Meschede: Weihnachtsfeier mit Lesung, Theater & Poetry im Newcomer Forum Kultur

Christian und Daniel sind die Brüder Griese (Pressefoto)

Zu einem Weihnachtsspecial lädt das Newcomer Forum Kultur am Donnerstag, 21.12.23 ab 19:30 Uhr bei freiem Eintritt in die Rockkneipe TRÖTE am Winziger Platz in Meschede ein.

(Pressemitteilung Werkreis Kultur Meschede)

Anke Kemper wird einen weihnachtlichen Kurzkrimi vortragen, und Die Impulsianer überzeugen mit Impro-Theater.

Daniel Griese hat sich nach seinem letzten Auftritt erneut angekündigt und wird weitere Ausschnitte aus seinem Stand Up-Programm liefern.

Davina Sauer präsentiert auf ihre altbewährte Art Poetry der Jahreszeit angepasst, und die Autorin Doro Raffenberg beendet die Runde mit einer Kurzgeschichten-Lesung.

Alle Jungautoren, Vorleser, Comedians oder Schauspieler haben die Möglichkeit, die Open Stage Veranstaltungen mitzugestalten. Eine Tonanlage mit Mikrofon steht zur Verfügung.

Anmeldungen für den nächsten Literatur- und Theaterabend nimmt der Vorsitzende des WKM Holger Kliemannel oder Christoph Gmyrek an dem Abend direkt entgegen, danach gerne eine Email an den WKM: WKMeschede@gmail.com  

Im Neuen Jahr geht’s am 18.01.24 mit der Live-Session in der TRÖTE weiter.

Gemeinsame Presseerklärung der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis und der Stadt Winterberg zu Driftern am vergangenen Wochenende

Das winterliche Wetter hat am Wochenende wieder einmal dazu geführt, dass sich zahlreiche sogenannter „Drifter“ auf den Weg nach Winterberg gemacht haben, um auf schneebedeckten Parkflächen, in den Höhendörfern oder auch in der Innenstadt aufzufallen.

Am späten Samstagabend wurden der Polizei mehrere Fahrzeuge in Winterberg gemeldet. Die Polizei war mit einigen Streifenwagen vor Ort und kontrollierte die einschlägigen Örtlichkeiten.

Durch die Anfang 2022 beschlossene Änderung der Sondernutzungssatzung untersagt die Stadt Winterberg die Nutzung der städtischen Flächen über Nacht. Und Nutzung meint bereits das Befahren der Parkplätze oder das Parken auf den Parkplätzen.

Konkret werden mit dieser Regelung die Nutzung für die Parkplätze Großraumparkplatz Bremberg, Parkplatz Fußgängerbrücke B 236, Parkplatz Nordhang, Parkplatz Bremberg (P2), Parkplatz Hochheide Niedersfeld, Parkplatz Kapellenhang Altastenberg, Parkplatz Kreuzbergweg Winterberg, Parkplatz Homberg Züschen von 22.30 Uhr bis 8.00 Uhr untersagt.

Zusätzlich hat die Stadt Winterberg auf dem Brembergparkplatz elektronisch gesteuerte Poller eingebaut, die den Parkplatz um 22.30 Uhr automatisiert absperrt. Wer sich danach noch auf dem Parkplatz befindet, verstößt gegen die Sondernutzungssatzung und bekommt ein Bußgeld auferlegt. Die Polizei konnte am Samstagabend nach 22:30 Uhr einige Fahrzeuge und ihre Fahrer auf der mittlerweile abgesperrten Fläche antreffen.

Im Gesamtbereich Winterberg stellte die Polizei eine dreistellige Anzahl an Fahrzeugen fest. Eine Vielzahl der Fahrzeuge war mit auswärtigen Kennzeichen versehen. Es ist davon auszugehen, dass sich ein großer Teil der angetroffenen Personen ausschließlich zur Begehung der festgestellten Verstöße auf den Weg nach Winterberg gemacht hat.

Gegen eine Vielzahl von Autofahrern wurde konsequent eingeschritten. Insgesamt wurden 54 Bußgeldverfahren eingeleitet. Diese richten sich überwiegend nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Winterberg. Zusätzlich wurden 13 Verwarngelder wegen anderer diverser Verkehrsverstöße erhoben. Die Beamten erteilten etwa 70 Platzverweise.

Gegen 23:40 Uhr viel der Polizei ein hochmotorisiertes Fahrzeug aus Dortmund auf. Der Fahrer wurde kontrolliert. Die Beamten stellten fest, dass der 21jährige Autofahrer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs war. Das Fahrzeug wurde vor Ort stillgelegt. Gegen den Fahrer wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.

Um 00:40 Uhr wurde am Skigebiet „Sahnehang“ eine Beschädigung an einer Schranke zu einem Parkplatz gemeldet. Hier besteht der Verdacht, dass diese durch bislang unbekannte Täter gewaltsam geöffnet wurde, um mit einem oder mehreren Fahrzeugen auf den Parkplatz zu gelangen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen hierzu übernommen.

Die Polizei im Hochsauerlandkreis und die Stadt Winterberg werden die Situation im Stadtbereich Winterberg im Blick behalten und konsequent gegen Autofahrer vorgehen, die den öffentlichen Straßenverkehr oder auch städtische Flächen für verkehrsfremdes Verhalten nutzen. Autofahrer, welche private Flächen nutzen, verursachen nicht selten Schäden. Hier wenden sich die Eigentümer regelmäßig an die Polizei und erstatten Anzeige.

Olsberg: Ehepaar bei Verkehrsunfall schwer verletzt

Der 84jährige Ehemann ist am Samstag verstorben.

Am Dienstag kam es in Olsberg zu einem schweren Verkehrsunfall. Nach bisherigen Erkenntnissen wollte ein Ehepaar aus Bigge gegen 11:30 Uhr die Hauptstraße als Fußgänger überqueren. Zeitgleich bog ein 26jähriger Mann aus Soest von der „Ehrenmalstraße“ auf die Hauptstraße ab. Das Ehepaar kam daraufhin zu Fall.

(Pressemitteilung Polizei HSK)

Der 84jährige Mann und seine 73jährige Frau wurden schwer verletzt. Der Rettungsdienst war im Einsatz. Die Polizei sperrte die Unfallstelle großräumig ab. Es kam zu Verkehrsstörungen. Ein Verkehrsunfallaufnahmeteam war vor Ort. Die Verletzten wurden per Rettungshubschrauber in Spezialkliniken geflogen. Der 84jährige Fußgänger ist am Samstag verstorben.

Das Verkehrskommissariat hatte noch am Unfalltag die Ermittlungen in diesem Fall übernommen. Die Unfallursache ist derzeit noch unklar. Der Polizei liegen Hinweise vor, dass zum Unfallzeitpunkt unbeteiligte Personen im Bereich des Geschehens anwesend waren. Diese könnten wichtige Zeugen sein.

Zur Ermittlung der Unfallursache wurde ein Rekonstruktionsgutachten in Auftrag gegeben. Das Verkehrskommissariat bittet darum, dass sich mögliche Zeugen mit der Polizeiwache in Brilon unter der Telefonnummer 02961-90200 in Verbindung setzen.

Nach Klima-Urteil gegen die Bundesregierung: VCD fordert Tempolimits und den Abbau klimaschädlicher Subventionen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Ende November entschieden, dass die Bundesregierung gegen das Klimaschutzgesetz verstößt. Das Urteil verpflichtet die Regierung, schnellstmöglich wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen. Für Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD, ist klar: Minister Wissing muss schleunigst effektive Maßnahmen vorlegen.

(Pressemitteilung VCD)

„Bundeskanzler Scholz besucht die Weltklimakonferenz in Dubai, während ihm zuhause ein Gericht das Versagen seiner eigenen Klimapolitik attestiert. Vor allem im Verkehr muss die Regierung handeln. Das von Minister Wissing im letzten Jahr vorgelegte Sofortprogramm ist weder dazu geeignet, die Klimalücke im Verkehr zu verringern, noch erfüllt es die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes. 

Jetzt gibt es keine Ausreden mehr, Herr Wissing muss endlich liefern. Was nötig ist, liegt seit Jahren auf dem Tisch: Unumgänglich ist der Abbau der Steuerprivilegien im Verkehr. Rund 30 Milliarden Euro entgehen dem Staat jährlich durch Dienstwagenprivileg und ermäßigte Dieselsteuer, durch Entfernungspauschale und Steuerbefreiungen in der Luftfahrt. Auch Kfz-Steuer und Luftverkehrsteuer bedürfen dringend einer Reform nach ökologischen Maßstäben.

Subventionsabbau und Steuerreform zusammen schaffen Spielräume im Haushalt für eine nachhaltige und sozial gerechte Transformation. Dies gilt umso mehr nach dem Verfassungsgerichts-Urteil zum Klima- und Transformationsfonds.

Als Sofortmaßnahme darf auch das Tempolimit nicht länger tabu sein. Tempo 120 auf Autobahnen und Tempo 80 auf Landstraßen entlasten das Klima jährlich um mindestens sieben Millionen Tonnen CO2, gleichzeitig machen sie die Straßen sicherer. Auch innerorts dient Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einem besseren Klima, schützt Rad- und Fußverkehr und verringert Lärm und Luftverschmutzung.

All das ist bekannt und belegt. Nun muss Herr Wissing es umsetzen – die Zeit des Aussitzens ist vorbei.“

„Intensität, Farbe, Form“: August Macke-Preisträgerin Toulu Hassani vermittelt die Stärke des Kunstwerks

„And So On To Infinity“ noch bis zum 14. Januar 2024 im Sauerlandmuseum Arnsberg

„So On To Infinity“ ist Titel der Sonderausstellung der aktuellen August-Macke Preisträgerin Toulu Hassani, die seit dem 01. Dezember 2023 im Sauerland-Museum in Arnsberg gezeigt wird (bis 14. Januar 2024). (Foto: HSK)

Kurz nachdem die Reden auf die aktuelle August-Macke-Preisträgerin verklungen sind, tritt Toulu Hassani ans Pult. Bescheiden, leise und so überaus freundlich wirken ihre Worte. In knappen Sätzen spricht die 39-jährige weniger über ihre Kunst. Das hat sie den Laudatoren zuvor überlassen.

Ihr Schwerpunkt ist eindeutig das fokussierte Aufgehen im künstlerischen Schaffensprozess: „Hier im Sauerland-Museum habe ich alle Möglichkeiten dazu gehabt“, strahlt sie glücklich über den ihr gerade im Zuge der Ausstellungseröffnung „And So On To Infinity“ zuerkannten Preis, einem der bedeutendsten Kunstpreise Deutschlands.  Noch glücklicher aber scheint sie über den besonderen Umstand zu sein, der aktuellen Ausstellung einen eigenen, großformatigen Beitrag beizusteuern. Seit dem 13. November hält sie sich dafür täglich im großen Ausstellungsraum des Sauerland-Museums auf, wendet für die großen Flächen verschiedenste Techniken an, arbeitet bis tief in die Nacht – das Museum wird zum Atelier, gibt ihr diese Freiheiten, daher ihr Dank.

Das neue Werk hat wohl auch die zahlreichen Studentinnen und Studenten neugierig gemacht, die Toulu Hassani, zurzeit Interimsprofessorin für Malerei und Grafik an der Akademie der Bildenden Künste München, an diesem Abend der Preisverleihung und gleichzeitigen Ausstellungseröffnung begleiten. 

Hassanis Dank für ihre Möglichkeiten, die ihr der Hochsauerlandkreis lässt, findet Resonanz im Grußwort von Dr. Karl Schneider, Landrat und auch beratendes Mitglied im August Macke-Kuratorium: „Seien Sie sicher, dass wir äußerst dankbar für Ihr künstlerisches Engagement sind und Sie gern in diesen Tagen im Hochsauerlandkreis beherbergen. Ich finde es herausragend und einmalig, dass das Trennende zwischen der Arbeit im Atelier und der Ausstellung als Werkschau für die Betrachtenden verschwindet. Sie verknüpfen Ihre neue Arbeit zur bezugnehmenden Ausstellung“, so der Landrat, der übrigens besonders darauf abhob, dass das Sauerland-Museum eben auch ein temporäres Kunstmuseum ist – „so, wie wir es uns bei der REGIONALE 2013 auch schlussendlich erdacht und auch umgesetzt haben: ein Museum für alle Generationen mit Strahlkraft in die Region.“

Toulu Hassani bei der Verleihung des August-Macke-Preises im Sauerland-Museum Arnsberg am Donnerstag, 30.11.2023. (Foto: HSK)

Dass Arnsberg, der Hochsauerlandkreis und auch Südwestfalen sich eben mit diesem Museum diese Strahlkraft erworben hat, unterstrich Staatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert, die aus dem NRW-Kulturministerium aus Düsseldorf angereist war: „Nordrhein-Westfalen ist ein starker Ort für Experimente, dafür stehen die Museen in Krefeld, Aachen, Bielefeld, Münster oder auch das Sauerland-Museum in Arnsberg. Das Land NRW verfügt über die in der Fläche dichteste Museenlandschaft Europas und ist auch stolz, dass das Sauerland seit mehr als 60 Jahren in der Tradition steht, mit dem August-Macke-Preis einen bedeutenden Kunstpreis zu verleihen – ein Grund zum Feiern!“

Auch bei so viel Kulturpolitischem geriet die Künstlerin und aktuelle Preisträgerin an diesem Abend nie aus dem Blick: In seiner Laudatio bediente sich Dr. Roland Mönig, Direktor des von der Heydt-Museums Wuppertal, einem Appell der US-amerikanischen Kulturkritikerin Susan Sontag: „Offen sein für die Sinnlichkeit der Kunst!“ Toulu Hassanis Werke seien „Denken mit der Farbe, denken mit dem Strich, denken mit der Form, Malerei am äußersten Maximum, im äußersten Minimum, Denkfiguren für das Unfassbare“, kurzum: „August Macke wäre zufrieden gewesen.“ Und Kuratoriumsvorsitzender Prof. Dr. Car-Peter Buschkühle erkannte im Werk Hassanis die Stärke des individuellen Kunstwerks im Gegensatz zum Kollektiv: Toulu Hassani vermittelt uns wieder die Intensität von Farbe und Form – konzentriert und fokussiert: „Mich begeistert ihre Art und Weise des Machens.“

Toulu Hassani: „And So On To Infinity“, vom 01. Dezember 2023 bis zum 14. Januar Januar 2024, Sauerland-Museum Arnsberg, www.sauerlandmuseum-arnsberg.de

Auferstehungskirche Arnsberg: Akkordeon aktuell – von Klassik bis Klezmer

Auch die Spielerinnen und Spieler des Nachwuchsorchesters wirken mit. (Foto: Musikschule HSK)

Unter dem Titel „Akkordeon aktuell – Solo, Ensemble, Orchester“ stellt die Musikschule Hochsauerlandkreis am Sonntag, 10. Dezember 2023, 17 Uhr, in der Auferstehungskirche in Arnsberg die stilistische Vielseitigkeit des Akkordeons konzertant in den Vordergrund. 

(Pressemitteilung)

Gemeinsam mit Studentinnen der Akkordeonklasse der TU Dortmund musizieren Schülerinnen und Schüler der Musikschule Hochsauerlandkreis solistisch, im Ensemble oder in der Orchesterbesetzung.

Im ersten Teil des Konzerts werden die jungen Musikerinnen gemeinsam mit ihrem Dozenten Dr. Maik Hester Transkriptionen und Originalkompositionen zu Gehör bringen. Der stilistische Bogen reicht dabei von Werken aus Barock und Klassik bis zum „Tango de Roxanne“ aus dem Jahre 2001.

Der zweite Teil des Konzertes gehört den Akkordeonschülerinnen und -schülern der Musikschule Hochsauerlandkreis. In Orchesterbesetzung spielen sie zwei der in den letzten Jahren entstandenen Werke des britischen Komponisten Ian Watson, Leiter des Londoner Akkordeonorchesters. Darüber hinaus enthält auch das Programm der HSK-Musikschüler Kompositionen im Stile der geistlichen Musik des 18. Jahrhunderts. Das Genre des Tango Nuevo, einer Weiterentwicklung des klassischen Tango Argentino ist durch Kompositionen des berühmten argentinischen Bandoneonvirtuosen Astor Piazzolla vertreten.

Das Musikschulorchester steht unter der Leitung von Ulrich Papencordt. Der Eintritt zum Konzert ist frei.

Wasserkrise: Wichtigste Kontrollbehörde für Kohletagebau in Brandenburg überfordert

Essen, 30. November 2023. Der Braunkohlekonzern Leag, größter Wassernutzer Brandenburgs, kann nicht ausreichend geprüft werden. Die entscheidende Behörde, die den Bergbaukonzern und seine Wassernutzung prüfen und genehmigen soll, sieht sich dazu außerstande. Der Präsident des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) in Cottbus, Sebastian Fritze, räumt gegenüber CORRECTIV ein: „Die Modelle der Leag für das Grund- und Oberflächenwasser können wir nicht prüfen.“ Aktuell fehlten dafür Fachpersonal und Stellen. 

(Pressemitteilung)

Das Amt muss wichtige Entscheidungen treffen: Die Leag hat beantragt, bis 2044 noch einmal 1,4 Milliarden Kubikmeter Grundwasser alleine am Kraftwerk bei Jänschwalde zu nutzen. Auch über die Füllung der zahlreichen Bergbaufolgeseen, wie etwa dem Ostsee bei Cottbus, entscheidet das LBGR. Diese Planungen sind auch entscheidend für die Wasserversorgung Berlins, die in großen Teilen über die Spree aus der Lausitz erfolgt. LBGR-Chef Fritze drückt seine Ohnmacht gegenüber dem Kohlekonzern, der auch wichtigster Arbeitgeber der Region ist, so aus: „Man muss ein gewisses Vertrauen haben.“ 

Ungeahndete Rechtsbrüche 

Selbst bei konkreten Versäumnissen der Leag kann die staatliche Behörde kaum eingreifen. So hat die Firma laut Zahlen des LBGR beispielsweise am Tagebau Jänschwalde bei Cottbus jahrelang viermal so viel Wasser entnommen, wie ursprünglich genehmigt. Durch die übermäßige Grundwassernutzung sinken die Wasserpegel der Seen in der Umgebung. Aber auch hier schafft die Leag Tatsachen – und das Bergbauamt kann nur zusehen. „Wir haben keine Wahl: Wir können die aktuelle Wasserentnahme nicht stoppen. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Grube zusammenfällt“, sagt LBGR-Leiter Fritze. 

Die Leag wiederum schreibt auf CORRECTIV-Anfrage lediglich, die jährlichen Sümpfungsmengen, die für einen sicheren Tagebaubetrieb notwendig seien, würden regelmäßig den Behörden berichtet. 

Auch für den Pinnower See bei Jänschwalde wurde die Leag dazu verpflichtet, die Wasserstände wieder anzuheben. Doch die gesteckten Ziele sind nie erreicht worden, ebenso wie die Füllung des Cottbuser Ostsees um Jahre verschoben wurde und nun erst 2030 beendet sein soll. 

Trinkwasserversorgung von Berlin nicht genug berücksichtigt

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) sind direkt von den Genehmigungen für die Leag betroffen. Sie beziehen einen Teil ihres Wassers für die Hauptstadt und Umgebung aus der Spree, die wiederum in der Lausitz entspringt. Die Leiterin des Bereichs Wasserversorgung bei den Berliner Wasserbetrieben, Gesche Grützmacher sagt, dass bei der Planung der Bergbaufolgelandschaft nicht ausreichend berücksichtigt werde, wie sie sich auf Menge und Güte des Trinkwassers in der Hauptstadt auswirken könnte. Grützmacher fordert: „Das muss jetzt nachgeholt werden.“
 
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Die Recherche ist seit heute online unter diesem Link zu lesen: „Alles für die Kohle: Wie ein Konzern unser Wasser abgräbt

Hochsauerlandkreis: Neues Impfangebot für Kinder im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen

Ärztin Anne Schüttke und MFA Myriem Hofmann vom Gesundheitsamt Hochsauerlandkreis (Foto: HSK)

Kinder, die im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt HSK vorstellig werden, können sich dabei ab dem 05. Dezember gegen Masern, Mumps und Röteln impfen lassen.

(Pressemitteilung HSK)

Während die Masernschutzimpfung für den Besuch einer KiTa oder der Schule Pflicht ist, folgt das Gesundheitsamt mit der Dreifachschutzimpfung MMR der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

„Die Eltern bringen den Impfausweis des Kindes zum Termin mit. Die medizinische Fachangestellte prüft dann, ob ein ausreichender Impfschutz besteht“, erklärt Andrea Gerbracht, Sachgebietsleiterin für Kinder-, Jugend- und Zahngesundheit. Wird ein fehlender Masernimpfschutz festgestellt, können die Eltern für ihre Kinder spontan Gebrauch von dem neuen Impfangebot machen, sofern keine medizinischen Gründe wie beispielsweise Fieber, schwere Einschränkungen des Immunsystems oder bekannte Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs dagegensprechen. „Gern können Eltern aber auch bereits im Vorfeld ihr Interesse melden“, so Andrea Gerbracht. Für die Impfung stehen Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes bereit.

Das niederschwellige Impfangebot kann außerdem von Kindern aus Zuwandererfamilien genutzt werden, die zur sogenannten Seiteneinsteigeruntersuchung ins Kreishaus kommen.

NRW: Sterblichkeit im Jahr 2022 höher als im Vorjahr

Mit 13,0 Sterbefällen je 1 000 Einwohner war die Sterblichkeit in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 höher als 2021 (12,3). Bei über 60-Jährigen lag die Sterblichkeit 2022 bei 41,3 je 1 000 Gleichaltrige.

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 sind in NRW 234 176 Personen gestorben. Umgerechnet auf die Bevölkerung des Landes ergibt sich daraus ein Wert von 13,0 Sterbefällen je 1 000 Einwohner. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war das fast eine verstorbene Person mehr je 1 000 Einwohner als ein Jahr zuvor (2021: 12,3). Vor der Pandemie – konkret von 2017 bis 2019 – hatte die durchschnittliche Sterbeziffer noch bei 11,6 gelegen.

Betrachtet man das Alter der Gestorbenen, dann zeigt sich, dass die Sterblichkeit in Nordrhein-Westfalen in den höheren Altersgruppen zugenommen hat: Für Personen im Alter ab 60 Jahren lag die Sterblichkeit bei 41,3 Gestorbenen je 1 000 Gleichaltrigen; 2021 hatte dieser Wert noch bei 39,1 gelegen.

Die Sterbeziffer für die unter 60-Jährigen war dagegen in den Jahren von 2021 (1,6) bis 2022 (1,5) rückläufig und lag damit in etwa auf dem Niveau der Vorpandemiejahre 2017 bis 2019 (durchschnittlich 1,5).

Den höchsten Anstieg hat das Statistische Landesamt für die ab 90-Jährigen ermittelt: Hier ist die altersspezifische Sterbeziffer von 235,5 im Jahr 2021 auf 261,6 im Jahr 2022 angestiegen.

Bei den 80 bis unter 90-Jährigen erhöhte sich die Sterbeziffer im selben Zeitraum von 76,8 auf 83,3.

In den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes NRWs waren im Jahr 2022 die Sterbefälle je 1 000 Personen im Alter ab 60 Jahren in den Städten Herne (47,4); Duisburg (46,5) und Oberhausen (46,1) am höchsten. Die niedrigste Sterblichkeit in dieser Altersgruppe wurde für Münster (36,7) und die Kreise Coesfeld (37,0) und Paderborn (37,1) ermittelt.

Der Hochsauerlandkreis liegt mit 40,7 Sterbefällen knapp unter dem Durchschnitt von NRW (41,3 bei über 60-Jährigen).

Eine genauere Aufschlüsselung findet sich in dem unten verlinkten PDF.

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Sterbefälle der 60-jährigen und älteren Personen in NRW im Jahr 2022 (Ein Kartogramm für kreisfreie Städte und Kreise) (PDF, 744,87 KB)

CORRECTIV verlässt Onlineplattform Twitter, jetzt X

In den vergangenen Monaten haben die Verbreitung von Desinformation und Hassrede auf der Plattform deutlich zugenommen. Dessen Eigentümer selbst verbreitet rassistische, antisemitische und populistische Inhalte. CORRECTIV nimmt seine Verantwortung als gemeinwohlorientiertes Medienhaus wahr und verlässt den Kurznachrichtendienst. Die CORRECTIV-Faktenchecks bleiben jedoch.

(Pressemitteilung)

Essen/Berlin, 27.November 2023. „Einst war Twitter informativ, gar lustig, später in Protestbewegungen sogar lebenswichtig, um Botschaften an die Öffentlichkeit zu senden. Inzwischen breiten sich Hass und Desinformation unkontrolliert aus, auch weil Elon Musk dies bewusst zulässt und sogar befeuert. Ein konstruktiver Diskurs ist auf der Plattform nicht mehr möglich“, sagt Justus von Daniels, CORRECTIV-Chefredakteur.

Unter Eigentümer Elon Musk und mit der Umbenennung zu X hat sich der Kurznachrichtendienst aus dem freiwilligen EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformationen zurückgezogen. Auch der Einsatz von Medien für einen faktenbasierten Diskurs wurde zunehmend erschwert. Die Situation ist ernst. Falschmeldungen und Hassrede gehören zum Alltag. Die Ausrichtung von X ist demokratiegefährdend.

Aufgrund der Verbreitung illegaler Inhalte und Desinformation  im Zusammenhang mit den Ereignissen im Nahen Osten hat die EU eine Untersuchung gegen X eingeleitet. Damit nutzt die EU-Kommission Mittel des im August in Kraft getretenen Digital Services Act, die sehr große Social-Media-Plattformen wie X verpflichtet, unter anderem die Verbreitung von Falschbehauptungen einzudämmen.

CORRECTIV steht für eine starke Demokratie. Das tut das gemeinwohlorientierte Medienhaus auch mit der Entscheidung, X zu verlassen. Das Statement, das die Redaktion nach anhaltenden Bedenken gegen den fragwürdigen Kurs der Plattform setzen kann, ist, die Nutzung zu stoppen.

Nur CORRECTIV.Faktencheck wird weiterhin auf X vertreten sein. Gerade weil sich Desinformation aktuell wieder stärker auf X verbreitet, wird die Faktencheck-Redaktion weiter dort entgegenwirken, wo sich Falschbehauptungen stark verbreiten und ein Millionenpublikum erreichen. Um Desinformation künftig bekämpfen zu können, brauchen wir auch Ihre Unterstützung als Konsumentinnen und Konsumenten auf Social-Media-Plattformen. Haben Sie eine potenzielle Falschmeldung gesehen, schicken Sie uns diese gerne via Whatsapp zu an +49-151-17535184.  

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