Vielleicht erinnern Sie sich? Vor einem Monat veröffentlichte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) auf ihrer Internetseite und ihrer Facebook-Seite zwei Berichte über die schrittweise Abholzung eines Buchenwaldes am Südosthang des „Hohen Knochen“ nahe Neuastenberg.
(Der Artikel ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)
Hier soll in den letzten Jahren ein rund 30 Hektar großer, geschlossener, alter Buchenbestand freigeschlagen und mit Fichten bepflanzt worden sein. Einige dieser jungen Fichten sind mittlerweile aufgrund des Regenmangels wohl schon vertrocknet.
Umweltschützer, SBL, UNB
Die SBL-Kreistagsfraktion schaute sich die vom Buchenwald-Experten Norbert Panek ins Netz gestellten Fotos vom gemetzelten Buchenwald an und erkundigte sich dann schriftlich beim Landrat bzw. bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Hochsauerlandkreis nach deren Bewertung des Kahlschlags.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=9637
Die UNB antwortete, sie sei vom Eigentümer weder im Vorfeld noch im Nachhinein über die Abholzung des Buchenwaldes in Kenntnis gesetzt worden. Erst durch Herrn Panek wäre die Behörde im August 2020 über die Rodungsmaßnahme informiert worden. Die UNB führt weiter dazu aus, dass im konkreten Fall kein Schutzgebiet betroffen sei und daher die Maßnahme weder anzeige- noch genehmigungsp?ichtig ist. Aus ökologischer Sicht sei die Maßnahme zu bedauern!
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=9657
Umweltverband, Regionalforstamt und Kritik an Behörden und Ministerium
Der Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) wandte sich offenbar an das zuständige Regionalforstamt in Schmallenberg. Die PM des Umweltverbands zur Stellungnahme des Regionalforstamts stellen wir hier auf den Seiten der SBL gerne ein:
„Das Forstamt Schmallenberg räumt zwar ein, dass „die Wiederaufforstung mit reiner Fichte nicht der forstfachlich sinnvollen Vorgehensweise“ entspreche, jedoch sei der „waldbesitzende Unternehmer nicht verpflichtet, dem forstbehördlichen Ratschlag zu folgen.“
Schlimmer noch: „Die Kahlschläge erfolgten, wie eine Prüfung durch das Forstamt und die Naturschutzbehörde ergab, unter Beachtung der forstrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben NRWs und sind damit nicht gesetzeswidrig“, so das Regionalforstamt.
Nach Feststellung des Forstamtes seien die „Einschlagmaßnahmen“ zudem bereits „vor mehreren Jahren“ erfolgt. „Satellitenbilder und weitere Fotos belegen jedoch, dass noch im letzten Sommer Buchen eingeschlagen wurden“, so Norbert Panek, Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI) und Buchenwald-Experte.
Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI) und Norbert Panek reagierten auf die Stellungnahme des Forstamtes mit Verwunderung und Unverständnis. Dass Buchenwälder immer noch – mitten in Deutschland – aktiv und völlig unbehelligt vernichtet und zu Fichten-Äckern degradiert werden könnten, stelle letztlich eine Bankrotterklärung des zuständigen Ministeriums und der verantwortlichen Behörden dar. Die Gesetze sanktionieren das Prinzip der Kahlschlagwirtschaft offensichtlich nicht, sie legalisieren es sogar. Vor allem private Waldbesitzer wie hier, nutzen dieses Defizit offenbar schamlos aus.
Sinnbild für eine Forstplantagen-Philosophie
„Der Eingriff mag zunächst als ein „dramatischer Einzelfall“ erscheinen, ist aber im Grunde symptomatisch für den gesamten immer noch gängigen Dreiklang der deutschen Forstplantagen-Philosophie: kahlschlagen – räumen – aufforsten“, so Neumann und Panek. Der der Agrarwirtschaft entlehnte Nutzungsrhythmus habe sich seit 200 Jahren kaum geändert. Die klassische Forstwirtschaft sei in ihrer Denkweise erstarrt, habe sich von der Natur nahezu komplett abgewendet. Panek: „Der „Wald“ wird reduziert auf eine Ansammlung von nutzbaren Bäumen, neuerdings im Zeichen des Klimawandels von sogenannten „klimatoleranten“ Baumarten. Und alles soll jetzt „gemischt“ sein, egal, ob standortgerecht oder nicht – ein künstlich angelegtes Forst-Sammelsurium ausgewählter Exoten. Oder man greift doch noch mal, wie am „Hohen Knochen“, auf Altbewährtes zurück – die Fichte, der erklärte Brotbaum der deutschen Forst- und Holzindustrie. Und dies wohlwissend, dass diese Baumart die Klimaerhitzung auf Standorten außerhalb ihres natürlichen Areals in Mitteleuropa in den nächsten 20 Jahren nicht überleben wird.“ Die Pflanzungen im Hochsauerland seien Sinnbild für eine Forstwirtschaft, die sich vom Prinzip der Nachhaltigkeit und ihrer selbst verordneten „Ordnungsmäßigkeit“ längst verabschiedet habe.
Gesetzesnovelle dringend notwendig
Der Kahlschlag am „Hohen Knochen“ habe gezeigt, so Neumann, dass es offensichtlich keine wirksame Rechtsgrundlage für ein klares Kahlschlagverbot im Landesforstgesetz gebe. Dies sei gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Waldsituation unverantwortlich und das in NRW gültige Waldgesetz eine „komplette Augenwischerei“. Hier müsse dringend nachgebessert und in dem Gesetz ein generelles Verbot von Kahlschlägen sowie entsprechende Sanktionierungsinstrumente gesetzlich verankert werden, so Neumann. Wie zwischenzeitlich aus einer Landtagsanfrage der Partei Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, wolle die Landesregierung „den in Rede stehenden Kahlhieb eingehend nach den Maßgaben des Forst- und Naturschutzrechts prüfen.“ Vor diesem Hintergrund werde auch ein etwaiger Änderungsbedarf der forstrechtlichen Kahlhiebsbestimmungen geprüft.
Panek fordert zudem einen Pauschalschutz für bestimmte Buchenwald-Typen im Landesnaturschutzgesetz. Intakte Buchenwälder seien mittlerweile sowohl landes- als auch bundesweit in ihrem Bestand mehr als stark gefährdet. „Gerade im verfichteten Hochsauerland hätten die letzten verbliebenen Laubwälder eine bedeutende Funktion im überregionalen Waldbiotopverbund zu erfüllen“, so Panek und Neumann.“
Klick/Klack:
https://naturschutz-initiative.de/index.php?option=com_content&view=article&id=788&catid=22