Hohes Risiko für alle Beteiligten beim Schulstart: NRW-Landesregierung ignoriert Expertenrat

Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben zur Wiedereröffnung der Schulen in der kommenden Woche birgt aus Sicht der GEW NRW ein hohes Risiko für alle Beteiligten – für die Beschäftigten in den Schulen, die Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien.

(Pressemitteilung der GEW NRW)

Die Landesregierung will nicht wahrhaben, dass die Umsetzung der Handlungsempfehlungen von Medizinern und Epidemiologen – an denen sie sich zu orientieren vorgibt – an vielen Schulen nicht möglich sein wird. Sie ignoriert die Warnungen der Schulpraktiker*innen und der Schulträger.

„Es ist sehr bedauerlich, dass der Maßnahmenkatalog zur Wiedereröffnung der Schulen so sehr von ministeriellem Wunschdenken geprägt ist“, kommentierte Maike Finnern, die Vorsitzende der GEW NRW heute. „Das Ministerium ignoriert die deutlichen Klarstellungen der kommunalen Schulträger. Der Zeitdruck, der die Umsetzung bei bestem Willen enorm erschwert, ist hausgemacht – nicht zuletzt verursacht durch die Fixierung auf Übergänge und Prüfungen. „Vielen dürfte nicht klar sein, dass nun an einigen Berufskollegs mehr als tausend Schüler*innen unterrichtet werden müssen“, ergänzte Finnern.

Zudem sei es bedauerlich, dass so kurz vor der Wiedereröffnung immer noch unklare Botschaften kommuniziert würden, kritisierte die GEW-Landesvorsitzende.

Wer z.B. herauszufinden versuche, was jetzt für die Jahrgangsstufe 10 gelten soll, erhalte unklare Aussagen. In der Schulmail sei jetzt von bevorstehenden „Terminen“ zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses die Rede. „Sind diese „Termine“ Prüfungsarbeiten in einem dezentralen Abschlussverfahren oder sind es schlichte Klassenarbeiten? Wie fließen sie in die Bewertung des Abschlusses ein?“.

Viele Schulleiter*innen sind sicher, dass Abstandsvorgaben und weitere Verhaltensregeln nicht einzuhalten sind. Wie sollen sie damit umgehen, wenn sie nun unter der Überschrift „Erweiterte Präventivmaßnahmen durch Tragen von Masken“ von höchster Stelle formuliert lesen, dass „eine Maskenpflicht nur dann erforderlich (ist), wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.“ Wer liefert die erforderlichen Masken?