Dokumentiert: Bürgeranregung der Freien Wähler Winterberg zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 – Auswirkungen der Corona-Krise

Im Folgenden ist eine Bürgeranregung der Freien Wähler (FW) Winterberg & Ortschaften dokumentiert. Kern des Anliegens: da unter den Bedingungen der Corona-Krise ein normaler Wahlkampf (u. a. persönliche Gespräche, Haustürkontakte) für die Kommunalwahl am 13. September nicht möglich sei, plädiert die Wählergruppe für einen späteren Wahltermin.

Die Stadt Winterberg solle die Landesregierung NRW dazu auffordern, dass der Wahltermin für die Kommunalwahl am 13.09.2020 verschoben werde, bis weitestgehend wieder Normalität im Land herrsche.  Alle Parteien und Wählergruppen sollten, so die FW,  eine ausreichende Zeitspanne zur Wahlvorbereitung bekommen, welche, auch unter Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit, laut Kommunalwahlgesetz vorgesehen sei.

Im Wortlaut:

Bürgeranregung gemäß § 24 Abs. 1 Satz1 GO NRW

  1. Durchführung der Kommunalwahlen 2020 – Auswirkungen der Corona-Krise
  2. Rats- und Ausschusssitzungen während der Corona-Krise

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eickler und Ratsmitglieder,

die Corona-bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben auf unsere Vorbereitung, hier: Kommunalwahlen am 13. September 2020 einen erheblichen Einfluss und wir sehen uns massiv behindert und erheblich im Nachteil.

Durch die aktuellen Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13.03.2020 zur Durchführung von Veranstaltungen und vom 15.03.2020 zur weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen sowie vom 17.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 18.03.2020 und zuletzt vom 22.03.2020 sowie der Allgemeinverfügung der Stadt Winterberg vom 18.03.2020 werden wir massiv in unserer Arbeit behindert, da es untersagt ist, sich als Verein zu versammeln oder sich mit mehr als 2 Personen zu treffen.

Am Freitag, den 27.03.2020 haben Sie eine Pressemitteilung heraus gegeben, dass das Amtsblatt Nr. 5 des Jahrgangs 2020 der Stadt Winterberg mit der Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Winterberg am 13. September 2020 erschienen sei. Das Amtsblatt wurde erst am Samstag, dem 04.04.2020, aufgrund unserer Nachfrage auf der Webseite (Rathaus Stadt Winterberg) veröffentlicht.

Mit Erscheinen der v. g. Bekanntmachung konnten wir erst mit unserer eigentlichen Arbeit beginnen (Aufstellungsversammlung, notwendige Unterstützungsunterschriften usw.), nur fehlen uns hier viele Tage / Wochen zwecks Corona-Einschränkungen und Verboten s.o.

Die Meinung des Ministeriums des Innern NRW aus dem Schreiben an die Gemeinden vom 19.03.2020 teilen wir in diesem Punkt nicht, dass der dann noch zur Verfügung stehende Zeitrahmen aus wahlrechtlicher Sicht unbedenklich sei.

So ist bis zum heutigen Tage noch keine Lockerung der Verbote in Sicht, um nötige Öffentlichkeitsarbeiten (Versammlung etc.) zu tätigen, auch die Wahlvorbereitung zwecks Unterstützerunterschriften-Sammlung ist doch bedeutend arbeitsintensiver gegenüber Ratsparteien.

Gemäß §§ 15 ff. KommWahlG NRW sind die Wählergemeinschaften ausdrücklich gleichberechtigt neben den politischen Parteien und Einzelbewerbern zur Teilnahme an den Kommunalwahlen zu berücksichtigen. Den Grundsatz der Chancengleichheit hatte das Bundesverfassungsgericht bereits in einer Entscheidung im Jahre 1960 festgestellt.

Der Landesverband der freien und unabhängigen Wählergemeinschaften im Land NRW hat dazu mit Schreiben vom 31.03.2020 bereits das Ministerium des Innern NRW angeschrieben und ausdrücklich darum gebeten, eine entsprechende Gesetzesänderungsinitiative zur Neubestimmung des Kommunalwahltermins in den NRW-Landtag einzubringen.

Daher halten wir es für dringend geboten, dass sich auch die Stadt Winterberg dafür einsetzt und die Landesregierung NRW dazu auffordert, dass

  • Sie den Wahltermin für die Kommunalwahl am 13.09.2020 verschiebt bis weitestgehend wieder Normalität im Land vorhanden ist!
  • Alle Parteien und Wählergruppen eine ausreichende Zeitspanne zur Wahlvorbereitung bekommen, welche laut Kommunalwahlgesetz vorgesehen ist, auch unter Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit.

Aus den Medien haben wir entnommen, dass der Städte- und Gemeindebund aufgrund der derzeitigen Situation dringend empfiehlt, alle Rats- und Ausschusssitzungen auszusetzen bzw. abzusagen.

Dazu haben wir einige Fragen:

  1. Wann und wie wird über unsere v. g. Anregung verfahren bzw. entschieden?
  2. Wie werden derzeit grundsätzlich Entscheidungen zu aufgeschobenen und aktuellen Beratungspunkten entschieden?
  3. Werden alle Stadtvertreter der Parteien vorab bei wichtigen Entscheidungen, z.B. im Zuge von Dringlichkeitsentscheidungen gem. GO NRW, über Verwaltungsvorlagen mit einbezogen?
  4.  Gibt es Entscheidungsfindungen (hier aktuell Versammlungsverbot), welche im Vorfeld und „kleinen Kreis“, z.B. vom Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden entschieden werden (können / dürfen)?

In Erwartung Ihrer positiven Rückantwort verbleiben wir

Im Namen und Auftrag des Gesamtvorstandes

Sebastian Vielhaber
– 1. Vorsitzender –