Bezirksregierung Arnsberg: Bedrohung einheimischer Schwanzlurche durch die „Salamanderpest“

Dieser Feuersalamander hatte sich uns im Mai 2018 in den Weg gestellt. (archivfoto: zoom)

Die mitteleuropäischen Amphibienpopulationen sind durch eine neue, sich ausbreitende Infektionskrankheit, der sog. „Salamanderpest“, bedroht. Bei dem Erreger handelt es sich um einen Pilz (Batrachochytrium salamandrivorans), welcher allgemein Schwanzlurche, vor allem aber Feuersalamander, bedroht.

(Information der Bezirksregierung Arnsberg)

Was ist Bsal?

Batrachochytrium salamandrivorans, kurz „Bsal“, ist ein Pilz, welcher wahrscheinlich aus Ost-Asien nach Europa durch Einfuhr von infizierten Amphibien verschlepp wurde. Der Pilzerkrankung ist sehr speziell und führt bisher ausschließlich bei Schwanzlurchen (Feuersalamander und Molche) zu schweren Hautinfektionen – befallene Tiere leiden unter Apathie sowie Hautläsionen und –geschwüren, welche letztendlich zum Tod der Tiere führen können.

Bsal ist auf eine feuchte, kühle Umgebung angewiesen. Entsprechend hält und verbreitet sich der Pilz in und an Gewässern sowie feuchten Böden. Bsal weist ein optimales Wachstum zwischen 10 und 15°C auf – die Wachstumsunter- und Obergrenze liegt jeweils etwa bei 5°C und 24°C, bei 25°C stirbt der Pilz nach etwa fünf bis zehn Tagen ab. Aufgrund der klimatischen Verhältnisse stellen insbesondere Laubwaldgebiete, Parkanlagen oder Friedhöfe besonders geeignete Lebensräume für Bsal dar.

Bsal bildet zwei Formen von Sporen aus. Zum einen relativ kurzlebige, begrenzt bewegliche Zoo-Sporen und zum anderen langlebige Dauersporen. Insbesondere letztere sind aus Sicht des Amphibienschutzes hoch problematisch, da sie unter geeigneten Umweltbedingungen monatelang im Wasser oder im Boden überdauern können.

Wer ist betroffen?

Wie schon angesprochen sind von der Bsal-Pilzerkrankung nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausschließlich Schwanzlurche (Feuersalamander, Molche) betroffen – für andere Tiere oder den Menschen besteht keine Gesundheitsgefahr. Die Auswirkungen einer Infektion mit Bsal unterscheidet sich innerhalb der Gruppe der Schwanzlurche deutlich. Betroffene Feuersalamander sterben ausnahmslos binnen 2-3 Wochen an der Infektion. Bei Molchen bricht die Krankheit nur bei einem „schweren“ Pilzbefall aus – Arten wie etwa der Bergmolch können sich durch Häutung von einem leichten bis moderaten Pilzbefall selbst „heilen“. Inwieweit sich der Krankheitsverlauf und Mortalität innerhalb der Gruppe der Molche unterscheidet, ist Gegenstand aktueller Forschungen.

In welchen Regionen im Regierungsbezirk Arnsberg kommt Bsal schon vor?

Nach den Niederlanden, Belgien, der Nordeifel und dem westlichen Ruhrgebiet breitet sich Bsal mittlerweile auch im Regierungsbezirk Arnsberg aus. Nachweise des Pilzes im Bezirk Arnsberg wurden bisweilen für folgende Kommunen erbracht:

  • 2018 Bochum
  • 2018 Hattingen
  • 2019 Witten
  • 2019 Dortmund

Wie verbreitet sich Bsal?

Bei der Verbreitung von Bsal spielt es keine Rolle, ob es sich um ein erkranktes oder gesundes Tier handelt – vom Pilz befallene Amphibien, welche nicht erkranken, übertragen den Pilz im Zuge ihrer Wanderungen in andere Lebensräume. Weitere Überträger von Bsal können Wildtiere sein, die durch ihr Wander- und Zugverhalten den Pilz verschleppen können.

Neben der Verbreitung durch Amphibien selbst oder durch andere Wildtiere trägt auch der Mensch ungewollt zur Verbreitung des Pilzes bei. Menschen die im Amphibienlebensraum arbeiten z.B. Naturschutzbeauftragte, Natur- und Landschaftsgutachter sowie Wissenschaftler, Forstarbeiter oder Gewässerbauer etc., aber auch Privatpersonen die Erholung in der Natur suchen oder interessierte Naturbeobachter und Naturschützer sind mögliche Überträger. Um einer Verbreitung des Pilzes durch den Menschen möglichst zu verhindern, stellt des Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) ein „Hygieneprotokoll“ zu Verfügung – dieses enthält Hinweise und Handlungsempfehlungen, um einer Verbreitung von Bsal durch den Menschen möglichst entgegenzuwirken, deren Anwendung wir empfehlen.

Was kann ich tun? Wie kann ich helfen?

Umfassende Angaben, wie einer Verbreitung von Bsal durch den Menschen vorgebeugt werden kann, finden sich, wie schon oben genannt, im Hygieneprotokoll des LANUV NRW. Grundlegende Hygienemaßnahmen, insbesondere für Privatpersonen, sind die folgenden Verhaltensweisen wichtig:

  • Bitte berühren Sie keine Amphibien. Dies gilt insbesondere für Feuersalamander und Molche.
  • Bitte betreten Sie keine Land- und Wasserlebensräume von Amphibien – bleiben Sie daher bitte auf den vorgegebenen Wegen.
  • Bitte führen Sie insbesondere in Waldlandschaften Ihren Hund an der Leine. Bäche, Uferbereiche, Teiche, Tümpel und wassergefüllte Wagenspuren im Wald sollten nicht betreten werden.

Was tun, wenn es zum Kontakt mit Amphibien oder deren Lebensräumen gekommen ist?

  • Befreien Sie Ihr Schuhwerk vor Ort gründlich von Erde, halten Sie dabei ausreichend Abstand zu Gewässern.
  • Anschließend sollten Sie Ihr Schuhwerk desinfizieren. Geeignet hierfür ist 70-prozentiger Alkohol (z.B. verdünnter Brennspiritus (Verhältnis ca. 3 Teile Wasser auf 7 Teile Spiritus) oder eine 1-prozentige Virkon-S-Lösung. Das Desinfektionsmittel bzw. die alkoholische Lösung füllt man in eine handelsübliche Sprühflasche und besprüht damit Schuhsohlen und –schäfte. Das Desinfektionsmittel muss mindestens 2 Minuten lang einwirken.

Neben diesen grundsätzlichen Vorbeugungsmaßnahmen sind die Wissenschaftler, Behörden und Naturschutzvereinigungen auf die Mitarbeit jedes einzelnen Naturbesuchers angewiesen.

Sofern Sie Feuersalamander entdecken, seien sie tot oder lebendig (keine überfahrenen Tiere), melden Sie Ihren Fund bitte:

  • fotografieren Sie das Tier aus mehreren Perspektiven, aber berühren Sie das Tier bitte nicht (auch nicht mit Ihren Schuhen)
  • schicken Sie die Fotos mit Angabe des Fundortes und -datum bitte an Frau Vanessa Schulz von der technischen Universität Braunschweig unter vanschul@tu-bs.de.
    • Die Meldeadresse gilt zunächst bis zum 31.12.2020

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe!

Aktuelle Forschung über Bsal

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) initiierte das Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) „Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans („Bsal“) im Freiland“. Das FuE-Projekt findet in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren statt.

Ziel des Projekts ist es, die Erforschung von Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) voranzutreiben und, basierend auf diesen Erkenntnissen, Lösungsansätze zur Bekämpfung von Bsal und zur Behandlung kontaminierter Tiere/ Lebensräume, zu entwickeln. Auch das oben beschriebene Hygieneprotokoll geht zum Teil auf Erkenntnisse aus diesen Forschungsprojekt zurück

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Bsal finden Sie bei den folgenden Institutionen:

  • Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (hier)
  • Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (hier)
  • Bundesamt für Naturschutz (hier)
  • Universität Trier (hier)
  • Technische Universität Braunschweig (hier)
  • Universität Leipzig (hier und hier)
  • Biologische Station Westliches Ruhrgebiet (hier)
  • Biologische Station Düren (hier)

1. Mai 2020: Gegen den Stillstand!

Der 1. Mai steht vor der Tür, der Tag, an dem die Arbeiterklasse, also alle Menschen, die von ihrer täglichen Lohnarbeit leben müssen, für ihre Interessen auf die Straße geht: für gute Ausbildung und Weiterbildung, vernünftige Arbeitszeiten, anständige Bezahlung, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Öffentliche Versammlungen und Kundgebungen wird es in diesem Jahr wegen der durch Corona bedingten Kontaktbeschränkungen leider kaum geben.

(Pressemitteilung der Falken Meschede)

Die Mescheder Falken haben aber im März eine Denkschrift „Gegen den Stillstand“, beschlossen, mit der wir arbeiten und uns für die Interessen der lernenden und arbeitenden Jugend einsetzen wollen.

Sie setzt bei dem an, was wir in unserem regelmäßigen Schülercafé festgestellt haben: Dass viele junge Menschen in Meschede aufwachsen, lernen und arbeiten in weitgehender Unkenntnis ihrer Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten als Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Arbeiterinnen und Arbeiter. Wir haben schwerwiegende Mängel bei der demokratischen Bildung ausgemacht, die schlimme Folgen für den Einzelnen, für die Betriebe wie auch für unsere Stadt haben: Schulverzweiflung, Ausbildungsabbrüche, Fachkräftemangel, Abwanderung junger Menschen.

Diesen Erscheinungen ist man nicht hilflos ausgeliefert, man kann eine ganze Menge unternehmen, damit es besser läuft. Wir Falken werden unsere Vorschläge machen. Stufe 1: Sofort im Mai beginnen wir mit einer Umfrage unter Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden in Meschede, Arnsberg, Brilon und Olpe zum Thema Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten in Schule, Ausbildung und Betrieb.

Die Umfrage in drei Städten des HSK und im Kreis Olpe soll vom ersten Tag an informieren und Bewusstsein schaffen, aber sie soll auch Vergleichsdaten liefern, damit man – falls es irgendwo gut läuft – voneinander lernen kann. Und sie soll, wenn es sich als notwendig erweist, über mehrere Jahre stattfinden, damit auch Entwicklungen sichtbar werden.

Zuhause nicht sicher?: Kooperation mit Supermärkten und Drogerieketten


 
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative von Bundesfamilienministerin Giffey, in Supermärkten und Drogerien für die Initiative „Stärker als Gewalt“ mit der Aktion „Zuhause nicht sicher?“ zu werben. Wer in den eigenen vier Wänden Opfer von Gewalt wird, muss gerade jetzt eine sichere Anlaufstelle für Hilfsangebote finden können.

(Pressemitteilung der SPD HSK und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Dazu zitiert der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese, seine Kollegin Gülistan Yüksel, Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Familien, Senioren, Frauen und Jugend: „Die Ausgangsbeschränkungen der Corona-Krise stellen eine Belastungsprobe für die gesamte Gesellschaft dar. Einkaufen gehört zu den wenigen Tätigkeiten, die aktuell im öffentlichen Raum noch möglich sind. Mit Plakaten im Bereich der Kassen machen wir jetzt auf die Hilfsangebote für Opfer häuslicher und sexueller Gewalt aufmerksam. Wir geben damit niedrigschwellig Auskunft über Hilfen und ermöglichen es auch Dritten, Kontaktdaten an Betroffene oder deren Umfeld weiterzugeben.“

Häusliche und sexuelle Gewalt sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. Opfer müssen Hilfe bekommen und sie niedrigschwellig in Anspruch nehmen können – gerade jetzt. Seit dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen haben Opfer eine zentrale Anlaufstelle: http://www.staerker-als-gewalt.de. Die Seite soll es Opfern und Dritten erleichtern Gewalt zu erkennen, gegebenenfalls einzuschreiten und Hilfe zu finden.

Darüber hinaus erreicht man unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Seit 2013 werden dort Frauen vertraulich und anonym in mehr als 17 Sprachen beraten und weitervermittelt.

Dirk Wiese erklärt weiter: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns dafür ein, Gewalt gegen Frauen konsequent zu bekämpfen. Mit der aktuellen Initiative reagieren wir zusammen mit den Supermarkt- und Drogerieketten auf die zusätzlichen Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie. Das ist auch im Hochsauerland wichtig und hilfreich.“

Zudem weist Wiese darauf hin, dass die Frauenberatungsstellen im Hochsauerland gut erreichbar sind. In Meschede telefonisch unter 0291-52171 oder via Email an info@frauenberatung-hsk.de In Arnsberg unter Telefon 02932-8987 703 oder via Email an beratung@frauen-hsk.de

BZgA-Hygieneinformationen für Schulen

Köln, 28. April 2020. Zur Unterstützung von Schulen bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationen und Materialien zum Coronavirus, zu Ansteckungswegen und zu präventiven Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an.

(Pressemitteilung der BZgA)

Auf der Webseite https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/ stellt die BZgA aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung COVID-19 bereit.

Gezielt für Bildungseinrichtungen hält die BZgA unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/bildungseinrichtungen.html kostenfrei Broschüren, Plakate, Spiegelaufkleber und Videos mit Hygienetipps, Verhaltensregeln und -empfehlungen sowie weitere Informationen vor. Differenziert nach Grund- und weiterführenden Schulen gibt es leicht verständliche Informationen zum gründlichen Händewaschen und richtigen Nies- und Hustenverhalten. Die Materialien stehen zum Download und zum Ausdrucken zur Verfügung oder sind über das Bestellsystem der BZgA online abrufbar.

Darüber hinaus bietet die BZgA auf ihrer Webseite Videos zur generellen Übertragung von Atemwegsinfektionen im Alltag. Erklärt wird, wie Viren und Bakterien in den Körper gelangen und über die Hände weiterverbreitet werden und wie dieses Risiko durch Händewaschen minimiert werden kann.

Die BZgA hat zudem ein Merkblatt für Bildungseinrichtungen mit den wesentlichen Informationen zum neuartigen Coronavirus erstellt, das zur Veröffentlichung genutzt werden kann. Es steht unter https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Bildungseinrichtungen-Coronavirus.pdf zum Download bereit.

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Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien
Fax: 0221/8992257
E-Mail:

Nachgereicht: Westfalenpost Brilon/Meschede verliert auch weiterhin Abonnent*innen

Die Westfalenpost hat auch im letzten Jahr Abonnent*nnen verloren. (screenshot ivw)

Die Westfalenpost (WP) hat im letzten Jahr 5,34% ihrer Abonnent*innen verloren. In der vergangenen Woche hat die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (ivw) die Zahlen für das erste Quartal 2020 veröffentlicht.

Im letzten Quartal, also von Januar bis März 2020, verlor unsere Regionalzeitung 272 Abonnent*innen (1,28%), im Vergleich zum ersten Quartal 2029 betrug der Verlust insgesamt 1.189 Abos = 5,34%.

Der Schwund konnte durch die steigenden (+330) digitalen Abos (ePaper) nicht kompensiert werden. Die Druckauflage sank um 7,22% auf 20.855 Exemplare.

Schon seit längerem sind die Artikel der Westfalenpost im Netz nur noch kostenpflichtig zu lesen. Um die potentiellen Leser*innen anzutriggern, hat sich der Stil der Überschriften verändert; keine Schlagzeile mehr, mit den wichtigsten Schlagworten des Artikels, sondern meist eine offene Feststellung bzw. Frage ohne den Inhalt preiszugeben.

Beispiel von heute: „Herbert Kunz aus Neheim merkt bei einer Fahrradtour, dass er an sein Limit kommt. Eine Verkäuferin aus Scharfenberg entpuppt sich als Retterin. So rührend bedankt sich Neheimer bei Briloner Alltagsheldin“

Wir erfahren weder, worin das Limit von H.K. bestand, noch wie ihn die Verkäuferin aus der nicht näher bezeichneten Situation rettete und wie der Dank aussieht.

Man kann sich jetzt alles Mögliche ausmalen, und wenn die Phantasie  schrecklich genug ins Kraut schießt, wird man den Bezahlknopf drücken.

Oder: „Eine neue Regelung soll dafür sorgen, dass Patienten in der Corona-Krise einfacher an Medikamente kommen und Versorgungsengpässe behoben werden. Corona: Neue Regel bringt mehr Schutz für Apotheken-Kunden“

Was ist die Regel?  Worin besteht der Schutz?

Ok – nur zwei Beispiele, und vielleicht stelle ich mir das zu schräge vor. Wenn es denn der Zeitung hilft, soll sie es versuchen.

Am Ende zählen Gewinne und Verluste.

Im letzten Jahr wurde die Redaktion Warstein geschlossen, die gemeinsam mit Brilon und Meschede einen Verbund bildete.

Siehe:

Funke schließt Westfalenpost-Redaktion Warstein. Der Ausstieg aus dem Print-Journalismus wird beschleunigt.

Hohes Risiko für alle Beteiligten beim Schulstart: NRW-Landesregierung ignoriert Expertenrat

Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben zur Wiedereröffnung der Schulen in der kommenden Woche birgt aus Sicht der GEW NRW ein hohes Risiko für alle Beteiligten – für die Beschäftigten in den Schulen, die Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien.

(Pressemitteilung der GEW NRW)

Die Landesregierung will nicht wahrhaben, dass die Umsetzung der Handlungsempfehlungen von Medizinern und Epidemiologen – an denen sie sich zu orientieren vorgibt – an vielen Schulen nicht möglich sein wird. Sie ignoriert die Warnungen der Schulpraktiker*innen und der Schulträger.

„Es ist sehr bedauerlich, dass der Maßnahmenkatalog zur Wiedereröffnung der Schulen so sehr von ministeriellem Wunschdenken geprägt ist“, kommentierte Maike Finnern, die Vorsitzende der GEW NRW heute. „Das Ministerium ignoriert die deutlichen Klarstellungen der kommunalen Schulträger. Der Zeitdruck, der die Umsetzung bei bestem Willen enorm erschwert, ist hausgemacht – nicht zuletzt verursacht durch die Fixierung auf Übergänge und Prüfungen. „Vielen dürfte nicht klar sein, dass nun an einigen Berufskollegs mehr als tausend Schüler*innen unterrichtet werden müssen“, ergänzte Finnern.

Zudem sei es bedauerlich, dass so kurz vor der Wiedereröffnung immer noch unklare Botschaften kommuniziert würden, kritisierte die GEW-Landesvorsitzende.

Wer z.B. herauszufinden versuche, was jetzt für die Jahrgangsstufe 10 gelten soll, erhalte unklare Aussagen. In der Schulmail sei jetzt von bevorstehenden „Terminen“ zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses die Rede. „Sind diese „Termine“ Prüfungsarbeiten in einem dezentralen Abschlussverfahren oder sind es schlichte Klassenarbeiten? Wie fließen sie in die Bewertung des Abschlusses ein?“.

Viele Schulleiter*innen sind sicher, dass Abstandsvorgaben und weitere Verhaltensregeln nicht einzuhalten sind. Wie sollen sie damit umgehen, wenn sie nun unter der Überschrift „Erweiterte Präventivmaßnahmen durch Tragen von Masken“ von höchster Stelle formuliert lesen, dass „eine Maskenpflicht nur dann erforderlich (ist), wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.“ Wer liefert die erforderlichen Masken?

WKM-Konzert mit Konstantin Wecker in Meschede verschoben

Das für den 14. Mai geplante Konzert mit Konstantin Wecker „Solo zu Zweit“ in Meschede wird aufgrund der Corona Pandemie verlegt. Neuer Termin ist Donnerstag, 04.03.2021, 20.00 Uhr (Pressefoto: Thomas Karsten)

Meschede. (wkm) In dieser schwierigen Zeit ist es notwendig, dass wir die großen Herausforderungen in einer solidarischen Gemeinschaft angehen. Alle Maßnahmen, die Menschenleben retten können, haben jetzt oberste Priorität. Die behördlichen Verfügungen haben Vorrang.

(Pressemitteilung des Werkkreis Kultur Meschede)

Daher hat der WKM in Absprache mit der Konzertagentur entschieden, das für den 14. Mai geplante Konzert mit Konstantin Wecker „Solo zu Zweit“ in der Stadthalle Meschede aufgrund der Corona Pandemie zu verlegen.

Neuer Termin ist Donnerstag, 04.03.2021, 20.00 Uhr in der Stadthalle Meschede.

Das Konzert ist gleichzeitig der Live-Tournee-Auftakt von Konstantin Wecker in 2021.

Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit und müssen für den neuen Termin nicht umgetauscht werden, können aber natürlich auch an den jeweiligen Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden. Für weitere Fragen steht der Veranstalter unter der Email: WKMeschede@gmail.com jederzeit zur Verfügung.

Der WERKKREIS KULTUR MESCHEDE ist ein gemeinnütziger und ehrenamtlicher Verein, der sich zum größten Teil über die Eintrittseinnahmen finanziert.

Die Konzertverlagerung führt daher zu einer nicht unerheblichen finanziellen Herausforderung. Der WKM appelliert daher herzlichst, darüber nachzudenken, den Ersatztermin wahrzunehmen oder, sollte der neue Termin nicht möglich sein, die Karten im Freundeskreis weiterzugeben.

Ansonsten können ab sofort weiterhin Tickets bei allen Reservix-Vorverkaufsstellen (www.reservix.de), insbesondere bei den Touristik-Infos und Geschäftsstellen der jeweiligen Tageszeitungen zum Preis von 45.-€ (incl. aller Gebühren) für den 04.03.2021 geordert werden.

Weitere Auskünfte unter T. 0291/205350 und Email: tickets@meschede.de .

Der Abendkassenpreis beträgt 55.-€, sofern das Konzert nicht vorher ausverkauft ist, da schon über die Hälfte der Tickets in den letzten Monaten verkauft wurden.

Der WKM wünscht allen viel Gesundheit, und hofft, gemeinsam ein tolles Konzert mit Konstantin Wecker im März 2021 zu erleben.

Dirk Wiese: „Land muss Vereine unterstützen!“

Dirk Wiese (MdB) will Mittel aus dem Förderprogramm „Heimat. Zukunft. NRW. (Heimatcheck)“ unbürokratisch den Vereinen zur Verfügung stellen. (Pressefoto: Marco Urban)

„Viele Vereine im Sauerland befinden sich aktuell in einer sich zuspitzenden finanziellen Situation. Die Absage von Veranstaltungen und Schützenfesten führt zu wegbrechenden Einnahmen über den ganzen Sommer. Fixkosten, wie Raummieten für Proberäume oder Unterhaltungskosten, bleiben aber bestehen. Hier muss die Landesregierung in Düsseldorf endlich handeln.“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

(Pressemitteilung der SPD HSK)

Wiese hatte bereits vor drei Wochen vorgeschlagen, dass die Landesregierung die Mittel aus dem Förderprogramm „Heimat. Zukunft. NRW.(Heimatcheck)“ unbürokratisch den Vereinen zur Verfügung stellt. Entsprechende Mittel sind bereits im Landeshaushalt vorhanden und könnten umgewidmet werden.

Eine Reaktion sei bisher bedauerlicherweise ausgeblieben. Leider wäre, so Wiese, auch ein entsprechender Antrag auf Soforthilfe für gemeinnützige Vereine in Höhe von 10 Mio. € von Seiten der SPD-Landtagsfraktion von der schwarz-gelben Landesregierung abgelehnt worden.

„Es ist zwar sehr gut, dass es jetzt Hilfe für Sportvereine gibt. Das begrüße ich ausdrücklich. Aber wir müssen jetzt auch eine Lösung für die vielen anderen Vereine vor Ort finden, damit dass Ehrenamt gerade in dieser herausfordernden Zeit unsere Unterstützung bekommt. Nicht nur in Sonntagsreden, sondern finanziell.“

Landesregierung NRW plant Wiedereröffnung der Schulen – GEW: „Festhalten an Prüfungen unangemessen“

Die GEW NRW übt heftige Kritik am heute von Schulministerin Yvonne Gebauer im Schulausschuss des Landtages vorgetragenen Maßnahmenplan zur Wiedereröffnung der Schulen. Insbesondere das Festhalten an den Prüfungen – Abitur und im Jahrgang 10 – hält die Bildungsgewerkschaft für unangemessen.

(Pressemitteilung der Gewerkschaft Erziehung & Wissenschaft NRW)

„Wie man an unter diesen schwierigen Bedingungen an den zentralen Prüfungen festhalten kann, macht mich fassungslos. Zum einen wird nach wie vor ignoriert, wie ungleich die Voraussetzungen der Schüler*innen für die Vorbereitung auf die Prüfungen sind, zum anderen wird von den Lehrkräften Unzumutbares verlangt“, empörte sich GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern in einer ersten Reaktion nach der Debatte im Schulausschuss.

Die Vorbereitungszeit für die Schulen, in denen die Prüfungen abgehalten werden, sind knapp bemessen. Für die GEW-Landesvorsitzende drängen sich viele Fragen auf: „Wenn sich ab Donnerstag zum Teil Hunderte von Schüler*innen in ihren Schulen einfinden sollen, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten, müssen doch alle Vorbereitungen für einen risikolosen Hygieneschutz abgeschlossen ein. Wie sollen die Schulleitungen das bewerkstelligen? Mit welcher Unterstützung der Schulträger und der Gesundheitsämter können sie bis dahin rechnen? Wer trägt letztlich die Verantwortung?“ Insbesondere für Beschäftigten und Schüler*innen, die einer Risikogruppe angehören oder mit entsprechen Angehörigen in einer Familie zusammen leben, müsse es besonderen Schutz geben.

„Unzumutbare Belastungen“ sieht die GEW-Landesvorsitzende auf die Lehrkräfte zukommen, die jetzt im Rahmen der Prüfungen am Ende des Jahrgangs 10 gemäß Vorgabe des Schulministeriums individuelle Prüfungsaufgaben für die Schüler*innen entwickeln sollen. Maike Finnern wörtlich: „Der Aufwand für die Lehrkräfte ist enorm, das sind keine normalen Klassenarbeiten. Hier müssen innerhalb kürzester Zeit neue Aufgaben konzipiert werden, das erfordert Recherche und gründliche Vorarbeiten, während gleichzeitig stressige Organisations- und Planungsaufgaben erledigt oder Abitur und Vorabiturprüfungen korrigiert werden müssen.“

Überhaupt stelle sich die Frage der personellen Ressourcen. Maike Finnern abschließend: „Wie viele Lehrkräfte stehen denn überhaupt zur Verfügung? Wer ist einsetzbar, wer gehört zur Risikogruppe? Das ganze Prüfungsverfahren bindet vergleichsweise viele Lehrkräfte während der Prüfungen selber und für die aufwendigen Korrekturen.“

Dokumentiert: Bürgeranregung der Freien Wähler Winterberg zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 – Auswirkungen der Corona-Krise

Im Folgenden ist eine Bürgeranregung der Freien Wähler (FW) Winterberg & Ortschaften dokumentiert. Kern des Anliegens: da unter den Bedingungen der Corona-Krise ein normaler Wahlkampf (u. a. persönliche Gespräche, Haustürkontakte) für die Kommunalwahl am 13. September nicht möglich sei, plädiert die Wählergruppe für einen späteren Wahltermin.

Die Stadt Winterberg solle die Landesregierung NRW dazu auffordern, dass der Wahltermin für die Kommunalwahl am 13.09.2020 verschoben werde, bis weitestgehend wieder Normalität im Land herrsche.  Alle Parteien und Wählergruppen sollten, so die FW,  eine ausreichende Zeitspanne zur Wahlvorbereitung bekommen, welche, auch unter Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit, laut Kommunalwahlgesetz vorgesehen sei.

Im Wortlaut:

Bürgeranregung gemäß § 24 Abs. 1 Satz1 GO NRW

  1. Durchführung der Kommunalwahlen 2020 – Auswirkungen der Corona-Krise
  2. Rats- und Ausschusssitzungen während der Corona-Krise

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eickler und Ratsmitglieder,

die Corona-bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben auf unsere Vorbereitung, hier: Kommunalwahlen am 13. September 2020 einen erheblichen Einfluss und wir sehen uns massiv behindert und erheblich im Nachteil.

Durch die aktuellen Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13.03.2020 zur Durchführung von Veranstaltungen und vom 15.03.2020 zur weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen sowie vom 17.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 18.03.2020 und zuletzt vom 22.03.2020 sowie der Allgemeinverfügung der Stadt Winterberg vom 18.03.2020 werden wir massiv in unserer Arbeit behindert, da es untersagt ist, sich als Verein zu versammeln oder sich mit mehr als 2 Personen zu treffen.

Am Freitag, den 27.03.2020 haben Sie eine Pressemitteilung heraus gegeben, dass das Amtsblatt Nr. 5 des Jahrgangs 2020 der Stadt Winterberg mit der Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Winterberg am 13. September 2020 erschienen sei. Das Amtsblatt wurde erst am Samstag, dem 04.04.2020, aufgrund unserer Nachfrage auf der Webseite (Rathaus Stadt Winterberg) veröffentlicht.

Mit Erscheinen der v. g. Bekanntmachung konnten wir erst mit unserer eigentlichen Arbeit beginnen (Aufstellungsversammlung, notwendige Unterstützungsunterschriften usw.), nur fehlen uns hier viele Tage / Wochen zwecks Corona-Einschränkungen und Verboten s.o.

Die Meinung des Ministeriums des Innern NRW aus dem Schreiben an die Gemeinden vom 19.03.2020 teilen wir in diesem Punkt nicht, dass der dann noch zur Verfügung stehende Zeitrahmen aus wahlrechtlicher Sicht unbedenklich sei.

So ist bis zum heutigen Tage noch keine Lockerung der Verbote in Sicht, um nötige Öffentlichkeitsarbeiten (Versammlung etc.) zu tätigen, auch die Wahlvorbereitung zwecks Unterstützerunterschriften-Sammlung ist doch bedeutend arbeitsintensiver gegenüber Ratsparteien.

Gemäß §§ 15 ff. KommWahlG NRW sind die Wählergemeinschaften ausdrücklich gleichberechtigt neben den politischen Parteien und Einzelbewerbern zur Teilnahme an den Kommunalwahlen zu berücksichtigen. Den Grundsatz der Chancengleichheit hatte das Bundesverfassungsgericht bereits in einer Entscheidung im Jahre 1960 festgestellt.

Der Landesverband der freien und unabhängigen Wählergemeinschaften im Land NRW hat dazu mit Schreiben vom 31.03.2020 bereits das Ministerium des Innern NRW angeschrieben und ausdrücklich darum gebeten, eine entsprechende Gesetzesänderungsinitiative zur Neubestimmung des Kommunalwahltermins in den NRW-Landtag einzubringen.

Daher halten wir es für dringend geboten, dass sich auch die Stadt Winterberg dafür einsetzt und die Landesregierung NRW dazu auffordert, dass

  • Sie den Wahltermin für die Kommunalwahl am 13.09.2020 verschiebt bis weitestgehend wieder Normalität im Land vorhanden ist!
  • Alle Parteien und Wählergruppen eine ausreichende Zeitspanne zur Wahlvorbereitung bekommen, welche laut Kommunalwahlgesetz vorgesehen ist, auch unter Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit.

Aus den Medien haben wir entnommen, dass der Städte- und Gemeindebund aufgrund der derzeitigen Situation dringend empfiehlt, alle Rats- und Ausschusssitzungen auszusetzen bzw. abzusagen.

Dazu haben wir einige Fragen:

  1. Wann und wie wird über unsere v. g. Anregung verfahren bzw. entschieden?
  2. Wie werden derzeit grundsätzlich Entscheidungen zu aufgeschobenen und aktuellen Beratungspunkten entschieden?
  3. Werden alle Stadtvertreter der Parteien vorab bei wichtigen Entscheidungen, z.B. im Zuge von Dringlichkeitsentscheidungen gem. GO NRW, über Verwaltungsvorlagen mit einbezogen?
  4.  Gibt es Entscheidungsfindungen (hier aktuell Versammlungsverbot), welche im Vorfeld und „kleinen Kreis“, z.B. vom Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden entschieden werden (können / dürfen)?

In Erwartung Ihrer positiven Rückantwort verbleiben wir

Im Namen und Auftrag des Gesamtvorstandes

Sebastian Vielhaber
– 1. Vorsitzender –