Hummel-Pausenbild: Ich übe noch die Nahaufnahme

Beweisfoto: die Hummel war da und wird einen neuen Staat gründen. (foto: zoom)

Heute bleibt die Tastatur träge. Ich pausiere mit politischen Themen.

Immerhin habe ich jetzt den Beleg, dass sich Hummeln in unserem Garten auf die neue Saison vorbereiten. Siehe Foto oben. Ausgehungert vom Winter sind die Hummelköniginnen auf der Suche nach Nahrung. Die Blutjohannisbeere scheint ihnen Nahrung zu bieten.

Jetzt können sie an einem Ort, den ich nicht kenne, ihre im letzten Jahr befruchteten Eier legen und einen neuen Staat gründen.

Positions- und Argumentationspapier der FDP gegen ein Glyphosatverbot in den Kommunen

Unkrautfrei dank Roundup: Weihnachtsbäume im Sauerland (Archiv: zoom)

Mit einem Positions- und Argumentationspapier zum Thema „Glyphosat“ will Carina Konrad, Stellvertretende Vorsitzende des „Ausschuss Ernährung und Landwirtschaft“ im deutschen Bundestag,  FDP-VertreterInnen in den kommunalen Gremien mit Argumenten gegen ein Verbot des Herbizids Glyphosat versorgen.

In vielen Kommunen und Städten, so MdB Konrad,  würden derzeit Anträge von Bündnis 90/Die Grünen in die kommunalen und städtischen Gremien und Parlamente eingebracht.

Das Ziel dieser Anträge sei ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln, vor allem von Glyphosat im kommunalen/ städtischen Alleingang.

Um entsprechend (dagegen!) reagieren zu können, hat Frau MdB Carina Conrad das Papier mit Argumentationshilfen erstellt, welches insbesondere an Ratsmitglieder der Ortsverbände weitergeleitet wird.

Ich würde die Argumente der FDP gerne hier im Blog diskutieren.

Sind sie stichhaltig? Sind sie löchrig? Stimmen die Belege?

Gibt es belegbare Hinweise auf Lobbyismus oder ist das „Gerede“ vom Lobbyismus nur „grüner Quatsch“?

Ich selbst werde die Gelegenheit nutzen mich mehr als bisher – und das war eher wenig – mit der Materie zu beschäftigen. Im Zusammenhang mit der Weihnachtsbaumproduktion im Sauerland hat Glyphosat unter dem Handelsnamen „Roundup“ des Konzerns Monsanto auch hier im Blog schon seine Runden gedreht.

Auf geht’s!
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Positions- und Argumentationspapier: Glyphosatverbot in Kommunen

In vielen Kommunen werden derzeit von Bündnis 90 Die Grünen Anträge in die kommunalen und städtischen Gremien und Parlamente eingebracht mit dem Ziel, Totalherbizide und andere chemisch-synthetische Herbizide und Insektizide auf allen von der Stadt bewirtschafteten Flächen zu verbieten. Da nach meiner Einschätzung mit gleichartigen Anträgen bundesweit zu rechnen ist, möchte ich Ihnen in meiner Funktion als Berichterstatterin für dieses Thema gerne ein Positions- und Argumentationspapier übermitteln. Ich bitte Sie, dieses an Parteimitglieder, an die Orts- und Bezirksvorstände und vor allem an die Mitglieder der Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte in Ihren Wahlkreisen weiterzuleiten, um die Brisanz des Themas zu verdeutlichen und unseren Parteifreunden eine Hilfestellung bei diesem Thema zur Verfügung zu stellen.

Die uns vorliegenden Anträge zielen insgesamt darauf ab, Glyphosat und andere Herbizide, sowie auch Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen zu verbieten, sowohl auf selbstbewirtschafteten Flächen, bei der Vergabe von Aufträgen zur Bewirtschaftung an Dritte, sowie beim Abschluss und der Verlängerung von Pachtverhältnissen städtischer, bzw. kommunaler Flächen.

Glyphosat gehört zu den in seiner Wirkung auf Mensch, Tier und Natur am besten untersuchten Pflanzenschutzmitteln weltweit. Seine globale Nutzung und die lange Dauer des Einsatzes haben neben den für die Zulassung erforderlichen Studien die Durchführung von Untersuchungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen ermöglicht, so dass eine vollumfassende Bewertung möglich ist.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Januar 2014 im Rahmen der EU-Neubewertung seinen Bewertungsbericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übergeben.

An der Erstellung des Berichts waren beteiligt: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Julius Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt (UBA). Der Bewertungsbericht hat das Ergebnis, „dass Glyphosat nach wie vor alle Kriterien erfüllt, die das EU-Recht an Pflanzenschutzmittelwirkstoffe stellt“.

Die EU-Kommission hat daraufhin die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat am 27. November 2017 um weitere fünf Jahre verlängert.

Argumente:

  • Der Begründung ist zu entnehmen, dass von dem Wirkstoff keine, wie von der WHO 2015 falsch behauptete, kanzerogene Gefahr für den Menschen ausgeht. Vielmehr ist der Wirkstoff Glyphosat in der Toxizität vergleichbar mit Kochsalz.
  • Die Freien Demokraten haben keinen Zweifel an der Risikobewertung der nationalen und internationalen Zulassungsbehörden und werden daher weder nationalen noch kommunalen Alleingängen beim Verbot des Wirkstoffes zustimmen.
  • Es gibt keine wissenschaftliche Basis für die in den Anträgen der Grünen formulierten Vorwürfe.
  • Kommunale/ städtische Alleingänge wären aus Sicht der FDP folgenschwer und hätten massive Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Das besonders bodenschonende und humusbildende Anbauverfahren der Minimalbodenbearbeitung, das bereits viele Landwirte erfolgreich praktizieren und das zu einer erhöhten Bodenfruchtbarkeit und Co2 Speicherung im Boden führt, wäre beim Wegfall von Glyphosat nicht mehr möglich.
  • Das Ziel der Anträge scheint die Idee zu sein, die Land- und Forstwirte zur ökologischen Wirtschaftsweise zu zwingen. Das ist für uns Freie Demokraten ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Selbstbestimmung der Bewirtschafter, die schließlich allesamt ausgebildete Fachleute auf ihrem Gebiet sind.
  • Auch Biolandbau ist ohne entsprechende Pflanzenschutzmittel nicht möglich.
  • Für die Freien Demokraten ist das Verbot von Herbiziden und Insektiziden ein völlig falsches Signal: Wir brauchen in unserem Land eine zukunftsorientierte Landwirtschaft, die Pflanzenschutzmittel nutzen kann, um auch weiterhin hochwertige und sichere Nahrungsmittel erzeugen zu können.
  • Die Kosten zur Bewirtschaftung der Flächen werden in dem Antrag nicht bedacht. Unkrautjäten erfordert einen hohen personellen und damit finanziellen Aufwand. Doch auf die Frage der Finanzierung von Alternativen beim Unkrautmanagement gehen die Anträge der Grünen nicht ein. Letztlich würden die Kosten wohl zulasten der Bürgerinnen und Bürger vor Ort gehen.
  • Im Vorfeld der Umsetzung eines radikalen Verbots muss zudem gewährleistet werden, dass ein durch nationale und internationale Studien nachweisbar bewährtes Herbizid nicht durch giftigere und die Natur und Umwelt stärker belastende und schädigende Substanzen oder Verfahren ersetzt wird.
  • Wir Freie Demokraten setzen voraus, dass Pflanzenschutzmittel in den Städten und Kommunen nach guter pflanzenbaulicher und gärtnerischer fachlicher Praxis eingesetzt werden, von geschultem, sachkundigem Personal. Daher gehen von der Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel im zugelassenen Umfang keine Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt aus.
  • Die Grünen wollen Pflanzenschutzmittel in Form von Herbiziden und Insektiziden bei Neuverpachtungen städtischer Flächen an Land- und Forstwirtschaft verbieten. Diese Befugnis liegt nicht in den Händen der Kommunen und Städte, betrachtet vor dem Hintergrund, dass hier Bewirtschaftungseinschränkungen lokal durchgesetzt werden sollen, während die Zulassung des Mittels von den amtlichen Zulassungsbehörden nicht infrage gestellt wird. Bei der Verpachtung wird die Nutzung sowie die fachgerechte Bewirtschaftung an die Land- und Forstwirte delegiert, die diese nach geltendem Recht und Gesetz nach guter fachlicher Praxis bewirtschaften. Zuständig und verantwortlich ist unserer Auffassung nach der Pächter, nicht der Eigentümer der Fläche (argumentativer Vergleich: Bei Wohnungsvermietung ist der Vermieter nicht befugt, dem Mieter den Gebrauch von Reinigungsmitteln zu verbieten).

Was schlagen wir vor? Lösungsansätze zur Auflösung des bestehenden Spannungsfeldes:

Statt Verbote aus ideologischen Beweggründen unterstützen wir Maßnahmen zur Reduzierung und Einsparung von Pflanzenschutzmitteln in der Stadt und ihren Flächen. Daher fordern wir auf, zu prüfen, wo und wie durch den Einsatz moderner Technik Einsparungen bzw. Alternativen möglich sind. Dabei sollten Erkenntnisse und Wissen auch den Grundeigentümern, Gärtnern und Bürgern der Stadt zugänglich gemacht werden.

  • Unser gemeinsames Ziel sollte die Minimierung sein. Generelle Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage sind keine kommunale Aufgabe, in der Sache falsch, gefährden unser Stadtbild und belasten unsere Bürger.
  • Wir brauchen mehr Aufklärung im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, vor allem im privatgärtnerischen Einsatz. Daher unterstützen wir Maßnahmen zur Aufklärung und Schulung im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im privaten Bereich.
  • Landwirte, die Direktzahlungen der EU erhalten, greenen 5% ihrer Fläche. Das heißt ein 100ha Betrieb nutzt 5ha seiner Fläche, um einen Mehrwert für die Biodiversität und die Umwelt zu bringen, indem er bestimmte Blühpflanzen anbaut oder die Flächen stilllegt.
  • Wir stellen die Bedeutung der Zulassungsbehörden und ihre Fachkompetenz nicht infrage. Wissenschaftliche Erkenntnisse dürfen nicht durch ideologisch motivierte Stimmungen ausgeblendet werden.

Ich bitte Sie, uns vor Ort dabei zu unterstützen, sachlich über die Zukunft von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zu diskutieren. In dieser emotionalen Debatte wird gerne vergessen, dass wir heute in Deutschland jederzeit Zugang zu hochwertigen und sicheren Lebensmitteln in großem Umfang haben. Das war in der Vergangenheit nicht immer selbstverständlich. Die modernen Züchtungsmethoden, Pflanzenschutzmittel, moderne Technik und das Wissen und die Forschung haben gerade in der Landwirtschaft zu großen Fortschritten geführt. Dennoch sinkt die Zahl der Betriebe weiter, da die Ertragssituation in vielen Bereichen der Landwirtschaft angespannt ist und nicht zuletzt ideologisierte Debatten, und dazu zähle ich die derzeitigen Versuche der Grünen, den jungen Landwirten die Lust an der Hofübernahme nehmen.

Wir Freie Demokraten wollen auch in Zukunft, dass Landwirtschaft ein starker Wirtschaftszweig in Deutschland ist.

Ich hoffe, wir konnten Ihnen hiermit einen Einblick in die Thematik verschaffen und Ihnen Argumente für Ihre Arbeit vor Ort an die Hand geben. Sollten Sie weitere Fragen haben oder fachliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Winterberg: Ausflug ins „Ghetto“

Winterberg. Gibt es einen Zusammenhang zwischen Depression und Architektur? (foto: zoom)

Als ich heute bei Sebastian Weiermann die Bilder für einen geplanten Artikel zum Zusammenhang von Architektur und Depression sah, die er anscheinend irgendwo im Ruhrgebiet aufgenommen hatte, fühlte ich mich herausgefordert, die „Ghetto“-Seite von Winterberg zu zeigen.

Was das Ruhrgebiet kann, können wir auch: Architektur, die alle Sinne herausfordert und unter Umständen in einen Artikel über Depressionen mündet.

Ein kleiner Spaziergang und voilà – das vermutlich höchstgelegene Hochhaus-Ensemble Westfalens oder vielleicht sogar NRWs, gleich neben dem Bundeswehrstützpunkt.

Hochhäuser am Fichtenweg – die Schönheit liegt im Auge des Betrachters (foto: zoom)

BTW: Ich mag Hochhäuser. Das Zusammenleben kann dort sehr sozial sein. Wenn man oben wohnt, hat man einen weiten Blick.

Hochsauerlandkreis: Ziegenhöfe, die x-te

Kein Blumenpott

Wahrscheinlich gehen wir ganz vielen Leuten auf den Wecker, speziell auch mit unseren penetranten Anfragen und Anträgen zu den beiden berühmt-berüchtigten Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Aber schließlich ist die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ja auch nicht in den Kreistag gewählt worden, um einen Blumenpott für besondere Beliebtheit zu gewinnen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Traurige Berühmtheit
Die Ziegenhöfe errangen auch ganz unabhängig von der SBL/FW traurige Berühmtheit. Z.B. berichtete am 22.03.2018 die WDR-Lokalzeit über das Urteil im Verfahren um den „Tierquälhof“ bei Medebach. Siehe 2. Video unter „Kompakt“!

Klick:
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-kompakt-21734.html

Wiederholte Fragen
Und hier also hier der Text unserer x-ten Anfrage an den Landrat zu den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach:

„Meschede, 27.03.2018

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach II

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

bezugnehmend auf die Anfrage unserer Fraktion „Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach“ vom 22.02.2018 und Ihr Antwortschreiben vom 14.03.2018 möchten wir noch einmal auf die juristischen Verfahren um die Ziegenhöfe bei Medebach und Brilon eingehen und dazu erneut Fragen stellen.

Sie schreiben, die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ seien mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.

1. Wir fragen: Um welche „unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ handelt es sich dabei konkret und im Einzelnen?

Sie schreiben, arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen (im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Medebach“) würden geprüft.

2. Wir fragen: Wer hat gegen wen Prüfungen veranlasst? Warum erfolgen die Prüfungen? Wer führt sie durch? Wie lange werden sie sich noch hinziehen? Oder wurden sie bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?

Bezogen auf unsere Frage nach eventuellen Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung schreiben Sie, es bestünde eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der von den Beschäftigen beauftragen Rechtsbeistände würden dort zur Begleichung eingereicht
.
3. Wir fragen: Welche Kosten sind der Kreisverwaltung und/oder ihren Mitarbeiter/Innen im Zusammenhang mit dem Verfahren bzw. den Ermittlungen um den „Ziegenhof Medebach“ entstanden?

Hinsichtlich der eingestellten Ermittlungen im Fall „Ziegenhof Brilon“ fragen wir:

4. Hatten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall des „Ziegenhofs Brilon“ irgendwelche Folgen für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung? Wenn ja, welche?

5. Gibt es im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Brilon“ weitere Klagen oder Ermittlungen? Wenn ja, wer ist oder sind der oder die Kläger bzw. Antragsteller?“

Über alles Weitere werden wir dann berichten …

WDR kritisiert laxen Umgang mit Altdeponien. Was passiert im HSK?

Problem bekannt
Mit der Industrialisierung wurden Müllkippen zu einem Problem. Der Grund: Der Einsatz von gefährlichen Chemikalien in der Produktion. Und weil es offenbar kein Problembewusstsein gab, entsorgte man die Chemikalien oft einfach in die Landschaft. Quelle: WDR-Bericht vom 06.12.2017

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Wir zitieren weiter aus der WDR-Reportage:
„Aber nicht nur Schadstoffe gelangten so in den Boden. Viele Kommunen kippten ihren Müll auf sogenannten “Bürgermeisterkippen” einfach vor der Stadt ab, Schrottautos und Bauschutt inklusive. Erst 1972 wurde ein erstes Abfallbeseitigungsgesetz verabschiedet, das ungeregelte Deponien verbot. …“

Problem noch nicht gebannt
„ … Die Bestimmungen waren aber auch nach dem Verbot noch ziemlich lax: Viele der neuen Großdeponien waren nicht nach unten abgedichtet, so dass Schadstoffe ins Erdreich und dann ins Grundwasser austraten. Das Gesetz wurde als “Kreislaufwirtschaftsgesetz” immer wieder nachjustiert, auch wegen neuer EU-Vorgaben: Seit 2005 müssen Siedlungsabfälle thermisch und mechanisch behandelt werden. So sollen die Mengen reduziert und Schadstoffe beseitigt werden: Organische Abfälle werden verbrannt, Schwermetalle landen in den Filterstäuben und dann auf der Sondermülldeponie. …“

Klick:
https://www1.wdr.de/wissen/technik/muell-deponie-nrw-100.html

Vor 9 Jahren
In einem Schreiben vom Juli 2009 teilte der Hochsauerlandkreis aufgrund einer Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit, dass es im Hochsauerlandkreis 265 alte Deponien gibt!

Vor 1 ½ Jahren
Aufgrund einer Gefahrensituation ordnete das NRW-Umweltministerium Ende 2016 den Rückbau der Alt-Deponie „Lattenberg“ im Stadtgebiet Arnsberg an.

Klick:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/alt-deponie-lattenberg-fruehwarnsystem-installiert/

Vor knapp einem ¾ Jahr
Mit Schreiben vom 22.08.2017 griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) einmal mehr das Thema Altdeponien auf. SBL-Sprecher Reinhard Loos schickte Landrat Dr. Karl Schneider folgende Fragen:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?

4. Wenn ja, welche?

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?

Vor ein paar Tagen
Die Antwort aus dem Kreishaus ließ dann mehr als ein halbes Jahr (!) auf sich warten. Sie ist datiert auf den 13.03.2018 und erreichte uns vor wenigen Tagen.

Kernaussagen des HSK
Bei den 265 Altdeponien im HSK handele es sich überwiegend um Altablagerungen, die nicht dem Deponierecht, sondern dem Bodenschutzrecht unterliegen.
Eine regelmäßige Überwachung erfolge daher nicht.
Zu gegebener Zeit würden die Altablagerungen im Detail betrachtet.
Danach würde über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungsmaßnahmen entschieden.
(Die bereits im Jahr 2009 genannte Zahl 265 trifft also offenbar noch zu.)

Die Erstbewertung erfolge an Hand einer Prioritätenliste.
Erstbewertet wären in 6 Jahren (seit Anfang des Jahres 2012) 29 Ablagerungen.
Bei allen 29 Ablagerungen sei keine Beprobung erfolgt.
Der Abfallentsorgungsbetrieb des HSK beprobe jährlich die Altdeponien in Schmallenberg (Wormbacher Berg), Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße)
(Altdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Im HSK befänden sich derzeit 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase.
Weitere 6 Bauschuttdeponien seien in der Stilllegungsphase.
Weitere 5 Bauschuttdeponien wären in der Nachsorgephase.
(Summa summarum handelt es sich also um 24 Boden- und Bauschuttdeponien im HSK.)
Boden- und Bauschuttdeponien der Deponieklasse (DK) 0 würden auch in der Stilllegungsphase vom Fachdienst 34 regelmäßig überwacht.
Diese Überwachungen erfolgten jedoch bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.
(Boden- und Bauschuttdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Für Detail-Versessene die Antwort der Kreisverwaltung komplett

„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

hier: Beprobung von Alt-Deponien, Anfrage vom 22.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?
Um die Zahlen und Entwicklungen einordnen zu können, ist es notwendig, strikt zwischen bodenschutzrechtlich relevanten Altablagerungen und tatsächlichen Deponien zu unterscheiden.

Wie bereits seinerzeit erläutert, handelt es sich bei den von Ihnen angeführten 265 „Altdeponien“ überwiegend um Ablagerungen (Bürgermeisterkippen, kleine Werkskippen), die nicht dem Deponierecht in seiner heutigen Form unterlagen bzw. unterliegen, sondern als Altablagerungen dem Bodenschutzrecht unterfallen. Eine regelmäßige Überwachung dieser Ablagerungen, die allesamt vollständig abgedeckt und rekultiviert wurden, erfolgt daher nicht.

Im Rahmen der von hier bodenschutzrechtlich durchzuführenden Erstbewertungen aller Altlastenverdachtsflächen werden auch diese Altablagerungen zu gegebener Zeit im Detail betrachtet. Danach wird entschieden, ob weitere Untersuchungsmaßnahmen notwendig sind. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass auf Grund der Vielzahl der im Hochsauerlandkreis erfassten Altstandorte und Altablagerungen die Erstbewertungen an Hand einer Prioritätenliste erfolgen. Daher sind in der Vergangenheit zunächst die Ablagerungen im Bereich von Kindergärten, Spielplätzen, etc. (erste Prioriät) betrachtet worden. Zu den seit 2012 erfolgten Bewertungen dieser bodenschutzrechtlich zu betrachtenden „Altdeponien“ verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 2 und 3.

Auch nach einer Erstbewertung verbleiben diese Ablagerungen zunächst im Altlastenkataster, so dass sich ihre Anzahl nicht verringert.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz i.V.m. der Deponieverordnung (§ 2 Nr. 3) sind Altdeponien Deponien, die sich am 16. Juli 2009 in der Ablagerungs-, Stilllegungs- oder Nachsorgephase befinden.

Derzeit befinden sich im Hochsauerlandkreis 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase (9 DK 0-Deponien und 4 DK I-Deponien). Der Hochsauerlandkreis ist für die DK 0-Deponien und die Bezirksregierung Arnsberg für die DK l-Deponien zuständig. Weitere 6 Boden- und Bauschuttdeponien befinden sich in der Stilllegungsphase und 5 in der Nachsorgephase. Auch für die Überwachung dieser Deponien ist der Hochsauerlandkreis zuständig.

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?
Im Bereich des Bodenschutzes wurden in diesem Zeitraum 29 der hier relevanten Ablagerungen erstbewertet, eine Beprobung erfolgte hierfür nicht.

Der Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beprobt seit Jahren die von ihm ehemals betriebenen Altdeponien in SchmalIenberg (Wormbacher Berg). Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße). Die Untersuchungen finden jährlich statt.

Die Boden- und Bauschuttdeponien (DK 0) werden – auch in der Stilllegungsphase – vom FD 54 regelmäßig überwacht (siehe auch Beschluss des Kreistags vom 08.10.2010). Diese Uberwachungen erfolgen jedoch im Hinblick auf die abgelagerten Stoffe und das damit verbundene geringe Gefährdungspotential bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?
Besondere Auffälligkeiten wurden dabei bisher nicht festgestellt.

4. Wenn ja, welche?
Siehe Antwort zu Frage 3.

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?
Bei der ehemaligen Deponie Lattenberg handelt es sich um eine Altablagerung, die dem Bodenschutzrecht und nicht mehr dem Deponierecht unterliegt. Der Rückbau der ehemaIigen Deponie erfolgt nur im Hinblick darauf, dass die Standsicherheit nicht zu 100 % gewährleistet werden kann. Es handelt sich somit um einen Sonderfall, der keine Auswirkungen auf die Betrachtung der übrigen Deponien im Kreisgebiet hat.

Die übrigen aktiven und ehemaligen Deponien werden vom FD 34 und vom Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises entsprechend der gesetzlichen Anforderungen überwacht. Auffälligkeiten oder Gefährdungen für Mensch und Natur sind mir dabei bisher nicht bekannt geworden.

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 5.“

Wenn es passiert, passiert`s. Wenn nicht, dann nicht. Hoffen wir das Beste!

Umleitung: von der reißerischen Westfalenpost zur Einstellung der Familienpflege und mehr …

Abendstimmung auf dem Kahlen Asten (foto: zoom)

Westfalenpost – die Stimmungsmacher im Konjunktiv: eine reißerische Headline, sonst hat die Westfalenpost nichts im Angebot … doppelwacholder

Üble Hetze in Wort und Schrift: Das Bonner Landgericht hat den Schuldspruch gegen den Autor Akif Pirinçci bestätigt … bnr

Eine Chance für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Seit 1983 mache ich Radio und Fernsehen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Wenn ich also Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen äußere, ist das der gute Rat eines altgedienten und äußerst wohlgesinnten Mitarbeiters … welchering

Weniger Todesfälle durch Klimawandel? Im Winter sterben mehr Menschen als im Sommer. Aber bedeutet das auch, dass durch die globale Erwärmung insgesamt das Sterberisiko sinkt? … scilogs

Witzwort und der erste Weltkrieg: 200 Postkarten an die Schwestern Wilstermann … harbuch

Facebook-Skandal: Zuckerberg räumt Fehler ein, das Geschäftsmodell bleibt aber unverändert … netzpolitik

Hochsauerland: Mehrheit im Kreistag will Familienpflege einstellen … sbl

Ein Wochenende im Naturpark als Belohnung: Briloner Waldfee zieht glückliche Gewinner des Juwelensuche-Gewinnspiels

Die Briloner Waldfee Lina-Madlen Voß zieht die drei Gewinner der Juwelensuche. Mit dabei: Barbara Dienstel-Kümper, stellvertretende Vorsitzende des Naturparks, und Detlef Lins, Geschäftsführer des Naturparks. (Foto: Christoph Hester, Naturpark Sauerland Rothaargebirge)

Das Los hat entschieden. Nun stehen die drei glücklichen Gewinner des JuwelensucheGewinnspiels im Naturpark Sauerland Rothaargebirge fest. Im Beisein von Barbara Dienstel-Kümper, stellvertretende Vorsitzende des Naturparks, und Detlef Lins, Geschäftsführer des Naturparks, zog die Briloner Waldfee Lina-Madlen Voß die drei Gewinner, die sich mit ganz unterschiedlichen Beiträgen an der breit angelegten Aktion beteiligt hatten. Insgesamt 1.085 Einsendungen zu 339 Orten waren im Rahmen der Juwelensuche eingegangen.

(Pressemeldung Naturpark Sauerland Rothaargebirge)

Über Facebook erreichte den Naturpark der erste Gewinner-Beitrag. Mit einem Foto des Nationalen Naturerbes Trupbacher Heide nahm Jost Schöler aus Kreuztal, Kreis Siegen-Wittgenstein, an der Juwelensuche teil – für ihn einer seiner liebsten Orte zum Entspannen und Fotografieren. Denn an kaum einem Platz erfährt er das Gefühl der Weite der Landschaft so wie dort.

Ebenfalls freuen darf sich Karen Hertzog-Frese als überzeugte Einwohnerin des kleinen Ortes Düdinghausen bei Medebach im Hochsauerlandkreis. Sie beteiligte sich am Wettbewerb mit einem Foto aus der Medebacher Bucht. Mit der farbenprächtigen Natur von Frühjahr bis Herbst und den gewaltigen Aussichten vom „Kahlen Pön“ über die bunten Bergwiesen sind die regelmäßigen Wanderungen dort zu einem Teil ihres Lebens geworden.

Als dritte Gewinnerin zog die Briloner Waldfree Karin Schmidt, Lüdenscheid, aus dem prall gefüllten Lostopf. Ein Foto des Naturschutzgebietes Stilleking im Märkischen Kreis hatte sie als ihr persönliches Juwel eingereicht. Besonderes Highlight für sie ist der dortige Rundwanderweg, die sogenannte „Ochsentour“, auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz.

Die Gewinner dürfen nun, als Belohnung für ihre Unterstützung der Juwelensuche, ein ganzes Wochenende lang einen Teil des Naturparks kennenlernen. Überreicht werden die Gutscheine in den kommenden Tagen von den Regionalmanagern Christina Ermert (Kreis Siegen-Wittgenstein), Bernd Strotkemper (Märkischer Kreis) und Christoph Hester (Hochsauerlandkreis).

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Zum Hintergrund – Eine Rückschau

„Ein Wochenende im Naturpark als Belohnung: Briloner Waldfee zieht glückliche Gewinner des Juwelensuche-Gewinnspiels“ weiterlesen

Den Naturpark von seinen schönsten Seiten kennenlernen – Juwelen füllen Schatztruhen des Naturparks Sauerland Rothaargebirge mit Leben

In der Schatztruhe Medebach (s.u. im Text) findet man unter anderem das Juwel „Bruchhauser Steine“. (foto: © Birgit Wessendorf )

Es ist vollbracht. Nun stehen auch die Juwelen des Naturparks Sauerland Rothaargebirge fest, die zukünftig die sechs Informationszentren (die sog. „Schatztruhen“) mit Leben füllen werden.

(Pressemeldung Naturpark Sauerland Rothaargebirge)

Im Rahmen eines Foto-Wettbewerbs hatten Einheimische und Gäste von Anfang Oktober bis Ende November die Möglichkeit, ihre Vorschläge als Foto an den Naturpark zu senden. Alles unter der Leitfrage: „Was ist dein ganz persönliches Juwel im Naturpark Sauerland Rothaargebirge?“

Die Resonanz kann sich sehen lassen. Insgesamt 1085 Beiträge zu 339 Orten wurden im Rahmen der Juwelensuche per E-Mail und Post sowie über die Social Media-Plattformen Instagram und Facebook eingereicht.

„Wir sind begeistert vom großen Zuspruch unseres Foto-Wettbewerbs in der Öffentlichkeit“, freut sich Barbara Dienstel-Kümper, 2. Vorsitzende des Naturparks. „Die enorme Anzahl an Rückmeldungen zeigt uns, dass wir mit der aktiven Beteiligung der Bevölkerung im Rahmen des Projekts genau richtig liegen.“ Über Flyer und Plakate, Radiospots, Buswerbung und sogar eigens produzierte Imagefilme hatte der Naturpark großflächig in seinen Mitgliedskommunen für die Juwelensuche geworben und wurde dafür mit einer wahren Flut an Beiträgen belohnt.

Der Kahle Asten gehört als Juwel zur Schatztruhe Bad Berleburg. (foto: © Gerhard Kobbeloer )

Eine schwierige Aufgabe also für die Jury, bestehend aus Vorstandsmitgliedern des Naturparks, aus dieser Menge an Vorschlägen maximal 35 Orte als zukünftige Juwelen auszuwählen. Als Kriterien dienten dabei Faktoren wie etwa die Abbildung einer möglichst große Themenvielfalt, die Möglichkeit der Verortung als klar abgegrenzte Punkte in einer Karte, naturschutzfachliche Belange oder eine sinnvolle räumliche Aufteilung aller Juwelen-Standorte.

Bestens gefüllt werden nun von Mitte 2018 bis Anfang 2019 die sechs Schatztruhen des Naturparks, die Informationszentren in Bad Berleburg, Burbach, Hemer, Meinerzhagen, Lennestadt und Kirchhundem sowie Medebach, sukzessive ihre Arbeit aufnehmen.

Die ihnen zugeordneten Juwelen bilden dann neben den allgemeinen Informationen zur Naturparkarbeit den regionalen Informationsschwerpunkt. Eine gemeinsame Schatzkarte des gesamten Naturpark-Gebiets wird zudem sowohl digital als auch als Printprodukt den Besuchern eine Übersicht aller Standorte bieten.

Das Projekt wird durch das Land NRW im Rahmen des Wettbewerbes „Naturpark.2018.NRW“ gefördert.

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Die Besucherinformationszentren (Schatztruhen) und die dazugehörigen Juwelen finden Sie hier.

Heute in Siedlinghausen: die Güterdampflok 50 3501

Die Güterzugdampflok 50 3501 in Siedlinghausen auf dem Weg nach Winterberg
Heute habe ich zufällig die Güterdampflok 50 3501 erwischt, wie sie durch das Tal der Namenlose in Siedlinghausen Richtung Winterberg fuhr, nein, dampfte.

Die Eisenbahnfreunde Treysa hatten die Fahrt organisiert. Um 4:13 waren die Dampflok-Enthusiasten heute morgen (laut Plan) in den Zug gestiegen, um sich für 69 Euro (Hin- und Rückfahrt) den verrußten Dampf der Lok um die Nase wehen zu lassen. Ziel ist der Bahnhof Winterberg im Hochsauerland, der laut Plan um 12 Uhr erreicht worden ist.

Die Rückfahrt ab Winterberg startet um 15:52 Uhr.

Im Zeitraum zwischen Dezember 2018 und Februar 2019 plant der Verein, die gleiche Fahrt nochmals anzubieten, Voranmeldungen sind über das Servicetelefon bereits jetzt möglich.

Winterberg: Ohne Schneekanonen wäre zur Zeit kaum Skisport möglich

Nahezu schneefrei war die Wanderung von Siedlinghausen nach Winterberg, hier an den sogenannten Minenplätzen. (foto: zoom)

Die Waldwege von Siedlinghausen nach Winterberg waren heute frei von Schnee. Ein guter Tag für eine Wanderung.

Da die Temperaturen unter dem Gefrierpunkt lagen, waren die Schneekanonen im Skigebiet aktiv. Ohne Kunstschnee wäre zur Zeit kaum Wintersport im Hochsauerland möglich.

Schneekanone am Brembergkopf II/Abzwei Altastenberg. Hier stand der Lift still. (foto: zoom)

Heute waren 13 der 26 Anlagen im Skiliftkarussell in Betrieb.

Hoffnung auf Neuschnee gibt es laut Wetterbericht ab morgen Nachmittag und auch für die darauf folgenden Tage.

Der Schneewittchenlift brachte heute die Skifahrer vom Fuß der Kappe über die B 480 schwebend zurück zum Start (foto: zoom)

An der Kappe selbst wurden ebenfalls Eiskristalle produziert. Im Vordergrund unten links kann man erkennen, wie dünn die Kunstschneedecke noch ist.

Schneeproduktion an der Kappe in Winterberg. (foto: zoom)

Die Anfängerpiste am Herrloh präsentierte sich bis auf einen weißen Kunstschneeflecken in bräunlichem Grün.

Erstaunt waren wir über die vielen Touristen in Winterberg. Die Stadt war voll. Voller Menschen, voller Autos. Die Geschäfte brummten.

Unser Plan, am Ende der Wanderung in Winterberg essen zu gehen, scheiterte am überfüllten Restaurant, wo die Gäste schon im Eingangsbereich auf den nächsten freien Tisch warteten.

Der Anfängerhang (Herrloh) am Ortseingang zu Winterberg war wie die Minenplätze unbeschneit grün. Der weiße Flecken in der rechten Bildmitte stammt aus der Schneekanone – im Bild klein  und kaum zu erkennen. (foto: zoom)