Zu einer Demokratie gehören Mehrheiten und Minderheiten. Wer die Mehrheit hat, kann meistens wesentliche Entscheidungen alleine treffen, aber in der Regel haben auch Minderheiten Beteiligungsrechte.
(Dieser Bericht der Sauerländer Bürgerliste ist heute zuerst auf der SBL- Website erschienen.)
In der Kreispolitik im HSK ist manches anders. Im Laufe der Kreistagssitzung am Freitag (21.06.) waren 45 Personen zu wählen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht vorgeschlagen werden. Es hatte sich dafür (mal wieder) eine “GanzGanzGrosseKoalition” aus CDU/FDP/SPD und Grünen gebildet, die genau 45 Personen vorschlugen. Die Minderheit, bestehend aus SBL und FW/Linke, schlug eine Person für die 45 Plätze vor, einen kürzlich pensionierten Justizbeamten. Alleine die Tatsache, dass die Minderheit einen 2%-Anteil begehrte, führte bei Landrat und Mehrheitsfraktionen zu demokratieunwürdigen Kommentaren, die den kleinen Fraktionen das Recht absprechen wollten, überhaupt Vorschläge einzubringen.
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