Hinweis: Der nachfolgende Beitrag von Werner Rügemer in eigener Sache ist heute zuerst auf der Website Gemeingut in BürgerInnenhand erschienen.
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat in der Verhandlung am 9. Mai 2014 angedeutet, die Klage von Prof. Klaus Zimmermann (als geschäftsführender Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit – IZA) in drei von vier Punkten zurückzuweisen.
von Werner Rügemer
Ich hatte in den Blättern für deutsche und internationale Politik und dann in der neuen rheinischen zeitung (nrhz.de) das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), dessen Direktor Zimmermann ist, als „nicht unabhängig“ und die Wissenschaft des IZA als „nicht frei“ bezeichnet sowie das IZA als eine neue Art von Lobbyisten dargestellt.
Vergleichsvorschlag des Gerichts
Das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer hat damit noch kein Urteil gefällt, sondern den beiden Prozessgegnern einen Vergleichsvorschlag gemacht. Er enthält auch einen Formulierungszusatz im fraglichen Artikel und die Aufteilung der Verfahrenskosten mit 2/3 für die Klägerin IZA und 1/3 für Rügemer und die neue rheinische zeitung. Bis zum 6. Juni haben die Parteien Zeit, sich für oder gegen den Vergleich zu entscheiden. Die Blätter-Zeitschrift war nicht mehr betroffen, weil sie schon in der ersten Phase des Verfahrens eine Unterlassungs-Verpflichtung unterzeichnet und die IZA-Passage aus der Internet-Version des Artikels entfernt hat.
Großes Interesse
Der Gerichtssaal B 335 am Hamburger Sievekingplatz war überfüllt. Mehrere Interessierte mussten draußen warten. Die Hamburger attac-Gruppe, verdi Hamburg, gemeingut in BürgerInnenhand (gib) und der Berliner Wassertisch hatten mobilisiert, es kamen Unterstützer aus Bremen und Berlin. Das Gericht ist allerdings Publikum nicht gewohnt. Die Richter sprachen leise, nur an die Anwälte gewandt. Zimmermann war nicht erschienen, sondern ließ sich durch die Bonner Promikanzlei Redeker vertreten.
Im Vorfeld hatte der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold sich meine Argumentation zu eigen gemacht und in einem offenen Brief Zimmermann aufgefordert, ihn auch zu verklagen. (http://www.sven-giegold.de/2014/ruegemer)
Unabhängig davon hat Andrea Kocsis, Mitglied im verdi-Bundesvorstand und Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG, Ende April einen Offenen Brief an den Konzernvorstand geschrieben. Kocsis fordert, die Finanzierung des IZA sofort zu beenden. Anlass ist ein Zimmermann-Interview in der Konzernzeitschrift „Postforum“. Kocsis bezieht sich auf gewerkschaftsfeindliche Äußerungen Zimmermanns und seine Verunglimpfung von Roma und südosteuropäischen Arbeitsmigranten, was offen sei für rechtspopulistische Positionen à la LePen.
Vorberichte zum Prozess erschienen in der taz (Malte Kreutzfeld: Maulkorb gegen Kritiker, 9.5.) und in junge welt (Thomas Barth: Unabhängige Forschung?, 5.5.). Berichte über den Prozess erschienen in Neues Deutschland (Hermannus Pfeiffer: Pressefreiheit gegen Lobbyvorwurf, 10.5.) und junge welt (Thomas Barth: Lobbyismus vor Gericht, 10.5.). Das NDR-TV-Medienmagazin ZAPP wird sich mit dem Fall befassen. Das Institut Finance Watch (Brüssel) teilte mit, dass Zimmermann für die Europäische Kommission ein Gutachten zum TTIP verfasst hat.
Was ist der „Durchschnitts-Rezipient“?
Weder die Gewerkschaften noch attac und andere haben sich bisher mit dem Wirken von IZA befasst. Es hatte u.a. bei den „Hartz-Gesetzen“ mitgewirkt und verteidigt sie verbissen bis heute (etwa gegen die jetzige Regierung Merkel/Gabriel). IZA wird u.a. von der Dt. Post-Stiftung, der Bertelsmann-, VW- und Thyssen-Stiftung sowie der INSM finanziert und macht Gutachten für das europäische Parlament, die europäische Kommission und die Weltbank. Grundpositionen: Ausweitung des Niedriglohnsektors! Kein Mindestlohn! Höheres Renteneinstiegsalters! u.ä. typische Forderungen der Unternehmenslobby.
Lobbycontrol.de hat auf seiner website aus Anlass dieser Auseinandersetzung eine Analyse veröffentlicht, um den Lobby-Begriff auszuschärfen. Lobbycontrol spricht von „deep lobbying“.
Unter anderem taucht eine Frage auf, die weiterzuverfolgen mir notwendig erscheint: Die Richterin sprach vom „Durchschnitts-Rezipienten“, dessen Wahrnehmung entscheidend sei: Es komme nicht nur darauf an, was in einer Veröffentlichung steht, sondern auch, wie der „Durchschnitts-Rezipient“ es verstehe. Diese Figur sei auch in der Medien-Rechtsprechung des Bundes-Verfassungs-Gerichts üblich. Im Prozess spielte dies eine Rolle für die Unterlassungsforderung Zimmermanns (Finanzierung des IZA), die vom Gericht akzeptiert werde.
Frage also: Was bedeutet diese Figur „Durchschnitts-Rezipient“? Wurde er irgendwann mal empirisch erforscht? Ich vermute: Er ist eine reine Fiktion der herrschenden Lehre. Außerdem ist der Leser der neuen rheinischen Zeitung derselbe Durchschnitts-Rezipient wie etwa der Leser von BILD einerseits oder andererseits der FAZ? Nach aller Erfahrung ist dieser Durchschnitts-Rezipient ein Homunkulus, hinter dem das Gericht sein eigenes Verständnis verbirgt. Meinem Anwalt Eberhard Reinecke zumindest ist es noch nie passiert, dass ein Gericht erklärt, ein Autor verstehe die Äußerung so oder so, der Durchschnitts-Rezipient verstehe sie aber anders. Dann geht es zu, so Reinecke, wie es der Jurist Goethe im „Faust“ formuliert: „Im Auslegen seid frisch und munter, legt ihr’s nicht aus, so legt was unter.“