Die WP Meschede berichtete in der Ausgabe vom 15.02.2020 über den seit 20 Monaten dauernden Kampf, den die Familie Lübke aus Eslohe mit dem Hochsauerlandkreis führt.
„H“ für Hilflosigkeit
Der Grund für die Auseinandersetzung mit der Behörde wäre die Verweigerung der Eintragung des „H“ für Hilflosigkeit im Schwerbehindertenausweis der volljährigen Tochter der Familie Lübke. Die junge Frau wurde mit dem Down-Syndrom geboren.
Hilfebedürftigkeit entfällt sofort nach der Volljährigkeit?
Dem Zeitungsbericht entnehmen wir, dass der HSK offenbar die Situation von Frau Lübke und ihrer Familie jetzt anders einschätzt als in den früheren Jahren. Die Kreisverwaltung geht jetzt offenbar davon aus, dass die junge Frau mit Erreichung der Volljährigkeit quasi von einem Tag zum anderen nicht mehr ständig auf fremde Hilfe bzw. auf die Hilfe ihrer Eltern angewiesen ist.
Falsche Einschätzung?
Vielleicht trifft diese Einschätzung des Hochsauerlandkreises nicht die Lebenswirklichkeit eines mit Trisomie 21 geborenen Menschen?
Spielt Geld eine Rolle?
Das „H“ würde die betreffende Person u.a. zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV und zur Inanspruchnahme einer Begleitperson berechtigen, sowie Steuervorteile für Therapie- und Fahrtkosten bringen. In dem WP-Artikel wurden daher auch Mutmaßungen, dem HSK ginge es wohl ums Geld und nicht um die Unterstützung der jungen Frau, formuliert.
SBL/FW schreibt den Landrat an
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nahm die „Story“ zum Anlass, dem Landrat am 25.02.2020 diese zwei Fragen zu schicken:
Aus welchen für uns nachvollziehbaren Gründen verweigert Ihre Behörde Frau Lübke die Eintragung des Buchstaben „H“ in ihrem Schwerbehindertenausweis?
Wie viele ähnlich gelagerte Fälle gab und gibt es seit dem Jahr 2015 im HSK und wie wurde und wird mit ihnen verfahren?
Hoffnung für das St. Franziskus-Hospital in Winterberg (archivfoto: zoom)
Am gestrigen Tag haben Verwaltungsrat und Gläubigerausschuss das Sanierungskonzept des St. Franziskus-Hospitals ausdrücklich begrüßt. Im Zentrum der Bemühungen steht nicht nur der Erhalt des Krankenhauses, sondern auch eine Stärkung der Grund- und Regelversorgung.
(Pressemitteilung St. Franziskus-Hospital)
Ohne Entlassungen im ärztlichen und pflegerischen Bereich soll dennoch die Finanzkraft des Winterberger Krankenhauses gestärkt werden „Wir haben ein breites Maßnahmenpaket identifiziert, deren Umsetzung wir jetzt sofort angehen wollen.“ so der Generalbevollmächtigte Dr. Christoph Niering. „In der Summe werden diese Maßnahmen die eingetretenen Verluste deutlich reduzieren und somit eine gute Basis für die Verhandlungen mit den Krankenkassen über den Sicherstellungszuschlag bilden.“ so Niering weiter.
Bereits zum Jahreswechsel hat die Bezirksregierung Arnsberg mit den Sicherstellungsbescheiden für das Jahr 2019 und 2020 dem St. Franziskus-Hospital die sogenannte Bedarfsnotwendigkeit attestiert. Dies bedeutet, dass die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in der Region ohne die Aufrechterhaltung der Grund- und Regelversorgung in Winterberg nicht gewährleistet ist.
Aufgrund der geringen Einwohnerzahl lässt sich ein Krankenhaus in der
Grund- und Regelversorgung allerdings nicht kostendeckend führen. Daher sind die Krankenkassen aufgrund des Sicherstellungsbescheides verpflichtet, den durch die geringere Auslastung sich ergebenden finanziellen Mehraufwand auszugleichen. Dies erfolgt über einen Sicherungszuschlag.
Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erfordert ein großes Maß an Erfahrung in dem schwierigen Umfeld der Insolvenz in Eigenverwaltung. Daher haben der Gläubigerausschuss und der Verwaltungsrat gestern auch einem Wechsel in der Geschäftsführungsposition zugestimmt. Die bisherige Geschäftsführerin, Frau Agnes Hartmann, ist ausgeschieden.
An ihrer Stelle ist der bereits seit November in Winterberg tätige und sanierungserfahrene Andreas Pulver zum neuen Geschäftsführer bestellt worden.
Herr Pulver hat schon in verschiedenen Krankenhäusern, etwa in der Orthoparc Klinik Köln GmbH, den Katholischen Kliniken Oberhausen gGmbH und anderen Häusern an der erfolgreichen Sanierung mitgewirkt.
Verwaltungsrat und Gläubigerausschuss haben ganz ausdrücklich Frau Hartmann für ihre bisherige Tätigkeit in schwierigster Lage im Vorfeld und in der Insolvenz gedankt.
Die Folgen des letzten Sturms kann man im Emscherbruch -hier ein Tierheim mit jaulenden Hunden- auch einige Monate später noch sehen. (archivfoto 2014: zoom)
Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute sämtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen mit einer Schulmail auf die Wetterlage am kommenden Wochenende und in der Nacht zum Montag aufmerksam gemacht. Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag anhalten sollen.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen über die bestehende Rechtslage informiert, wonach Schulleitungen und Schulträger in ganz Nordrhein-Westfalen angesichts einer Unwetterlage aus Vorsorgegründen den Unterricht nicht stattfinden lassen können.
„Oberste Priorität hat die Sicherheit und Unversehrtheit aller Schülerinnen und Schüler. Damit sie sich auf dem Schulweg keinen Gefahren aussetzen, können die Schulleitungen angesichts der nach jetzigem Kenntnisstand drohenden Sturm- und Orkanwetterlage, den Unterricht nicht stattfinden lassen. Das hielte das Schulministerium für vertretbar und geboten“, so Staatssekretär Mathias Richter.
„Unabhängig davon können auch die Eltern am Montagmorgen angesichts der dann aktuellen Wetterlage entscheiden, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, sollten sie den Schulweg für unzumutbar und nicht sicher erachten.“
Hintergrundinformation – die geltende Rechtslage in Kürze:
Die Regelungen zum Schulbetrieb bei Sturm und Unwetter treffen der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ und die „Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)“.
Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).
Bei schweren Unwettern können darüber hinaus die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern entscheiden, den Unterricht frühzeitig zu beenden, damit die Kinder noch sicher nach Hause kommen können (§ 25 Abs. 3 ADO). In einem solchen Fall muss die Schule ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und die Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler gewährleisten.
Über eine etwaige Schulschließung entscheidet der Schulträger, sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (z.B. durch umfallende Bäume).
Den Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/15402.htm
Fachvortrag von Claudia Moll und Podiumsdiskussion zur Pflege in Eslohe (foto: spd)
Meschede/Eslohe. (spd_pm) Zum Thema „Pflege solidarisch gestalten“ lädt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese, zusammen mit seiner Kollegin, Claudia Moll MdB, im Rahmen der Veranstaltungsreihe „SPD-Fraktion im Dialog“ am 20. Januar 2020 um 18:00 Uhr in den Gasthof Jägerhof in Eslohe ein.
(Pressemitteilung der SPD Hochsauerlandkreis)
Nach dem Fachvortrag von Claudia Moll werden in der Podiumsdiskussion auch Ulrich Mönke, Vorstandsmitglied von Pflege in Bewegung e. V. und Wolfgang Schlenke, Geschäftsführer vom ver.di Bezirk Westfalen, Stellung nehmen.
„Pflege ist für die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge“, betont Wiese. „Es ist unser sozialdemokratischer Anspruch, dass alle Menschen unabhängig von Herkunft, sozialem Status und Einkommen in jeder Lebensphase gut und würdevoll leben können – auch und gerade bei Pflegebedürftigkeit.
Wir wollen Pflege solidarisch gestalten“.
Der Bundesrat hat im November dem von der SPD-Bundestagsfraktion initiierten Pflegelöhneverbesserungsgesetz zugestimmt. Damit wurden die Weichen dafür gestellt, dass die Arbeitsbedingungen in der Pflege sich bald spürbar verbessern.
Für alle Berufe in der Pflege setzt die SPD-Bundestagsfraktion sich ein für eine flächendeckende tarifliche Bezahlung auf möglichst hohem Niveau. Die Kommunen sollen dabei unterstützt werden, altersgerechte Wohnformen zu schaffen und ihre Beratungsangebote durch Pflegelotsen zu ergänzen.
Darüber hinaus hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits wichtige Vorhaben durchgesetzt und auf den Weg gebracht: So werden im Rahmen eines Sofortprogramms 13.000 Stellen in stationären Einrichtungen der Altenpflege geschaffen. Zudem entlasten wir Menschen, deren Kinder oder Eltern die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten.
„Aber wir gehen weiter. Wir haben für eine Deckelung der Eigenanteile an pflegebedingten Kosten gekämpft. Wenn das Geld für die Pflege nicht ausreicht, mussten bisher die Angehörigen für die Kosten aufkommen. Damit soll jetzt Schluss sein – zumindest bei mittleren und niedrigen Einkommen. Der Bundestag hat das Pflege-Entlastungsgesetz verabschiedet. Jetzt springt der Staat in die Bresche und leistet „Hilfe zur Pflege“, erklärt Wiese.
„Wir möchten Sie über die Pflegepolitik der SPD-Bundestagsfraktion informieren und mit Ihnen diskutieren: Was kann noch getan werden, um Pflege auch für die Zukunft solidarisch zu gestalten?“
Wie sieht die Zukunft des St. Franziskus-Hospitals Winterberg aus? (foto: zoom)
Die Sauerländer Bürgerliste hatte am 17. 12. 2019 eine Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags Thema: Krankenhaus in Winterberg, gestellt. Der Landrat antwortete (s. u.) am 19. 12. 2019 unter anderem:
„Die aktuelle Situation des Krankenhauses Winterberg wird Gegenstand der nächsten Sitzung des Ältestenrates am 07.01.2020 sein.“
Die Anfrage und weiter unten die ganze Antwort im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Landrat,
laut eines Berichts der lokalen Tagespresse vom 05.12.2019 unter der Überschrift „Die Waage im Gesundheitssystem – Zukunft des Krankenhauses Winterberg war das beherrschende Thema beim Besuch von NRW-Gesundheitsminister Laumann zum KolpingGedenktag in Medebach“ soll Landesgesundheitsminister Laumann erklärt haben: “ ‚Das Krankenhaus Winterberg ist unverzichtbar, dabei bleibt es‘, versprach der Minister. … Die Suche nach einem neuen Träger für das St. Franziskus werde sehr spannend … Wenn sich keiner finde und die Stadt nicht das nötige Geld habe, müsse in letzter Konsequenz der Hochsauerlandkreis einspringen und die Trägerschaft übernehmen. ‚Dazu kann ich den zwingen.‘ “
Dazu stelle ich folgende Fragen:
Ist dem Landrat bekannt, ob der NRW-Gesundheitsminister diese Aussagen in Bezug auf den Hochsauerlandkreis tatsächlich so gemacht hat?
Falls der Landesminister dies nicht so gesagt hat, was hat er tatsächlich gesagt?
Welche rechtlichen Grundlagen sieht der Landrat, dass der Landesminister die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis erzwingen kann?
Welche inhaltlichen Möglichkeiten sieht der Landrat für die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis?
Welche weiteren Schritte plant der Landrat in dieser Angelegenheit?
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos SBL/FW-Fraktionssprecher
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr Loos. Ihre o. g.. Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Ist dem Landrat bekannt, ob der NRW-Gesundheitsminister diese Aussagen in Bezug auf den Hochsauerlandkreis tatsächlich so gemacht hat? und 2. Falls der Landesminister dies nicht so gesagt hat, was hat er tatsächlich gesagt?
Da ich an der angesprochenen Veranstaltung nicht teilgenommen habe, kann ich dazu keine Angaben machen.
3. Welche rechtlichen Grundlagen sieht der Landrat, dass der Landesminister die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis erzwingen kann?
Die betreffenden Aussagen beziehen sich offensichtlich auf die Vorschrift des 5 1 Absatz 3 Krankenhausgestaltungsgesetz NRW. Diese lautet: „Krankenhausträger sind in der Regel freie, gemeinnützige, kommunale, private Träger und das Land. Falls sich kein anderer geeigneter Träger ?ndet, sind Gemeinden und Gemeindeverbände verp?ichtet, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben, kreisangehörige Gemeinden jedoch nur, wenn sie die erforderliche Finanzkraft besitzen. “.
Wie diese Vorschrift in der Praxis formaljuristisch vollzogen werden kann, ist offen. Das Krankenhausgestaltungsgesetz NRW gibt selbst keine Instrumente vor. Nach Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg hat es in Nordrhein-Westfalen den Fall einer Verpflichtung zur Übernahme einer Krankenhausträgerschaft bisher noch nicht gegeben.
4. Welche inhaltlichen Möglichkeiten sieht der Landrat für die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis? und 5. Welche weiteren Schritte plant der Landrat in dieser Angelegenheit?
Die aktuelle Situation des Krankenhauses Winterberg wird Gegenstand der nächsten Sitzung des Ältestenrates am 07.01.2020 sein. Insofern verweise ich auf diesen Termin.
Der Kern des Blogposts war meine Frage: „Warum sitzen Bürgermeister im Verwaltungsrat, wenn sie nichts mitbekommen, nichts machen, nichts verhindern und nichts sagen dürfen …“
Dann prasselten die Kommentare ein, ich erhielt Anrufe, E-Mails, … die Zugriffszahlen auf den Artikel stiegen in die Höhe.
Das Krankenhaus ist einer der größten, wenn nicht der größte Arbeitgeber in der Winterberger Kernstadt. Eine Insolvenz bedroht viele Arbeitsplätze. Das St. Franziskus-Hospital ist/war in katholischer Trägerschaft. Die Mitarbeiter*innen haben also nicht die Unterstützung einer starken säkularen Gewerkschaft, die auch Öffentlichkeitsarbeit machen könnte.
Die Schieflage des St. Franziskus-Hospitals ist seit vielen Jahren bekannt. Seit 2012 rauschte die Bilanz in den Keller. Das Krankenhaus konnte nur mit staatlichen Zuschüssen überleben.
Jedes Jahr wiederkehrend stand der Punkt „St. Franziskus-Hospital“ auf der Tagesordnung des Rates. Was wurde dort bekannt gegeben? Wir wissen es nicht, denn der Tagesordnungspunkt war stets im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen beheimatet.
So gingen die Jahre dahin und scheinbar aus heiterem Himmel wurde Ende 2019 die Insolvenz in Eigenverantwortung angemeldet. Mit Agnes Hartmann war eine neue Geschäftsführerin dem alten Geschäftsführer (seit 2010) Christian Jostes gefolgt.
Agnes Hartmann hat, so meine Quellen, recht schnell begriffen, wie es um das Krankenhaus stand. Und jetzt stehen wir mitten in der Insolvenz.
Zur Bilanzschieflage gesellten sich in der Zeit des alten Geschäftsführers weitere gravierende Probleme. Gestandene Ärzte verließen das Haus. Namen will ich hier nicht nennen. Die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten bekam Risse. Es mehrten sich zweifelnde Stimmen, dass das Krankenhaus sich langfristig zukunftsweisend erhalten könne.
Den Bürgermeistern, insbesondere dem Winterberger Bürgermeister, waren die Sorgen seit spätestens 2012/2013 bekannt. Die Öffentlichkeit bekam davon nichts mit.
Welche Kritik ist im Einzelnen geäußert worden?
Christian Jostes war Doppelgeschäftsführer in Winterberg und am Krankenhaus Frankenberg.
Der Frau von Herrn Jostes wäre die Stelle einer Vollkraft für Öffentlichkeitsarbeit geschaffen worden.
Zwar habe die Geschäftsführung einen Investitionsstau beklagt, diesen aber jahrelang nicht angegangen.
Es gebe eine Entfremdung zwischen niedergelassenen Ärzten und dem medizinischen Versorgungszentrum am Oversum (MVZ).
Wie wird das MVZ finanziert?
Warum wurde die eigene EDV-Abteilung ausgelagert?
Immer wieder Fragen nach dem Weggang einzelner Ärzte.
Aufblähen des Verwaltungsapparates.
…
Ich könnte noch das ein oder andere hinzufügen, aber letztendlich bleibt die Frage, warum in den vergangenen Jahren nicht eingegriffen worden ist, und die Bürgermeister anscheinend still und stumm auf ihren Verwaltungsratsposten saßen.
Am Rande der Wahl von Anja Licher-Stahlschmidt zur Bürgermeisterinnen-Kandidatin für die SPD habe ich Jörg Burmann (SPD) gefragt, was die SPD über die Entwicklung des Krankenhauses und die eingeleitete Insolvenz wisse. Die SPD-Fraktion sei nie informiert worden, so Burmann, was ich merkwürdig finde, da doch jährlich der Bericht „St. Franziskus-Hospital“ auf der Tagesordnung stand.
Ich schreibe „merkwürdig“, weil ich mir nicht erklären kann, warum die drei Stadtoberen keine Verantwortung übernehmen, obwohl sie im Verwaltungsrat des Krankenhauses sitzen.
Winterbergs BM Werner Eickler erklärte laut WP, warum sie alle drei gezögert hätten, „sich zu positionieren“.
Sie hätten eine Doppelrolle, da sie neben ihrer Position als Bürgermeister auch im Krankenhaus-Verwaltungsrat säßen.
Den örtlichen Beteiligten wollten sie nicht den „Schwarzen Peter“ zuschieben, denn diese seien für die Notlage des Krankenhauses nicht verantwortlich.
„Es ist frustrierend, dass man trotz Sitz im Verwaltungsrat keine Chance hat, etwas zu ändern“, äußerte sich, so die WP, der Medebacher BM Thomas Grosche.
Meine naive Frage lautet: Warum sitzen Bürgermeister im Verwaltungsrat, wenn sie nichts mitbekommen, nichts machen, nichts verhindern und nichts sagen dürfen – wegen dieser Doppelrolle?
Preisu?bergabe des Deutschen Nachhaltigkeitspreis (v.l.n.r): Prof. Dr. Wolf-Dieter Lukas, Staatssekretär im Bundesministerium fu?r Bildung und Forschung (BMBF), Raul Krauthausen, Gru?nder und Vorstandsvorsitzender des Sozialhelden e.V. und Jonas Deister, Geschäftsfu?hrer des Sozialhelden e.V. (Foto: Dariusz Misztal)
Düsseldorf 26.11.2019 – Am Freitag wurde in Düsseldorf vor 1.200 Gästen der 12. Deutsche Nachhaltigkeitspreis verliehen. In Zusammenarbeit mit der Bundesregierung wurden Spitzenleistungen der Nachhaltigkeit in Wirtschaft, Kommunen und Forschung prämiert. Ehrenpreise erhielten Bundespräsident a. D. Joachim Gauck, die Umweltaktivistin Paula Caballero, Simply Red-Frontmann Mick Hucknall und der Architekt Bjarke Ingels für ihr soziales und ökologisches Engagement. Einen Sonderpreis für Greta Thunberg nahmen stellvertretend „Fridays For Future“-Aktivistinnen entgegen. In der Kategorie Forschung gewann der Berliner Verein Sozialhelden um den Inklusionsaktivisten Raul Krauthausen.
Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis Forschung geht an den gemeinnützigen Verein Sozialhelden aus Berlin für das Projekt Elevate. Der Verein setzt sich mit dem Projekt dafür ein, die Voraussetzungen für einen bundesweiten und flächendeckenden Online-Informationsservice zu schaffen, der die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Aufzügen in Echtzeit darstellt. Der Preis wir zum achten Mal in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vergeben und widmet sich in diesem Jahr dem Schwerpunktthema „Urbane Mobilität“.
“Es ist eine große Ehre neben Größen wie Greta Thunberg und Mick Hucknall mit dem Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet zu werden. Und besonders freut uns, dass es ein Publikumspreis ist und sehr viele Menschen für uns abgestimmt haben,” sagt Sozialhelden-Gründer Raul Krauthausen nach der Bekanntgabe der diesjährigen Gewinner. “Denn eine barrierefreie Planung ist ein großer Pfeiler der Nachhaltigkeit. Nur wer sich in einer Gesellschaft frei bewegen kann, kann diese auch mitgestalten,” so Krauthausen weiter.
Das Projekt Elevate sieht der Aktivist und Rollstuhlfahrer dabei als gutes Beispiel einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, an der Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft gemeinsam arbeiten müssen. “Es kann immer mal passieren, dass ein Aufzug ausfällt, aber dann muss man schnell und zuverlässig informiert werden. Denn nicht nur Rollstuhlfahrer*innen sind darauf angewiesen, sondern auch Familien mit Kinderwagen, ältere Menschen oder einfach nur Touristen und Touristinnen mit schweren Koffern,” erklärt Krauthausen.
Wie die Zusammenarbeit im Bereich Aufzüge funktionieren kann, skizziert Projektleiter Jonas Deister: “Die Aufzüge kommen von Herstellern wie Schindler oder Thyssen Krupp und gehen dann an Städte, Verkehrsunternehmen und Wohnungsgesellschaften und sollen für Menschen eine Hilfe sein. Deswegen sind alle an einem funktionsfähigen Fahrstuhl interessiert, aber manchmal sind diese defekt, und dann sollten wenigstens die Informationen schnell vorliegen.” Diese Informationen werden im Projekt Elevate gesammelt und öffentlich bereitgestellt. “Zurzeit können wir die Informationen von mehr als 3.000 Aufzügen anzeigen. Jetzt haben wir einen neuen Partner gewonnen und werden auch bald die Aufzugsdaten innerhalb der Verwaltung der Stadt Düsseldorf anzeigen können,” sagt Deister.
“Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Smart-City, der mobilitätseingeschränkten Menschen das Leben in Düsseldorf etwas erleichtern wird. Alle Aufzüge in Verwaltungsgebäuden sollen digitalisiert werden, damit Menschen im Rollstuhl barrierefrei ihr Ziel erreichen können,” sagt Oberbürgermeister Thomas Geisel während der Veranstaltung in seiner Landeshauptstadt.
Mit dem Preis hört für die Sozialhelden die Reise bei der Frage nach funktionierenden Aufzügen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr nicht auf: Bei dem neuen Projekt Elevate Delta arbeitet der Berliner Verein gemeinsam mit der ubirch GmbH an der weiteren Digitalisierung, genauer gesagt an einem Sensor für Aufzüge, der automatisch funkt, wenn der Fahrstuhl defekt ist.
Diese Daten stehen dann offen zur Verfügung. Damit sollen kostengünstig ältere Aufzüge nachgerüstet werden – und zwar nicht nur an Bahnhöfen, sondern auch in Hotels, Einkaufszentren, Veranstaltungsorten, Bildungseinrichtungen uvm. Auch an diesen öffentlich zugänglichen Orten können alle davon profitieren, wenn bekannt ist, ob der Aufzug gerade fährt oder außer Betrieb ist. Das Ziel dabei ist es darüber hinaus, barrierefreie Routingdienste zu ermöglichen.
Auf www.projekt-elevate.de können Interessierte ihre Unterstützungsbereitschaft angeben.
Droht dem Krankenhaus in Winterberg das Aus? (foto: zoom)
Vor gut zweieinhalb Wochen hat das zuständige Amtsgericht Arnsberg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Krankenhaus in Winterberg unter dem Aktenzeichen 10 IN 105/19 bekanntgegeben.
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 8459 eingetragenen St. Franziskus-Hospital Winterberg gGmbH, Franziskusstr. 2-4, 59955 Winterberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Agnes Hartmann, Höpperstr. 10, 34393 Grebenstein
wird angeordnet (§ 270 a InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schoß, Drostenfeld 6 – 8, 59759 Arnsberg, Telefon: 0202493880, Fax: 021515813133 bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Der vorläufige Sachwalter wird zudem beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 270 Abs. 2 Nr. 2 InsO vorliegen.
Sofern Umstände bekannt werden, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, soll umgehend eine Mitteilung erfolgen.
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen zwei Monaten vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
10 IN 105/19
Amtsgericht Arnsberg, 05.11.2019
Weitere Informationen kann man auf der Website des Krankenhauses abrufen. Über die Zuverlässigkeit kann ich keine Angaben machen:
– Amtsgericht Arnsberg gibt Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung statt
– Löhne und Gehälter für Mitarbeiter in den nächsten Monaten gesichert
Die Geschäftsführung der St. Franziskus-Hospital Winterberg gGmbH hat beim Amtsgericht Arnsberg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Dem Antrag hat das zuständige Amtsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 10 IN 150/19 [sic! Falsches AZ! s.o.] heute stattgegeben und Herrn Rechtsanwalt Andreas Schoß zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Von dem Insolvenzantrag sind insgesamt 213 Arbeitnehmer betroffen, welche am heutigen Tag in zwei Mitarbeiterversammlungen über die aktuelle Situation informiert wurden.
Die Rahmenbedingungen für Krankenhäuser im ländlichen Raum sind seit Jahren äußerst schwierig. Diese müssen Ihre Leistungen zu den vom Gesetzgeber und den Krankenkassen vorgegebenen Einheitspreisen erbringen, obwohl die geringe Bevölkerungsdichte in schwächer besiedelten Regionen eine kostendecke Belegung grundsätzlich ausschließt. Die Erträge reichen nicht aus, um die Kosten zu decken, es entstehen jährlich strukturelle Defizite. Diesen Systemfehler versucht der Gesetzgeber über einen sogenannten Sicherstellungszuschlag zu reparieren. An der Bewilligung und der Umsetzung wirken sowohl das NRW-Gesundheitsministerium als auch die Krankenkassen mit. Das Krankenhaus in Winterberg erhält einen solchen Sicherstellungszuschlag seit dem Jahr 2016, allerdings zeitlich deutlich verzögert, nicht in voller Höhe und zum Teil nur auf dem Klageweg.
„Wir bewegen uns in einem von den Krankenkassen und dem Gesetzgeber geregelten Markt. Mehrleistungen oder die Erweiterung des Angebots werden, wenn überhaupt nur teilweise vergütet oder von vorherein untersagt. Dies führt in Winterberg seit Jahren zu Defiziten von bis zu EUR 2 Mio. jährlich. Tendenz steigend. Eine Entwicklung, die unsere finanziellen Reserven schon längst aufgebraucht hat.“ so die im März 2019 neu berufene Geschäftsführerin Agnes Hartmann. „Ohne die zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen können in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Krankenhausleistungen der Grund- und Regelversorgung auf Basis von Fallpauschalen nicht mehr kostendeckend angeboten werden. Daher sehen wir ohne diese zusätzliche Unterstützung keine Möglichkeit, in der bisherigen Ausrichtung des St. Franziskus-Hospitals die stationäre Versorgung der Menschen in der Region sicherzustellen“, so Hartmann weiter.
Beim Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung obliegt die Unternehmensfortführung weiterhin der bisherigen Geschäftsführung. Diese wird unterstützt durch den zum Generalbevollmächtigten bestellten Sanierungsexperten Dr. Christoph Niering, Niering Stock Tömp Rechtsanwälte, Köln. Zentrale Aufgabenstellung ist es, den Krankenhausbetrieb trotz des Insolvenzantrages zu stabilisieren. „Die Ausgangsbedingungen für eine Neuausrichtung sind günstig, da die Geschäftsführung den Schritt zum Eigenverwaltungsverfahren frühzeitig und aus eigener Entscheidung heraus gegangen ist. Die fälligen Lieferantenverbindlichkeiten und die Gehälter der Mitarbeiter sind gezahlt. Damit ist der Krankenhausbetrieb in den nächsten Monaten gesichert.“ so der Generalbevollmächtigte Niering. Über die Agentur für Arbeit und das von dieser finanzierte Insolvenzgeld sind die Gehälter der über 200 Mitarbeiter für die nächsten Monate vollständig abgesichert. Damit wird die notwendige wirtschaftliche Basis für eine mögliche Neuausrichtung der stationären Grund- und Regelversorgung in Winterberg geschaffen.
„Es sind nunmehr alle Verantwortlichen gefragt, an einer schnellen und nachhaltigen Lösung mitzuarbeiten. Dies gilt vor allem für das Gesundheitsministerium NRW und die Kostenträger“, so Niering. „Das Krankenhaus in Winterberg darf nicht das Opfer der nordrheinwestfälischen Sparpolitik im Krankenhausbereich sein. Es müssen alle Beteiligten über ihren Schatten springen und nach einer tragfähigen Zukunftslösung suchen“, so Niering weiter.
In den vergangenen Monaten haben die Verantwortlichen zahlreiche Gespräche und Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen geführt, auch mit dem Ziel einen anderen als den bisherigen Träger zu finden. In diese Gespräche waren auch die betroffenen Städte Winterberg, Hallenberg und Medebach eingebunden, welche sich einer partiellen finanziellen Unterstützung ebenso wenig verschlossen haben wie der katholische Träger des Krankenhauses. „Weder die betroffenen Städte, der Landkreis noch der bisherige Träger sind in der Lage die Strukturschwächen der Krankenhausfinanzierung im ländlichen Raum auf Dauer auszugleichen. Zuständig sind und bleiben das Land und die Krankenkassen.“ so die Geschäftsführerin Hartmann.
Emotional sei es geworden im Winterberger Krankenhaus, heißt es aus den Reihen der Mitarbeitervertretung. Noch sei der Schreck, den viele mit Bekanntwerden des Insolvenzantrages getroffen habe, nicht verdaut. Sicher sei sich die Belegschaft jedoch, dass man gerade jetzt zusammenhalten müsse. „Wir werden selbstverständlich wie gewohnt die Patientenversorgung aufrechterhalten.“, so die Stimmen der Mitarbeiter, die sich als starke Gemeinschaft verstehen. Die Geschäftsführung des Krankenhauses hatte zu Beginn der Woche eine Insolvenz in Eigenregie beantragt. Und mit dieser traurigen Bilanz steht das Winterberger Krankenhaus nicht allein da: bundesweit vergehen kaum Wochen, in denen nicht über Insolvenzen oder gar Schließungen kleiner Krankenhäuser im ländlichen Raum berichtet wird.
„Die wirtschaftliche Situation hat keinen Einfluss auf unseren Gesundheitsauftrag“, bekräftigt Geschäftsführerin Agnes Hartmann. „Wir sind alle nach wie vor für unsere Patienten da. Gleich welche Abteilung: der Routinebetrieb läuft natürlich sowohl im St. Franziskus-Hospital als auch in der Kurzzeitpflege St. Jakobus ganz normal weiter. Das gilt auch für das Medizinische Versorgungszentrum, welches nicht von dem Insolvenzantrag in Eigenverwaltung betroffen ist.“ Man wolle die Insolvenz in Eigenverwaltung als Chance für neue Lösungsansätze nutzen und arbeite mit Hochdruck an dem Fortbestehen des Krankenhauses. Viele der 213 Angestellten seien bereits 20, 30 oder sogar 40 Jahre im St. Franziskus-Hospital beschäftigt. „Sie haben während ihrer Berufsjahre bereits die eine oder andere Gesundheitsreform mit dem Krankenhaus umschifft. Sicherlich ebenfalls keine leichten Zeiten“, weiß Hartmann. „Diesen Zusammenhalt spüren auch unsere Patienten.“
Die Belegschaft plädiert dafür, dass auch Menschen aus dem ländlichen Raum ein Anrecht auf eine qualifizierte und wohnortsnahe Gesundheitsversorgung haben. Daher kämpfe man weiter zusammen für eine gute Patientenversorgung der 15.000 ambulanten und stationären Patienten jedes Jahr. „Wir hoffen, dass Politik und Krankenkassen uns und die Patienten nicht im Regen stehen lassen!“, sind sich die Mitarbeiter einig.
Vergangenen Monat erschien im britischen Guardian eine Zeitleiste der Klimakrise von Jonathan Watts. Sie zeigt im Detail, dass Öl- und Gasindustrie sowie die Politik seit 50 Jahren die Risiken der Nutzung fossiler Brennstoffe kennen und wie und wann sie die Öffentlichkeit hintergangen haben.
1959 Der Physiker Edward Teller informiert das Amerikanische Erdöl Institut (API), dass ein 10%er Anstieg von CO2 in der Atmosphäre die Polkappen abschmelzen werde. „Ich denke, dass diese chemische Verschmutzung viel bedrohlicher ist, als die meisten Leute glauben wollen,“ zitiert der Guardian den Naturwissenschaftler.
1965 Das Wissenschaftliche Beratungskomitee des US-Präsidenten Lyndon B. Johnson schreibt, dass die Luftverschmutzung in großem Maßstab den Anteil von Kohlenstoffdioxid in der Luft verändert habe. Dies könnte schädliche Folgen für die Menschen haben. Der Vorsitzende der API warnt die Industrie: Die Zeit wird knapp.
1970 Shell und BP finanzieren wissenschaftliche Forschung in Großbritannien, um die Klimaauswirkungen von Treibhausgasen zu untersuchen.
1977 In einem kürzlich begonnen gerichtlichen Verfahren wird behauptet, Wissenschaftler von Exxon hätten 1977 das Management informiert, dass es einen überwältigenden Konsens gebe, dass fossile Energieträger verantwortlich für den Anstieg von CO2 in der Atmosphäre seien.
1981 Ein internes Memorandum von Exxon warnt, dass es eindeutig möglich sei, dass CO2 Freisetzungen, die aus dem 50-Jahres Plan der Firma resultieren, später katastrophale Auswirkungen haben werden (zumindest für einen erheblichen Teil der Erdbevölkerung).
1988 NASA-Wissenschaftler James Hansen sagt vor dem Senat aus, dass der Treibhauseffekt festgestellt wurde und dass er bereits feststellbar das Klima verändere. US-Präsidentschaftskandidat George Bush Sr verspricht während seines Wahlkampfes, er als Präsident werde etwas gegen den Treibhauseffekt unternehmen: As a president, I intend to do something about it.
1988 Ein vertraulicher Bericht für Shells Environmental Conversation Committee kommt zu dem Ergebnis, dass CO2 die Temperaturen in den kommenden 40 Jahren um 1°C oder 2°C ansteigen lassen könnte. Die daraus resultierenden Veränderungen wären möglicherweise die größten in der bisher dokumentierten Geschichte und ein schnelles Handeln der Energie-Industrie sei nötig.
1989 In den USA wird die Global Climate Coalition (GCC) als Lobbygruppe der Industrie gegründet, welche wissenschaftliche Erkenntnisse zum Klimawandel in Frage stellt und Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen verhindert. Exxon, Shell und BP treten 1993-94 bei.
1990 Exxon finanziert die beiden Wissenschaftler Dr. Fred Seitz und Dr. Fred Singer, welche den Konsens über den Klimawandel in der Wissenschaft in Frage stellen. Beide haben vorher für die Tabakindustrie gearbeitet und die gesundheitlichen Schäden des Rauchens in Frage gestellt.
1991 Shells Werbefilm „Climate of Concern“ gibt zu, dass Veränderungen schneller als zu jedem anderen Zeitpunkt seit der letzten Eiszeit möglich seien und dass sich diese Veränderungen schneller vollziehen als sich Lebewesen unbeschadet anpassen können.
1992 UN-Weltklimakonferenz in Rio: das erste Abkommen über Emissionen von Treibhausgasen und das Verhindern gefährlichen menschlichen Eingreifens in das Klima wird verabschiedet. US-Präsidente George Bush verspricht, dass die USA vorhaben, hervorragender Weltführer in der Verteidigung der globalen Umwelt zu werden.
1997 Zwei Monate vor der Weltklimakonferenz in Kyoto:
Mobil (später Fusion mit Exxon) schaltet eine Anzeige in der New York Times in der es heißt: Die Klimawissenschaft ist zu ungenau, um Beschlüsse zu fasse, die die Wirtschaft ins Chaos stürzen können.
1998 Nach intensiver Opposition von Ölgesellschaften und der GCC, weigern sich die USA, das Abkommen von Kyoto zu ratifizieren.
2009 US Senator Jim Inhofe, zu dessen größten Geldgebern die Öl- und Gasindustrie gehören, führt eine Desinformationskampagne gegen Wissenschaftler am Eröffnungstag der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen an. Die Konferenz endet ohne gemeinsame Beschlüsse.
2014 Eine Studie von Richard Heede enthüllt, dass 90 Firmen für den Ausstoß von zwei Drittel des CO2 , welches seit dem Beginn der Industriellen Revolution in der Mitte des 18. Jahrhunderts in die Atmosphäre gelangt ist, verantwortlich sind.
2016 Die Amerikanische Ölindustrie (API) entfernt die Behauptung, der menschlicher Einfluss auf den Klimawandel sei ungewiss, von ihrer Website.
2017 Exxon, Chevron und BP spenden jeweils $500.000 für die Amtseinführung des US-Präsidenten Donald Trump.
2019 Mohammed Barkindo, Generalsekretär der OPEC, die Saudi Arabien, Kuweit, Algerien, Iran und zahlreiche andere Ölstaaten repräsentiert, ist der Meinung, dass Klima Aktivisten die größte Bedrohung der Industrie seien und behauptet, sie würden die Öffentlichkeit mit unwissenschaftlichen Warnungen über die Erderwärmung in die Irre führen.