NRW: Slowakischer Hochschulgrad „doktor práv (JUDr.)“ darf nicht mit der Abkürzung „Dr.“ geführt werden

In unserem BriefkastenArnsberg. (VwgA) Das ist schon ein Herumdoktern mit den Titeln 😉 Gerade erreichte uns folgende Pressemeldung, die alle unsere Leserinnen und Leser aus der Slowakei, welche den „doktor práv (JUDr.)“ tragen, interessieren sollte.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg,  dass der in der Slowakei erworbene akademische Grad „doktor práv“ („JUDr.“) in Nordrhein-Westfalen nur in der verliehenen slowakischen Form, aber nicht in der deutschen Form „Dr.“ als Namenszusatz geführt werden darf,  ist allerdings nicht rechtskräftig. Der Kläger hat inzwischen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragt.

Die komplette Pressemeldung zum Stöbern und Staunen:

Der Kläger, ein zuletzt als Rechtsanwalt tätiger pensionierter Amtsrichter, hatte mit der juristischen Fakultät einer slowakischen Universität gegen einen „Kostendeckungsbeitrag“ von 4.500,- EUR zuzüglich 500,- USD einen „Vertrag über die Sicherung des Rigorosums und der Verteidigung der Doktordissertation“ geschlossen. Darin wurde das Verfahren zur Erlangung des juristischen akademischen Grades „doktor práv“ (abgekürzt: „JUDr.“) geregelt.

Knapp sechs Wochen später wurde dem Kläger, der eine deutschsprachige Schrift eingereicht und eine „rigorose Prüfung“ abgelegt hatte, der Grad „doktor práv“ verliehen. Nachdem er sich, bereits mit der Abkürzung „Dr.“ im Briefkopf, an das Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt hatte, untersagte ihm das Ministerium die Führung der Abkürzung „Dr.“

Die hiergegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht Arnsberg mit dem jetzt bekannt gegebenen Urteil abgewiesen. Zur Begründung hat es unter anderem ausgeführt:

Wie bei sämtlichen ausländischen akademischen Graden könne auch bei Doktorgraden von Hochschulen aus dem Gebiet der Europäischen Union (EU) die verliehene Form oder auch die im Herkunftsland zugelassene oder dort nachweislich allgemein übliche Abkürzung des Grades in Nordrhein-Westfalen geführt werden. Der dem Kläger verliehene Grad sei jedoch „doktor práv“ (deutsche Übersetzung: „Doktor der Rechte“) und die in der Slowakischen Republik zugelassene sowie auch nachweislich allgemein übliche Abkürzung hierfür sei „JUDr.“, nicht hingegen „Dr.“

Darüber hinaus dürften Doktorgrade, die in einem Mitgliedsstaat der EU in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworben seien, statt in der verliehenen ausländischen Form auch mit der deutschen Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz geführt werden.

Dies gelte jedoch nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben würden (so genannte Berufsdoktorate), oder die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet seien. Das sei beim “doktor práv” der Fall, da er bereits im slowakischen Hochschulgesetz – zusammen mit dem Master- und dem Ingenieurabschluss – nur auf einer zweiten Ebene der Studienabschlüsse angesiedelt sei.

Auf der dritten Ebene werde nach slowakischem Recht lediglich das zum „philosophiae doctor“ („PhD.“) führende Studium genannt. Es sei nicht ersichtlich, dass dem slowakischen Gesetzgeber eine andere Einteilung vorgeschwebt habe als den im Rahmen des sogenannten Bologna-Prozesses beteiligten Staaten, die sich entsprechend der bisher in vielen Mitgliedsländern schon bestehenden Praxis auf eine Dreiteilung der Ebenen der Studienabschlüsse verständigt hätten.

Den danach maßgeblichen Anforderungen der dritten Ebene entspreche der slowakische „PhD.“-Grad, nicht hingegen der „doktor práv“. Zudem berechtige der „doktor práv“ erst zur deutschen Promotion und sei daher schon nicht mit einer deutschen Promotion, die der dritten Stufe der Bologna-Klassifikation angehöre, gleichzusetzen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger hat inzwischen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragt.

Die vollständig anonymisierte Entscheidung ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de abrufbar.

Aktenzeichen: 9 K 259/09

Die Polizei berichtet: Ermittlungen nach Brand in Freienohl.

Brandermittler der Polizei bei Untersuchungen (foto: polizeipresse)
Brandermittler der Polizei bei Untersuchungen (foto: polizeipresse)

Meschede. (polizei) In der Nacht zum Samstag (siehe auch hier im Blog) kam es in einem Betrieb auf der Bremkestraße zu einem Brand mit einem Gesamtsachschaden in Höhe von 1,5 Millionen Euro.

In dem Gebäudekomplex waren eine Schreinerei und eine Firma für Fertighausbauteile untergebracht. Am heutigen Dienstag suchten ein Brandermittler der Polizei und ein Brandsachverständiger den Brandort auf. Sie ermittelten als Brandentstehungsort die Schreinerei.

Als mögliche Brandursache ist ein technischer Defekt nicht auszuschließen. Hinweise auf vorsätzliche Brandstiftung haben sich bis jetzt nicht ergeben. Weitere Laboruntersuchungen sind notwendig. Mit deren Ergebnissen wird in zwei bis drei Wochen gerechnet.

Auch Polizeimeldungen können zum Schmunzeln sein: vulgärer Ausdruck für die Stelle, wo der Rücken seinen anständigen Namen verliert

Unfallflucht bleibt Unfallflucht: Unanständiges Wort mit Blume

Winterberg (ots) – Ein auswärtiger Pkw-Fahrer musste aus einer engen Parklücke heraus rangieren. Dazu benötigte er mehrere Versuche und beschädigte dabei einen hinter ihm geparkten Pkw. Bevor sich der Rangierer unerlaubt vom Unfallort entfernte, schrieb er noch den vulgären Ausdruck für die Stelle, wo der Rücken seinen anständigen Namen verliert, auf die staubige Heckscheibe und klemmte eine Blume unter den Heckscheibenwischer des von ihm beschädigten Fahrzeugs.

Anmerkung: Wieder eine Trüffel unter den lokalen Polizeimeldungen. 😉

Meschede-Freienohl: Brand eines Betriebes zur Herstellung von Fertighäusern

Einsatz in Meschede-Freienohl (foto: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis)
Einsatz in Meschede-Freienohl (foto: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis)

Meschede. (polizeibericht) Seit den frühen Morgenstunden brannten aus bislang noch ungeklärter Ursache eine Lager- und eine Produktionshalle (ca. 1350 qm) eines Betriebes zur Herstellung von Fertighäusern in voller Ausdehnung.

Feuerwehr und Polizei waren im Einsatz. Zwei in unmittelbarer Nähe liegende Häuser wurden geräumt und durch die Feuerwehr geschützt.  Beide direkt miteinander verbundene Gebäude brannten trotz dem Einsatz starker Feuerwehrkräfte komplett nieder.

Das direkte Übergreifen der Flammen auf  Wald und in der Nähe (ca. 25 m) stehender Wohngebäude konnte verhindert werden.

Jedoch wurden die Wohngebäude durch die Hitzeausstrahlung beschädigt (Fensterscheiben geborsten). Die Bewohner der Gebäude wurden zeitgerecht evakuiert und betreut, der Gefahrenbereich geräumt. Personen wurden nicht verletzt. Gegenwärtig ist die Feuerwehr mit der Brandnachsorge vor Ort tätig. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.

Dortmunder Piraten verurteilen Ablehnung des Sozialtickets: „unlogisch, ungerecht, unsozial“

In unserem BriefkastenDortmund. (piraten) Die Dortmunder Piratenpartei verurteilt die Entscheidung von SPD und CDU in der gestrigen Sitzung des Stadtrates, Dortmunder Bedürftigen das sogenannte Sozialticket vorzuenthalten.

Stattdessen setze die Stadt weiterhin auf das Dortmund-Ticket. „Zum gleichen Preis werden finanziell schwache Dortmunder weiterhin schlechter behandelt als in den übrigen Städten des Ruhrgebiets“, sagt Christian Gebel, Vorsitzender der Dortmunder Piraten. „Auf der einen Seite mehr zeitliche und räumliche Flexibilität zu fordern, sich aber den Lösungen dazu zu verschließen, ist unlogisch, ungerecht und unsozial.“

Wolfgang Pähler, Schatzmeister des Dortmunder Kreisverbandes meint: „Höhere Kosten durch das Sozialticket konnten bislang nicht nachgewiesen werden. Aber ein Sozialticket ist eben wenig prestigeträchtig, anders als die teuren Projekte, die die Stadt stattdessen unterstützt.“

Die Piratenpartei setzt sich für einen vollständig öffentlich finanzierten Öffentlichen Personennahverkehr ohne Fahrkarten ein. Da Verkehrsbetriebe ihre Aufgabe ohnehin nicht kostendeckend bewältigen können, könnte man durch den Verzicht auf die Infrastruktur für Verkauf und Kontrolle Gelder einsparen und die Attraktivität des ÖPNV steigern.

Wochenende: Musik und Kultur in Arnsberg-Neheim – Brand New Bullet

bnb20110930Neheim. (pm) Dem legendären MOTOWN-Bassisten James Jamerson (*1938 – †1983) wird das Zitat „If you don’t feel it, don’t play it …!“ zugeschrieben. Diesen dezenten Tipp eines stilbildenden Musikers sollte sich manche Cover-Band hinter den Spiegel stecken.

BRAND NEW BULLET gehört nicht dazu. Die vier ehemaligen ROCKSTARRZZZ (Uwe Dirkes, Theo Hoffmann, Markus Plümper, Ansgar Unger) plus Markus Kampschulte an der Gitarre sind ein Synonym für facettenreichen, authentischen Rock ’n‘ Roll. Die Setlist ist ein Parforceritt durch die Rockgeschichte, spannt den Bogen von AC/DC über LED ZEPPELIN bis ZZ TOP.

Erstmalig „LIVE On Stage“ zu erleben sind BRAND NEW BULLET am 01.10.2011 in HEKTORs FEIERLICH. Als Support agieren „Selfish feat. Sporty“ (Hemer) und „Chris & Jo-Ana“ (Köln).

Wer sich mit dem banal klingenden, jedoch den Nagel auf den Kopf treffenden (1974 als LP-Titel verwendeten) Bonmot der ROLLING STONES „It’s Only Rock ’n‘ Roll (But I Like It)“ identifiziert, sollte die B.N.B.-Premiere nicht verpassen.
„It’s Only Rock ’n‘ Roll …“

Und mal ehrlich:
Drei Acts für 7,50 EURONEN an einem vermutlich lauschigen Herbstabend – das hat doch was !?

Einlass: 19.00 Uhr – Beginn: 20.30 Uhr
HEKTORs FEIERLICH, Werler Str. 2a, Arnsberg-Neheim

http://brandnewbullet.de/

Oktober 2011 = ROCKtober in Neheim:
Am 28.10.2011 gastiert die DYLAN-Tribute-Band HOW MANY ROADS in der WERKSTATTGALERIE DER BOGEN.
Info: http://www.der-bogen.de/?p=1808

Und noch ein Tipp für Kurzentschlossene:

„WAS IST“-Vernissage am 02.10.2011 im BOGEN
Ulrich Johannes Müller: STEIN und HOLZ
Werner Cee: LICHT und TON
Info: http://www.der-bogen.de/?p=1796
17.00 Uhr – Eintritt frei !

SPD Arnsberg: „Starke Eltern, starke Kinder“. Der Aufbau einer bedarfsgerechten Schullandschaft muss im Konsens aller Beteiligten erfolgen.

In unserem BriefkastenArnsberg. (spdarnsberg) Nach dem Schulkompromiss für Nordrhein-Westfalen vom 19. Juli 2011 ergeben sich nach Ansicht der SPD für Arnsberg gute Chancen im Konsens aller Beteiligten eine zukunftsfähige und bedarfsgerechte Schullandschaft zu schaffen.

Aus Sicht der SPD-Fraktion, muss die Debatte über die innere Ausgestaltung so transparent wie möglich erfolgen. Alle Interessierten müssen die Gelegenheit haben, sich daran zu beteiligen.

Die SPD-Fraktion fordert daher ein abgestuftes Verfahren:

  1. Da die organisatorischen und vor allem pädagogischen Unterschiede zwischen integrativen, teilintegrativen oder kooperativen Lösungen beträchtlich sind, wird die Verwaltung aufgefordert, so bald wie möglich in den Siedlungsschwerpunkten Arnsberg, Hüsten, Neheim und Oeventrop Informationsveranstaltungen insbesondere für Grundschuleltern anzubieten. Dort sollen Experten über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle informieren. Die Beteiligung aller im Rat vertretenen Parteien bei der Auswahl der Experten soll sicherstellen, dass Information auf diese Weise umfassend und objektiv erfolgt. Weiterführende und begleitende grafisch unterstützte Materialien (auch in unterschiedlichen Sprachen) in gedruckter Form und im Internet müssen die Informationsveranstaltungen ergänzen.
  2. Nach Abschluss der Informationsphase sollen die Grundschuleltern befragt werden, welches pädagogisches Konzept (integrativ, teilintegrativ oder kooperativ) sie für ihre Kinder bevorzugen. Dies kann schriftlich per Fragebogen und online geschehen. Dabei soll die Befragung differenziert nach Siedlungsschwerpunkten durchgeführt werden. Die Fragen sind entweder vom Arbeitskreis Schulstruktur oder vom Ältestenrat auf Vorschlag der Verwaltung zu formulieren.
  3. Die Verwaltung erhält durch die Elternbefragung empirische Daten über die Präferenzen in der Elternschaft. Diese können dazu dienen, dass die Verwaltung, die Kollegien und schulischen Gremien sowie die Politik einen Orientierungsrahmen für die weiteren Planungen und schließlich Beschlüsse erhalten.
  4. Was die politische Ebene angeht, muss der Prozess vom AK Schulentwicklung kontinuierlich begleitet werden. Dabei muss neben der Neugestaltung der Sekundarstufe I auch die notwendigen Veränderungen im Grundschulbereich sowie die Herausforderungen durch die Inklusion mitbedacht werden. Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, dem zuständigen Ausschuss regelmäßig Bericht über den Fortgang der Entwicklung zu erstatten.

Begründung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und eines veränderten Schulwahlverhaltens ist auch in Arnsberg eine Anpassung der Schullandschaft im Bereich der Sekundarstufe I nötig. Durch die demographische Entwicklung nehmen die Schülerzahlen insgesamt deutlich ab. Die verbleibenden Schüler und Schülerinnen verteilen sich allerdings ungleich auf die verschiedenen Schulformen.

Schulentwicklung in Arnsberg (grafik: spd arnsberg)
Schulentwicklung in Arnsberg (grafik: spd arnsberg)

Am Fortbestand und Zukunftsfähigkeit der Arnsberger Gymnasien besteht für die SPD-Fraktion kein Zweifel. Dagegen erleben die Hauptschulen dramatische Einbußen, von denen Realschulen und Gymnasien zurzeit noch profitieren – aber auch nur da, wo keine weitere Schulform alternativ angeboten wird. In Arnsberg sind nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung (Stand 1.10.2010, siehe Grafik) die Schülerzahlen an den Hauptschulen allein zwischen 2000/01 und 2010/11 um 26,2% zurückgegangen. Insgesamt prognostiziert die Schulentwicklungsplanung der Stadt Arnsberg bis 2015/16 einen Rückgang um 46% (bezogen auf 2000/01). Nur noch wenige Eltern sehen im Hauptschulabschluss einen für die Zukunft ihrer Kinder adäquaten Schulabschluss. In Arnsberg führte diese Entwicklung bereits zum Auslaufen der Hauptschule in Oeventrop. Bei einem Wegfall der Hauptschulen droht auf längere Sicht ein Erosionsprozess der Realschulen zu Gunsten der Gymnasien.

Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass Politik und Verwaltung diese Entwicklung nicht einfach passiv hinnehmen sollten. Stattdessen bietet die Situation die Chance, die Schullandschaft wohnortnah, flexibel, leistungsfähig, bedarfsgerecht und zukunftssicher zu gestalten.

Mit dem „Schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen“ vom 19. Juli 2011 liegt nun eine verlässliche Grundlage für die Planung auch der lokalen Schullandschaft vor. Es ist zu erwarten, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen dazu bald auch die entsprechenden Gesetze beschließen wird. Im Bereich der Sekundarstufe I kommt zu den bisherigen Schulformen Gymnasium, Realschule, Hauptschule und Gesamtschule die Sekundarschule hinzu.

Die wahrscheinlichste Lösung dürfte in Arnsberg die Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen in den drei großen Stadtteilen (Arnsberg, Neheim und Hüsten) zu jeweils einer Sekundarschule sein. Dabei ist aber der Spielraum der inneren Ausgestaltung breit. Sie reicht von einer integrativen, über eine teilintegrative bis hin zu einer bloß kooperativen Zusammenführung zweier Bildungsgänge.

Eine grundlegende Veränderung der Schullandschaft darf, wenn sie akzeptiert und erfolgreich sein soll, nicht gegen den Willen der Beteiligten von der Verwaltung oder der Politik verordnet werden. Auch hier vor Ort eröffnet der Schulkompromiss die große Chance im Konsens aller Beteiligten eine zukunftssichere Schullandschaft im Bereich der Sekundarstufe I zu schaffen.

Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und andere Beteiligte müssen den Weg unterstützen und mittragen. Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei insbesondere der Elternwille. Die Eltern bestimmen letztlich, welche Schule ihr Kind nach dem Abschluss der Primarstufe besuchen soll. Daher ist insbesondere die Einbindung der Grundschuleltern nötig.

SPD: AfA – Hochsauerlandkreis tritt für Mindestlöhne ein

Die Teilnehmer der Klausurtagung 2011 (foto: spd)
Die Teilnehmer der AfA Klausurtagung 2011 (foto: spd)

Schmallenberg. (spd) Für die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne hat sich die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Hochsauerlandkreis während der Klausurtagung vom 16. – bis 18. September 2011 im sauerländischen Bödefeld bei Schmallenberg ausgesprochen.

Während der Klausurtagung in Bödefeld erklärten die stellvertretenden AfA-Vorsitzenden, Werner Merse und Ralf Wiegelmann, dass die Schutzmechanismen in der sozialen Marktwirtschaft immer häufiger ausgehebelt würden.

Ralf Wiegelmann kündigte für die nächsten Monate weitere „sozialpolitische Aktionen“ an, welche sich erstrangig der Thematik des Niedriglohnsektors widmen sollen. Wiegelmann weiter, schlechte oder unter Wert bezahlte Arbeit fördere massiv die Schwarzarbeit, welches im Umkehrschluss ein Verlust für die Steuer- und Sozialkosten bedeute.

Wenn Arbeitnehmer ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch ihr Einkommen bestreiten und eigenständig sichern können, entstehen Notlagen, so Werner Merse. Besonders beklagten Arbeitgeber einen Unterbietungswettlauf, welches sich nicht zuletzt und ganz explizit im Reinigungsgewerbe niederschlägt, so Werner Merse.

„Menschen müssen in und von der Arbeit leben können, das ist für uns in der AfA-HSK oberste „Handlungsmaxime“.

Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten für ein sehr niedriges Einkommen. Innerhalb eines Jahrzehnts stieg der Anteil der Geringverdiener von 15 auf 22,2 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen, die seit Januar vorliegt.

In einer weiteren Studie der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit im Niedriglohnsektor, ist in Deutschland bereits mehr als jeder zweite Jugendliche Vollzeit-Arbeitnehmer (zwischen 15 und 24 Jahre) im Niedriglohnsektor beschäftigt.

„Das Einkommen der Niedriglohner liegt somit rechnerisch unter zwei Drittel des sozialversicherungspflichtigen Bruttoverdienstes“

Weitere Schwerpunkte der dreitägigen Klausurtagung waren neben dem Jahresrückblick, der Podiumsdiskussion zum Thema „Rente mit 67“ mit Landesarbeitsminister Guntram Schneider (SPD), sowohl die aktuelle Bestandsaufnahme im Bereich der Leiharbeit als auch die Erarbeitung eines zukunftsbezogen Arbeitskonzeptes. Als weitere Maßnahme so Merse und Wiegelmann werde man eine breitere Vernetzung der AfA und somit ein Aufbau eines überregionalen Netzwerkes fokussieren, welches sich auch im Hinblick auf gemeinsame und überregionale Veranstaltungen wiederfinden werde. Einen besonderen Dank richteten beide stellvertretenden AfA-Unterbezirksvorsitzende und Organisatoren an den Referenten Hermann Hibbeler aus Lage bei Detmold (ehemaliger stellv. AfA- Bundesvorsitzender und Mitglied des AfA Landes- und Bundesvorstands) hinsichtlich seines mehr als nur fachlichen Vortrags aus. Weiter dankte man Karl Jakobs (AfA Warstein und Schriftführer des AfA – Landesvorstandes NRW), Andreas Pohl (AfA Borken) und Francisco Casado Pérez (AfA Lippstadt) für ihre Teilnahme und ihren fachlich und strukturorientierten Beiträgen.

Abschließend verständigte man sich darauf, die Klausurtagung 2012 in Paderborn auszurichten.

Olsberg: Motorradunfall auf der L 742 zwischen Wulmeringhausen und Steinhelle

Unfall auf der L 742 zwischen Oslberg und Steinhelle (foto: polizei hsk)
Unfall auf der L 742 zwischen Olsberg und Steinhelle (foto: polizei hsk)

Olsberg. (polizeibericht)  Schwer verletzt wurde am Donnerstagmorgen ein 25*-jähriger Motorradfahrer, der mit seiner Maschine die Landstraße 742 zwischen Wulmeringhausen und Olsberg befuhr.

Er überholte auf regennasser Fahrbahn einen vor ihm fahrenden Linienbus und kam in der nächsten laggezogenen Rechtskurve mit seinem Krad zu Fall.

Dabei rutschte das Krad auf die Gegenfahrbahn und prallte mit einem entgegenkommenden Pkw zusammen.

Die Fahrerin des Pkw wurde bei dem Aufprall leicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 3500 Euro.

*(andere Quellen sprechen von einem 15 bis 16-Jährigen. Wir haben bei der Polizei rückgefragt und warten auf Klärung)

AHS: Schulkonsens in NRW ist ein herber Rückschlag für die Inklusion

Detlef Träbert: "Wir brauchen das KiWaBez jetzt." (foto: träbert)
Detlef Träbert: "Der Konsens mit der CDU schadet der Inklusion zu Lasten der Kinder." (foto: träbert)

Niederkassel. (ahs) „Der Schulkonsens zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU ist ein herber Rückschlag für die Inklusion“, bewertet die Aktion Humane Schule (AHS) die gemeinsamen Gesetzentwürfe der drei Fraktionen. Sie werden am morgigen Freitag im Landtag in erster Lesung beraten und sollen Ende Oktober bereits verabschiedet werden.

Die in diesem Zusammenhang geplante Änderung der Landesverfassung sieht für den Artikel 8, Abs. 1, Sätze 3 und 4, folgenden Wortlaut vor: „Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst. Für die Aufnahme in eine Schule sind Anlage und Neigung des Kindes maßgebend, nicht die wirtschaftliche Lage und die gesellschaftliche Stellung der Eltern.“

In allen Dokumenten der UNESCO sowie in der für Deutschland verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention heißt Inklusion jedoch, alle Kinder unabhängig von unterschiedlichen Anlagen oder einer Behinderung gemeinsam zu beschulen.

„Der Schulkonsens zementiert den Fortbestand des mit Inklusion unvereinbaren Selektionsprinzips für mindestens zwölf Jahre“, stellt AHS-Bundesvorsitzender Detlef Träbert fest. „Es war ein schwerer Fehler der Landesregierung, die Entwicklung eines Inklusionsplans von der Weiterentwicklung des Schulwesens und seiner Strukturen abzukoppeln. Der Konsens mit der CDU schadet der Inklusion zu Lasten der Kinder. Er schadet aber auch der Volkswirtschaft, weil er die Entwicklung eines innovativen, leistungsfähigeren Schulsystems behindert. Die Sekundarschule ist so lange kein Fortschritt, wie Gymnasien Schüler abschulen dürfen und Förderschulen nicht ins allgemeine Schulwesen integriert werden.“