Die Anmeldesituation an der Sekundarschule Olsberg-Bestwig wird am Donnerstag im Rat der Stadt Olsberg diskutiert.

Die Anmeldezahlen zur Sekundarschule Olsberg-Bestwig. Zum Vergrößern auf die Tabelle klicken. (screenshot: Ratsvorlage)

Olsberg. Am vergangenen Mittwoch hat der „Ausschuss für Bildung, Sport, Freizeit“ die  Anmeldezahlen an der Sekundarschule Olsberg-Bestwig besprochen. Die Vorlage der Verwaltung wird am kommenden Donnerstag als öffentlicher Tagesordnungspunkt 8 dem Rat der Stadt Olsberg vorliegen.

Die Kernaussagen des Dokuments sind:

Die Anmeldungen zur Sekundarschule Olsberg-Bestwig sind drastisch gesunken. Eine Dreizügigkeit am Hauptstandort Olsberg bzw. Zweizügigkeit am Standort Bestwig ist im nächsten Schuljahr 2019/2020 nicht gegeben. Stattdessen startet Olsberg mit zwei Klassen 5 und Bestwig mit lediglich einer Eingangsklasse in das neue Schuljahr.  Das ist für eine funktionierende Sekundarschule zu wenig.

An dieser Situation – zu wenige Schüler*innen – wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch in der Zukunft nichts ändern.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat dem Schulträger (also den Gemeinden Olsberg und Bestwig) für das nächste Schuljahr aufgegeben, sich eine Lösung für das Problem zu überlegen.

Die Bezirksregierung selbst bevorzugt die sogenannte horizontale Gliederung. „Horizontal“ bedeutet, dass die Klassen 5 – 7 dem einen Standort, die Klassen 8 – 9 dem anderen Standort zugeordnet sind.

Wie aus dem Papier hervorgeht, ist die Besorgnis erregende Entwicklung seit Anfang März bekannt.  Ein Gespräch der Schulaufsicht mit den beiden Kommunen hat am 1. April 2019 stattgefunden.

Soweit ich es beurteilen kann, berichten die Medien erst jetzt, Ende Juni 2019.

In Schulbezirk Arnsberg fanden die ebenfalls geringen Anmeldungezahlen zur dortigen Sekundarschule ein sofortiges Presseecho:

https://www.wp.de/staedte/arnsberg/anmeldezahlen-hinter-erwartungen-zurueck-id209555457.html

In Olsberg berichtet die Westfalenpost am 28. Juni online bzw. am 29. Juni in der Papierzeitung.

Vielleicht verirren sich einige Betroffene zur Ratssitzung am Donnerstag ab 17:30 Uhr:

Hier geht es zur vierseitigen Vorlage der Stadt Olsberg, die einige Argumente und viele Zahlen enthält:

Anmeldesituation an der Sekundarschule Olsberg-Bestwig

Schulpolitik in Winterberg: die Opposition sitzt nicht im Rat, sondern in den sozialen Medien

Rathaus Winterberg
Rathaus Winterberg: Die Auseinandersetzungen um die Winterberger Schulpolitik nehmen kein Ende. (archiv: zoom)

Der Winterberger Bürgermeister Werner Eickler (CDU) warnt gerne vor den Fake News in den sozialen Medien wie Facebook, zuletzt in seiner Rede auf der Abschlussfeier der diesjährigen Abiturientinnen und Abiturienten in der Oversum-Halle[1].

Mit dem untrüglichen Instinkt eines Machtpolitikers sieht Werner Eickler die Gefahren für seine Politik nicht auf den Oppositionsstühlen des Winterberger Rats (SPD, FDP).

Der größte und wirkungsvollste Gegenwind weht ihm derzeit auf Facebook entgegen. Dort veröffentlichen die Initiatoren der Siedlinghäuser Bürgerbewegung gegen die Schließung der dortigen Verbundschule Dokumente und Argumentationen, die bislang in der Winterberger Konsenspolitik unerhört gewesen waren.

Wir haben im Blog berichtet, beispielsweise hier:
Offener Brief eines Siedlinghäuser Unternehmers zur geplanten Schließung der Verbundschule an Bürgermeister und Rat.

Gestern hat Frank Kräling einen Beitrag auf Facebook veröffentlicht, der die Redlichkeit des Bürgermeisters und der Ratspolitik anzweifelt. Die Argumentation erscheint mir plausibel, und daher veröffentliche ich sie an dieser Stelle.

Gegenrede, Kontra, Argumente sind in den Kommentaren ausdrücklich erwünscht, denn die Lokalpolitik ist viel zu wichtig, als sie in den nicht-öffentlichen Teilen der Ratssitzungen verschwinden zu lassen.

Ratsbürgerentscheid der Stadt Winterberg vom 13.11.2016 rechtwidrig geändert?

Wie erwartet und pünktlich zu den Ferien hat der Rat der Stadt Winterberg in der Ratssitzung vom 13.07.2017 entschieden, den An- und Umbau des Zweitstandortes der Sekundarschule Medebach am Standort in Winterberg in der Variante „Riegel“ für geplante 3,253 Mio. €, plus 428.000 € für Aufzüge, WC, etc. und 338.000 € für pädagogisches Neumobiliar zu bauen. Das entspricht geplanten 4,019 Mio. €

In der Information zum Ratsbürgerentscheid hieß es dazu:
„Die Kostenschätzung für den Ertüchtigungsaufwand für diese sekundarschulbedingten Raumoptimierungen des Standortes in der Kernstadt Winterberg beträgt rd. 2,7 Mio. €.“
Das Vorhaben ist zu finanzieren mit 1,1 Mio. € aus dem Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“, 0,6 Mio. € Eigenanteil und 1 Mio. € zinsloses Darlehen – es fehlen dann aktuell 1,319 Mio. €.

Der Gesetzgeber hat dazu in § 26 (4) der Gemeindeordnung NW festgelegt, dass die Kostenschätzung und Finanzierung der Maßnahme ein wesentlicher Teil eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheides ist, damit der Bürger auch unter Berücksichtigung der Gemeindefinanzen eine objektive Entscheidung fällen kann. (Kleerbaum / Palmen § 26 GO)
In § 26 (8) legt der Gesetzgeber dann nachfolgend fest: „Der Bürger/Ratsbürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.“

Sind 1,319 Mio. € Mehrausgaben rechtswidrig? Und wenn schon! So funktioniert Politik!

Wer will schon unseren Kindern eine schöne neue Schule verwehren (auch wenn in Siedlinghausen zukünftig eine schöne Schule leer steht).

Übrigens: Auch eine geänderte Nutzung des Teilstandortes in Winterberg oder umgekehrt am Hauptstandort der Sekundarschule in Medebach bedürfte innerhalb von zwei Jahren eines neuen Bürgerentscheides. Beschlossen und damit festgeschrieben sind drei Klassen pro Jahrgang in Medebach, zwei Klassen pro Jahrgang in Winterberg.

Quelle: https://www.facebook.com/frank.kraling.90/posts/10207392763016718?pnref=story

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[1]Nachtrag: Während der Medebacher Bürgermeister für seine Ansprache an Eltern und SchülerInnen satten Beifall erhielt, rührte für den Winterberger Bürgermeister ein großer Teil der Anwesenden keine Hand.

UPDATE (2.5.2017) Ein Leserbrief. „Der Stand der Dinge: Qualitätsanalyse – Verbundschule und Sekundarschule in Winterberg“.

Die Verbundschule Siedlinghausen soll geschlossen werden. (archiv: zoom)

Nachfolgend veröffentliche ich einen Leserbrief von Sebastian Vielhaber. Der Autor war maßgeblich an der Siedlinghäuser Bürgerinitiative gegen die Schließung der weiterführenden Schule im Ort beteiligt.

Vorbemerkung: Mit der Gründung der Sekundarschule Medebach-Winterberg läuft die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen aus.

Siehe u.a. hier im Blog.

Viele Bürger des Winterberger Ortsteils Siedlinghausen befürchten einen sozialen, ökonomischen und kulturellen Bedeutungsverlust ihres Ortes, wenn ein wichtiger Baustein, nämlich die weiterführende Schule,  aus dem gewachsenen Orts-Ensemble herausgebrochen wird.

Soweit die kurze Einordnung. Alles Weitere kann in den Kommentaren „ohne Zorn und Eifer“ erweitert und diskutiert werden.

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UPDATE (2.5.2017): Heute hat die in Gründung befindliche Bürgervereinigung „FWG Winterberg und Ortschaften“ die Qualitätsanalysen vom 12. 01. 2017 und vom 29. 03. 2017, sowie die Stellungnahme der Stadt Winterberg  auf ihrer Website veröffentlicht:

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Qualitaetsanalyse_12.01.2017_1.pdf

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Qualitaetsanalyse_29.03.2017_1.pdf

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Stellung_Stadt_Wtbg._14.03.2017.pdf

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Der Leserbrief im Wortlaut:

Leserbrief
„Der Stand der Dinge: Qualitätsanalyse – Verbundschule und Sekundarschule in Winterberg“

Das, was sich hier seit Ende April 2016 in Winterberg -insbesondere zum Thema Sekundarschule und Qualitätsanalyse (QA)- inzwischen abgespielt hat, ist „filmreif“ und wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt eine Komödie daraus machen.

Was hat sich zwischenzeitlich ereignet:

Wie ich in Erfahrung gebracht habe, liegt der Stadt Winterberg sowie der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen seit dem 16. Dezember 2016 eine sogenannte QA vor.

Seither fordern zahlreiche Eltern und Bürger aus Winterberg und den Dörfern die Veröffentlichung dieser QA, die nach meiner Einschätzung den Charakter eines Gutachtens hat. Erstellt wurde die QA von Qualitätsprüfern des Dezernats 4Q der Bezirksregierung Arnsberg, welches uns seit Anfang des Jahres immer wieder auf Neues ermutigt hat, bei diesem Thema am Ball zu bleiben.

Nach Auffassung der Schulaufsicht des Hochsauerlandkreises ist nach Vorlage eines solchen Gutachtens innerhalb von einer Woche die Schulkonferenz einzuberufen, die darüber abstimmen soll, ob das Gutachten veröffentlicht wird oder nicht. Diese Veröffentlichung ist bis heute nicht erfolgt.

Am Freitagnachmittag den 24.02.2017 erhielt ich eine Nachricht der Bezirksregierung Arnsberg, nach mehrmaliger vorheriger Anfrage, wonach diese QA derzeit noch einmal geprüft und textlich verändert würde.

Bei einer nachträglichen textlichen Veränderung eines Berichtes oder Gutachtens (QA) liegt für mich der Verdacht und die Vermutung nahe, dass hier gerade eine textliche Zensur stattfindet. Werden etwa Textpassagen überarbeitet, wovon die Eltern und Bürger aus Winterberg und seiner Dörfer nichts erfahren dürfen/sollen?

Durch diese Vorgehensweise („Zensur“ der QA) tragen die Verantwortlichen dazu bei, dass der Graben zwischen Winterberg und Siedlinghausen, um ein Vielfaches tiefer und breiter wird. Transparenz und Offenheit sollten in einer Demokratie anders aussehen.

Es gibt im Bundesland NRW ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW), das es uns Bürgern (natürliche Personen) erlaubt in alle nicht als geheim eingestuften behördlichen Akten Einsicht (kompletten Verwaltungsvorgang) zu nehmen. Die QA fällt aus meiner Sicht nicht unter die geheim einzustufenden Akten.

Vor diesem Hintergrund habe ich Anträge an die Verbundschule, an den Schulträger (die Stadt Winterberg), an die Schulaufsicht des Hochsauerlandkreises sowie an das Dezernat 4Q der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mich daraufhin zu einem persönlichen Gespräch am Montag, den 13.03.2017 eingeladen. Begleitet wurde ich von unserem Ortsvorsteher Bruno Körner. Die Bezirksregierung wollte mir Erläuterungen und Hinweise geben, weshalb textliche Änderungen an dem Bericht vom 16. Dezember 2016 notwendig gewesen wären.

Der gestellte Antrag an die Verbundschule wurde an den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg weiter verwiesen.

Die Stadt Winterberg hat meinen Antrag weder abgewiesen, noch an einen anderen Zuständigkeitsbereich verwiesen. Mir wurde allerdings keine dem Gesetz nach entsprechende Akteneinsicht gewährt. Als Begründung wird angeführt, dass erst jetzt ein sog. „Entwurf“ zur QA vorläge und sie nun zwei Wochen Zeit hätten, entsprechende Stellungnahmen abzugeben.

Der Hochsauerlandkreis hat auf meinen Antrag auch keine eindeutige Auskunft gegeben und auf meinen Termin bei der Bezirksregierung Arnsberg verwiesen.

Eine Akteneinsicht wurde uns beim vorgenannten Gespräch bei der Bezirksregierung verwehrt. Vielmehr wurden wir darauf hingewiesen, dass der Bericht vom 16.12.2016 nur eine sogenannte „Entwurfsfassung“ gewesen sei und die Endfassung erst am 18.01.2017 an die Verbundschule und den Schulträger Stadt Winterberg versandt worden wären. Entsprechende Stellungnahmen zum vorgenannten Bericht wurden weder von der Verbundschule noch vom Schulträger abgegeben.

Weiterhin teilte man uns mit, dass die Endfassung vom 18.01.2017 dann noch einmal durch die Bezirksregierung redaktionell überarbeitet werden musste, weil es angeblich irgendwelche Formfehler im Bericht vom 16.12.2016/18.01.2017 gegeben haben soll.

Die Überarbeitung des 1. Berichtes hat bis zum 01.03.2017 gedauert. Hier wurde dann ein sog. 2. Bericht mit Status „Entwurf“ wiederholt an die Verbundschule und Schulträger versandt mit einer Frist zu weiteren Stellungnahmen bis zum 15.03.2017.

Der 2. Bericht soll in einigen Bereichen ausführlicher und kritischer geworden sein und der Bericht hat mehr Seiten als vorher.

Alles etwas eigenartig oder nicht?

Bis zu unserem vorgenannten Gespräch sind anscheinend keine Stellungnahmen von Seiten der Verbundschule sowie dem Schulträger bei der Bezirksregierung Arnsberg eingegangen.

Wir fragen uns auch, warum und weshalb es keine Stellungnahmen bereits zum ersten Bericht gegeben hat? Oder haben hier die Verbundschule und der Schulträger etwa bei der Überarbeitung des 1. Berichtes hinter den Kulissen mitgewirkt?

Die Bezirksregierung sei sich auch nicht sicher darüber, ob wir überhaupt Akteneinsicht gemäß des IFG NRW haben könnten. Begründet wird es von der Bezirksregierung Arnsberg damit, dass man sich nicht sicher ist, ob die Verordnung die für die Qualitätsanalysen (QA-VO) gilt, eine Rechtsvorschrift sei oder nicht. Denn wenn diese Verordnung eine Rechtsvorschrift wäre, hätten wir kein Recht auf Akteneinsicht.

Bemerkenswert ist allerdings im Kontrast zu dieser Aussage der Bezirksregierung Arnsberg, dass es öffentliche Aussagen der Bezirksregierung Detmold von 2014 und 2016 gibt, die damals den Antragstellern eine Akteneinsicht nach datenschutzrechtlicher Überprüfung (150,00 Euro pro Bericht) für QA´s über Bielefelder Schulen gewährt hätte.

In anderen Bundesländern wie u.a. Berlin und Brandenburg gibt es gar keine Diskussion um eine Akteneinsicht, da diese Bundesländer alle QA´s allen Eltern und Bürgern auf entsprechenden Plattformen öffentlich zugänglich machen.

Wir haben gegenüber der Bezirksregierung unsere Position deutlich gemacht, dass wir die gestellten Anträge auf sämtliche Berichte zur QA seit dem 16.12.2016 aufrechterhalten werden.

Daher werden sich meine Mitstreiter und ich weiter dafür einsetzen, dass die Urfassung der QA (12/2016) mittels weiterer Anträge an die entsprechenden öffentlichen Einrichtungen u.a. an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW gemäß § 13 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW allen Eltern und Bürgern von Winterberg und seinen Dörfern öffentlich zugänglich gemacht wird.

Inzwischen gibt es bereits einen zweiten Antrag nach IFG zu Akteneinsicht zum Thema „QA Verbundschule“ von einem Winterberger Bürger, der der Bezirksregierung Arnsberg am 13.03.2017 postalisch zugegangen ist.

Anscheinend haben die öffentlichen Einrichtungen (u.a. Behörden wie Bezirksregierung Arnsberg als auch die Stadt Winterberg sowie öffentliche Bildungseinrichtungen wie die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen) einiges zu verbergen.

Ich werde für Sie weiter am Ball bleiben und versuchen dazu beizutragen, all diese Umstände möglichst zeitnah aufzudecken und für alle Eltern und Bürger der Stadt Winterberg und seinen Dörfern zugänglich und transparent zu machen.

Sebastian Vielhaber
Winterberg-Siedlinghausen

Karneval in Siedlinghausen: „Doch die Moral von der Geschicht‘ , bleib Querulant wir brauchen dich!“

An dieser Stelle wollte ich ein Video einbetten. Das klappt leider (noch) nicht, daher hier die URL zum Karnevalssketch der Siedlinghäuser Närrinnen und Narren: https://www.facebook.com/700JahreSiedlinghausen/videos/1454839767891045/

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Ich bin kein Jeck und daher meist ein Karnevalsflüchtling, aber die diesjährige Siedlinghäuser Karnevalsfeier hätte ich gerne gesehen.

Der Sketch zur Politik des Winterberger Rates reiht sich ein in die Tradition des Karnevals oder Fasching als „Närrische Herrschaftskritik„.

Hintergrund des närrischen Zorns der Siedlinghäuser „Querulanten“ ist die Schließung des Schulstandorts Siedlinghausen zugunsten einer Sekundarschule Medebach-Winterberg in einem Schulzweckverband mit den Städten Medebach und Hallenberg.

Als politisch gravierende Fehler werden dem Winterberger Bürgermeister und dem Rat unter anderem angekreidet:

1. Die Schulstrukturpläne seien zu lange hinter verschlossenen Türen besprochen worden.

2. Die Ergebnisse der Schulinspektion der jetzigen Verbundschule Winterberg mit den Standorten Siedlinghausen und Kernstadt Winterberg, würden der Öffentlichkeit vorenthalten (Begleittext).

Hier im Blog kann man mehrere Beiträge zum Thema nachlesen. Alles weitere bitte in den Kommentaren.

Frisch aus der Pressemappe: Sekundarschule Medebach-Winterberg geht wie geplant fünfzügig an den Start

Symbolbild: (Nachrichten-)Sirene auf der Winterberger Hauptschule (archivfoto: zoom)

„Die gemeinsame Sekundarschule von Medebach und Winterberg – genehmigt von der Bezirksregierung – kann im Sommer zum Schuljahr 2017/2018 fünfzügig an den Start gehen,“ schreibt die Stadt Winterberg in einer aktuellen Pressemitteilung.

Weiter wörtlich:

„Die Anmeldephase war äußerst erfolgreich, wir haben mehr als die Punktlandung erreicht“,freuen sich die Bürgermeister der Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg und sehensich bei über 100 Anmeldungen in ihrer Einschätzung zum regionalen Schulkonsens bestätigt.

Bis gestern konnten die Eltern ihre Kinder im vorgezogenen Anmeldeverfahren für die neue Schulform anmelden. Und so sehen die Zahlen aus: Am Standort Medebach gibt es 62 Anmeldungen aus Hallenberg und Medebach. Am Standort Winterberg haben sich 45 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Damit wurde die neue Sekundarschule Medebach-Winterberg von zusammen 107 Schülerinnen und Schüler angewählt. Gern können auch jetzt noch weitere Anmeldungen entgegengenommen werden.

Im Vorfeld waren die Eltern aller Viertklässler in den Kommunen zu Informationsabenden eingeladen worden. „Das hat sich offenbar ausgezahlt und ist speziell auch für Winterberg nachden vielen Diskussionen im vergangenen Jahr besonders erfreulich“, berichtet BürgermeisterEickler. „Die Eltern vertrauen dem pädagogischen Konzept und versprechen sich viel davon.

Dass wir nun auch mit den angestrebten fünf Zügen starten können, sichert uns zudem die sehr gute Lehrerausstattung“, ergänzen die Bürgermeister Grosche und Kronauge.

Starten wird die neue Sekundarschule wie geplant nach den Sommerferien mit drei Klassen/Jahrgang in Medebach und zwei Klassen/Jahrgang in Winterberg. Schulträger und Schulleitung sind sich einig: Die Sekundarschule bereichert und ergänzt die regionale Schullandschaft. Sie ist ein neues, attraktives Modell für das gemeinsame Lernen bis Klasse 10 und das Erreichen aller Schulabschlüsse bis hin zum Abitur in enger Kooperation mit dem Geschwister-Scholl-Gymnasium.