Leider konnte ich am vergangenen Donnerstag nicht an der Ratssitzung in Winterberg teilnehmen. Der 17 Uhr-Termin war diesmal einfach zu früh.
Dabei hätte mich die Diskussion über die Einwendungen und Anregungen der FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften sehr interessiert.
Im Bericht der WP heißt es unter anderem, dass es ein zweiter Erfolg der FWG gewesen sei, dass sie in Person ihres Vorsitzenden Sebastian Vielhaber einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen dürfe.
Ich habe immer gedacht, dass es sich laut Gesetz folgendermaßen verhielte:
„Das Informationsfreiheitsrecht steht jeder natürlichen Person zu, das heißt, jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen.“
Im Zeitungsbericht nun weiter: „Der Rat entsprach dem Antrag …“
Meine Frage: Muss der Rat einem Recht zustimmen, welches der Bürger/die Bürgerin laut Gesetz hat? Richtet sich das Auskunftsrecht nicht direkt an Bürgermeister und Verwaltung?
Nun ja, ich war nicht dabei und speichere mir diese Frage zunächst ab.
Vielleicht waren die Einwendungen und Anregungen zum Haushalt lesenswerter als Gesetzestexte? 😉
@SN
Klar, waren die Einwendungen interessant. Sind ja auch alle hier im Blog samt der Stellungnahme der Verwaltung veröffentlicht. Die Diskussion im Rat habe ich ja leider nicht mitbekommen.
Mich wundert nur dieses Gönnerhafte, es sei ihnen erlaubt einen Antrag zu stellen.
Natürlich kommt das gönnerhaft rüber. Wenn ich aber sehe, wie wenige Ratsmitglieder sich in den Stadträten oder im Kreistag beteiligen und einfach nur für das Hand heben da sitzen, dann gehe ich von UNWISSENHEIT aus. Und die sehe ich als ein weitaus größeres Problem.
Ich habe so meine Zweifel, ob auch tatsächlich „alle“ Ratsmitglieder sich mit unseren Einwendungen und Anregungen beschäftigt haben, weil „ALLE“ immer meinen – wir würden ausschließlich nur kritisieren und das stimmt eben nicht!
Den Antrag, den ich als natürliche Person auf Empfehlung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nachgeschoben habe, haben Sie von einer Kanzlei aus Hamm prüfen lassen, ob er überhaupt zulässig wäre…mit dem nachgeschobenen Antrag würde ich ja nur als sog. „Strohmann“ fungieren!
Solche Anträge müssen nicht vom Rat freigegeben werden…
Die Ratssitzung war schon recht interessant…man lernt immer wieder neu dazu!
@Sebastian Vielhaber
„Solche Anträge müssen nicht vom Rat freigegeben werden…“
So lese ich die Gesetzeslage ebenfalls. Hoffentlich hat einer der Ratsherren den Bürgermeister auf der Sitzung darauf hingewiesen, dass das Informationsfreiheitsgesetz ein Recht ist und keine Gnade des Bürgermeisters oder des Rates.
Leider schreibt auch der Sauerlandkurier von heute „und die FWG darf … einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen.“
Ist der Begriff „Strohmann“ gefallen?
Verstehe ich das richtig? Sie haben (auf Empfehlung von Experten) als natürliche Person diesen Antrag im Namen des Vereins gestellt, und der soll jetzt evtl. gar – nach der Ansicht vom Stadtrat oder des Bürgermeisters – nicht zulässig sein?
@zoom
Der Begriff „Strohmann“ ist in der Ratssitzung in Bezug auf meinen Antrag als private Person (als natürliche Person) gefallen. Da ich ebenfalls der 1. Vorsitzende der FWG sei.
@ S N
Ich habe den 2. Antrag als Privatmann gestellt. Der erste Antrag ist unterzeichnet von dem 2. Vorsitzenden sowie mir (juristische Personen der FWG) und wurde bereits in der Verwaltungsvorlage zur Ratssitzung für unzulässig erklärt.
Daraufhin habe ich mich mit der LDI in Verbindung gesetzt und die hat mir empfohlen, den gleichen Antrag als Bürger sprich natürliche Person zu formulieren / zu stellen.