Übernachtungserlebnis unter freiem Himmel

Sechs Trekkingplätze rund um Hallenberg ab sofort online buchbar

Der erste Vorsitzende des Naturparks Sauerland Rothaargebirge, Bernd Fuhrmann (r.) sowie Hallenbergs Bürgermeister Enrico Eppner auf einer der neuen Trekkingplattformen. (Foto: Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V.)

Übernachten unter freiem Himmel in der heimischen Natur – das ist ab sofort auf insgesamt sechs Trekkingplätzen rund um Hallenberg im Naturpark Sauerland Rothaargebirge möglich. „Es ist toll, dass dieses nachhaltige Naturerlebnis nun an den Start geht – dafür gebührt allen Beteiligten mein herzlicher Dank“, erklärte Bernd Fuhrmann.

(Pressemitteilung Naturpark Sauerland-Rothaargebirge)

Der Vorsitzende des Naturparks Sauerland-Rothaargebirge besichtigte kürzlich einen von insgesamt sechs dieser Plätze im Hallenberger Stadtgebiet – gemeinsam mit Bürgermeister Enrico Eppner.

„Das Resultat kann sich sehen lassen – nach vielen Gesprächen im Vorfeld haben wir gemeinsam ein attraktives Angebot geschaffen“, war auch der Hallenberger Bürgermeister begeistert. Die Trekkingplätze sind ein Pilotprojekt für den Naturpark. „Wir wollen die Idee nun innerhalb unseres Gebietes in die Fläche tragen“, erklärte Bernd Fuhrmann.

Die Plätze liegen zum Teil im Einzugsbereich des Qualitätswanderweges Sauerland-Höhenflug und des Hallenberger Wanderrauschs, der als verbindendes Element gilt – und damit auch in direkter Nähe zu den Weitwanderwegen im Sauerland und in Siegen-Wittgenstein liegt. Dort steht nun eine naturnahe Übernachtungsalternative für Wandernde zur Verfügung. Denn alle Trekkingplätze sind mit einer Holzplattform zur Aufstellung der Zelte und einer Komposttoilette ausgestattet. Buchbar sind sie von April bis Oktober im Internet unter www.naturpark-trekking.de. Von November bis März stehen sie nicht zur Verfügung, um in der Zeit der Winterruhe die heimischen Wildtiere nicht zu stören.

Um diesen außergewöhnlichen Naturgenuss möglich zu machen, war die Beteiligung und Abstimmung unter vielen Partnern erforderlich. Der Naturpark Sauerland Rothaargebirge war dabei Initiator. Vorsitzender Bernd Fuhrmann verwies auf den verabschiedeten Naturparkplan, in dem das Projekt bereits 2019 verankert wurde. Die Stadt Hallenberg stand als Partner zur Erstumsetzung zur Verfügung – eine große waldbesitzende Kommune. Bürgermeister Enrico Eppner hatte darüber hinaus großes Interesse an der Umsetzung dieses Angebotes im Stadtwald. Er hat das Projekt daher von Beginn an aktiv begleitet und forciert.

Von Seiten der Partner wurden mehrere Standortvorschläge gemacht, die dann mit den anderen Landnutzern – etwa der Landwirtschaft, dem ehrenamtlichen Naturschutz und den Jagdausübungsberechtigten – abgestimmt wurden. Der Hochsauerlandkreis und das zuständige Forstamt erteilten hernach die Genehmigungen. Das Projekt stieß und stößt auf breite Zustimmung bei allen Interessengruppen – entsprechend haben der Naturpark Sauerland Rothaargebirge und die Stadt Hallenberg gemeinsam in den Bau der sechs Trekkingplätze investiert.

Die Resonanz auf die Plätze ist bereits in der Startphase positiv – erste Rückmeldungen und Buchungen sind bereits eingegangen. Ein weiteres Signal dafür, den Nagel auf den Kopf getroffen zu haben – und die Idee weiter in die Breite zu tragen. Um Nutzungskonflikte direkt zu vermeiden, geben der Naturpark und die Stadt Hallenberg ihre gesammelten Erfahrungen an andere Kommunen weiter – der Wissenstransfer soll das Angebot dabei zugleich dauerhaft noch attraktiver gestalten. Die Buchungsplattform kann ab sofort unter www.naturpark-trekking.de aufgerufen werden. Eine Trekkingplattform kostet 15 Euro pro Nacht – und bietet dann ungestörten Genuss. Die Plattformen reichen für bis zu zwei kleine Zelte aus.

Weitere Informationen zur Nutzung und hilfreiche Tipps und Infos gibt es auch im Internet unter www.npsr.de.

Klage gegen ehemaligen Papst Benedikt im Missbrauchsskandal

In unserem Briefkasten

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss sich womöglich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche verantworten.

(Recherchen und Pressemitteilung; CORRECTIV, ZEIT und BR)

Am vergangenen Wochenende reichte der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern Klage vor dem Landgericht Traunstein gegen den Priester Peter H. sowie gegen mehrere Kirchenverantwortliche ein, unter ihnen Kardinal Friedrich Wetter, der ehemalige Papst Benedikt XVI., sowie die Erzdiözese München und Freising – vertreten durch Generalvikar Christoph Klingan. (*) Das berichten CORRECTIV, die Wochenzeitung DIE ZEIT sowie der Bayerische Rundfunk.

In den 1990er Jahren soll der damalige Priester Peter H. in der Erzdiözese München und Freising mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben, unter ihnen auch den Kläger. Die Kirchenoberen um den damaligen Kardinal Joseph Ratzinger hatten den pädophilen Priester H. 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden, obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war. Ein Psychiater hatte damals eine „narzisstische Grundstörung mit Päderastie und Exhibitionismus“ diagnostiziert. 1986 wurde H. von einem Gericht wegen Missbrauchs an mehreren Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, aber weiter eingesetzt.

Da die Missbrauchstaten strafrechtlich weitgehend verjährt sind, wendet der Rechtsanwalt des Opfers, der Berliner Strafverteidiger Andreas Schulz, einen juristischen Kniff an: er hat eine so genannte Feststellungsklage eingereicht, mit der zwar keine strafrechtliche Verfolgung, womöglich aber eine Feststellung der Schuld der Kirche erreicht werden kann. Sein Mandant hoffe darauf, dass ein weltliches Gericht feststelle, dass der damalige Priester H. ihn missbraucht habe und deswegen „zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet ist“, heißt es in der 69-seitigen Klageschrift, die CORRECTIV, der ZEIT sowie dem Bayerischen Rundfunk vorliegt.

„Er will erreichen, dass ein weltliches Gericht ebenfalls feststellt, dass der Papst Emeritus Benedikt XVI. hierzu verpflichtet ist, weil dieser als Erzbischof verantwortlich zugestimmt hat, den Priester H. wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum München und Freising die sexuellen Übergriffe des H. bekannt waren“. Ratzinger habe als Kardinal „Kenntnis von allen Umständen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungstäter ist.“

Im Fall von Peter H. sind die Indizien erdrückend. Ein internes Verfahren der Kirche hatte bereits 2016 die Schuld des Priesters festgestellt. Danach seien mehrere Jugendliche, darunter der heutige Kläger, von Peter H. in den 1990er Jahren missbraucht worden, heißt es in einem außergerichtlichen Dekret. Dort ist auch von einer Pflichtverletzung der damals verantwortlichen Kirchenoberen die Rede. Auch das Münchner Missbrauchsgutachten vom Januar 2022 erkannte eine Mitverantwortung der Kirchenoberen des Erzbistums. Der Kläger nutzt das Dekret und das Missbrauchsgutachten, um auch gegen den Ex-Papst sowie dessen Nachfolger als Erzbischof in München Kardinal Friedrich Wetter vorzugehen.

Ob der emeritierte Papst für die Übergriffe belangt werden kann, ist umstritten. Experten räumen der Klage Chancen ein, wenn die Kirche darauf verzichtet, sich auf die Verjährung zu berufen, wie sie es bereits in den innerkirchlichen Verfahren getan hatte. Gegenüber Correctiv, der ZEIT und dem BR kündigte Wetter an, keinen Antrag auf Verjährung stellen zu wollen. Ein Sprecher des erzbischöflichen Ordinariats München bat um Verständnis, „dass sich die Erzdiözese München und Freising nicht zu einem laufenden gerichtlichen Verfahren äußert“. Der emeritierte Papst ließ eine Anfrage bis zum Redaktionsschluss ebenso unbeantwortet, wie der ehemalige Priester Peter H.

Im Falle eines Erfolgs der Klage würde die Kirche zwar nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, geriete aber weiter unter Druck, ihre Haltung zu Entschädigungen zu überdenken.

(*) der vorhergehende Teilsatz ab „unter“ wurde (23.6.2022, 16:45) korrigiert.

Drei Windenergieanlagen in Olsberg – Wulmeringhausen genehmigt.

Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen in Olsberg – Wulmeringhausen (Mannstein I) genehmigt.

(Pressemitteilung HSK)

Der Genehmigungsbescheid und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 23. Juni, bis Donnerstag, 7. Juli, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Rathaus Olsberg

Bigger Platz 6, 59939 Olsberg
Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr,
Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr,
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr und
Freitag von 7:30 Uhr bis 13 Uhr. 
Für die Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Anmeldung bzw. eine Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 02962/982-249 empfohlen.

Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig

Raum 2.25 (Besprechungsraum „Stüppel“), 2. Obergeschoss, Rathausplatz 1, 59909 BestwigMontag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
Montag bis Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr,
Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie
Freitag von 08:30 Uhr bis 13 Uhr.

Voraussetzung für den Einlass in das Verwaltungsgebäude der Gemeinde Bestwig ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Genehmigungsbehörde: Hochsauerlandkreis

Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz
Zimmer 235, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12 Uhr, sowie Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15:30 und Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter 02961/94-3155

Internet-Seite des Hochsauerlandkreises

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid auf der Internet-Seite des Hochsauerlandkreises (http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/bauen_wohnen/Bekanntmachungen_oeff.php) und im UVP-Portal www.uvp-verbund.de/startseite in der Zeit vom 23.06.2022 bis zum 07.07.2022 eingesehen werden.

RWE will Lützerath weiterhin wegbaggern?

Demo zum Erhalt von Lützerath im letzten Herbst in Lützerath (archiv: zoom)

Der kleine Ort Lützerath am Niederrhein war in der letzten Sitzung des Kreistags im HSK am 10. Juni ein Thema.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Das hing damit zusammen, dass der Finanzvorstand der RWE im Kreistag über die künftige Ausrichtung der RWE vortrug: „Wo steht die RWE AG und wie sieht die Zeitschiene des Ausstiegs aus fossilen Energieträgern aus?“. Immerhin hält der HSK etwa 5,9 Mio Aktien an der RWE und ist damit einer der größten Aktionäre.

Finanzvorstand Müller wies im Kreistag zwar darauf hin, dass „Growing Green“ (grünes Wachstum) das Schlagwort der Energiewirtschaft werde. Der Energiemarkt stehe vor einer Zeitenwende. „Klimaneutralität bis 2040“ – so laute eines der Ziele des weltweit agierenden Energieriesen. Bis 2030 soll der Ausstieg aus der Braunkohle erfolgen. Dies sei notwendig, um die Pariser Klimaziele zu erfüllen. Für die nächsten 10 Jahre seien etwa 30 Mrd Euro Netto-Investitionen für “Grünes Wachstum” vorgesehen. RWE sei “für die grüne Energiewelt bestens aufgestellt”.

Dazu passt aber nicht, dass der RWE-Konzern daran festhält, das Braunkohletagebau Garzweiler am Niederrhein zu erweitern. Auf Nachfrage der SBL und trotz des Hinweises auf die unternehmerische Verantwortung des Energieriesen bestätigte Herr Müller, dass der symbolträchtige Ort Lützerath weggbegaggert werden soll.

https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCtzerath#/media/Datei:Karte_Tagebau_Garzweiler_deutsch.png

Dabei geht es nicht nur um den kleinen Ort, sondern um eine gigantische Erweiterung dieses Braunkohlereviers, die zur Freisetzung von zusätzlich etwa 600 Mio Tonnen CO2 führen wird. Für die Übergangsphase bis zum Vollzug des Kohleausstiegs wäre diese Erweiterung nicht erforderlich, weil in den vorhandenen Braunkohlerevieren in NRW, in Sachsen-Anhalt und in Sachsen ausreichend Abbaumöglichkeiten zur Verfügung stehen. So entstehen Zweifel, ob es sich bei der RWE wirklich um “Growing Green” oder nur um „Green Washing“ handelt.

Auffällig bei diesem Thema war die Zurückhaltung einiger Parteien, die sich Hoffnung machen, der neuen Landesregierung in Düsseldorf anzugehören. Dafür scheint Voraussetzung zu sein, nicht den Erhalt von Lützerath zu fordern.

https://luetzerathlebt.info/

NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichten

Schmiergeldverdacht bei Maskengeschäft des Bundesgesundheitsministeriums über 540 Millionen Euro

In unserem Briefkasten

Bei einem der teuersten Verträge des Bundesgesundheitsministeriums im Kampf gegen Corona häufen sich Ungereimtheiten. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt.

(Pressemitteilung WDR)

Neue Dokumente lassen nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung eine Masken-Großbestellung des Bundesgesundheitsministeriums beim Schweizer Handelsunternehmen Emix in einem immer fragwürdigeren Licht erscheinen. Am 24. April 2020 bestellte das Ministerium für 540 Millionen Euro 100 Millionen FFP2-Masken, also zum Preis vom 5,40 Euro pro Stück, bei Emix. Dabei hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nur zwei Tage vorher im Gesundheitsausschuss des Bundestags Maskenpreise von 4,50 Euro als „über dem üblichen Marktpreis gelegen“ bezeichnet. Laut dem nicht-öffentlichen Wortprotokoll der Ausschusssitzung hat Spahn außerdem die anderweitige Lieferung von 100 Millionen FFP2-Masken angekündigt. Damit wäre das „Gesundheitswesen in den nächsten Monaten gut versorgt“.

Auf Anfrage bestätigte das inzwischen vom SPD-Politiker Karl Lauterbach geführte Gesundheitsressort, dass der damalige Minister Spahn den 540-Millionen-Deal mit Emix genehmigt hatte. Jens Spahn ließ über seinen Sprecher erklären, dass sich die von NDR, WDR und SZ gestellten Fragen zu dem Deal „in ihrer Detailtiefe der Nachvollziehbarkeit bzw. Erinnerung entziehen“. Damals hätten „Wild-West-Zustände“ auf dem Masken-Markt geherrscht. Er, Spahn, und die Regierung hätten in einer „hoch-dynamischen Situation“ Schutzmasken besorgen müssen.

Nicht nur der Preis des Deals wirft Fragen auf, sondern auch der Zeitpunkt. Denn am 8. April 2020 hatte der Bund enorme Lieferzusagen im so genannten Open-House-Verfahren erhalten. Demnach sollten bis zum 30. April mehr als eine Milliarde FFP2-Masken im Wert von 4,7 Milliarden Euro an den Bund geliefert werden. Wieso das Ministerium nur sechs Tage früher weitere 100 Millionen Masken zu einem deutlich höheren Preis bei Emix orderte, beantwortete das Ministerium nicht konkret. Es verwies lediglich darauf, dass man nicht genau gewusst hätte, wie viel Masken die Open-House-Lieferanten tatsächlich liefern würden.

Profitiert von den Maskenbestellungen haben bei Emix nicht nur die Firmeninhaber, sondern auch die Vermittler Andrea Tandler und ihr Partner Darius N. Andrea Tandler ist die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler. Sie hatte den direkten Kontakt ins Ministerium von Jens Spahn über die CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier, die Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß, gesucht. Tandler und Darius N. haben von Emix für die Vermittlung von Corona-Schutzwaren an deutsche Ministerien insgesamt 48 Millionen Euro Provision erhalten. Der allergrößte Teil der Geschäfte lief mit dem Bundesgesundheitsministerium, das im März und April 2020 insgesamt vier Verträge mit Emix schloss.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt in dem letzten großen Emix-Deal gegen Andrea Tandler und Darius N. wegen des Verdachts der Bestechung. Lauschaktionen der Ermittlungsbehörden haben ergeben, dass Darius N. bei einem Gespräch mit Andrea Tandler gesagt haben soll, man sei zu Dritt in einem Boot. In einem weiteren Gespräch soll N. eine Berechnung der Provisionsgelder vorgenommen haben, die aus Sicht der Ermittlungsbehörden ebenfalls darauf schließen lasse, dass möglicherweise eine weitere Person profitieren sollte.

Die Staatsanwaltschaft Berlin will herausfinden, ob es diese ominöse dritte Person gibt und wenn ja, wer es sein könnte. Tandler und N. bestreiten die Vorwürfe entschieden unter Berufung auf die ebenfalls ermittelnden Münchener Ermittlungsbehörden. Der Sprecher von Gesundheitsminister Lauterbach teilte mit, dass dem Ministerium „keine Hinweise“ auf Bestechlichkeit vorliegen und man weder etwas von Rückvergütungen noch von anderen Kick-Backs wisse.



Sexueller Missbrauch im Bistum Münster: Mindestens 196 Kleriker beschuldigt

Forschungsteam legt Ergebnis einer Studie der Jahre 1945 bis 2020 vor / Vorwurf des „massiven Leitungsversagens“

Das Team der Aufarbeitungsstudie (v.l.): Dr. Bernhard Frings, Prof. Dr. Thomas Großbölting, Dr. Natalie Powroznik, Dr. David Rüschenschmidt und Prof. Dr. Klaus Große Kracht (Foto: © WWU – Michael Möller)

In der Zeit von 1945 bis 2020 sollen mindestens 196 Kleriker aus dem Bistum Münster sexuellen Missbrauch an Minderjährigen begangen haben – konkret handelte es sich um 183 Priester, einen ständigen Diakon und 12 Brüder einer dem Bischof lange Zeit unterstellten Ordensgemeinschaft.

(Pressemitteilung WWU Münster)

Dies ist das zentrale Ergebnis einer im Jahr 2019 begonnenen Studie, die ein Wissenschaftsteam der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster am Montag (13. Juni) vorgestellt hat. „Die Bischöfe und andere Verantwortliche in der Bistumsleitung wussten über die Taten zum Teil ausführlich Bescheid“, betont Prof. Dr. Thomas Großbölting, der mit Prof. Dr. Klaus Große Kracht hauptverantwortlich für die Studie ist. „Nicht erst seit dem Jahr 2010 – als der Missbrauchsskandal in der deutschen Öffentlichkeit hohe Wellen schlug – war ihnen in vielen Fällen bekannt, dass Priester des Bistums Münster Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene sexuell missbraucht haben.“

Bezogen auf die Gruppe der Priester macht die Zahl von 196 Beschuldigten rund vier Prozent aller Priester in der Diözese zwischen 1945 und 2020 aus. Bei fünf Prozent der Täter könne man von „Serientätern“ sprechen, da sie für mehr als zehn Taten verantwortlich seien. Die Zahl der Betroffenen liegt den Wissenschaftlern zufolge bei mindestens 610 Personen, wobei das Dunkelfeld „erheblich höher“ liegen dürfte – die Wissenschaftler gehen davon aus, dass diese Zahlen acht bis zehn Mal höher liegen. Viele der Betroffenen erlebten wiederholt sexuellen Missbrauch durch die Täter, in 43 Fällen habe es „starke körperliche Gewalt“ gegeben. Die psychischen und physischen Folgen der Tat begleiteten und begleiten sie oft ihr Leben lang. Etwa drei Viertel der Betroffenen waren männlich, ein Viertel weiblich. Häufig besaßen sie über den Ministrantendienst oder andere Gruppierungen eine enge kirchliche Bindung, die die Täter skrupellos ausnutzten.

Die Forscher fanden bei ihrem Aktenstudium heraus, dass ein Großteil der beschuldigten Geistlichen lediglich versetzt wurde, ohne in ihren seelsorglichen Tätigkeiten eingeschränkt zu werden. „Die erschreckende Bilanz lautet, dass bis über das Jahr 2000 hinaus die Personalverantwortlichen des Bistums Münster ihrem Wächteramt im Hinblick auf den sexuellen Missbrauch durch Kleriker der Diözese nicht gerecht geworden sind“, unterstreicht Klaus Große Kracht. „Sie haben vertuscht, geschwiegen und lediglich vordergründig eingegriffen, wenn es darum ging, einen öffentlichen Skandal zu vermeiden. Die Betroffenen hatten sie nicht im Blick.“

Dieses „massive Leitungsversagen“ betrifft demnach die Amtszeiten der Bischöfe Michael Keller (1947 – 1961), Joseph Höffner (1962 – 1969), Heinrich Tenhumberg (1969 – 1979) und Reinhard Lettmann (1980 – 2008) gleichermaßen. Selbst unter Bischof Felix Genn (seit 2009) brauchte die Bistumsleitung zunächst eine gewisse Zeit, bis sie gegen Missbrauchstäter in den eigenen Reihen so rigoros und unzweideutig vorging, wie es in den vergangenen Jahren zum Standard im Bistum Münster geworden ist.

Die Forscher der Universität Münster – eine Sozialanthropologin und vier Historiker – zeichnen das Ausmaß wie auch die Entwicklung und Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster anhand von zwölf Fallbeispielen, einer quantitativen Bilanz sowie einer Untersuchung verschiedener Akteursgruppen nach, die mit dem Wissen um den Missbrauch im Bistum Münster in Kontakt kamen. Darunter befinden sich die Gruppe der Therapeuten sowie die sogenannten Bystander, also jene Personen, die in den jeweiligen Gemeinden über die Missbrauchsvorwürfe Kenntnis hatten, aber nicht einschritten. Daran könne man, berichten die Wissenschaftler, nicht nur die lange Zeit „feste Verankerung der Pastoralmacht der Priester, sondern auch die Bedeutung des Klerikalismus von unten“ erkennen. Zudem beleuchteten die Wissenschaftler in ihrer Analyse die inneren Machtverhältnisse und Kommunikationsstrukturen in der Bistumsleitung, die in vielen Fällen die Vertuschung erst möglich gemacht haben.

Freier Download der Studie

Die Forscher betonten, dass sie die kirchlichen Akten des Bistums ungehindert einsehen konnten und mit zahlreichen Betroffenen gesprochen haben. Die Studie steht unter folgender Adresse zum freien Download zur Verfügung: https://go.wwu.de/aubim-studie.

Die Wissenschaftler haben die Ergebnisse ihrer Forschung in zwei Büchern vorgelegt. (Foto: © WWU – Michael Möller)

Zudem haben die Wissenschaftler die Ergebnisse ihrer Forschung in zwei Büchern vorgelegt:

Bernhard Frings/Thomas Großbölting/Klaus Große Kracht/Natalie Powroznik/David Rüschenschmidt: Macht und sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche. Betroffene, Beschuldigte und Vertuscher im Bistum Münster seit 1945, Freiburg i. Br.: Herder 2022, 589 Seiten.

Thomas Großbölting: Die schuldigen Hirten. Geschichte des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, Freiburg i.Br.: Herder 2022, 288 Seiten.

Zur Studie

Das Projekt, das die Jahre 1945 bis 2020 umfasst, begann am 1. Oktober 2019. Die Initiative für die auf zweieinhalb Jahre angelegte Studie ging vom Bistum Münster aus, das dafür rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Hauptverantwortlich für die Studie sind Prof. Dr. Thomas Großbölting (ehemals Universität Münster, jetzt Forschungsstelle für Zeitgeschichte der Universität Hamburg) und Prof. Dr. Klaus Große Kracht (Universität Münster). Ein achtköpfiger Beirat begleitet die Forschung und berät bei der Beachtung wissenschaftlicher und juristischer Standards. Auch drei Betroffene, darunter der Initiator einer Selbsthilfegruppe, sind vertreten.

Wenn Sie Fragen zum Projekt haben oder als Betroffener oder Zeitzeuge Informationen weitergeben möchten, nutzen Sie bitte folgende email-Adresse: missbrauchsstudie@uni-muenster.de oder wenden Sie sich persönlich an einen der Mitarbeiter*innen des Forschungsprojektes.

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Bevölkerungsvorausberechnung für NRW: Rückgang der Einwohnerzahl in Klein- und Mittelstädten bis 2050

Für Großstädte wird bis 2050 mit einem Bevölkerungszuwachs von 0,4 Prozent gerechnet. In Klein- (-4,9 Prozent) und Mittelstädten (-3,1 Prozent) sinken die Einwohnerzahlen.

Düsseldorf (IT.NRW). Bis zum Jahr 2050 ist in den nordrhein-westfälischen Großstädten ab 100 000 Einwohnern ein moderates Wachstum der Einwohnerzahl (+0,4 Prozent gegenüber 2021) zu erwarten.

Die jetzt von Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt vorgelegte Kurzanalyse mit Ergebnissen der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung zeigt, dass hingegen sowohl für Mittelstädte mit 20 000 bis unter 100 000 Einwohnern (-3,1 Prozent) als auch für Kleinstädte mit weniger als 20 000 Einwohnern (-4,9 Prozent) rückläufige Einwohnerzahlen absehbar sind.

Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in den Klein- und Mittelstädten wird durch einen negativen natürlichen Saldo bestimmt, d. h. die Zahl der Geburten ist langfristig geringer als die der Sterbefälle. Die Entwicklung der Geburten und Sterbefälle bewirkt im Zeitraum von 2021 bis 2050 einen Rückgang der Einwohnerzahl um 14,9 Prozent in Kleinstädten und um 12,5 Prozent in Mittelstädten (bezogen auf die jeweilige Bevölkerung zum Stand 01.01.2021). Zwar werden Klein- und Mittelstädte bis zum Jahr 2050 durch einen Überschuss von Zuzügen neue Einwohnerinnen und Einwohner dazugewinnen (+10,0 bzw. +9,4 Prozent), die Wanderungsgewinne fallen voraussichtlich aber nicht hoch genug aus, um den negativen natürlichen Saldo auszugleichen. Die Folge ist eine sinkende Bevölkerungszahl.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wird zukünftig das Ungleichgewicht von Geburten und Sterbefällen auch in Großstädten einen negativen Effekt (-5,3 Prozent) auf die Bevölkerungsentwicklung haben. Der negative natürliche Saldo kann hier allerdings – anders als bei Klein- und Mittelstädten – durch Wanderungsgewinne kompensiert werden, wodurch insgesamt ein Bevölkerungswachstum zu erwarten ist.

Regionale Ergebnisse zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung sowie Erläuterungen zur aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung finden Sie im neuen Statistik kompakt „Bevölkerungsvorausberechnung für NRW”.

Die Bevölkerungsvorausberechnung hat Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt im Auftrag der Landesregierung vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Sie zeigt für alle Städte, Gemeinden und Kreise des Landes die zukünftige Bevölkerungsentwicklung nach Alter und Geschlecht für die Jahre von 2021 bis 2050 (jeweils zum 1. Januar).

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Weitere Ergebnisse zur Bevölkerungsvorausberechnung 2021 bis 2050 für alle Gemeinden NRWs nach Geschlecht in der Landesdatenbank NRW.

Hochsauerlandkreis: Naturschutzgegner CDU

Als extremer Feind des Naturschutzes erwies sich die CDU-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Kreistags am 10. Juni.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es ging noch einmal um die alte wertvolle Eiche bei Meschede-Enste, die auf Wunsch der “Baumkontrolleure” der Kreisverwaltung und der Mescheder Stadtverwaltung gefällt worden war. Die Eiche stand zuvor auf der Liste der Naturdenkmale, wie nur etwa 100 weitere Bäume im gesamten Kreisgebiet. Wir hatten mehrfach darüber berichtet:

http://sbl-fraktion.de/?p=10482
http://sbl-fraktion.de/?p=10575
http://sbl-fraktion.de/?p=10591

In der Sitzung des Umweltausschusses am 18. Mai stand dieses Thema auf Antrag der SBL auf der Tagesordnung. Es bestand weitgehende Einigkeit, dass dieser wertvolle Baum nicht hätte gefällt werden dürfen. So unterblieb z.B. eine Untersuchung der Wurzeln, und es wurde nicht geprüft, ob – falls überhaupt irgendeine Gefährdung bestanden hätte – nicht eine Kürzung der Krone als “milderes Mittel” erfolgen konnte. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass künftig Naturdenkmale erst dann gefällt werden dürfen, wenn zuvor ein vereidigter Baumsachverständiger dies in einem Gutachten bestätigt hatte. Dafü stimmten auch alle im Ausschuss anwesenden Mitglieder der CDU-Fraktion.

Im Kreistag wurde auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU der Beschluss des Ausschusses gekippt. Damit stellte sich die CDU-Fraktion sogar gegen den Vorschlag ihres Landrats, der kein Problem darin sah, in den etwa 2 bis 3 relevanten Fällen pro Jahr einen Gutachter zu beauftragen.

Der Kreistag entschied mit 26:23 Stimmen gegen den Natur- und Baumschutz. Unterstützung erhielt die dabei CDU nur von ihrem treuen Partner FDP, aber das reichte leider für eine knappe Mehrheit.

Alle anderen Fraktionen äußerten sich sehr kritisch über das Vorgehen der CDU. Es wird Zeit, dass es im HSK andere Mehrheiten gibt. Und diese CDU ist für alle naturverbundenen Menschen als Koalitionspartner ungeeignet.

Hochsauerlandkreis: Unterstützendes Angebot für Ehrenamtliche im Umgang mit traumatisierten Menschen

In unserem Briefkasten

Der Ukraine-Krieg sowie die anhaltenden Kriegsgeschehen in Afghanistan und anderen Teilen der Welt erschüttern uns alle und viele Menschen im HSK wollen helfen und engagieren sich in unterschiedlichen Ehrenämtern.

(Presemitteilung Hochsauerlandkreis)

Geflüchtete Frauen, Kinder und Männer haben jede Menge belastender Erfahrungen gemacht. Helferinnen und Helfer bekommen das oft sehr nah mit.

Um besser helfen zu können, sind einfache Grundkenntnisse über Traumatisierung nützlich. Daher bieten das Kommunale Integrationszentrum des Hochsauerlandkreises mit seinem Ehrenamtsförderprogramm „KOMM AN“ und die Frauenberatung Arnsberg die Informationsveranstaltungen „Wie schütze ich Dich, wie schütze ich mich?“ für ehrenamtlich engagierte Helfer und Helferinnen an. 

Thematisiert werden einfache Möglichkeiten, Menschen darin zu unterstützen, sich selbst zu beruhigen oder etwas für die eigene Stimmung zu tun. Dabei spielen (eigene) körperliche Anspannungen eine wichtige Rolle und es werden Kenntnisse über Atemübungen und Körperwahrnehmungsübungen vermittelt. Das hilft nicht nur geflüchteten Menschen, sondern tut auch Helfern und Helferinnen gut.

Die Veranstaltungen finden in Arnsberg, am Dienstag,14. Juni, von 16.30 bis 19 Uhr, im Bürgerzentrum Bahnhof (Clemens-August-Str. 116, 59821 Arnsberg) und am Mittwoch, 15. Juni, von 16.30 bis 19 Uhr, im Gemeinderaum der Auferstehungskirche (Bundesstr. 166) in Bestwig statt.

Anmeldungen für die letzten freien Plätze nehmen Giulia Bahlow (02931-944145, giulia.bahlow@hochsauerlandkreis.de) oder Eva Daub (02932/ 898 77 03, beratung@frauen-hsk.de) gerne entgegen.

Pädagogische Qualifizierung: „Rassismus und Diskriminierung“ – kein Thema im pädagogischen Alltag?

In der nächsten Fortbildung aus dem Bereich der Frühen Bildung des Kommunalen Integrationszentrums HSK geht es darum zu erlernen, wie Rassismus und Diskriminierung in frühpädagogischen Alltagssituationen erkennbar ist.

(Pressemitteilung Hochsauerlandkreis)

Häufig scheinen Situationen auch nicht ganz eindeutig: War das diskriminierend? Ist das schon rassistisch? Ab wann sprechen wir eigentlich von Diskriminierung und Rassismus? Und wann nicht? Wie können Fachkräfte im pädagogischen Alltag damit umgehen?

Durchgeführt wird die ganztägige Qualifizierung am 21. Juni 2022 von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Kreishaus Meschede von der ehemaligen Erzieherin und Sozialarbeiterin Lisa Rüther und der Sozialwissenschaftlerin und Bildungsreferentin Alexandra Conrads – beide für das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. tätig.

Interessierte können sich bis zum 17. Juni 2022 mit den folgenden Angaben (Name, Adresse, Einrichtung/Institution, Rechnungsadresse) per Mail an lena.welzel@hochsauerlandkreis.de anmelden. Die Teilnahmegebühr der Qualifizierung beträgt 25 Euro.