Alfred Schenk und Ludger Humbert: Geplante Änderungen der Stundentafeln für weiterführende Schulen widersprechen einstimmigem Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen und dem Koalitionsvertrag

Stellungnahme der Fachgruppe Informatische Bildung in Nordrhein-Westfalen (FG IBN) der Gesellschaft für Informatik (GI) – Bezug: Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (MSB 2018) als Hintergrund für die parlamentarische Diskussion.

Man darf sich vom Titel der Stellungnahme nicht täuschen lassen. Es ist nicht kompliziert. Den Verfassern Alfred Schenk und Ludger Humbert geht es um die Einführung eines Pflichtfachs Informatik an sämtlichen weiterführenden Schulen Nordrhein-Westfalens, also Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien.

„macht Euch mal klar, dass zwei von drei Themen Informatik + Informatiksysteme betreffen wir haben seit 50 Jahren das Schulfach Informatik in NRW und es ist immer noch ein Wahlfach… Mit dem #PflichtfachInformatik können wir die notwendige informatische Mündigkeit voranbringen…“

twittert Ludger Humbert, Professor für die Didaktik der Informatik an der Universität Wuppertal, und seit Jahren unermüdlicher Kämpfer für ein Pflichtfach Informatik ab dem ersten Schuljahr.

Die Situation ist folgendermaßen:

  • Das Land Nordrhein-Westfalen kehrt zu G9 zurück.
  • In diesem Zusammenhang wird die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) angepasst und überarbeitet.
  • Das Schulfach Informatik findet sich in keiner der vorgelegten
    Stundentafeln.

Statt dessen plant die neue NRW-Regierung die Einführung des Fachs Wirtschaft, welches in den bereits vorhandenen Fächern (Gesellschaftslehre, Geschichte, Arbeitslehre, Politik etc.) schon zu Genüge abgebildet wird bzw. sollte.

Die Position der Fachgruppe Informatische Bildung ist eindeutig:

„Auffällig an der Überarbeitung / den Änderungsvorschlägen für die APO-SI ist aus Sicht der Fachgruppe Informatische Bildung Nordrhein-Westfalen, dass bei der notwendigen Überarbeitung aller Stundentafeln für die Sekundarstufe I als verbindliche Vorgaben für alle Schulformen der weiterführenden Schulen offensichtlich verabsäumt wurde, das allgemeinbildende Schulfach Informatik zu berücksichtigen.

Dieser Fehler muss korrigiert werden. Informatik findet als Schulfach in Nordrhein-Westfalen bereits seit 1969 ununterbrochen statt. Wir können also auf eine 50jährige erfolgreiche Tradition des Unterrichts im Schulfach Informatik zurückblicken. Über diese Zeitspanne konnte das Angebot quantitativ und qualitativ durchaus erweitert werden: Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe sind möglich und viele weiterführende Schulen richteten im Wahlpflichtbereich / Differenzierungsbereich Informatikkurse ein. Die Durchschnittsnoten im Zentralabitur belegen, dass der Unterricht im Schulfach Informatik zu ausgesprochen bemerkenswert guten Abiturnoten führt (QUA-LiS NRW 2015; QUA-LiS NRW 2017).

Nur durch die explizite, verbindliche Aufnahme des Schulfachs Informatik für alle Schülerinnen und Schüler in die Stundentafeln aller allgemeinbildenden Schulen wird ein verbindlicher Lernort für die informatische Allgemeinbildung durch in Informatik qualifizierte Lehrpersonen, die das Schulfach Informatik unterrichten, eingerichtet.

Informatische Allgemeinbildung läßt sich nur durch einen verbindlichen Lernort im Schulfach Informatik erreichen.

Es ist nicht möglich, informatische Gegenstände – also informatische Methoden und Inhalte – »nebenbei« oder als »Abfallprodukt« der Nutzung von Informatiksystemen bildend aufzuschließen. Damit Kinder und Jugendliche ihre eigene Zukunft gestaltend in ihre eigenen Hände nehmen können, benötigen sie fundierte Informatikgrundlagen.

Die Grundlagen können nur durch qualifizierten und qualifizierenden Unterricht in dem für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Schulfach Informatik geschaffen werden. Nur so kann »digitale Bildung« gelingen, denn die fachliche Grundlage beruht auf Erkenntnissen der Informatik.

Dem muss durch eine durchgängige Verankerung des Schulfachs Informatik in der gesamten Bildungskette Rechnung getragen werden.

Informatik muss explizit mit zwei Unterrichtsstunden pro Schuljahr in die Stundentafeln aller weiterführenden Schulen aufgenommen werden.

Die gesamte Stellungnahme kann als PDF bei der Uni Wuppertal oder hier im Blog gelesen, heruntergeladen, diskutiert und weitergegeben werden.

Ludger Humbert: Wenn jetzt nicht das #PflichtfachInformatik eingefordert wird, wann dann?

2 Gedanken zu „Alfred Schenk und Ludger Humbert: Geplante Änderungen der Stundentafeln für weiterführende Schulen widersprechen einstimmigem Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen und dem Koalitionsvertrag“

  1. „twittert Ludger Humbert, Professor für die Didaktik der Informatik an der Universität Wuppertal, und seit Jahren unermüdlicher Kämpfer für ein Pflichtfach Informatik ab dem ersten Schuljahr.“

    „ab dem ersten Schuljahr“?

    was ist damit gemeint?

    – „erstes Schuljahr“ – „absolut“ –, also der Grundschule ?

    – „erstes Schuljahr“ – der „Sekundarstufe I“ ?

    ––––––––––––––––––

    falls man Informatik irgendwie „spielerisch“ vermitteln könnte, wäre ich für erstes Schuljahr der Grundschule …

  2. @Andreas

    So wie ich das mitbekomme, ab erstem Schuljahr absolut, also Grundschule.

    Hinter mir im Bücherregal steht ein 36-seitiges Heftchen der Gesellschaft für Informatik: Kompetenzen für informatische Bildung im Primarbereich, Stand Juni 2018.

    Zum Arbeitskreis, der die Empfehlungen geschrieben hat, gehört ebenfalls Ludger Humbert.

    Irgendwo müsste auch ein Link zu der PDF sein. ……

    Augenblick ……

    Hier: http://ddi.uni-wuppertal.de/website/repoLinks/v63_Kompetenzen_Entwurfsfassung_2018-06-26.pdf

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