Stadt Winterberg: Heutige WP-Berichterstattung zum Thema der möglichen Umsiedlung des ALDI-Marktes ins Bahnareal

In unserem BriefkastenStellungnahme der Stadt Winterberg zu einer Anfrage der Westfalenpost (WP) von Montag, 12.05.2014 zu einer möglichen Umsiedlung des ALDI-Marktes in das Bahnareal.

 

Zum Westfalenpost-Artikel

Bei der Fortentwicklung des Bahnareals geht es nicht allein um eine mögliche Umsiedlung des ALDI-Marktes, wenngleich dies auch seit Jahren ein wichtiges Anliegen der Stadt ist. Es geht um viel mehr, nämlich darum, das beste Konzept einer Investorengruppe für das Eintrittsportal unserer Stadt und für die letzte städtische Gewerbefläche im Zentrum zu gewinnen.

Worum es geht*

Es geht um positive städtebauliche Entwicklung, um Steigerung der Einkaufsattraktivität und gar nicht darum, das leicht zu vermarktende Grundstück zwischen Einkaufszentrum und Bahnhof („grüne Wiese“) jemandem für die Ansiedlung eines Marktes zu veräußern. So wäre für jeden Investor z.B. der ALDI-Markt ein sogenannter „HauptAnkermieter“. Es geht vielmehr darum, in einem schlüssigen Gesamtkonzept diese Fläche mit der ab Herbst freigeräumten Fläche des alten Bahnhofs – also beide gemeinsam – von einem Investor zu entwickeln. Es geht nur gemeinsam, weil die Fläche „grüne Wiese“ erst die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines neuen Bahnhofsgebäudes ermöglicht.

Erste Stufe

Diese Ziele können am besten in einem Investoren-Auswahlverfahren erreicht werden, in dem in der ersten Stufe ein Investor gefunden wird, mit dem dann in der zweiten Stufe die städtischen Anforderungen endverhandelt werden. Nur in einem solchen Verfahren kann das Beste für die Stadt erreicht werden. Deshalb hat sich der Rat seinerzeit einstimmig zu diesem Verfahren entschlossen.

Zweite Stufe

Die zweite Stufe, sprich das Verhandlungsverfahren läuft derzeit mit der vom Rat favorisierten Investorengruppe unter den Ausschreibungsvorgaben der Stadt, die für alle Mitbewerber galten und gelten, also auch von der favorisierten Investorengruppe zu erfüllen sind. Wenngleich der Investorengruppe in den Verhandlungen Hilfestellung gegeben wird, geht es vor allem aber darum, das vorhandene Einzelhandelsangebot der Stadt zu stärken, indem es sinnvoll ergänzt wird. Weiterhin gilt es, Wert auf die Architektur und damit auf die Integration in die vorhandene Bebauung zu legen.

Noch ist kein abschlussreifer Verhandlungsstand erreicht

Deshalb gibt es auch die Vorgabe einer weitgehend II-geschossigen Bauweise. Und es gilt, eine Aufenthaltsqualität im zu errichtenden neuen Bahnhofsgebäude für die ankommenden und abfahrenden Gäste zu erreichen (Wartezone, Dienstleistungsangebote, Gastronomie etc.). All dieses „unter einen Hut zu bringen“ ist nicht einfach, müssen sich doch Investorengruppe und Stadt auch annähern. Noch ist kein abschlussreifer Verhandlungsstand erreicht.

Das gesamte Verfahren wird durch die vom Rat eingesetzte Auswahlkommission „Bahnareal“, die durch alle Ratsfraktionen (CDU, SPD, FDP) besetzt ist, begleitet. Der Rat und diese Gruppe sind über die jeweiligen Zwischenstände informiert und die politische Gruppe hat in einem Zwischenstandsgespräch die favorisierte Investorengruppe ermutigt weiterzuarbeiten mit dem Hinweis, ihr Konzept so zu gestalten, dass die Vorgaben der Stadt sich weitestgehend wiederfinden.

Wie es in einem Verhandlungsverfahren immer möglich ist, kann es sein, dass sich Ausschreibungsvorgaben und Investorenkonzept letztendlich nicht vollständig miteinander vereinbaren lassen. Dann besteht nach den Ausschreibungsbedingungen die Möglichkeit, das Verfahren mit dem Zweitplatzierten fortzusetzen oder ggf. auch das laufende Verfahren förmlich zu beenden und dann in einem offenen Verfahren weiterzumachen.

Verhandlungen, Zustimmung, Bürgerversammlung usw.

Das ist auch der Grund, Herr Hermann, warum zum gegenwärtigen Verfahrensstadium die Stadt offiziell den Namen der derzeit favorisierten Investorengruppe aus diesen formellen Gründen nicht nennen darf. Sollte in den nächsten Wochen ein abschlussreifes Verhandlungspaket endverhandelt werden können, bedarf dies der Zustimmung des Rates, die aber erst nach einer vorherigen öffentlichen Bürgerversammlung eingeholt werden kann. Erst danach würde der Vertrag mit der Investorengruppe abgeschlossen.

ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung (ASS) moderiert

Zu Ihrer letzten Frage: Es ist immer üblich, ein Investoren-Auswahlverfahren mitanschließendem Verhandlungsverfahren durch ein unabhängiges, außenstehendes Fachbüro zu begleiten und zu moderieren. Der Rat hat hier seinerzeit den Zuschlag dem Büro ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung (ASS) aus Düsseldorf gegeben, das auf dem Gebiet der Bahnflächenentwicklung in NRW erfahren ist und die Städte immer zu zielführenden, guten Ergebnissen geführt hat.

* Die Zwischenüberschriften stammen von uns.

Verwaltungsgericht Arnsberg: Kein Anspruch des bei der Bezirksregierung gebildeten Personalrats für Lehrkräfte an Förderschulen auf Information und Mitwirkung bei der Auflösung von Förderschulen

In unserem BriefkastenArnsberg. (pm) Der bei der Bezirksregierung gebildete Personalrat für Lehrkräfte an Förderschulen hat keinen Anspruch auf Information und Mitwirkung bei der Auflösung von Förderschulen.

Das hat die Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Arnsberg mit Beschluss vom 6. Mai 2014 in einem Eilverfahren entschieden, das der entsprechende Personalrat bei der Bezirksregierung Arnsberg eingeleitet hatte.

Zur Begründung führt das Gericht aus: Der Personalrat habe nur in den im Landespersonalvertretungsgesetz aufgeführten Fällen ein Informations- bzw. Beteiligungsrecht. Auch seine allgemeinen Aufgaben könne der Personalrat nur in dem Umfang wahrnehmen, der durch die Entscheidungsbefugnis der Dienststellenleitung begrenzt sei. Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit der Dienststelle hinausgingen, zählten nicht zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrats. Über die Auflösung von Förderschulen entscheide jedoch nicht die Bezirksregierung. Dies sei vielmehr Aufgabe der Schulträger. Die Lehrkräfte an Förderschulen seien zwar im Landesdienst beschäftigt, Träger der Förderschulen seien in Nordrhein-Westfalen jedoch die Gemeinden und die Landschaftsverbände. Die Auflösung der Schulen beruhe somit nicht auf einer Organisationsentscheidung der Bezirksregierung. Daher bestehe auch kein Informations- und Mitwirkungsanspruch des bei der Bezirksregierung gebildeten Personalrats.

Die Bezirksregierung müsse sich die Organisationsentscheidung des Schulträgers personalvertretungsrechtlich auch nicht zurechnen lassen. Zwar habe sie als obere Schulaufsichtsbehörde über die Genehmigung des Auflösungsbeschlusses des Schulträgers zu entscheiden. Dabei übe sie jedoch lediglich eine Rechtmäßigkeitskontrolle aus. Das Genehmigungsverfahren eröffne der Bezirksregierung hingegen keinen Spielraum für eine eigene, unter Umständen mitbestimmungspflichtige Organisationsentscheidung.

Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen) zu entscheiden hätte.

Aktenzeichen: 20 L 330/14.PVL

Die Pressemeldungen findet man hier:
http://www.vg-arnsberg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/08_140513/index.php
oder
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/13_05_2014_/index.php

Tagesfahrt mit der SPD an Ahr und Drachenfels zum ehemals geheimen Regierungsbunker bei Ahrweiler.

Zwischen Weinbergen, Kirche und Regierungsbunker: Ahrweiler (foto: zoom)
Zwischen Weinbergen, Kirche und Regierungsbunker: Touristen lieben Ahrweiler (foto: zoom)

Brilon. (spd_pm) Am Dienstag, dem 08. Juli 2014 bietet die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im SPD Unterbezirk-Hochsauerlandkreis für alle Mitglieder und Freunde der SPD eine Tagesfahrt zur Dokumentationsstätte Regierungsbunker nach Bad Neuenahr-Ahrweiler an.

Eine umfangreiche Dokumentation und Originalgegenstände am Originalschauplatz informiert am Standort Ahrtal über ein besonders Kapitel unserer deutschen Geschichte, nicht zuletzt da dieses Bauwerk einen elementaren Teil eines weltweiten Drohszenarios der Supermächte in Ost und West darstellte. Der Regierungsbunker im Ahrtal war das geheimste Bauwerk in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Weiterhin ist ein Ausflug zum Siebengebirge mit Ziel Drachenfels (Königswinter) Bestandteil des Tagesausflugs. Hier erwartet die Teilnehmer ein unvergessliches Panorama bei hoffentlich bestem Wetter.

Den Beitrag zur Deckung aller Kosten (Hin- u. Rückreise mit einem modernen Reisebus, Eintrittskarten für den Regierungsbunker, die Berg- u. Talfahrt der Drachenfelsbahn) ist für Mitglieder auf 45 EUR und Nichtmitglieder auf 50 EUR festgesetzt worden. Ebenfalls im Reisepreis enthalten ist eine kleine Stärkung bei Kaffee und einem guten sauerländer Frühstück.

Anmeldungen werden zeitnah von Ralf Wiegelmann unter 02961-9119790 oder 0160-96297088 entgegengenommen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit das Interesse via Email unter ralfwiegelmannbrilon@gmail.com anzuzeigen.

Weitere Informationen zur AfA-Hochsauerlandkreis erhalten Sie steht´s aktuell unter www.afa-hsk.de oder auf der FACEBOOKSEITE „AfA-Hochsauerlandkreis“.

Gericht deutet weitgehende Abweisung der Klage gegen Rügemer an

Werner Rügemer. Bild: Sven Teschke, Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE
Werner Rügemer. Bild: Sven Teschke, Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Hinweis: Der nachfolgende Beitrag von Werner Rügemer in eigener Sache ist heute zuerst auf der Website Gemeingut in BürgerInnenhand erschienen.

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat in der Verhandlung am 9. Mai 2014 angedeutet, die Klage von Prof. Klaus Zimmermann (als geschäftsführender Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit – IZA) in drei von vier Punkten zurückzuweisen.

von Werner Rügemer

Ich hatte in den Blättern für deutsche und internationale Politik und dann in der neuen rheinischen zeitung (nrhz.de) das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), dessen Direktor Zimmermann ist, als „nicht unabhängig“ und die Wissenschaft des IZA als „nicht frei“ bezeichnet sowie das IZA als eine neue Art von Lobbyisten dargestellt.

Vergleichsvorschlag des Gerichts

Das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer hat damit noch kein Urteil gefällt, sondern den beiden Prozessgegnern einen Vergleichsvorschlag gemacht. Er enthält auch einen Formulierungszusatz im fraglichen Artikel und die Aufteilung der Verfahrenskosten mit 2/3 für die Klägerin IZA und 1/3 für Rügemer und die neue rheinische zeitung. Bis zum 6. Juni haben die Parteien Zeit, sich für oder gegen den Vergleich zu entscheiden. Die Blätter-Zeitschrift war nicht mehr betroffen, weil sie schon in der ersten Phase des Verfahrens eine Unterlassungs-Verpflichtung unterzeichnet und die IZA-Passage aus der Internet-Version des Artikels entfernt hat.

Großes Interesse

Der Gerichtssaal B 335 am Hamburger Sievekingplatz war überfüllt. Mehrere Interessierte mussten draußen warten. Die Hamburger attac-Gruppe, verdi Hamburg, gemeingut in BürgerInnenhand (gib) und der Berliner Wassertisch hatten mobilisiert, es kamen Unterstützer aus Bremen und Berlin. Das Gericht ist allerdings Publikum nicht gewohnt. Die Richter sprachen leise, nur an die Anwälte gewandt. Zimmermann war nicht erschienen, sondern ließ sich durch die Bonner Promikanzlei Redeker vertreten.

Im Vorfeld hatte der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold sich meine Argumentation zu eigen gemacht und in einem offenen Brief Zimmermann aufgefordert, ihn auch zu verklagen. (http://www.sven-giegold.de/2014/ruegemer)

Unabhängig davon hat Andrea Kocsis, Mitglied im verdi-Bundesvorstand und Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG, Ende April einen Offenen Brief an den Konzernvorstand geschrieben. Kocsis fordert, die Finanzierung des IZA sofort zu beenden. Anlass ist ein Zimmermann-Interview in der Konzernzeitschrift „Postforum“. Kocsis bezieht sich auf gewerkschaftsfeindliche Äußerungen Zimmermanns und seine Verunglimpfung von Roma und südosteuropäischen Arbeitsmigranten, was offen sei für rechtspopulistische Positionen à la LePen.

Vorberichte zum Prozess erschienen in der taz (Malte Kreutzfeld: Maulkorb gegen Kritiker, 9.5.) und in junge welt (Thomas Barth: Unabhängige Forschung?, 5.5.). Berichte über den Prozess erschienen in Neues Deutschland (Hermannus Pfeiffer: Pressefreiheit gegen Lobbyvorwurf, 10.5.) und junge welt (Thomas Barth: Lobbyismus vor Gericht, 10.5.). Das NDR-TV-Medienmagazin ZAPP wird sich mit dem Fall befassen. Das Institut Finance Watch (Brüssel) teilte mit, dass Zimmermann für die Europäische Kommission ein Gutachten zum TTIP verfasst hat.

Was ist der „Durchschnitts-Rezipient“?

Weder die Gewerkschaften noch attac und andere haben sich bisher mit dem Wirken von IZA befasst. Es hatte u.a. bei den „Hartz-Gesetzen“ mitgewirkt und verteidigt sie verbissen bis heute (etwa gegen die jetzige Regierung Merkel/Gabriel). IZA wird u.a. von der Dt. Post-Stiftung, der Bertelsmann-, VW- und Thyssen-Stiftung sowie der INSM finanziert und macht Gutachten für das europäische Parlament, die europäische Kommission und die Weltbank. Grundpositionen: Ausweitung des Niedriglohnsektors! Kein Mindestlohn! Höheres Renteneinstiegsalters! u.ä. typische Forderungen der Unternehmenslobby.

Lobbycontrol.de hat auf seiner website aus Anlass dieser Auseinandersetzung eine Analyse veröffentlicht, um den Lobby-Begriff auszuschärfen. Lobbycontrol spricht von „deep lobbying“.

Unter anderem taucht eine Frage auf, die weiterzuverfolgen mir notwendig erscheint: Die Richterin sprach vom „Durchschnitts-Rezipienten“, dessen Wahrnehmung entscheidend sei: Es komme nicht nur darauf an, was in einer Veröffentlichung steht, sondern auch, wie der „Durchschnitts-Rezipient“ es verstehe. Diese Figur sei auch in der Medien-Rechtsprechung des Bundes-Verfassungs-Gerichts üblich. Im Prozess spielte dies eine Rolle für die Unterlassungsforderung Zimmermanns (Finanzierung des IZA), die vom Gericht akzeptiert werde.

Frage also: Was bedeutet diese Figur „Durchschnitts-Rezipient“? Wurde er irgendwann mal empirisch erforscht? Ich vermute: Er ist eine reine Fiktion der herrschenden Lehre. Außerdem ist der Leser der neuen rheinischen Zeitung derselbe Durchschnitts-Rezipient wie etwa der Leser von BILD einerseits oder andererseits der FAZ? Nach aller Erfahrung ist dieser Durchschnitts-Rezipient ein Homunkulus, hinter dem das Gericht sein eigenes Verständnis verbirgt. Meinem Anwalt Eberhard Reinecke zumindest ist es noch nie passiert, dass ein Gericht erklärt, ein Autor verstehe die Äußerung so oder so, der Durchschnitts-Rezipient verstehe sie aber anders. Dann geht es zu, so Reinecke, wie es der Jurist Goethe im „Faust“ formuliert: „Im Auslegen seid frisch und munter, legt ihr’s nicht aus, so legt was unter.“

Wenn es Nacht wird im Hochsauerland: Schlägerei auf der Kirmes in Olsberg

In unserem BriefkastenOlsberg (ots) – Bei einer Schlägerei auf der Kirmes in Olsberg in der Nacht zu Samstag zwischen einem Mitarbeiter des Kirmespersonals und einer jugendlichen Besuchergruppe sind insgesamt drei Personen leicht verletzt worden.

Bei der Auseinandersetzung soll auch ein Holzstock von einem der Beteiligten eingesetzt worden sein, so dass jetzt die Kriminalpolizei wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

SBL/FW stellt Anfrage zu PFT-Funden in zwei Trinkwasserbrunnen in Elpe

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl_pm) Der Hochsauerlandkreis veröffentlichte vor einigen Tagen die Meldung, die Quelle der PFT-Belastung zweier privater Trinkwasserbrunnen in Olsberg-Elpe sei gefunden.

Demnach führe ein in die Elpe mündender Bach eine PFT-Fracht. Außerdem wiesen zwei an diesem Gewässer liegende Grundstücke eine PFT-Belastung auf.

Doch wo liegt die eigentliche Quelle der PFT-Belastung der beiden Brunnen? Naheliegend scheint es, sie in den in der Nähe liegenden Weihnachtsbaumkulturen zu suchen.

Wie wir wissen, wurden in den 2000er Jahren Weihnachtsbaumflächen auch im Einzugsbereich des Flusses Elpe im großen Stile mit PFT-haltigen Klärschlämmen „gedüngt“. Wasser und Böden wurden kontaminiert. Die Wasserwerke an der Ruhr sahen sich genötigt, ihre Filteranlagen kostspielig aufzurüsten.

Die „Ruhrbarone“ veröffentlichten später Listen mit den Namen der Betriebe, die große Mengen  PFT-verdächtige Schlämme zur „Bodenverbesserung“ eingesetzt haben. Dazu gehören in unserem Bereich u.a. Baumschule Gockel, Wiese Forstbetrieb und der Betrieb Anton Nieder, allesamt Weihnachtsbaum-Produzenten. Uns ist nicht bekannt, dass der Hochsauerlandkreis jemals die Namen der PFT-Großabnehmer öffentlich nannte.

Bemühungen um Transparenz und Aufklärung scheiterten oft auch am Verhalten der Behörden. Wie wir alle wissen, wurden die Verursacher der Umwelt-Vergiftung nicht zur Verantwortung gezogen. Die bisher entstandenen und künftig entstehenden Kosten für die Sanierung und Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit PFT fallen daher der Allgemeinheit zur Last.

Im Zusammenhang mit den PFT-verseuchten Brunnen stellte Reinhard Loos, Kreistagsmitglied und Landratskandidat der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), folgende Anfrage an den Landrat:

  1. Wann, wie und durch wen erhielten Sie erstmals Kenntnis von dem
    Verdacht, dass das Wasser der zwei privaten Trinkwasser-Brunnen in Elpe
    PFT-belastet ist?
  2. Wie hoch waren und sind die PFT-Werte der beiden Brunnen? (Bitte
    um Bekanntgabe der Auswertung aller Proben.)
  3. Wurde das Brunnenwasser auch auf andere schädliche Substanzen,
    z.B. Überreste aus Pflanzenschutzmitteln, untersucht?
    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  4. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass weitere
    Trinkwassergewinnungsanlagen im Kreisgebiet kontaminiert sind?
    Wenn ja, welche?
  5. Sehen Sie Möglichkeiten für die privaten Brunnenbesitzer, den
    oder die „PFT-Verursacher“ auf Schadensersatz zu verklagen?
  6. Wann, wo und wie oft wurden in den Jahren 2010 bis heute Boden-
    und Wasserproben von PFT-belasteten und -verdächtigen Flächen und
    Gewässern genommen und ausgewertet?
    Wie sind die Ergebnisse?
    Welche Belastungen wurden in diesem Zeitraum wann und wo in welcher
    Höhe festgestellt?
  7. Welche weiteren Flächen für den Anbau von Weihnachtsbäumen und
    Schmuckreisigkulturen im HSK wurden seit dem Jahr 2012 bis heute durch
    Ihre Behörde genehmigt?
    Wo genau liegen sie?
    Wie groß sind einzelnen Flächen?
  8. Wie viele Hektar beträgt die genehmigte Weihnachtsbaum- und
    Schmuckreisigfläche im HSK (im Wald und außerhalb, z.B. auf ehemaligen
    Wiesen- und Ackerflächen) insgesamt?
    Wie groß sind diese Flächen in Bestwig, wie groß in Olsberg?
  9. Welche Erkenntnisse haben Sie über die Art und die Menge der auf
    diesen Flächen eingesetzten Pflanzenschutzmittel und Dünger?

Pressemeldung: Wahlprogramm der Sauerländer Bürgerliste für die Kreistagswahl am 25. Mai 2014

Gefunden in Hachen: SBL-Plakat (foto: zoom)
Gefunden in Hachen: SBL-Plakat (foto: zoom)

In unserem Eingangskörbchen ruht schon seit einigen Tagen das Wahlprogramm der Sauerländer Bürgerliste. Bevor die Bits und Bytes in der Dunkelheit der Festplatte zerfallen, veröffentlichen wir das Programm an dieser Stelle:

Wahlprogramm für die Kreistagswahl am 25. Mai 2014

Inhaltsverzeichnis

I. Grundsätzliches
1. Politik für die Bürger, nicht für eine Partei
2. Öffentlichkeit der Beratungen und Entscheidungen, breite Beteiligung der Bürger
3. Kontrollfunktion des Kreisparlaments

II. Erhalt unserer Umwelt
1. Förderung regenerativer Energien
2. Ökologische Vorbildfunktion der Kreisverwaltung
3. Untersuchung von Altdeponien
4. Transparenz bei PFT und anderen Giftstoffen in Boden und Wasser
5. Landschaftsschutz
6. Landschaftsbeirat
7. Tierschutz
8. Fracking verhindern
9. Behutsam mit Flächenverbrauch umgehen

III. Soziale Gerechtigkeit, Demographischer Wandel
1. Bahn- und Bustarife senken
2. Sozialticket
3. Demographische Entwicklung
4. Umgang mit Flüchtlingen
5. Medizinische Versorgung sichern
6. Kosten der Unterkunft

IV. Kommunale Finanzen
1. Transparentere Finanzen des Kreises
2. Gemeindefreundliche Kreisumlage
3. Gemeindefinanzierung durch das Land
4. Jagdsteuer
5. 30 Mio Euro für Bildung und Altschuldenabbau statt für RWE-Aktien
6. Keine Erweiterung der ZRD
7. Mäßigung bei Großprojekten

V. Bildung
1. Mehr Flexibilität in Kitas
2. Schulplanung
3. PTA-Schule
4. Weiterführende Bildungsangebote

VI. Mobilität, Tourismus und Internet
1. ÖPNV
2. Bahnstrecken sichern und ausbauen
3. Tourismus/Bobbahn/Radwegekonzept
4. Internet

Grundlegende Aussagen der SBL/FW zur Kreistagswahl 2014 (Wahlprogramm)
Unser Motto:
„Bürger für Bürger – Wir mischen uns ein“

Wichtige Grundsätze für Kommunalpolitik im HSK, aus unserer Sicht:

  • parteiunabhängig
  • regional
  • engagiert
  • bürgernah
  • transparent

 

Daraus ergeben sich u.a. folgende Inhalte und Ziele (die Reihenfolge bedeutet keine Prioritätenfolge):

„Pressemeldung: Wahlprogramm der Sauerländer Bürgerliste für die Kreistagswahl am 25. Mai 2014“ weiterlesen

Pressemitteilung: SPD Winterberg stellt Ihr Wahlprogramm der Öffentlichkeit vor. Nicht rechts oder links, sondern gute gemeinsame Politik für die Menschen.

 „In der Kommunalpolitik zählt nicht rechts oder links, schwarz oder rot", meinen (v.l.)  Fritz Kelm, Richard Gamm, Torben Firley, Harald Koch, Hans-Walter Schneider (fotos: spd)
„In der Kommunalpolitik zählt nicht rechts oder links, nicht schwarz oder rot“, meinen (v.l.) Fritz Kelm, Richard Gamm, Torben Firley, Harald Koch, Hans-Walter Schneider (fotos: spd)

Winterberg. (spd_pm) Die SPD Winterberg und ihr Bürgermeisterkandidat Harald Koch, haben am vergangenen Donnerstag auf einer Pressekonferenz im Bobhaus Winterberg ihr Programm für die Kommunalwahlen vorgestellt.

Unter dem Titel „Unsere Stadt 2020“ präsentierten die Sozialdemokraten ihre Ziele für die nächsten Jahre. Im Mittelpunkt der SPD-Politik sollen die Themen Betreuung, Bildung, Stadt für alle Generationen und die Daseinsfürsorge stehen.

Politik für Jung und Alt
Ein besonderes Augenmerk wollen die Sozialdemokraten auch in Zukunft auf ausreichende Kita-Plätze und eine Verbesserung des Angebotes für Jugendliche legen.

Die Lebensbedingungen älterer Menschen sollen verstärkt in den Blick genommen werden. Die Schaffung von seniorengerechten Wohnungen steht dabei ebenso auf dem Programm, wie ein Aktionsplan zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Stadt. Eine zentrale Anlaufstelle für Fragen zur älter werdenden Gesellschaft soll geschaffen werden. Hier setzt die SPD vor allem auf Vernetzung der Angebote. „Pressemitteilung: SPD Winterberg stellt Ihr Wahlprogramm der Öffentlichkeit vor. Nicht rechts oder links, sondern gute gemeinsame Politik für die Menschen.“ weiterlesen

Lesungen der Winterberger Autorin Barbara Ortwein

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Barbara Ortwein

(pm) Zum Vormerken: Am 14. Mai sowie im August wird die Winterberger Autorin Barbara Ortwein an folgenden Orten aus ihren Büchern Zwischen den Welten und nie mehr zurück – Auswanderung der Deutschen nach Texas in den Jahren 1844-47  und Im Banne der Zauberin Morgan – Spurensuche an magischen Orten in Cornwall und Somerset lesen:

Mittwoch, 14. Mai, 19.30 Uhr, Eintritt frei
Hotel Schütte, Oberkirchen-Schmallenberg, Eggestraße 2, NRW

Barbara Ortwein Zwischen den Welten und nie mehr zurück
Literarisch-musikalische Einführung in den historischen Roman zur Auswanderung der Deutschen nach Texas in den Jahren 1844-47

Freitag, 1. August 2014, 19.00 Uhr, Eintritt frei
Dümmer-Museum, Götkers-Hof 1, 49459 Lembruch, Niedersachsen

Lesung von Barbara Ortwein mit keltischer Musik und Ausstellung aus ihrem Roman
Im Banne der Zauberin Morgan – Spurensuche an magischen Orten in Cornwall und Somerset

Samstag, 16. August 2014, 11.00 Uhr, Eintritt frei
Stadtbibliothek Bremen-Vegesack

Barbara Ortwein Zwischen den Welten und nie mehr zurück
Literarisch-musikalische Einführung in den historischen Roman zur Auswanderung der Deutschen nach Texas in den Jahren 1844-47

Sonntag, 24. August 2014, 15.00 Uhr, Eintritt frei
Scheunenatelier Braunshausen, Dorle&Albe Schmidt, Höfestraße 15, NRW

Lesung von Barbara Ortwein mit keltischer Musik und Ausstellung aus ihrem Roman
Im Banne der Zauberin Morgan –Spurensuche an magischen Orten in Cornwall und Somerset

Pressemeldung: Umsetzung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes in Arnsberg

In unserem BriefkastenPressemeldung der SPD Arnsberg zur Prüfung der Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes in Arnsberg.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vogel,

Die Landesregierung hat auf Empfehlung der Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen“ am 9. April das kommunale Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) beschlossen und ermöglicht Kommunen dadurch das konsequente Vorgehen gegen unhaltbare Zustände in Mietobjekten.

Den Kommunen wird damit ein Instrument an die Hand gegeben, welches konkrete Handlungsansätze und Sanktionen z.B. in Form von Ordnungsmaßnahmen, die Einleitung von Sanierungen im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Vermieters und in letzter Konsequenz die Möglichkeit eine „Unbewohnbarkeitserklärung“ zu verabschieden, in deren Folge Strafzahlungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung fällig werden, beinhaltet.

Als Beispiel einer erfolgreichen Umsetzung dieser Instrumente kann das Beispiel der Stadt München herangezogen werden. Mieterschutz und Quartiersmanagement gegenüber verantwortungslosen Immobilienbesitzern/-fonds, gehören zu einer zukunftsorientierten Stadtplanung.

Wir möchten Sie daher bitten uns mitzuteilen,

  • ob bereits eine Prüfung bzw. Entwürfe für eventuell notwendige Änderungen in den Ordnungen der Stadt Arnsberg existieren, um die Möglichkeiten des Gesetzes vor Ort zu nutzen, beospielsweise durch eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung nach dem Vorbild Münchens.
  • ab wann eine Umsetzung erfolgen kann;
  • wem vor Ort das Recht zur Initiierung eines Verfahrens gegen säumige Vermieter gegeben werden soll;
  • welcher Art die Beteiligung der jeweiligen Bezirksausschüsse, des zuständigen Fachausschusses und des Rates sein wird;
  • wie eine Überprüfung der nun gesetzlich festgeschriebenen Untergrenzen für Wohnraum von neun Quadratmetern für Erwachsene und sechs Quadratmetern für Kinder vor Ort umgesetzt werden soll;
  • Welche Kosten vermutlich entstehen und wer diese trägt;
  • Ob und wenn ja, welche Objekte die Stadt bereits für ein solches Vorgehen ausgemacht hat.

Herzlichen Dank im Voraus für die Beantwortung unserer Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Paul Bittner
(Fraktionsvorsitzender)