Verkehr reißt Klimaschutzziele erneut – Ministerium muss endlich wirksame Maßnahmen einleiten

Symbolbild für die verpasste Verkehrswende: Rückreiseverkehr aus den Skigebieten des Hochsauerlands. (archivfoto: zoom)

Nach vorläufigen Zahlen der Agora Energiewende zum Treibhausgasausstoß in Deutschland reißt der Verkehrssektor zum dritten Mal in Folge die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes: Zwar ist der CO2-Ausstoß leicht um 3 Millionen Tonnen gesunken, liegt aber immer noch 12 Millionen Tonnen über dem Zielpfad. Die Bundesvorsitzende des ökologischen Verkehrsclubs VCD, Kerstin Haarmann, fordert von der Bundesregierung und besonders von Verkehrsminister Volker Wissing effektive Maßnahmen ein.

(Pressemitteilung)

Erneut kommt der Verkehr beim Klimaschutz nicht voran und gefährdet damit das verbindliche Klimaziel für 2030. Jetzt muss endlich etwas passieren. Statt – wie bislang für den Haushalt 2024 geplant – Regionalisierungsmittel für die Bahn zu kürzen oder die Kaufprämie für Elektroautos abzuschaffen, muss die Regierung Steuern und Abgaben im Verkehr an ökologischen Kriterien ausrichten und klimaschädliche Subventionen beenden. Konkret heißt das:

  • Die pauschalen Besteuerungs-Sätze des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen verdoppeln, steuerliche Anreize für ein Mobilitätsbudget setzen.
  • Die Energiesteuer auf Diesel anheben auf das Niveau von Benzin.
  • Die Kfz-Steuer reformieren: CO2 und Fahrzeuggewicht als Basis plus Bonus-Malus-Komponente.
  • Die Entfernungspauschale zu einer einkommensunabhängigen Mobilitätspauschale weiterentwickeln.

Damit werden Anreize für mehr nachhaltige Mobilität gesetzt und neue Spielräume für den Ausbau von Bus, Bahn und Radwegen geschaffen.

Schnell wirksam ist ein Tempolimit auf Autobahnen und Landstraßen (120 bzw. 80 km/h), das endlich eingeführt werden muss. Auch die stockende Reform des Straßenverkehrsrechts muss zügig wieder in Gang kommen ­– Minister Wissing muss dazu den Vermittlungsausschuss anrufen. Von diesen Schritten profitieren Klimaschutz und Verkehrssicherheit gleichermaßen.

Die Regierung, insbesondere das Verkehrsministerium unter Volker Wissing, muss ihre ideologischen Scheuklappen ablegen und handeln. Das geben auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Berliner Oberverwaltungsgerichts vor. Selbst der Bundesrechnungshof stellte in seinem letzten Prüfbericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages fest, dass das „Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) seiner Verantwortung für den Klimaschutz im Sektor Verkehr nicht gerecht wird […] und alsbald die Grundlagen für einen wirksamen Klimaschutz im Verkehrssektor schaffen […] muss“.

Die Zeit zum Handeln ist jetzt – der Klimaschutz duldet keinen Aufschub mehr. Das zeigt schon ein Blick auf die Hochwassergebiete in Niedersachsen.

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Der ökologische Verkehrsclub VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband, der sich für eine umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität einsetzt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen für ein mobiles Leben. Seit 1986 kämpft der VCD für ein gerechtes und zukunftsfähiges Miteinander aller Menschen auf der Straße – egal, ob sie zu Fuß, auf dem Rad, mit Bus und Bahn oder dem Auto unterwegs sind. Dafür arbeitet er vor Ort mit zwölf Landesverbänden und rund 140 Kreisverbänden und Ortsgruppen, bundesweit und europaweit vernetzt. Rund 55.000 Mitglieder, Spender und Aktivistinnen unterstützen die Arbeit des VCD für eine zukunftsfähige Mobilität.

Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Wuppertal hat nicht nur eine weltberühmte Schwebebahn, einen bekannten Zoo und viele steile Straßen, sondern ist auch Geburtsort (Barmen) von Friedrich Engels, der seine Kindheit und Jugend in der Industriestadt längs der Wupper verbrachte.

Was hat sich seit Friedrich Engels Zeiten an der Kapitalakkumulation und Proletarisierung, an der Verteilung des Reichtums und des Elends in unserer Gesellschaft grundlegend geändert?

Die Kapitalakkumulation hat sich beschleunigt, die Reichen sind noch reicher geworden und die Armen leben, zumindest in den hochentwickelten Ländern, nicht mehr ganz so elend wie im 19. Jahrhundert. Es sei denn, die Staaten bekriegen sich oder landen in einer Wirtschaftskrise. Dann holt sich der Staat das Geld gerne bei den Habenichtsen (Kleinvieh macht auch Mist) und verschont die Wohlhabenden, denn nach Gängiger Lesart sind die Armen arm, weil sie faul sind, und die Begüterten sind reich, weil sie fleißig sind.

In dieser lakonisch beschriebenen Gegenwart bietet der Wuppertaler Verein Tacheles e.V. Informationen und Hilfen rund um das Grundsicherungsrecht, SGB II und SGB XII, Sozialrecht, soziale Ausgrenzung und um Möglichkeiten der Gegenwehr.

Der Verein hat sich im neuen Jahr Gedanken zu den geplanten Kürzungen beim sogenannten Bürgergeld gemacht, denn wer nicht informiert ist, kann sich nicht wehren und wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Genug der Binsen. Lasst euch erklären, warum eine Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung eine schlechte Idee ist (Danke Sebastian Weiermann für den Hinweis auf die PM):

Für den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längsten für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

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Deutschlandwetter im Dezember 2023

Sehr milder und nasser Dezember mit teils angespannter Hochwassersituation. NRW mildestes und auch nassestes Bundesland.

Bäume und Sträucher spiegeln sich in einer überfluteten Wiese. (foto: zoom)

Offenbach, 29. Dezember 2023 – Der Dezember 2023 war der 15. in Folge mit auffallend hohen Temperaturen und wird voraussichtlich zu den acht wärmsten Weihnachtsmonaten seit 1881 gehören. Diese positive Abweichung konnten auch die winterlichen Bedingungen im ersten Monatsdrittel nicht ausgleichen. Durch bemerkenswert hohe Niederschlagsmengen wird der Dezember 2023 wohl zu den nassesten zehn Monaten seit 1881 gehören.

(Pressemitteilung DWD)

In den feuchten Gebieten des Nordwestens war eine fast schon vollständige Abwesenheit der Sonneneinstrahlung zu verzeichnen, während im äußersten Süden eine überdurchschnittlich hohe Stundensumme ermittelt werden konnte, so der Deutsche Wetterdienst (DWD) nach ersten Auswertungen der Ergebnisse seiner rund 2 000 Messstationen.

Nach winterlichem Start deutlicher Temperaturanstieg mit sehr milden Festtagen
Das Mittel der Lufttemperatur lag im Dezember 2023 mit 3,9 Grad Celsius (°C) um 3,1 Grad über dem Wert der international gültigen Referenzperiode 1961 bis 1990 (0,8 °C). Im Vergleich zur aktuellen und wärmeren Vergleichsperiode 1991 bis 2020 (1,8 °C) betrug die Abweichung 2,1 Grad. Der Weihnachtsmonat begann winterlich mit landesweiten Nachtfrösten und sogar sehr strengen Frösten im Südosten. Gottfrieding, Niederbayern, meldete am 3. mit -18,9 °C den bundesweiten Tiefstwert. Ab dem zweiten Adventswochenende setzte sich mildere Luft durch. An Weihnachten wurde es fast frühlingshaft mild. Das im Berchtesgadener Land gelegene Piding verzeichnete zur späten Stunde am Heiligen Abend mit Föhnunterstützung sogar 16,9 °C. Es war der Höchstwert im Dezember 2023.

Extrem nass mit Rekordmengen in der nördlichen Mitte und Weihnachtshochwasser
Im Dezember fielen mit ungewöhnlich hohen 114 Litern pro Quadratmeter (l/m²) knapp 63 Prozent mehr Niederschlag, als in der Referenzperiode 1961 bis 1990 (70 l/m²). Im Vergleich zu 1991 bis 2020 erreichte das Plus rund 60 Prozent des Solls (71 l/m²). Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verzeichneten wohl den nassesten Weihnachtsmonat seit Messbeginn. Besonders in den zentralen Mittelgebirgen und im Schwarzwald gingen teils über 300 l/m² nieder. Ab den Festtagen kam es vielerorts zu Hochwasserwellen mit großen Überflutungen insbesondere in Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Vergleichsweise niederschlagsärmere Regionen waren im Dezember mitunter am Oberrhein mit Mengen um 50 l/m² zu finden.

Bis auf den Süden ein verbreitet sehr trüber Dezembermonat
Mit rund 33 Stunden verfehlte die Sonnenscheindauer im Dezember ihr Soll von 38 Stunden (Periode 1961 bis 1990) um rund 15 Prozent. Im Vergleich zu 1991 bis 2020 (42 Stunden) betrug die negative Abweichung fast 30 Prozent. Bis zu 80 Stunden schien die Sonne im Alpenvorland. Weite Teile Niedersachsens meldeten dagegen keine 10 Stunden.

Das Wetter in den Bundesländern im Dezember 2023
(In Klammern finden Sie die vieljährigen Mittelwerte der internationalen Referenzperiode 1961-1990. Der Vergleich aktueller mit diesen vieljährigen Werten ermöglicht eine Einschätzung des längerfristigen Klimawandels)

Nordrhein-Westfalen: Im Weihnachtsmonat platzierte sich NRW mit 5,5 °C (2,3 °C) als mildestes und mit extrem hohen Mengen von 165 l/m² (88 l/m²) auch als nassestes Bundesland. Im Sauerland, aber auch am Teutoburger Wald, fielen im Dezemberverlauf sogar örtlich über 300 l/m². An Weihnachten und danach herrschte vor allem im Münsterland, Ostwestfalen und im nördlichen Ruhrgebiet eine angespannte Hochwassersituation. Nur 25 Stunden (37 Stunden) schien die Sonne.

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Mobile Retter: Wiederholungsschulung nicht vergessen!

Erstmals Inaktivschaltung zum 1. Januar 2024

Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Sekunde. Aus diesem Grund hat der Hochsauerlandkreis im Oktober 2019 das Mobile Retter-System eingeführt. Medizinisch qualifizierte Ersthelfende werden durch die GPS-Komponente ihres Smartphones in der Nähe zum Einsatzort geortet und durch die Leitstelle – parallel zum Rettungsdienst und auch First Respondern – über eine App alarmiert.

(Pressemitteilung HSK)

Seit dem Start wurden im Hochsauerlandkreis schon über 580 Einsätze absolviert, davon alleine im Jahr 2023 über 220 Einsätze. Dabei brauchen die Mobilen Retter im Schnitt weniger als vier Minuten, bis sie am Notfallort sind.

Voraussetzung für den Einsatz als Mobile Retter ist die regelmäßige Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in einem festgelegten Intervall. Bindend ist die Entscheidung des Steuergremiums „Mobile Retter des Hochsauerlandkreises“ und die Empfehlung des Vereins Mobile Retter e.V. Darin wird zur Einhaltung einer Frist von zwei Jahren ab Ersteinweisung aufgefordert, in der die Teilnahme an einer Wiederholungsschulung erfolgt oder die Teilnahme an einem zwischenzeitlich besuchten anderweitigem Reanimationstraining schriftlich nachgewiesen wird. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde den Teilnehmern der Ersteinweisungen aus 2019 und 2020 ein Übergangszeitraum bis zum 31.12.2023 eingeräumt.

Diese Frist wurde jedoch nicht von allen in Frage stehenden Mobilen Rettern eingehalten. Nachdem alle Mobilen Retter, die von einer drohenden Inaktivschaltung betroffen sind, bereits mehrfach per E-Mail und Newsletter entsprechend über die mögliche Inaktivschaltung zum 01.01.2024 informiert wurden, werden diese mit Beginn des neuen Jahres inaktiv geschaltet.

Damit ist eine Alarmierung für diese Mobilen Retter nicht mehr möglich. Sobald die Mobilen Retter an einem Wiederholungstraining teilgenommen oder einen Nachweis eingereicht haben, erfolgt eine erneute Freischaltung. Bei Fragen zur Inaktivschaltung stehen die Projektkoordinatoren Nicole Gerke und Markus Drews ab dem 02.01.2024 zur Verfügung.

Hintergrund:

Alle Mobilen Retter durchlaufen vor einer Freischaltung eine theoretische und praktische Ersteinweisung von ca. 2-3 Stunden. Eine solche Schulung ist von jedem Mobilen Retter alle 2 Jahre zu wiederholen, um auch weiterhin einen hohen qualitativen Standard bei der Beherrschung der Herz-Lungen-Wiederbehebung gewährleisten zu können. Alternativ kann auch ein Nachweis über ein weiteres Reanimationstraining vorgelegt werden, dies sind z.B. Erste-Hilfe-Kurse, 30-Std.-Rettungsdienstfortbildungen, Übungsabende Erste-Hilfe mit Reanimationstraining. Wer bei sich die Voraussetzungen als erfüllt ansieht, kann sich die Mobile Retter-App herunterladen und sich dort registrieren, ein passendes Training aussuchen (Trainingstermine: www.mobile-retter.org/hsk) und sich anmelden. Nach erfolgter Teilnahme erfolgt die Freischaltung innerhalb von wenigen Tagen.

Griechische Szenen – Malerei von Pitt Moog

Neue Ausstellung im Kump Hallenberg

Griechische Szenen A / Illustrationen zur „Griechischen Mythologie“
1961, ca. 85 x111 cm, Mischtechnik auf Bütten

Die Mauern sind versunken, der Schlachtlärm ist in der Tiefe der Geschichte verhallt. Pitt Moog war 27, hatte intensiv an der Entstehung der documenta I mitgearbeitet und war eben mit dem Studium bei Arnold Bode und Fritz Winter fertig, als er erstmals in jene Landschaft kam, in den die antiken Mythen noch lebendig waren. Der Maler näherte sich seinem Thema, das ihn ein Künstlerleben lang beschäftigten sollte.

(Pressemitteilung Förderverein Hallenberg)

Die ausgestellten Arbeiten, die bis dato – mit wenigen Ausnahmen – unveröffentlicht blieben, entstanden im zeitlichen Zusammenhang mit mehrmonatigen Reisen durch den ägäischen Kulturraum in den Jahren 1959 bis 1961.

Was aber empfand der Künstler, als er in diese frühen Kulturen eintauchte und wie setzte er diese Eindrücke künstlerisch um? Die Antwort waren Ritzzeichnungen, die Dramen, Tragödien und Mythen zeigen und die versuchen, Ordnung in eine rätselhafte Welt zu bringen. Filigran und ausdruckstark, ja fast märchenhaft führen uns die Werke in eine Vergangenheit, die vergessen zu sein scheint. Nur ein Blick in die Vergangenheit? Nein, gleichzeitig erscheinen seine Werke höchst aktuell und spiegeln das heutige Sein mit all den Sorgen und Ängsten, aber auch der Sehnsucht nach Freude, Liebe und Frieden wieder.

Griechische Szenen C / Pan: Apollon
1961, 54 x 71 cm (div. Größen 54 x 72 cm, 54 x 55 cm), Mischtechnik auf Bütten

Kunsthistoriker und Freunde von Pitt Moog sind sich einig: die Erfahrungen und Eindrücke dieser Reise waren richtungsweisend für das spätere künstlerische Schaffen von Pitt Moog. Ein weiter Bogen sollte sich von den ersten Ritzzeichnungen aus dem Jahre 1959 bis hin zu den späten Ölzeichnungen, die bis zu seinem Tode im Jahre 2017 in Brilon entstanden sind, spannen.

Mit der Ausstellung „Griechische Szenen“ im Kump und der gleichzeitig laufenden Ausstellung mit Werken des Künstlers im Hallenberger Rathaus ergibt sich ein künstlerisches Gesamtbild von Pitt Moog, das in dieser Art und Komplexität einzigartig ist.

Griechische Szenen D / Die Paare von Epidauros, 1961
ca. 28 x 21 cm  / 28 x 21 cm, Tusche auf Bütten

Die ausgestellten Werke sind ein Teil der Sammlung, die die Tochter des Künstlers Frau Eva-Maria Moog der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat.

Eröffnet wird die Ausstellung am 11.1.2024 um 19.00 Uhr durch den Vorsitzenden des Fördervereins Hallenberg Michael Kronauge und Sparkassendirektor Jürgen Hillebrand.

Musikalisch wird die Eröffnung durch Headphone Candy (Raphael Sprenger, Micha Schaefers) begleitet, die erst kürzlich bei ihrem Auftritt in der Briloner Jazznacht für Furore gesorgt haben.

Headphone Candy (Raphael Sprenger, Micha Schaefers) (Foto: ©Raphael Sprenger)

„Die Musik von Headphone Candy ist eine Mischung aus Electronic-Jazz, Trip-Hop und Downbeat. Die beiden Musiker Raphael Sprenger (trumpet, programming) und Michael Schäfers (bass, programming) verbinden in ihren Tracks die Leidenschaft für Jazz und elektronische Musik und schaffen so atmosphärische Klangwelten.“

Eröffnung: Donnerstag, 11.01.2024, Beginn: 19.00 Uhr, freier Eintritt
Ausstellungsdauer: 11.01.2024 – 09.02.2024
Öffnungszeiten: jeweils zu den Öffnungszeiten des Kump Hallenberg

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 14.00 Uhr
  • Samstag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
  • Und Sonntag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Kurt Weill – Von Dessau zum Broadway

Mit Linda Hergarten (Gesang) und Jori Schulze-Reimpell (Klavier) am 30.12.2023, 20 Uhr, in der KulturSchmiede Arnsberg,
Karten: 23 € / 12 €

Veranstaltungsplakat Teatron-Theater

Kurt Weill wird am 2. März 1900 in Dessau geboren. Er komponiert Welthits wie die Moritat von Mackie Messer aus der „Dreigroschenoper“ und den Alabama Song aus „Aufstieg und Fall der Stadt Mahagonny“. In Deutschland wird er besonders durch seine Arbeit mit Bertolt Brecht bekannt. In den USA wird Weill wegen seiner Musicals am Broadway gefeiert.

„Kurt Weill – Von Dessau zum Broadway“ führt jedoch nicht nur durch die Musik Kurt Weills, sondern lässt auch den Komponisten selbst und seine Frau Lotte Lenya anhand erhaltener Briefwechsel von seinem Leben und Schaffen erzählen. (Es lesen Ulla und Yehuda Almagor).

Linda Hergarten sang in Opernproduktionen der Deutschen Oper am Rhein, der Oper Köln, dem Musiktheater im Revier Gelsenkirchen und mit verschiedenen Philharmonischen Orchestern in Deutschland. Obwohl klassisch ausgebildet, fühlt sich die Sopranistin in vielen verschiedenen Stilen Zuhause. So stand sie u.a. mit der Punk-Band „Die Toten Hosen“ und der „Queen of Metal“ Doro Pesch auf der Bühne. Ihr Interesse an Pop- und Folk-Musik führte sie zudem bis in die Country-Szene der USA. 

Der Pianist Jori Schulze-Reimpell studierte Liedbegleitung bei Hartmut Höll in Köln und Dirigieren bei Wolfgang Trommer in Düsseldorf. Noch während seines Studiums komponierte er regelmäßig Bühnenmusiken für verschiedene Theater in Westdeutschland, wie Köln, Bonn und Wiesbaden. Er übernahm 1993 einen Lehrauftrag Gesangskorrepetition zunächst an der Hochschule für Musik Köln und ab 2004 an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf. Inzwischen ist er Dozent für Korrepetition an der Hochschule für Musik Köln.

Seit vielen Jahren spielt er regelmäßig Vorsingen für Opernagenturen und verschiedene Theater. Außerdem begleitete er zahlreiche Meisterkurse u. a. von Edda Moser und Jeanne Piland in Salzburg und Montepulciano und gab Konzerte als Liedbegleiter.


Weitere Informationen: https://teatron-theater.de/programm/kurt-weill-von-dessau-zum-broadway/  und  https://lindahergarten.com/

Karten: Ticketlink reservix: https://www.reservix.de/tickets-teatron-netto-kurt-weill-von-dessau-zum-broadway-mit-linda-hergarten-gesang-und-jori-schulze-reimpell-klavier-in-arnsberg-kulturschmiede-am-30-12-2023/e2115999

 Karten sind außerdem erhältlich in der Buchhandlung Sonja Vieth und allen reservix-Vorverkaufsstellen https://teatron-theater.de/hauptseite/vorverkauf/ oder an der Abendkasse in der Kulturschmiede Arnsberg, Apostelstraße 5, 59821 Arnsberg, Tel.: 0163-4776899 (ab 1 Stunde vor der Vorstellung).

Weitere Informationen unter: www.teatron-theater.de

Weltklimagipfel endet im Wünsch-dir-was

Ein Statement von UFZ-Klimaökonom Reimund Schwarze zu den Ergebnissen der COP28

Prof. Reimund Schwarze (Foto: Sebastian Wiedling / UFZ)

Ob der Weltklimagipfel in Dubai ein Erfolg oder ein Misserfolg war, bemisst sich an seiner wichtigsten Aufgabe: Ob die Staaten der Welt beim Klimaschutz real vorangekommen sind. Für die COP28 ist das nicht einfach zu beantworten. Der Gipfel hat versagt, weil er nicht schonungslos an den Ursachen des Implementationsdefizits bei den Nationalen Beiträgen (NDCs) angesetzt hat. Mit der Operationalisierung des Loss-und-Damage Fonds sowie mit der deutlichen Steigerung der Finanzzusagen für Mitigation und Adaptation gibt er aber dringend benötigte Handlungsimpulse.

(Pressemitteilung Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ))

Nach jedem Weltklimagipfel stellt sich die Frage, ob dieser ein Erfolg oder Misserfolg war. Das ist nicht anders bei der gerade beendeten COP28 in Dubai. Um eine sinnvolle Antwort geben zu können, müssen wir uns auf die Kernaufgabe des diesjährigen Gipfels konzentrieren. 

Und das war die globale Bestandsaufnahme, der „Global Stocktake“. Acht Jahre nach der Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens sollte der „Stocktake“ die Staaten darüber informieren, wie ihre nationalen Klimaziele und Aktivitäten verbessert und erweitert werden können. Der Artikel 14 des Pariser Vertrags verpflichtet die Staaten auch, die internationale Zusammenarbeit auszubauen und zwar in allen drei Säulen der Klimapolitik – dem Klimaschutz im engeren Sinne, der Klimaanpassung und der Klimafinanzierung. Was hat der „Global Stocktake“ nun diesbezüglich geleistet?  

Der Rückblick auf die letzten acht Jahre zeigt: Zwar hat das Pariser Abkommen seit seiner Annahme durch die gewählten Ziele und das Signal der Dringlichkeit des Handelns in der Klimakrise eine nahezu universelle Bewegung für Klimaaktivitäten hervorgebracht, aber es sind eindeutig mehr Anstrengungen nötig. 

Dazu braucht es nicht nur einzelne Projekte und Maßnahmen, sondern erforderlich sind eine Systemtransformation, Resilienz gegenüber dem Klimawandel sowie eine unablässige Minderung der Emission aller Treibhausgase. 

„Die globalen Emissionen liegen nicht auf einem Pfad, der mit dem 1.5°C-Ziel kompatibel ist“, stellt der Stocktake (Synthesis report S. 5) unmissverständlich klar. Die noch bestehende Lücke zu einem Paris-konformen Emissionspfad liegt bei etwa 20 bis 23 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalent. Das ist knapp die Hälfte der derzeitigen jährlichen Treibhausgasemissionen der Welt. 

Handeln ist also mehr als nötig. Das betrifft sowohl eine Erhöhung der nationalen Klimaziele, der Ambitionen, als auch die schwache Umsetzung des Versprochenen, die Implementation. Beides wird in der globalen Bestandsaufnahme (Synthesis report S. 16) klar angesprochen.

Ambitions- und Implementationslücke

Schauen wir auf den Gipfel zurück, so ist augenscheinlich, dass viel über die Ambitionserhöhung gestritten wurde, aber wenig über das Defizit gesprochen wurde, das Zugesagte auch umzusetzen. Was aber nützt mehr Ehrgeiz bei den Klimazielen, wenn es beim Vollzugsdefizit bleibt.

Der Synthese-Bericht zur globalen Bestandsaufnahme veranschlagt beide Lücken – die aus der Ambition und die aus der Implementierung – in etwa gleich groß. 

Danach haben die gesteigerten Klimaziele der Länder über die vergangenen Jahre hinweg die Emissionslücke um 15 bis 33 Prozent (Synthesis report S. 17) verringert. Aber der Fehlbetrag zwischen den angekündigten und den umgesetzten nationalen Klimazielen (den National Determined Contributions – NDC) liegt überschlägig bei 10 bis 20 Prozent, ist also nahezu ebenso groß wie die Ambitionslücke. 

Von Anfang an wurde der Global Stocktake auf der COP28 auf die Aufgabe verkürzt, die Ambition zu erhöhen. Die Frage, die über Top oder Flop des Gipfels entscheiden sollte, war der Entscheid darüber, ob sich die Länder auf einen Ausstieg („Phase out“) oder ein Ausschleichen („Phase down“) fossiler Brennstoffe festlegen. Das Ergebnis nach zähem Ringen ist ein bunter Wünsch-dir-was-Katalog: „Die Abkehr von sämtlichen fossilen Brennstoffen im Energiesystem“, einschließlich Erdöl und Erdgas, „in einer gerechten und ordnungsgemäßen Weise, die in diesem Jahrzehnt beschleunigt erfolgen und bis 2050 zur Netto-Nullemission führen soll. Die Wahl des Pfades soll in Abstimmung mit der Wissenschaft passieren. Das Zauberwort „Ausstieg“ ist damit nicht im Abschlusstext enthalten. Alle Nullemissions- und Geringemissionstechnologien („zero- and low emission technologies“) sind dafür unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten möglich, wie z.B. Erneuerbare Energien, die Kernenergie, aber auch traditionelle Energieträger, wenn sie mit der Kohlenstoffverbringung (CCS) oder Kohlenstoffentnahme (CDR) gekoppelt sind, besonders in Sektoren wie der Stahlproduktion, wo die Zielerreichung schwierig und teuer werden wird.

Unstrittig war, dass die Erzeugungskapazität erneuerbarer Energien bis 2030 verdreifacht werden soll und die Energieeffizienz doppelt so schnell zu verbessern ist wie bisher. Dieses Energiepaket allein wird aber aus Sicht der Wissenschaft nicht reichen. Die Staaten werden daher aufgefordert, nach Möglichkeit den Methanausstoß schon bis 2030 zu verringern. Ein konkretes Methanreduktionsziel ist aber im Abschlussdokument nicht enthalten. Der Übergang zu Null- oder Geringemissions-Fahrzeugen im Verkehr soll im Einklang mit der Erneuerung der Infrastrukturen, z.B. dem Aufbau von Schienen- und Ladesäulennetzen, von den Ländern vorangetrieben werden. Subventionen von fossilen Brennstoffen soll es nicht mehr geben, allerdings nur wenn diese „ineffizient“ sind. Brückentechnologien, sprich Erdgas, können aus Gründen der Energiesicherheit weiter eine Rolle in den nationalen Energiesystemen haben. Also für jeden was dabei!  Es hängt alles vom guten Willen der Länder ab, ob und was damit erreicht wird.      

Wirksame Mittel gegen das Nichtstun

Mir scheint diese Debatte um weitere hehre klimapolitische Ziele allerdings ohnehin zu kurz gesprungen. Nur eine schonungslose Analyse des Nichtstuns, also des Vollzugsdefizits, kann uns nach der schwachen Leistung der letzten acht Jahre weiterhelfen. Dazu aber wurde auf den Gängen und in den Sälen von Dubai praktisch gar nicht diskutiert. 

Deshalb spreche auch ich am Ende einen Wunsch aus: Wir brauchen eine wirksame globale Bepreisung von CO2 und anderen Treibhausgasen. Nur das schafft wirksame Vollzugs- und Handlungsanreize. Leider steht diese Aufgabe nicht im Pariser Abkommen. Auch die entsprechenden Initiativen – sie heißen hier „Climate clubs“ – haben dies nicht zum Ziel. 

Damit bleibt der Weltgemeinschaft nur ein weiteres Mittel: Die Klimafinanzierung als Treiber und großer „Ermöglicher“ von Klimaaktivitäten. Diese Forderung findet sich auch im Stocktake-Bericht. Dieser beschreibt die Klimafinanzierung als „entscheidendes Mittel zum Vollzug“ (Synthesis report S. 32-39) auf vielen Seiten, nicht nur in einem eigenen Kapitel, sondern an vielen anderen Stellen, insbesondere, wenn es um die fehlende Anpassungsfinanzierung geht (Synthesis report, u.a. Paragraph 169).

Viel ist dort auch die Rede von privater Ko-finanzierung und innovativen Instrumenten, wie beispielsweise Klimaversicherungen. Aber als Ökonom muss ich feststellen: Privates Kapitel wird nur dann in die Klimafinanzierung, vor allem von Klimaanpassung und die Vermeidung von Klimaschäden gelenkt werden, wenn neben den Risiken wie zunehmenden Unwettern auch regulatorische Risiken z.B. die Haftung für Klimaschäden und die Wirkung von Preissprüngen am Emissionshandelsmarkt (wie z.B.  2021/2022 im EU-Emissionshandel auf über 100 US-Dollar pro Tonne CO2eq) bei der privaten Investitionsentscheidung einfließen. Das aber erfordert eine wirksame CO2-Bepreisung, die sich an den Schäden und den Kosten der Risikobewältigung bemisst. Sonst funktioniert diese Verbindung von öffentlichen und privaten Aufgaben nicht.

Hat die COP28 also versagt? Ich komme zu einem klaren „Jein“. Ja, der Gipfel hat versagt, weil er nicht schonungslos an den Ursachen der im Stocktake identifizierten Ambitions- und Implementationslücke angesetzt hat. Nein, denn die COP hat mit dem funktionierenden Start des Loss-und-Damage Fonds sowie mit der deutlichen Steigerung der Finanzzusagen für Mitigation und – im geringeren Umfang – auch Adaptation zur Ermöglichung eines dringend nötigen Handlungsimpulses beigetragen. 

Kreiskämmerer Brandenburg geht in den Ruhestand

Abschiedsfoto: Kreiskämmerer Peter Brandenburg (li.) und Landrat Dr. Karl Schneider (Foto: Pressestelle HSK)

Kämmerer Peter Brandenburg war zufrieden, als am Freitag, dem 8. Dezember, der Kreishaushalt 2024 durch den Kreistag verabschiedet wurde. Es war der letzte von Brandenburg aufgestellte Kreishaushalt und sein letzter Arbeitstag, da er mit Ablauf des Jahres in den Ruhestand gehen wird.

(Pressemitteilung HSK)

Landrat Dr. Karl Schneider bedankte sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit: „Kreiskämmerer Peter Brandenburg genoss hohes Ansehen nicht nur in der Kreisverwaltung und im Kreistag, sondern auch bei den zwölf Städten und Gemeinden und darüber hinaus. Er hat immer die Weiterentwicklung des Kreises im Fokus gehabt.“

Der berufliche Werdegang von Brandenburg begann am 1. Mai 1980 beim Hochsauerlandkreis. Fast 40 Jahre war der Briloner nach seiner Ausbildung in der Kämmerei tätig und über 21 Jahre davon als Kämmerer. Für eine mögliche Gründung einer Energiegesellschaft steht der 64-Jährige der Kreisverwaltung zeitweise noch zur Verfügung. Seine freie Zeit wird er künftig mit seinen Enkelkindern sowie mit Wandern, Radfahren und Reisen verbringen.

Als Nachfolger wurde bereits in der Junisitzung des Kreistages Manuel Sellmann bestellt, der sein Amt als Kämmerer am 1. Januar 2024 antritt.

Neuer „Dorfsheriff“ in Medebach

v.l.n.r.: Polizeihauptkommissar Winfried Gehb (Bezirksdienstbeamter Medebach), Polizeihauptkommissar Ralf Balkenhol (Vorgänger von Winfried Gehb), Polizeihauptkommissar Albrecht Saßmannshausen (Leiter der Polizeiwache Winterberg) (Pressefoto)

Winfried Gehb ist der neue „Dorfsheriff“ in Medebach. Seit Anfang Dezember ist er Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in „seiner“ Stadt und hat ein offenes Ohr für Anliegen jeder Art. Er löst seinen Vorgänger Ralf Balkenhol ab, der sich in den Ruhestand verabschiedet hat.

(Pressemitteilung Polizei HSK)

1985 trat Winfried Gehb zunächst in den Bundesgrenzschutz ein und wechselte 1993 zur Polizei NRW. Nach einigen Jahren Streifendienst in Bonn, Köln und Siegburg wurde er 2006 in den Hochsauerlandkreis versetzt. Nach Stationen in Sundern, Arnsberg, Meschede, Marsberg und Brilon kam Winfried Gehb 2018 zur Polizeiwache Winterberg. Erfahrungen für seine jetzige Tätigkeit konnte der 56-Jährige bereits sammeln. Bis Ende November war er Bezirksdienstbeamter von Hallenberg. Winfried Gehb freut sich auf viele nette Gespräche und eine gute Zusammenarbeit.

IT.NRW: Falsche Zensus-Anschreiben im Umlauf

Es befinden sich falsche Anschreiben mit dem Logo „Zensus2023” im Umlauf. Die Anschreiben stammen nicht von IT.NRW!

Warnung! Ausrufezeichen in einer Wortwolke (zoom)

Düsseldorf (IT.NRW). Falsche Anschreiben mit dem Logo „Zensus 2023” sind im Umlauf. Hierin werden die angeschriebenen Haushalte zu einer Datenmeldung aufgefordert und es wird ein Bußgeld angedroht.

Dazu stellt das Statistische Landesamt Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) klar: Die Anschreiben stammen nicht von IT.NRW. Das Statistische Landesamt erhebt keinen „Zensus 2023”. Der nächste offizielle Zensus wird erst wieder im Jahr 2031 durchgeführt.

In den Anschreiben vom Statistischen Landesamt enden die E-Mail-Adressen immer auf @it.nrw.de und Kontaktdaten werden genannt. Bei Unsicherheit, ob es sich um ein echtes amtliches Anschreiben des Statistischen Landesamtes IT.NRW handelt, können sich angeschriebene Personen direkt an IT.NRW wenden: Telefon: 0211 9449-2495, E-Mail: statistik-info@it.nrw.de.