„Rennstrecke“ Nuttlar: Schwerer Unfall mit fünf Verletzten

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Unfall auf der Nuttlarer Rennstrecke (foto: polizeibericht)

Bestwig. (polizeimeldung) Fünf Verletzte und 58.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am frühen Donnerstagabend auf der Landstraße 776, der so genannten „Rennstrecke“ bei Nuttlar ereignete.

Ein 22-jähriger Autofahrer aus Bestwig verlor auf der abschüssigen Strecke in Fahrtrichtung Nuttlar vor einer Linkskurve die Kontrolle über seinen Wagen.

Er kam zunächst leicht nach rechts von der Fahrbahn ab, geriet dann in der Linkskurve in den Gegenverkehr und stieß dort mit dem entgegenkommenden Auto eines 50-Jährigen aus Meschede zusammen. Der Mescheder wollte noch nach rechts ausweichen, prallte dabei aber in die Leitplanke. Ein hinter dem 50-Jährigen fahrender, 41-jähriger Rennradfahrer aus Wickede fuhr in den plötzlich stehenden Wagen.

Bei dem Zusammenstoß der beiden Pkw riss die Fahrertür des Wagens des Unfallverursachers ab, schleuderte über den Wagen des Mescheders und den Radfahrer hinweg und traf den nachfolgenden Pkw eines 52-jährigen Warsteiners. Der Unfallverursacher und der Radfahrer wurden schwer, seine zwei 21 und 23 Jahre alten Mitfahrer aus Bestwig und der 50-Jährige aus Meschede leicht verletzt.

Die Verletzten kamen mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser. An den beiden zusammengestoßenen Fahrzeugen entstand Totalschaden. Die Landstraße 776 musste für zwei Stunden voll gesperrt werden. Die Polizei leitete den Verkehr ab.

Religiöse Äußerungsfreiheit gilt nicht uneingeschränkt: Bundesverwaltungsgericht erteilt Bischof Müller eine Abfuhr

In unserem BriefkastenLeipzig/Mastershausen. (gbs) Auch Bischöfe müssen hin und wieder bei der Wahrheit bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem heute zugestellten Urteil (BVerwG 7 B 41.11) fest, dass „die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes“ genießt. Damit hat die dreijährige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, und dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller ein Ende gefunden.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Predigt, die Müller im Mai 2008 in Tirschenreuth gehalten hatte. Darin hatte Müller die Religionskritiker Richard Dawkins und Michael Schmidt-Salomon als Vertreter eines „aggressiven Atheismus“ beschimpft und die Behauptung aufgestellt, Schmidt-Salomon würde Kindstötungen beim Menschen legitimieren, da dies bei Berggorillas eine natürliche Verhaltensweise sei. Tatsächlich jedoch hatte Schmidt-Salomon in seinem Buch „Manifest des evolutionären Humanismus“ das Gegenteil geschrieben: Anhand des Beispiel des Infantizids bei Berggorillas hatte der Philosoph begründet, dass ethische Normen nicht unreflektiert aus der Natur abgeleitet werden dürfen.

Nachdem der Inhalt der Predigt medial verbreitet worden war, ließ Schmidt-Salomon dem Regensburger Bischof eine Unterlassungserklärung zukommen. Müller stellte daraufhin eine veränderte Version seiner Predigt ins Internet, weigerte sich aber, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, was er mit seiner besonderen Stellung als Bischof der katholischen Kirche begründete. Zunächst schien diese Strategie aufzugehen: Im September 2009 wies das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg Schmidt-Salomons Unterlassungsklage ab, da bei Bischof Müller als einem „Vertreter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts“ keine „Wiederholungsgefahr“ bestehe.

Erst im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof musste Müller eine Niederlage einstecken. Im Urteil vom 24. Februar 2011 hieß es, dass die Behauptungen des Bischofs im Widerspruch zu Schmidt-Salomons tatsächlichen Veröffentlichungen standen und geeignet waren, dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Da der Bischof seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ habe, sei der Philosoph in seinem „Persönlichkeitsrecht verletzt“ worden.

Daher verurteilte das Gericht das Bistum Regensburg dazu, die Schmidt-Salomon entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Die Berufung wurde vom Gericht nicht zugelassen, wogegen Müllers Anwaltskanzlei Beschwerde einreichte, die nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde.

Schmidt-Salomon erklärte zum Ausgang des Rechtsstreits: „Dies ist ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat: Endlich ist juristisch geklärt, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist. Herr Müller und seine Kollegen sind nun, wie alle anderen Bürger auch, dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu zitieren. Vielleicht sehen sie es irgendwann sogar selber ein, dass es ratsam wäre, ein Buch erst einmal zu lesen, bevor sie es in einer Predigt verdammen.“

Weitere Informationen zum Verfahren (incl. Gerichtsdokumente):
http://www.schmidt-salomon.de/mss-mueller.htm

50.000 Euro verbrannt. Winterberger fackelt Auto mit Fön ab.

In unserem BriefkastenWinterberg, Siedlinghausen, Hochsauerlandstraße (polizeibericht) – Freitag, 19.08.2011, 11.30 Uhr, geriet ein hochwertiger Pkw in Brand. Der Eigentümer wollte den im Innenraum nass gewordenen Pkw mit Hilfe eines herkömmlichen Föns trocknen.

Dabei entwickelte sich im Beifahrerbereich ein Brand, den der Eigentümer zu spät bemerkte. Trotz der eigenen Löschversuche mit Feuerlöschern brannte das Auto komplett aus. Auch die inzwischen eingetroffene Feuerwehr konnte dies nicht mehr verhindern. Durch die enorme Hitze wurde das Dach der Lagerhalle, worin der Pkw stand, auch beschädigt. Der Fahrzeughalter verletzte sich bei seinen Löschversuchen leicht. Der Schaden wird auf 50.000 Euro geschätzt.

Düsseldorf im Oktober: bundesweites Treffen der PPP- und PrivatisierungskritikerInnen und Antiprivatisierungsinitiativen

In unserem BriefkastenAm 15. und 16. Oktober 2011 findet in Düsseldorf das bundesweite Treffen der PPP- und Privatisierungs-kritikerInnen und Antiprivatisierungsinitiativen statt.

Anmeldungen bitte an info@gemeingut.org

Das Programm (Änderungen möglich) sieht folgendermassen aus:

Tag 1., Sa. (15.10.2011):

10:00 – 11:00 Anfang:
– Begrüßung und Vorstellungsrunde
– Vorstellung des Ablaufs

11:00 – 13:30 Thematischer Input: „PPP: Stand der Entwicklungen: Akzeptanz und Skepsis in der Politik, Bewertung der Projekte (durch Rechnungshöfe, PolitikerInnen, WissenschaftlerInnen etc.).“ Mit einer kleinen Kaffeepause um 12:00-12:15.

13:30 – 14:30 Mittagessen

14:30 – 16:30 Auswertung der Lage: Wo sind unsere „Fenster der Möglichkeiten“ – die Wackelpunkte bei den PPP-Projekten. Welche sind Akteure, mit denen wir kooperieren können, deren Argumentation und Arbeitsschwerpunkte. Offene Fragen.

16:30 – 16:45 – Kaffeepause

16:45 – 19:00 Planungsphase: Was wollen wir inerhalb eines Jahres machen/erreichen? Unsere Termine. Unsere Zielgruppen, wie wollen wir unsere KooperationspartnerInnen erreichen (Ideen und Material). Im Anschluß Aufteilung, welche AGs es am So. geben wird (Weiterarbeit an den Ideen am nächsten Tag in der AG-Phase)

Ab 19:00 Uhr Ende. Gemeinsames Abendessen und Zeit für den Austausch über die laufenden Aktivitäten (wer was gerade macht)

Tag 2., So. (16.10.2011):

09:00-09:30 – Anfang und Vorstellung (für neu Dazugekommenen), Vorstellung des Ablaufs (evtl. Rückblick zu gestern)

09:30-11:00 – AG-Phase: Weiterarbeit an den Ideen von gestern. (z.B. Material für unsere Zielgruppen)

11:00 – 13:00 – Vorstellung der Ergebnisse und gemeinsame Sicherung der weiteren Schritte (Zeitschiene, Aufteilung der Aufgaben etc.).

13:00 – 14:00 – Mittagessen und Abreise

Anmeldungen bitte an info@gemeingut.org

Grüne Meschede: EnergieDialog – Angebot der Landesregierung NRW nutzen – Klimaschutzanstrengungen unterstützen

In unserem BriefkastenMeschede. (PressemeldungGruene) Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt die Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung:

EnergieDialog der Landesregierung NRW nutzten
– Klimaschutzanstrengungen unterstützen

Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Meschede beschließt, dass die Stadt Meschede Kontakt zur Beratungsplattform EnergieDialog.nrw aufnimmt und durch diese eine regionale Potentialstudie erstellen lässt.

2. Einladung zu einem Dialog-Kongress, zu dem Vertreter der Stadt Meschede, der EnergieAgentur NRW u.a. Experten sowie die HochsauerlandEnergie (HSE) geladen werden.

Begründung:
Das Kabinett in NRW hat in den letzten Wochen den Entwurf für das erste deutsche Klimaschutzgesetz verabschiedet.

Das Gesetz sieht u.a. vor, die Kommunen bei ihren Klimaschutzanstrengungen zu unterstützen. Die Vorraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien (Wasser-, Wind- und Solarenergie sowie nachwachsende Rohstoffe) sind zu verbessern.

Der neue Windenergie-Erlass, der am 11. Juli 2011 in Kraft gesetzt ist, besitzt für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Für die Gemeinden als Trägerinnen der Planungshoheit ist dieser lediglich eine Empfehlung und Hilfe zur Abwägung. Für Investitionswillige sowie Bürgerinnen und Bürger zeigt er den Rechtrahmen auf, gibt Hinweise für frühzeitige Abstimmungsmöglichkeiten mit den Behörden und trägt somit zur Planungs- und Investitionssicherheit bei.

Seitens des Landes sollen Voraussetzungen für die Kommunen geschaffen werden sich zu entscheiden, in wieweit die Windenergienutzung ein Teil eins Konzeptes zur Förderung erneuerbarer Energien sein kann.

Dies kann z.B. durch eine regionale Potenzialstudie für erneuerbare Energien durch die Errichtung einer Informations- und Beratungsplattform EnergieDialog.nrw zu beraten, die am 24.06.2011 von Klimaschutzminister Johannes Remmel freigeschaltet wurde.

Diese Stelle leistet Beratungsangebote und Förderhilfen sowie entsprechende Anwendungshinweise, die die Umsetzung der Anforderungen aus dem Klimaschutzgesetz für Kommunen vereinfachen sollen. Auch Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden werden diese Chance erhalten, um einen effektiven Klimaschutz betreiben können.

Zielgruppe dieser Plattform EnergieDialog bei der landeseigenen Energieagentur NRW sind neben Kommunen und Unternehmen aber auch die Bürgerinnen und Bürger.

Die EnergieAgentur.NRW kann auf eine mehr als 20-jährige Erfahrung in der Kooperation mit den Kommunen zurückblicken. Erwähnenswert ist, dass diese Beratung kostenlos ist.

Die Plattform soll dazu dienen, bereits im Vorfeld von konkreten Planungsprozessen mögliche Probleme auszuräumen und in den Dialog einzusteigen. eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau der geplanten Windenergie.

Auch die Stadt Meschede sollte, wie bereits von Bürgermeister Hess angekündigt, sich mit dem Thema regionale Energieerzeugung / Windvorrangzonen beschäftigen.

Bürgerwind- oder Solarparks, an denen sich auch die HochsauerlandEnergie beteiligen könnte, bieten zusätzliche Einnahmen, tragen zur Stärkung mittelständischer Betriebe und Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort bei.

Sachbeschädigung als „Nationaler Widerstand“ Neonazis beschädigen Fahrzeug eines Piratenpartei-Aktivisten

Dortmund. (pressemeldung) In der Nacht auf Freitag, den 29. Juli haben Unbekannte einem Mitglied der Piratenpartei im Dortmunder Stadtteil Brackel die Autoreifen zerstochen und den Wagen mit Hakenkreuzen und dem Schriftzug „NW DO“ besprüht.

Die Abkürzung steht wahrscheinlich für „Nationaler Widerstand Dortmund“. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere hundert Euro, Personen wurden nicht verletzt. Auf eine frühere Veröffentlichung hat die Piratenpartei aus Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen verzichtet.

Der Name, die Anschrift und ein Foto des Dortmunder Piraten wurden vor einigen Wochen auf einer rechtsextremen Website aufgeführt. Deren Betreiber hatten bereits mehrfach Gegner des rechten Spektrums unter Nennung der vollständigen  Adressdaten veröffentlicht.

Das Internet-Angebot ist inzwischen nicht mehr erreichbar, da der zugehörige Server bereits im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt wurde. Zum Stand der Auswertung der sichergestellten Daten liegen der Piratenpartei derzeit keine Informationen vor.

„Das Attentat in Norwegen und die Vorbereitungen auf die jährlich stattfindende große Naziprovokationdemonstration in Dortmund geben den Nazis Rückenwind“, äußert sich der Betroffene zum Hintergrund der Tat und kritisiert die Spitzen der Behörden: „Hinzu kommen die Aussage des ’sozialdemokratischen‘ Polizeipräsidenten Schulz, Dortmund habe kein Naziproblem, und die recht entspannte Herangehensweise der Staatsanwaltschaft an die Strafverfolgung bekannter Täter.“

Diese Haltung unterstellen die Dortmunder Piraten aber keinesfalls den gesamten Ermittlungsbehörden.  Mit denen werden sie sich auch in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten von Straf- und Zivilklagen zu klären.

Die Nacht auf Freitag stellt einen Höhepunkt der kriminellen Aktivitäten der
sogenannten „Autonomen Nationalisten“ dar. An mindestens zwei anderen Stellen in Dortmund wurden Autos beschädigt und Parolen an Häuser gesprüht.

Ebenso wurden in Bochum-Hamme mindestens 13 Häuser mit Hakenkreuze besprüht [1]. Gleichzeitig fand der Überfall mit Baseballschlägern auf junge Linke statt [2] [3].

Aber auch in den vorigen Nächten wurden derartige Angriffe durchgeführt [4].

Die Piraten lehnen totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen
jeder Art entschieden ab und werden weiteren Einschüchterungsversuchen mit allen legalen Mitteln begegnen.

* Quellen:
* [1] Polizeibericht Bochum
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/11530/2086330/pol-bo-bochum-hakenkreuze-an-hauswaende-geschmiert-zeugen-gesucht
* [2] Der Westen,
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Bewaffnete-Rechte-ueberfielen-Linke-und-Anti-Nazi-Plakate-in-Dortmund-Wellinghofen-id4917490.html
* [3] Ruhrnachrichten
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/sueden/Bewaffnete-Rechtsextreme-ueberfallen-Gruppe-von-Linken;art2575,1361784
* [4] Der Westen
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Rechtsradikale-Anschlaege-auf-Antifaschisten-und-Protest-vor-Nazi-Demo-in-Dortmund-id4905109.html

Zum Nachlesen: der Schulpolitische Konsens für Nordrhein-Westfalen.

Die gemeinsame Leitlinien von CDU, SPD und Bündnis 9O/DIE GRÜNEN für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen sind hier nachzulesen: Leitlinien Bildungspolitik.

Heute, Mittwoch, dem 20. Juli 2011, wird der Landtag in 2. Lesung das
Erste KiBiz-Änderungsgesetz beraten.

Der vorgesehene Beginn der Beratung ist 11.40 Uhr. Da zuvor aber die
Debatte zur Schulpolitik läuft, kann sich der Beginn etwas verzögern. Es
besteht die Möglichkeit, über das Internet die Beratung im Live Stream
anzusehen. Hier der Link:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Zwischenseite-TV.jsp

Wer live auf der Zuschauertribüne an der Plenarsitzung teilnehmen
möchte, kann dies nach vorheriger Anmeldung natürlich ebenfalls tun.

Es besteht die Möglichkeit, dass eine Landtagsfraktion noch eine 3.
Lesung beantragt. Diese wäre dann voraussichtlich am Freitag, dem 22.
Juli 2011. Bisher ist mir allerdings nicht bekannt, dass ein solcher
Antrag gestellt würde. Die Änderungen treten dann schon am
01. August 2011 in Kraft.

Weitere Kommentare und Artikel hier im Blog.

Deponie Bestwig – Westfalenpost griff PM der SBL auf

Die WP/WR hat in der Ausgabe vom 8. Juli 2011 eine PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL) aufgegriffen. Die prägnante Überschrift lautet: „EHEC-Spuren im Bauschutt von Bestwig? – „SBL“-Anfrage liegt beim Landrat“.

Allerdings wurde dem Leser/der Leserin schnell klar, dass „sogar“ die SBL die Ursachen dieser Krankheit nicht unbedingt im Hochsauerland sucht, sondern dass es dem SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos bei der Anfrage um mögliche Ablagerungen gefährlicher Stoffe wie beispielsweise unbehandelter Klärschlämme auf der Boden- und Bauschuttdeponie Bestwig geht.

Die Betreiberin der Deponie, die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH (MHI), ist ja schließlich mit ihrer früheren Bauschutt-Deponie „Am Meisterstein“ in Winterberg-Siedlinghausen mehrfach in die Schlagzeilen geraten.

„Am Meisterstein“ sind zum Nachteil von Mensch und Umwelt größere Mengen Klärschlamm, vor allem aus der Kläranlage Winterberg-Züschen, abgekippt worden.

Nun aber wieder zum WP-Artikel. Die WP-Redaktion machte sich die Mühe, bei der Kreisverwaltung in Meschede achzufragen, ob und wie sich der HSK mit den Fragen der SBL beschäftigen wird. Der Pressesprecher der Kreisverwaltung wird mit dem Satz zitiert: „Wir sind tätig, der Betreiber wurde bereits befragt, Herr Loos erhält fristgerecht Antworten“.

Hoffen wir, dass sich die Tätigkeit des HSK in Sachen Anfrage zur Deponie Bestwig nicht nur auf die Befragung des Betreibers, also der MHI, beschränken wird!? Was soll denn wohl dabei heraus kommen?

Ansonsten hoffen wir, dass sich ganz viele akribisch recherchierende Journalisten auf Themen wie dieses stürzen!

Klage gegen Moscheebau in Iserlohn abgewiesen

Arnsberg/Iserlohn. (Pressemeldung) Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat eine Klage gegen den Bau einer Moschee in Iserlohn abgewiesen. Mit der Klage hatte sich der Eigentümer eines Nachbargrundstücks gegen die von der Stadt Iserlohn erteilte Baugenehmigung für die Moschee im Gewerbegebiet „Barendorfer Bruch“ gewandt.

Geplant ist dort eine Moschee mit zwei jeweils 57 qm großen Gebetshallen und einem Minarett. Sie soll den etwa 70 in Iserlohn ansässigen Mitgliedern der Ahmadiyya Muslim Glaubensgemeinschaft dienen. Der Kläger, der auf dem Nachbargrundstück bis 2010 eine inzwischen an einen anderen Standort verlagerte Druckerei betrieb, hatte mit seiner Klage geltend gemacht, bei Errichtung der Moschee müsse er wegen der von seinem Betrieb ausgehenden Störungen befürchten, dass es zu Einschränkungen in der Ausübung seines Gewerbes kommen werde. Bei einer Genehmigung des Vorhabens sei, auch wegen eines in dem Gebiet bereits vorhandenen evangelischen Gemeindezentrums, damit zu rechnen, dass die im Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zulässigen Nutzungen überhand nähmen.

Diesen Argumenten sind die Richterinnen und Richter der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt. In dem Urteil vom 17. Juni 2011 führen sie aus, die Genehmigung verstoße nicht gegen nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts. Die Genehmigung sei nicht an den Bestimmungen des 1983 beschlossenen Bebauungsplanes zu messen, weil dieser Plan unwirksam sei. Die in ihm getroffenen Regelung, dass die Gewerbebetriebe im Plangebiet Vorkehrungen zu treffen hätten, damit bestimmte Lärmgrenzwerte in den angrenzenden Wohngebieten nicht überschritten würden, sei mit den baurechtlichen Vorschriften nicht vereinbar. Ein derartiger von einer Vielzahl unterschiedlicher Betriebe und Anlagen im Plangebiet insgesamt einzuhaltender „Zaunwert“ (Summenpegel) könne nicht umgesetzt werden. Denn er treffe keine Aussage dazu, welche Emmissionen von einem bestimmten Grundstück im Plangebiet ausgehen dürften.

Gegen die unter diesen Umständen maßgeblichen Bestimmungen des Baurechts verstoße der geplante Bau nicht. Er verletze insbesondere nicht das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Es sei nicht ersichtlich, dass die Druckerei des Klägers mit unzumutbaren Belästigungen für die geplante Moschee verbunden sei und er daher Beschränkungen seines Betriebes befürchten müsse. Dabei komme es nicht darauf an, ob dem Kläger, der seine Druckerei an dem früheren Standort ohne Baugenehmigung betrieben habe, überhaupt noch eine schützenswerte Rechtsposition zustehe. Denn es gebe keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass sich die Moschee unzumutbaren Belästigungen oder Störungen durch den vormaligen Gewerbebetrieb des Klägers ausgesetzt hätte. Dieser habe derartige Anhaltspunkte nicht substantiiert vorgetragen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.

Die vollständige anonymisierte Entscheidungen ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe abrufbar.

Aktenzeichen: 12 K 1076/10

Die Polizeipresse über Siedlinghausen: „Begegnung zwischen einem PKW-Fahrer und einem Fußgänger mit Hund“

Trügerisches Idyll am Meisterstein. (archiv: zoom)
Trügerisches Idyll am Meisterstein. (archiv: zoom)

Siedlinghausen. (Polizeipresse) Am 7. Juli 2001 gegen 17:30 Uhr kam es Winterberg-Siedlinghausen, Verlängerung der Straße am Meisterstein, auf einem Feldweg zur Begegnung zwischen einem PKW-Fahrer und einem Fußgänger mit Hund.

Der schmale Weg ist beidseitig mit hohem Gras bewachsen. Der 66-jährige PKW-Fahrer hielt zunächst kurz an, fuhr dann aber mit Schrittgeschwindigkeit auf den Fußgänger zu, und drückte diesen mehrere Meter zurück. Der Fußgänger geriet dabei auf die Motorhaube, konnte sich von dort aber zur Seite abrollen und verletzte sich leicht.

Der PKW-Fahrer fuhr ohne sich weiter zu kümmern in Richtung des nahe gelegenen Wohngebietes davon. Gegen ihn wird eine Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr erstattet.