Aktuelles wissenschaftliches Gutachten: Einkommensunterschiede bis zu 275.000 € netto zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften. SchaLL.NRW fordert 1.000 € mehr im Monat

Karikatur von Klaus Stuttmann via Schall.NRW: https://www.schall-nrw.de/medien-downloads/karikaturen/?L=0

Die Einkommensunterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen sind größer als bisher angenommen. Das ist das Ergebnis eines aktuellen Gutachtens, das von SchaLL.NRW in Auftrag gegeben wurde.

(Dies ist eine Pressemitteilung von Schall.NRW)

Nach den Berechnungen des Gutachters Dr. Michael Popp summieren sich die Einkommensunterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften während der aktiven Berufstätigkeit und dem Ruhestand auf bis zu 275.000 € netto.

Durch die zugrunde gelegte Gesamtbetrachtung wird die Dimension der finanziellen Diskriminierung in der Lebenszeit erstmalig dokumentiert.

Um die Einkommens-und Rentenansprüche belastbar einzuordnen, arbeitete der promovierte Betriebswirt große Bereiche des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts auf. Dabei bezieht er sich auf den familiären Status sowie auf das gesamte Berufsleben. So werden auch die Gehaltsdifferenzen im Ruhestand dokumentiert.

„Das jetzt vorliegende Gutachten ist der wissenschaftliche Beweis für die eklatante Ungerechtigkeit in der Bezahlung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften in NRW. Die enorme Dimension der Einkommensunterschiede trotz gleicher Qualifikation und Tätigkeit ist skandalös.
 

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=q3MtvIh7hZ8

 
Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, umgehend Abhilfe zu schaffen“, so Stefan Nierfeld vom Landesvorstand der SchaLL.NRW. Ministerpräsident Laschet und Schulministerin Gebauer seien gefordert, alles zu tun, um den Schulstandort NRW zukunftsfähig zu machen.

Wenn das Land NRW weiterhin Lehrkräfte gewinnen, Unterrichtsausfall stoppen und die Unterrichtsqualität steigern will, dann müssen umgehend umfassende Maßnahmen eingeleitet werden, die gleichen Lohn für gleiche Arbeit im Schuldienst des Landes NRW garantieren.

In der Konsequenz bedeutet das u. a., dass das Land NRW jeder angestellten Lehrkraft im aktiven Berufsleben monatlich mindestens 1.000€ brutto mehr zahlen müsste.

Tarifliche Regelungen haben in der Vergangenheit die Einkommensunterschiede immer weiter anwachsen lassen. Die sauberste Lösung wäre daher nach Meinung des gesamten Landesvorstands der SchaLL.NRW ein Einkommensgleichstellungsgesetz. „Das Land NRW muss Verantwortung übernehmen und als größtes Bundesland vorangehen,“ so Karin Bödeker, ebenfalls Mitglied im Landesvorstand der SchaLL.

Ansonsten besteht die Gefahr, dass neue Lehramtsabsolventen weiterhin die lukrativeren Angebote anderer Bundesländer annehmen oder in die Privatwirtschaft abwandern. Wenn man vernünftige Arbeitsbedingungen schafft, kann man sich teure Werbekampagnen für den Lehrerberuf sparen.

SchaLL.NRW fordert einen Masterplan im Rahmen der Besoldungsreform, der den Grundsatz „Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit“ umsetzt. „Es muss sichergestellt werden, dass angestellte Lehrkräfte im Ergebnis netto genauso viel verdienen wie ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen – und zwar im aktiven Berufsleben und selbstverständlich auch im Rentenalter. Bis zum Jahre 1984 hatte übrigens eine finanzielle Gleichbehandlung im Ruhestand existiert. Diese Gleichbehandlung muss zeitnah wieder eingeführt werden,“ so Karin Bödeker.

SchaLL.NRW wird das Gutachten den Abgeordneten des Landtags NRW, den Elternverbänden, Schülervertretungen sowie Gewerkschaften und Verbänden zur Verfügung stellen.

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Hier kann man sich das Gutachten lesen oder herunterladen:

https://www.schall-nrw.de/fileadmin/dokumente/Dokumente/SchaLL_NRW_Tarifgutachten_2018.pdf

Pressemitteilung: AfA-Hochsauerlandkreis unterstützt angestellte Lehrkräfte. Eigenständiger Tarifvertrag ist überfällig

WordleAfAGEWDie AfA im SPD – Unterbezirk – Hochsauerlandkreis unterstützt die Forderung der GEW nach Verhandlungen über die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte mit dem Ziel, einen substanziellen Fortschritt (z. B. durch die numerische Gleichsetzung von Entgelt- und Besoldungsgruppen) zu erreichen.

Wir werben gleichermaßen um Unterstützung und fordern die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hiermit auf, mit der GEW einen eigenen Tarifvertrag zur Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte abzuschließen, so Ralf Wiegelmann AfA-Unterbezirksvorsitzender und Mitglied im AfA – Bundesausschuss.

Wir bitten daher in diesem Zusammenhang den AfA-Bundesvorstand um Unterstützung in der Sache, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit der GEW einen eigenen Tarifvertrag zur Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte abschließt.

Es wird bei diesem wichtigen Ansinnen um eine länderübergreifende Unterstützung in allen AfA-Landesverbänden geworben. Diese soll sich über alle Länderbereiche erstrecken, mit der Maßgabe, jegliche Unterstützung zu liefern, um gegenüber den Partei-Landesverbänden und SPD Landtagsfraktionen die Gespräche flankierend zu begleiten.

Zur Begründung wird angeführt, dass angestellte Lehrkräfte die einzige Beschäftigtengruppe im öffentlichen Dienst ohne einen Tarifvertrag zur Eingruppierung sind. Seit Jahren verhandelt die GEW ergebnislos über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte.

Obwohl beamtete und angestellte Lehrkräfte die gleiche Tätigkeit ausüben, besteht in der Entlohnung ein Unterschied von bis zu 500,00 € monatlich zu Lasten der Angestellten.

Diese Ungleichheit in der Entlohnung muss schrittweise unter Würdigung der Landeshaushalte  verringert werden. Ein erster wichtiger Schritt wäre unserer Auffassung nach der Abschluss eines Tarifvertrages zur Eingruppierung, so Ralf Wiegelmann AfA-Unterbezirksvorsitzender u. Mitglied im AfA – Bundesausschuss abschließend.