Drei Windenergieanlagen in Olsberg – Wulmeringhausen genehmigt.

Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen in Olsberg – Wulmeringhausen (Mannstein I) genehmigt.

(Pressemitteilung HSK)

Der Genehmigungsbescheid und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 23. Juni, bis Donnerstag, 7. Juli, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Rathaus Olsberg

Bigger Platz 6, 59939 Olsberg
Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr,
Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr,
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr und
Freitag von 7:30 Uhr bis 13 Uhr. 
Für die Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Anmeldung bzw. eine Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 02962/982-249 empfohlen.

Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig

Raum 2.25 (Besprechungsraum „Stüppel“), 2. Obergeschoss, Rathausplatz 1, 59909 BestwigMontag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
Montag bis Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr,
Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie
Freitag von 08:30 Uhr bis 13 Uhr.

Voraussetzung für den Einlass in das Verwaltungsgebäude der Gemeinde Bestwig ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Genehmigungsbehörde: Hochsauerlandkreis

Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz
Zimmer 235, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12 Uhr, sowie Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15:30 und Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter 02961/94-3155

Internet-Seite des Hochsauerlandkreises

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid auf der Internet-Seite des Hochsauerlandkreises (http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/bauen_wohnen/Bekanntmachungen_oeff.php) und im UVP-Portal www.uvp-verbund.de/startseite in der Zeit vom 23.06.2022 bis zum 07.07.2022 eingesehen werden.

RWE will Lützerath weiterhin wegbaggern?

Demo zum Erhalt von Lützerath im letzten Herbst in Lützerath (archiv: zoom)

Der kleine Ort Lützerath am Niederrhein war in der letzten Sitzung des Kreistags im HSK am 10. Juni ein Thema.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Das hing damit zusammen, dass der Finanzvorstand der RWE im Kreistag über die künftige Ausrichtung der RWE vortrug: „Wo steht die RWE AG und wie sieht die Zeitschiene des Ausstiegs aus fossilen Energieträgern aus?“. Immerhin hält der HSK etwa 5,9 Mio Aktien an der RWE und ist damit einer der größten Aktionäre.

Finanzvorstand Müller wies im Kreistag zwar darauf hin, dass „Growing Green“ (grünes Wachstum) das Schlagwort der Energiewirtschaft werde. Der Energiemarkt stehe vor einer Zeitenwende. „Klimaneutralität bis 2040“ – so laute eines der Ziele des weltweit agierenden Energieriesen. Bis 2030 soll der Ausstieg aus der Braunkohle erfolgen. Dies sei notwendig, um die Pariser Klimaziele zu erfüllen. Für die nächsten 10 Jahre seien etwa 30 Mrd Euro Netto-Investitionen für “Grünes Wachstum” vorgesehen. RWE sei “für die grüne Energiewelt bestens aufgestellt”.

Dazu passt aber nicht, dass der RWE-Konzern daran festhält, das Braunkohletagebau Garzweiler am Niederrhein zu erweitern. Auf Nachfrage der SBL und trotz des Hinweises auf die unternehmerische Verantwortung des Energieriesen bestätigte Herr Müller, dass der symbolträchtige Ort Lützerath weggbegaggert werden soll.

https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCtzerath#/media/Datei:Karte_Tagebau_Garzweiler_deutsch.png

Dabei geht es nicht nur um den kleinen Ort, sondern um eine gigantische Erweiterung dieses Braunkohlereviers, die zur Freisetzung von zusätzlich etwa 600 Mio Tonnen CO2 führen wird. Für die Übergangsphase bis zum Vollzug des Kohleausstiegs wäre diese Erweiterung nicht erforderlich, weil in den vorhandenen Braunkohlerevieren in NRW, in Sachsen-Anhalt und in Sachsen ausreichend Abbaumöglichkeiten zur Verfügung stehen. So entstehen Zweifel, ob es sich bei der RWE wirklich um “Growing Green” oder nur um „Green Washing“ handelt.

Auffällig bei diesem Thema war die Zurückhaltung einiger Parteien, die sich Hoffnung machen, der neuen Landesregierung in Düsseldorf anzugehören. Dafür scheint Voraussetzung zu sein, nicht den Erhalt von Lützerath zu fordern.

https://luetzerathlebt.info/

NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichten

Schmiergeldverdacht bei Maskengeschäft des Bundesgesundheitsministeriums über 540 Millionen Euro

In unserem Briefkasten

Bei einem der teuersten Verträge des Bundesgesundheitsministeriums im Kampf gegen Corona häufen sich Ungereimtheiten. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt.

(Pressemitteilung WDR)

Neue Dokumente lassen nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung eine Masken-Großbestellung des Bundesgesundheitsministeriums beim Schweizer Handelsunternehmen Emix in einem immer fragwürdigeren Licht erscheinen. Am 24. April 2020 bestellte das Ministerium für 540 Millionen Euro 100 Millionen FFP2-Masken, also zum Preis vom 5,40 Euro pro Stück, bei Emix. Dabei hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nur zwei Tage vorher im Gesundheitsausschuss des Bundestags Maskenpreise von 4,50 Euro als „über dem üblichen Marktpreis gelegen“ bezeichnet. Laut dem nicht-öffentlichen Wortprotokoll der Ausschusssitzung hat Spahn außerdem die anderweitige Lieferung von 100 Millionen FFP2-Masken angekündigt. Damit wäre das „Gesundheitswesen in den nächsten Monaten gut versorgt“.

Auf Anfrage bestätigte das inzwischen vom SPD-Politiker Karl Lauterbach geführte Gesundheitsressort, dass der damalige Minister Spahn den 540-Millionen-Deal mit Emix genehmigt hatte. Jens Spahn ließ über seinen Sprecher erklären, dass sich die von NDR, WDR und SZ gestellten Fragen zu dem Deal „in ihrer Detailtiefe der Nachvollziehbarkeit bzw. Erinnerung entziehen“. Damals hätten „Wild-West-Zustände“ auf dem Masken-Markt geherrscht. Er, Spahn, und die Regierung hätten in einer „hoch-dynamischen Situation“ Schutzmasken besorgen müssen.

Nicht nur der Preis des Deals wirft Fragen auf, sondern auch der Zeitpunkt. Denn am 8. April 2020 hatte der Bund enorme Lieferzusagen im so genannten Open-House-Verfahren erhalten. Demnach sollten bis zum 30. April mehr als eine Milliarde FFP2-Masken im Wert von 4,7 Milliarden Euro an den Bund geliefert werden. Wieso das Ministerium nur sechs Tage früher weitere 100 Millionen Masken zu einem deutlich höheren Preis bei Emix orderte, beantwortete das Ministerium nicht konkret. Es verwies lediglich darauf, dass man nicht genau gewusst hätte, wie viel Masken die Open-House-Lieferanten tatsächlich liefern würden.

Profitiert von den Maskenbestellungen haben bei Emix nicht nur die Firmeninhaber, sondern auch die Vermittler Andrea Tandler und ihr Partner Darius N. Andrea Tandler ist die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler. Sie hatte den direkten Kontakt ins Ministerium von Jens Spahn über die CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier, die Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß, gesucht. Tandler und Darius N. haben von Emix für die Vermittlung von Corona-Schutzwaren an deutsche Ministerien insgesamt 48 Millionen Euro Provision erhalten. Der allergrößte Teil der Geschäfte lief mit dem Bundesgesundheitsministerium, das im März und April 2020 insgesamt vier Verträge mit Emix schloss.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt in dem letzten großen Emix-Deal gegen Andrea Tandler und Darius N. wegen des Verdachts der Bestechung. Lauschaktionen der Ermittlungsbehörden haben ergeben, dass Darius N. bei einem Gespräch mit Andrea Tandler gesagt haben soll, man sei zu Dritt in einem Boot. In einem weiteren Gespräch soll N. eine Berechnung der Provisionsgelder vorgenommen haben, die aus Sicht der Ermittlungsbehörden ebenfalls darauf schließen lasse, dass möglicherweise eine weitere Person profitieren sollte.

Die Staatsanwaltschaft Berlin will herausfinden, ob es diese ominöse dritte Person gibt und wenn ja, wer es sein könnte. Tandler und N. bestreiten die Vorwürfe entschieden unter Berufung auf die ebenfalls ermittelnden Münchener Ermittlungsbehörden. Der Sprecher von Gesundheitsminister Lauterbach teilte mit, dass dem Ministerium „keine Hinweise“ auf Bestechlichkeit vorliegen und man weder etwas von Rückvergütungen noch von anderen Kick-Backs wisse.



Sexueller Missbrauch im Bistum Münster: Mindestens 196 Kleriker beschuldigt

Forschungsteam legt Ergebnis einer Studie der Jahre 1945 bis 2020 vor / Vorwurf des „massiven Leitungsversagens“

Das Team der Aufarbeitungsstudie (v.l.): Dr. Bernhard Frings, Prof. Dr. Thomas Großbölting, Dr. Natalie Powroznik, Dr. David Rüschenschmidt und Prof. Dr. Klaus Große Kracht (Foto: © WWU – Michael Möller)

In der Zeit von 1945 bis 2020 sollen mindestens 196 Kleriker aus dem Bistum Münster sexuellen Missbrauch an Minderjährigen begangen haben – konkret handelte es sich um 183 Priester, einen ständigen Diakon und 12 Brüder einer dem Bischof lange Zeit unterstellten Ordensgemeinschaft.

(Pressemitteilung WWU Münster)

Dies ist das zentrale Ergebnis einer im Jahr 2019 begonnenen Studie, die ein Wissenschaftsteam der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster am Montag (13. Juni) vorgestellt hat. „Die Bischöfe und andere Verantwortliche in der Bistumsleitung wussten über die Taten zum Teil ausführlich Bescheid“, betont Prof. Dr. Thomas Großbölting, der mit Prof. Dr. Klaus Große Kracht hauptverantwortlich für die Studie ist. „Nicht erst seit dem Jahr 2010 – als der Missbrauchsskandal in der deutschen Öffentlichkeit hohe Wellen schlug – war ihnen in vielen Fällen bekannt, dass Priester des Bistums Münster Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene sexuell missbraucht haben.“

Bezogen auf die Gruppe der Priester macht die Zahl von 196 Beschuldigten rund vier Prozent aller Priester in der Diözese zwischen 1945 und 2020 aus. Bei fünf Prozent der Täter könne man von „Serientätern“ sprechen, da sie für mehr als zehn Taten verantwortlich seien. Die Zahl der Betroffenen liegt den Wissenschaftlern zufolge bei mindestens 610 Personen, wobei das Dunkelfeld „erheblich höher“ liegen dürfte – die Wissenschaftler gehen davon aus, dass diese Zahlen acht bis zehn Mal höher liegen. Viele der Betroffenen erlebten wiederholt sexuellen Missbrauch durch die Täter, in 43 Fällen habe es „starke körperliche Gewalt“ gegeben. Die psychischen und physischen Folgen der Tat begleiteten und begleiten sie oft ihr Leben lang. Etwa drei Viertel der Betroffenen waren männlich, ein Viertel weiblich. Häufig besaßen sie über den Ministrantendienst oder andere Gruppierungen eine enge kirchliche Bindung, die die Täter skrupellos ausnutzten.

Die Forscher fanden bei ihrem Aktenstudium heraus, dass ein Großteil der beschuldigten Geistlichen lediglich versetzt wurde, ohne in ihren seelsorglichen Tätigkeiten eingeschränkt zu werden. „Die erschreckende Bilanz lautet, dass bis über das Jahr 2000 hinaus die Personalverantwortlichen des Bistums Münster ihrem Wächteramt im Hinblick auf den sexuellen Missbrauch durch Kleriker der Diözese nicht gerecht geworden sind“, unterstreicht Klaus Große Kracht. „Sie haben vertuscht, geschwiegen und lediglich vordergründig eingegriffen, wenn es darum ging, einen öffentlichen Skandal zu vermeiden. Die Betroffenen hatten sie nicht im Blick.“

Dieses „massive Leitungsversagen“ betrifft demnach die Amtszeiten der Bischöfe Michael Keller (1947 – 1961), Joseph Höffner (1962 – 1969), Heinrich Tenhumberg (1969 – 1979) und Reinhard Lettmann (1980 – 2008) gleichermaßen. Selbst unter Bischof Felix Genn (seit 2009) brauchte die Bistumsleitung zunächst eine gewisse Zeit, bis sie gegen Missbrauchstäter in den eigenen Reihen so rigoros und unzweideutig vorging, wie es in den vergangenen Jahren zum Standard im Bistum Münster geworden ist.

Die Forscher der Universität Münster – eine Sozialanthropologin und vier Historiker – zeichnen das Ausmaß wie auch die Entwicklung und Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster anhand von zwölf Fallbeispielen, einer quantitativen Bilanz sowie einer Untersuchung verschiedener Akteursgruppen nach, die mit dem Wissen um den Missbrauch im Bistum Münster in Kontakt kamen. Darunter befinden sich die Gruppe der Therapeuten sowie die sogenannten Bystander, also jene Personen, die in den jeweiligen Gemeinden über die Missbrauchsvorwürfe Kenntnis hatten, aber nicht einschritten. Daran könne man, berichten die Wissenschaftler, nicht nur die lange Zeit „feste Verankerung der Pastoralmacht der Priester, sondern auch die Bedeutung des Klerikalismus von unten“ erkennen. Zudem beleuchteten die Wissenschaftler in ihrer Analyse die inneren Machtverhältnisse und Kommunikationsstrukturen in der Bistumsleitung, die in vielen Fällen die Vertuschung erst möglich gemacht haben.

Freier Download der Studie

Die Forscher betonten, dass sie die kirchlichen Akten des Bistums ungehindert einsehen konnten und mit zahlreichen Betroffenen gesprochen haben. Die Studie steht unter folgender Adresse zum freien Download zur Verfügung: https://go.wwu.de/aubim-studie.

Die Wissenschaftler haben die Ergebnisse ihrer Forschung in zwei Büchern vorgelegt. (Foto: © WWU – Michael Möller)

Zudem haben die Wissenschaftler die Ergebnisse ihrer Forschung in zwei Büchern vorgelegt:

Bernhard Frings/Thomas Großbölting/Klaus Große Kracht/Natalie Powroznik/David Rüschenschmidt: Macht und sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche. Betroffene, Beschuldigte und Vertuscher im Bistum Münster seit 1945, Freiburg i. Br.: Herder 2022, 589 Seiten.

Thomas Großbölting: Die schuldigen Hirten. Geschichte des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, Freiburg i.Br.: Herder 2022, 288 Seiten.

Zur Studie

Das Projekt, das die Jahre 1945 bis 2020 umfasst, begann am 1. Oktober 2019. Die Initiative für die auf zweieinhalb Jahre angelegte Studie ging vom Bistum Münster aus, das dafür rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Hauptverantwortlich für die Studie sind Prof. Dr. Thomas Großbölting (ehemals Universität Münster, jetzt Forschungsstelle für Zeitgeschichte der Universität Hamburg) und Prof. Dr. Klaus Große Kracht (Universität Münster). Ein achtköpfiger Beirat begleitet die Forschung und berät bei der Beachtung wissenschaftlicher und juristischer Standards. Auch drei Betroffene, darunter der Initiator einer Selbsthilfegruppe, sind vertreten.

Wenn Sie Fragen zum Projekt haben oder als Betroffener oder Zeitzeuge Informationen weitergeben möchten, nutzen Sie bitte folgende email-Adresse: missbrauchsstudie@uni-muenster.de oder wenden Sie sich persönlich an einen der Mitarbeiter*innen des Forschungsprojektes.

Links zu dieser Meldung

Bevölkerungsvorausberechnung für NRW: Rückgang der Einwohnerzahl in Klein- und Mittelstädten bis 2050

Für Großstädte wird bis 2050 mit einem Bevölkerungszuwachs von 0,4 Prozent gerechnet. In Klein- (-4,9 Prozent) und Mittelstädten (-3,1 Prozent) sinken die Einwohnerzahlen.

Düsseldorf (IT.NRW). Bis zum Jahr 2050 ist in den nordrhein-westfälischen Großstädten ab 100 000 Einwohnern ein moderates Wachstum der Einwohnerzahl (+0,4 Prozent gegenüber 2021) zu erwarten.

Die jetzt von Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt vorgelegte Kurzanalyse mit Ergebnissen der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung zeigt, dass hingegen sowohl für Mittelstädte mit 20 000 bis unter 100 000 Einwohnern (-3,1 Prozent) als auch für Kleinstädte mit weniger als 20 000 Einwohnern (-4,9 Prozent) rückläufige Einwohnerzahlen absehbar sind.

Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in den Klein- und Mittelstädten wird durch einen negativen natürlichen Saldo bestimmt, d. h. die Zahl der Geburten ist langfristig geringer als die der Sterbefälle. Die Entwicklung der Geburten und Sterbefälle bewirkt im Zeitraum von 2021 bis 2050 einen Rückgang der Einwohnerzahl um 14,9 Prozent in Kleinstädten und um 12,5 Prozent in Mittelstädten (bezogen auf die jeweilige Bevölkerung zum Stand 01.01.2021). Zwar werden Klein- und Mittelstädte bis zum Jahr 2050 durch einen Überschuss von Zuzügen neue Einwohnerinnen und Einwohner dazugewinnen (+10,0 bzw. +9,4 Prozent), die Wanderungsgewinne fallen voraussichtlich aber nicht hoch genug aus, um den negativen natürlichen Saldo auszugleichen. Die Folge ist eine sinkende Bevölkerungszahl.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wird zukünftig das Ungleichgewicht von Geburten und Sterbefällen auch in Großstädten einen negativen Effekt (-5,3 Prozent) auf die Bevölkerungsentwicklung haben. Der negative natürliche Saldo kann hier allerdings – anders als bei Klein- und Mittelstädten – durch Wanderungsgewinne kompensiert werden, wodurch insgesamt ein Bevölkerungswachstum zu erwarten ist.

Regionale Ergebnisse zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung sowie Erläuterungen zur aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung finden Sie im neuen Statistik kompakt „Bevölkerungsvorausberechnung für NRW”.

Die Bevölkerungsvorausberechnung hat Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt im Auftrag der Landesregierung vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Sie zeigt für alle Städte, Gemeinden und Kreise des Landes die zukünftige Bevölkerungsentwicklung nach Alter und Geschlecht für die Jahre von 2021 bis 2050 (jeweils zum 1. Januar).

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Weitere Ergebnisse zur Bevölkerungsvorausberechnung 2021 bis 2050 für alle Gemeinden NRWs nach Geschlecht in der Landesdatenbank NRW.

Hochsauerlandkreis: Naturschutzgegner CDU

Als extremer Feind des Naturschutzes erwies sich die CDU-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Kreistags am 10. Juni.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es ging noch einmal um die alte wertvolle Eiche bei Meschede-Enste, die auf Wunsch der “Baumkontrolleure” der Kreisverwaltung und der Mescheder Stadtverwaltung gefällt worden war. Die Eiche stand zuvor auf der Liste der Naturdenkmale, wie nur etwa 100 weitere Bäume im gesamten Kreisgebiet. Wir hatten mehrfach darüber berichtet:

http://sbl-fraktion.de/?p=10482
http://sbl-fraktion.de/?p=10575
http://sbl-fraktion.de/?p=10591

In der Sitzung des Umweltausschusses am 18. Mai stand dieses Thema auf Antrag der SBL auf der Tagesordnung. Es bestand weitgehende Einigkeit, dass dieser wertvolle Baum nicht hätte gefällt werden dürfen. So unterblieb z.B. eine Untersuchung der Wurzeln, und es wurde nicht geprüft, ob – falls überhaupt irgendeine Gefährdung bestanden hätte – nicht eine Kürzung der Krone als “milderes Mittel” erfolgen konnte. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass künftig Naturdenkmale erst dann gefällt werden dürfen, wenn zuvor ein vereidigter Baumsachverständiger dies in einem Gutachten bestätigt hatte. Dafü stimmten auch alle im Ausschuss anwesenden Mitglieder der CDU-Fraktion.

Im Kreistag wurde auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU der Beschluss des Ausschusses gekippt. Damit stellte sich die CDU-Fraktion sogar gegen den Vorschlag ihres Landrats, der kein Problem darin sah, in den etwa 2 bis 3 relevanten Fällen pro Jahr einen Gutachter zu beauftragen.

Der Kreistag entschied mit 26:23 Stimmen gegen den Natur- und Baumschutz. Unterstützung erhielt die dabei CDU nur von ihrem treuen Partner FDP, aber das reichte leider für eine knappe Mehrheit.

Alle anderen Fraktionen äußerten sich sehr kritisch über das Vorgehen der CDU. Es wird Zeit, dass es im HSK andere Mehrheiten gibt. Und diese CDU ist für alle naturverbundenen Menschen als Koalitionspartner ungeeignet.

Hochsauerlandkreis: Unterstützendes Angebot für Ehrenamtliche im Umgang mit traumatisierten Menschen

In unserem Briefkasten

Der Ukraine-Krieg sowie die anhaltenden Kriegsgeschehen in Afghanistan und anderen Teilen der Welt erschüttern uns alle und viele Menschen im HSK wollen helfen und engagieren sich in unterschiedlichen Ehrenämtern.

(Presemitteilung Hochsauerlandkreis)

Geflüchtete Frauen, Kinder und Männer haben jede Menge belastender Erfahrungen gemacht. Helferinnen und Helfer bekommen das oft sehr nah mit.

Um besser helfen zu können, sind einfache Grundkenntnisse über Traumatisierung nützlich. Daher bieten das Kommunale Integrationszentrum des Hochsauerlandkreises mit seinem Ehrenamtsförderprogramm „KOMM AN“ und die Frauenberatung Arnsberg die Informationsveranstaltungen „Wie schütze ich Dich, wie schütze ich mich?“ für ehrenamtlich engagierte Helfer und Helferinnen an. 

Thematisiert werden einfache Möglichkeiten, Menschen darin zu unterstützen, sich selbst zu beruhigen oder etwas für die eigene Stimmung zu tun. Dabei spielen (eigene) körperliche Anspannungen eine wichtige Rolle und es werden Kenntnisse über Atemübungen und Körperwahrnehmungsübungen vermittelt. Das hilft nicht nur geflüchteten Menschen, sondern tut auch Helfern und Helferinnen gut.

Die Veranstaltungen finden in Arnsberg, am Dienstag,14. Juni, von 16.30 bis 19 Uhr, im Bürgerzentrum Bahnhof (Clemens-August-Str. 116, 59821 Arnsberg) und am Mittwoch, 15. Juni, von 16.30 bis 19 Uhr, im Gemeinderaum der Auferstehungskirche (Bundesstr. 166) in Bestwig statt.

Anmeldungen für die letzten freien Plätze nehmen Giulia Bahlow (02931-944145, giulia.bahlow@hochsauerlandkreis.de) oder Eva Daub (02932/ 898 77 03, beratung@frauen-hsk.de) gerne entgegen.

Pädagogische Qualifizierung: „Rassismus und Diskriminierung“ – kein Thema im pädagogischen Alltag?

In der nächsten Fortbildung aus dem Bereich der Frühen Bildung des Kommunalen Integrationszentrums HSK geht es darum zu erlernen, wie Rassismus und Diskriminierung in frühpädagogischen Alltagssituationen erkennbar ist.

(Pressemitteilung Hochsauerlandkreis)

Häufig scheinen Situationen auch nicht ganz eindeutig: War das diskriminierend? Ist das schon rassistisch? Ab wann sprechen wir eigentlich von Diskriminierung und Rassismus? Und wann nicht? Wie können Fachkräfte im pädagogischen Alltag damit umgehen?

Durchgeführt wird die ganztägige Qualifizierung am 21. Juni 2022 von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Kreishaus Meschede von der ehemaligen Erzieherin und Sozialarbeiterin Lisa Rüther und der Sozialwissenschaftlerin und Bildungsreferentin Alexandra Conrads – beide für das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. tätig.

Interessierte können sich bis zum 17. Juni 2022 mit den folgenden Angaben (Name, Adresse, Einrichtung/Institution, Rechnungsadresse) per Mail an lena.welzel@hochsauerlandkreis.de anmelden. Die Teilnahmegebühr der Qualifizierung beträgt 25 Euro.

„Milliardengrab Atomkraft“ – ARD radiofeature über die Kosten der Kernenergie

Das „ARD radiofeature“ begibt sich auf Spurensuche. Recherchiert Hintergründe und Zusammenhänge, sucht nach der Wahrheit hinter der Wirklichkeit. (Bild: © WDR/picture alliance/imageBROKER)

Eigentlich sollen in Deutschland Ende 2022 die letzten drei Atomkraftwerke vom Netz gehen – das Ende eine Ära. Doch jetzt könnte es eine Kehrtwende geben. Wachsende Spannungen in Europa haben die Debatte um die Versorgungssicherheit auch in Deutschland neu eröffnet. Start-ups tüfteln bereits weltweit an neuen Formen der Kernenergie.

(Pressemitteilung ARD/WDR)

Wie teuer ist Atomkraft wirklich und welche Kosten müssen die nachfolgenden Generationen tragen? Autor Tom Schimmeck hat zu diesen und weiteren Fragen recherchiert und mit Experten, Befürwortern und Gegnern gesprochen. „Milliardengrab Atomkraft – Doku über unkalkulierbare Kosten“ heißt das ARD radiofeature, das ab Mittwoch, 08. Juni 2022, in acht Wort- und Kulturwellen der ARD zu hören und im Internet unter www.ardaudiothek.de als Podcast verfügbar ist.

Einst galt die Kraft der Kernspaltung auch in Deutschland als Garant für Wachstum, Wohlstand und Fortschritt. Der erste Atomreaktor lieferte ab 1961 Strom für die Bundesrepublik. Milliarden flossen über die Jahrzehnte in die Forschung und den Bau der Reaktoren. Bei der Beseitigung des strahlenden Mülls halfen Behörden großzügig – bis an die Grenzen der Legalität.

Durch den Super-GAU von Tschernobyl 1986 wuchsen die Zweifel an der Sicherheit der Atomkraft; die dreifache Kernschmelze von Fukushima 2011 zementierte den deutschen Ausstieg.

Der Abriss der Atomruinen wird Jahrzehnte dauern. Und weitere Milliarden verschlingen. Das größte Problem: der hoch radioaktive Müll. Wenn Ende dieses Jahres das letzte deutsche AKW abgeschaltet wird, dürften nach Schätzungen etwa 27 000 Kubikmeter – circa 1.900 Behälter mit Abfällen – übrig und noch viele hunderttausend Jahre gefährlich bleiben. Ein kostenintensives und nicht kalkulierbares Erbe an unsere Nachfahren.

Tom Schimmeck war Mitgründer der „taz“ und Redakteur bei Magazinen wie dem Spiegel. Als Reporter berichtete er aus Afrika, Asien, Europa und den USA. Seit 2004 produziert er Radio-Feature für die ARD und den Deutschlandfunk. Seine Arbeiten wurden u.a. mit dem Otto-Brenner-Preis, dem Ernst-Schneider-Preis, dem Deutschen Sozialpreis, dem DRK-Medienpreis und dem RIAS Radio Award ausgezeichnet.

Sendetermine:
MDR Kultur Mittwoch, 08. Juni 2022, 22:05 Uhr
SWR Freitag, 10. Juni 2022, 15:05 Uhr
BR 2 Samstag, 11. Juni 2022, 13:05 Uhr
SR 2 Samstag, 11. Juni 2022, 09:05 Uhr
Bremen Zwei (RB) Samstag, 11. Juni 2022, 18:05 Uhr
NDR Info Sonntag, 12. Juni 2022, 11:05 Uhr
WDR 5 Sonntag, 12. Juni 2022, 13:04 Uhr
hr2-kultur Sonntag, 12. Juni 2022, 18:04 Uhr

Sauerländer zu Gast in Berlin

Gruppenbild zum Abschluss (Foto: BPA)

„Berlin ist eine Reise wert, es gab viel kennenzulernen und zu erfahren. Wir kommen bestimmt mal wieder!“

(Pressemitteilung SPD)

Bei Sonnenschein und angenehmen Temperaturen konnten 30 politisch interessierte Gäste aus dem Hochsauerland auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten und Fraktionsvize, Dirk Wiese, endlich wieder nach Berlin reisen.

Auf dem Programm der Gruppe standen neben dem Besuch im Reichstag mit Kuppelbesuch auch ein Informationsvortrag im Ministerium für Arbeit und Soziales sowie im Willy-Brandt-Forum.

Der Besuch im Tränenpalast mit der eindrucksvollen Ausstellung zur Geschichte der deutschen Trennung und die an politischen Gesichtspunkten ausgerichtete Stadtrundfahrt rundeten das Programm ab.