Verkehr reißt Klimaschutzziele erneut – Ministerium muss endlich wirksame Maßnahmen einleiten

Symbolbild für die verpasste Verkehrswende: Rückreiseverkehr aus den Skigebieten des Hochsauerlands. (archivfoto: zoom)

Nach vorläufigen Zahlen der Agora Energiewende zum Treibhausgasausstoß in Deutschland reißt der Verkehrssektor zum dritten Mal in Folge die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes: Zwar ist der CO2-Ausstoß leicht um 3 Millionen Tonnen gesunken, liegt aber immer noch 12 Millionen Tonnen über dem Zielpfad. Die Bundesvorsitzende des ökologischen Verkehrsclubs VCD, Kerstin Haarmann, fordert von der Bundesregierung und besonders von Verkehrsminister Volker Wissing effektive Maßnahmen ein.

(Pressemitteilung)

Erneut kommt der Verkehr beim Klimaschutz nicht voran und gefährdet damit das verbindliche Klimaziel für 2030. Jetzt muss endlich etwas passieren. Statt – wie bislang für den Haushalt 2024 geplant – Regionalisierungsmittel für die Bahn zu kürzen oder die Kaufprämie für Elektroautos abzuschaffen, muss die Regierung Steuern und Abgaben im Verkehr an ökologischen Kriterien ausrichten und klimaschädliche Subventionen beenden. Konkret heißt das:

  • Die pauschalen Besteuerungs-Sätze des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen verdoppeln, steuerliche Anreize für ein Mobilitätsbudget setzen.
  • Die Energiesteuer auf Diesel anheben auf das Niveau von Benzin.
  • Die Kfz-Steuer reformieren: CO2 und Fahrzeuggewicht als Basis plus Bonus-Malus-Komponente.
  • Die Entfernungspauschale zu einer einkommensunabhängigen Mobilitätspauschale weiterentwickeln.

Damit werden Anreize für mehr nachhaltige Mobilität gesetzt und neue Spielräume für den Ausbau von Bus, Bahn und Radwegen geschaffen.

Schnell wirksam ist ein Tempolimit auf Autobahnen und Landstraßen (120 bzw. 80 km/h), das endlich eingeführt werden muss. Auch die stockende Reform des Straßenverkehrsrechts muss zügig wieder in Gang kommen ­– Minister Wissing muss dazu den Vermittlungsausschuss anrufen. Von diesen Schritten profitieren Klimaschutz und Verkehrssicherheit gleichermaßen.

Die Regierung, insbesondere das Verkehrsministerium unter Volker Wissing, muss ihre ideologischen Scheuklappen ablegen und handeln. Das geben auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Berliner Oberverwaltungsgerichts vor. Selbst der Bundesrechnungshof stellte in seinem letzten Prüfbericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages fest, dass das „Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) seiner Verantwortung für den Klimaschutz im Sektor Verkehr nicht gerecht wird […] und alsbald die Grundlagen für einen wirksamen Klimaschutz im Verkehrssektor schaffen […] muss“.

Die Zeit zum Handeln ist jetzt – der Klimaschutz duldet keinen Aufschub mehr. Das zeigt schon ein Blick auf die Hochwassergebiete in Niedersachsen.

—————

Der ökologische Verkehrsclub VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband, der sich für eine umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität einsetzt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen für ein mobiles Leben. Seit 1986 kämpft der VCD für ein gerechtes und zukunftsfähiges Miteinander aller Menschen auf der Straße – egal, ob sie zu Fuß, auf dem Rad, mit Bus und Bahn oder dem Auto unterwegs sind. Dafür arbeitet er vor Ort mit zwölf Landesverbänden und rund 140 Kreisverbänden und Ortsgruppen, bundesweit und europaweit vernetzt. Rund 55.000 Mitglieder, Spender und Aktivistinnen unterstützen die Arbeit des VCD für eine zukunftsfähige Mobilität.

Mobile Retter: Wiederholungsschulung nicht vergessen!

Erstmals Inaktivschaltung zum 1. Januar 2024

Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Sekunde. Aus diesem Grund hat der Hochsauerlandkreis im Oktober 2019 das Mobile Retter-System eingeführt. Medizinisch qualifizierte Ersthelfende werden durch die GPS-Komponente ihres Smartphones in der Nähe zum Einsatzort geortet und durch die Leitstelle – parallel zum Rettungsdienst und auch First Respondern – über eine App alarmiert.

(Pressemitteilung HSK)

Seit dem Start wurden im Hochsauerlandkreis schon über 580 Einsätze absolviert, davon alleine im Jahr 2023 über 220 Einsätze. Dabei brauchen die Mobilen Retter im Schnitt weniger als vier Minuten, bis sie am Notfallort sind.

Voraussetzung für den Einsatz als Mobile Retter ist die regelmäßige Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in einem festgelegten Intervall. Bindend ist die Entscheidung des Steuergremiums „Mobile Retter des Hochsauerlandkreises“ und die Empfehlung des Vereins Mobile Retter e.V. Darin wird zur Einhaltung einer Frist von zwei Jahren ab Ersteinweisung aufgefordert, in der die Teilnahme an einer Wiederholungsschulung erfolgt oder die Teilnahme an einem zwischenzeitlich besuchten anderweitigem Reanimationstraining schriftlich nachgewiesen wird. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde den Teilnehmern der Ersteinweisungen aus 2019 und 2020 ein Übergangszeitraum bis zum 31.12.2023 eingeräumt.

Diese Frist wurde jedoch nicht von allen in Frage stehenden Mobilen Rettern eingehalten. Nachdem alle Mobilen Retter, die von einer drohenden Inaktivschaltung betroffen sind, bereits mehrfach per E-Mail und Newsletter entsprechend über die mögliche Inaktivschaltung zum 01.01.2024 informiert wurden, werden diese mit Beginn des neuen Jahres inaktiv geschaltet.

Damit ist eine Alarmierung für diese Mobilen Retter nicht mehr möglich. Sobald die Mobilen Retter an einem Wiederholungstraining teilgenommen oder einen Nachweis eingereicht haben, erfolgt eine erneute Freischaltung. Bei Fragen zur Inaktivschaltung stehen die Projektkoordinatoren Nicole Gerke und Markus Drews ab dem 02.01.2024 zur Verfügung.

Hintergrund:

Alle Mobilen Retter durchlaufen vor einer Freischaltung eine theoretische und praktische Ersteinweisung von ca. 2-3 Stunden. Eine solche Schulung ist von jedem Mobilen Retter alle 2 Jahre zu wiederholen, um auch weiterhin einen hohen qualitativen Standard bei der Beherrschung der Herz-Lungen-Wiederbehebung gewährleisten zu können. Alternativ kann auch ein Nachweis über ein weiteres Reanimationstraining vorgelegt werden, dies sind z.B. Erste-Hilfe-Kurse, 30-Std.-Rettungsdienstfortbildungen, Übungsabende Erste-Hilfe mit Reanimationstraining. Wer bei sich die Voraussetzungen als erfüllt ansieht, kann sich die Mobile Retter-App herunterladen und sich dort registrieren, ein passendes Training aussuchen (Trainingstermine: www.mobile-retter.org/hsk) und sich anmelden. Nach erfolgter Teilnahme erfolgt die Freischaltung innerhalb von wenigen Tagen.

Griechische Szenen – Malerei von Pitt Moog

Neue Ausstellung im Kump Hallenberg

Griechische Szenen A / Illustrationen zur „Griechischen Mythologie“
1961, ca. 85 x111 cm, Mischtechnik auf Bütten

Die Mauern sind versunken, der Schlachtlärm ist in der Tiefe der Geschichte verhallt. Pitt Moog war 27, hatte intensiv an der Entstehung der documenta I mitgearbeitet und war eben mit dem Studium bei Arnold Bode und Fritz Winter fertig, als er erstmals in jene Landschaft kam, in den die antiken Mythen noch lebendig waren. Der Maler näherte sich seinem Thema, das ihn ein Künstlerleben lang beschäftigten sollte.

(Pressemitteilung Förderverein Hallenberg)

Die ausgestellten Arbeiten, die bis dato – mit wenigen Ausnahmen – unveröffentlicht blieben, entstanden im zeitlichen Zusammenhang mit mehrmonatigen Reisen durch den ägäischen Kulturraum in den Jahren 1959 bis 1961.

Was aber empfand der Künstler, als er in diese frühen Kulturen eintauchte und wie setzte er diese Eindrücke künstlerisch um? Die Antwort waren Ritzzeichnungen, die Dramen, Tragödien und Mythen zeigen und die versuchen, Ordnung in eine rätselhafte Welt zu bringen. Filigran und ausdruckstark, ja fast märchenhaft führen uns die Werke in eine Vergangenheit, die vergessen zu sein scheint. Nur ein Blick in die Vergangenheit? Nein, gleichzeitig erscheinen seine Werke höchst aktuell und spiegeln das heutige Sein mit all den Sorgen und Ängsten, aber auch der Sehnsucht nach Freude, Liebe und Frieden wieder.

Griechische Szenen C / Pan: Apollon
1961, 54 x 71 cm (div. Größen 54 x 72 cm, 54 x 55 cm), Mischtechnik auf Bütten

Kunsthistoriker und Freunde von Pitt Moog sind sich einig: die Erfahrungen und Eindrücke dieser Reise waren richtungsweisend für das spätere künstlerische Schaffen von Pitt Moog. Ein weiter Bogen sollte sich von den ersten Ritzzeichnungen aus dem Jahre 1959 bis hin zu den späten Ölzeichnungen, die bis zu seinem Tode im Jahre 2017 in Brilon entstanden sind, spannen.

Mit der Ausstellung „Griechische Szenen“ im Kump und der gleichzeitig laufenden Ausstellung mit Werken des Künstlers im Hallenberger Rathaus ergibt sich ein künstlerisches Gesamtbild von Pitt Moog, das in dieser Art und Komplexität einzigartig ist.

Griechische Szenen D / Die Paare von Epidauros, 1961
ca. 28 x 21 cm  / 28 x 21 cm, Tusche auf Bütten

Die ausgestellten Werke sind ein Teil der Sammlung, die die Tochter des Künstlers Frau Eva-Maria Moog der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat.

Eröffnet wird die Ausstellung am 11.1.2024 um 19.00 Uhr durch den Vorsitzenden des Fördervereins Hallenberg Michael Kronauge und Sparkassendirektor Jürgen Hillebrand.

Musikalisch wird die Eröffnung durch Headphone Candy (Raphael Sprenger, Micha Schaefers) begleitet, die erst kürzlich bei ihrem Auftritt in der Briloner Jazznacht für Furore gesorgt haben.

Headphone Candy (Raphael Sprenger, Micha Schaefers) (Foto: ©Raphael Sprenger)

„Die Musik von Headphone Candy ist eine Mischung aus Electronic-Jazz, Trip-Hop und Downbeat. Die beiden Musiker Raphael Sprenger (trumpet, programming) und Michael Schäfers (bass, programming) verbinden in ihren Tracks die Leidenschaft für Jazz und elektronische Musik und schaffen so atmosphärische Klangwelten.“

Eröffnung: Donnerstag, 11.01.2024, Beginn: 19.00 Uhr, freier Eintritt
Ausstellungsdauer: 11.01.2024 – 09.02.2024
Öffnungszeiten: jeweils zu den Öffnungszeiten des Kump Hallenberg

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 14.00 Uhr
  • Samstag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
  • Und Sonntag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

KiTa in verschimmeltem Gebäude? Hartnäckiges Nachfragen kann helfen…

Nun kam die Wahrheit doch ans Licht!

Bereits im Juni 2023 hatte Kreistagsmitglied Dietmar Schwalm eine Anfrage an den Landrat gerichtet, weil ihm (und der SBL-Fraktion) bekannt geworden war, dass in einem ehemaligen Fitness-Center in Olsberg Schimmelpilzbefall herrscht. Das ist besonders bedeutsam, weil dieses Gebäude nun zu einer Kindertagesstätte umgewidmet werden soll, in Trägerschaft des DRK. Dazu antwortete der Landrat, dass kein Schimmelbefall vorliege.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Eine mit Kindertagesstätten vertraute Einwohnerin aus Olsberg hatte in der Einwohnerfragestunde des Kreistags ebenfalls ganz konkret nach der Eignung dieses Gebäudes für eine Kindertagesstätte gefragt. Auch da kam die Antwort, alles sei sorgfältig geprüft worden, und es sei kein Schimmelbefall gefunden worden.

Auf einer erneute schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion antwortete der Landrat am 30.10.2023: “Eine Mitarbeiterin des Sachgebietes Hygiene und Infektionsschutz hat das Gebäude … persönlich in Augenschein genommen. Aufgrund des im Vorfeld von verschiendenen Seiten behaupteten Schimmelpilzbefalls, erfolgte die Prüfung besonders kritisch. Bei der Prüfung wurden keine Auffälligkeiten, insbesondere keine feuchten oder schimmeligen Stellen festgestellt.”

Auch die Lokalpresse fragte wegen dieses Themas nach. Am 15.12. war auf der ersten Seite des Lokalteils für den Altkreis Brilon zu lesen: “Vor einiger Zeit waren zu der Immobilie beim HSK zwei Anfragen von Kreistagsmitgliedern eingegangen, in denen Bedenken hinsichtlich der hygienischen Zustände des Gebäudes vorgebracht wurden. Diesbezüglich gibt es aber Entwarnung: … Aufgrund des im Vorfeld von verschiedenen Seiten behaupteten Schimmelpilzbefalls sei die Prüfung besonders kritisch erfolgt. Ergebnis: „Bei der Prüfung wurden keine Auffälligkeiten, insbesondere keine feuchten oder schimmeligen Stellen festgestellt“, betont der Kreis.

Auch René Teich bestätigt von Seiten des DRK, dass ein unabhängiger Gutachter festgestellt habe, dass es keinen Schimmelbefall gebe.”

Nun gibt es ein neues Schreiben des Landrats vom 19.12.2023, und auf einmal ist alles ganz anders als bisher behauptet. Denn jetzt schreibt der Landrat, es seien “Feuchte- und Schimmelschäden festgestellt worden. Ich bedaure, dass hausintern Informationen zwischen den beteiligten Fachdiensten nicht richtig ausgetauscht wurden und zu dieser Fehlinformation geführt haben.”

Nachdem das nun geklärt ist, kommt es darauf an, dass die Kinder eine schimmelfreie Kita erhalten, entweder in einem anderen Gebäude oder durch eine wirksame Sanierung.

Fazit:
Man sollte nicht alles glauben, was aus dem Kreishaus (oder vom DRK) behauptet wird, selbst wenn viermal gleichlautende Antworten gegeben werden.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL-Fraktion) und Dietmar Schwalm (Die Linke) wollen am Thema dranbleiben.

Was wurde aus den Anträgen der SBL zum Kreishaushalt?

Zu den Beratungen des Kreishaushalts 2024 im Kreistag hatte die SBL mehrere Anträge eingebracht. Einige davon sollen nun umgesetzt werden (zumindest teilweise).

(Der Beitrag ist heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Im einzelnen:

Finanzierung der PTA-Lehranstalt
Antrag:
“Der Landrat wird beauftragt erneut zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für die PTA-Lehranstalt durch das Land NRW bestehen und – falls sich dafür bisher keine Option anbietet – das Land NRW dazu aufzufordern, sich an den Kosten für die PTA-Ausbildung in gleicher Weise wie z.B. für die Ausbildung von MFA zu beteiligen.”

Ergebnis:
Landrat und Kreisverwaltung führen Gespräche mit dem Land mit dem Ziel, den Zuschuss des Landes zur PTA-Lehranstalt zu erhöhen. Damit wird zwar noch keine Finanzierung durch das Land wie für die Berufsausbildungen in den Berufskollegs erreicht, aber immerhin eine Verbesserung der Finanzsituation.

Abfallgebühren
Antrag:
“Die Gebühren für den Hausmüll bleiben bei 238 Euro je Tonne (statt der vorgeschlagenen Erhöhung auf 258 Euro). Dafür werden die Kostenverrechnungen zwischen GAH und AHSK verändert und es werden die Einnahmen aus dem Gewerbeabfall erhöht”

Ergebnis:
In die nächste Sitzung der Gesellschafterversammlung der GAH wird der Wirtschaftsprüfer eingeladen, um eine Analyse der “Leistungsbeziehungen” zwischen AHSK und GAH vorzulegen und zu erläutern. Danach wird die Kostenverteilung für die Zukunft neu überlegt.

SIT
Antrag:
“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, welche der bisher von der SIT für den HSK erbrachten IT-Dienstleistungen künftig auch weiterhin von der SIT erfolgen und für welche Dienstleistungen andere Partner beauftragt werden, und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten.
Außerdem wird der Landrat beauftragt, für die Kreisverwaltung ein eigenes Notfall- und Havariekonzept aufzustellen, das geeignete Maßnahmen für Ausfallsituationen enthält.”

Ergebnis:
Der Landrat ging auf den Antrag der SBL ein und bestätigte, dass auch er die Tätigkeit der SIT kritisch sieht. Daher wird demnächst im Kreistag über das Thema berichtet werden.
Außerdem wird die Kreisverwaltung neue Notfallpläne erarbeiten zur Sicherstellung der IT-Dienstleistungen im Störungsfall.

RLG
Antrag:
“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten, welche Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands des HSK für die RLG (ohne Auswirkungen auf das Angebot) bestehen. Dabei sollte es insbesondere um den Kostenanteil des HSK am Betriebsverlust und um die Geschäftsführungskosten für die WVG gehen.”

Ergebnis:
Das Thema soll nun im Wirtschaftsausschuss aufgegriffen werden.

Kulturtickets
Leider nicht angenommen wurde der SBL-Antrag:
“Für Kulturveranstaltungen des HSK (z.B. Sauerland-Herbst) werden restliche Eintrittskarten, die einige Tage vor dem Veranstaltungstermin noch verfügbar sind, für Personen mit geringem Einkommen zu einem erheblich reduzierten Preis angeboten.”

Kurt Weill – Von Dessau zum Broadway

Mit Linda Hergarten (Gesang) und Jori Schulze-Reimpell (Klavier) am 30.12.2023, 20 Uhr, in der KulturSchmiede Arnsberg,
Karten: 23 € / 12 €

Veranstaltungsplakat Teatron-Theater

Kurt Weill wird am 2. März 1900 in Dessau geboren. Er komponiert Welthits wie die Moritat von Mackie Messer aus der „Dreigroschenoper“ und den Alabama Song aus „Aufstieg und Fall der Stadt Mahagonny“. In Deutschland wird er besonders durch seine Arbeit mit Bertolt Brecht bekannt. In den USA wird Weill wegen seiner Musicals am Broadway gefeiert.

„Kurt Weill – Von Dessau zum Broadway“ führt jedoch nicht nur durch die Musik Kurt Weills, sondern lässt auch den Komponisten selbst und seine Frau Lotte Lenya anhand erhaltener Briefwechsel von seinem Leben und Schaffen erzählen. (Es lesen Ulla und Yehuda Almagor).

Linda Hergarten sang in Opernproduktionen der Deutschen Oper am Rhein, der Oper Köln, dem Musiktheater im Revier Gelsenkirchen und mit verschiedenen Philharmonischen Orchestern in Deutschland. Obwohl klassisch ausgebildet, fühlt sich die Sopranistin in vielen verschiedenen Stilen Zuhause. So stand sie u.a. mit der Punk-Band „Die Toten Hosen“ und der „Queen of Metal“ Doro Pesch auf der Bühne. Ihr Interesse an Pop- und Folk-Musik führte sie zudem bis in die Country-Szene der USA. 

Der Pianist Jori Schulze-Reimpell studierte Liedbegleitung bei Hartmut Höll in Köln und Dirigieren bei Wolfgang Trommer in Düsseldorf. Noch während seines Studiums komponierte er regelmäßig Bühnenmusiken für verschiedene Theater in Westdeutschland, wie Köln, Bonn und Wiesbaden. Er übernahm 1993 einen Lehrauftrag Gesangskorrepetition zunächst an der Hochschule für Musik Köln und ab 2004 an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf. Inzwischen ist er Dozent für Korrepetition an der Hochschule für Musik Köln.

Seit vielen Jahren spielt er regelmäßig Vorsingen für Opernagenturen und verschiedene Theater. Außerdem begleitete er zahlreiche Meisterkurse u. a. von Edda Moser und Jeanne Piland in Salzburg und Montepulciano und gab Konzerte als Liedbegleiter.


Weitere Informationen: https://teatron-theater.de/programm/kurt-weill-von-dessau-zum-broadway/  und  https://lindahergarten.com/

Karten: Ticketlink reservix: https://www.reservix.de/tickets-teatron-netto-kurt-weill-von-dessau-zum-broadway-mit-linda-hergarten-gesang-und-jori-schulze-reimpell-klavier-in-arnsberg-kulturschmiede-am-30-12-2023/e2115999

 Karten sind außerdem erhältlich in der Buchhandlung Sonja Vieth und allen reservix-Vorverkaufsstellen https://teatron-theater.de/hauptseite/vorverkauf/ oder an der Abendkasse in der Kulturschmiede Arnsberg, Apostelstraße 5, 59821 Arnsberg, Tel.: 0163-4776899 (ab 1 Stunde vor der Vorstellung).

Weitere Informationen unter: www.teatron-theater.de

Weltklimagipfel endet im Wünsch-dir-was

Ein Statement von UFZ-Klimaökonom Reimund Schwarze zu den Ergebnissen der COP28

Prof. Reimund Schwarze (Foto: Sebastian Wiedling / UFZ)

Ob der Weltklimagipfel in Dubai ein Erfolg oder ein Misserfolg war, bemisst sich an seiner wichtigsten Aufgabe: Ob die Staaten der Welt beim Klimaschutz real vorangekommen sind. Für die COP28 ist das nicht einfach zu beantworten. Der Gipfel hat versagt, weil er nicht schonungslos an den Ursachen des Implementationsdefizits bei den Nationalen Beiträgen (NDCs) angesetzt hat. Mit der Operationalisierung des Loss-und-Damage Fonds sowie mit der deutlichen Steigerung der Finanzzusagen für Mitigation und Adaptation gibt er aber dringend benötigte Handlungsimpulse.

(Pressemitteilung Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ))

Nach jedem Weltklimagipfel stellt sich die Frage, ob dieser ein Erfolg oder Misserfolg war. Das ist nicht anders bei der gerade beendeten COP28 in Dubai. Um eine sinnvolle Antwort geben zu können, müssen wir uns auf die Kernaufgabe des diesjährigen Gipfels konzentrieren. 

Und das war die globale Bestandsaufnahme, der „Global Stocktake“. Acht Jahre nach der Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens sollte der „Stocktake“ die Staaten darüber informieren, wie ihre nationalen Klimaziele und Aktivitäten verbessert und erweitert werden können. Der Artikel 14 des Pariser Vertrags verpflichtet die Staaten auch, die internationale Zusammenarbeit auszubauen und zwar in allen drei Säulen der Klimapolitik – dem Klimaschutz im engeren Sinne, der Klimaanpassung und der Klimafinanzierung. Was hat der „Global Stocktake“ nun diesbezüglich geleistet?  

Der Rückblick auf die letzten acht Jahre zeigt: Zwar hat das Pariser Abkommen seit seiner Annahme durch die gewählten Ziele und das Signal der Dringlichkeit des Handelns in der Klimakrise eine nahezu universelle Bewegung für Klimaaktivitäten hervorgebracht, aber es sind eindeutig mehr Anstrengungen nötig. 

Dazu braucht es nicht nur einzelne Projekte und Maßnahmen, sondern erforderlich sind eine Systemtransformation, Resilienz gegenüber dem Klimawandel sowie eine unablässige Minderung der Emission aller Treibhausgase. 

„Die globalen Emissionen liegen nicht auf einem Pfad, der mit dem 1.5°C-Ziel kompatibel ist“, stellt der Stocktake (Synthesis report S. 5) unmissverständlich klar. Die noch bestehende Lücke zu einem Paris-konformen Emissionspfad liegt bei etwa 20 bis 23 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalent. Das ist knapp die Hälfte der derzeitigen jährlichen Treibhausgasemissionen der Welt. 

Handeln ist also mehr als nötig. Das betrifft sowohl eine Erhöhung der nationalen Klimaziele, der Ambitionen, als auch die schwache Umsetzung des Versprochenen, die Implementation. Beides wird in der globalen Bestandsaufnahme (Synthesis report S. 16) klar angesprochen.

Ambitions- und Implementationslücke

Schauen wir auf den Gipfel zurück, so ist augenscheinlich, dass viel über die Ambitionserhöhung gestritten wurde, aber wenig über das Defizit gesprochen wurde, das Zugesagte auch umzusetzen. Was aber nützt mehr Ehrgeiz bei den Klimazielen, wenn es beim Vollzugsdefizit bleibt.

Der Synthese-Bericht zur globalen Bestandsaufnahme veranschlagt beide Lücken – die aus der Ambition und die aus der Implementierung – in etwa gleich groß. 

Danach haben die gesteigerten Klimaziele der Länder über die vergangenen Jahre hinweg die Emissionslücke um 15 bis 33 Prozent (Synthesis report S. 17) verringert. Aber der Fehlbetrag zwischen den angekündigten und den umgesetzten nationalen Klimazielen (den National Determined Contributions – NDC) liegt überschlägig bei 10 bis 20 Prozent, ist also nahezu ebenso groß wie die Ambitionslücke. 

Von Anfang an wurde der Global Stocktake auf der COP28 auf die Aufgabe verkürzt, die Ambition zu erhöhen. Die Frage, die über Top oder Flop des Gipfels entscheiden sollte, war der Entscheid darüber, ob sich die Länder auf einen Ausstieg („Phase out“) oder ein Ausschleichen („Phase down“) fossiler Brennstoffe festlegen. Das Ergebnis nach zähem Ringen ist ein bunter Wünsch-dir-was-Katalog: „Die Abkehr von sämtlichen fossilen Brennstoffen im Energiesystem“, einschließlich Erdöl und Erdgas, „in einer gerechten und ordnungsgemäßen Weise, die in diesem Jahrzehnt beschleunigt erfolgen und bis 2050 zur Netto-Nullemission führen soll. Die Wahl des Pfades soll in Abstimmung mit der Wissenschaft passieren. Das Zauberwort „Ausstieg“ ist damit nicht im Abschlusstext enthalten. Alle Nullemissions- und Geringemissionstechnologien („zero- and low emission technologies“) sind dafür unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten möglich, wie z.B. Erneuerbare Energien, die Kernenergie, aber auch traditionelle Energieträger, wenn sie mit der Kohlenstoffverbringung (CCS) oder Kohlenstoffentnahme (CDR) gekoppelt sind, besonders in Sektoren wie der Stahlproduktion, wo die Zielerreichung schwierig und teuer werden wird.

Unstrittig war, dass die Erzeugungskapazität erneuerbarer Energien bis 2030 verdreifacht werden soll und die Energieeffizienz doppelt so schnell zu verbessern ist wie bisher. Dieses Energiepaket allein wird aber aus Sicht der Wissenschaft nicht reichen. Die Staaten werden daher aufgefordert, nach Möglichkeit den Methanausstoß schon bis 2030 zu verringern. Ein konkretes Methanreduktionsziel ist aber im Abschlussdokument nicht enthalten. Der Übergang zu Null- oder Geringemissions-Fahrzeugen im Verkehr soll im Einklang mit der Erneuerung der Infrastrukturen, z.B. dem Aufbau von Schienen- und Ladesäulennetzen, von den Ländern vorangetrieben werden. Subventionen von fossilen Brennstoffen soll es nicht mehr geben, allerdings nur wenn diese „ineffizient“ sind. Brückentechnologien, sprich Erdgas, können aus Gründen der Energiesicherheit weiter eine Rolle in den nationalen Energiesystemen haben. Also für jeden was dabei!  Es hängt alles vom guten Willen der Länder ab, ob und was damit erreicht wird.      

Wirksame Mittel gegen das Nichtstun

Mir scheint diese Debatte um weitere hehre klimapolitische Ziele allerdings ohnehin zu kurz gesprungen. Nur eine schonungslose Analyse des Nichtstuns, also des Vollzugsdefizits, kann uns nach der schwachen Leistung der letzten acht Jahre weiterhelfen. Dazu aber wurde auf den Gängen und in den Sälen von Dubai praktisch gar nicht diskutiert. 

Deshalb spreche auch ich am Ende einen Wunsch aus: Wir brauchen eine wirksame globale Bepreisung von CO2 und anderen Treibhausgasen. Nur das schafft wirksame Vollzugs- und Handlungsanreize. Leider steht diese Aufgabe nicht im Pariser Abkommen. Auch die entsprechenden Initiativen – sie heißen hier „Climate clubs“ – haben dies nicht zum Ziel. 

Damit bleibt der Weltgemeinschaft nur ein weiteres Mittel: Die Klimafinanzierung als Treiber und großer „Ermöglicher“ von Klimaaktivitäten. Diese Forderung findet sich auch im Stocktake-Bericht. Dieser beschreibt die Klimafinanzierung als „entscheidendes Mittel zum Vollzug“ (Synthesis report S. 32-39) auf vielen Seiten, nicht nur in einem eigenen Kapitel, sondern an vielen anderen Stellen, insbesondere, wenn es um die fehlende Anpassungsfinanzierung geht (Synthesis report, u.a. Paragraph 169).

Viel ist dort auch die Rede von privater Ko-finanzierung und innovativen Instrumenten, wie beispielsweise Klimaversicherungen. Aber als Ökonom muss ich feststellen: Privates Kapitel wird nur dann in die Klimafinanzierung, vor allem von Klimaanpassung und die Vermeidung von Klimaschäden gelenkt werden, wenn neben den Risiken wie zunehmenden Unwettern auch regulatorische Risiken z.B. die Haftung für Klimaschäden und die Wirkung von Preissprüngen am Emissionshandelsmarkt (wie z.B.  2021/2022 im EU-Emissionshandel auf über 100 US-Dollar pro Tonne CO2eq) bei der privaten Investitionsentscheidung einfließen. Das aber erfordert eine wirksame CO2-Bepreisung, die sich an den Schäden und den Kosten der Risikobewältigung bemisst. Sonst funktioniert diese Verbindung von öffentlichen und privaten Aufgaben nicht.

Hat die COP28 also versagt? Ich komme zu einem klaren „Jein“. Ja, der Gipfel hat versagt, weil er nicht schonungslos an den Ursachen der im Stocktake identifizierten Ambitions- und Implementationslücke angesetzt hat. Nein, denn die COP hat mit dem funktionierenden Start des Loss-und-Damage Fonds sowie mit der deutlichen Steigerung der Finanzzusagen für Mitigation und – im geringeren Umfang – auch Adaptation zur Ermöglichung eines dringend nötigen Handlungsimpulses beigetragen. 

Kreiskämmerer Brandenburg geht in den Ruhestand

Abschiedsfoto: Kreiskämmerer Peter Brandenburg (li.) und Landrat Dr. Karl Schneider (Foto: Pressestelle HSK)

Kämmerer Peter Brandenburg war zufrieden, als am Freitag, dem 8. Dezember, der Kreishaushalt 2024 durch den Kreistag verabschiedet wurde. Es war der letzte von Brandenburg aufgestellte Kreishaushalt und sein letzter Arbeitstag, da er mit Ablauf des Jahres in den Ruhestand gehen wird.

(Pressemitteilung HSK)

Landrat Dr. Karl Schneider bedankte sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit: „Kreiskämmerer Peter Brandenburg genoss hohes Ansehen nicht nur in der Kreisverwaltung und im Kreistag, sondern auch bei den zwölf Städten und Gemeinden und darüber hinaus. Er hat immer die Weiterentwicklung des Kreises im Fokus gehabt.“

Der berufliche Werdegang von Brandenburg begann am 1. Mai 1980 beim Hochsauerlandkreis. Fast 40 Jahre war der Briloner nach seiner Ausbildung in der Kämmerei tätig und über 21 Jahre davon als Kämmerer. Für eine mögliche Gründung einer Energiegesellschaft steht der 64-Jährige der Kreisverwaltung zeitweise noch zur Verfügung. Seine freie Zeit wird er künftig mit seinen Enkelkindern sowie mit Wandern, Radfahren und Reisen verbringen.

Als Nachfolger wurde bereits in der Junisitzung des Kreistages Manuel Sellmann bestellt, der sein Amt als Kämmerer am 1. Januar 2024 antritt.

Nationalpark: Landrat/CDU/FDP verhindern Informationsphase

Am Lörmecke-Turm im Arnsberger Wald Ende 2020. Hier war mal sehr viel Wald. (archivfoto: zoom)

Eine der wichtigen Entscheidungen, die am Freitag (08.12.2023) im Kreistag anstanden, war eine Abstimmung zum Thema Nationalpark. Wie bereits berichtet(*), hat die aktuelle Landesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass es in NRW – neben dem Nationalpark Eifel – einen weiteren Nationalpark geben soll. Bisher gibt es in Deutschland insgesamt 16 Nationalparke, alle sind Erfolgsgeschichten. Sie haben sowohl für die Erhaltung von naturbelassenen Gebieten als auch für den Tourismus großen Nutzen.

(Der Artikel ist heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die NRW-Landesregierung hat sechs Gebiete definiert, die sich als Nationalpark eignen. Eines davon ist der Arnsberger Wald. Er liegt in den Kreisen HSK und Soest, im HSK in den Städten Arnsberg und Meschede. Dieser Nationalpark wäre etwa 7.500 ha groß und würde ausschließlich staatliche Flächen betreffen: privater Grund und Boden würde nur dann einbezogen, wenn die Eigentümer dies ausdrücklich wünschen.

Die Kreise in NRW sind nun aufgefordert, sich bei Interesse bis zum 31.03.2024 für den Nationalpark in ihrem Bereich zu bewerben. Wenn man vorher eine unverbindliche Interessenbekundung abgibt, bietet die Landesregierung ein umfangreiches Informationsprogramm: Erkundung im Nationalpark Eifel, Info-Veranstaltungen vor Ort im eigenen Kreis mit Experten, u.v.m., und das ohne Kosten für die Kreise.

Im Kreishaus in Meschede ging es nun darum, ob – wie von Landrat, CDU und FDP gewünscht – sofort die Ablehnung einer Bewerbung beschlossen wird oder ob zunächst die Informationsmöglichkeiten genutzt werden, um sich umfassend über Vor- und Nachteile zu informieren. Die Entscheidung über eine Bewerbung hätte dann in der nächsten Kreistagssitzung am 15.03.2024 erfolgen können. Schon vor der Sitzung hatte die SBL-Fraktion den Antrag gestellt, sich zunächst umfassend zu informieren; während der Kreistagssitzung beantragte dann auch die SPD-Fraktion, die endgültige Entscheidung zu verschieben.

Viele Naturschutzverbände, der SGV Soest, der SGV Arnsberg, die IHK, die Städte Arnsberg und Meschede sprachen sich deutlich dafür aus, zunächst vielfältige Informationen zu sammeln. Auch die Landrätin des Kreises Soest hatte für ihren Kreistag, der am 14.12.2023 tagt, eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten lassen. Doch all dies interessierte die Mehrheit im HSK-Kreistag überhaupt nicht. Ohne jede Rücksicht auf die Interessen der anderen Beteiligten beschloss der Kreistag mit 28 : 22 Stimmen die sofortige und endgültige Ablehnung jeder Bewerbung. Dies stieß bei vielen Verbänden auf völliges Unverständnis. Anscheinend haben Gruppen wie z.B. eine Lobby von Jägern hier einen sehr großen Einfluss, und bevor sich durch Informationsveranstaltungen möglicherweise ein anderes Bild hätte ergeben können, sollte das Thema schnell “erledigt” werden.

Auffällig dabei waren die vielen falschen Behauptungen wie z.B., dass auch Privatgrund betroffen sei, dass in einem Nationalpark überhaupt nicht gejagt werden dürfe, dass der heimische Holzmarkt erheblich gestört würde oder dass die IHK als Vertreterin der Wirtschaft den Nationalpark ablehnen würde. Aufschlussreich in diesem Zusammenhang war auch die Antwort des Landrats in der Einwohnerfragestunde auf die Frage eines BUND-Mitglieds, aus der sich ergab, dass ihn die Meinungen der beteiligten Städte überhaupt nicht interessieren, weil nur der Kreis zuständig wäre.

Es ist sehr schade, dass durch diese Ignoranz eine große Chance für die Region vergeben wurde. Wir brauchen bei der nächsten Kommunalwahl im September 2025 im Kreistag eine andere Mehrheit – die (aktuell noch) der Block CDU/FDP hat.

(*)

http://sbl-fraktion.de/?p=11194

https://www.schiebener.net/wordpress/heute-im-umweltausschuss-des-kreistags-fundamentalopposition-gegen-den-nationalpark/

Neuer „Dorfsheriff“ in Medebach

v.l.n.r.: Polizeihauptkommissar Winfried Gehb (Bezirksdienstbeamter Medebach), Polizeihauptkommissar Ralf Balkenhol (Vorgänger von Winfried Gehb), Polizeihauptkommissar Albrecht Saßmannshausen (Leiter der Polizeiwache Winterberg) (Pressefoto)

Winfried Gehb ist der neue „Dorfsheriff“ in Medebach. Seit Anfang Dezember ist er Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in „seiner“ Stadt und hat ein offenes Ohr für Anliegen jeder Art. Er löst seinen Vorgänger Ralf Balkenhol ab, der sich in den Ruhestand verabschiedet hat.

(Pressemitteilung Polizei HSK)

1985 trat Winfried Gehb zunächst in den Bundesgrenzschutz ein und wechselte 1993 zur Polizei NRW. Nach einigen Jahren Streifendienst in Bonn, Köln und Siegburg wurde er 2006 in den Hochsauerlandkreis versetzt. Nach Stationen in Sundern, Arnsberg, Meschede, Marsberg und Brilon kam Winfried Gehb 2018 zur Polizeiwache Winterberg. Erfahrungen für seine jetzige Tätigkeit konnte der 56-Jährige bereits sammeln. Bis Ende November war er Bezirksdienstbeamter von Hallenberg. Winfried Gehb freut sich auf viele nette Gespräche und eine gute Zusammenarbeit.