Drei Windenergieanlagen in Olsberg – Wulmeringhausen genehmigt.

Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen in Olsberg – Wulmeringhausen (Mannstein I) genehmigt.

(Pressemitteilung HSK)

Der Genehmigungsbescheid und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 23. Juni, bis Donnerstag, 7. Juli, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Rathaus Olsberg

Bigger Platz 6, 59939 Olsberg
Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr,
Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr,
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr und
Freitag von 7:30 Uhr bis 13 Uhr. 
Für die Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Anmeldung bzw. eine Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 02962/982-249 empfohlen.

Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig

Raum 2.25 (Besprechungsraum „Stüppel“), 2. Obergeschoss, Rathausplatz 1, 59909 BestwigMontag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
Montag bis Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr,
Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie
Freitag von 08:30 Uhr bis 13 Uhr.

Voraussetzung für den Einlass in das Verwaltungsgebäude der Gemeinde Bestwig ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Genehmigungsbehörde: Hochsauerlandkreis

Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz
Zimmer 235, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12 Uhr, sowie Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15:30 und Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter 02961/94-3155

Internet-Seite des Hochsauerlandkreises

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid auf der Internet-Seite des Hochsauerlandkreises (http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/bauen_wohnen/Bekanntmachungen_oeff.php) und im UVP-Portal www.uvp-verbund.de/startseite in der Zeit vom 23.06.2022 bis zum 07.07.2022 eingesehen werden.