Anfrage der Sauerländer Bürgerliste zum Thema „Krankenhaus in Winterberg“ und die Antwort des Landrats.

Wie sieht die Zukunft des St. Franziskus-Hospitals Winterberg aus? (foto: zoom)

Die Sauerländer Bürgerliste hatte am 17. 12. 2019 eine Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags Thema: Krankenhaus in Winterberg, gestellt. Der Landrat antwortete (s. u.) am 19. 12. 2019 unter anderem:

„Die aktuelle Situation des Krankenhauses Winterberg wird Gegenstand der nächsten Sitzung des Ältestenrates am 07.01.2020 sein.“

Die Anfrage und weiter unten die ganze Antwort im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Landrat,

laut eines Berichts der lokalen Tagespresse vom 05.12.2019 unter der Überschrift „Die Waage im Gesundheitssystem – Zukunft des Krankenhauses Winterberg war das beherrschende Thema beim Besuch von NRW-Gesundheitsminister Laumann zum KolpingGedenktag in Medebach“ soll Landesgesundheitsminister Laumann erklärt haben: “ ‚Das Krankenhaus Winterberg ist unverzichtbar, dabei bleibt es‘, versprach der Minister. … Die Suche nach einem neuen Träger für das St. Franziskus werde sehr spannend … Wenn sich keiner finde und die Stadt nicht das nötige Geld habe, müsse in letzter Konsequenz der Hochsauerlandkreis einspringen und die Trägerschaft übernehmen. ‚Dazu kann ich den zwingen.‘ “

Dazu stelle ich folgende Fragen:

  1. Ist dem Landrat bekannt, ob der NRW-Gesundheitsminister diese Aussagen in Bezug auf den Hochsauerlandkreis tatsächlich so gemacht hat?
  2. Falls der Landesminister dies nicht so gesagt hat, was hat er tatsächlich gesagt?
  3. Welche rechtlichen Grundlagen sieht der Landrat, dass der Landesminister die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis erzwingen kann?
  4. Welche inhaltlichen Möglichkeiten sieht der Landrat für die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis?
  5. Welche weiteren Schritte plant der Landrat in dieser Angelegenheit?

 

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos SBL/FW-Fraktionssprecher

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Loos. Ihre o. g.. Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Ist dem Landrat bekannt, ob der NRW-Gesundheitsminister diese Aussagen in Bezug auf den Hochsauerlandkreis tatsächlich so gemacht hat? und 2. Falls der Landesminister dies nicht so gesagt hat, was hat er tatsächlich gesagt?

Da ich an der angesprochenen Veranstaltung nicht teilgenommen habe, kann ich dazu keine Angaben machen.

3. Welche rechtlichen Grundlagen sieht der Landrat, dass der Landesminister die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis erzwingen kann?

Die betreffenden Aussagen beziehen sich offensichtlich auf die Vorschrift des 5 1 Absatz 3 Krankenhausgestaltungsgesetz NRW. Diese lautet: „Krankenhausträger sind in der Regel freie, gemeinnützige, kommunale, private Träger und das Land. Falls sich kein anderer geeigneter Träger ?ndet, sind Gemeinden und Gemeindeverbände verp?ichtet, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben, kreisangehörige Gemeinden jedoch nur, wenn sie die erforderliche Finanzkraft besitzen. “.

Wie diese Vorschrift in der Praxis formaljuristisch vollzogen werden kann, ist offen. Das Krankenhausgestaltungsgesetz NRW gibt selbst keine Instrumente vor. Nach Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg hat es in Nordrhein-Westfalen den Fall einer Verpflichtung zur Übernahme einer Krankenhausträgerschaft bisher noch nicht gegeben.

4. Welche inhaltlichen Möglichkeiten sieht der Landrat für die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis? und 5. Welche weiteren Schritte plant der Landrat in dieser Angelegenheit?

Die aktuelle Situation des Krankenhauses Winterberg wird Gegenstand der nächsten Sitzung des Ältestenrates am 07.01.2020 sein. Insofern verweise ich auf diesen Termin.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schneider

2 Gedanken zu „Anfrage der Sauerländer Bürgerliste zum Thema „Krankenhaus in Winterberg“ und die Antwort des Landrats.“

  1. Verbindliche gesundheitspolitische Folgerungen aus der Schließung des Krankenhauses in Winterberg können vor Ort (Kommune bzw. Kreis) nach Lage der Dinge nur im Bezugsrahmen der von der Landesregierung NRW derzeit betriebenen Neuausrichtung einer landesweiten Krankenhausbedarfsplanung gezogen werden. Für deren praktische Umsetzung ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Siehe dazu:

    https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/gutachten-empfiehlt-grundlegende-reform-der-krankenhausplanung-nordrhein-westfalen

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