Freie Wähler Winterberg wollen 2020 ins Rathaus

Sebastian Vielhaber (links) beim politischen Aschermittwoch in Deggendorf (foto: Freie Wähler)

Die Freien Wähler (FWG) Winterberg wollen bei den nächsten Kommunalwahlen ins Winterberger Rathaus einziehen. Die Voraussetzungen, dass neben CDU, SPD und FDP eine weitere Gruppe Einfluss auf die Kommunalpolitik in Winterberg gewinne, seien sehr gut, erläutert der 1. Vorsitzende der FWG Sebastian Vielhaber im Gespräch.

Die geplante Schließung der Verbundschule in Siedlinghausen hätte viele Bürgerinnen und Bürger empört. Nach der Gründung der Bürgerinitiative zum Schulerhalt und dem Ratsbürgerentscheid, habe sich gezeigt, dass in Winterberg „das Wasser kocht“.

(Artikel rund um den Ratsbürgerentscheid hier im Blog.)

Die FWG habe zwar den Impuls aus den Auseinandersetzungen um die Schulschließung in Siedlinghausen erhalten, bearbeite aber inzwischen Themen, die die ganze Stadt Winterberg beträfen:

  • Schulinfrastruktur
  • Schuldenabbau
  • Oversum
  • Straßenausbaugebühren für Anwohner
  • Waldverkauf
  • Verkehrskonzept Skitourismus
  • kostenloser ÖPNV
  • Winterberger Wirtschaft
  • Haushaltsfragen
  • Transparenz der Politik

Seit Gründung der FWG Winterberg am 3. Mai 2017 hätten die Freien Wähler schon einige (kleine) Erfolge erzielt. Dazu zählt Sebastian Vielhaber auch die Aufmerksamkeit, die die Bürgeranregungen an den Rat in der Öffentlichkeit gefunden hätten.

Durch große Hartnäckigkeit habe man noch als Bürgerinitiative die Qualitätsanalyse der Verbundschule Siedlinghausen-Winterberg erhalten. Die nächste Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werde Aufschluss über Details des Gebäudemanagements in Winterberg bringen.

Intensiv hätten sich die Freien Wähler mit dem Haushalt der Stadt Winterberg auseinandergesetzt, und auch wenn ihre Anregungen in der Mehrzahl vom Rat abgelehnt worden seien, hätte es doch kleine Erfolge gegeben:

Die 14 Tage Auslegungsfrist des Haushalts nach der Gemeindeordnung §80, Absatz 3 sei auf drei Wochen erhöht worden. Die FWG habe kleine Fehler im Haushalt aufzeigen können: falsche Flüchtlingszahlen und im Bereich Feuerschutz/Brandschutz Bezüge zu veralteten Gesetzen.

Ein Erfolg, so Vielhaber, sei der nun auch schriftlich protokollierte jährliche Zuschuss der Stadt Winterberg zum privatisierten Frei- und Hallenbad Siedlinghausen.

Sehr begeistert war Sebastian Vielhaber vom Besuch des politischen Aschermittwochs der Freien Wähler in Degendorf/Bayern. Die politische Rede des Bundes- und Landesvorsitzenden Hubert Aiwanger habe ihn überzeugt, dass auch in Winterberg das Thema „Abschaffung der Straßenausbaugebühren“ auf die politische Bühne gehöre.

Um noch mehr Mitstreiter zu gewinnen, werde es Anfang März (der genaue Termin stehe noch nicht fest) einen öffentlichen politischen Austausch über die Wege und Ziele der FWG Winterberg geben.

„Wir brauchen Leute, die im Vorstand mitarbeiten, aus allen Ortsteilen“, so Vielhaber, denn es gäbe viel zu tun.

Informieren wollen die Freien Wähler Winterberg über ihre Website. „Da sind noch einige Baustellen, aber wir arbeiten daran.“

Priorität habe die Erstellung eines politischen Eckpunktepapiers.

Die Westfalenpost über die Winterberger Ratssitzung am vergangenen Donnerstag: eine kleine Frage

Leider konnte ich am vergangenen Donnerstag nicht an der Ratssitzung in Winterberg teilnehmen. Der 17 Uhr-Termin war diesmal einfach zu früh.

Dabei hätte mich die Diskussion über die Einwendungen und Anregungen der FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften sehr interessiert.

Im Bericht der WP heißt es unter anderem, dass es ein zweiter Erfolg der FWG gewesen sei, dass sie in Person ihres Vorsitzenden Sebastian Vielhaber einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen dürfe.

Ich habe immer gedacht, dass es sich laut Gesetz folgendermaßen verhielte:

„Das Informationsfreiheitsrecht steht jeder natürlichen Person zu, das heißt, jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen.“

Im Zeitungsbericht nun weiter: „Der Rat entsprach dem Antrag …“

Meine Frage: Muss der Rat einem Recht zustimmen, welches der Bürger/die Bürgerin laut Gesetz hat? Richtet sich das Auskunftsrecht nicht direkt an Bürgermeister und Verwaltung?

Nun ja, ich war nicht dabei und speichere mir diese Frage zunächst ab.

FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften: Einwendungen und Anregungen zum Haushaltsentwurf 2018

Die „FWG Bürger für Winterberg“ hat gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW einen Einwand zum Haushaltsentwurf der Stadt Winterberg eingereicht. Die FWG möchte vorab die Öffentlichkeit über ihre Positionen informieren.

Das 13-seitige Papier kann hier als PDF gelesen bzw. auch heruntergeladen werden[1]:

07.01.2018 FW Einwendungen Anregungen Haushalt 2018 – geänderte Endfassung

Dieser Einwand der FWG ist wird laut Tagesordnung auf der der kommenden Ratssitzung am 25.01.2018 unter dem TOP 1.1 behandelt.

Es werden Einwände und Anregungen zu folgenden Punkten vorgetragen. Die Einzelheiten bitte ich im Papier selbst (s.o.) nachzulesen.

I. Verbindlichkeiten / Kassenkredite

II. Mehrbelastungen – hier höhere Energieaufwendungen

III. Feuerschutz / Zentrale Gebäudemanagement (ZGM)

IV. ZGM – Schulbaukonzept

V. Vision Winterberg „2030“

VI. ZGM – Sekundarschule Medebach-Winterberg, Standort: Winterberg

VII. Oversum Winterberg – Städtische Gebäudemodule im Kurpark Winterberg

VIII. Beschwerdemanagement

IX. Vorbeugender Brandschutz

X. Schulentwicklung – Schülerzahlen

XI. Hilfe für Asylbewerber

XII. Wegen Falschinterpretation entnommen (bereits der Stadt / Rat mitgeteilt)!

XIII. Neubau von öffentlichen Verkehrsflächen

XIV. Straßenausbaumaßnahmen

XV. Verkehrskonzept

XVI. Schlussbemerkung

Sebastian Vielhaber, Vorsitzender der FWG:

„Unsere Anträge (Bürgeranregungen) wurden bis dato allesamt ausschließlich im Haupt- und Finanzausschuss behandelt; zuletzt am 14.11.2017. Unseren v. g. Anträgen wurde nur teilweise stattgegeben, wie zum Beispiel das keine Veräußerung von Schulinfrastruktur vorgesehen sei! Auch ist festzuhalten, dass unsere Anträge ins Gegenteil interpretiert und aus dem Zusammenhang gerissen wurde, wie z.B. bei der Windkraft.“

Eine Beschlussvorlage des Rates der Stadt Winterberg vom 19.1.2018 befasst sich mit den einzelnen Punkten des Einwandes. Auch hier die Einzelheiten bitte im Papier selbst nachlesen:

Beschlussvorlage_007-2018

 

Die FWG hat über die Einwendungen und Anregungen hinaus einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt:

2018 01 03_FWG Haushalt Anlage A1

Auszug aus dem Antrag der FWG (screenshot)

Dieser Antrag soll laut Verwaltungsvorlage abgelehnt werden. In der Begründung heißt es, dass nur eine natürliche Person, ein Mensch, einen Antrag nach IFG stellen könne, die FWG sei aber ein Verein:

„Nach erfolgter Prüfung kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass der Antrag vom 03.01.2018 nur abgelehnt werden kann.
Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt:

Jede natürliche Person hat gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.

Eine natürliche Person kann indes nur ein Mensch sein.

Ein eingetragener Verein gehört deshalb nach der ausdrücklichen obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 4 Abs. 1 IFG NRW …“

Quelle: S. 19 der Beschlussvorlage (s.o.)

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[1] Alle hier genannten Dokumente sind für die Bürgerinnen und Bürger im Ratsinformationssystem der Stadt Winterberg unter dem Tagesordnungspunkt 1.1 der Ratssitzung am 25.1.2018 zu finden: https://winterberg.ratsinfomanagement.net/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MiyHawIWr8Up4Si2OezGJ