Freie Wähler Winterberg suchen Wege ins Rathaus: Wirtschaft, Tourismus, Straßenbaugebühren, soziales Engagement und Wiederbelebung der Ortschaften

Am vergangenen Freitag haben sich die Freien Wähler Winterberg zu einem zwanglosen Gesprächsabend im Gasthof Lingenauber (Siedlinghausen) getroffen.

Ich schreibe bewusst „zwanglos“, weil es keine eigentliche Tagesordnung gegeben hat. Drei Stunden lang wurden politische Themen angesprochen und andiskutiert, die den Anwesenden aus Altenfeld, Hildfeld, Silbach und Siedlinghausen auf den Nägeln brannten:

  • Wohnraum für Familien, gerade in der Kernstadt Winterberg
  • Verkehrsverhältnisse in Winterberg an Ski-Wochenenden und in den Krokus-Ferien
  • Verödung der Ortschaften
  • Bäderverein Siedlinghausen
  • Tierversuche
  • Struktur der Freien Wähler: einerseits Verein, andererseits politische Partei
  • Gründung eines Kreisverbands der Freien Wähler
  • Äußerungen Winterberger Politiker über die Freien Wähler („Jetzt meckern sie wieder.“)
  • unterschiedliche Meinungen in der Demokratie
  • Fraktionszwang im Rathaus
  • fehlende Transparenz
  • welche Rolle spielt die EU?
  • Stärkung des Ehrenamts wie bspw. Hospizverein, freiwillige Feuerwehr
  • Flüchtlinge
  • Windenergie
  • dürfen Drohnen über private Grundstück fliegen?
  • Energiekosten städtischer Gebäude
  • Straßenbaugebühren für Anlieger („Strabs“)

Am Schluss des Abends stellte Sebastian Vielhaber, 1. Vorsitzender der FWG Winterberg und seiner Ortschaften, die Auskunft der Stadt Winterberg auf seine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW) vor und umriss mögliche Themenschwerpunkte der Freien Wähler für die Kommunalwahlen 2020.

Für die locker bedruckten 10 Seiten Auskunft des Bürgermeisters nach dem IFG plus CD mit verschlüsselter PDF, so Sebastian Vielhaber, seien ihm 125 Euro in Rechnung gestellt worden.

Die Tabellen enthielten zwar nun alle Unterkonten der städtischen Gebäude, allerdings sei lediglich der Haushaltsansatz für 2018 aufgeführt. Die tatsächlichen Kosten eines Haushaltsjahrs seien nicht Teil des Kontenplans.

Was man ablesen könne, wäre beispielsweise, dass das Feuerwehrhaus in Winterberg mit 770 000 Euro, statt wie geplant 700 000 Euro zu Buche schlage.

Die Energiekosten für des Rathaus (ca. 49 000 Euro), sowie für die städtischen Schulen seien sehr hoch: Grundschule Winterberg 60 000 Euro, Gymnasium Winterberg 103 000 Euro, Sekundarschule in Winterberg 56 000 Euro.

Als erklärungsbedürftig wurde dargestellt, dass die Energiekosten des Oversum wegen höherer Besucherzahlen (so die Begründung der Stadt) gestiegen seien, denn geheizt werden müsse doch sowieso, unabhängig davon, ob sich 100 oder 300 Gäste in Schwimmbad, Sauna, usww. befänden.

Zu kurz kam am Freitagabend die Frage, mit welchem Programm sich die Freien Wähler zu den Kommunalwahlen 2020 aufstellen sollen. Auf Grundlage des Diskussionsstandes wurden folgende Themenschwerpunkte vorgeschlagen:

  • Wirtschaft
  • Tourismus
  • Straßenbaugebühren
  • soziales Engagement
  • Wiederbelebung der Ortschaften

Auf der Website der FWG Winterberg sollen die Eckpunkte zur Wahl, so sie denn ausgearbeitet sind, veröffentlicht werden: http://www.fw-winterberg.de/cms/pages/ueber-uns.php

Sebastian Vielhaber, der 1. Vorsitzende der FWG Winterberg, ist hier auf Facebook zu finden.

Equal Pay Day: Frauen verdienten 2017 in NRW 22 Prozent weniger als Männer.

Wenn der „Trend“ der Jahre 2006 bis 2017 anhielte, wäre der  „Gender Pay Gap“ zwischen Frauen und Männern in 121 Jahren geschlossen. (screenshot)

Düsseldorf (IT.NRW). Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,26 Euro verdienten Frauen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 fast 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (20,90 Euro).

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anlässlich des internationalen Aktionstages für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen (Equal Pay Day; 18. März 2018) mitteilt, hat sich der prozentuale Verdienstunterschied in den vergangenen elf Jahren kaum verändert.

Der Gender Pay Gap (Lohnlücke zwischen Frauen und Männern) wird europaweit nach einheitlichen methodischen Vorgaben berechnet und gilt als zentraler Maßstab für internationale Vergleiche der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede. Der vorliegende Gender Pay Gap wurde auf Basis der Verdienststrukturerhebung unter Einbeziehung von Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebungen ermittelt.

Informationsfreiheitsgesetz und Winterberger Gebäude: die Daten sind da! Stammtisch / Infoabend der Freien Wählergemeinschaft am kommenden Freitag.

Details aus dem Antrag nach IFG an die Stadt Winterberg (screenshot)

Auf seiner Facebook-Seite hat Sebastian Vielhaber das Eintreffen der per Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragten Daten bekannt gegeben:

„Die beantragten Unterlagen sind heute per Post eingetroffen. Ein „echtes Meisterwerk“…bestehend aus 2 DIN-A4 Seiten Anschreiben, 8 DIN-A4 Seiten Anlagen und eine geschützte PDF auf CD-ROM…
Dafür haben Sie die Frist mal eben um eine Woche überzogen! = Bearbeitungszeit von 5 Kalenderwochen“

Nun wolle er die Daten in Ruhe und sorgfältig auswerten, um danach mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Stadt habe ihm 125 Euro Bearbeitungsgebühren[1] in Rechnung gestellt.

Am kommenden Freitag findet ein Stammtisch / Infoabend der Freien Wähler statt. Vielleicht gibt es dort schon die (ersten) Ergebnisse zu diskutieren.

Aus der Pressemitteilung der FWG:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FWG Winterberg und Ortschaften e.V. lädt am Freitag, den 09.03.2018, ab 19:30 Uhr in den Gasthof Lingenauber in Siedlinghausen zu einem öffentlichen Stammtisch / Informationsabend alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein.

In lockerer Atmosphäre (ohne festen Ablauf) möchten wir über die ersten Monate seit unserer Gründung informieren. Aktuelle kommunale Stadt- und Ortsthemen (z.B. Schule, Wirtschaft, Demografische Entwicklung, Ehrenamt) bieten sicher reichlich Gesprächsstoff und werden für einen interessanten Abend sorgen.

Der Vorstand und die Mitglieder der FWG wünschen sich eine rege Teilnahme.

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[1] Kommentare im Netz:

„Lachhaft, diese Gebühr“

„Das erheben der Gebühr wird wahrscheinlich mehr kosten als die Informationen an sich selbst…“

“ … solche Dinge zu hinterfragen ist eigentlich Aufgabe des Rates. So etwas müsste auf Knopfdruck aus dem Drucker kommen, da solche Zahlen jedem ordentlichen Buchhalter bekannt sind.“

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Stadt Winterberg schweigt

Am  23. Januar 2018 hatte Sebastian Vielhaber (1. Vorsitzender der FWG Winterberg) einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Stadt Winterberg gestellt. Der Eingang wurde ihm am 24. Januar durch den Bürgermeister bestätigt.

(Mehr zu Sebastian Vielhaber und den Freien Wählern Winterberg hier im Blog:
https://www.schiebener.net/wordpress/freie-waehler-winterberg-wollen-2020-ins-rathaus/)

Die gesetzlich vorgeschrieben Monatsfrist (s. u.) ist überschritten und Sebastian Vielhaber hat bislang keinerlei Rückmeldung von der Stadt Winterberg erhalten.

Wird Informationsfreiheit in Winterberg klein geschrieben oder kann es noch andere Gründe geben, die den Bürgermeister an der Offenlegung der Daten hindern?

Ich bin gespannt.

Inhaltlich geht es Sebastian Vielhaber um folgende Informationen:

Auszug aus dem Antrag von Sebastian Vielhaber (screenshot)

 

Die Gesetzeslage sieht folgendermaßen aus (Hervorhebungen von mir):

§ 5 IFG NRW – Verfahren

(1) Der Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen der Verwaltungstätigkeit von Schulen sind in inneren Schulangelegenheiten an die Schulaufsicht, in äußeren Schulangelegenheiten an die Schulträger zu richten. Begehrt die Antragstellerin oder der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf nur dann eine andere Art bestimmt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Die inhaltliche Richtigkeit der Information ist nicht zu überprüfen. Die Ablehnung eines Antrages nach Absatz 1 oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information ist schriftlich zu erteilen und zu begründen; bei mündlicher Antragstellung gilt die Schriftform nur auf ausdrückliches Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die informationssuchende Person ist im Falle der Ablehnung auch auf ihr Recht nach § 13 Abs. 2 hinzuweisen.

(3) Ist die Gewährung des Informationszugangs von der Einwilligung einer betroffenen Person abhängig, gilt diese Einwilligung als verweigert, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Anfrage durch die öffentliche Stelle vorliegt.

(4) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.

Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=151975560319270984&sessionID=1135863062676868271&templateID=document&source=lawnavi&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=146728,6

 

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Umleitung: Zehn nach Zehn … vom Koalitionsvertrag über die verstörende Banalität rechter Gewalt zu 47 Mio Euro Wertverlust für die RWE-Aktien des HSK

Trump, Kim und Erdogan in der „Caricatura“ (foto: zoom)

Koalitionsvertrag: der Entwurf zum Nachlesen (PDF) … spd

Die verstörende Banalität rechter Gewalt: Im Jahr 2017 sind es nicht mehr die Bilder von lichterloh brennenden Flüchtlingseinrichtungen, die medial den Hass in Deutschland symbolisieren. Staatsdiener sollen Anschläge geplant haben, gewaltbereite Mischszenen expandieren … bnr

Getarnt als Gamer: Einblicke in eine rechtsradikale Troll-Armee … netzpolitik

IVW-Analyse der Regionalzeitungen: Deutschlands Lokal- und Regionalzeitungen verlieren weiterhin massiv Auflage … meedia

Live Stoßzeiten-Daten in Google Maps: Ich glaube, dass die neuen Google Maps Live Stoßzeiten-Daten eher für Unternehmer als Verbraucher sind … rebrob

Anglizismus des Jahres 2017: Influencer … sprachlog

Schon wieder so ein Coup: Jonathan Meese soll die Dortmunder Ostwall-Sammlung umgestalten … revierpassagen

Seit 50 Jahren prangt das goldene U vom Dortmunder U-Turm: zu diesem Anlass wurde ein Jubiläumsbier gebraut … nordstadtblogger

Koalitionen und Kommunen: Haushalts- und Sparpolitik in Nordrhein-Westfalen … doppelwacholder

Hochsauerlandkreis: Schon wieder mehr als 47 Mio Euro Wertverlust für RWE-Aktien des HSK … sbl

Die Westfalenpost über die Winterberger Ratssitzung am vergangenen Donnerstag: eine kleine Frage

Leider konnte ich am vergangenen Donnerstag nicht an der Ratssitzung in Winterberg teilnehmen. Der 17 Uhr-Termin war diesmal einfach zu früh.

Dabei hätte mich die Diskussion über die Einwendungen und Anregungen der FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften sehr interessiert.

Im Bericht der WP heißt es unter anderem, dass es ein zweiter Erfolg der FWG gewesen sei, dass sie in Person ihres Vorsitzenden Sebastian Vielhaber einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen dürfe.

Ich habe immer gedacht, dass es sich laut Gesetz folgendermaßen verhielte:

„Das Informationsfreiheitsrecht steht jeder natürlichen Person zu, das heißt, jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen.“

Im Zeitungsbericht nun weiter: „Der Rat entsprach dem Antrag …“

Meine Frage: Muss der Rat einem Recht zustimmen, welches der Bürger/die Bürgerin laut Gesetz hat? Richtet sich das Auskunftsrecht nicht direkt an Bürgermeister und Verwaltung?

Nun ja, ich war nicht dabei und speichere mir diese Frage zunächst ab.

FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften: Einwendungen und Anregungen zum Haushaltsentwurf 2018

Die „FWG Bürger für Winterberg“ hat gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW einen Einwand zum Haushaltsentwurf der Stadt Winterberg eingereicht. Die FWG möchte vorab die Öffentlichkeit über ihre Positionen informieren.

Das 13-seitige Papier kann hier als PDF gelesen bzw. auch heruntergeladen werden[1]:

07.01.2018 FW Einwendungen Anregungen Haushalt 2018 – geänderte Endfassung

Dieser Einwand der FWG ist wird laut Tagesordnung auf der der kommenden Ratssitzung am 25.01.2018 unter dem TOP 1.1 behandelt.

Es werden Einwände und Anregungen zu folgenden Punkten vorgetragen. Die Einzelheiten bitte ich im Papier selbst (s.o.) nachzulesen.

I. Verbindlichkeiten / Kassenkredite

II. Mehrbelastungen – hier höhere Energieaufwendungen

III. Feuerschutz / Zentrale Gebäudemanagement (ZGM)

IV. ZGM – Schulbaukonzept

V. Vision Winterberg „2030“

VI. ZGM – Sekundarschule Medebach-Winterberg, Standort: Winterberg

VII. Oversum Winterberg – Städtische Gebäudemodule im Kurpark Winterberg

VIII. Beschwerdemanagement

IX. Vorbeugender Brandschutz

X. Schulentwicklung – Schülerzahlen

XI. Hilfe für Asylbewerber

XII. Wegen Falschinterpretation entnommen (bereits der Stadt / Rat mitgeteilt)!

XIII. Neubau von öffentlichen Verkehrsflächen

XIV. Straßenausbaumaßnahmen

XV. Verkehrskonzept

XVI. Schlussbemerkung

Sebastian Vielhaber, Vorsitzender der FWG:

„Unsere Anträge (Bürgeranregungen) wurden bis dato allesamt ausschließlich im Haupt- und Finanzausschuss behandelt; zuletzt am 14.11.2017. Unseren v. g. Anträgen wurde nur teilweise stattgegeben, wie zum Beispiel das keine Veräußerung von Schulinfrastruktur vorgesehen sei! Auch ist festzuhalten, dass unsere Anträge ins Gegenteil interpretiert und aus dem Zusammenhang gerissen wurde, wie z.B. bei der Windkraft.“

Eine Beschlussvorlage des Rates der Stadt Winterberg vom 19.1.2018 befasst sich mit den einzelnen Punkten des Einwandes. Auch hier die Einzelheiten bitte im Papier selbst nachlesen:

Beschlussvorlage_007-2018

 

Die FWG hat über die Einwendungen und Anregungen hinaus einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt:

2018 01 03_FWG Haushalt Anlage A1

Auszug aus dem Antrag der FWG (screenshot)

Dieser Antrag soll laut Verwaltungsvorlage abgelehnt werden. In der Begründung heißt es, dass nur eine natürliche Person, ein Mensch, einen Antrag nach IFG stellen könne, die FWG sei aber ein Verein:

„Nach erfolgter Prüfung kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass der Antrag vom 03.01.2018 nur abgelehnt werden kann.
Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt:

Jede natürliche Person hat gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.

Eine natürliche Person kann indes nur ein Mensch sein.

Ein eingetragener Verein gehört deshalb nach der ausdrücklichen obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 4 Abs. 1 IFG NRW …“

Quelle: S. 19 der Beschlussvorlage (s.o.)

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[1] Alle hier genannten Dokumente sind für die Bürgerinnen und Bürger im Ratsinformationssystem der Stadt Winterberg unter dem Tagesordnungspunkt 1.1 der Ratssitzung am 25.1.2018 zu finden: https://winterberg.ratsinfomanagement.net/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MiyHawIWr8Up4Si2OezGJ

Hochsauerlandkreis: Wohin mit den 6 Millionen Euro aus der Abfallentsorgung? Bank oder Eimer? Anfrage der Partei DIE LINKE

Wohin mit den 6 Millionen Euro aus der Abfallentsorgung?, fragt die Partei DIE LINKE[1] in Person ihres Kreistagsmitglieds Joachim Blei.

Wer zahlt schon gerne 24.000 Euro Negativzinsen auf eine Guthaben von 6,1 Millionen? Folgerichtig fragt der kapitalbewußte linke Kreistagsabgeordnete Blei, ob der Landrat sich nicht nach einer kostengünstigeren Bank umschauen könne.

Wir sind auf die Antwort gespannt.

Soweit, so gut, und hier könnte die Anfrage beendet sein, aber Joachim Blei hat den Schalk im Nacken und sattelt noch einen drauf. Lest selbst! Bin gespannt, wie der Landrat reagiert 😉

„Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schneider,
seitens des kreiseigenen Abfallentsorgungsbetriebs (AHSK) wurde dem Betriebsausschuss mitgeteilt, dass nur für die Verwahrung von insgesamt 6,1 Millionen angeblich notwendiger liquider Mittel an die beiden damit beauftragten Geldinstitute insgesamt 24.400 € pro Jahr gezahlt werden [(6.500.000 € – 2 x 200.000 € Freibetrag) x 0,4 % / p.a. Zinsen].

Schön viel Geld, welches anderweitig sicher sinnvoller ausgegeben werden könnte!

Meine Fragen deshalb dazu an Sie.

Gibt es keine andere Möglichkeit, dieses Geld kostenlos oder deutlich kostengünstiger sicher zu verwahren?
Ist das eingehend, nicht nur durch Anfragen bei anderen Banken, geprüft worden?

Ist geprüft worden, ob die operative Kreisverwaltung selbst das Geld im hauseigenen Tresor verwahren könnte? (Der Betrag von 6.100.000,00 € hätte in 500 Euro Noten ein Gewicht von 13,66 kg. Ein einziger Geldstapel mit 12.200 neuen Banknoten wäre 1,22 m hoch und hätte ein Volumen von ca. 16,01 Litern. Das sind nur gut 1,5 Eimer voll!)

Wenn ja, wie hoch wären in diesem Fall die Mehrkosten an Versicherungsprämie durch entsprechende Anpassung des Risikos?“

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[1] AnfrageGeldaufbewahrung

Hochsauerland: CDU und SPD stimmen im Kreistag gegen ihre Bürgermeister

Am Freitag hat der Kreistag die Haushaltssatzung beschlossen und dabei auch über die Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2018 abgestimmt.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Landrat und Verwaltung hatten vorgeschlagen, von dem veranschlagten Defizit von ca. 5 Mio Euro die eine Hälfte aus der dann mit etwa 20 Mio Euro gefüllten “Ausgleichsrücklage” zu entnehmen und die andere Hälfte von den Städten und Gemeinden mit ihren Umlagezahlungen an den Kreis bezahlen zu lassen.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte einen Änderungsantrag eingebracht:

“Der Hebesatz für die Kreisumlage im Haushaltsjahr 2018 wird so festgesetzt, dass im Haushaltsplan ein Defizit in Höhe von 5,0 Mio Euro verbleibt und dieses vollständig aus der Ausgleichsrücklage des Kreises gedeckt wird.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die exakte Höhe der Kreisumlage zu errechnen, nachdem der Kreistag über alle haushaltswirksamen Anträge Beschlüsse gefasst hat.

Begründung und Erläuterung: In den letzten Jahren fiel das Ergebnis der Jahresrechnung regelmäßig um etwa 4 bis 5 Mio Euro günstiger aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Daher sollte jetzt im Vorgriff eine entsprechende Anpassung der Höhe der Kreisumlage erfolgen.

Falls die Entwicklung bei der Ausführung des Haushalts wider Erwarten im Haushaltsjahr 2018 nicht so eintreten sollte wie in den Vorjahren, steht dem Kreis – anders als fast allen kreisangehörigen Gemeinden – eine Ausgleichsrücklage zur Verfügung, aus der das dann möglicherweise entstehende Defizit problemlos abgedeckt werden kann.
Im Übrigen wird hierzu auf die Stellungnahme der Bürgermeister vom 27.11.2017 verwiesen, aus der eine ähnliche Betrachtung der Defizitplanung des Kreises hervorgeht wie aus der Antragsbegründung unserer Fraktion.”

Die zwölf Bürgermeister hatten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Kreishaushalt u.a. ausdrücklich festgestellt:

“Zusammengefasst ist daher die Mindestforderung der Städte und Gemeinden, den Hebesatz der Kreisumlage deutlich stärker als die bisher geplanten 1,83% zu senken. Durch die Mitnahmeeffekte ergibt sich auch nach der bisher geplanten Senkung noch eine tatsächliche Mehrbelastung der Städte und Gemeinden in Höhe von über 6,35 Mio €.
Aus unserer Sicht sollten daher nicht nur 50% des vorläufig geplanten Fehlbetrages von rund 5 Mio € durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, sondern der komplette Betrag.

[…]

Die Haushaltsplanungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass die Jahresabschlüsse erheblich besser abschließen, als die prognostizierten Haushaltsplanentwürfe dies jeweils darstellten.”

Bei der Abstimmung im Kreistag stimmten leider CDU, SPD und Grüne gegen den Antrag unserer Fraktion und damit gegen die Forderung der Bürgermeister. Mehr als 1,5 Mio Euro des veranschlagten Defizits im Kreishaushalt 2018 sollen auf Wunsch dieser Fraktionen nun aus der Kreisumlage gedeckt werden.

Kreistagssitzung am 12. Januar 2018: SBL/FW stellt sechs Anträge zum Kreishaushalt

Kreishaus Meschede
Die Parkplatz-Situation in Meschede allgemein und auch die beim Kreishaus verdient nicht gerade die Bezeichnung „entspannt“. (archiv: zoom)
Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stimmten bei ihrer Fraktionssitzung am 08.01.2018 dafür, sechs Anträge für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag (12.01.2018) zu stellen. Sitzungsbeginn ist am Freitag um 15.00 Uhr im Kreishaus in Meschede.

(Der Beitrag ist heute zuerst in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos sandte die Anträge allesamt noch spät abends per Fax an Landrat Dr. Karl Schneider.

Antrag „Höhe der Kreisumlage“
In den letzten Jahren bewahrheiteten sich die Annahmen für den Haushaltsplan des Hochsauerlandkreises nicht. Das Ergebnis der Jahresrechnung fiel regelmäßig um etwa 4 bis 5 Mio. Euro günstiger aus als veranschlagt. Die Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den HSK abführen müssen, war also zu hoch kalkuliert.

Die Bürgermeister hatten im November 2017 in einer gemeinsamen Stellungnahme an den Landrat diesen Sachverhalt aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass die Finanzsituation einiger Städte und Gemeinden kritisch ist.

Antrag „Kosten der Jugendämter“
Arnsberg, Schmallenberg und Sundern haben eigene (städtische) Jugendämter. Alle anderen Städte und Gemeinden im HSK überlassen diese Aufgabe dem Kreisjugendamt. Dafür zahlen sie an den HSK die Jugendamtsumlage. Und die geht ins Geld. Der Stadt Brilon kostet diese Dienstleistung (einschl. der Aufwendungen für Kindergärten und Spielplätze) beispielsweise 9,09 Mio Euro. Zum Vergleich: Der Stadt Schmallenberg, die in etwa die gleiche Einwohnerzahl wie Brilon hat, entstehen für den Aufgabenbereich Jugend „nur“ Kosten von 5,36 Mio. Euro.

SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos beantragt daher, die Kreisverwaltung mit einem Vergleich der Kostenstruktur sowie der angebotenen Leistungen zwischen dem Kreisjugendamt und den drei städtischen Jugendämtern zu beauftragen.

Antrag „Kosten der Unterkunft“
Für Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungsleistungen wird es immer schwieriger, preiswerte und geeignete Wohnungen zu finden. Die Obergrenzen für angemessene Mieten sind nach Ansicht der SBL/FW im HSK eher willkürlich gesetzt, da die räumliche Differenzierung unzureichend ist. Brilon und Hallenberg, Marsberg und Eslohe sind hinsichtlich der Mieten nicht wirklich vergleichbar?

Deswegen beantragt die SBL/FW, bei den Obergrenzen für die angemessenen Mieten von Empfängern von Grundsicherungsleistungen weitere räumliche Differenzierungen im soge-nannten „Wohnungsmarkttyp II“ vorzunehmen.

Antrag “Reservierte Pkw-Stellplätze für spezielle Nutzer“
Die Parkplatz-Situation in Meschede allgemein und auch die beim Kreishaus verdient nicht gerade die Bezeichnung „entspannt“. Mitglieder der beiden größten Kreistagsfraktionen müssen sich allerdings wenig Sorgen über einen Parkplatz nahe zum Haupteingang des Kreishauses machen. Pro Fraktion steht ihnen dort je ein eigener Stellplatz zur Verfügung.

Die SBL/FW möchte erreichen, dass diese zwei häufig leer stehenden Stellplätze von Besucherinnen und Besuchern des Kreishauses genutzt werden können und beantragt: „Die beiden bisher für zwei der im Kreistag vertretenen Fraktionen am Haupteingang zum Kreishaus reservierten Pkw-Stellplätze werden in Kurzzeitparkplätze (bis zu 15 Minuten Parkzeit) für alle Bürgerinnen und Bürger umgewidmet. Für die damit verbundenen Kosten sollen im Kreishaushalt 200 Euro bereit gestellt werden.“

Antrag „Rettungsdienst“
Der derzeitig gültige Rettungsdienstbedarfsplan beruht auf 4 Jahre alten Daten. Es ist davon auszugehen, dass die Einsatzzahlen im Jahr 2017 um etwa 20% höher lagen als 2013.

Die SBL/FW-Fraktion beantragt also, unverzüglich eine Auswertung der Daten aus den Einsätzen des Rettungsdienstes im Jahr 2017 vorzunehmen und daraus eine aktuelle Bedarfsanalyse für die bereitgehaltenen Fahrzeuge in den Rettungswachen im Kreisgebiet zu erstellen.

Antrag „Verknüpfung Bahn/Bus“
Wer hat sich nicht schon über ungünstig getaktete Anschlüsse und lange Wartezeiten beim ÖPNV geärgert? Nach Meinung der SBL/FW sind die ÖPNV-Verbindungen im Hochsauerlandkreis nicht alle akzeptabel. Die Mobilität ist offensichtlich nicht überall sichergestellt.

SBL/FW-Kreistagsmitglied Reinhard Loos greift dieses Thema auf und stellt den Antrag, einen Fachverband mit der Analyse der Verknüpfungen und Umsteigemöglichkeiten zwischen Bahn- und Buslinien zu beauftragen. Dafür sollen im Kreishaushalt 5.000 Euro eingeplant werden.

Die kompletten Anträge folgen in einem weiteren Beitrag.