen) wurden bis dato allesamt ausschließlich im Haupt- und Finanzausschuss behandelt; zuletzt am 14.11.2017. Unseren v. g. Anträgen wurde nur teilweise stattgegeben, wie zum Beispiel das keine Veräußerung von Schulinfrastruktur vorgesehen sei! Auch ist festzuhalten, dass unsere Anträge ins Gegenteil interpretiert und aus dem Zusammenhang gerissen wurde, wie z.B. bei der Windkraft.“

Eine Beschlussvorlage des Rates der Stadt Winterberg vom 19.1.2018 befasst sich mit den einzelnen Punkten des Einwandes. Auch hier die Einzelheiten bitte im Papier selbst nachlesen:

Beschlussvorlage_007-2018

 

Die FWG hat über die Einwendungen und Anregungen hinaus einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt:

2018 01 03_FWG Haushalt Anlage A1

Auszug aus dem Antrag der FWG (screenshot)

Dieser Antrag soll laut Verwaltungsvorlage abgelehnt werden. In der Begründung heißt es, dass nur eine natürliche Person, ein Mensch, einen Antrag nach IFG stellen könne, die FWG sei aber ein Verein:

„Nach erfolgter Prüfung kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass der Antrag vom 03.01.2018 nur abgelehnt werden kann.
Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt:

Jede natürliche Person hat gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.

Eine natürliche Person kann indes nur ein Mensch sein.

Ein eingetragener Verein gehört deshalb nach der ausdrücklichen obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 4 Abs. 1 IFG NRW …“

Quelle: S. 19 der Beschlussvorlage (s.o.)

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[1] Alle hier genannten Dokumente sind für die Bürgerinnen und Bürger im Ratsinformationssystem der Stadt Winterberg unter dem Tagesordnungspunkt 1.1 der Ratssitzung am 25.1.2018 zu finden: https://winterberg.ratsinfomanagement.net/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MiyHawIWr8Up4Si2OezGJ

Kurz gebloggt: Freie Wähler wollen das Winterberger Rathaus erobern

Birgit Schmidt, Heiner Kräling, Sebastian Vielhaber, Christa Hudyma und Thorsten Vogt wollen den BürgerInnen im Winterberger Rathaus eine neue Stimme geben. (foto: zoom)

Heute Abend hat sich im Restaurant und Café Engemann die „Freie Wählergemeinschaft (FWG) – Bürger für Winterberg und Ortschaften“ gegründet.

Ab sofort wollen die Mitglieder der FWG in der Winterberger Politik mitmischen und bei den nächsten Kommunalwahlen ins Rathaus einziehen.

Mehr als zwei Stunden wurden die Möglichkeiten und Perspektiven kommunaler Politik diskutiert. Der Bürger müsse wieder im Mittelpunkt stehen, lautete der Tenor. Die Politik der „Abnicker“ im Rathaus solle beendet werden.

Inhaltlich wolle man sich auf Schulpolitik, Windkraft und Finanzen konzentrieren. Die Ortschaften dürften nicht zugunsten der Kernstadt Winterberg ausbluten.

Das einstimmig gewählte Vorstandsteam besteht aus Sebastian Vielhaber (1. Vorsitzender), Heiner Kräling (2. Vorsitzender) und Thorsten Vogt (Geschäftsführer).

In den Beirat gewählt wurden Alexandra Himmelreich (Siedlinghausen) und Birgit Schmidt (Züschen).

Kassenprüfer: Bruno Körner und Renate Sibert.

Über die sehr ausführliche und interessante Diskussion zu den Gründen und Zielsetzungen der Vereinsgründung werde ich noch berichten.