Januar 1974: „Grievous Angel“-LP von Gram Parsons erscheint

Grievous Angel ist das zweite Soloalbum des Country-Rock-Musikers Gram Parsons. Es erschien im Januar 1974, vier Monate nach seinem Tod und wurde von Reprise Records veröffentlicht.

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=dKGq-Hi4t60

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Grievous Angel gilt als eines der bedeutendsten Alben des Country-Rock. Das komplette Album kann über diesen Link (YouTube-Playlist) abgerufen werde.

» RollingStone Album Review – 1974

btw:

Im Jahr 2004 erschien der Dokumentarfilm „Fallen Angel – Gram Parsons“ (Regie Gandulf Hennig). Diese Dokumentation wird hin und wieder in den Dritten Programmen der ARD bzw. bei 3Sat gezeigt.

Auf den Olsberg … und wieder runter

Blick vom Olsberg auf Olsberg (foto: zoom)

Seit gestern haben wir wieder schönes Wetter im Hochsauerland. Es ist kalt und klar.

Der Olsberg nördlich von Winterberg bietet großartige Rundumblicke. Der Weg hoch zum Gipfelkreuz ist anstrengend. Auf der dünnen gefrorenen Schneedecke rutschte ich mehr als einmal aus.

Man kann es schaffen, allerdings empfehle ich nach den heutigen Erfahrungen griffige und rutschfeste Winterschuhe, ansonsten Spikes.

Schlimmer als der Weg hinauf, ist mit schlechtem Schuhwerk der Weg hinunter. Von Buche zu Buche hüpfend habe ich es schließlich geschafft.

Ein letzter Blick Richtung Westen und ab nach Hause.

Am Ende des Abstiegs vom Olsberg ging die Sonne unter. (foto: zoom)

Der Olsberg ist zwar mehr als 100 Meter niedriger als der Kahle Asten, aber die freien Ausblicke sind wesentlich dramatischer.

Er da oben

Sonntags in der Bäckerei. Die Backwaren-Fachverkäuferin bei „Thoben“ gibt alles, um mir auf 50 Euro herauszugeben.

„Habe ich die Bank gesprengt?“, frage ich, und schlage vor:

„Warum machen Sie nicht einfach zu?“

„Da hätte ER DA OBEN was dagegen!“, antwortet sie ehrfurchtsvoll.

„GOTT?“

„Herr Thoben!“

„Gibt es einen HERRN Thoben?“

„Vater, Sohn, … seit 40 Jahren …“

„Vater, Sohn und Heiliges Geld, seit 2000 Jahren“

AfD hält Spender an Alice Weidel vor Öffentlichtkeit geheim
Rechenschaftsbericht der Partei ist „löchrig wie ein Schweizer Käse“

Berlin. (lobbycontrol_pm) Im Spendenskandal um Alice Weidel gibt es eine neue Wendung: laut Rechenschaftsbericht der AfD standen hinter den Überweisungen nicht wie bisher bekannt eine Person, sondern mehrere Personen. Allerdings will die Partei die Namen vor der Öffentlichkeit geheim halten. Sie wurden nur der Bundestagsverwaltung genannt.

(Pressemitteilung LobbyControl)

Im Rechenschaftsbericht wurden die Zuwendungen dagegen nicht als Spenden verbucht. Auch an anderen Stellen versucht die Partei, verdeckte Wahlkampfhilfe aus dem Rechenschaftsbericht herauszuhalten. Das betrifft etwa den Fall Jörg Meuthen. Klar wird aber, dass es verdeckte Unterstützer-Strukturen für die AfD gibt. Offen bleibt, ob hier mehrere Netzwerke aktiv sind oder am Ende nur eins.

Der AfD-Kreisverband Bodensee von Alice Weidel erhielt 2017 über die Firma PWS Pharma gut 130.000 Euro. Die AfD nutzt in ihrem Rechenschaftsbericht 2017 einen Buchungstrick, um die Spender hinter den Geldflüssen nicht offen legen zu müssen. Die Zuwendungen wurden formal nicht als Spende gebucht, sondern als Verbindlichkeit. Die Partei begründet das mit der Rückzahlung 2018.

„Das ist ein weiterer Versuch, verdeckte Geldflüsse vor der Öffentlichkeit geheim zu halten“, kritisiert Ulrich Müller, Mitgründer von LobbyControl. „Die Spenden wurden 2017 im Wahlkampf eingesetzt, das hat ein Sprecher von Weidel der FAZ bestätigt. Die Zuwendungen müssen deshalb als angenommen gelten und für 2017 als Spende mit Angabe der Spender verbucht werden.“

Die AfD hat die Namen der Spender der Bundestagsverwaltung genannt. Aus dem Rechenschaftsbericht und der Öffentlichkeit hält sie die Spender allerdings heraus. Nach Berichten von Spiegel sowie von NDR, WDR, SZ und dem Schweizer Tagesanzeiger soll es sich um 14 Personen handeln, mit Adressen in Deutschland, Spanien und Belgien. Die Namen sind unbekannt.

„Die Zahl macht stutzig: denn wenn die Gesamtsumme gleichmäßig durch 14 Personen aufgeteilt gewesen wäre, wären die Einzelspenden unter der Veröffentlichungsschwelle von 10.000 Euro geblieben. Dann würde sich aber die Frage stellen, warum die Spender überhaupt die Verschleierung über eine Schweizer Firma gewählt haben. Dadurch wurden die Zuwendungen erst illegal. Eine Erklärung könnte sein, dass die gleichen Spender auch andere AfD-Politiker unterstützt und damit im Gesamtjahr über 10.000 Euro gespendet hätten“, so Müller.

Auch die Fälle Meuthen und Reil legt die AfD nicht offen

Auch an anderen Stellen versucht die AfD weiterhin, verdeckte Wahlkampfhilfe aus dem Rechenschaftsbericht herauszuhalten und damit eine Offenlegung zu vermeiden. Das gilt insbesondere für die Wahlkampagnen der Schweizer PR-Agentur Goal AG für Jörg Meuthen und Guido Reil. Laut Rechenschaftsbericht waren diese Kampagnen größer als bislang bekannt. So räumt die AfD erstmals ein, dass die Goal AG für Meuthen auch Flyer druckte und versandte – zusätzlich zu den bisher bekannten Anzeigen, Plakaten und der Kampagnenwebseite. Die Kampagnen sahen wie AfD-Kampagnen aus, wurden aber von unbekannten Dritten finanziert.

Auch hier soll das Geld von mehreren Personen kommen, die die AfD aber nicht offen legt. In beiden Fällen argumentiert die AfD, dass diese Unterstützung nicht als Parteispende zu werten sei. „Das ist Unsinn. Die Wahlkampagnen der Goal AG sind in Kooperation mit Meuthen und Reil erfolgt, sie müssen der AfD als Einnahme zu gerechnet werden. Die AfD sollte aufhören, gegen die Transparenzregeln für Parteien zu kämpfen, sondern reinen Tisch machen“, so Müller. „Wenn die AfD die Fälle Meuthen, Reil und Weidel wie sachlich angemessen als Spenden verbucht hätte, wüssten wir vermutlich längst einen Teil der Spender. Scheinbar ist der Partei aber der Schutz ihrer verdeckten Unterstützer wichtiger als die Transparenz für die Öffentlichkeit.“

„Löchrig wie ein Schweizer Käse“

„Der AfD-Rechenschaftsbericht ist löchrig wie ein Schweizer Käse“, kritisiert Ulrich Müller. „Keiner der Fälle verdeckter Wahlkampfhilfe wird von der Partei wirklich aufgeklärt.“ Auch die Verteilung des Deutschland-Kuriers durch bayerische AfD-Kreisverbände im Bundestagswahlkampf ist im Rechenschaftsbericht nur erwähnt, aber noch nicht als Parteispende aufgenommen. Ebenso sind die millionenschweren Plakatkampagnen durch den Briefkasten-„Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ nicht erfasst, obwohl inzwischen enge Verbindungen zwischen Verein und AfD bekannt sind.

Es bleibt bislang offen, wie diese Fälle zusammenhängen. Wenn hinter den Spenden an Weidel wirklich mehrere Personen stehen, muss es ein organisiertes Netzwerk geben. Verschiedene Personen kommen nicht unabhängig voneinander auf die Idee, Geld über eine zwischengeschaltete Firma an einen AfD-Kreisverband zu spenden. Zugleich stellt sich die Frage, ob es Verbindungen zwischen den Spendern für Weidel und denen für Meuthen und für Reil gibt. „Gibt es mehrere Unterstützer-Netzwerke, die die AfD über die Schweiz unterstützen und dabei versuchen, die Transparenzregeln zu umgehen? Oder handelt es sich am Ende um ein Netzwerk, das verschiedene Kanäle nutzt? Diese Fragen müssen aufgeklärt werden“, so Müller.

Schärferes Parteienrecht nötig

Erleichtert wird das Versteckspiel der AfD auch durch Schlupflöcher im Parteienrecht. „Wir brauchen jetzt eine umfassende Reform der Parteienfinanzierung, um verdeckte Geldflüsse in Parteien und Wahlkämpfe zu stoppen“, fordert Müller. Insbesondere muss Wahlwerbung durch Dritte den gleichen Transparenzregeln unterliegen wie andere Parteispenden und Regelverstöße schneller und effektiver geahndet werden können.“

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Hintergrund

Die Rechenschaftsberichte der Parteien wurden am Mittwoch veröffentlicht. Sie stehen online unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/070/1907000.pdf (100 MB). Die AfD-Erläuterungen zu den Fällen verdeckter Wahlkampfhilfe finden Sie auf den Seiten 241-244. Die AfD hat die Fälle kurioserweise anonymisiert.

Eine Übersicht über die verdeckten Geldflüsse an die AfD und zentrale Fragen finden Sie auf unserer Webseite (Stand Ende November 2018): https://www.lobbycontrol.de/2018/11/die-schatten-finanzen-der-afd-fragen-und-antworten/

Westfalenpost verliert weiterhin AbonnentInnen. Keine Trendwende in Sicht.

Die Westfalenpost Meschede/Brilon/Warstein hat mehr als 5% ihrer AbonnentInnen verloren. (screenshot ivw: zoom)

Die Verkaufszahlen der Westfalenpost, auch in unserem Einzugsbereich, zeigen weiterhin nach unten.

Die heute veröffentlichten Daten der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (ivw) bestätigen den seit Jahren anhaltenden AbonnentInnen-Schwund unserer lokalen Tageszeitung Westfalenpost, hier im Raum Brilon/Meschede/Warstein.

Die steigende Zahl von ePapern konnte den Abwärtstrend, der mehr oder weniger konstant um die 5% liegt, nicht stoppen. Der Verlustsaldo beträgt vom 4. Quartal 2017 zum 4. Quartal 2018 5,32%.

Die Zahl der AbonnentInnen liegt nun weit unter 25.000.  Bei gleichbleibenden Verlusten im 5-Prozent Bereich würde die AbonnentInnenzahl in den nächsten fünf Jahren auf unter 19.000 sinken.

Die Frage ist allerdings, ob es in der Zukunft Kipp-Punkte geben könnte, an denen sich der Abschwung beschleunigt.

Die Versorgung mit Lokalnachrichten, so schlecht oder gut sie im Einzelfall sein mögen, ist gefährdet. Medien, die das Vakuum füllen, sehe ich zur Zeit noch nicht, und das ist meiner Meinung nach eine Gefahr für die öffentliche Meinungsbildung.

Die Uhr tickt für die klassische Lokalzeitung. Was erwartet uns in der Zukunft?

100 Jahre Frauenwahlrecht: Umweltministerin a. D. Barbara Hendricks bei Jubiläumsveranstaltung in Arnsberg

Barbara Hendricks kommt nach Arnsberg. (foto: spd)

Arnsberg. (spd_pm) Es gibt einen wichtigen Grund zum Feiern! Vor genau 100 Jahren, am 12. November 1918, wurde in Deutschland das Wahlrecht reformiert. Endlich erhielten auch Frauen das Recht zu wählen. Das war ein großartiger Meilenstein in der Geschichte der Demokratie.

(Pressemitteilung der SPD HSK)

Am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz in Kraft. Die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt – erstmalig unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählte. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Der Frauenanteil in der Nationalversammlung lag bei 8,7 Prozent.

Der Frauenanteil ist inzwischen gestiegen, doch leider haben wir auch 100 Jahre nach dem großartigen Kampf der Mütter und Väter des Frauenwahlrechts immer noch keine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den deutschen Parlamenten. Der Kampf um die Durchsetzung gleicher Rechte muss also weiter gehen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den letzten Jahren wichtige Vorhaben durchsetzen können, wie eine Frauenquote für Aufsichtsräte, gesetzliche Regeln für Transparenz bei Löhnen für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern oder aktuell die Einführung der Brückenteilzeit, einem Rechtsanspruch auf die Rückkehr in eine Vollzeitstelle nach befristeter Teilzeit. Auch das Gute-Kita-Gesetz trägt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.

Auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten, Dirk Wiese, wird die ehemalige Bundesumweltministerin, Frau Barbara Hendricks am 20. Januar 2019 um 11:00 Uhr im Rahmen einer Fraktion vor Ort-Veranstaltung in der Kulturschmiede in Arnsberg zu 100-Jahren Frauenwahlrecht referieren und in einer Diskussion mit den Podiumsmitgliedern Susanne Wilmes von der Frauenberatungsstelle in Meschede, der stellvertretenden Vorsitzende im SPD Unterbezirk Hochsauerland, Margit Hieronymus, und mit Dirk Wiese das Thema weiter beleuchten. Ebenso kann das Publikum Fragen stellen und sich an der Diskussion beteiligen. Im Anschluss besteht dann noch die Möglichkeit zu persönlichen Gesprächen.

Hierzu sind alle Interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Um Anmeldung wird gebeten unter 0291-99 67 13 oder via E-Mail an dirk.wiese.wk@bundestag.de

Unser Kuhdorf kurz vor Ladenschluss. Was mache ich nur mit dem Blutmond?

Wenn um kurz vor 22 Uhr noch etwas in der Küche fehlt, … (foto: zoom)

Welcher 2000-Einwohner-Ort hat diesen Luxus? Ein Lebensmittelmarkt, geöffnet bis 22 Uhr.

Aus dem ehemaligen Combi-Markt wurde der Kaufpark wurde der REWE, in Siedlinghausen, dem Ortsteil von Winterberg.

Irgendetwas hatte ich heute Abend vergessen. Schnell runter, gekauft und wieder weg.

Das Foto habe ich aus Übungszwecken geknipst. Irgendetwas mit Licht in der Nacht. Aus der Hand. ISO 3200. Eine Sekunde. Blende 8. Gewagt, gewackelt.

Für den Blutmond am 21. Januar wünsche ich mir ein lichtstarkes Zoom oder ich verschlafe das Ereignis.

Alle anderen schauen mit Stativ Richtung Westen. Ich werde mir die grandiosen Bilder später im Netz ansehen.  Ein gutes Zoom startet bei 1300 Euro, also durchschlafen.

 

Alfred Schenk und Ludger Humbert: Geplante Änderungen der Stundentafeln für weiterführende Schulen widersprechen einstimmigem Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen und dem Koalitionsvertrag

Stellungnahme der Fachgruppe Informatische Bildung in Nordrhein-Westfalen (FG IBN) der Gesellschaft für Informatik (GI) – Bezug: Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (MSB 2018) als Hintergrund für die parlamentarische Diskussion.

Man darf sich vom Titel der Stellungnahme nicht täuschen lassen. Es ist nicht kompliziert. Den Verfassern Alfred Schenk und Ludger Humbert geht es um die Einführung eines Pflichtfachs Informatik an sämtlichen weiterführenden Schulen Nordrhein-Westfalens, also Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien.

„macht Euch mal klar, dass zwei von drei Themen Informatik + Informatiksysteme betreffen wir haben seit 50 Jahren das Schulfach Informatik in NRW und es ist immer noch ein Wahlfach… Mit dem #PflichtfachInformatik können wir die notwendige informatische Mündigkeit voranbringen…“

twittert Ludger Humbert, Professor für die Didaktik der Informatik an der Universität Wuppertal, und seit Jahren unermüdlicher Kämpfer für ein Pflichtfach Informatik ab dem ersten Schuljahr.

Die Situation ist folgendermaßen:

  • Das Land Nordrhein-Westfalen kehrt zu G9 zurück.
  • In diesem Zusammenhang wird die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) angepasst und überarbeitet.
  • Das Schulfach Informatik findet sich in keiner der vorgelegten
    Stundentafeln.

Statt dessen plant die neue NRW-Regierung die Einführung des Fachs Wirtschaft, welches in den bereits vorhandenen Fächern (Gesellschaftslehre, Geschichte, Arbeitslehre, Politik etc.) schon zu Genüge abgebildet wird bzw. sollte.

Die Position der Fachgruppe Informatische Bildung ist eindeutig:

„Auffällig an der Überarbeitung / den Änderungsvorschlägen für die APO-SI ist aus Sicht der Fachgruppe Informatische Bildung Nordrhein-Westfalen, dass bei der notwendigen Überarbeitung aller Stundentafeln für die Sekundarstufe I als verbindliche Vorgaben für alle Schulformen der weiterführenden Schulen offensichtlich verabsäumt wurde, das allgemeinbildende Schulfach Informatik zu berücksichtigen.

Dieser Fehler muss korrigiert werden. Informatik findet als Schulfach in Nordrhein-Westfalen bereits seit 1969 ununterbrochen statt. Wir können also auf eine 50jährige erfolgreiche Tradition des Unterrichts im Schulfach Informatik zurückblicken. Über diese Zeitspanne konnte das Angebot quantitativ und qualitativ durchaus erweitert werden: Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe sind möglich und viele weiterführende Schulen richteten im Wahlpflichtbereich / Differenzierungsbereich Informatikkurse ein. Die Durchschnittsnoten im Zentralabitur belegen, dass der Unterricht im Schulfach Informatik zu ausgesprochen bemerkenswert guten Abiturnoten führt (QUA-LiS NRW 2015; QUA-LiS NRW 2017).

Nur durch die explizite, verbindliche Aufnahme des Schulfachs Informatik für alle Schülerinnen und Schüler in die Stundentafeln aller allgemeinbildenden Schulen wird ein verbindlicher Lernort für die informatische Allgemeinbildung durch in Informatik qualifizierte Lehrpersonen, die das Schulfach Informatik unterrichten, eingerichtet.

Informatische Allgemeinbildung läßt sich nur durch einen verbindlichen Lernort im Schulfach Informatik erreichen.

Es ist nicht möglich, informatische Gegenstände – also informatische Methoden und Inhalte – »nebenbei« oder als »Abfallprodukt« der Nutzung von Informatiksystemen bildend aufzuschließen. Damit Kinder und Jugendliche ihre eigene Zukunft gestaltend in ihre eigenen Hände nehmen können, benötigen sie fundierte Informatikgrundlagen.

Die Grundlagen können nur durch qualifizierten und qualifizierenden Unterricht in dem für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Schulfach Informatik geschaffen werden. Nur so kann »digitale Bildung« gelingen, denn die fachliche Grundlage beruht auf Erkenntnissen der Informatik.

Dem muss durch eine durchgängige Verankerung des Schulfachs Informatik in der gesamten Bildungskette Rechnung getragen werden.

Informatik muss explizit mit zwei Unterrichtsstunden pro Schuljahr in die Stundentafeln aller weiterführenden Schulen aufgenommen werden.

Die gesamte Stellungnahme kann als PDF bei der Uni Wuppertal oder hier im Blog gelesen, heruntergeladen, diskutiert und weitergegeben werden.

Ludger Humbert: Wenn jetzt nicht das #PflichtfachInformatik eingefordert wird, wann dann?

ver.di8-Hellweg: Funkes Leserladen „Am alten Markt 9 in Arnsberg“ geschlossen

Schon vor Jahren abgewickelt: der WP-Leserladen in Winterberg (archiv: zoom)

Arnsberg. Auf Medienmoral NRW gibt es folgenden Beitrag:

Augenreiben und ärgern ist eins. Funkes Leserladen am Alter Markt 9 in Arnsberg ist Geschichte. Privat Anzeigen, Fragen der Zustellung klären, regionale Kleinigkeiten kaufen, hier nicht mehr. Seit dem 02.01.2019 ist der Leserservice ins Digitale umgezogen. Pech gehabt, lieber Leser. Erst mit viel Tamtam Leserladen aufbauen, dann Knall auf Fall ohne Ankündigung dichtmachen. Wertschätzung des Abonnenten sieht anders aus.

Quelle: http://www.verdi8-hellweg.de/medienmoral-nrw-meldet-funkes-leserladen-in-arnsberg-geschlossen/

Dazu auch ein weiterer Kommentar bei Medienmoral NRW:

http://www.medienmoral-nrw.de/2015/08/absichtlich_druck_aufbauen/comment-page-19/#comment-269735

15. Januar 2019: Wiedereröffnung der Falken-Bücherei in Meschede

Heute, den 15. Januar 2019, eröffnen wir wieder die Bücherei der Mescheder Falken in unseren Räumen Kolpingstraße 18 in Meschede.

(Pressemitteilung der Falken HSK)

Der Grund ist die ganz und gar erbärmliche Rezeption der Novemberrevolution von 1918 in Schulen und Museen, Buchläden und Bibliotheken, Vereinen, Gewerkschaften und politischen Parteien bei uns im Sauerland im zurückliegenden Jahr 2018, dem 100. Jahr der bedeutenden Ereignisse.

Wir beginnen unsere Sammlung mit den Jugendbüchern

1848 – Die Geschichte von Jette und Frieder
und dem mehrfach ausgezeichneten
Die roten Matrosen
von Klaus Kordon.

Wir werden die Sammlung Stück für Stück um weitere interessante Werke erweitern. Um Bücher, die Ihr an euren Schulen nicht zu lesen bekommt, obwohl sie spannend und wichtig sind. Um Bücher für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Um Bücher, die auch von Lehrerinnen und Lehrern, Heimatforschern und Journalisten genutzt werden können.

Sie können ab sofort im Schülercafé der Falken ausgeliehen werden. Später sollen auch noch Filme dazukommen. Die Öffnungszeiten des Schülercafés findet Ihr auf unserer Internetseite https://hskfalken.wordpress.com