Empfänger von Grundsicherung (Sozialhilfe oder Alg2) erhalten außer dem Regelsatz für ihren Lebensunterhalt die Kosten für ihre Unterkunft (KdU) erstattet, sofern sie als “angemessen” gelten.
Für diese Angemessenheitsgrenzen hat der HSK ein Konzept aufgestellt. Bekanntlich haben Bundessozialgericht und Landessozialgericht festgestellt, dass die Methode, mit der die Angemessenheitsgrenzen ermittelt wurden, rechtswidrig ist. Dabei spielte vor allem die Bildung der Teilräume eine Rolle: Der HSK hatte die 7 Städte/Gemeinden Brilon. Olsberg, Marsberg, Bestwig, Eslohe, Hallenberg und Medebach zusammengefasst und für sie einheitliche Mietobergrenzen festgelegt. Dies hatte die SBL immer wieder kritisiert, und diese Kritik wurde nun von der Sozialgerichtsbarkeit bestätigt.
Doch was folgte nun?
Die Kreisverwaltung hat die bereits im Jahr 2016 erhobenen Mietwerte genommen und aus ihnen neue Vergleichsräume gebildet. Die Ergebnisse sind sehr merkwürdig: So werden nun in Hallenberg und Medebach höhere Mieten als angemessen betrachtet als in Brilon und Olsberg.
Während die Kreisverwaltung für einen 2-Personen-Haushalt mit 65 qm Wohnfläche in Hallenberg und Meschede Mieten bis zu 404,30 Euro als angemessen betrachtet, sind es in Brilon, Marsberg und Olsberg angeblich nur 371,30 Euro. Diese Monatsmieten enthalten die Kaltmiete und auch alle Nebenkosten, außer der Heizung. Somit gelten in Brilon, Marsberg und Olsberg Kaltmieten nur bis höchstens etwa 4,19 Euro als angemessen. Für Einzelpersonen liegt der Höchstwert bei etwa 4,31 Euro. Dies ist völlig unrealistisch.
Trotz erheblicher weiterer methodischer Mängel wurde der Vorschlag der Kreisverwaltung am Mittwoch (4. September) im Kreistag unverändert beschlossen, mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP (“GanzGanzGrosseKoalition”), gegen SBL und Linke. Der Kreis spart zunächst Geld.
Vielleicht braucht er das ja für seine sehr teuren Bauprojekte?
Den Betroffenen wird nun ihr Lebensunterhalt gekürzt, häufig um mehr als 50 Euro pro Monat, um die Miete bezahlen zu können. Sie werden nun wieder den mühsamen Weg über die Sozialgerichte gehen müssen.
Blick aus dem Fenster (foto: zoom) Ich gehe davon aus, dass die Ergebnisse der Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen bekannt sind. Die AfD hat enorme Zugewinne erzielt, obwohl (oder weil?) sie von Nazi-Strukturen durchsetzt ist.
Geringer Ausländeranteil, sinkende Kriminalität in Brandenburg und Sachsen, und doch hat die Demagogie und Propaganda der sogenannten „Überfremdung“, „Umvolkung“ und „krimineller Flüchtlinge“ Früchte getragen.
Was also tun?
„Alles Nazis“ zu rufen wird dieses 1/5 bis 1/4 der AfD-Wähler – die Männer wählen rechter als die Frauen – nicht davon abhalten, beim nächsten Mal erneut Rechtspopulisten und Nazis zu wählen. Warum ist der Schoß so fruchtbar noch?
Was also tun?
Ich gehe jetzt ins Bett und denke morgen, übermorgen, nächste Woche und nächsten Monat über die Frage nach.
Sine Ira et Studio, ohne Zorn und Eifer, sonst wird sich imho die Problemlösung nicht operationalisieren lassen. Aber wie konkret?
Von links: Gerhard Wolf, Vorsitzender der AWO Meschede; Petra Braun, Mitarbeiterin der AWO; Isabell Hiob, Leiterin der AWO Kurklinik Winterberg; Ferdinand Ross, Vorsitzender der SPD AG 60+ im HSK (foto: spd)
Mit 60plus ist es eigentlich schon zu spät! Das war die wichtigste Erkenntnis der Veranstaltung von SPD AG 60plus und AWO am 26.08.19 in Meschede.
(Pressemitteilung der AG 60plus der SPD HSK)
„Rund um die Pflege“ von der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung über die Leistungen der Pflegekasse bis zur stationären Pflege waren die Kernthemen der gut besuchten Veranstaltung in den Räumen der AWO Meschede.
Isabell Hiob, die Leiterin der AWO-Kurklinik „Haus Fernblick“ in Winterberg erklärte im ersten Teil der Veranstaltung warum es so wichtig ist frühzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu verfassen. Im Alter von 60 Jahren ist es eigentlich schon zu spät für dieses Thema, wenn man sichergehen will, dass für den Fall, dass man seinen eigen Willen nicht mehr artikulieren kann, durch seine Vertrauensperson die notwendigen Entscheidungen auch so getroffen werden, wie man sich das selber vorgestellt hat.
Frau Hiob erläuterte ausführlich was in der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung unbedingt geregelt sein muss und welche verschiedenen Möglichkeiten es dazu gibt. Das Wichtigste ist allerdings, dass am Anfang eine genaue Information sowie /oder die Möglichkeit einer umfassenden Beratung genutzt wird.
Informationen und Formulare zur Patientenverfügung sind z.B. erhältlich bei Hospiz- und Palliativvereinen, oder zur Vorsorgevollmacht beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Beraten lassen kann man sich z.B. in den Pflegestützpunkten, beim Hausarzt oder bei Rechtsanwälten und Notaren.
Anzuraten ist auch die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister – www.vorsorgeregister.de – gegen eine geringe Gebühr eintragen zu lassen.
In der anschließenden Diskussion konnten viele weitere Fragen umfassend geklärt werden.
Der Schwerpunkt im zweiten Teil der Veranstaltung lag auf den Leistungen die im Bedarfsfall von der Pflegekasse oder der Krankenkasse im Pflegefall geleistet werden. Vom Pflegegeld über Kurzzeitpflege bis zur vollstationären Pflege wurde dabei ausführlich besprochen. Besonders die finanziellen Leistungen bei den unterschiedlichen Pflegegraden 1-5 kamen intensiv zur Sprache.
Frau Hiob händigte den Anwesenden hierzu Unterlagen mit den wichtigsten Informationen aus, damit man sich nach der Veranstaltung noch einmal in Ruhe mit den umfassenden Themen beschäftigen kann.
Im Laufe der Veranstaltung stellte Frau Braun von der AWO kurz das neue Leistungsspektrum der AWO vor. In Vorbereitung ist ein ambulanter Pflegedienst für den gesamten Bereich Hochsauerland und Soest. Der ambulante Pflegedienst soll nach und nach in allen Städten und Gemeinden in den beiden Kreisen aufgebaut werden.
Die Linke im Kreistag Hochsauerland hat uns eine Pressemitteilung zugesandt, die ich an dieser Stelle im Wortlaut wiedergebe:
Da gibt es eine sinnvolle Einrichtung, die sich in unser aller Interesse – auch wenn viele das nicht erkennen – um Prostituierte im Kreis kümmert.
Diese Einrichtung wird von der evangelischen Kirche getragen und heißt „Tamar“.
Eine Allianz, gebildet von der DIE LINKE, der Sauerländer Bürgerliste und den Grünen unterstützt die Arbeit von „Tamar“.
„Tamar“ arbeitet auf dem genannten Gebiet neben dem gesetzlich damit beauftragten Hochsauerlandkreis, allerdings in weitaus größerem und effektiverem Maße.
Der HSK sollte also eigentlich froh sei, dass ihm emsige Mitarbeiterinnen von „Tamar“ die Arbeit abnehmen.
Ist er aber nicht und meint, alles in bester Weise allein zu erledigen.
Tut er jedoch nicht, versucht aber, das mit unzutreffenden Zahlen zu belegen.
Weil ihm das alles sehr unangenehm ist, möchte er auch auf keinen Fall, dass die Leiterin von „Tamar“ vor dem zuständigen Kreistagsausschuss spricht.
Nur mit wunderbarer Hilfe der SPD-Ausschussmitglieder, die sich als gaaanz neutral ausgaben, indem sie sich einer Stimmenthaltung befleißigten, gelang es den Vertretern der Mehrheitsfraktion (CDU) im Ausschuss so, trotz Unterzahl, eine Redemöglichkeit für „Tamar“ zu verhindern.
Einen erneuten Antrag dazu in der nächsten Sitzung schmetterte der Auschuss, diesmal sogar mit den Stimmen der SPD-Vertreter, ganz cool mittels der Geschäftsordnung ab.
Warum überhaupt der ganze Zirkus?, wird sich der Leser fragen.
Weil die Arbeit von „Tamar“ natürlich Geld kostet, ist man dort auf Zuschüsse von den von ihr bedienten Landkreisen angewiesen. Einen solchen will der HSK, obgleich er Nutznießer der Arbeit von „Tamar“ ist und ziemliche Probleme bekäme, wenn diese wegfiele, aber nicht leisten.
Inzwischen hat allerdings sogar die HSK-Frauenunion beschlossen, „Tamar“ tatkräftig zu unterstützen.
Es wird also spannend, wenn nun der konkrete Antrag von „Tamar“ auf einen Zuschuss von lediglich 33.000 € in den Auschuss kommt!
Am späten Nachmittag auf der Niedersfelder Hochheide (foto: zoom)
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In der Kreistagssitzung am 5. Juli erfolgte die Vergabe der Aufträge für den Schülerspezialverkehr. Dabei geht es um die Fahrten zu und von den fünf kreiseigenen Förderschulen in den Schuljahren 2019/2020 bis 2024/2025.
Die 57 einzelnen Fahrten (Lose) werden etwa alle fünf Jahre ausgeschrieben. Das Auftragsvolumen beträgt stolze 8,5 Mio. Euro, so dass besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist.
In diesem Zusammenhang spielten die Abläufe bei der letzten derartigen Vergabe im Jahr 2014 eine besondere Rolle, denn damals wurden der Kreistag und der Kreisausschuss nicht an der Auftragsvergabe beteiligt. Transparente Auswertungen der Angebote waren bei einer Akteneinsicht eines Kreistagsmitgliedes von SBL und Linken im Vergabeamt nicht ersichtlich. So waren z. B. keine Schätzpreise je Angebot festgelegt worden. Es gab Lose, wo der Auftrag an Bieter ging, deren Preis je gefahrenen Kilometer beim 2,5- bis 3fachen des üblichen lag. Besonders hohe Preise gab es mehrfach genau dann, wenn für ein Los nur ein Bieter ein Angebot eingereicht hatte. Bei der Auswertung im Vergabeamt wurden die Gesamtkosten (Kilometerkosten und Kosten der Begleitperson) zusammen als Maßstab genommen. So gesehen wurde so getan, als ob die Begleiterkosten bei jeder Fahrt anfallen, was aber nicht der Fall ist. (Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=5024)
Schätzung der Auftragswerte nicht möglich – Begleitkosten stellen ein Kalkulationsproblem dar.
Eine belastbare Schätzung der Auftragswerte sei im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs nicht möglich, so die Antwort der Kreisverwaltung vom 26.07.2019 auf die Anfrage der SBL vom 16.07.2019.
Unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen der Anbieter seien der Grund.
Denn …
1. Nur die „Besetztkilometer“ werden bezahlt. Diese können bei den Bietern untereinander deutlich abweichen (Anfahrt- und Rückfahrtkosten nach Ein- bzw. Ausstieg der zuerst- oder zuletzt beförderten Person werden nicht bezahlt).
2. Unterschiedliche Fahrzeugkosten, je nachdem ob z. B. Fahrzeuge neu beschafft werden müssen, Bestandsfahrzeuge eingesetzt werden oder Fahrzeuge geleast werden.
3. Ein besonderes Problem stelle die Einschätzung der Kosten der Begleitpersonen dar. „Vorliegend war daher für die Einschätzung der zu erwarteten Kosten zunächst vom aktuellen Auftragswert für die gegenständlichen Leistungen auszugehen. Das Ausschreibungsergebnis entspricht den erwarteten Kosten.“
Daher stellte die SBL die Frage, welche Anteile des Einsatzes von Begleitpersonal an den auf den einzelnen Routen durchgeführten Fahrten bei der Auswertung der Angebote zugrunde gelegt wird.
„Aufgrund der aktuellen Fahrsituation wurde bei der Angebotsbewertung in den meisten Fällen die einzusetzende Begleitperson gewertet“, so die Argumentation der Kreisverwaltung. In den Losen, in denen derzeit keine Begleitperson benötigt wird, würde der Einsatz einer Begleitperson nicht gewertet.
Bezüglich der Anteile der begleiteten Fahrten schreibt die Kreisverwaltung, dass 2017/2018 bei 29 und 2018/2019 bei 31 Routen Begleitpersonen eingesetzt wurden. Das sind rund 51 bzw. 54 Prozent. Damit widerspricht die Kreisverwaltung ihrer oben genannten Aussage, dass in den meisten Fällen die Begleitperson gewertet wurde.
Zur Frage des Mindestlohns schreibt die Kreisverwaltung, dass die Einsatzzeiten von der individuellen Situation und der Einsatzplanung eines Bieters abhängen. Je nachdem, ob der Zustieg der Begleitperson am Betriebshof des Bieters oder am Abholort des ersten Schülers erfolge. Ob ein beauftragtes Unternehmen tatsächlich den Mindestlohn von 9,19 Euro pro Std. zahle, könne durch den Auftraggeber selbst nicht aktiv ermittelt werden.
Zur Frage nach der Überprüfung der Angemessenheit der bei einigen Losen sehr hohen Preise je Kilometer, stellt die Kreisverwaltung dar, dass vorrangig der preisliche Abstand zwischen dem erst- und zweitplatzierten Bieter heranzuziehen ist.
Fazit
Hohe Kilometerpauschalen und günstige Begleitkosten, oder: günstige Kilometerpauschalen und hohe Begleitkosten – was ist also „angemessen“? Letztendlich gewinnt das günstigste Angebot. Und das vielleicht auf dem Rücken der Fahrer und Beifahrer. Nämlich wenn es darum geht, ab welchem Standort und bis zu welchem Standort bei Fahrern und Beifahrern der Stundenlohn gezahlt wird (Standort Betrieb, Standort Wohnort des Schülers – denn der Kreis zahlt nur die „Besetztkilometer“, sprich die Kilometer, wo der Schüler mitfährt).
Hoffen wir, dass es nicht wieder nur einen Anbieter bei zahlreichen Losen gegeben hat und die Kosten des Personals angemessen berücksichtigt wurden?! Einzelheiten können wir nicht berichten, da die einzelnen Vergaben nicht-öffentlich erfolgen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Kreisverwaltung aus den Vorfällen im Jahr 2014 etwas gelernt hat und sich Gedanken bei der themenspezifischen schriftlichen Beantwortung von Anfragen macht, die während der Sitzung nicht beantwortet werden konnten. Dennoch ist sie nicht in der Lage, Durchschnittspreise/eine belastbare Schätzung für eine wirtschaftliche Auswertung der Angebote/Lose zu ermitteln (Preis je gefahrenen Kilometer x Strecke x Anzahl der Schultage + gegebenenfalls Kosten einer Begleitperson).
Die rechte Flanke des Winterberger Rathauses im Abendlicht (foto: zoom)
Da saßen wir heute zufällig zusammengewürfelt und unterhielten uns über Dit und Dat, wir Experten vom Dorfe. Alles war gut, bis ein weiterer Experte hinzu kam und eine beiläufige Frage in die Runde warf: „Kennt ihr schon die Bürgermeisterkandidaten?“
Werner Eickler (CDU) wolle nicht noch einmal kandidieren, und wer könnte der nächste CDU-Kandidat sein? Ob es einen gebe, dem man es zutrauen würde?
Und die SPD? Wer soll es machen? Vielleicht holen die jemanden von außen, so wie den Brodel in Sundern.
Keine Ahnung – wir Experten; ganz abgesehen von der Tatsache, dass wir ganz selbstverständlich eines nicht in Betracht zogen: eine Bürgermeisterin.
Erweitern wir also unseren männlichen Blick und stellen die Frage, ob es eine oder gar zwei Kandidatinnen aus beiden Parteien geben könnte, die das Zeug hätten, die Wählerinnen und Wähler zu begeistern?
Es wird bei der BürgermeisterInnen-Wahl im Herbst 2020 keine Stichwahl mehr geben. Der Kandidat oder die Kandidatin mit der einfachen Mehrheit der Stimmen wird gewonnen haben. Die jetzige CDU/FDP-Landesregierung hat das Wahlgesetz entsprechend geändert.
Parteiübergreifend konnten wir für die CDU den Idealkandidaten aus der Tasche ziehen: Thomas Grosche. Bedauerlicherweise ist er schon Bürgermeister von Medebach.
Wie dem auch sei, wir sind nicht weitergekommen. Also schreibe ich als erstes einen spekulativen Blog-Artikel. Erledigt.
Die Anmeldezahlen zur Sekundarschule Olsberg-Bestwig. Zum Vergrößern auf die Tabelle klicken. (screenshot: Ratsvorlage)
Olsberg. Am vergangenen Mittwoch hat der „Ausschuss für Bildung, Sport, Freizeit“ die Anmeldezahlen an der Sekundarschule Olsberg-Bestwig besprochen. Die Vorlage der Verwaltung wird am kommenden Donnerstag als öffentlicher Tagesordnungspunkt 8 dem Rat der Stadt Olsberg vorliegen.
Die Anmeldungen zur Sekundarschule Olsberg-Bestwig sind drastisch gesunken. Eine Dreizügigkeit am Hauptstandort Olsberg bzw. Zweizügigkeit am Standort Bestwig ist im nächsten Schuljahr 2019/2020 nicht gegeben. Stattdessen startet Olsberg mit zwei Klassen 5 und Bestwig mit lediglich einer Eingangsklasse in das neue Schuljahr. Das ist für eine funktionierende Sekundarschule zu wenig.
An dieser Situation – zu wenige Schüler*innen – wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch in der Zukunft nichts ändern.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat dem Schulträger (also den Gemeinden Olsberg und Bestwig) für das nächste Schuljahr aufgegeben, sich eine Lösung für das Problem zu überlegen.
Die Bezirksregierung selbst bevorzugt die sogenannte horizontale Gliederung. „Horizontal“ bedeutet, dass die Klassen 5 – 7 dem einen Standort, die Klassen 8 – 9 dem anderen Standort zugeordnet sind.
Wie aus dem Papier hervorgeht, ist die Besorgnis erregende Entwicklung seit Anfang März bekannt. Ein Gespräch der Schulaufsicht mit den beiden Kommunen hat am 1. April 2019 stattgefunden.
Soweit ich es beurteilen kann, berichten die Medien erst jetzt, Ende Juni 2019.
In Schulbezirk Arnsberg fanden die ebenfalls geringen Anmeldungezahlen zur dortigen Sekundarschule ein sofortiges Presseecho:
Meschede. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Kreistags am Montag stand auch der Antrag der SBL/FW-Fraktion auf der Tagesordnung, die Städte Brilon und Medebach in den Geltungsbereich des Hessentickets aufzunehmen.
Denn mehrere Bahn- und Buslinien nach bzw. aus Hessen beginnen und enden in Brilon bzw. Medebach. Während die ostwestfälische Stadt Warburg bereits zum Geltungsbereich des Hessentickets gehört, ist dies für Brilon und Medebach nicht der Fall. Dies führt z.B. dazu, dass 5 Personen für eine Bahnfahrt von Willingen nach Frankfurt a.M. und zurück insgesamt 36 Euro zahlen, einschließlich Nutzung der U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt. Die jeweils nur 7 Minuten dauernden Fahrten von Brilon-Wald nach Willingen und zurück kosten dagegen pro Person 11 Euro.
Hinzu kommt, dass auf den Bahnhöfen Brilon-Stadt und Brilon-Wald keine Hessentickets erhältlich sind, so dass die Nutzung der von Brilon-Stadt nach Marburg durchgehenden Bahnlinie RB42 stark eingeschränkt ist, weil die Fahrgäste sich erst unterwegs ein Hessenticket besorgen können. Viele Fahrgäste fahren daher parallel zur Bahnlinie mit dem Auto von Brilon nach Willingen, um dort ein Hessenticket zu lösen und dann in den in Brilon abfahrenden Zug der Kurhessenbahn einzusteigen. Andere werden bei der Fahrt von Hessen nach Westfalen unfreiwillig zu Schwarzfahrern.
Ähnliches gilt für die zwischen Frankenberg bzw. Korbach und Medebach verkehrenden Buslinien 530 und 550.
Landrat und Kreisverwaltung sollen laut Antrag beauftragt werden, zielführende Gespräche mit den zu beteiligenden Institutionen einzuleiten.
Dies hat der Ausschuss auch für die Buslininen aus Hessen in die Städte Marsberg und Hallenberg beschlossen.
Lädt zur digitalen Sprechstunde: Dirk Wiese (Bild: SPD)
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese lädt am 02. Juli 2019 in der Zeit von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr zu einer digitalen Bürgersprechstunde ein.
(Pressemitteilung der SPD)
In diesem Zeitraum können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Fragen, Kritik und Anregungen über www.dirkwiese.de in die Sprechstunde einloggen.
„Es ist mein Angebot, um neben den regulären Bürgersprechstunden mit noch mehr Bürgerinnen und Bürgern im Sauerland ins Gespräch zu kommen. Dabei haben Sie die Möglichkeit mit mir in einem öffentlichen Chat ganz bequem von zu Hause aus oder mit dem Smartphone zu diskutieren.“, so Dirk Wiese.
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