Vor gut zweieinhalb Wochen hat das zuständige Amtsgericht Arnsberg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Krankenhaus in Winterberg unter dem Aktenzeichen 10 IN 105/19 bekanntgegeben.
In den Worten des Gerichts lese ich auf dem Justizportal:
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 105/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 8459 eingetragenen St. Franziskus-Hospital Winterberg gGmbH, Franziskusstr. 2-4, 59955 Winterberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Agnes Hartmann, Höpperstr. 10, 34393 Grebenstein
wird angeordnet (§ 270 a InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schoß, Drostenfeld 6 – 8, 59759 Arnsberg, Telefon: 0202493880, Fax: 021515813133 bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Der vorläufige Sachwalter wird zudem beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 270 Abs. 2 Nr. 2 InsO vorliegen.
Sofern Umstände bekannt werden, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, soll umgehend eine Mitteilung erfolgen.
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen zwei Monaten vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
10 IN 105/19
Amtsgericht Arnsberg, 05.11.2019
Weitere Informationen kann man auf der Website des Krankenhauses abrufen. Über die Zuverlässigkeit kann ich keine Angaben machen:
1. Neuausrichtung für St. Franziskus-Hospital über Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
– Amtsgericht Arnsberg gibt Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung statt
– Löhne und Gehälter für Mitarbeiter in den nächsten Monaten gesichert
Die Geschäftsführung der St. Franziskus-Hospital Winterberg gGmbH hat beim Amtsgericht Arnsberg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Dem Antrag hat das zuständige Amtsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 10 IN 150/19 [sic! Falsches AZ! s.o.] heute stattgegeben und Herrn Rechtsanwalt Andreas Schoß zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Von dem Insolvenzantrag sind insgesamt 213 Arbeitnehmer betroffen, welche am heutigen Tag in zwei Mitarbeiterversammlungen über die aktuelle Situation informiert wurden.
Die Rahmenbedingungen für Krankenhäuser im ländlichen Raum sind seit Jahren äußerst schwierig. Diese müssen Ihre Leistungen zu den vom Gesetzgeber und den Krankenkassen vorgegebenen Einheitspreisen erbringen, obwohl die geringe Bevölkerungsdichte in schwächer besiedelten Regionen eine kostendecke Belegung grundsätzlich ausschließt. Die Erträge reichen nicht aus, um die Kosten zu decken, es entstehen jährlich strukturelle Defizite. Diesen Systemfehler versucht der Gesetzgeber über einen sogenannten Sicherstellungszuschlag zu reparieren. An der Bewilligung und der Umsetzung wirken sowohl das NRW-Gesundheitsministerium als auch die Krankenkassen mit. Das Krankenhaus in Winterberg erhält einen solchen Sicherstellungszuschlag seit dem Jahr 2016, allerdings zeitlich deutlich verzögert, nicht in voller Höhe und zum Teil nur auf dem Klageweg.
„Wir bewegen uns in einem von den Krankenkassen und dem Gesetzgeber geregelten Markt. Mehrleistungen oder die Erweiterung des Angebots werden, wenn überhaupt nur teilweise vergütet oder von vorherein untersagt. Dies führt in Winterberg seit Jahren zu Defiziten von bis zu EUR 2 Mio. jährlich. Tendenz steigend. Eine Entwicklung, die unsere finanziellen Reserven schon längst aufgebraucht hat.“ so die im März 2019 neu berufene Geschäftsführerin Agnes Hartmann. „Ohne die zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen können in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Krankenhausleistungen der Grund- und Regelversorgung auf Basis von Fallpauschalen nicht mehr kostendeckend angeboten werden. Daher sehen wir ohne diese zusätzliche Unterstützung keine Möglichkeit, in der bisherigen Ausrichtung des St. Franziskus-Hospitals die stationäre Versorgung der Menschen in der Region sicherzustellen“, so Hartmann weiter.
Beim Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung obliegt die Unternehmensfortführung weiterhin der bisherigen Geschäftsführung. Diese wird unterstützt durch den zum Generalbevollmächtigten bestellten Sanierungsexperten Dr. Christoph Niering, Niering Stock Tömp Rechtsanwälte, Köln. Zentrale Aufgabenstellung ist es, den Krankenhausbetrieb trotz des Insolvenzantrages zu stabilisieren. „Die Ausgangsbedingungen für eine Neuausrichtung sind günstig, da die Geschäftsführung den Schritt zum Eigenverwaltungsverfahren frühzeitig und aus eigener Entscheidung heraus gegangen ist. Die fälligen Lieferantenverbindlichkeiten und die Gehälter der Mitarbeiter sind gezahlt. Damit ist der Krankenhausbetrieb in den nächsten Monaten gesichert.“ so der Generalbevollmächtigte Niering. Über die Agentur für Arbeit und das von dieser finanzierte Insolvenzgeld sind die Gehälter der über 200 Mitarbeiter für die nächsten Monate vollständig abgesichert. Damit wird die notwendige wirtschaftliche Basis für eine mögliche Neuausrichtung der stationären Grund- und Regelversorgung in Winterberg geschaffen.
„Es sind nunmehr alle Verantwortlichen gefragt, an einer schnellen und nachhaltigen Lösung mitzuarbeiten. Dies gilt vor allem für das Gesundheitsministerium NRW und die Kostenträger“, so Niering. „Das Krankenhaus in Winterberg darf nicht das Opfer der nordrheinwestfälischen Sparpolitik im Krankenhausbereich sein. Es müssen alle Beteiligten über ihren Schatten springen und nach einer tragfähigen Zukunftslösung suchen“, so Niering weiter.
In den vergangenen Monaten haben die Verantwortlichen zahlreiche Gespräche und Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen geführt, auch mit dem Ziel einen anderen als den bisherigen Träger zu finden. In diese Gespräche waren auch die betroffenen Städte Winterberg, Hallenberg und Medebach eingebunden, welche sich einer partiellen finanziellen Unterstützung ebenso wenig verschlossen haben wie der katholische Träger des Krankenhauses. „Weder die betroffenen Städte, der Landkreis noch der bisherige Träger sind in der Lage die Strukturschwächen der Krankenhausfinanzierung im ländlichen Raum auf Dauer auszugleichen. Zuständig sind und bleiben das Land und die Krankenkassen.“ so die Geschäftsführerin Hartmann.
2. Krankenhaus-Mitarbeiter kämpfen für die Gesundheitsversorgung in der Region
„Gemeinsam sind wir unschlagbar!“
Emotional sei es geworden im Winterberger Krankenhaus, heißt es aus den Reihen der Mitarbeitervertretung. Noch sei der Schreck, den viele mit Bekanntwerden des Insolvenzantrages getroffen habe, nicht verdaut. Sicher sei sich die Belegschaft jedoch, dass man gerade jetzt zusammenhalten müsse. „Wir werden selbstverständlich wie gewohnt die Patientenversorgung aufrechterhalten.“, so die Stimmen der Mitarbeiter, die sich als starke Gemeinschaft verstehen. Die Geschäftsführung des Krankenhauses hatte zu Beginn der Woche eine Insolvenz in Eigenregie beantragt. Und mit dieser traurigen Bilanz steht das Winterberger Krankenhaus nicht allein da: bundesweit vergehen kaum Wochen, in denen nicht über Insolvenzen oder gar Schließungen kleiner Krankenhäuser im ländlichen Raum berichtet wird.
„Die wirtschaftliche Situation hat keinen Einfluss auf unseren Gesundheitsauftrag“, bekräftigt Geschäftsführerin Agnes Hartmann. „Wir sind alle nach wie vor für unsere Patienten da. Gleich welche Abteilung: der Routinebetrieb läuft natürlich sowohl im St. Franziskus-Hospital als auch in der Kurzzeitpflege St. Jakobus ganz normal weiter. Das gilt auch für das Medizinische Versorgungszentrum, welches nicht von dem Insolvenzantrag in Eigenverwaltung betroffen ist.“ Man wolle die Insolvenz in Eigenverwaltung als Chance für neue Lösungsansätze nutzen und arbeite mit Hochdruck an dem Fortbestehen des Krankenhauses. Viele der 213 Angestellten seien bereits 20, 30 oder sogar 40 Jahre im St. Franziskus-Hospital beschäftigt. „Sie haben während ihrer Berufsjahre bereits die eine oder andere Gesundheitsreform mit dem Krankenhaus umschifft. Sicherlich ebenfalls keine leichten Zeiten“, weiß Hartmann. „Diesen Zusammenhalt spüren auch unsere Patienten.“
Die Belegschaft plädiert dafür, dass auch Menschen aus dem ländlichen Raum ein Anrecht auf eine qualifizierte und wohnortsnahe Gesundheitsversorgung haben. Daher kämpfe man weiter zusammen für eine gute Patientenversorgung der 15.000 ambulanten und stationären Patienten jedes Jahr. „Wir hoffen, dass Politik und Krankenkassen uns und die Patienten nicht im Regen stehen lassen!“, sind sich die Mitarbeiter einig.
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