Freie Wähler Winterberg suchen Wege ins Rathaus: Wirtschaft, Tourismus, Straßenbaugebühren, soziales Engagement und Wiederbelebung der Ortschaften

Am vergangenen Freitag haben sich die Freien Wähler Winterberg zu einem zwanglosen Gesprächsabend im Gasthof Lingenauber (Siedlinghausen) getroffen.

Ich schreibe bewusst „zwanglos“, weil es keine eigentliche Tagesordnung gegeben hat. Drei Stunden lang wurden politische Themen angesprochen und andiskutiert, die den Anwesenden aus Altenfeld, Hildfeld, Silbach und Siedlinghausen auf den Nägeln brannten:

  • Wohnraum für Familien, gerade in der Kernstadt Winterberg
  • Verkehrsverhältnisse in Winterberg an Ski-Wochenenden und in den Krokus-Ferien
  • Verödung der Ortschaften
  • Bäderverein Siedlinghausen
  • Tierversuche
  • Struktur der Freien Wähler: einerseits Verein, andererseits politische Partei
  • Gründung eines Kreisverbands der Freien Wähler
  • Äußerungen Winterberger Politiker über die Freien Wähler („Jetzt meckern sie wieder.“)
  • unterschiedliche Meinungen in der Demokratie
  • Fraktionszwang im Rathaus
  • fehlende Transparenz
  • welche Rolle spielt die EU?
  • Stärkung des Ehrenamts wie bspw. Hospizverein, freiwillige Feuerwehr
  • Flüchtlinge
  • Windenergie
  • dürfen Drohnen über private Grundstück fliegen?
  • Energiekosten städtischer Gebäude
  • Straßenbaugebühren für Anlieger („Strabs“)

Am Schluss des Abends stellte Sebastian Vielhaber, 1. Vorsitzender der FWG Winterberg und seiner Ortschaften, die Auskunft der Stadt Winterberg auf seine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW) vor und umriss mögliche Themenschwerpunkte der Freien Wähler für die Kommunalwahlen 2020.

Für die locker bedruckten 10 Seiten Auskunft des Bürgermeisters nach dem IFG plus CD mit verschlüsselter PDF, so Sebastian Vielhaber, seien ihm 125 Euro in Rechnung gestellt worden.

Die Tabellen enthielten zwar nun alle Unterkonten der städtischen Gebäude, allerdings sei lediglich der Haushaltsansatz für 2018 aufgeführt. Die tatsächlichen Kosten eines Haushaltsjahrs seien nicht Teil des Kontenplans.

Was man ablesen könne, wäre beispielsweise, dass das Feuerwehrhaus in Winterberg mit 770 000 Euro, statt wie geplant 700 000 Euro zu Buche schlage.

Die Energiekosten für des Rathaus (ca. 49 000 Euro), sowie für die städtischen Schulen seien sehr hoch: Grundschule Winterberg 60 000 Euro, Gymnasium Winterberg 103 000 Euro, Sekundarschule in Winterberg 56 000 Euro.

Als erklärungsbedürftig wurde dargestellt, dass die Energiekosten des Oversum wegen höherer Besucherzahlen (so die Begründung der Stadt) gestiegen seien, denn geheizt werden müsse doch sowieso, unabhängig davon, ob sich 100 oder 300 Gäste in Schwimmbad, Sauna, usww. befänden.

Zu kurz kam am Freitagabend die Frage, mit welchem Programm sich die Freien Wähler zu den Kommunalwahlen 2020 aufstellen sollen. Auf Grundlage des Diskussionsstandes wurden folgende Themenschwerpunkte vorgeschlagen:

  • Wirtschaft
  • Tourismus
  • Straßenbaugebühren
  • soziales Engagement
  • Wiederbelebung der Ortschaften

Auf der Website der FWG Winterberg sollen die Eckpunkte zur Wahl, so sie denn ausgearbeitet sind, veröffentlicht werden: http://www.fw-winterberg.de/cms/pages/ueber-uns.php

Sebastian Vielhaber, der 1. Vorsitzende der FWG Winterberg, ist hier auf Facebook zu finden.

Informationsfreiheitsgesetz und Winterberger Gebäude: die Daten sind da! Stammtisch / Infoabend der Freien Wählergemeinschaft am kommenden Freitag.

Details aus dem Antrag nach IFG an die Stadt Winterberg (screenshot)

Auf seiner Facebook-Seite hat Sebastian Vielhaber das Eintreffen der per Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragten Daten bekannt gegeben:

„Die beantragten Unterlagen sind heute per Post eingetroffen. Ein „echtes Meisterwerk“…bestehend aus 2 DIN-A4 Seiten Anschreiben, 8 DIN-A4 Seiten Anlagen und eine geschützte PDF auf CD-ROM…
Dafür haben Sie die Frist mal eben um eine Woche überzogen! = Bearbeitungszeit von 5 Kalenderwochen“

Nun wolle er die Daten in Ruhe und sorgfältig auswerten, um danach mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Stadt habe ihm 125 Euro Bearbeitungsgebühren[1] in Rechnung gestellt.

Am kommenden Freitag findet ein Stammtisch / Infoabend der Freien Wähler statt. Vielleicht gibt es dort schon die (ersten) Ergebnisse zu diskutieren.

Aus der Pressemitteilung der FWG:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FWG Winterberg und Ortschaften e.V. lädt am Freitag, den 09.03.2018, ab 19:30 Uhr in den Gasthof Lingenauber in Siedlinghausen zu einem öffentlichen Stammtisch / Informationsabend alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein.

In lockerer Atmosphäre (ohne festen Ablauf) möchten wir über die ersten Monate seit unserer Gründung informieren. Aktuelle kommunale Stadt- und Ortsthemen (z.B. Schule, Wirtschaft, Demografische Entwicklung, Ehrenamt) bieten sicher reichlich Gesprächsstoff und werden für einen interessanten Abend sorgen.

Der Vorstand und die Mitglieder der FWG wünschen sich eine rege Teilnahme.

—————————–

[1] Kommentare im Netz:

„Lachhaft, diese Gebühr“

„Das erheben der Gebühr wird wahrscheinlich mehr kosten als die Informationen an sich selbst…“

“ … solche Dinge zu hinterfragen ist eigentlich Aufgabe des Rates. So etwas müsste auf Knopfdruck aus dem Drucker kommen, da solche Zahlen jedem ordentlichen Buchhalter bekannt sind.“

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Stadt Winterberg schweigt

Am  23. Januar 2018 hatte Sebastian Vielhaber (1. Vorsitzender der FWG Winterberg) einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Stadt Winterberg gestellt. Der Eingang wurde ihm am 24. Januar durch den Bürgermeister bestätigt.

(Mehr zu Sebastian Vielhaber und den Freien Wählern Winterberg hier im Blog:
https://www.schiebener.net/wordpress/freie-waehler-winterberg-wollen-2020-ins-rathaus/)

Die gesetzlich vorgeschrieben Monatsfrist (s. u.) ist überschritten und Sebastian Vielhaber hat bislang keinerlei Rückmeldung von der Stadt Winterberg erhalten.

Wird Informationsfreiheit in Winterberg klein geschrieben oder kann es noch andere Gründe geben, die den Bürgermeister an der Offenlegung der Daten hindern?

Ich bin gespannt.

Inhaltlich geht es Sebastian Vielhaber um folgende Informationen:

Auszug aus dem Antrag von Sebastian Vielhaber (screenshot)

 

Die Gesetzeslage sieht folgendermaßen aus (Hervorhebungen von mir):

§ 5 IFG NRW – Verfahren

(1) Der Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen der Verwaltungstätigkeit von Schulen sind in inneren Schulangelegenheiten an die Schulaufsicht, in äußeren Schulangelegenheiten an die Schulträger zu richten. Begehrt die Antragstellerin oder der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf nur dann eine andere Art bestimmt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Die inhaltliche Richtigkeit der Information ist nicht zu überprüfen. Die Ablehnung eines Antrages nach Absatz 1 oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information ist schriftlich zu erteilen und zu begründen; bei mündlicher Antragstellung gilt die Schriftform nur auf ausdrückliches Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die informationssuchende Person ist im Falle der Ablehnung auch auf ihr Recht nach § 13 Abs. 2 hinzuweisen.

(3) Ist die Gewährung des Informationszugangs von der Einwilligung einer betroffenen Person abhängig, gilt diese Einwilligung als verweigert, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Anfrage durch die öffentliche Stelle vorliegt.

(4) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.

Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=151975560319270984&sessionID=1135863062676868271&templateID=document&source=lawnavi&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=146728,6

 

——————————————–

UPDATE (2.5.2017) Ein Leserbrief. „Der Stand der Dinge: Qualitätsanalyse – Verbundschule und Sekundarschule in Winterberg“.

Die Verbundschule Siedlinghausen soll geschlossen werden. (archiv: zoom)

Nachfolgend veröffentliche ich einen Leserbrief von Sebastian Vielhaber. Der Autor war maßgeblich an der Siedlinghäuser Bürgerinitiative gegen die Schließung der weiterführenden Schule im Ort beteiligt.

Vorbemerkung: Mit der Gründung der Sekundarschule Medebach-Winterberg läuft die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen aus.

Siehe u.a. hier im Blog.

Viele Bürger des Winterberger Ortsteils Siedlinghausen befürchten einen sozialen, ökonomischen und kulturellen Bedeutungsverlust ihres Ortes, wenn ein wichtiger Baustein, nämlich die weiterführende Schule,  aus dem gewachsenen Orts-Ensemble herausgebrochen wird.

Soweit die kurze Einordnung. Alles Weitere kann in den Kommentaren „ohne Zorn und Eifer“ erweitert und diskutiert werden.

———————————————————-

UPDATE (2.5.2017): Heute hat die in Gründung befindliche Bürgervereinigung „FWG Winterberg und Ortschaften“ die Qualitätsanalysen vom 12. 01. 2017 und vom 29. 03. 2017, sowie die Stellungnahme der Stadt Winterberg  auf ihrer Website veröffentlicht:

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Qualitaetsanalyse_12.01.2017_1.pdf

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Qualitaetsanalyse_29.03.2017_1.pdf

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Stellung_Stadt_Wtbg._14.03.2017.pdf

———————————————————–
Der Leserbrief im Wortlaut:

Leserbrief
„Der Stand der Dinge: Qualitätsanalyse – Verbundschule und Sekundarschule in Winterberg“

Das, was sich hier seit Ende April 2016 in Winterberg -insbesondere zum Thema Sekundarschule und Qualitätsanalyse (QA)- inzwischen abgespielt hat, ist „filmreif“ und wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt eine Komödie daraus machen.

Was hat sich zwischenzeitlich ereignet:

Wie ich in Erfahrung gebracht habe, liegt der Stadt Winterberg sowie der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen seit dem 16. Dezember 2016 eine sogenannte QA vor.

Seither fordern zahlreiche Eltern und Bürger aus Winterberg und den Dörfern die Veröffentlichung dieser QA, die nach meiner Einschätzung den Charakter eines Gutachtens hat. Erstellt wurde die QA von Qualitätsprüfern des Dezernats 4Q der Bezirksregierung Arnsberg, welches uns seit Anfang des Jahres immer wieder auf Neues ermutigt hat, bei diesem Thema am Ball zu bleiben.

Nach Auffassung der Schulaufsicht des Hochsauerlandkreises ist nach Vorlage eines solchen Gutachtens innerhalb von einer Woche die Schulkonferenz einzuberufen, die darüber abstimmen soll, ob das Gutachten veröffentlicht wird oder nicht. Diese Veröffentlichung ist bis heute nicht erfolgt.

Am Freitagnachmittag den 24.02.2017 erhielt ich eine Nachricht der Bezirksregierung Arnsberg, nach mehrmaliger vorheriger Anfrage, wonach diese QA derzeit noch einmal geprüft und textlich verändert würde.

Bei einer nachträglichen textlichen Veränderung eines Berichtes oder Gutachtens (QA) liegt für mich der Verdacht und die Vermutung nahe, dass hier gerade eine textliche Zensur stattfindet. Werden etwa Textpassagen überarbeitet, wovon die Eltern und Bürger aus Winterberg und seiner Dörfer nichts erfahren dürfen/sollen?

Durch diese Vorgehensweise („Zensur“ der QA) tragen die Verantwortlichen dazu bei, dass der Graben zwischen Winterberg und Siedlinghausen, um ein Vielfaches tiefer und breiter wird. Transparenz und Offenheit sollten in einer Demokratie anders aussehen.

Es gibt im Bundesland NRW ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW), das es uns Bürgern (natürliche Personen) erlaubt in alle nicht als geheim eingestuften behördlichen Akten Einsicht (kompletten Verwaltungsvorgang) zu nehmen. Die QA fällt aus meiner Sicht nicht unter die geheim einzustufenden Akten.

Vor diesem Hintergrund habe ich Anträge an die Verbundschule, an den Schulträger (die Stadt Winterberg), an die Schulaufsicht des Hochsauerlandkreises sowie an das Dezernat 4Q der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mich daraufhin zu einem persönlichen Gespräch am Montag, den 13.03.2017 eingeladen. Begleitet wurde ich von unserem Ortsvorsteher Bruno Körner. Die Bezirksregierung wollte mir Erläuterungen und Hinweise geben, weshalb textliche Änderungen an dem Bericht vom 16. Dezember 2016 notwendig gewesen wären.

Der gestellte Antrag an die Verbundschule wurde an den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg weiter verwiesen.

Die Stadt Winterberg hat meinen Antrag weder abgewiesen, noch an einen anderen Zuständigkeitsbereich verwiesen. Mir wurde allerdings keine dem Gesetz nach entsprechende Akteneinsicht gewährt. Als Begründung wird angeführt, dass erst jetzt ein sog. „Entwurf“ zur QA vorläge und sie nun zwei Wochen Zeit hätten, entsprechende Stellungnahmen abzugeben.

Der Hochsauerlandkreis hat auf meinen Antrag auch keine eindeutige Auskunft gegeben und auf meinen Termin bei der Bezirksregierung Arnsberg verwiesen.

Eine Akteneinsicht wurde uns beim vorgenannten Gespräch bei der Bezirksregierung verwehrt. Vielmehr wurden wir darauf hingewiesen, dass der Bericht vom 16.12.2016 nur eine sogenannte „Entwurfsfassung“ gewesen sei und die Endfassung erst am 18.01.2017 an die Verbundschule und den Schulträger Stadt Winterberg versandt worden wären. Entsprechende Stellungnahmen zum vorgenannten Bericht wurden weder von der Verbundschule noch vom Schulträger abgegeben.

Weiterhin teilte man uns mit, dass die Endfassung vom 18.01.2017 dann noch einmal durch die Bezirksregierung redaktionell überarbeitet werden musste, weil es angeblich irgendwelche Formfehler im Bericht vom 16.12.2016/18.01.2017 gegeben haben soll.

Die Überarbeitung des 1. Berichtes hat bis zum 01.03.2017 gedauert. Hier wurde dann ein sog. 2. Bericht mit Status „Entwurf“ wiederholt an die Verbundschule und Schulträger versandt mit einer Frist zu weiteren Stellungnahmen bis zum 15.03.2017.

Der 2. Bericht soll in einigen Bereichen ausführlicher und kritischer geworden sein und der Bericht hat mehr Seiten als vorher.

Alles etwas eigenartig oder nicht?

Bis zu unserem vorgenannten Gespräch sind anscheinend keine Stellungnahmen von Seiten der Verbundschule sowie dem Schulträger bei der Bezirksregierung Arnsberg eingegangen.

Wir fragen uns auch, warum und weshalb es keine Stellungnahmen bereits zum ersten Bericht gegeben hat? Oder haben hier die Verbundschule und der Schulträger etwa bei der Überarbeitung des 1. Berichtes hinter den Kulissen mitgewirkt?

Die Bezirksregierung sei sich auch nicht sicher darüber, ob wir überhaupt Akteneinsicht gemäß des IFG NRW haben könnten. Begründet wird es von der Bezirksregierung Arnsberg damit, dass man sich nicht sicher ist, ob die Verordnung die für die Qualitätsanalysen (QA-VO) gilt, eine Rechtsvorschrift sei oder nicht. Denn wenn diese Verordnung eine Rechtsvorschrift wäre, hätten wir kein Recht auf Akteneinsicht.

Bemerkenswert ist allerdings im Kontrast zu dieser Aussage der Bezirksregierung Arnsberg, dass es öffentliche Aussagen der Bezirksregierung Detmold von 2014 und 2016 gibt, die damals den Antragstellern eine Akteneinsicht nach datenschutzrechtlicher Überprüfung (150,00 Euro pro Bericht) für QA´s über Bielefelder Schulen gewährt hätte.

In anderen Bundesländern wie u.a. Berlin und Brandenburg gibt es gar keine Diskussion um eine Akteneinsicht, da diese Bundesländer alle QA´s allen Eltern und Bürgern auf entsprechenden Plattformen öffentlich zugänglich machen.

Wir haben gegenüber der Bezirksregierung unsere Position deutlich gemacht, dass wir die gestellten Anträge auf sämtliche Berichte zur QA seit dem 16.12.2016 aufrechterhalten werden.

Daher werden sich meine Mitstreiter und ich weiter dafür einsetzen, dass die Urfassung der QA (12/2016) mittels weiterer Anträge an die entsprechenden öffentlichen Einrichtungen u.a. an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW gemäß § 13 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW allen Eltern und Bürgern von Winterberg und seinen Dörfern öffentlich zugänglich gemacht wird.

Inzwischen gibt es bereits einen zweiten Antrag nach IFG zu Akteneinsicht zum Thema „QA Verbundschule“ von einem Winterberger Bürger, der der Bezirksregierung Arnsberg am 13.03.2017 postalisch zugegangen ist.

Anscheinend haben die öffentlichen Einrichtungen (u.a. Behörden wie Bezirksregierung Arnsberg als auch die Stadt Winterberg sowie öffentliche Bildungseinrichtungen wie die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen) einiges zu verbergen.

Ich werde für Sie weiter am Ball bleiben und versuchen dazu beizutragen, all diese Umstände möglichst zeitnah aufzudecken und für alle Eltern und Bürger der Stadt Winterberg und seinen Dörfern zugänglich und transparent zu machen.

Sebastian Vielhaber
Winterberg-Siedlinghausen