In eigener Sache: Kleine Blogpause

Entspannt im Norden beim Besuch der Elbphilharmonie (foto: zoom)
Ich habe zur Zeit ein paar Artikel „in der Pipeline“, werde aber in den nächsten Tagen nicht dazu kommen, sie zu bearbeiten und zu veröffentlichen.

Der Grund ist simpel: die Zeit ist knapp. Der bürgerliche Broterwerb geht vor, auch wenn links und rechts die Hütte brennt und die Kommentarfinger zucken.

Dabei gibt es traurige Entwicklungen. Die SPD ist in Gefahr zu implodieren, wie es auch schon in anderen europäischen Ländern geschehen ist: https://www.tagesschau.de/inland/krise-sozialdemokratie-101.html

Auch als Nicht-SPDler finde ich das beunruhigend, weil ein Teil der Wähler zur AfD springen wird und der andere Teil … bleibt wo?

Den Selbstzerstörungsmechanismus haben genau diejenigen Kader ausgelöst, die jetzt immer noch auf der Bühne herum springen.

Zur Zeit laufen im Hochsauerlandkreis die Pro-GROKO-Diskussionsveranstaltungen der SPD hinter verschlossenen Türen. Ich habe eine Ahnung, wie es ausgeht, weiß aber nicht, ob das Ergebnis die SPD retten wird.

Wer weiß das schon?

Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (II)

Sehr ungünstig sind mit der neuen GroKo die Perspektiven für Flüchtlinge. Vor allem die Einschränkungen auf Flüchtlinge mit “dauerhafter Bleibeperspektive” im Zusammenhang mit der nach spätestens 3 Jahren erfolgenden Überprüfung positiver Entscheidungen wird zu sehr deutlichen Einschränkungen führen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen. Hier geht es zum Teil I.)

Gleich mehrfach wird im Koalitionsvertrag faktisch auf die Obergrenze eingegangen:
“Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen… stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket.” (Z. 4810 ff.)

Die folgenden Sätze bedeuten im Klartext, dass die ‘Rückführungen’ nach dem Dublin III-Abkommen in andere EU-Länder ausgeweitet werden und die Asylbewerberleistungen weiter eingeschränkt werden sollen:
“Dabei muss klar sein, dass eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet. … Damit eine Verteilung in der Praxis funktioniert, muss es wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Sekundärmigration geben. Dazu wollen wir insbesondere die Asylverfahren einschließlich der Standards bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern harmonisieren und dafür sorgen, dass volle Leistungen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gewährt werden.” (Z. 4849 ff.)

Der seit März 2016 für 2 Jahre ausgesetzte Familiennachzug soll nach einer Verlängerung um weitere 4 1/2 Monate künftig nur in sehr geringem Umfang möglich sein, mit bisher nicht bekannten Auswahlkriterien:
“Für die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz.
Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem 1. August 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Die weitere Ausgestaltung des Gesetzes obliegt den Koalitionsparteien bzw. deren Bundestagsfraktionen.
Dieser Famliennachzug wird nur gewährt, wenn

eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.” (Z. 4879 ff.)

Sprachförderung und Arbeitsvermittlung sollen nur noch für wenige Flüchtlinge erfolgen:
“Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit.” (Z. 4967 f.)

Flüchtlinge müssen künftig damit rechnen, dass sie lagerähnliche Einrichtungen nicht mehr verlassen dürfen:
“Asylverfahren … Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden.” (Z. 5006 ff.)
“Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.” (Z. 5038 ff.)

Und kein Flüchtling soll sich sicher fühlen können:
“Spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine Überprüfung des gewährten Schutzes erforderlich.” (Z. 5042 f.)

Noch ein weiteres Instrument zur Kürzung von Leistungen wird eingeführt, quasi mit Gesinnungsprüfung:
“Gerade im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen und der Akzeptanz in der Bevölkerung wollen wir Ausreisepflichtige stärker danach unterscheiden, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Diese Unterscheidung hat auch Konsequenzen, beispielsweise hinsichtlich des Bezugs von Leistungen. Entsprechendem Änderungsbedarf werden wir nachkommen.” (Z. 5053 ff.)

Einmaliges Schwarzfahren mit Bus oder Bahn (und sei es aus Unkenntnis) kann die Abschiebung zur Folge haben:
“Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist möglichst frühzeitig über die Einleitung eines Strafverfahrens zu informieren. Dazu werden wir § 8 Abs. 1a des Asylgesetzes ändern.
Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen.” (Z. 5060 ff.)

Der Rechtsstaat wird für Flüchtlinge weiter eingeschränkt (oder was sonst ist mit praktikabler Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens zwecks Erhöhung der Rückführungsmaßnahmen gemeint?):
“Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer bestimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen.” (Z. 5069 ff.)

Und die Anzahl der angeblich sicheren Herkunftsstaaten wird um 3 + x Länder weiter erhöht, so dass Abschiebungen in diese Länder deutlich erleichtert werden:
“Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.” (Z. 5074 ff.)

War die AfD an diesen Koalitionsverhandlungen schon beteiligt?
Und hat die SPD das wirklich alles unterschrieben?

Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (I)

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Kinderarmut und Familien

Hier gibt es einige begrüßenswerte Ankündigungen – wenn sie denn tatsächlich umgesetzt werden:
“Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien, insbesondere auch Alleinerziehender und kinderreicher Familien, den Kinderzuschlag erhöhen. Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der Mindestbedarf des sächlichen Existenzminimums (derzeit 399 Euro) gedeckt werden… Dabei müssen wir prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt und/oder Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Die Beantragung dieser Leistung für Familien wollen wir entbürokratisieren und die Antragstellung dort, wo es möglich ist, mit Anträgen auf weitere Leistungen zusammenführen. Wir wollen erreichen, dass Berechtigte die Leistung tatsächlich erhalten. ” (Zeile 701 ff.)

“Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen.” (Z. 720 ff.)

“Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu unterstützen wir Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit.” (Z. 735 ff.)

“Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen.” (Z. 753 ff.)

“Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen.” (Z. 793 ff.)

Seniorinnen und Senioren

Wenig konkret sind diese Aussagen:
“Wir wollen die Kommunen bei der Bewältigung des demografischen Wandels nachhaltig unterstützen und die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die Rahmenbedingungen vor Ort wie auch auf Bundesebene wollen wir weiter verbessern und Vereinsamung entgegenwirken. Das bedeutet vor allem eine gute Infrastruktur in unseren Kommunen und den Aufbau eines seniorengerechten Wohnumfelds und einer entsprechenden Nachbarschaft. Wir setzen auf einen weiteren Ausbau unterschiedlicher und ortsnaher Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote sowie unterschiedlicher Wohnformen, um den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen älterer Menschen gerecht zu werden und die Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen.” (Z. 1084 ff.)

Allgemeine Bildung und Schulen

Auch hier darf man auf die Umsetzung gespannt sein:
“Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen… Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch im Jahre 2025 erfüllt werden kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen und darauf aufbauen. ” (Z. 1141 ff.)

Berufliche Bildung

“Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.” (Z. 1234 ff.)

“Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und mehr Menschen die Ausbildung zu ermöglichen, wollen wir eine Initiative zur stärkeren Nutzung der Teilzeitausbildung starten.” (Z. 1296)

Digitale Infrastruktur

“Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden.
Dafür ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Telekommunikationsanbietern und Staat erforderlich. Wir gehen von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von zehn bis zwölf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode aus, die wir in einem Gigabitinvestitionsfonds verlässlich bereitstellen.” (Z. 1633 ff.)

Mobilität

Dies hat die GaGaGroKo im Kreistag des HSK gerade erst abgelehnt:
“Wir wollen, dass Mobilität über alle Fortbewegungsmittel (z. B. Auto, ÖPNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen) hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann und führen deshalb eine digitale Mobilitätsplattform ein, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt. Um dies zu erreichen, müssen einheitliche, offene Standards entwickelt und eingehalten werden. Damit können Echtzeitdaten über Verkehrsträger und -situation frei und zwischen allen öffentlichen und privaten Betreibern von Verkehrssystemen und Anbietern von Informationssystemen ausgetauscht werden, um die Einführung von bundesweiten eTickets zu ermöglichen.” (Z. 2133 ff.)

Gute Arbeit

“Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse 2310 der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen… Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.” (Z. 2310 ff.)

“Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Die Quote ist jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Einstellung ohne Sachgrund zu beziehen.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch für die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zulässig, bis zu dieser Gesamtdauer ist auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich.” (Z. 2341 ff.)

“Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Insbesondere für Frauen ist es wichtig, nach einer Familienphase ihre beruflichen Pläne voll verwirklichen zu können. Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart:
1. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
3. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt” (Z. 2391 ff.)

Industrie und Klima

Unverbindlicher geht es kaum:
“Das gemeinsame Ziel, das sich die Weltgemeinschaft u. a. mit dem Pariser Abkommen gesetzt hat, ist die Realisierung einer emissionsarmen und klimaneutralen Mobilität. Hierzu müssen alle Potenziale genutzt werden. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der Weg zu einer nachhaltigen Mobilität technologieoffen und ohne politische Technologiefestlegung erfolgt. Die Politik ist gefordert, die richtigen Rahmenbedingungen und Grenzwerte zu setzen und deren Einhaltung zu überwachen.” (Z. 2624 ff.)

Fachkräftebedarf

Wann zählt ein Ausländer als “Fachkraft”?
“Um Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern.
Wir wollen den Anteil der Frauen im Erwerbsleben in Deutschland erhöhen. Damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung.” (Z. 2969 ff.)

Solide Finanzen

“Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam – wo erforderlich – effizienter neu aus.” (Z. 3080 ff.)

Energie

“Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 an und werden entsprechende Anpassungen vornehmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.” (Z 3252 ff.)
“Wir werden …
• beim weiteren Ausbau der Windenergie an Land einen besseren Interessenausgleich zwischen Erneuerbaren-Branche einerseits und Naturschutz- und Anwohneranliegen andererseits gewährleisten;
• durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Anlagen beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim EE-Ausbau führt.” (Z. 3285 ff.)

Fortsetzung folgt!

Pressemitteilung: SPD im Hochsauerland diskutiert über den Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU ist beschlossen. Die SPD habe deutlich mehr rausgeholt, als es das Wahlergebnis am 24. September vermuten ließe, heißt es in einer Pressemitteilung der SPD. Mit dem Finanzministerium erhalte die SPD das wichtigste Ressort neben dem Kanzleramt.

Deutsche und europäische Finanzpolitik werde zukünftig in sozialdemokratischer Hand liegen und mit dem Auswärtigen Amt sowie dem Bundesarbeitsministerium gingen zwei weitere wichtige Ressorts an die Sozialdemokraten.

Dazu erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium: „Inhaltlich ist die sozialdemokratische Handschrift klar zu erkennen: Endlose Kettenbefristungen werden abgeschafft, sachgrundlose Befristungen werden zukünftig wieder der Ausnahmefall sein.“

Das gesetzlich garantierte Rentenniveau werde auf 48 Prozentpunkte festgesetzt. In die Bildungspolitik würden 11 Milliarden Euro investiert. Das sei so viel wie niemals zuvor.

Für die Sauerländer sei besonders wichtig, dass die medizinische Versorgung in ländlichen Räumen verbessert werde und auch weiterhin die nötigen finanziellen Mittel für den Breitband- und Glasfaserausbau zur Verfügung gestellt würden.

Ob die SPD in eine Regierung mit CDU und CSU eintrete, entschieden die Mitglieder der SPD. Dieser Entscheid habe bei den Sozialdemokraten Tradition und sei ein gelebtes Stück Basisdemokratie, das seinesgleichen sucht.

Im Sauerland werden in 11 Veranstaltungen die Ergebnisse des Koalitionsvertrags mit den SPD-Mitgliedern diskutiert.

Terminübersicht
(Dauer jeweils ca. 1,5 Std.)
Diskussionsrunden zum
Koalitionsvertrag

Stand: 08.02.2018; Änderungen vorbehalten

13.02.2018
17:00
Winterberg

14.02.2018
18.00
Schmallenberg

15.02.2018
09:00
Meschede

15.02.2018
19:00
Medebach

16.02.2018
19:00
Olsberg

17.02.2018
10:00
Bestwig

17.02.2018
13:00
Sundern

17.02.2018
17:00
Marsberg

18.02.2018
09:30
Brilon

25.02.2018
10:30
Arnsberg

26.02.2018
18:00
Meschede

Umleitung: Zehn nach Zehn … vom Koalitionsvertrag über die verstörende Banalität rechter Gewalt zu 47 Mio Euro Wertverlust für die RWE-Aktien des HSK

Trump, Kim und Erdogan in der „Caricatura“ (foto: zoom)

Koalitionsvertrag: der Entwurf zum Nachlesen (PDF) … spd

Die verstörende Banalität rechter Gewalt: Im Jahr 2017 sind es nicht mehr die Bilder von lichterloh brennenden Flüchtlingseinrichtungen, die medial den Hass in Deutschland symbolisieren. Staatsdiener sollen Anschläge geplant haben, gewaltbereite Mischszenen expandieren … bnr

Getarnt als Gamer: Einblicke in eine rechtsradikale Troll-Armee … netzpolitik

IVW-Analyse der Regionalzeitungen: Deutschlands Lokal- und Regionalzeitungen verlieren weiterhin massiv Auflage … meedia

Live Stoßzeiten-Daten in Google Maps: Ich glaube, dass die neuen Google Maps Live Stoßzeiten-Daten eher für Unternehmer als Verbraucher sind … rebrob

Anglizismus des Jahres 2017: Influencer … sprachlog

Schon wieder so ein Coup: Jonathan Meese soll die Dortmunder Ostwall-Sammlung umgestalten … revierpassagen

Seit 50 Jahren prangt das goldene U vom Dortmunder U-Turm: zu diesem Anlass wurde ein Jubiläumsbier gebraut … nordstadtblogger

Koalitionen und Kommunen: Haushalts- und Sparpolitik in Nordrhein-Westfalen … doppelwacholder

Hochsauerlandkreis: Schon wieder mehr als 47 Mio Euro Wertverlust für RWE-Aktien des HSK … sbl

Pressemitteilung: Sauerländer SPD lädt zur Vorstandssitzung

Meschede. (spd_pm) Zur nächsten regulären Sitzung trifft sich der Vorstand der Sauerländer SPD am 06.Februar im Gasthof Canisius in Olsberg.

Die SPD im Hochsauerland wird die Ergebnisse des Bundesparteitages diskutieren, und die weiteren Diskussionen im Hochsauerlandkreis zu den Koalitionsverhandlungen organisieren. Weiter stehen verschiedene Anträge und Berichte auf der Tagesordnung.

Die Sauerländer SPD führt auch künftig ihre Vorstandssitzungen an wechselnden Orten im gesamten Hochsauerland durch.

Unterbezirksvorstandssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.

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Aktuelle Informationen stets unter www.hsk-spd.dewww.dirkwiese.de, bei Facebook unter „SPD im Sauerland“ sowie in den heimischen Medien.

DIE LINKE lehnt den Haushalt 2018 des LWL ab: Ausgeglichener Haushalt nur auf Kosten von Menschen mit Behinderungen und von Beschäftigten

Bei der heutigen Sitzung der Landschaftsversammlung lehnte die Fraktion DIE LINKE den Haushalt 2018 des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe ab. „Zwar ist der Haushalt des Landschaftsverbandes diesmal ausgeglichen. Aber der geplanten Kürzung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen und Personalabbau in den Einrichtungen können wir nicht zustimmen,“ betont Barbara Schmidt, Ko-Sprecherin der LINKEN in der Landschaftsversammlung.

(Pressemitteilung der Partei DIE LINKE)

Insbesondere die pauschale Begrenzung von Sachkostensteigerungen wird für die Menschen mit Behinderungen Folgen haben. Denn bei den Trägern der Eingliederungshilfe sind rund 80 Prozent Personalkosten. Wenn dort gekürzt wird, können Betreuungen zur Sicherung von gesellschaftlicher Teilhabe nicht mehr stattfinden.

Positiv bewertete Schmidt die Personalpolitik des LWL, der sich in den letzten Jahren gezielt um den Abbau von sachgrundlosen Befristungen bemüht. Auf der anderen Seite setzt die Verwaltung weiterhin auf die Ausgliederung von Reinigungspersonal und Museumsaufsichten, um die Kosten zu senken.

„Billig geht nur auf Kosten der Menschen, die die Leistungen erbringen, auf Kosten von Qualität und auf Kosten von Menschen, die die Leistungen erhalten sollen,“ betont Barbara Schmidt. „Aufgaben, die für das Funktionieren des LWL nötig sind, müssen auch von eigenem Personal zu angemessener Bezahlung nach Tarifen des öffentlichen Dienstes erledigt werden.“

Scharf kritisieren die Linken auch die Mehrheitsfraktionen von CDU und SPD in den Haushaltsberatungen: „Keine eigenen Vorstellungen, nur Abnicken von Verwaltungsvorlagen, und gleichzeitig Ablehnung aller Anträge, die von anderen kommen, ohne Begründung ist ein Armutszeugnis für die demokratische Haltung der Mehrheitsfraktionen,“ erklärt Barbara Schmidt. „Auch wenn die Mehrheit sich auf keine Diskussion einlässt, werden wir weiter unsere Vorstellungen aktiv einbringen und versuchen, dafür auch Unterstützung außerhalb der Gremien zu organisieren.“

FDP Fraktion Winterberg: Haushaltsrede Bernd Kräling

Ich dokumentiere im Folgenden die Haushaltsrede von Bernd Kräling (FDP) vom 25. Januar 2018. Vielleicht geht es manchen Bürgerinnen und Bürgern wie mir und sie lesen die Haushaltsreden unserer Lokalpolitiker im Rat gern, unabhängig von den eigenen politischen Positionen.

Auf geht’s!

FDP-Ratsherr Bernd Kräling (foto: fdp)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kollegen des Rates, geehrte Mitglieder der Verwaltung, liebe Pressevertreter,

wir haben bereits im Vorfeld der Verabschiedung der Haushaltsreden ausführlich über die von der FWG Winterberg eingebrachten Ideen und kritischen Ausführungen gesprochen und sind dabei zu einvernehmlichen Ergebnissen über die Parteizugehörigkeit hinweg gekommen. Es ist gut, dass wir die veröffentliche Meinung einer neuen Gruppierung ernst nehmen und in unsere Überlegungen einbeziehen. Die FDP Winterberg hat sich seit 2009 immer als kritische Begleitung der Verwaltungsarbeit eingebracht und das werden wir auch weiterhin so halten. Als Opposition möchten wir uns nicht betrachten.

Die zurückliegenden Monate bzw. Jahre haben zu erheblichen Veränderungen des Schulsystems geführt. Orte und Bürger wurden auseinander dividiert, dies hat sich bis zum heutigen Tage nicht geändert. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, das es Bürger gibt, die mich aufgrund der konstruktiven Beiträge der FDP meiden. Viele sind der Meinung, dass es um mehr Gleichbehandlung der Orte gegenüber der Kernstadt geht. Dieses Ziel ist nicht erreichbar. Die Veränderungen unserer Zeit führen zu Verschiebungen zugunsten der Kernstadt. Das Objekt „Vision 2030“ ist sinnvoll und führt zur Verbesserung aller Ortsteile. In diesem Rahmen wollen wir auch das auslaufende Schulgebäude in Siedlinghausen behandeln und sinnvoller Nutzung zuführen.

Vielmehr stelle ich fest, dass die Verwaltung und der Bürgermeister Eickler sich bei der Haushaltseinbringung für 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung für 2019-2021 Ziele gesetzt haben, die wir gemeinsam fraktionsübergreifend erreichen können und werden. In der heute bereits erfolgten Diskussion aufgrund der Fragestellungen der FWG haben wir festgestellt, dass wir in wenigen Jahren einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können.

Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen, die mir bisher zu kurz gekommen sind und wo wir auf Veränderungen hinarbeiten möchten.

Nehmen wir z.B. die Ausschreibungen der Verwaltung. Es ist wünschenswert, wenn das Sachwissen einzelner Ratsmitglieder bereits vor der Ausschreibung dazu führen könnte, die Ausschreibungen so zu gestalten, dass der Inhalt vermehrt zu einem heimatnahen Ergebnis führt. Eine europaweite Ausschreibung beispielsweise der Reinigungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden ergibt im Endeffekt die Weitergabe der Sieger an Subunternehmer aus dem hiesigen Raum. Als Ergebnis höre ich beispielsweise von enormen dauerhaften Verschmutzungen der Sporthalle Siedlinghausen, wo der Reinigung derselben monatelang nicht zu befriedigenden Ergebnissen führt.

Die Herrichtung des Erholungsgebietes Hillesee Niedersfeld wird gefördert und wir haben uns dankenswerterweise für diese wunderschöne Anlage als weiteres Highlight unserer Stadt ausgesprochen. Die Anschaffung eines eigenen Mähbootes haben wir mit heutigem Beschluss verhindert. Wir hoffen, dass die Pachterträge am See ausreichend zur Bewirtschaftung beitragen. Die Parkgebühren haben wir im Haushalt übrigens nicht finden können.

Unser Objekt OVERSUM kann objektiv niemals eine „schwarze Null“ schreiben. Dieses war uns bei Übernahme des städt. Anteiles klar. Natürlich sind die Fragen nach Kostentransparenz richtig, nach unserer Meinung aber ausführlich beraten worden. Wir sollten der WTW vertrauen, das Objekt wird fortlaufend besser angenommen. Wir wünschen uns allerdings, dass der „Panorama-Raum“ ebenfalls verpachtet wird und die Einnahmen sich dadurch erhöhen.

Winterberg kommt seinen Pflichtaufgaben nach. Die Erhöhung der Kreisumlage – hier insbesondere die seit Jahren steigenden Kosten der Jugendhilfe – führt zu Belastungen, die wir von hier nicht beeinflussen können. Die Belastungen der Integration werden hoffentlich abnehmen, nicht zuletzt durch Angleichung der Mittel zugunsten der Kommunen. An dieser Stelle ein ausdrücklicher Dank an alle ehrenamtlich agierenden Bürger dieser Stadt.

Die vorgesehen Maßnahmen Straßenbau und die damit verbundenen finanziellen Belastungen der Anlieger mit dem höchstmöglichen Bürgeranteil sollten wir überdenken. Aktuell berichtet die Presse (leider gibt es nur noch eine Zeitung der Funke-Gruppe) über die ungleiche Belastung z.B. in Brilon, welche zu weiterer Einbeziehung der Anlieger in die vorgesehene Planung führt und zu einer Verschiebung der Beschlüsse. Die FWG hat dankenswerterweise festgestellt, dass wir Nachbarkommunen haben, welche mit Bruchteilen ab 50% ihre Bürger belasten. Dieses Ziel sollten wir auch mittelfristig anstreben, spätestens mit dem angestrebtem Haushaltsausgleich müssen wir mit den Gebühren runter!! Richtig ist an dieser Stelle ein Hinweis: Alle anderen Gebühren sind seit Jahren stabil geblieben, auch das gehört zur Wahrheit, die wir unseren Bürgern sagen sollten.

Ich möchte noch ein paar Ausführungen zur Fremdenverkehrsabgabe machen: Die mit der Ratsmehrheit beschlossene Anhebung zwecks Konsolidierung des Haushalts über die ursprünglich beschlossenen 500.000 € kann nicht dauerhaft so bleiben. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Erhöhung einstweilen zur Entlastung des Haushaltes eingeführt war. Wir glauben aber nicht, das beispielsweise jeder Vermieter von Räumlichkeiten an Dritte in diese Berechnung eingezogen werden muss. Diese Kleinstbeiträge führen zur Verbitterung und Politikverdrossenheit der Bürger. Wenn mir vor 5 Jahren jemand gesagt hätte, dass es soweit kommt, hätte ich von der Zusatzbelastung durch diese FVAg abgeraten. Ursprüngliches Ziel war ja wohl die außerhalb der Stadt agierenden Handelsunternehmen mit Filialen in Winterberg auch an den Aufwendungen unsererseits für den Fremdenverkehr teilhaben zu lassen. Darüber sollten wir gemeinsam erneut beraten, es wird sicherlich einvernehmliche Lösungen geben.

Bezüglich der geplanten Windkraftanlagen JUWI auf Hallenberger Flur mit erheblicher Beeinflussung des Ortes Züschen sollten wir als Kommune partnerschaftlich mit Hallenberg arbeiten. Wir haben unsere Verpflichtungen mit der Ausweisung Nähe Altenfeld abgeschlossen. Das sollte uns aber nicht hindern, die Anlagen im Sinne unserer Bürger des Ortes Züschen zu vermeiden. Hier wünsche ich unser gemeinsames Engagement. Über die Sinhaftigkeit von WKAs möchte ich mich an dieser Stelle nicht auslasten. Persönlich sehe ich das sehr kritisch.

Abschließend erlauben Sie mir ein paar Worte zur Belastung durch die Bobbahn. Die dem Haushalt beigefügten Anlagen der ESZW zeigen, dass die Verschuldung aktuell noch bei unter 2 Mio. Euro liegen. Wir planen ein weiteres Gebäude, welches mit 70-80% gefördert wird. Aufgrund meiner kritischen Anmerkung in 2017 hat Herr Abgeordneter Sensburg per Presse mitgeteilt, dass die Zuschüsse des Bundes trotz fehlender Regierung gesichert sind. Im gemeinsamen Interesse will ich ihm das glauben. Meine Kritik zur Sinnhaftigkeit des Gebäudes und damit weiterer Belastungen auch des Stadthaushaltes bleibt bestehen. Natürlich sind die Sportanlagen ein Aushängeschild unserer Stadt. Vier Kommunen in Deutschland buhlen um wenige Veranstaltungen pro Jahrzehnt. Alle rüsten mit Steuermitteln auf, müssen wir wirklich Vorreiter sein? Glücklicherweise fahren eine Anzahl hier ausgebildeter Sportler zu den Olympischen Spielen nach Korea! Die sportliche Ausbildung geht auch ohne ein weiteres Gebäude weiter. Gastronomie ist reichlich in Winterberg vorhanden und bedarf keiner weiteren Förderung im Sportgebiet.

Es sind von allen Fraktionen nunmehr Wortbeiträge erfolgt. Sie können sehen, das auch die FDP konstruktiv mitarbeitet und dies weiter tun wird. Leider war es nicht möglich, im Bund eine Jamaikakoalition zu installieren, die automatisch zu Verbesserungen der Kommunalhaushalte geführt hätte. Unsere Landesregierung wird unsere Kommune wohlwollend behandeln, da bin ich mir sicher. Die Parteiwege zu Entscheidungsträgern sind kürzer geworden. Die FDP wird ihren Beitrag dazu leisten.

Ich danke der Verwaltung ausdrücklich für die hervorragend ausgearbeiteten Unterlagen und die Gesprächsbereitschaft bei Fragen.

Wir stimmen dem Haushaltsplan 2018 sowie der Finanzplanung für die Folgejahre zu.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Wie läuft das mit den Kita-Anmeldungen?

Kreisjugendhilfeausschuss tagt am 06.03.2018
Regelmäßig in der ersten März-Hälfte tagt der Kreisjugendhilfeausschuss, um den sog. Planungsbeschluss zu fassen. Damit werden die aus Sicht des Kreises erforderlichen Gruppen der einzelnen Kitas für das nächste Kita-Jahr festgelegt. Dieser Planungsbeschluss wird dann dem Landesjugendamt mitgeteilt, und erst im Mai steht fest, welche Gruppen (Anzahl, Typ, Plätze) in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden können. Die meisten Kita-Träger warten daher mit ihren Zusagen an die Eltern der neu aufzunehmenden Kita-Kinder bis zum Mai oder Juni ab.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Verträge werden offenbar früher ausgestellt als in den Vorjahren
Einige Träger scheinen dies jedoch nun anders zu handhaben. Von ihnen wurden bereits Verträge für neu aufzunehmende Kinder erstellt und den Eltern ausgehändigt. Da in diesem Jahr auf Wunsch der Kreisverwaltung die Anmeldungen noch einmal 2 Monate eher als bisher im HSK und sogar 3 Monate eher als in anderen Jugendamtsbezirken erfolgen mussten, sind die Auswirkungen dieser unter¬schiedlichen Verfahrensweisen besonders gravierend.

Irritationen bei den Eltern
Dieses Vorpreschen einiger Träger betrachten andere Träger als ungerecht und es irritiert die Eltern.

Anfrage der SBL/FW
Das ist der Grund, warum sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer Anfrage an den Landrat veranlasst sah.

Die Fragen
1.) Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Zeitpunkt und Art der Rückmeldungen, der Aufnahme-Zusagen und der Ausgabe der Betreuungsverträge an die Eltern neu ange¬meldeter Kinder?

2.) Welche Empfehlungen bzw. welche Vorgaben des Landesjugendamtes gibt es dazu?

3.) Sind mit einem oder mehreren Trägern abweichende Vereinbarungen getroffen worden?
Falls JA: mit wem, wann und warum? Spielten dabei politische Gründe eine Rolle?

4.) Welche Informationen hat das Kreisjugendamt über von den getroffenen Vereinbarungen abweichende Verhaltensweisen einiger Träger?

5.) Welche Reaktionen des Kreisjugendamtes erfolgen darauf?

6.) Hat das Kreisjugendamt das Ziel, einen einheitlichen Ablauf in allen 9 ihm angeschlossenen Städten und Gemeinden zu erreichen?
Falls JA: Wie soll das erfolgen?
Falls NEIN: Warum nicht?

Die Anfrage wurde am 17.01.2018 an die Kreisverwaltung abgeschickt.

Antwort des Kreisjugendamts
Mit Schreiben vom 24.01.2018 antwortete die Kriesverwaltung folgendermaßen:

Zu Frage 1: „Es gibt keine Vereinbarungen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Aufnahme-Zusagen. Die zeitliche Abfolge ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon können die Kita-Träger den Eltern vorläufige Aufnahme-Zusagen erteilen.“

Zu Frage 2: „Die zeitliche Abfolge des Anmeldeverfahrens ergibt sich aus der Vorschrift des § 19 Abs. 4 KiBiz, die festlegt, dass die Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget) bis 15. März eines jeden Jahres durch den Kreisjugendhilfeausschuss getroffen werden muss. Es ist beabsichtigt, dass dieser Planungsbeschluss in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 06.03.2018 gefasst wird.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses erteilt das LWL-Landesjugendamt einen Bewilligungsbescheid, mit dem die im HSK Jugendamtsbezirk ab 01.08.2018 zugewiesenen Kindpauschalen zugeteilt werden. In den vergangenen Jahren erfolgte die Bescheiderteilung jeweils im Mai.
Unmittelbar nach Eingang dieses Bewilligungsbescheides erhalten alle Träger einen Bescheid vom Jugendamt über die Anzahl und die Höhe der bewilligten Kindpauschalen. Erst nach dieser Bescheiderteilung haben die Träger eine rechtssichere Zusage, über die Anzahl und Höhe der Kindpauschalen.“

Zu Frage 3: „Es wurden keine Vereinbarungen getroffen.“

Zu Frage 4: „Vereinzelt wird von Eltern nachgefragt, warum einzelne Träger bereits vor der formellen Kindpauschalen-Zuweisung, die in der Regel im Mai eines Jahres erfolgt, vorläufige Zusagen erteilen.“

Zu Frage 5: „Es wird regelmäßig darauf verwiesen, dass das Jugendamt vor der Bescheiderteilung des LWL keine endgültigen Angaben darüber machen kann, ob die in dem Planungsbeschluss des Kreisjugendhilfeauschusses beantragten Kindpauschalen auch tatsächlich bewilligt werden.“

Zu Frage 6: „Ja. Das Jugendamt hat aber nur bedingt Einfluss auf die Kommunikation zwischen Eltern und Kitas (siehe Antwort zur Frage 1).“

Die Kreisverwaltung macht dazu noch folgende Anmerkung:
„Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es insbesondere in den Kernstädten für Eltern und Kita-Träger von Vorteil sein kann, wenn bei Mehrfach-Anmeldungen in verschiedenen Kitas eine frühe Zuordnung der Kinder zu den Kindertageseinrichtungen erfolgt. Dadurch kann ein Kind, das z.B. in der Einrichtung A aufgenommen wird, von der Warteliste der Kita B gestrichen werden.“

Eine Anmerkung zur Anmerkung:
Die beste Lösung zum Problem der Mehrfach- und Vielfach-Anmeldungen wäre die Einführung der Kita-Card, wie sie seit mehreren Jahren z.B. beim Stadtjugendamt Arnsberg, beim Kreisjugendamt Soest und beim Stadtjugendamt Soest schon existiert; wir haben öfters darüber berichtet. Damit könnte gleichzeitig der Anmeldeschluss um ein Vierteljahr nach hinten verlegt werden!
Dagegen ist es sehr merkwürdig, wenn das Kreisjugendamt es nun indirekt begrüsst, dass einige Träger (die ihm vielleicht besonders nahe stehen??) vorzeitig Betreuungsverträge erstellen, während andere Träger – wie bisher üblich – den Bewilligungsbescheid des Landesjugendamtes abwarten.

Die Westfalenpost über die Winterberger Ratssitzung am vergangenen Donnerstag: eine kleine Frage

Leider konnte ich am vergangenen Donnerstag nicht an der Ratssitzung in Winterberg teilnehmen. Der 17 Uhr-Termin war diesmal einfach zu früh.

Dabei hätte mich die Diskussion über die Einwendungen und Anregungen der FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften sehr interessiert.

Im Bericht der WP heißt es unter anderem, dass es ein zweiter Erfolg der FWG gewesen sei, dass sie in Person ihres Vorsitzenden Sebastian Vielhaber einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen dürfe.

Ich habe immer gedacht, dass es sich laut Gesetz folgendermaßen verhielte:

„Das Informationsfreiheitsrecht steht jeder natürlichen Person zu, das heißt, jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen.“

Im Zeitungsbericht nun weiter: „Der Rat entsprach dem Antrag …“

Meine Frage: Muss der Rat einem Recht zustimmen, welches der Bürger/die Bürgerin laut Gesetz hat? Richtet sich das Auskunftsrecht nicht direkt an Bürgermeister und Verwaltung?

Nun ja, ich war nicht dabei und speichere mir diese Frage zunächst ab.