Landwirtschaftsbetrieb zwischen Altenfeld und Siedlinghausen. (archivfoto: zoom)„Die Hofabgabeklausel ist Geschichte“, heißt es in einer Pressemitteilung der heimischen SPD. „In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft ist dem Antrag von SPD und CDU/CSU mehrheitlich zugestimmt worden, die Hofabgabe als Anspruchsvoraussetzung für den Rentenbezug abzuschaffen.“
Damit sei gelungen, was sich die SPD-Bundestagsfraktion schon lange auf ihre Fahnen geschrieben hätte: Landwirte bekämen nun ohne die zusätzliche Hürde der Hofabgabe ihre wohlverdiente Rente.
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese äußert sich laut Pressemitteilung folgendermaßen:
„Das ist ein Erfolg unseres unermüdlichen Einsatzes für mehr soziale Gerechtigkeit in der Landwirtschaft. Landwirte, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, können nun ohne ‚Wenn und Aber‘ in den verdienten Ruhestand gehen. Gleichzeitig schaffen wir mit dieser Entscheidung eine rechtssichere Grundlage für die bis dato vorläufig bewilligten Rentenbescheide. Der Rentenversicherungsträger, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), kann die Rentenanträge nun endgültig bewilligen.
Bei aller Freude für die älteren Landwirte verlieren wir auch die Junglandwirte nicht aus den Augen. Wir wollen unter anderem prüfen, wie zusätzliche regionale Förderungen für Junglandwirte verankert werden können. Dazu bietet sich beispielsweise die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) an. Die Vorschläge der Europäischen Kommission sehen für dieses Ziel bereits Möglichkeiten vor. Diese gilt es im Interesse der jungen Landwirte weiterzuentwickeln. Dabei setzt die SPD-Bundestagsfraktion auf eine stärker regional ausgerichtete Förderung. Schließlich gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche landwirtschaftliche Strukturen, die auch regional-spezifisch gefördert werden müssen.
Für die SVLFG sehen wir im Rahmen ihrer bisher guten Präventionsarbeit Chancen, sich als Akteur im ländlichen Raum zu entwickeln. Aber das ist der zweite vor dem ersten Schritt.“
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Der Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland (SOvD) in NRW, Franz Schrewe referierte in Marsberg. (foto: spd)
Marsberg. (spd_pm) Der Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland (SOvD) in NRW, Franz Schrewe referierte am 7. November 2018 in Marsberg, vor mehr als 50 Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Reihe „AG 60plus unterwegs im Sauerland“ zum Thema „ Leben und Wohnen im Sauerland“.
Franz Schrewe ist für dieses Thema ein ausgesprochener Experte, ist er doch selbst Sauerländer und war viele Jahre Bürgermeister in Brilon.
Schrewe spannte den Bogen in seinem Referat von den Arbeitsplätzen, insbesondere auch für Schwerbehinderte, über Wohnen allgemein bis hin zur Gesundheitsvorsorge im Sauerland.
Leben und Wohnen ist mit einer guten bis sehr guten Lebensqualität auch im Sauerland möglich. Um dieses für die Zukunft zu sichern sind aber in den nächsten Jahren viele Anstrengungen von Staat, Kommunen und jedem einzelnen Menschen erforderlich.
Laut Schrewe sind mindestens Anstrengungen zur Verbesserung bei folgenden Problemfeldern notwendig:
Barriere arme Wohnungen nebst örtlichem Umfeld
Sicherung und Verbesserung der ärztlichen Versorgung
Pflege im Alter durch Angehörige und soziale Einrichtungen
Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur, (Straßen, ÖPNV), Internet und Breitbandversorgung
Dem Vortrag folgte eine ausführliche und intensive Diskussion über die angesprochenen Themen und zu den persönlichen Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Beim Thema Wohnen wurde auch intensiv über die Problematik der Anliegerkosten bei Ausbau der Straßen in den Wohngebieten und den damit verbundenen Auswirkungen für junge Familien und besonders für Rentner diskutiert. Die Anwesenden befürworteten einstimmig die Abschaffung der jetzigen Regelungen.
Zum Schluss kam man überein, dass diese Veranstaltung in Marsberg im nächsten Jahr fortgesetzt werden soll; dann mit einem „politischen Frühstück“.
Franz Schrewe: „Ein rundum gelungener Nachmittag mit guten Diskussion und Anregungen auch für meine persönliche Arbeit im Sozialverband NRW“.
Gleichzeitig wurde aber der Vorschlag der Sauerländer Bürgerliste/FW abgelehnt, für das Anmeldeverfahren zu den Kindertagesstätten eine Kita-Card einzuführen, möglichst in einem digitalen Verfahren.
Rund um den Hochsauerlandkreis wird die Kita-Card bereits in vielen Jugendamtsbezirken erfolgreich genutzt.
So veröffentlichte am 26. Oktober der Nachbarkreis Soest eine Pressemitteilung, in der er darauf hinweist, dass in den nächsten Tagen der Versand der Kita-Cards – mit ausführlichen Informationen – erfolgt.
Mit dieser Karte können alle Eltern die Anmeldungen zur Kita in einem einfachen und transparenten Verfahren vornehmen können. Mitte November finden dann die Gespräche zur Aufnahme in den jeweiligen Kitas statt.
Flüchtlingsunterkünfte in NRW sind längst nicht mehr alle belegt. Die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge und Asylbewerber/innen sinkt offenbar seit geraumer Zeit.
Schon Anfang Januar 2018 berichtete beispielsweise die Süddeutsche Zeitung, in NRW wären die Flüchtlingsunterkünfte nur noch zur Hälfte belegt. „Spiegel online“ meldete am 10.07.2018, in den ersten 6 Monaten dieses Jahres sei die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitrum um 16,4 Prozent gesunken.
Wie ist die Situation hinsichtlich der Belegung der Flüchtlingsunterkünfte jetzt? Und wie ist sie bei uns im Hochsauerlandkreis? Das fragte SBL/FW-Kreistagsmitglied Stefan Rabe (mit Schreiben vom 18.09.2018) Landrat Dr. Karl Schneider.
Wortlaut der Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)
1. Wie viele Immobilien im HSK werden derzeit noch vollständig oder zum Teil als Flüchtlingsun-terkunft (Notunterkunft, städtische und gemeindliche Unterkunft) genutzt?
2. In welchen Kommunen befinden sich die Einrichtungen?
3. Wie groß ist aktuell die Zahl ihrer Bewohnerinnen und Bewohner (aufgeteilt nach Kin-dern/Jugendlichen, unbegleitete Minderjährige, Frauen und Männern und ggf. nach Familien)?
4. Über wie viele freie Kapazitäten verfügen die Unterkünfte derzeit?
5. Wie hoch waren sie in „Spitzenzeiten“?
6. In welchen Städten und Gemeinden im HSK konnten 2017 und 2018 welche Flüchtlingsheime geschlossen und/oder für andere Zwecke genutzt werden?
7. Ist beabsichtigt, im HSK die Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbe-werber/innen weiter zu reduzieren?
Der HSK bzw. die Kreisausländerbehörde schrieb (mit Datum vom 28.09.2018):
„Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung zugewiesener ausländischer Flüchtlinge bzw. Asylbewerber obliegt den Kommunen.
Ich bin daher nicht in der Lage, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten und bitte Sie aus diesem Grunde, sich mit Ihren Fragen an die Städte und Gemeinden zu wenden.
Ergänzend weise ich aber darauf hin, dass der Hochsauerlandkreis bereits seit dem Jahr 2016 keine eigene (Not-)Unterkunft für Flüchtlinge mehr betreibt.“
Unser Name ist Hase? Wir wissen v… ?
Normalerweise sollte ein Ausländeramt wissen, welcher Unterbringungsmöglichkeiten für die in seine Zuständigkeit fallenden Flüchtlinge bestehen!
Die Diskussion um die heutigen und zukünftigen Renten habe, so eine Pressemitteilung der Hochsauerländer Sozialdemokraten, auf dem Unterbezirks-Parteitag der HSK-SPD eine wichtige Rolle gespielt.
(Der Beitrag beruht auf einer Pressemitteilung der AG60+*, Jusos* und AfA*.)
Es sei ein gemeinsamer Antrag (AntragRenteAg60plusJusosAfA) der AG60+, der Jusos und der AfA mit mehr als 90% Zustimmung in Medebach verabschiedet worden. Diese Gemeinsamkeit und Einigkeit sei ein erstmaliger Vorgang in der Geschichte der HSK-SPD.
Ferdinand Ross, Vorsitzender der AG 60+: „Der Antrag geht über das hinaus, was in der sogenannten Rentenkommission zur Zeit diskutiert wird.“
Zwei Säulen sollen demnach zukünftig das Einkommen der Rentnerin und Rentner sichern und Altersarmut in jedem Fall ausschließen.
– Säule 1 ist eine vom Staat garantierte Grundrente. Alleine dadurch soll Altersarmut in Zukunft ausgeschlossen werden.
– Säule 2 wird weiterhin die gesetzliche Rentenversicherung sein.
Allerdings sollen alle abhängig Beschäftigten, alle Selbstständigen und alle Beamtinnen und Beamten zukünftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Die Einnahmeseite der gesetzlichen Rentenversicherung soll auch um Einnahmen aus Imobilien- und Kapitalvermögen, bis zu einer festzulegenden oberen Grenze, erweitert werden.
Eigengenutztes Wohneigentum soll hierbei unberücksichtigt bleiben.
Damit soll zwischen junger Generation und älterer Generation ein Interessensausgleich hergestellt werden. Alle erhalten mit diesen Vorschlägen Planungssicherheit für ein auskömmliches Einkommen im Alter.
Die Vorschläge des Antrages sollen bewusst kein ausgefeiltes Rentensystem darstellen. Vielmehr gehe es darum, Denkprozesse und – modelle anzustoßen, weil der klassische Generationenvertrag, so wie wir ihn kennen und auf dem das heute Rentensystem basiert (eine Beitragszahlerin/ein Beitragszahler müssen bis zu drei Rentnerinnen/Rentnerfinanzieren) mit Sicherheit schon in Kürze so nicht mehr funktionieren wird.
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* Abkürzungen:
AG60+ = Arbeitsgemeinschaft 60+ in der SPD
Jusos = Jungsozialisten
AfA = Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfrageen in der SPD
Düsseldorf (IT.NRW). Die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern lagen laut dem erstmals für Nordrhein-Westfalen ermittelten bereinigten Gender Pay Gap bei 5,3 Prozent.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, haben Frauen in vergleichbaren Tätigkeiten und mit vergleichbaren Qualifikationen durchschnittlich 1,08 Euro weniger pro Stunde verdient als Männer.
Der bereinigte Gender Pay Gap für NRW wurde auf der Basis von Daten der Verdienststrukturerhebung 2014 ermittelt und lag um 17,8 Prozentpunkte unter dem unbereinigten Gender Pay Gap (23,1 Prozent).
Die ungleiche Verteilung von Frauen und Männern auf Wirtschaftszweige und Berufe hatte mit 6,1 Prozent den größten Einfluss auf den unbereinigten Gender Pay Gap.
Unterschiedliche Arbeitsplatzanforderungen an Qualifikation und Führungskompetenzen sowie die stärkere Konzentration von Frauen auf Teilzeit- und geringfügige Beschäftigung waren weitere wichtige Faktoren zur Erklärung des geschlechtsspezifischen Verdienstabstands.
Tabelle und Zahlen: it.nrw
Bei den vorliegenden Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Höhe des bereinigten Gender Pay Gap von Art und Anzahl der in die Analyse einbezogenen Faktoren abhängig ist. Er würde möglicherweise geringer ausfallen, wenn weitere lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten.
In der Kreistagssitzung am Freitag ging es auch um die Pflegebedarfsplanung für den Hochsauerlandkreis. Die Kreisverwaltung hatte einen Bericht vorgelegt und kommt darin zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2020 kein Bedarf an weiteren stationären Pflegeplätzen besteht.
In der Einleitung des Berichts heißt es: “Ziel des Pflegebedarfsplanes ist es, in regelmäßigen Zeitabständen eine Information über den pflegerischen Versorgungsstand, die Versorgungsstrukturen und deren Entwicklungen im Kreisgebiet zu geben. Mit der Pflegebedarfsplanung ist es möglich, sowohl Überangebote als auch Angebotsdefizite wahrzunehmen und diesen gemeinsam mit den örtlichen Verantwortlichen entgegenzuwirken.”
Schaut man näher in den Bericht, können einem erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit kommen. Denn Landrat und Kreisverwaltung gehen – im Gegensatz zu allen einschlägigen Studien – davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen im HSK in den nächsten Jahren deutlich sinken wird.
Die aktuellste Zahl gibt 9.294 Pflegebedürftige im Kreisgebiet an. Im Jahr 2020 soll es laut Kreisverwaltung nur noch 8.397 Pflegebedürftige geben, also etwa 900 Personen bzw. ca. 10% weniger. Wer soll das glauben?
Ursache sind mehrere höchst zweifelhafte Berechnungen. So geht die Kreisverwaltung beispielsweise davon aus, dass in zwei Jahren nur noch 252.930 Einwohner im Kreisgebiet leben werden, etwa 9.000 weniger als 2016 und 2017.
Wenn dieses Ergebnis zur Zahl der Pflegebedürftigen als Grundlage für Investitionsentscheidungen und -zuschüsse genommen wird, wird es sehr bedenklich.
Inhaltliche Nachfragen zu den dubiosen Berechnungen und Ergebnissen konnten oder wollten Landrat und Kreisverwaltung in der Kreistagssitzung nicht beantworten. Und der GaGaGroKo wr es recht. Draußen warteten Getränke und warmes Essen …
Nachdem die Ausschüsse „Gesundheit und Soziales“ und “Wirtschaft-Struktur-Tourismus“ die Vorlage der Kreisverwaltung nur zur Kenntnis zu nehmen brauchten, wird nun der Kreistag am 06.07. daraufhin eine kräftige Preiserhöhung beim MobiTicket auf 27 € (für das Stadtticket) bzw. 36 € (für das Kreisticket) beschließen.
(Pressemitteilung von DIE LINKE)
„Die erste Preiserhöhung am 01.08.17 hat nicht zu einem Rückgang bei der Nachfrage geführt, also können wir weiter an der Preisschraube drehen!“ So jedenfalls müsse man die Begründung dafür interpretieren, sagt Joachim Blei, Mitglied der Die Linke im Kreistag und in den Ausschüssen.
Ein sehr merkwürdiges Ergebnis der Verhandlungen der Kreisverwaltung mit den Verkehrsunternehmen, findet Blei.
Denn während der VRR, der auf einem gleichartigen Markt auftritt, nur zu einer sehr moderaten Preiserhöhung von 1,6 % (auch für sein MobiTicket) kommt, sind es beim MobiTicket in den Kreisen Soest und Hochsauerland satte 8 % (Stadtticket) bzw. rd. 10,7 % (Kreisticket mit 80% Marktanteil).
„Es mag sein, dass die hauptsächlichen Nutznießer, die Berufspendler, damit immer noch zufrieden sind, für die einkommensschwachen Teile der Bevölkerung ist das aber ein „dicker Brocken“ und in keiner Weise gerechtfertigt, siehe VRR“, so J. Blei weiter. Der Preis für diese Tickets betrug bei ihrer Einführung am 01.01.17 übrigens noch 25 € bzw. 30 €. D. h., das Kreisticket ist ist seitdem um fast 21 % teurer geworden.
Karikatur von Klaus Stuttmann via Schall.NRW: https://www.schall-nrw.de/medien-downloads/karikaturen/?L=0
Die Einkommensunterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen sind größer als bisher angenommen. Das ist das Ergebnis eines aktuellen Gutachtens, das von SchaLL.NRW in Auftrag gegeben wurde.
Nach den Berechnungen des Gutachters Dr. Michael Popp summieren sich die Einkommensunterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften während der aktiven Berufstätigkeit und dem Ruhestand auf bis zu 275.000 € netto.
Durch die zugrunde gelegte Gesamtbetrachtung wird die Dimension der finanziellen Diskriminierung in der Lebenszeit erstmalig dokumentiert.
Um die Einkommens-und Rentenansprüche belastbar einzuordnen, arbeitete der promovierte Betriebswirt große Bereiche des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts auf. Dabei bezieht er sich auf den familiären Status sowie auf das gesamte Berufsleben. So werden auch die Gehaltsdifferenzen im Ruhestand dokumentiert.
„Das jetzt vorliegende Gutachten ist der wissenschaftliche Beweis für die eklatante Ungerechtigkeit in der Bezahlung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften in NRW. Die enorme Dimension der Einkommensunterschiede trotz gleicher Qualifikation und Tätigkeit ist skandalös.
Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, umgehend Abhilfe zu schaffen“, so Stefan Nierfeld vom Landesvorstand der SchaLL.NRW. Ministerpräsident Laschet und Schulministerin Gebauer seien gefordert, alles zu tun, um den Schulstandort NRW zukunftsfähig zu machen.
Wenn das Land NRW weiterhin Lehrkräfte gewinnen, Unterrichtsausfall stoppen und die Unterrichtsqualität steigern will, dann müssen umgehend umfassende Maßnahmen eingeleitet werden, die gleichen Lohn für gleiche Arbeit im Schuldienst des Landes NRW garantieren.
In der Konsequenz bedeutet das u. a., dass das Land NRW jeder angestellten Lehrkraft im aktiven Berufsleben monatlich mindestens 1.000€ brutto mehr zahlen müsste.
Tarifliche Regelungen haben in der Vergangenheit die Einkommensunterschiede immer weiter anwachsen lassen. Die sauberste Lösung wäre daher nach Meinung des gesamten Landesvorstands der SchaLL.NRW ein Einkommensgleichstellungsgesetz. „Das Land NRW muss Verantwortung übernehmen und als größtes Bundesland vorangehen,“ so Karin Bödeker, ebenfalls Mitglied im Landesvorstand der SchaLL.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass neue Lehramtsabsolventen weiterhin die lukrativeren Angebote anderer Bundesländer annehmen oder in die Privatwirtschaft abwandern. Wenn man vernünftige Arbeitsbedingungen schafft, kann man sich teure Werbekampagnen für den Lehrerberuf sparen.
SchaLL.NRW fordert einen Masterplan im Rahmen der Besoldungsreform, der den Grundsatz „Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit“ umsetzt. „Es muss sichergestellt werden, dass angestellte Lehrkräfte im Ergebnis netto genauso viel verdienen wie ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen – und zwar im aktiven Berufsleben und selbstverständlich auch im Rentenalter. Bis zum Jahre 1984 hatte übrigens eine finanzielle Gleichbehandlung im Ruhestand existiert. Diese Gleichbehandlung muss zeitnah wieder eingeführt werden,“ so Karin Bödeker.
SchaLL.NRW wird das Gutachten den Abgeordneten des Landtags NRW, den Elternverbänden, Schülervertretungen sowie Gewerkschaften und Verbänden zur Verfügung stellen.
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Hier kann man sich das Gutachten lesen oder herunterladen:
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