Verwaltungsgericht Arnsberg: Kein Anspruch des bei der Bezirksregierung gebildeten Personalrats für Lehrkräfte an Förderschulen auf Information und Mitwirkung bei der Auflösung von Förderschulen

In unserem BriefkastenArnsberg. (pm) Der bei der Bezirksregierung gebildete Personalrat für Lehrkräfte an Förderschulen hat keinen Anspruch auf Information und Mitwirkung bei der Auflösung von Förderschulen.

Das hat die Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Arnsberg mit Beschluss vom 6. Mai 2014 in einem Eilverfahren entschieden, das der entsprechende Personalrat bei der Bezirksregierung Arnsberg eingeleitet hatte.

Zur Begründung führt das Gericht aus: Der Personalrat habe nur in den im Landespersonalvertretungsgesetz aufgeführten Fällen ein Informations- bzw. Beteiligungsrecht. Auch seine allgemeinen Aufgaben könne der Personalrat nur in dem Umfang wahrnehmen, der durch die Entscheidungsbefugnis der Dienststellenleitung begrenzt sei. Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit der Dienststelle hinausgingen, zählten nicht zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrats. Über die Auflösung von Förderschulen entscheide jedoch nicht die Bezirksregierung. Dies sei vielmehr Aufgabe der Schulträger. Die Lehrkräfte an Förderschulen seien zwar im Landesdienst beschäftigt, Träger der Förderschulen seien in Nordrhein-Westfalen jedoch die Gemeinden und die Landschaftsverbände. Die Auflösung der Schulen beruhe somit nicht auf einer Organisationsentscheidung der Bezirksregierung. Daher bestehe auch kein Informations- und Mitwirkungsanspruch des bei der Bezirksregierung gebildeten Personalrats.

Die Bezirksregierung müsse sich die Organisationsentscheidung des Schulträgers personalvertretungsrechtlich auch nicht zurechnen lassen. Zwar habe sie als obere Schulaufsichtsbehörde über die Genehmigung des Auflösungsbeschlusses des Schulträgers zu entscheiden. Dabei übe sie jedoch lediglich eine Rechtmäßigkeitskontrolle aus. Das Genehmigungsverfahren eröffne der Bezirksregierung hingegen keinen Spielraum für eine eigene, unter Umständen mitbestimmungspflichtige Organisationsentscheidung.

Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen) zu entscheiden hätte.

Aktenzeichen: 20 L 330/14.PVL

Die Pressemeldungen findet man hier:
http://www.vg-arnsberg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/08_140513/index.php
oder
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/13_05_2014_/index.php

GEW HSK: Stellungnahme zur beabsichtigten Schließung aller Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zum 31.07.2014

Die Auflösung der Förderschulen im Hochsauerland sowie die Intergration und Inklusion der Förderschülerinnen und Förderschüler in das „normale“ Schulsystem wird Eltern, Schüler und Lehrer in den nächsten Jahren ganz besonders bewegen.

Es wird zu großen Veränderungen im Alltag der Schüler und Eltern, aber auch in der Organisation des Systems Schule kommen (müssen). Eine große Befürchtung vieler Beteiligter ist es, dass die Auflösung der Förderschulen vom Kreis in letzter Konsequenz als Sparpolitik und nicht als bildungspolitische Reform (Inklusion) betrieben wird.

Wir veröffentlichen hier einen sehr langen Brief der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hochsauerlandkreis (GEW-HSK) an die Ratsmitglieder und Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis.

Darüber hinaus verlinkt ist ein Positionspapier des Landesarbeitskreises der Schulleiterinnen und Schulleiter von Förderschulen mit Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“

Der Brief:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 05.02.2013 hat der Schulausschuss des Hochsauerlandkreises beschlossen, die Verwaltung des HSK zu beauftragen, „den Prozess der Schließung aller Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Hochsauerlandkreis unter Federführung der jeweiligen Schulträger zum 31.07.2014 zu koordinieren.“

Sie, als Vertreterinnen und Vertreter der Schulausschüsse sowie der Stadt- und Gemeinderäte, werden nun in der nahen Zukunft (ca. Mai bis Juli 2013) gefordert sein, über die tatsächliche Schließung dieser Schulform mit allen Konsequenzen insbesondere für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, aber auch für die aufnehmenden Regelschulen sowie die betroffenen Lehrkräfte zu entscheiden.

Mit diesem Schreiben wenden wir uns nun direkt an Sie, um Sie auf entscheidende Aspekte dieser Schließungen und vor allem die Besonderheiten der davon betroffenen Schülergruppe hinzuweisen. Denn diese sollten Sie bei Ihren Entscheidungen mit berücksichtigen.

Die derzeitige hohe Qualität der sonderpädagogischen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen muss aufrechterhalten werden. Können die notwendigen Rahmenbedingungen und Ressourcen bereitgestellt werden, wenn zeitgleich alle Kinder der aufgelösten Schulen in Regelschulen wechseln? Weder für die Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf noch für die ohne einen solchen dürfen sich die Lernbedingungen verschlechtern. Andernfalls würden die ehemaligen Förderschülerinnen und –schüler an ihrer neuen Schule nicht nur zu Außenseitern sondern auch zu Sündenböcken werden. „GEW HSK: Stellungnahme zur beabsichtigten Schließung aller Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zum 31.07.2014“ weiterlesen